Beiträge von Ullie

    Helsinki hatte 2019 einen bislang einmaligen Ausreißer. Gleich im nächsten Jahr waren es wieder 6 radelnde/laufende Todesopfer, mehr als im Durchschnitt der Jahre vor Einführung von T30.

    Brüssel, Spanien und Frankreich gehen mit dem (überall in Europa zu beobachtenden) Corona-Dip hausieren.

    Und schließlich: das, was jüngst in Belgien, Frankreich, Spanien als "Tempo 30" eingeführt wurde, entspricht bis auf marginale Unterschiede dem, was in deutschen Städten schon seit >20 Jahren Standard ist (also de facto ausgedehnte T30-Zonen plus 50er Magistralen). Etwaig bestehenden Unterschiede sind so klein, dass man jedenfalls keine "Quantensprünge" in der Unfallstatistik mehr erwarten darf, falls D da noch nachzöge.

    Was willst du damit aussagen? Doch hoffentlich nicht das, was manche Kritiker von Tempolimits seit eh und je behaupten: "Gegner des Tempolimits gaben nicht der hohen Geschwindigkeit, sondern den mangelnden Fahrfähigkeiten der Autofahrer Schuld." aus: Spektrum.de vom 11.4.23

    Tempo 30: Die Entschleunigung der Straße
    Gegen die systematische Ausweitung von Tempo-30-Zonen gibt es erheblichen Widerstand - dabei sprechen die Erkenntnisse der Verkehrsforschung für sich
    www.spektrum.de

    An anderer Stelle heißt es in dem Artikel in dem unter anderem Buxtehude ausführlich erwähnt wird:

    "Das belegten schon die Ergebnisse der Forschungsgruppen, die den Modellversuch in den Achtzigern fünf Jahre lang begleiteten. Besonders die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer verbesserte sich damals erheblich: Die Zahl der Schwerverletzten sank in den Tempo-30-Zonen um mehr als drei Viertel, die der Leichtverletzten um 58 Prozent. Absolute Zahlen liegen nicht vor. Zudem verringerte sich der Lärmpegel um ein bis sieben Dezibel und auch die Luft war weniger verschmutzt. Besonders verblüffend: Auf zwei Hauptstraßen verkürzten sich sogar die Fahrzeiten, obwohl die Durchschnittsgeschwindigkeit gesunken war. Als Grund gaben die Forscher einen deutlich verbesserten Verkehrsfluss an. Die Autofahrer fuhren gleichmäßiger, ruhiger, defensiver. Sie mussten weniger bremsen und seltener anfahren."

    Zu Paris diese Quelle vom 22. Jan. 23: "Accidents : moins de morts sur les routes à Paris et en petite couronne
    Les chiffres de la sécurité routière à Paris et en petite couronne montrent une baisse du nombre d'accidents en 2022. Le nombre de morts est en net recul."

    Accidents : moins de morts sur les routes à Paris et en petite couronne
    Les chiffres de la sécurité routière à Paris et en petite couronne montrent une baisse du nombre d'accidents en 2022. Le nombre de morts est en net recul.
    actu.fr

    Mit Hilfe von Google-Übersetzer und meinen bescheidenen Französische-Kenntnissen:

    Unfälle: Weniger Tote auf den Straßen von Paris und den Vororten
    Die Verkehrssicherheitszahlen in Paris und den inneren Vororten zeigen einen Rückgang der Unfallzahlen im Jahr 2022. Die Zahl der Todesfälle ist stark rückläufig."

    Vielleicht ist es aufgrund von Corona noch zu früh für eine Bewertung, aber es gibt keinen Grund so zu tun, als gäbe es nachweislich keinen Grund zur Annahme, dass niedrige Tempolimits einen Beitrag zur Unfallreduktion leisten. Eine genauere Prüfung muss darüber hinaus einbeziehen, ob niedrigere Tempolimits auch eingehalten werden. Damit wäre man dann ganz schnell beim nächsten Streitpunkt (Wie kann das Einhalten von Tempolimits umgesetzt werden?) zu dem ich weiter oben bereits geschrieben habe, dass eine automatische Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit angepasst an die geltenden Tempolimits geboten ist.

    "„Es kann aber an der Witterung gelegen haben“, sagte die Sprecherin. „Da müssen wir erst prüfen.“ Auch Unfallbeteiligte berichteten nach Angaben mehrerer Medien, sie seien von der Sonne geblendet worden, außerdem sei plötzlich Nebel aufgezogen."

    So steht es in dem von dir verlinkten Artikel im letzten Absatz, quasi als Resümee. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit spielt nach Angaben der zuständigen Verkehrsbehörden keine Rolle und in den Augen der Autofahrer*innen ohnehin nicht.

    Was stattdessen ausschlaggebend angeblich ist, steht in dem anderen von littlet verlinkten Artikel:

    Zitat: "Auf dem Streckenabschnitt galt fast 20 Jahre lang Tempo 130. Nach einem Ausbau der Autobahn war dieses Tempolimit im März dieses Jahres aufgehoben worden." Zusammengefasst: Je breiter die Straßen, umso sicherer sind sie, nach Einschätzung vieler Verkehrsbehörden. Breite Straßen sind quasi angewandte Unfallverhütung.

    So gesehen macht es wenig Sinn, niedrigere Tempolimits zu fordern. Zumindest nicht, wenn man versucht, das als Unfallverhütungsmaßnahme zu begründen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass der Hinweis auf Unfallschwerpunkte dazu führt, dass die betroffenen Straßen verbreitert werden.

    Den Ausbau-Befürwortern (nicht aber den Befürwortern niedriger Tempolimits) spielt es in die Hände, wenn auf Unfallschwerpunkte hingewiesen wird. Das ist ein schon viele Jahrzehnte altes und immer noch funktionierendes Schurkenstück der Autobesitzenden Klasse.

    Hier ein paar Vorabinformationen zu einem Spiegel-Artikel-Absatz von 1956 (sic!), in dem es darum geht, mit welchen Widerständen der damalige CDU-Verkehrsausschussvorsitzende und CDU-Mitglied Rümmele zu kämpfen hatte, als er versuchte, in Deutschland erneut generelle Tempolimits festzulegen. Zur Erinnerung: von 1934 bis 39 hoben die Nazis die bis dahin geltenden Tempolimits auf. Autobahnbau und Tempolimit, das passt nicht zusammen, dachte man wohl. Ab Kriegsbeginn galt dann: Wir dürfen keine Menschenleben mehr im Straßenverkehr verlieren, wir brauchen Soldaten und deshalb wieder Tempolimits im Straßenverkehr.

    1953 wurden im Zeichen der Massenmotorisierung erneut, diesmal nicht von den Nazis, sondern von der Adenauer-Regierung, sämtliche generellen Tempolimits aufgehoben.

    1956 jedoch unternahm CDU-Verkehrsausschuss-Vorsitzende Oskar Rümmele aufgrund rapide ansteigender Unfallzahlen einen Vorstoß für die Wiedereinführung von generell geltenden Tempolimits und erreichte 1957 immerhin die Einführung von Tempo 50 innerorts. Unterstützt wurde Rümmele vom damaligen Verkehrsminister Hans-Christoph Seebohm, damals Mitglied der weit rechts angesiedelten "Deutschen Partei".

    Und jetzt das Spiegel-Zitat von 1956:

    "Noch deutlicher umreißt Müller Hermanns SPD-Kollege Helmut Schmidt [der spätere Bundeskanzler] die Ursachen der hohen Unfallziffern: »Rümmele sollte sich in erster Linie darum kümmern, daß endlich die Straßen verkehrsgerecht ausgebaut werden.«

    Die SPD legte ein Gesetz vor, mit dessen Hilfe ein Straßenbaufonds - aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer, der Mineralölzolle und der Kraftfahrzeugsteuer - gebildet werden soll. Allein für den Ausbau der Durchfahrtstraßen in den Großstädten werden 25 bis 30 Milliarden Mark benötigt. Der Ausbau der Durchfahrtstraßen ist besonders wichtig, denn dort ereigneten sich im vergangenen Jahr wegen der Verdichtung des Verkehrs trotz örtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen 84 Prozent aller Verkehrsunfälle. Vordringlich ist der verkehrsgerechte Ausbau des gesamten bundesdeutschen Straßennetzes:

    - Verbreiterung der Bundesstraßen auf drei Fahrbahnen,

    - bessere Gestaltung der Fahrbahnoberfläche und ausreichender Winterdienst,

    - Beseitigung unübersichtlicher Stellen, Anlage von getrennten Radfahrwegen."

    Spiegel-Ausgabe vom 16.10.1956

    Nächstes Jahr langsamer
    Unruhig rutschte am vergangenen Donnerstag der CDU-Bundestagsabgeordnete Oskar Rümmele, 66, aus Hinterzarten im Schwarzwald, auf dem provisorischen…
    www.spiegel.de

    [Anmerkung von mir]

    Diese Straßenausbau-Orgie, inklusive der Anlage von Radverkehr-separierenden Radwegen, wurde also keineswegs nur damit begründet, dass Verbesserungen für den motorisierten Fahrzeugverkehr angestrebt wurden, sondern es wurde quasi überhöht zu einer Politik gegen Rechts. Frei nach dem Motto: Wer Tempolimits fordert, ist ein verkappter Nazi.

    Entschuldigung bitte für den etwas ausufernden langen Beitrag, aber ich finde es wichtig, über diese Propaganda-Lüge Bescheid zu wissen, um gegenwärtige Diskussionsbeiträge besser einordnen zu können. Insbesondere die unseligen Nazi-Vergleiche, die von manchen angestellt werden, wenn sie gegen die Forderung der Grünen nach niedrigeren Tempolimits polemisieren und oft auch regelrecht hetzen.

    Noch mehr Informationen dazu findet man auch hier:

    „Die Raserei ist schuld“ • LunaPark21
    Die fatale Bilanz von 120 Jahren freier Fahrt für unmündige Bürger – eine kleine Verkehrsgeschichte Dass auf deutschen Autobahnen Krieg herrscht, leugnen nur…
    www.lunapark21.net

    Die von littlet verlinkten Artikel zeigen, dass die Propaganda-Lüge von den breiten Straßen, die angeblich Unfälle verhüten, nach wie vor virulent ist.

    Was wäre da eigentlich die Motivation für? Hältst du schon 50 pauschal für viel zu hoch, oder kalkulierst du bei der Forderung nach 30 (?) von vorneherein ein, dass ein gewisser Prozentsatz immer schneller als erlaubt fahren wird, dies dann aber wenigstens nicht mehr mit 65-70 täte, sondern mit vielleicht 45 (so dass im Endeffekt niemand schneller als die 50 führe, die "safe" wären, wenn alle sich dran hielten?

    "Im europäischen Ausland nimmt die Tendenz zur Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu: In Helsinki wurde Tempo 30 im Jahr 2018 als Teil der „Vision Zero“-Strategie beschlossen und mit Beginn des Jahres 2019 im Stadtgebiet eingeführt. In 2019 wurde dort erstmals keine zu Fuß gehende oder radfahrende Person bei einem Verkehrsunfall getötet (Schmiester, et al., 2020). Die belgische Hauptstadt Brüssel hat am 1. Januar 2021 ein generelles Tempolimit von 30 km/h in der Innenstadt eingeführt (ARD-aktuell / tagesschau.de, 2021). In Frankreich haben bereits ca. 200 Gemeinden ein generelles Tempolimit von 30 km/h eingeführt, darunter Lille, Nantes und Grenoble (Pomrehn, 2020). Spanien hat 2021 innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit an allen Straßen mit nicht mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung eingeführt (ADAC e.V., 2021)."

    Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h - PDF Free Download
    Stand: 14. November 2022 Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h Forschungsprojekt FKZ im Auftrag des Umweltbundesamtes 1…
    docplayer.org

    Erstmal dieser Hinweis, weil ja in Deutschland gerne so getan wird, als sei jeder der nach Tempo 30 max. innerorts ruft ein Komplett-Verrückter, der keine Ahnung davon habe, was für einen Unsinn er da einfordert.

    Dann den hier: "Unbestritten ist, dass die Überlebenschance für ungeschützte Verkehrsteilnehmer:innen wesentlich höher ist, wenn der/die Autofahrer:in bei einer Kollision 30km/h fährt, anstatt 50 km/h."

    Tempo 30 – ist das sinnvoll? - EXPERI
    Die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland ist seit einem Höchststand von 21.332 im Jahr 1970 im Vergleich zu heute signifikant zurückgegangen. 2019 waren es…
    www.experi-forschung.de

    Und dann noch dieser Hinweis:

    Faustformel für den Anhalteweg bei Tempo 30: 3x3+3x3=18 m Bei Tempo 50: 5x3+5x5=40 m

    Die Vernunft gebietet es sofort Tempo 30 als generelle Höchstgeschwindigkeit innerorts umgehend umzusetzen. Darüberhinaus ist an vielen Stellen (z.B. Wohngebiete/Einkaufsstraßen Tempo 20 sinnvoll und eine Ausdehnung verkehrsberuhigter Bereiche und komplett Privat-KFZ-freie Städte und Stadtteile.)

    Meine Motivation ist ganz klar, dass generell Tempo 30 max. und weitere Begrenzungen des KFZ-Verkehrs nicht nur angeordnet, sondern auch durchgesetzt werden. Zwar ist die Überlebenschance für "Weichziele" bei Tempo 50 immer noch besser als z. B. bei Tempi über 50, aber die Unfallforschung scheint bei Tempo 30 eine signifikante Grenze erkannt zu haben, ab der die Todesgefahr sehr rapide sehr steil ansteigt.

    Der Weg zu niedrigeren Tempolimits ist lang, denn ich erlebe ich immer wieder in Diskussionen, dass mit einer so inbrünstigen, unverbesserlichen, völlig vernagelten Weltsicht die "freie Fahrt für freie Bürger" als höchstes Rechtsgut erachtet wird, das bei vielen Menschen nicht mal eben so mit Vernunftgründen auch nur in Frage gestellt werden kann. Andererseits bin ich Optimist und es gibt Beispiele die Hoffnung spenden. Siehe zum Beispiel den ersten Absatz. Oder erfolgreich durchgesetzte Tempolimits in der Vergangenheit.

    Wer weiß, vielleicht läuft es ja so, dass die neuerdings pflichtmäßig eingebauten Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten in der ein oder anderen Form eine Aufwertung erfahren: Bisher ist es anscheinend "Privatvergnügen", davon Gebrauch zu machen. Das könnte sich möglicherweise schnell ändern, wenn Gerichte anfangen die Fahrzeug-Fahrdaten und die Frage ob der Geschwindigkeitsassistent eingeschaltet war oder nicht bei der Beurteilung des Strafmaßes stärker zu berücksichtigen.

    Sollen doch diejenigen, die meinen Tempo 50 steht für "geduldet 70" oder Tempo 30 steht für "geduldet 50" sich noch ein bisschen daran erfreuen, dass sie bislang noch meist glimpflich davonkommen. Selbst in Fällen, in denen ihre Fahrweise zu Unfällen führt. Und lass doch die Toren darüber lachen, dass sie ihren Geschwindigkeitsassistenten nutzlos spazierenfahren dürfen. Möglicherweise erleichtert diese absurde "Freude", die weitere Umsetzung von Tempobegrenzungen, weil die ohnehin (noch!) keiner so richtig ernst nimmt. Und wenn eines Tages der Geschwindigkeitsassistent "scharf geschaltet" wird, dann ist es zu spät. Denn in wenigen Monaten würde deutlich werden, dass die Unfallgefahr und die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten drastisch zurückgeht, ohne dass irgendwo die an die Wand gemalten Mega-Staus entstehen, die angeblich nur dadurch zu verhindern seien, wenn jeder so schnell rasen darf wie er will.

    Bei uns gilt grundsätzlich ein Schritt nach dem anderen. Piktogramm für nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg aufgepinselt. Mal sehen, ob und wenn ja wann die Schilder dann verschwinden.

    Habe gerade den Text gefunden, mit dem Fuß e.V. die Kommunen bittet, von dem Boden-Piktogramm gemeinsamer Fuß- und Radweg keinen Gebrauch zu machen:

    Gemeinsame Geh- und Radwege spalten Fuß- und Radverkehr

    Darin heißt es:

    "Eine neue Regelung erhöht potenziell den Konflikt um Verkehrsfläche zwischen den Unmotorisierten, zum Glück ist sie noch kaum bekannt: Erst seit rund einem Jahr (Mai 2017) gibt es in der Bundesrepublik Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht. Die Vorgaben lassen ein in regelmäßigen Abständen am Boden aufgebrachtes Piktogramm zu: Oben ist das Zeichen für Fußverkehr, unten das für Radverkehr. Beide werden durch einen Querstrich getrennt, ...

    Aus Sicht des FUSS e.V. darf ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht innerörtlich allenfalls einen bisher benutzungs­pflich­tigen Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 ersetzen. Das heißt: keine zusätzlichen gemeinsamen Geh- und Radwege, und schon gar kein Ersetzen bisheriger Gehwege mit „Radfahrer frei“."

    Zu der Beschilderung [Zeichen 240] schreibt die Polizei Duisburg: "Was darf der Fußgänger?
    Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Radfahrer rechtzeitig durch Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen. Sie brauchen, da dort Radfahrer keinen Vorrang haben, nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau zu halten. Fußgänger müssen Radfahrer natürlich passieren lassen."

    Präventionstipps für Fußgänger und Fahrradfahrer
    Die Verkehrszeichen 240 und 241 regeln, wer kombinierte Fuß- und Radwege benutzen muss.
    duisburg.polizei.nrw

    Das passt nicht so recht zu diesem Gemeinsamen Fuß und Radweg auf dem Macpillary-Foto aus Berghausen bei Karlsruhe:

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    Trotzdem macht es natürlich Sinn, als Fußgänger an so einer Engstelle wie auf dem Foto sich so zu verhalten, wie es das Piktogramm nahelegt. Fußgänger sollen laut dem Piktogramm an der Engstelle rechts gehen. Ungerecht gegenüber Fußgänger*innen ist die Winzigkeit des Fußgänger-Piktogramms gegenüber dem vergleichsweise riesigen Fahrradpiktogramm.

    Dieser Fußgänger geht an der Stelle allerdings eher mittig bis links auf dem Gemeinsamen Fuß und Radweg (Macpillary-Aufnahme von derselben Stelle, allerdings in Gegenrichtung aufgenommen):

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    Andererseits ist auf Landstraßen geregelt, dass Fußgänger linksseitig gehen sollen, wenn kein Gehweg vorhanden ist: "StVO §25 (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist."

    § 25 Fußgänger

    Wie breit ist denn der Tunnel ?

    Das Zeichen 240 trotz zwei unterschiedlich gefärbter Bodenflächen kann man ja oft an Stellen finden wo man einen 241-Radweg aufgeben musste, weil mindestens einer der beiden Hälften zu schmal ist.

    Hier versucht man es mit getrennter Führung.Was aufgrund der Breite auch nicht gut ist

    Die geplasterte Hälfte hat 12 x die Breite eines Klinkersteines. Die gibt es 10 bis 12 cm breit.

    Das heißt etwa 1,20 m bis 1,50 m Breite. Die asphaltierte Hälfte ist vielleicht etwas breiter, aber nicht viel. Gesamtbreite ca. 3,00 m.

    Vielen Dank für dein Beispiel auf Macpillary.

    Nicht weit von dem von mir fotografierten Beispiel, habe ich etwas Ähnliches auf Macpillary gefunden:

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    Der Unterschied:

    Bei deinem Beispiel sind zusätzlich zu den Fahrradpiktogrammen Fußgängerpiktogramme eingezeichnet. Und zwar so, dass die Piktogramme dem Fußgänger signalisieren, dass er rechtsseitig gehen soll.

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    Das finde ich spannend, denn auf Landstraßen ohne Fußweg sollen Fußgänger ja linksseitig gehen.

    "Hat eine Straße keinen baulich getrennten Gehweg und auch keinen Seitenstreifen, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies häufig der Fall. Dabei gilt: Sofern es zumutbar ist, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger den linken Fahrbahnrand benutzen."

    Sicher auf der Landstraße – zu Fuß und auf dem Rad | Runter vom Gas
    Zu Fuß Gehende, Rad- und Pedelecfahrende werden bei Landstraßenunfällen oft schwer verletzt. So kommen alle sicher an.
    www.runtervomgas.de

    Eine unglückliche Kombination:

    Die Beschilderung ist für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Das Pflaster, einseitig und Asphalt auf der anderen Seite, sieht dagegen nach getrenntem Fuß und Radweg aus.

    Fotografiert in Bayreuth, Fußgängertunnel bei der Jugendherberge unter der Universitätsstraße nahe der Prieserstraße.

    Wenn man die auf Google Maps verügbaren Luftbilder der Herzog ausmisst findet man eine Fahrbahnbreite von knapp über 6 m . Und Breite des überwiegend zugeparkten westlichen Gehwegs ca.1,8 m. D.h legales Fahrbahnparken ist möglich. Aber nur einseitig. Eine legale Anordnung von Hochbordparken wird zweiseitiges Parken nicht ermöglichen. Dazu sind die Gehwege zu schmal.

    Das Dumme ist halt, dass sich mit der Faktenlage keiner lange aufhält, der dagegen polemisiert, wenn illegale "Parkplätze" zurückgebaut werden, indem zum Beispiel ein einseitiges Halteverbot angeordnet wird.

    Eine Anwohnerin, die ich an darauf ansprach, fing sofort an zu schimpfen wie ein Rohrspatz und sprach von Enteignung, weil ihr der Parkplatz von der rot-grün versifften Regierungskoalition im hannoverschen Rathaus "geklaut" worden sei. Was interessieren so jemand Fakten, wie Gehweg-Mindestbreiten?

    Dazu gibt es jetzt eine Petition zu härteren Strafen bei Tötungen im Straßenverkehr:

    https://www.change.org/p/strafversch%…%C3%9Fenverkehr

    Ich habe den Petitionstext gelesen und will hier diese Passage herausheben: "Der Staatsanwalt verwies in seinem Plädoyer dabei auf die systematisch niedrigen Strafen, die im generell im gesamten Bundesgebiet und insbesondere in Berlin verhängt werden. Ähnliche Fälle ereignen sich in trauriger Regelmäßigkeit, und stoßen bei der Bevölkerung in der Regel auf Unverständnis."

    Mag sein, dass die Strafen zu niedrig sind, für zu schnelles Fahren (der Rotlichtmissachter fuhr mit 65 km/h statt den erlaubten max. 50 km/h). Aber ist es nicht noch sehr viel wichtiger, die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten deutlich zu reduzieren?!

    Und die technischen Möglichkeiten zu nutzen, um das Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten sicherzustellen?! Z. B. der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der bei einer Tempo 30 Vorgabe verhindern könnte, dass schneller als 30 km/h gefahren wird. Für neuere Fahrzeuge ist der Intelligente Geschwindigkeitsassistent Pflicht. Aber seine Benutzung ist freigestellt.

    Wie ist es im konkret vorliegenden Fall, wenn der Unfall mit einem modernen Fahrzeug verursacht wurde und nachgewiesen werden kann, dass der Geschwindigkeitsassistent einwandfrei hätte arbeiten können, die Geschwindigkeit aber nicht reduzierte, weil er vom Fahrer ausgeschaltet wurde. Würde das Strafmaß erhöhen?

    "Hätte, hätte ..." wird da jetzt mancher polemisch rufen.

    Ja! "Hätte..." heißt auch in die Zukunft schauen. Und bei Tempo 30 max., das nicht überschritten werden kann, weil ein scharf geschalteter Geschwindigkeitsassistent das verhindert, hätte die Fußgängerin eine größere Überlebenschance gehabt.

    Und noch etwas: Bei modernen Bahnstrecken werden Züge zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer nicht hingeschaut hat. Warum werden Autos nicht zwangsgebremst, wenn der Fahrzeugführer Rot missachtet?

    https://efahrer.chip.de/news/er-kommt-…rker-an_1015760


    Sollte bei solchen Artikeln aus Transparenzgründen auch eine Rechnung geben, wieviel die Leute im Laufe der Jahre Nichtahndung gespart haben. 😁

    In Hannover habe ich in vergleichbaren Fällen einfach mal vor Ort nachgefragt bei Passanten, die ich auf der Straße getroffen habe. Einverstanden mit dem Zuparken der Bürgersteige sind in der Regel Autofahrer*innen, wer kein Auto fährt empfindet das ordnungswidrige Zuparken der Gehwege als das was es ist: Eine unzulässige Behinderung des Fußverkehrs.

    Das hat jetzt aber alles nichts mehr mit dem Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg zu tun. Sorry, habe ja selbst damit angefangen ...

    Ist denn der Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg ein reiner Fahrradweg, der auch tatsächlich nicht von Fußgänger*innen benutzt wird?

    Ich fürchte ich hatte das weiter oben schon mal so ähnlich gefragt. Aber ich finde es grad nicht wieder. Auf dem Foto sieht da so aus, als ob da der Fußweg zumindest nicht direkt daneben verläuft. Mithin ein Grund, dass dort Fußverkehr stattfindet.

    Auf dem Foto ist kein Fußweg in unmitelbarer Nähe:

    Den "dänischen Ansatz" mit der Strichlinie in der Mitte als Hinweis auf einen Zweirichtungsradweg finde ich interessant, aber ist die dänische Lösung auch wirklich gut? Du schreibst ja, bei den Dänen gilt:

    In Dänemark ist das übrigens Standard, dass Zweirichtungsradwege eine Mittellinie haben, Einrichtungsradwege nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen (oder müssen?) Fußgänger in DK auf Radwegen gehen. Die Wege sind dennoch als Radweg beschildert und nicht als kombinierter Geh- / "Radweg".

    Wie ist das in Dänemark im Vergleich zu Deutschland, wenn du einen Zweirichtungsradweg als Fußgänger benutzt?

    In Dänemark, müssen die Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den Radweg benutzen. In Deutschland dürfen sie dass nicht. Allerdings sind in Deutschland in der Regel reine Fahrradwege nur dann als solche ausgeschildert, wenn in unmittelbarer Nähe auch ein Fußweg verläuft.

    Das macht auf mich erst mal den Eindruck, dass ich in Dänemark als Fußgänger ein ungebetener und wenig gelittener Gast auf dem Fahrradweg bin. Und wie verhalte ich mich als Fußgänger richtig auf diesem Radweg:

    Muss ich dann in Dänemark in dem im Foto gezeigten Fall wie in Deutschland auf einer Fahrbahn links gehen, wenn kein Fußweg vorhanden ist, oder muss ich rechts gehen? Dass eine Mittellinie markiert ist, das macht in Deutschland noch keine Radweg zu einem Zweirichtungsradweg. Und außerdem ist der Georg-Christoph-Lichtenberg-Weg innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

    Jo mei. (Bin grad in Bayern, da sagt man das wohl so bei solchen Gelegenheiten.)

    Der Artikelschreiber tut so, als seien die Grünen gerade ganz fürchterlich übel von der FDP über den Tisch gezogen worden.

    Was an keiner Stelle deutlich wird: Nicht nur bei der FDP sondern auch bei der SPD mangelt es an Bereitschaft, die Abkehr von der "autozentrierten" Gesellschaft ernsthaft voranzutreiben. Den Artikelschreiber aber interessieren nicht die Fakten, sondern er versucht die FDP als den geschickteren Teilnehmer am "Politpoker" zu beschreiben und die Grünen als ungeschickte Stümper darzustellen, die sich vom kleinsten Koaltionspartner über den Tisch ziehen lassen.

    Ob das Erreichte zu Veränderungen führen nwird, zum Beispiel mehr Tempo 30 in Städten und Gemeinden, das wird sich zeigen. Wichtig ist, dass es bald nicht mehr so einfach wie bisher von der Autolobby verhindert werden kann, indem sie Gerichte für ihre Machenschaften instrumentalisieren.

    Es wird Herbst und vom neuen Weg ist kaum noch was zu sehen.

    Welche Funktion hat die Strichlinie in der Mitte? Sollen da Fahrradfahrer und Fußgänger voneinander getrennt werden?

    Oder sollen da die Fahrradfahrer angehalten werden, jeweils rechts der Mittellinie zu fahren?

    Auf vielen Fahrbahnen, auf denen Autofahrer unterwegs sind, wurden bereits dankenswerter Weise Mittellinie-Markierungen entfernt. Warum dann aber auf einem Weg Mittelstreifen markieren, auf dem nicht einmal Autofahrer unterwegs sind?

    Hier ist es aber eh eine Fehlbeschilderung, denn von der anderen Seite her steht das:

    https://www.google.de/maps/@50.83041…i8192?entry=ttu

    Gehweg, Radfahrer frei also.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Schilderkombination Gehweg, Radfahrer frei in beide Richtungen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] +[Zusatzzeichen 1000-31] sich auf den Gehweg bezieht, der an der Clausstraße entlangführt.

    Die von dir ausgewählte googlestreetview-Aufnahme gilt für Fahrradfahrer, die an der Clausstraße entlang fahren. Schau dir mal diese Mappillary-Fahrt an, da fährt jemand einem schwarzen Mercedes hinterher. Rechts ist der Schildermast zu sehen, der auch auf deiner streetview-Aufnahme zu sehen ist.

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    Und jetzt die Gegenrichtung:

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    Der Weg, der mit der Kombination [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-31] ausgeschildert ist verläuft aber quer zur Clausstraße.

    Und wenn man von der Gegenseite guckt, und zwar noch bevor die Clausstraße von der Gegenseite aus gekreuzt wird, dann steht da dieses Schild:

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    Und das hätte eigentlich noch einmal wiederholt werden müssen, also auch auf der anderen Seite der Clausstraße stehen müssen. Und genau dieselbe Kombination, nämlich [Zeichen 240]+[Zusatzzeichen 1000-31] müsste auch an dieser Stelle stehen, wenn man nämlich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sich der Clausstraße von der anderen Seite nähert, um sie dann zu kreuzen. Stattdessen steht da fälschlicherweise die Kombination Fahrradfahrer frei + Verkehr in beide Richtungen [Zusatzzeichen 1022-10]+[Zusatzzeichen 1000-31]

    Dieser Fahrradfahrer, Man erkennt am Schatten, dass es sich um eine Fahrradfahrer handeln muss fährt auf die Querung des kombinierten Fahrrad-Fußweges auf die Querung über die Clausstraße zu:

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    Der fährt allerdings von der Fahrbahn auf den gemeinsamen Fuß- und Radweg, der an der Stelle, an der Fahrradfahrer drauf fährt, gar nicht entsprechend ausgeschildert ist. Eigentlich müsste er absteigen und schieben. Andererseits ist nach nur wenigen Metern dieses Schild aufgehängt:

    Ist zwar kein offizielles Verkehrszeichen und berechtigt auch nicht wirklich zum Fahrradfahren, aber dafür muss man schon ganz schön genau versuchen, die Materie zu durchdringen.

    Hier die Mapillary-Aufnahme von der Stelle:

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    Da kann man eigentlich nur hoffen, dass hier nie was Ernsthaftes passiert.

    Fußverkehr ist Basismobilität, Fahrradverkehr aber irgendwie auch. (Finde ich.)

    Auch wenn man beide Mobilitätsformen als Basismobilität sieht, ist es wichtig nur in Ausnahmefällen eine gemeinsame Nutzung von Verkehrswegen anzuordnen. Und wo das geschieht sollte der Fußgängerschutz im Vordergrund stehen.

    So ausgeschilderte Wege gewähren zumindest im Prinzip den Vorrang und Schutz des Fußverkehrs: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Diese Beschilderung wiederum regelt das nicht so eindeutig und stark: [Zeichen 240]

    Das Verkehrszeichen gemeinsamer Fuß- und Fahrradweg hat den Nachteil, dass in den Fällen, in denen zum Beispiel ein Bürgersteig damit gekennzeichnet wird oder ein Weg entlang einer Landstraße, der Fußgängerschutz nicht mehr so eindeutig gewährleistet ist. Trotzdem sind Fahrradfahrer verpflichtet, diesen Weg anstatt der Fahrbahn zu benutzen.

    Aber wie sieht das für Fußgänger aus, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Weg unterwegs sind: [Zeichen 237]

    Oder dürfen dort Fußgänger gar nicht unterwegs sein? Auch dann nicht, wenn kein parallel geführter Fußweg existiert.

    Und wie sieht das in diesem Fall aus?

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Meines Erachtens dürfte ein Weg nicht so ausgezeichnet werden, wenn kein parallel geführter Fußweg vorhanden ist.

    Und noch eine Frage ergibt sich für mich aus der wie selbstverständlich vorgetragenen Erläuterung, durch Abgleich des Schaltprotokolls der Ampeln und dem Bordcomputer eines Pkws könne man erkennen, wer Rot und wer Grün gehabt habe.

    Sind denn wirklich beide Systeme sekundengenau kalibriert? 6 Sekunden Abweichung (bzw. je 3 in entgegengesetzter Richtung) reichen doch aus, um die Ampelphasen zu vertauschen ...

    Ich habe den Eindruck, um alles was in Richtung digitale Erfassbarkeit von Fahrzeugdaten, Black Box, Speicherung und Abrufbarkeit der Fahrzeugdaten usw. geht, wird ein Riesengeheimnis gemacht, gespickt mit Falschinformationen und Halbwahrheiten.

    Da treffen einfach zu viele Interessen aufeinander und jeder Beteiligte versucht zu verschleiern, was er für Absichten verfolgt. Letztlich wird es dazu beitragen, dass Oldtimer immer beliebter werden, weil dort noch keine Erfassung von Fahrzeugdaten möglich ist. Und die FDP, die mit ihrer be...scheuerten Autofahrer-Politik die Autofahrer verhätscheln, wird es so weit treiben, dass immer mehr Menschen sich steuerbegünstigt Oldtimer zulegen, zumal ja auch immer mehr davon zur Verfügung stehen.

    Stattdessen gehört dem Oldtimer-Unwesen endlich ein Riegel vorgeschoben. Nicht zuletzt deshalb, weil sie aufgrund fehlender Fahrsicherheits-Assistenzen und trotzdem häufig reichlich vorhandener PS ein gravierendes Gefahrenpotenzial darstellen.

    Steuervorteile für Historische Fahrzeuge zum Beispiel könnten direkt verknüpft werden mit einem Garagen-Nachweis und maximal 2000 km Laufleistung pro Jahr. Und die Voraussetzung für die Erteilung des H-Kennzeichens müssen verschärft werden: Ein höheres Mindestalter statt 30 Jahre mindestens 50 Jahre, statt Erstzulassung als Stichtag könnte dafür das Baujahr als Stichtag gelten usw. usw.

    Fotografiert in Hameln, Kaiserstraße:

    Das Schild geht wohl auf eine private Initiative zurück. Der Grundstücksbesitzer war wohl genervt davon, dass seine Einfahrt ständig zugeparkt wurde. Mit dem Schild wollte er wohl das ältere Schild, "Einfahrt freihalten" ergänzen.

    Ich werde mal beim Ordnungsamt nachfragen, ob dieses Schild, das sich an Autofahrer wendet, auch eine Option für so manches absolute Halteverbot in Hannover ist.

    Jaja, eigentlich sollte ein Schild ausreichen, keine unnötigen Zusatzschilder ...

    Aber es ärgert mich, dass Fahrradfahrende in Hannover als nicht hinreichend befähigt erachtet werden, Verkehrsschilder zu lesen. Und da hat die Verwaltung keine Scheu nochmal eine schriftliche Erläuterung dazu zu hängen, was zum Beispiel das [Zeichen 239] oder das [Zeichen 250] bedeutet:

    Ich habe mir die Szene jetzt mehrfach wiederholt angesehen. Und ich fürchte, der Polizist sagt da wirklich, der Radfahrer dürfe den Schutzstreifen nicht verlassen.

    Noch etwas anderes ist mir dabei aufgefallen: Der Unfall, über den in dieser Szene berichtet wird, ereignete sich in der Königstraße. Hier ist das zu der Filmszene bei Minute 24:55 passende googlestreetview-Foto:

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    In der Königstraße ist der Schutzstreifen besonders schmal. Es ist einer der frühen Schutzstreifen, die in Hannover markiert wurden. Und der Schutzstreifen hat keine Abgrenzung zum rechten Fahrbahnrand und den Parkplätzen, die dort angeordnet sind.

    Lediglich die ca. 30 cm breite Gosse schafft ein wenig Abstand und diese Gosse ist oft zugeparkt. Das sieht man auch in dieser Szene. Der Schutzstreifen ist dort so schmal und viele Autos parken so weit zur Straßenmitte hin, dass es nicht empfehlenswert ist, auf dem Schutzstreifen zu fahren, wenn man kein Dooringunfall-Opfer werden will.

    Und genau an so einer Stelle, mit Autos im Hintergrund, die nicht korrekt parken, "philosophiert" der Polizist darüber, dass Fahrradfahrer*innen den Schutzstreifen nicht verlassen dürfen, weil sie dann ja in den "Straßenverkehr" hinein müssen.

    Das ist die Unfallstelle aus Sicht des verunglückten Fahrradfahrers kurz bevor er die Stelle erreicht, wo ihm die Laderampe auf den Kopf knallt.

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