Beiträge von Ullie

    Ich hab gerade was interessantes gegen RA-Unfälle gesehen:

    https://www.google.de/maps/@52.34685…i8192?entry=ttu

    …der Spiegel da…

    Das ist eine verbesserte Form des Trixie-Spiegels. Im Forum hatte ich an anderer Stelle schon mal darüber berichtet:

    <a href="Stadtverwaltung startet Trixie-Spiegel-Initiative zum Schutz vor Abbiege-Unfällen">Stadtverwaltung startet Trixie-Spiegel-Initiative zum Schutz vor Abbiege-Unfällen</a>

    Die Anordnung auf dem von dir verlinkten streetview-Foto, direkt unter dem Ampel-Rotlicht, ist allerdings deutlich besser als die Beispiele für den Trixie-Spiegel in Hannover. Die auf dem Foto gezeigten hängen am Friedrichswall Ecke Osterstraße und Ecke Karmarschstraße.

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    Der Trixie Spiegel an der Ecke Karmarschstraße ist an der Mittelinsel über der Fußgänger-Ampel angebracht. Vielleicht hängt er da, damit die Fußgänger besser den LKW sehen, der sie gleich überfahren wird?

    Entschuldigung, das war jetzt ein bisschen böse. Eigentlich soll der Spiegel den LKW-Fahrern als zusätzlich Spiegel-Hilfe dienen. Davon hat ein LKW-Fahrer vier beim Rechtsabbiegen zu beachten: Hauptspiegel, Weitwinkelspiegel, Rampenspiegel und Frontspiegel.

    Die Hannoversche Allgemeine berichtete am 5.9.2020 darüber:

    "Es sind einfache Verkehrsspiegel, ohne aufwendige Technik – aber sie sollen künftig im Stadtgebiet von Hannover an gefährlichen Kreuzungen das Leben und die Gesundheit von Fahrradfahrern schützen. Genau 100 dieser kleinen, runden Verkehrslupen lässt die Stadt Hannover derzeit an Ampelkreuzungen mit Gefahrenpotenzial installieren. Die Spiegel sollen für Rechtsabbieger einen Fahrradfahrer schneller und besser im toten Winkel sichtbar machen – und so schwere Unfälle verhindern."

    Vielleicht hilft der Spiegel den Fahrern von kleineren Lieferfahrzeugen, ohne Weitwinkelspiegel, Rampenspiegel und Frontspiegel?

    Link zur HAZ: https://www.haz.de/lokales/hannov…6MCHXIRLXU.html

    wie kommt man Radfahrer eigentlich auf den im Foto linksseitigen Geh- und Radweg?

    zumindest ab Geltungsbereich des temp. 240 sieht das nicht danach aus, als ob man da hin käme.

    demnach würde ich tatsächlich rechtzeitig auf den linken Gehweg wechseln und in der Tat schieben mit zum Aufstellort des temp. 240...:/

    Scharf beobachtet, seit das Tiefbauamt das vordere [Zeichen 240] zwei Meter nach hinten verschoben hat und der Verkehrsaußendienst regelmäßig kontrolliert, dass eine Parklücke freibleibt, um auf die Umleitung zu gelangen, läuft das. Hat allerdings ein paar Telefonate und E-Mails gebraucht.

    https://www.uestra.de/unternehmen/presse-medien/pressemitteilungen/details/2023/stadtbahnlinie-10-haltestelle-glocksee-wird-auf-die-leinertbruecke-verlegt/

    ab Minute 22.00

    Diese Woche hat Volker Wissing mal ein ganz klares Zeichen gesetzt, und zwar gegen Altersdiskriminierung: Deutsche Senioren können auch in Zukunft so lange Auto fahren, bis sie während der Fahrt friedlich einschlafen. Volker Wissing - der Held aller Best-Ager.:D

    Gutgemachter Beitrag zu Wissings Initiative mit dem Auto bis ins Grab.

    Weil niemand die StVO kennt und dann im Zweifel das macht, was ihm persönlich sinnvoll erscheint.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Um es einmal in Form einer Abwandlung des berühmten Zitates aus dem bekannten Klassiker zu formulieren:

    "Wer alle Regeln der StVO kennt, der werfe den ersten Stein."

    Ich denke übrigens nicht, dass sich Verkehrsteilnehmer einfach nur danach orientieren, was ihnen persönlich sinnvoll erscheint. Oder besser formuliert:

    Zumindest hoffe ich, dass ihnen dabei stets auch §1 der StVO im Gedächtnis ist:

    "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Leider gibt es in der StVO Regelungen, die diesem §1 der StVO widersprechen. Das macht es nicht einfacher.

    In dem verlinkten Text zu dem Video heißt es: "Sie (die Polizei) lud neben Radfahrenden auch E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer auf, sich auf den Fahrersitz eines an der Max-Brauer-Alle abgestellten Lkw zu setzen. Sie sollten einen Eindruck davon bekommen, was man vom Fahrersitz aus durch Fenster und Spiegel sehen kann - und welche Bereiche so gut wie unsichtbar sind."

    Sind Bereiche unsichtbar, dann stimmt etwas nicht mit der Spiegeleinstellung.

    In dem Video wird nicht darauf eingegangen, dass die Spiegeleinstellung ganz individuell vorgenommen werden muss und ich bezweifle, dass das zum Beispiel im Fall der jungen Frau, die in Minute 1:40 auf dem Fahrersitz sitzend gezeigt wird, der Fall war.

    Überhaupt ist die Beschreibung "so gut wie unsichtbar" Humbug. Entweder es ist etwas sichtbar oder es ist etwas unsichtbar. Wenn etwas nur schwer sichtbar ist, dann muss man das auch so schreiben. Stattdessen heißt es in dem Text "so gut wie unsichtbar".

    :/Bin ich da zu streng?

    Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.

    Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.

    Sehe ich im Prinzip genau so. Deshalb Frage: War dort vorher das ausgeschildert? [Zeichen 240]

    Das geht ja noch sehr viel weniger als [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder war Gehweg, Fahrradfahrer frei auf der gegenüberliegenden Seite ausgeschildert, sodass man dort entgegengesetzte der üblichen Fahrtrichtung fahren durfte?

    Und jetzt schlüpfe ich mal in die Rolle des Stader Fußverkehrsbeauftragten:

    Der hatte vorher das Problem, dass ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben war und das hat er jetzt immer noch. (Wenn ich's recht verstanden habe.) Oder es ergab sich sogar ein Vorteil für den Fußverkehr, weil [Zeichen 240] ersetzt wurde durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Das hatte ich noch nicht ganz verstanden.

    Bei vielen Fragen zur Fahrradverkehrsinfrastruktur sind in der gegenwärtigen politischen Lage bereits kleinschrittige Verbesserungen besser als der totale Stillstand. Vielleicht muss man sich sogar daran erfreuen und jeden Tag, der noch bleibt, genießen, an dem das Fahrradfahren nicht komplett verboten wird. ;(

    Dass in einer Straße, in der bisher Tempo 50 gegolten hat, jetzt nur noch Tempo 30 erlaubt ist, das ist doch schon einmal ein Vorteil. Und wenn sich das mit dem Tempo 30 etabliert hat, dann kann man doch immer noch den Abbau von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] fordern. Warum den zweiten Schritt vor dem ersten tun?

    Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Dieses Beispiel zeigt eine Baustelle, die sich über die ganze Breite der Fahrbahn erstreckt.

    Damit der Fahrradverkehr hier nicht ebenfalls wie der Kraftfahrzeugverkehr in die Sackgasse fährt, ist der Bürgersteig in der Länge des Baustellenabschnittes mit Gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert[Zeichen 240].

    Frage an Alf und Yeti:
    Würdet Ihr an dieser Stelle absteigen und das Fahrrad schieben, denn ihr habt ja geschrieben, dass das gezeigte Verkehrszeichen für die ganze Straßenbreite gilt, also quasi von Hauswand zu Hauswand. Und wie beurteilt ihr das Verhalten der vielen Fahrradfahrer*innen, die hier, so wie es intendiert ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf dem Hochbord benutzen?

    Sind das alles tumbe Toren, die gefälligst mal genau in die entsprechenden Verwaltungsvorschriften hineingucken sollten, bevor sie sich in den Fahrradsattel schwingen?;)

    Und wo genau sollten sie da fündig werden?

    Oder würdet ihr an dieser Stelle fordern, dass das Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art [Zeichen 250] an so einer Stelle wie im Foto gezeigt den Zusatz Fahrradverkehr frei [Zusatzzeichen 1022-10] erhalten muss?

    Das könnte dann allerdings zu dem Missverständnis führen, dass ein Fahrradfahrer eine Lücke im Bauzaun als Durchfahrt für den Fahrradverkehr missversteht und dann in der Baugrube landet, wenn's blöd läuft. Sollte deshalb zusätzlich dieses nicht amtliche Verkehrsschild aufgestellt werden?

    Die Frage wäre wohl nicht, ob die Stadt es durchsetzen kann, sondern ob sie es überhaupt versucht. Nach dem OSM-Daten finde ich im gesamten Stadtgebiet nirgends Strecken-30 (nur 30-Zonen), nicht einmal da, wo es auch ohne Kurort-Status kein Problem wäre.

    Das hier ist vor dem Haupteingang der Diana-Klinik:

    https://www.google.de/maps/@53.08010…i8192?entry=ttu

    Wohlgemerkt, da ist rechts Krankenhaus, links Kurtherme – trotzdem darf man da mit 50 durch und der Zebrastreifen ist die einfachste Ausführung. Vor Krankenhäusern braucht 30 aber keine tiefe Begründung, nichtmal ohne "Kurort"-Status und selbst bei 50 kann man Fußgängerüberwege mit Verkehrsberuhigung (Aufpflasterung und/oder Mittelinsel) bauen.

    Kannst du erläutern, was OSM-Daten sind und wie man damit arbeitet? Ich hatte auch schon manchmal versucht, mir einen Überblick über Tempo 30 Zonen zu verschaffen, oder die Tempolimits auf bestimmten Straßen herauszufinden. Bisher leider nur mit mäßigem Erfolg.

    Sicher interessiert das auch noch andere im Forum. Vielleicht kannst du dazu einen eigenen Thread aufmachen, mit Beispielen? Fände ich toll!:love:

    Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt. Sollen sie ruhig versuchen...

    Das wird in Hannover dann wohl anders gesehen als in Stade:

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    In Hannover wird immer mal wieder hier oder da ein Hochbordfahrradweg aufgegeben. Und um zu betonen, dass es mit dem Hochbord-Fahrradfahren tatsächlich zu Ende ist, wird an manchen Stellen dieses Verkehrszeichen aufgestellt: [Zeichen 254] Siehe das oben verlinkte Beispiel, in dem das Schild ganz dicht an der Grundstücksgrenze rechts vom Gehweg steht, der damit geschützt werden soll. Und niemand käme in Hannover auf die Idee, dass ab diesem Verkehrszeichen überhaupt kein Fahrradverkehr mehr die Lange-Feld-Straße befahren darf.

    Ich befürchte, du hast da manchmal eine zu pauschale Auffassung davon, in welchen Fällen dieses Schild verwendet werden kann. Aber ich muss gestehen, dass ich die genaue Dienstanweisung zum Aufstellen dieses Schildes nicht kenne. Offensichtlich ist jedoch, dass die Verkehrsbehörden in Hannover einer anderen Dienstanweisung folgen, als der Dienstanweisung, die du im Kopf hast. Oder ticken die Uhren in dieser Frage in Stade anders als in Hannover? Ist doch beides Niedersachsen.

    Wenn [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg kommt, wäre es erst recht ein Argument für das Tempolimit. Da muss man keinen Kuhhandel eingehen.

    Das ist jetzt so ein bisschen die Frage von, wer war zuerst da, die Henne oder das Ei. Ich halte es jedenfalls in Fällen von schnell befahrenen Straßen (Tempo 50) mit mittlerer bis hoher Verkehrsbelastung besser, wenn es für die Gehwegnutzung diese Option gibt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als quasi "Relikt" aus einer Zeit, in der einmal dieses Verkehrszeichen dort stand: [Zeichen 240] Dabei muss allerdings auch die Fußgängernutzungshäufigkeit mit bedacht werden.

    Den Fahrradverkehr per ordere Mufti auf die Fahrbahn zwingen und dann hoffen, dass irgendwann einmal (wenn Wissing schon lange Geschichte ist?) Tempo 30 eingeführt wird, ist oft der falsche Weg. Damit verhilfst du den Autoparteien zu mehr Popularität, die dann lautstark Krokodilstränen vergießen, weil Radwege zurückgebaut werden und Fahrradfahrerinnen angeblich als lebendige Prellböcke *) missbraucht werden, um das Tempo der Autofahrer zu reduzieren.

    *) Beispiel aus NRW:

    "Die Neugestaltung der Bulderner Straße hat – zumal nach dem WN-Bericht – eine Welle der Empörung ausgelöst: Eine bestehende Regelung wurde ohne Not aufgegeben, die Lage verschlimmbessert, Schüler werden „als Prellbock missbraucht“, eine „Planung, die jeder Logik entbehrt“."

    Gemeinde kündigt Ortstermin mit Kreis und Polizei an
    Die Empörung über die Umgestaltung der Bulderner Straße verhallt nicht ungehört. Die Gemeinde sucht jetzt das Gespräch mit Kreis und Polizei um die Situation…
    www.wn.de

    Dort wurde Folgendes durchgeführt:

    "Nach der Erneuerung der Fahrbahn wurde auf der Bulderner Straße ein Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet. Radfahrer nutzen also in Teilen die Straße. Dieses Vorgehen war aufgrund geänderter Vorschriften nötig geworden. Der auf der südlichen Seite der Bulderner Straße liegende Weg konnte nicht mehr als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt werden, weil er nicht breit genug ist."

    Gemeinde Senden | Bulderner Straße - Umgestaltung |

    Ich kann zu den Einzelheiten der Umgestaltung in Senden nicht sagen, lediglich das, was ich zitiert habe. Aber es ist überdeutlich: Das Fahren auf der Fahrbahn ist kein "Selbstläufer" unter Fahrradfahrenden, wo dann alle begeistert in die Hände klatschen und rufen: "Hurra, endlich dürfen wir mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren." Trotzdem ist es natürlich in bestimmten Fällen sinnvoll, diese Änderung voranzutreiben. Und wenn es mit ausreichend Fingerspitzengefühl angepackt wird, dann kann es auch gelingen.

    Das Beispiel Senden hatte ich angefügt, weil da in der Zeitung stand, was ich selbst schon oft mir anhören musste, wenn ich Maßnahmen verteidige, bei denen der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn verlagert wurde.

    Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Stadt fragen, was er davon hält...

    Dann kann es natürlich passieren, dass Tempo 50 wieder kommt und die Stimme des Behindertenbeauftragten, obwohl nur ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wider Erwarten Gehör findet, und Tempo 50 bleibt, der Fußweg aber nicht mehr mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wird. Stattdessen stellt die Stadt dann auf dem Gehweg ein [Zeichen 254] auf.

    Dass das nicht passiert, darüber solltest du als Erstes bei deinem Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten Einigung erzielen.

    Kuriose Stilblüten treibt die aktuelle Verkehrsdebatte in Hannover. Zu anderen Zeiten wird gerne behauptet, dass vor allem Auto-Poser von angeblich südländlicher Herkunft Schuld daran seien, dass der Autoverkehr zum Problem wird, weil sie mit ihren getunten, dicken und PS-starken Autos lautstark die Straßen unsicher machen. Die Scheiben dieser Angeber-Autos sind in der Regel allerdings getönt, sodass man oft nicht einmal ansatzweise erkennt, ob dahinter ein Blondschopf sitzt oder es Hinweise auf eine ausländische Herkunft gibt.

    Und jetzt? Der Center-Manager der Ernst-August-Galerie kritisiert den Oberbürgermeister von Hannover für seine Politik für eine autoarme Innenstadt. Schuld am Autoverkehrschaos ist jedoch das chaotische Verhalten der Autofahrer, die immer wieder die Kreuzungsbereiche blockieren, weil sie in den Kreuzungsbereich häufig auch noch bei Rot einfahren. Und natürlich trägt der viel zu hohe Autoverkehrsanteil am Modal Split Schuld an den Staus.

    Besonders perfide: In dem Flugblatt wird der Oberbürgermeister Belit Nejat Onay genannt, obwohl er in den Medien lediglich mit nur einem Vornamen genannt wird: Belit Onay. Mann muss schon googeln, um auf den zweiten Vornamen zu stoßen. Mein Eindruck: Der Center-Manager will rassistische Ressentiments gegen unseren Oberbürgermeister bedienen, weil der türkischer Abstammung ist.

    Egal was ist:

    Fahren Sie Autos, dann wird ihnen nachgesagt, die Türken seien am Autoverkehrschaos Schuld.

    Ruft ein türkisch-stämmiger Oberbürgermeister dazu auf, kein Auto zu fahren, dann ist der türkisch-stämmige Oberbürgermeister am Autoverkehrschaos schuld.

    https://www.az-online.de/uelzen/bad-bev…0-92675019.html

    Wenn die Sonnenblende noch nicht vollständig heruntergeklappt war, gilt doch Sonne stand zu tief und es war unvermeidbar oder 🤔🤪

    Indem verlinkten Artikel heißt es:
    "Dennoch sei es unklar, ob die Stadt überall Tempo 30 durchsetzen könne.

    Bad Bevensen ist bereits Mitglied der Initiative für lebenswerte Städte, die sich dafür einsetzt, dass Ortschaften mehr Einfluss auf Tempobeschränkungen erhalten. In den meisten Nebenstraßen der Kurstadt gilt bereits heute Tempo 30."

    Ein gravierendes Problem besteht darin, dass die Verkehrsverwaltung nach dem Motto handelt, wo Tempo 30 gilt, da braucht es keinen Zebrastreifen. Und umgekehrt: Wo ein Zebrastreifen ist, da gibt's kein Tempo 30. Die Verkehrsverwaltung geht vermutlich davon aus, dass Tempo 30 Straßen von Fußgängern grundsätzlich immer sicher überquert werden können, weshalb dort keine Zebrastreifen angelegt werden. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Fußgängerinnen sich nicht verpflichtet fühlen müssen, Umwege zu laufen, um den Zebrastreifen zu erreichen, wenn der direkte Weg kürzer ist.

    Ein anderes gravierendes Problem ist das hier:

    "Es bleibt bei der Regelgeschwindigkeit 50 km/h innerorts. Flächendeckendes Tempo 30 ist damit vom Tisch." Verkehrsminister Wissing (FDP) zum neuen Verkehrsrecht in NDR 3 vom vom 14.11.2023 bei Minute 12:05. Es lohnt sich, den Filmausschnitt anzusehen, weil er das zähnefletschende Grinsen des Verkehrsministers veranschaulicht, dass ihn befällt, als er die Aussage macht: "Tempo 30 ist vom Tisch."

    Der "Verkehrsversuch" hat begonnen. Ich bin heute Morgen da gewesen und habe mir das Ganze angeschaut. Am Wochenende fahre ich nochmal in Ruhe hin. Leider war ich heute etwas spät dran, so dass der Schülerverkehr zur IGS größtenteils schon durch war.

    Ich bin ja Kummer gewohnt, aber die Umsetzung hat mich fassungslos gemacht. Daraufhin habe ich direkt eine Mail an die Polizei geschrieben.

    Herr H. ist bei der Stader Polizei für die Verkehrsunfallstatisik zuständig.

    Da könnte kurzfristig ein bisschen Bitumenmasse helfen, die die Bordsteinkante "entschärft". Wenn sich nichts tut in den nächsten Tagen, wäre das doch eine Anregung, die du hinterher senden könntest.

    Dass der Fußweg mit rund 1,50 m viel zu schmal ist, ist eine Sache, dass er zusätzlich verschmälert wird, weil die Hecke nicht ausreichend gestutzt ist, ist dagegen eine Sache, auf die du ebenfalls hinweisen solltest.

    Beide Maßnahmen kämen dann letztlich auch dem Fußverkehr zugute. Und der Fahrradverkehr wird voraussichtlich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht mehr lange Hochbord fahren. Bis es so weit ist, sind aussteigende Omnibusfahrgäste m. E. nicht bedroht, schließlich ist ein Fahrzeug wartepflichtig, wenn es rechts an einem ÖPNV-Fahrzeug vorbeifahren will, das an einer Haltestelle hält. Darüber und über das richtige Fahrradfahrerverhalten auf Gehwegen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, sollte allerdings im Rahmen des Verkehrsversuchs ausgiebig informiert werden.

    Dabei sollte auch darüber informiert werden, dass tatsächlich beides möglich ist für Fahrradfahrer*innen: Sie können sowohl in langsamer Fahrt den Gehweg benutzen, wenn der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, als auch auf der Fahrbahn fahren. Bei vielen Fahrradfahrer*innen, aber auch für die Verkehrspolizei und erst recht bei vielen Autofahrer*innen bestehen da noch Wissenslücken. Die gehen oft davon aus, dass es für den Fahrradverkehr nur eine einzige Wegeführung geben darf.

    Bis 1998 war es ja auch so, dass ein so ausgezeichneter Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzungspflichtig war. Und seitdem ist leider nicht allzu viel geschehen, um auf diese Änderung im Straßenverkehrswesen hinzuweisen.

    Das Schöne an dem gezeigten Foto aus Stade ist doch, dass mehrere Fahroptionen für den Fahrradverkehr zur Verfügung stehen. Man könnte das in deinem Beispiel auch noch besser zum Ausdruck bringen, wenn die gezeigte Furt anders gestaltet wird. Zum Beispiel so:

    Heute habe ich mir bei Streetview die Unfallstelle angeschaut, wo das 11-jährige Mädchen von dem Rotfahrer im vergangenen April getötet wurde. Offenbar fuhr das Streetview-Kamerafahrzeug kurz nach dem Unfall am 12.4.22 an der Stelle durch. Auf den Bildern sind jedenfalls 2 Beamte der Fahrradstaffel zu erkennen, die möglicherweise Zeugen befragen; auf dem Mittelstreifen bückt sich jemand, um Blumen abzulegen und eine Kerze anzuzünden. Was man auch erkennen kann, ist die durch Sprühfarbe markierte Bremsspur, und hier kommt deine obige Berechnungsformel ins Spiel: laut Medienberichten hat ein Gutachter ausgesagt, dass der Täter "mindestens 65" gefahren sein soll; Zeugen wollen sogar gehört haben, dass er zudem stark beschleunigt habe. Die Länge der Bremsspur beträgt allerdings kaum mehr als 10 Meter, und sie beginnt auch nicht eine Reaktionsweglänge jenseits der Furt, sondern unmittelbar an der hinteren Markierung der Fußgängerfurt. Wie passt die Bremsspur zur Aussage des Gutachters?

    Du vermutest, die Kürze der Bremsspur deutet daraufhin, dass das Fahrzeug nicht allzu schnell gefahren sein kann?

    Mich wundert es, dass überhaupt eine Bremsspur zu sehen ist. Heutige Fahrzeuge haben doch ein Antiblockiersystem, so dass keine Bremsspurem entstehen.

    Und da an der nächsten Kreuzung kein Blauschild steht, sondern nur dieses [Zusatzzeichen 1022-10], gilt ja die gesamte Breite von Bordstein bis Wiese/Hauswand als "Gehweg, Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt". Radlinge dürften also die gesamte Breite nutzen.

    Wie kommst du darauf? Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet doch nicht, dass der Hochbordweg auf ganzer breite ein "Radlerparadies" ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist.

    Selbst in den Fällen, in denen das Schild nicht direkt neben dem eindeutig als solchen erkennbaren grau geklinkerten Hochbordradweg steht, sondern zwei Meter rechts davon am Rand des Fußwegs mit den hellen Gehwegplatten, gilt ganz klar eine Trennung von Fahrradweg und Fußweg. Und nur der Fahrradweg ist freigegeben für den Fahrradverkehr, nicht der Fußweg!

    An der Stelle damit anzufangen, die eindeutig den Fahrradweg kenntlich machende dunkelgraue Pflasterung und die roten Längsstreifen seien nicht gerichtsfest und Null und Nichtig ist sophistische Haarspalterei. Und ich bin sicher, in einem "missglückten Begegnungsfall" (Unfall zwischen Fuß- und Radverkehr im Bereich der hellen Gehwegplatten) kann kein Fahrradfahrer sich darauf berufen, der Fahrradweg erstrecke sich über die gesamte Hochbord-Breite.

    und die Schwierigkeiten dieser Lösung sieht man ja hier:

    https://www.google.com/maps/@52.34503…i8192?entry=ttu

    wenn ich einmal als legaler Geisterradler bis zum FGÜ unterwegs bin: was genau hält mich davon ab, weiter auf der linken Seite zu fahren?

    Wenn du auf einem Zweirichtungsradweg fährst, dann fährst du in beide Richtungen legal. Ergo kannst du da gar nicht als Geisterradler unterwegs sein. Da kannst du allenfalls davon sprechen, dass du den Zweirichtungsradweg ganz legal entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung benutzt.

    Wenn es jetzt wirklich ein großes Problem wäre, dass an dieser Stelle viele Fahrradfahrer weiter den Radweg in Gegenrichtung benutzen würde, obwohl das so nicht vorgesehen ist (deshalb die Markierung), dann würde die Verkehrsverwaltung vermutlich schon längst dieses weniger schöne Schild aufgehängt haben [Zeichen 254] anstatt dem gelben Umleitungsschild, das man auf dieser Streetviewaufnahme gut erkennen kann:

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    Dieses Foto zeigt den Angebots-Fahrradweg an der Göttinger Chaussee in der erlaubten Fahrtrichtung auf dem in Fotoperspektive rechtsseitigen Einrichtungs-Fahrradweg.

    Der Fahrradweg auf der anderen Seite darf in beide Richtungen befahren werden. Wer z.B. von Hausnummer 112 zu Hausnummer 80 will, der fährt halt linksseitig, ganz legal auf dem Zweirichtungsradweg, dann muss er nicht die relativ stark befahrene Göttinger Chaussee zweimal überqueren. Du siehst auf der Seite mit dem Zweirichtungsradweg ist dichte Wohnbebauung, auf der anderen Seite, rechts von der Foto-Ausrichtung ist großflächig Gewerbe mit wenig Laufkundschaft. Und du siehst: Es gilt Tempo 50. Kurz vorher war ein kleiner Tempo 30 Abschnitt (wegen Kindergarten 6:00 - 22:00 Uhr).

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    Du fragst, was dich davon abhält, den immerhin zwei Meter breiten Radweg, der auf meinem Foto zu sehen ist, in die falsche Richtung zu befahren. Und ich frage zurück: Welchen Grund hättest du denn, das zu tun? Die Wohnbebauung ist auf der anderen Seite.

    Und warum willst du partout den Menschen, die einen Zweirichtungsradweg tatsächlich auch in beide Richtungen benutzen, einreden, sie seien "Geisterradler" in dem Fall, in dem sie ihn deinen Vorstellungen entgegengesetzt benutzen?

    Es gäbe da noch ein paar Entgegnungen, die ich mir jetzt spare. Nur noch diese:

    edit: 1,5m breiter Radweg. Kinderanhänger vs. Lastenrad ... kann schon interessant werden, wer da wohin ausweicht. :rolleyes:

    Der Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist, der ist inklusive der rot geklinkerten Begrenzungsstreifen 2 m breit, man kann das an den 20 cm x 10 cm großen Betonpflastersteinen ablesen:

    Ich finde es wirklich unangebracht, dass Fahrradfahrer*innen von Autofahrer*innen immer wieder beschimpft werden, sie würden ständig irgendwie falsch fahren im Straßenverkehr. Aber noch blöder ist es ja wohl, wenn sich Fahrradfahrer*innen untereinander beschimpfen, falsch zu fahren. Denn oft gibt es Gründe dafür, dass ein Fahrradfahrer auf diesem oder jenem Weg fährt und ich finde eine Fahrradverkehrsinfrastruktur gut, die das auch legal ermöglicht.

    Nanu, was ist das denn für eine Markierung:

    Auch auf googlestreetview gut zu erkennen:

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    Hier die Auflösung:

    Auf der Seite, auf der ich das Foto aufgenommen habe, ist der Radweg bis zur Markierung nur in eine Richtung freigegeben. Die Richtung entsprechend der Kamera-Ausrichtung. Aber ab der Markierung ist es ein Zweirichtungs-Fahrradweg. Das entprechende Schild[Zusatzzeichen 1000-33] hängt hier:

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    Hier die Beschilderung von der Gegenrichtung aus gesehen [Zusatzzeichen 1022-10] auf streetview:

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    Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es keine Markierung, denn dort ist es durchgängig ein Zwei-Richtungsradweg.

    Die Radwege sind also ein Angebot und nicht benutzungspflichtig.

    Auch wenn es nicht ganz leicht ist, die ganze Lage sofort zu erfassen, ich finde es gut gelöst!

    Aus dem NDR-Teaser:

    Verflixt! Ich dachte immer, die Kommunen seien an die jeweils aktuell geltende StVO gebunden, also derzeit an die StVO mit letzter Änderung im Jahr 2021, sowie an die untergeordnete VwV-StVO, in der schon länger steht, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor geht.

    Unserem Verkehrsminister jedoch ist in der StVO etwas anderes wichtiger als die Verkehrssicherheit: "Es bleibt bei 50 km/h Regelgeschwindigkeit innerorts, flächendeckendes Tempo 30 ist vom Tisch." Minute 12:05 in dem Video:

    Mobilitätswende in Deutschland: Kulturkampf ums Auto?
    Weniger Autos in Großstädten wollen viele - aufs eigene Auto verzichten aber nicht. Wie kann die Verkehrswende aussehen?
    www.ndr.de