Edit: Der verlinkte taz Artikel spricht von einer Fahrbahnbreite von vier Metern. Diese sei erforderlich, um das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeugverker zu ermöglichen, wenn Gegenverkehr kommt.
Es kommt darauf an, was dir entgegenkommt:

Die Passage aus dem taz-Artikel, in dem die vier Meter erwähnt werden, lautet: "Vor allem die Fahrbahnbreite ist dabei ein heikler Punkt. Die, hatte das Gericht geurteilt, müsste eigentlich mindestens vier Meter betragen – denn nur so könnten Radfahrer nebeneinander fahren, auch wenn Gegenverkehr kommt."
Es geht also nicht darum, dass der KFZ-Verkehr den Fahrradverkehr überholen können muss, bei dem die Fahrradfahrer nebeneinander fahren. In einer Fahrradstraße ist es ja auch idealerweise nicht vorgesehen, dass der KFZ-Verkehr den Fahrradverkehr überholt:
"2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt."
(aus StVO Anlage 2, zu Zeichen 244.1 Fahrradstraße und 244.2 Fahrradzone
)
Die Begegnung, die in dem taz-Artikel beschrieben ist, sieht so aus: Zwei Fahrradfahrende fahren nebeneinander und ihnen kommt ein Auto entgegen. Das sollte in einer Fahrradstraße nur sehr selten vorkommen, weil bei der Einrichtung darauf zu achten ist, dass dort möglichst wenig Autoverkehr stattfindet. Zum Beispiel muss KFZ-Durchgangsverkehr anderswo lang geführt werden, nicht aber durch die Fahrradstraße.
Kommt es also zu dem seltenen Fall, dass dem Fahrrad fahrenden Paar, das nebeneinander fährt, ein Auto entgegenkommt, dann kann das an den Fahrbahnrand fahren und dort stehen bleiben. Ich sehe da eindeutig eine entsprechende Verpflichtung für Autofahrende.
Jetzt kommen weitere Faktoren ins Spiel: Ein Citroën 2 CV (Ente) z.B. ist rund 1,50 m breit. Da verbleiben bei 4,00 m Fahrbahnbreite noch 2,50 m für das Fahrrad fahrende Paar, um nebeneinander fahrend die Engstelle zu passieren. Das ist gefahrlos machbar, wenn die beiden gewöhnliche Fahrräder ohne Anhänger benutzen. Noch mehr Platz zum nebeneinander fahren hätte das Fahrrad fahrende Paar, wenn statt der 1,50 m breiten "Ente" ein rund 1,20 m breiter Twizy in Gegenrichtung am Fahrbahnrand steht und die Vorbeifahrt abwartet.
Wenn natürlich das 2,50 m breite Fahrzeug der Müllabfuhr in Gegenrichtung am Fahrbahnrand steht, dann wird es schwierig für das Radfahrer*innen-Paar mit dem Nebeneinanderfahren.
Zwischen dem 1,20 m breiten Renault Twizy und dem LKW der Müllabfuhr gibt es noch einige Zwischengrößen. In dem taz-Artikel werden die 4,00 m aber auch als Mindestbreite bezeichnet. Mindestbreite bedeutet meines Erachtens, dass es Engstellen mit 4,00 m geben kann, aber die Fahrradstraße überwiegend breiter als 4,00 m sein soll.