Aber in dem Fall sage ich: aus meiner Interpretation ist hier ein Vorbeifahren über den Schutzstreifen nicht zulässig. Die StVB / Verkehrsplanung scheint zu einem anderen Schluss gekommen zu sein, denn sonst hätte sie einen Radfahrstreifen angelegt: Platz wäre da. Sie wollte aber offenbar einen Schutzstreifen, damit hinter der Tram der richtige Verkehr nicht unnötig warten muss.
Ich befürchte dasselbe. Aber bitte, bitte: "richtiger Verkehr" bitte in Anführungszeichen, denn eigentlich ist das ja falscher Verkehr.
Zulässig ist das eine, möglich das andere. Und ja, die werden alle schön rechts halb auf dem Schutzstreifen an der haltenden Tram vorbei fahren.
Es sei denn, die kommen erst gar nicht dahin, weil die Ampel auf Rot steht.
Die steht vor Beginn der Vorbeifahrzone, um den Zugang zur Rampe des Hochbahnsteiges zu gewährleisten. Ein Rotlichtverstoß geht den meisten Autofahrer*innen nicht so leicht von der Hand wie das missbräuchliche Befahren des Schutzstreifens.
"1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."
In der Anlage 3, lfd. Nr. 22 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht, dass "insbesondere" im Falle von Begegnungsverkehr ggf. auf den Schutzstreifen ausgewichen werden darf.
Das verstehe ich so, dass ein Autofahrer den Schutzstreifen missbräuchlich benutzt, wenn er darauf an einer Straßenbahn vorbeifährt, die an der Haltestelle hält. Aber haben das die Verkehrs-Planer auch so gesehen? Und wurde die Polizei mit einbezogen bei den Planungen an dieser Stelle? Denn die ist ja letztlich für die Kontrolle des sich bewegenden Verkehrs zuständig.
Es gibt genau einen Fahrstreifen. Der KFZ-Verkehr hat in jedem Falle links des Schutzstreifens zu fahren. Ich würde annehmen, dass sich durch den Schutzstreifen sogar ein Verbot des Vorbeifahrens an der haltenden Tram (Haltestelle) ergibt, da kein Benutzungsgrund aus der StVO greift.
Es ist absehbar, dass das passieren wird. Und sogar am Eröffnungstag habe ich das schon fotografiert:
Hier in Fahrtrichtung stadteinwärts.
Und hier in Fahrtrichtung stadtauswärts.
An der Haltestelle Kantplatz auf der Linie 4 und 5 ist ein Radfahrstreifen markiert worden, der im Allgemeinen vom Autoverkehr nicht benutzt wird, um an einer haltenden Stadtbahn vorbeizufahren.
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Aber natürlich gibt es auch am Kantplatz besonders dreiste Autofahrer, die, trotzdem sie den Radfahrstreifen nicht dafür benutzen dürfen, halbseitig auf dem Radfahrstreifen an der haltenden Stadtbahn vorbeifahren.
Ich befürchte ein Schutzstreifen mit seiner dünnen Strichlinie wird noch weniger als Schutzraum für Radfahrende akzeptiert, trotz der Rotmarkierung. (Und die Fotos oben geben mir recht.) Du schreibst ja, dass kein Benutzungsgrund aus der StVO greift. Ist das sicher so? Oder ist es eine Sache, die "im Fluss" ist, wo also noch darum gerangelt wird, was geht oder was nicht geht.
Es müsste möglich sein, die Ampeln für den Autoverkehr so zu steuern, dass Autofahrer*innen davon abgehalten werden, an der Stadtbahn vorbeizufahren, während sie an der Haltestelle hält. Auf jeden Fall lohnt es sich, die Sache im Auge zu behalten.
Nachteil ist so natürlich, dass auch die Straßenbahn 30 fahren muss, weil viele Autofahrer zwischen den Fahrspuren wechseln werden.
Ich müsste noch mal genau nachschauen, aber ich nehme an, dass das Tempo-30-Limit nur im Bereich des Hochbahnsteiges gilt, also zwischen den einmündenden Straßen (Reinekestraße und Deveser Straße), wo die Stadtbahn ohnehin halten muss und deshalb in diesem Bereich schon sehr stark heruntergebremst hat, sodass die 30 ohnehin eingehalten werden von der Stadtbahn.
Ich wüsste wirklich gern, wie Manfred Weber sich das vorstellt:
In dem Artikel heißt es: ""Wenn meine Fraktion nach der Europawahl eine Mehrheit herstellen kann, werden wir das vom Europäischen Parlament in dieser Legislaturperiode beschlossene Verbrenner-Verbot rückgängig machen", sagte Weber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern." Wenn das so zu verstehen ist, dass Weber dabei keine Einschränkungen macht bei der Wahl seiner Bündnispartner, dann deutet er damit an, dass er in dieser Frage ggf. auch bereit ist, mit den rechten und ultrarechten Fraktionen im EU-Parlament gemeinsame Sache zu machen.
Seit gestern fährt die Stadtbahn auf der Neubaustrecke nach Hemmingen.
Das Foto entstand stadtauswärts in Höhe der Hochbahnsteig-Haltestelle Hemmingen-Zentrum.
Die Fahrbahnnutzung wird durch die Anlage eines Schutzstreifens nahegelegt. Allerdings muss das Rechtsfahrgebot eingehalten werden.
Für einen Radfahrstreifen ist es dort zu eng. Der Schutzstreifen im Foto ist laut Plan inkl. Gosse 1,85 m breit. Die Fahrbahnbreite, inklusive der Geleise, ist 3,65 m.
Ein Schutzstreifen muss anders als ein Radfahrstreifen nicht benutzt werden vom Fahrradverkehr. Und weil es hier einen ausreichend breiten Bürgersteig gibt, haben die Verkehrsplaner den Bürgersteig zur Nutzung durch den Fahrradverkehr freigegeben:
So können Fahrradfahrer*innen entweder die Fahrbahn benutzen oder vorsichtig unter besonderer Beachtung des Fußverkehrs langsam auf dem Fußweg fahren.
Hier noch ein Link zu einem Macpillary Bild von 2014 von derselben Stelle wie das untere Foto von der Person mit Rollator. Damals gab es noch keine Stadtbahn in der Göttinger Landstraße.
Allerdings muss dazu gesagt werden: Durch den Bau einer Umgehungsstraße wurde die Göttinger Landstraße vom Auto-Durchgangsverkehr entlastet. Dieser Umgehungsstraßen-Bau war und ist insbesondere auch hinsichtlich des äußerst großzügigen Ausbaus erheblich umstritten. Und es hat den Bau der Stadtbahnverlängerung um Jahrzehnte verzögert, weil Politik und Verwaltung darauf bestanden, dass zuerst die Autoinfrastruktur für den Autoverkehr ausgebaut werden müsse, bevor die Stadtbahn gebaut werden könne.
Ich stelle fest, Radweg-Gegner haben eine ähnlich irrationale Angst vor Dooring wie Gehwegradler vor Überholunfällen.
Warum muss es denn immer wieder zu diesen Nickligkeiten und dieser Gegnerschaft zwischen bevorzugt Fahrbahn-nutzenden Fahrradfahrer*innen und den Fahrradfahrer*innen kommen, die Fahrradwege bevorzugen? Oder die zum Beispiel einen für den Fahrradverkehr freigegeben Gehweg gegenüber einem Schutzstreifen bevorzugen?
Ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme oder Hindernisse, die einer friedlichen Koexistenz entgegenstünden. Und bei Abwesenheit von parkenden Autos (siehe Foto) gibt es auch keine Dooringunfälle.
Der Fahrradfahrer auf dem Foto benutzt den Schutzstreifen. Er könnte aber auch den Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzen. Dann verbietet sich natürlich ein hohes Tempo und auf Fußverkehr ist besonders zu achten. Im Begegnungsfall hat der Fußverkehr Vorrang und darf nicht behindert werden, das bedeutet aber nicht, dass Fußgänger*innen das Recht hätten, eine Viererkette zu bilden, um Fahrradverkehr auf die Fahrbahn zu zwingen.
Freilich ist es vielleicht für manche Fahrradfahrende so, dass sie das auf der Fahrbahn (und damit auch auf dem Schutzstreifen) in diesem Abschnitt geltende Tempolimit von 30 km/h für eine Zumutung halten, weil sie i. d. R. schneller unterwegs sind. Die große Mehrheit der Fahrradfahrenden jedoch fährt keine Tempo 30. Die mit Pedelec können bis 25 km/h unterstützt beschleunigen, aber den meisten Pedelec-Nutzern wird die Luft schnell ausgehen, wenn sie darüber beschleunigen, weil dann die Tretunterstützung endet.
Wer langsam fährt, dem steht der Gehweg offen, wer schneller unterwegs sein möchte, der benutzt die Fahrbahn. Ich vermute, dass der Schutzstreifen diejenigen Fahrradfahrenden, die sich nicht so leicht durchringen können, die Fahrbahn zu benutzen, dazu ermuntert, es zu tun.
Fotos aus Hannover, neue Stadtbahnstrecke nach Hemmingen, Höhe Haltestelle Hemmingen/Zentrum. Das ist schon recht weit entfernt von der City und die Fußgängerfrequenz ist zumeist niedrig. Aufgrund der Lage am Stadtrand und der Enge der Straße haben die Planer vermutlich in diesem Abschnitt sich für die Schutzstreifenlösung entschieden.
Wie kommt das Ding um die Kurve oder die Ampelmasten an der Kreuzung, ohne über den Fußgängerbereich des Hochbords zu cruisen?
Wie steht das Ding an einer roten Fahrradampel?
Ein Fahrrad, das zu groß ist für den Radweg, darf auch die Fahrbahn benutzen.
Zum Beispiel das Konferenz-Fahrrad: "Das ConferenceBike hat als rein muskelkraftbetriebenes Fahrzeug denselben Status wie ein Fahrrad und darf somit auf der Fahrbahn fahren. Wegen seiner Breite braucht es keine Radwege zu benutzen." Quelle Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/ConferenceBike
Ausführlicher wird das nochmal bei Gantermobil beschrieben:
"Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBI. 11 1977 S. 811) wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen."
Meines Erachtens sind das beides Regulierungen, die die Welt nicht benötigt und die nur zu Verwirrungen führen.
Vermutlich ist eine Kommune im Vorteil, wenn sie einen Fußweg mit Fahrradverkehrfreigabe mit + auszeichnet und so verkommen lässt, dass dort Gefahrenstellen entstehen, die einen Fahrradfahrer zum Sturz bringen können.
Die Kommune könnte dann argumentieren: War ja nicht mit ausgeschildert, sondern nur mit + ausgeschildert, wärste langsamer gefahren, dann wäre nix passiert. Müsste man mal prüfen, ob eine Kommune damit schon mal durchgekommen ist! Ich fürchte ja.
Darauf aufmerksam zu machen, wäre auch ein gutes Argument, Fahrradfahrer*innen davon abzuhalten, Fußwege mit Fahrradverkehr-Freigabe zu nutzen. Aber einfach nur sagen: Auf einem Fußweg mit Fahrradverkehr-Freigabe darfst du maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, hört sich ziemlich verkopft-ideologisch an.
Fakt ist auch, dass du nur bei wenigen Fahrradfahrenden Gehör finden wirst, solltest du versuchen Fahrradfahrende darüber "aufzuklären", dass sie z. B. auf einem solchen Fahrradweg maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn weit und breit keine Gefahr durch den Radverkehr für den Fußverkehr besteht, weil kein Fußverkehr auf dem Fußweg erkennbar ist und auch niemand plötzlich aus einem Haus oder einer Gartenpforte treten könnte.
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Käme natürlich auch noch ein bisschen darauf an, wie du in einem solchen Aufklärungsgespräch Schrittgeschwindigkeit definieren würdest. (bis 7 km/h oder eher bis 15 km/h) 15 km/h ist etwa die Geschwindigkeit, die ein Fahrradfahrer fährt, der keine sportlichen Ambitionen hat. (Und ohne Tretunterstützung fährt, wie Rückenwind oder "eingebauter Rückenwind", sprich Pedelec)
Solche pauschale Antworten können in Diskussionen zu Blockaden führen.
Ich hatte weiter oben erwähnt, dass der Gesetzgeber Kindern und sie begleitende Eltern oder andere geeignete Begleiter*innen es ermöglicht, den Gehweg zu benutzen. Dabei geht die StVO davon aus, dass das mit höheren Geschwindigkeiten geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit.
Siehe Tabelle mit dem Vergleich:
§2, Abs. 5 StVO
Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18
Die Behauptung, Fahrräder dürften auf Fahrradwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, ist hilfreich, um zu verdeutlichen, dass ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe keine angemessene Infrastruktur darstellt, die den Bedürfnissen des Fahrradverkehrs gerecht wird.
Außerdem dient die Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit auch den Autofahrenden, die zum Beispiel aus einer Einfahrt kommend einen Unfall mit einem schnell fahrenden Fahrradfahrer herbeiführen. Darauf weist z. B. der ADFC hin:
"Überwiegend kommen diese [Autofahrenden] aus Tiefgaragen, von Tankstellen, Parkplätzen oder anderen Grundstücken und dürfen den Gehweg queren – allerdings nur mit äußerster Vorsicht (§ 10 StVO). Gelingt Autofahrenden der Nachweis, dass sie im Schritttempo oder noch langsamer über den Gehweg gefahren sind, geben Richter überwiegend Radfahrenden die Schuld."
Radfahrende, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Der ADFC warnt: Vollen Schadensersatz…
www.adfc.de
Der ADFC Diepholz hat eine gute Darstellung der Thematik veröffentlicht, bei der die Problematik im Vordergrund steht, dass Kommunen aus Kostengründen und/oder weil sie keine Parkplätze zurückbauen wollen, oder weil sie mit dieser Thematik bei niemandem anecken wollen (insbesondere nicht bei den Autofahrenden) einfach liegen lassen.
MIt dem Zusatzzeichen Radfahrer frei können Gehwege auch zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben werden.
www.adfc-diepholz.de
In so einer Diskussion macht der Hinweis auf diesen Satz Sinn: "Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." (aus den Erläuterungen zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18) Als pauschale Behauptung den Satz in den Raum zu stellen "Auf Gehwegen mit Radverkehrsfreigabe gilt grundsätzlich immer Schrittgeschwindigkeit", das halte ich aus mehreren Gründen für problematisch.
Passender ist der Schlusssatz aus dem Text vom ADFC-Diepholz:
"MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg! Dazu dieses Symbol: "
Warum sind die denn schon vorher in nur Schrittgeschwindigkeit gefahren???
Der Unterschied zwischen + auf der einen Seite und auf der anderen Seite ist nicht primär eine Geschwindigkeitsfrage.
Kann eine Gefährdung oder Behinderung von Fußverkehr zuverlässig ausgeschlossen werden, dann darf auf beiden Wegen schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Zwei wesentliche Unterschiede zwischen einerseits und + sehe ich darin:
1. Wenn die Fußgängerdichte höher ist oder eine höhere Fußgängerdichte üblich ist, dann kommt das nicht mehr infrage, ein + jedoch kommt möglicherweise noch infrage!
2. Im Falle des Aufeinandertreffens von Fußverkehr und Radverkehr auf einem so ausgeschilderten Weg, dürfen Fahrradfahrer auch mal klingeln, um auf sich aufmerksam zu machen verbunden mit der Erwartung, dass mehrere Fußgänger dann hintereinander statt nebeneinander gehen. (Vergleich: In einer Fahrradstraße muss der Autoverkehr sich unterordnen und z. B. ggf. geduldig darauf verzichten, zwei Fahrradfahrer*innen zu überholen, die nebeneinander fahren. Auf einer "normalen"* Straße müssen Fahrradfahrer ggf. hintereinanderfahren, um Autos das Überholen zu ermöglichen.)
* "normal" steht in Klammern, weil es eigentlich grundsätzlich immer normal sein sollte, dass Fahrradfahrende nebeneinander fahren können. Auch dann, wenn dadurch das Überholen von anderen Verkehrsteilnehmer*innen erschwert wird. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sollte es überall Fahrradstraßen geben.
In den Fällen von Bürgersteignutzung durch den Fahrradverkehr, dass Kinder bis 10 Jahre dort fahren und ggf. auch die Eltern dort fahren, geht die StVO davon aus, dass das mit einem höheren Tempo geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit. Ich habe das mal in eine Tabelle gepackt:
§2, Abs. 5 StVO
Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18
Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, ...
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen.
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die beiden Absätze in der mittleren Zeile der Tabelle beschreiben jeweils, wie es dazu kommen kann, dass auf einem Gehweg Fahrradverkehr stattfindet.
Die beiden Absätze in der unteren Zeile beschreiben, wie sich Fahrradfahrer*innen dann zu verhalten haben, wenn sie auf Fußverkehr treffen oder mit Fußverkehr rechnen müssen.
Wenn die Straßenverkehrsordnung auf dem Fußweg ohne ausgeschilderte Radverkehrsfreigabe bei den fahrradfahrenden Kindern (bis 10) mit ihren Eltern eine höhere Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit zulässt, dann gilt das um so mehr für Fußwege, mit ausgeschilderter Radverkehrsfreigabe.
Warum sind die denn schon vorher in nur Schrittgeschwindigkeit gefahren???
Wo genau steht das eigentlich in der StVO? Als ich neulich danach suchte, fand ich diese Aussage: "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden."
Das steht in §2, Abs. 5 StVO. Da geht es um Erwachsene, die Kinder begleiten, die auf dem Fußweg fahren dürfen. (Bis 8 J. muss, bis 10 J. darf).
Wenn Erwachsene, die Kinder begleiten dürfen, die ja je nach Alter auf dem Fußweg fahren müssen oder dürfen, dann dürfen, die schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit und müssen nur dann das Tempo reduzieren, wenn auch Fußgängerverkehr vorhanden ist.
Vermutlich werden sich die allermeisten Fahrradfahrer entsprechend verhalten, wenn sie einen Fußweg befahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. D. h. sie fahren nur dann langsam wie der Fußverkehr, wenn mit Fußgängern stets zu rechnen ist (z.B. Gartenpforten, Haustüren, etc.) oder tatsächlich Fußverkehr stattfindet.
Hier kommt die eigentliche damalige Motivation für die Aufhebung der Benutzungspflicht zum Ausdruck. Wie Dietmar Kettler aufgrund persönlicher Einblicke mal schrieb, hatten die Autoren der Novelle um den Ministerialrat und StVO-Kommentatoren Bouska nie die Absicht, die Anordnung der Benutzungspflicht an die strengen Vorgaben des § 45 Abs 9 zu binden. Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen. Mit der Abwägung, ob die Benutzung ordentlicher Radwege aus Sicherheitsgründen überhaupt notwendig ist, hatte die Initiative nie was am Hut. Das war erst eine nachträglich auf dem Klageweg von Radfahrern durchgeboxte wörtliche Auslegung des redaktionellen Versehens bei der Formulierung der Novelle.
Bei 2:33 heißt es in dem 7. Sinn-Beitrag:
"2:33 Diese Regelung (nur einwandfreie Radwege dürfen ausgeschildert werden) gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind."
Wenn nun aber die Radverkehrsnovelle tatsächlich ein Anreiz gewesen sein soll, dass die Kommunen ihre Radwege ausbauen, dann ist es doch ein viel zu kurzer Zeitraum, das ist doch fast nirgends innerhalb eines Jahres zu schaffen gewesen. Oder wurde dieses Jahresfrist dann noch mal verlängert und nochmal verlängert ...
Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?
Das ist doch schon Deluxe mit Breite, Trennung und sogar seitenrichtig und mit Sicherheitstrennstreifen… Gibt noch genug Benutzungspflichten auf der Breite von dem roten alleine – in beiden Richtungen.
Entscheidend ist meines Erachtens, dass durch die Umschilderung die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Also ganz im Sinne der Radverkehrsnovelle von 1998. Und das auf dem Land, obwohl in dem 7. Sinn-Film so getan wurde, als sei die ganze Radverkehrsnovelle nur eine "Schnaps-Idee spinnerter Städter".
Und nach meiner Beobachtung ändert sich dadurch auch etwas im Nutzerverhalten der Fahrradfahrenden. Es gibt zunehmend mehr Fahrradfahrer*innen, die die Fahrbahn benutzen obwohl sie vorher hochbord gefahren sind.
Der neue Basisbenziner im BMW 3er macht mit seinen 156 PS aus einem Zweiliter-Vierzylinder gute Laune, die das straffe M-Fahrwerk zum Teil wieder verdirbt.…
www.auto-motor-und-sport.de
Laut ADAC fallen dafür Gesamtkosten von 1002,- Euro pro Monat an.
Du darfst ja nicht nur auf die monatlichen Leasing-Raten gucken.
Und dann das zum Durchschnittsverdienst:
"Deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen im Schnitt 49.260 Euro brutto. Von diesem Gehalt können Verkäuferinnen und Verkäufer nur träumen."
Im Schnitt erhält jeder Deutsche 49.260 Euro, aber noch lange nicht alle. Ein Blick auf die statistische Methode und den tatsächlichen Gehaltsunterschied.
www.handelsblatt.com
Selbst bei dem angegebenen Durchschnittsverdienst würde rund ein Viertel dafür draufgehen, mit einem 3er-BMW mobil zu sein.
Ich finde das ziemlich viel. Und noch deutlich hochpreisigere Fahrzeuge sind doch für die meisten Menschen finanziell erst recht nicht erreichbar.
Zum Beispiel dieser 7er-BMW: 740 xdrive Steptronic Sport. Der kostet 2047 Euro monatliche Gesamtkosten (Quelle s. o.)
Trotzdem finden es anscheinend viele Menschen in Deutschland okay, dass die Inhaber solcher Fahrzeuge anders als in Frankreich in Deutschland nicht besonders zur Kasse gebeten werden.
Da braucht man sich nur die Modell-Palette und die Preise der KFz ansehen und dann erübrigt sich Ihre Frage eigentlich.
Und es zeigt sich, dass das ganze Pampern und die vielen staatlichen Geschenke und Gefälligkeiten an die Autoindustrie in Deutschland vor allem solchen Modellen zugute kommen, die sich die meisten Menschen niemals werden leisten können. Trotzdem lassen viele sich für so absurde Kampagnen mobilisieren wie zum Beispiel "Abwrackprämien" oder "das Festhalten am unbegrenzten Rasen auf den Autobahnen".