Beiträge von Ullie

    Nach dem ich mir gestern abend mal das Urteil im Original https://research.wolterskluwer-online.de/document/3930e…d2-6fcb4132e516 angeschaut habe, kann ich irgendwie nicht mehr so recht nachvollziehen, warum Knie das als vorher angeblich verboten bezeichnet ...

    Ich habe mich auch schon gefragt, ob denn das Laternenparken" vorher strikt verboten war. Denn zu dieser Überlegung kann man kommen, wenn man die Darstellung von Andreas Knie liest: "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten
    privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden."

    Du schreibst ja:


    Wahrscheinlich war es das [das Laternenparken] nie [verboten] und man konnte, wenn man wollte, auch Kutschen schon unter der "Laterne" parken, nur waren dann die "1-PS-Motoren" irgendwann verhungert, wenn man das zu lange mit "laufendem Motor" machte, wie der Bremer übers Wochenende, weswegen sich die Frage seltener stellte bzw. der Motor irgendwann weitergelaufen ist ...

    Hatte denn der Bremer Kaufmann den Motor seines Wagens laufen lassen, als er auf den Bremer Straßen nachts und am Wochenende parkte? Hatte ich das überlesen in der von dir angegebenen Quelle? Der Bremer Laternenparker war jedenfalls ein Kaufmann und sein 2-t-Lieferwagen im damaligen Vergleich schon recht groß. Das ist ein Foto von einem Borgward-Lieferwagen-Oldtimer:

    Borgward B 611 – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Ich weiß aus eigener Erinnerung, dass zumindest im ländlichen Raum es auch in den 90er-Jahren noch verpönt war, sein Fahrzeug auf der Fahrbahn zu parken. Weil aber in immer mehr Familien der Zweitwagen und häufig auch noch ein Dritt- und Viertwagen üblich wurden, reichte der Platz auf den Grundstücken häufig nicht, oder die Familien waren nicht bereit, dafür den Garten zu verkleinern, dass auf dem Grundstück mehrere Fahrzeuge hätten unterkommen können. So setzte es sich nach und nach durch, dass diejenigen Dorfbewohner, denen das Zuparken der Dorfstraßen missfiel, als kinderlose Nörgler abgestempelt wurden, die nichts zu melden hatten.

    Ich lese die Abhandlung von Andreas Knie nicht in dem Sinne, dass vorher das sogenannte "Laternenparken" strikt verboten war und aufgrund des Bremer Urteils von heute auf Morgen plötzlich erlaubt wurde. Zumal sich die Urteilsfindung über eine Zeitraum von 10 Jahren erstreckte, in denen der Auto-Bestand in Westdeutschland sich vervielfachte.

    1955: 5,8 Millionen KFZ, davon 1,8 Millionen PKW

    1965: 14,3 Millionen KFZ (fast dreimal so viel), davon 10,5 Millionen PKW (also mehr als fünfmal so viel PKW)

    Agenda 21; Daten; KFZ-Bestand Deutschland 1950 bis 2000

    Vielmehr macht Knie darauf aufmerksam, wie die Einstellung der Gesellschaft sich verändert hat. Denn es wird an mehreren Stellen in dem von dir verlinkten Text deutlich, dass es begründete Hindernisse gab, die gegen das Laternenparken sprechen. Nicht zuletzt wird mehrfach auf §1 StVO Bezug genommen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Genau das ist doch der Grund, wenn zum Beispiel eine Verkehrsverwaltung in einer Fahrradstraße einen Handlungsbedarf dafür sieht, das Parken einzuschränken. Den Fahrradfahrenden soll es möglich sein, in der Fahrradstraße (die für den Autoverkehr freigegeben ist) nebeneinander zu fahren, ohne immer auf Hintereinander fahren "umschalten" zu müssen, wenn Gegenverkehr kommt.

    Wenn in einer Fahrradstraße (legal) so geparkt werden kann, dass dort ein angenehmes Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden nicht möglich ist, weil diese von Autofahrenden zum Hintereinanderfahren gezwungen werden, dann werden diese Fahrradfahrenden behindert und belästigt. Erschwerend kommt dazu, dass meistens nur eine Person im Auto sitzt, aber diese Person zusätzlich einen leeren Beifahrersitz spazieren fährt.

    1965, so Knie, war die Autobegeisterung so ungetrübt und wurde von so viel Menschen geteilt und wurde nur von so wenigen Zeitgenossen in Frage gestellt, dass es nicht mit heute vergleichbar ist. Besonders die Anzahl der Menschen, die ganz bewusst ohne Auto mobil sind, hat deutlich zugenommen im Vergleich zu 1965. Und auch die Menschen, die aufgrund von Behinderung oder niedrigem Einkommen nicht in der Lage sind, sich ein Auto zu leisten, melden sich vermehrt zu Wort, um mehr Rechte für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen einzufordern. Darauf macht Knie mit seiner Abhandlung über das Zustandekommen des Bremer Laternenparker-Urteils von 1955-1965 zu Recht aufmerksam.

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

    Ist das so? Ich hatte schon immer den Eindruck, dass beim Fahrrad die Reflektoren, am besten in Kombination mit einer hellen Kopfbedeckung, sehr viel mehr bringen als die Fahrrad-Scheinwerfer und Rücklichter.

    Oft sind es ja Autofahrer, die den Unfall verursachen, und die haben ein deutlich helleres Licht als Fahrräder. Und das ist vermutlich auch dann noch heller als eine Fahrrad-Rücklicht, wenn ein Reflektor das Autoscheinwerferlicht einfach nur reflektiert. Vor ein paar Jahren hatten sich nach meiner Erinnerung die Vorschriften für die nach hinten wirksamen rechteckigen breiten Reflektoren (leider?) verändert. Früher war da eine Mindestgröße vorgeschrieben, später dann nur noch eine Mindestreflektionsfähigkeit. Ganz früher war allerdings nur eine sehr kleine Reflektor-Fläche Vorschrift.

    "Ebenfalls unverändert wirksam ist die Straßenverkehrsordnung, die nicht nur die Optimierung des Autoverkehrs zum obersten Ziel hat, sondern auch das Abstellen von privaten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen als Gemeingebrauch absichert."

    Andreas Knie in: Der Laternenparker von Bremen Die Gesellschaft muss erstreiten, welchen Raum der Autoverkehr einnehmen soll

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die StVO eigentlich eine StV(U)O, eine Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung ist, die den nichtmotorisierten Verkehr massiv benachteiligt. Selbst das legale Parken ist oft verbunden mit einer Reduktion der Verkehrsfläche für den nichtmotorisierten Verkehr, inklusive Dooring-Gefahr. Ganz zu schweigen vom unerlaubten, häufig aber von der Verkehrsverwaltung geduldeten Falschparken.

    Da lässt dieses Berliner Verwaltungsgerichtsurteil aufhorchen:

    "Damit Radfahrer sicher vorankommen, fallen in der Handjerystraße in Friedenau viele Autostellplätze weg. Das wollten Anwohner nicht hinnehmen und zogen vor das Verwaltungsgericht Berlin. Einen Erfolg im Kampf gegen die neue Fahrradstraße konnten sie dort jedoch nicht erzielen, wie jetzt bekannt wurde. In zwei Entscheidungen hat die 11. Kammer des Gerichts die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen – ein Erfolg für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Einen individuellen Rechtsanspruch auf Parkmöglichkeiten gebe es nicht, hieß es."

    Berlin-Friedenau: Kein Recht auf Parkplätze – Gericht gibt grünes Licht für neue Fahrradstraße
    In der Handjerystraße in Friedenau bekommen Radfahrer mehr Platz. Anwohner zogen vor Gericht – ohne Erfolg, wie zwei Entscheidungen jetzt zeigen.
    www.berliner-zeitung.de

    Wurde denn vor 1956 (Beginn des Rechtsstreits ca.) NIE auf der Fahrbahn geparkt? Würde mich wundern ...

    In dem verlinkten Text heißt es:

    "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden. Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen."

    Das hört sich so an, als wurde vor 1956 in der Regel nicht auf der Fahrbahn geparkt in dem Sinne, dass das Fahrzeug dort über Nacht abgestellt wurde, oder am Wochenende. Hat vermutlich auch damit zu tun, dass damals ein Auto sehr viel teurer war als heute. Selbst das Benzin war zum Beispiel 1960 mehr als doppelt so teuer wie 2007 (wenn man die Kaufkraft in Lohnminuten zugrunde legt). 1960 musste man für einen Liter Normalbenzin 14 Minuten arbeiten, 2007 waren es gerade einmal 6 Minuten.

    http://ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Ernaehrungswirtschaft/Kaufkraft_-_Lohnminuten_-_1960_2007.pdf

    Deshalb war es vermutlich in den 50er-Jahren noch üblich, dass man das heilige Blechle wie in einem Schrein in der Garage aufbewahrte, zumindest über Nacht und am Wochenende.

    Am Marstall (BD 080889) | Vorträge | Veranstaltungen | Historisches Museum | Kultur & Freizeit | Landeshauptstadt Hannover | Bilder | 01 DATA (Neu) | Media | Top Level Nodes

    Das verlinkte Foto aus Hannover ist von 1960. Das wäre ein gute Frage an einen Zeitzeugen, ob er sich daran erinnern kann, dass der Parkplatz am Marstall in Hannover damals nachts und am Wochenende leer stand.

    So sieht es da heute aus: Der Parkplatz, errichtet auf Trümmergrundstücken aus dem 2. Weltkrieg, wurde vor wenigen Jahren gegen zum Teil wütende Anwohnerproteste gegen den Parkplatz-Rückbau bebaut (Gebäude mit Tiefgaragen), bzw. zur Grünanlage umgestaltet. Trotz der Tiefgaragen-Stellplätze gibt es leider immer noch zahlreiche oberirdische Auto-Stellplätze.<X

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    Ob das Berliner Verwaltungsgerichtsurteil dazu beiträgt, das die Fahrradstraßen in Hannover sicherer werden? Oder ob in Hannover die SPD die Regierungskoalition im Rathaus aufkündigt und sich zusammen mit den anderen Autoparteien, CDU und FDP durchsetzt und die meisten Fahrradstraßen aufgegeben werden?

    Das zitierte Urteil ist 1966 gefallen. Noch mehr als heute war vmtl. damals das Auto der Deutschen liebstes Kind. Apropos Kinder, es gibt ja mittlerweile einen Rechtsanspruch auf KiTa-Plätze zum parken der lieben Kleinen. Vielleicht könnte man auch einen Rechtsanspruch zum Parken des....?

    In einem HAZ-Kommentar *) wurden kürzlich drei Gründe genannt, warum Parkplätze in Straßen von Wohngebieten angeblich unverzichtbar seien: "Gesundheitliche Gründe, Altersgründe, Berufsgründe"

    Welcher Grund traf hier zu? Siehe Foto!

    Der Unterschied zwischen Autos und Kindern in Deutschland ist:
    Für Autos wird gesorgt.

    "Seit zehn Jahren haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Kitaplatz. So weit die Theorie. In der Praxis fehlen mehr als 380.000 Plätze, Erzieherinnen sind Mangelware. Personal und Eltern sind am Limit." *)

    Wenn ich mir anschaue, was für Autos in den Straßen vieler Stadtteile herumstehen, dann habe ich nicht den Eindruck, dass Parkplätze Mangelware sind.

    Wenn ich andererseits den Kampf um die viel zu knappen Kita-Plätze beobachte, wo dann Eltern Nachweis über Art und Umfang ihrer Berufstätigkeit führen müssen, um zum Beispiel einen Kita-Ganztagsplatz zu bekommen, oder einen Hortplatz, dann wird klar: Für Stellplätze für Autos wird in Deutschland gesorgt ...;(

    *) https://www.deutschlandfunkkultur.de/10-jahre-kitaplatz-anspruch-wunsch-und-wirklichkeit-dlf-kultur-220721e4-100.html#

    *) HAZ-Printausgabe vom Samstag, 18.11.23

    Würden sich alle immer an §1 halten, dann bräuchte es keine weiteren Regeln und auch keine Verkehrsschilder – das ist aber nunmal nicht die Realität, sondern ALLE Verkehrsteilnehmer legen die Regeln als "Empfehlungen" aus. Die Aufgabe eines guten Straßen-Designs ist es, möglichst viele dieser Fehler abzufangen.

    Die StVO benachteiligt systematisch den nichtmotorisierten Verkehr, weshalb sie eigentlich Straßenverkehrs-Unrechtsordnung genannt werden muss!

    Nur weil die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen in einer schwächeren Position sind und keine Chance haben, sich gegen tonnenschwere Fahrzeuge mit in der Regel deutlich mehr als 100 PS adäquat zur Wehr zu setzen, funktioniert diese Unrechtsordnung insofern, dass die besonders Benachteiligten im Zweifel gezwungen sind sich zurückzuziehen.

    Das Einhalten von Regeln verbessert die Überlebenschance der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen insoweit sie sich zumindest ein Stück weit darauf verlassen können, dass die ihnen technisch und besonders aufgrund ihrer Panzerung haushoch überlegenen Autofahrer*innen zumindest einen Teil der Regeln zumindest meistens einhalten, oder aber der Regelverstoß bereits zu einer neuen informellen Regel geworden ist, auch wenn die nicht in der StV(U)O enthalten ist.

    Ein etwas längeres Zitat, weil es darin um etwas Grundsätzliches geht, dass die derzeitige Debatte über Verkehrspolitik bestimmt, wenn es um den Parkplatz-Rückbau geht. Das Zitat ist aus einer pdf-Datei der Zeitschrift WZB (=Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) Mitteilungen von Dezember 2021:

    Der Laternenparker von Bremen

    Die Gesellschaft muss erstreiten, welchen Raum der Autoverkehr einnehmen soll

    von: Prof. Andreas Knie (Politikwissenschaftler)

    "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden. Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen.
    Denn nur, wenn man sein Fahrzeug überall bequem abstellen kann, ist es ja ein attraktives Fortbewegungsmittel, so die Argumentation des Gerichts. In der Urteilsbegründung des damals in Karlsruhe beheimateten Gerichts heißt es (Aktenzeichen: BVerwG IV C 2.65): „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der Fünfzigerjahre ist das Automobil in der Bundesrepublik bei einem am 1. Juli 1963 erreichten Stand der Motorisierung von acht Einwohnern je Pkw und weiterer, sprunghafter Zunahme ‚zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden‘. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert. Schon im Vorspruch der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 heißt es: ‚Die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das Ziel, dem auch diese Ordnung dienen soll.‘
    In der Bundesgesetzgebung ist insbesondere die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Arbeitnehmers zur Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ein allgemein bekannter Ausdruck dieser Förderung. Mit der Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs hat aber der Straßenbau und insbesondere der Bau von Garagen und Einstellplätzen nicht Schritt halten können, den die Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 in der Fassung vom 13. September 1944 zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen von ruhenden Kraftfahrzeugen vorsieht. Die – unausweichliche – Folge ist, dass ein großer Teil der motorisierten Verkehrsteilnehmer praktisch gezwungen ist, öffentliche Straßen zum Dauerparken als ‚Laternengarage‘ zu benutzen. Jeder Blick in die Verkehrswirklichkeit der Gemeinden in der Bundesrepublik bestätigt dies als tägliches Erfahrungsbild. Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich. Es gehört daher zum Parken im Sinne von § 16 StVG."

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    (Ich hatte das Zitat zunächst versehentlich im falschen Thread gepostet, dort aber wieder gelöscht.)

    Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.

    Es sind ja auch immer die anderen, die die Regeln brechen.;)

    Ich hab gerade was interessantes gegen RA-Unfälle gesehen:

    https://www.google.de/maps/@52.34685…i8192?entry=ttu

    …der Spiegel da…

    Das ist eine verbesserte Form des Trixie-Spiegels. Im Forum hatte ich an anderer Stelle schon mal darüber berichtet:

    <a href="Stadtverwaltung startet Trixie-Spiegel-Initiative zum Schutz vor Abbiege-Unfällen">Stadtverwaltung startet Trixie-Spiegel-Initiative zum Schutz vor Abbiege-Unfällen</a>

    Die Anordnung auf dem von dir verlinkten streetview-Foto, direkt unter dem Ampel-Rotlicht, ist allerdings deutlich besser als die Beispiele für den Trixie-Spiegel in Hannover. Die auf dem Foto gezeigten hängen am Friedrichswall Ecke Osterstraße und Ecke Karmarschstraße.

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    Der Trixie Spiegel an der Ecke Karmarschstraße ist an der Mittelinsel über der Fußgänger-Ampel angebracht. Vielleicht hängt er da, damit die Fußgänger besser den LKW sehen, der sie gleich überfahren wird?

    Entschuldigung, das war jetzt ein bisschen böse. Eigentlich soll der Spiegel den LKW-Fahrern als zusätzlich Spiegel-Hilfe dienen. Davon hat ein LKW-Fahrer vier beim Rechtsabbiegen zu beachten: Hauptspiegel, Weitwinkelspiegel, Rampenspiegel und Frontspiegel.

    Die Hannoversche Allgemeine berichtete am 5.9.2020 darüber:

    "Es sind einfache Verkehrsspiegel, ohne aufwendige Technik – aber sie sollen künftig im Stadtgebiet von Hannover an gefährlichen Kreuzungen das Leben und die Gesundheit von Fahrradfahrern schützen. Genau 100 dieser kleinen, runden Verkehrslupen lässt die Stadt Hannover derzeit an Ampelkreuzungen mit Gefahrenpotenzial installieren. Die Spiegel sollen für Rechtsabbieger einen Fahrradfahrer schneller und besser im toten Winkel sichtbar machen – und so schwere Unfälle verhindern."

    Vielleicht hilft der Spiegel den Fahrern von kleineren Lieferfahrzeugen, ohne Weitwinkelspiegel, Rampenspiegel und Frontspiegel?

    Link zur HAZ: https://www.haz.de/lokales/hannov…6MCHXIRLXU.html

    wie kommt man Radfahrer eigentlich auf den im Foto linksseitigen Geh- und Radweg?

    zumindest ab Geltungsbereich des temp. 240 sieht das nicht danach aus, als ob man da hin käme.

    demnach würde ich tatsächlich rechtzeitig auf den linken Gehweg wechseln und in der Tat schieben mit zum Aufstellort des temp. 240...:/

    Scharf beobachtet, seit das Tiefbauamt das vordere [Zeichen 240] zwei Meter nach hinten verschoben hat und der Verkehrsaußendienst regelmäßig kontrolliert, dass eine Parklücke freibleibt, um auf die Umleitung zu gelangen, läuft das. Hat allerdings ein paar Telefonate und E-Mails gebraucht.

    https://www.uestra.de/unternehmen/presse-medien/pressemitteilungen/details/2023/stadtbahnlinie-10-haltestelle-glocksee-wird-auf-die-leinertbruecke-verlegt/

    ab Minute 22.00

    Diese Woche hat Volker Wissing mal ein ganz klares Zeichen gesetzt, und zwar gegen Altersdiskriminierung: Deutsche Senioren können auch in Zukunft so lange Auto fahren, bis sie während der Fahrt friedlich einschlafen. Volker Wissing - der Held aller Best-Ager.:D

    Gutgemachter Beitrag zu Wissings Initiative mit dem Auto bis ins Grab.

    Weil niemand die StVO kennt und dann im Zweifel das macht, was ihm persönlich sinnvoll erscheint.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Um es einmal in Form einer Abwandlung des berühmten Zitates aus dem bekannten Klassiker zu formulieren:

    "Wer alle Regeln der StVO kennt, der werfe den ersten Stein."

    Ich denke übrigens nicht, dass sich Verkehrsteilnehmer einfach nur danach orientieren, was ihnen persönlich sinnvoll erscheint. Oder besser formuliert:

    Zumindest hoffe ich, dass ihnen dabei stets auch §1 der StVO im Gedächtnis ist:

    "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Leider gibt es in der StVO Regelungen, die diesem §1 der StVO widersprechen. Das macht es nicht einfacher.

    In dem verlinkten Text zu dem Video heißt es: "Sie (die Polizei) lud neben Radfahrenden auch E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer auf, sich auf den Fahrersitz eines an der Max-Brauer-Alle abgestellten Lkw zu setzen. Sie sollten einen Eindruck davon bekommen, was man vom Fahrersitz aus durch Fenster und Spiegel sehen kann - und welche Bereiche so gut wie unsichtbar sind."

    Sind Bereiche unsichtbar, dann stimmt etwas nicht mit der Spiegeleinstellung.

    In dem Video wird nicht darauf eingegangen, dass die Spiegeleinstellung ganz individuell vorgenommen werden muss und ich bezweifle, dass das zum Beispiel im Fall der jungen Frau, die in Minute 1:40 auf dem Fahrersitz sitzend gezeigt wird, der Fall war.

    Überhaupt ist die Beschreibung "so gut wie unsichtbar" Humbug. Entweder es ist etwas sichtbar oder es ist etwas unsichtbar. Wenn etwas nur schwer sichtbar ist, dann muss man das auch so schreiben. Stattdessen heißt es in dem Text "so gut wie unsichtbar".

    :/Bin ich da zu streng?

    Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.

    Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.

    Sehe ich im Prinzip genau so. Deshalb Frage: War dort vorher das ausgeschildert? [Zeichen 240]

    Das geht ja noch sehr viel weniger als [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder war Gehweg, Fahrradfahrer frei auf der gegenüberliegenden Seite ausgeschildert, sodass man dort entgegengesetzte der üblichen Fahrtrichtung fahren durfte?

    Und jetzt schlüpfe ich mal in die Rolle des Stader Fußverkehrsbeauftragten:

    Der hatte vorher das Problem, dass ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben war und das hat er jetzt immer noch. (Wenn ich's recht verstanden habe.) Oder es ergab sich sogar ein Vorteil für den Fußverkehr, weil [Zeichen 240] ersetzt wurde durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Das hatte ich noch nicht ganz verstanden.

    Bei vielen Fragen zur Fahrradverkehrsinfrastruktur sind in der gegenwärtigen politischen Lage bereits kleinschrittige Verbesserungen besser als der totale Stillstand. Vielleicht muss man sich sogar daran erfreuen und jeden Tag, der noch bleibt, genießen, an dem das Fahrradfahren nicht komplett verboten wird. ;(

    Dass in einer Straße, in der bisher Tempo 50 gegolten hat, jetzt nur noch Tempo 30 erlaubt ist, das ist doch schon einmal ein Vorteil. Und wenn sich das mit dem Tempo 30 etabliert hat, dann kann man doch immer noch den Abbau von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] fordern. Warum den zweiten Schritt vor dem ersten tun?

    Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Dieses Beispiel zeigt eine Baustelle, die sich über die ganze Breite der Fahrbahn erstreckt.

    Damit der Fahrradverkehr hier nicht ebenfalls wie der Kraftfahrzeugverkehr in die Sackgasse fährt, ist der Bürgersteig in der Länge des Baustellenabschnittes mit Gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert[Zeichen 240].

    Frage an Alf und Yeti:
    Würdet Ihr an dieser Stelle absteigen und das Fahrrad schieben, denn ihr habt ja geschrieben, dass das gezeigte Verkehrszeichen für die ganze Straßenbreite gilt, also quasi von Hauswand zu Hauswand. Und wie beurteilt ihr das Verhalten der vielen Fahrradfahrer*innen, die hier, so wie es intendiert ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf dem Hochbord benutzen?

    Sind das alles tumbe Toren, die gefälligst mal genau in die entsprechenden Verwaltungsvorschriften hineingucken sollten, bevor sie sich in den Fahrradsattel schwingen?;)

    Und wo genau sollten sie da fündig werden?

    Oder würdet ihr an dieser Stelle fordern, dass das Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art [Zeichen 250] an so einer Stelle wie im Foto gezeigt den Zusatz Fahrradverkehr frei [Zusatzzeichen 1022-10] erhalten muss?

    Das könnte dann allerdings zu dem Missverständnis führen, dass ein Fahrradfahrer eine Lücke im Bauzaun als Durchfahrt für den Fahrradverkehr missversteht und dann in der Baugrube landet, wenn's blöd läuft. Sollte deshalb zusätzlich dieses nicht amtliche Verkehrsschild aufgestellt werden?

    Die Frage wäre wohl nicht, ob die Stadt es durchsetzen kann, sondern ob sie es überhaupt versucht. Nach dem OSM-Daten finde ich im gesamten Stadtgebiet nirgends Strecken-30 (nur 30-Zonen), nicht einmal da, wo es auch ohne Kurort-Status kein Problem wäre.

    Das hier ist vor dem Haupteingang der Diana-Klinik:

    https://www.google.de/maps/@53.08010…i8192?entry=ttu

    Wohlgemerkt, da ist rechts Krankenhaus, links Kurtherme – trotzdem darf man da mit 50 durch und der Zebrastreifen ist die einfachste Ausführung. Vor Krankenhäusern braucht 30 aber keine tiefe Begründung, nichtmal ohne "Kurort"-Status und selbst bei 50 kann man Fußgängerüberwege mit Verkehrsberuhigung (Aufpflasterung und/oder Mittelinsel) bauen.

    Kannst du erläutern, was OSM-Daten sind und wie man damit arbeitet? Ich hatte auch schon manchmal versucht, mir einen Überblick über Tempo 30 Zonen zu verschaffen, oder die Tempolimits auf bestimmten Straßen herauszufinden. Bisher leider nur mit mäßigem Erfolg.

    Sicher interessiert das auch noch andere im Forum. Vielleicht kannst du dazu einen eigenen Thread aufmachen, mit Beispielen? Fände ich toll!:love:

    Dann wäre der Hohenwedeler Weg für den Radverkehr komplett gesperrt, weil das [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt. Sollen sie ruhig versuchen...

    Das wird in Hannover dann wohl anders gesehen als in Stade:

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    In Hannover wird immer mal wieder hier oder da ein Hochbordfahrradweg aufgegeben. Und um zu betonen, dass es mit dem Hochbord-Fahrradfahren tatsächlich zu Ende ist, wird an manchen Stellen dieses Verkehrszeichen aufgestellt: [Zeichen 254] Siehe das oben verlinkte Beispiel, in dem das Schild ganz dicht an der Grundstücksgrenze rechts vom Gehweg steht, der damit geschützt werden soll. Und niemand käme in Hannover auf die Idee, dass ab diesem Verkehrszeichen überhaupt kein Fahrradverkehr mehr die Lange-Feld-Straße befahren darf.

    Ich befürchte, du hast da manchmal eine zu pauschale Auffassung davon, in welchen Fällen dieses Schild verwendet werden kann. Aber ich muss gestehen, dass ich die genaue Dienstanweisung zum Aufstellen dieses Schildes nicht kenne. Offensichtlich ist jedoch, dass die Verkehrsbehörden in Hannover einer anderen Dienstanweisung folgen, als der Dienstanweisung, die du im Kopf hast. Oder ticken die Uhren in dieser Frage in Stade anders als in Hannover? Ist doch beides Niedersachsen.

    Wenn [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] weg kommt, wäre es erst recht ein Argument für das Tempolimit. Da muss man keinen Kuhhandel eingehen.

    Das ist jetzt so ein bisschen die Frage von, wer war zuerst da, die Henne oder das Ei. Ich halte es jedenfalls in Fällen von schnell befahrenen Straßen (Tempo 50) mit mittlerer bis hoher Verkehrsbelastung besser, wenn es für die Gehwegnutzung diese Option gibt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] als quasi "Relikt" aus einer Zeit, in der einmal dieses Verkehrszeichen dort stand: [Zeichen 240] Dabei muss allerdings auch die Fußgängernutzungshäufigkeit mit bedacht werden.

    Den Fahrradverkehr per ordere Mufti auf die Fahrbahn zwingen und dann hoffen, dass irgendwann einmal (wenn Wissing schon lange Geschichte ist?) Tempo 30 eingeführt wird, ist oft der falsche Weg. Damit verhilfst du den Autoparteien zu mehr Popularität, die dann lautstark Krokodilstränen vergießen, weil Radwege zurückgebaut werden und Fahrradfahrerinnen angeblich als lebendige Prellböcke *) missbraucht werden, um das Tempo der Autofahrer zu reduzieren.

    *) Beispiel aus NRW:

    "Die Neugestaltung der Bulderner Straße hat – zumal nach dem WN-Bericht – eine Welle der Empörung ausgelöst: Eine bestehende Regelung wurde ohne Not aufgegeben, die Lage verschlimmbessert, Schüler werden „als Prellbock missbraucht“, eine „Planung, die jeder Logik entbehrt“."

    Gemeinde kündigt Ortstermin mit Kreis und Polizei an
    Die Empörung über die Umgestaltung der Bulderner Straße verhallt nicht ungehört. Die Gemeinde sucht jetzt das Gespräch mit Kreis und Polizei um die Situation…
    www.wn.de

    Dort wurde Folgendes durchgeführt:

    "Nach der Erneuerung der Fahrbahn wurde auf der Bulderner Straße ein Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet. Radfahrer nutzen also in Teilen die Straße. Dieses Vorgehen war aufgrund geänderter Vorschriften nötig geworden. Der auf der südlichen Seite der Bulderner Straße liegende Weg konnte nicht mehr als gemeinsamer Geh- und Radweg genutzt werden, weil er nicht breit genug ist."

    Gemeinde Senden | Bulderner Straße - Umgestaltung |

    Ich kann zu den Einzelheiten der Umgestaltung in Senden nicht sagen, lediglich das, was ich zitiert habe. Aber es ist überdeutlich: Das Fahren auf der Fahrbahn ist kein "Selbstläufer" unter Fahrradfahrenden, wo dann alle begeistert in die Hände klatschen und rufen: "Hurra, endlich dürfen wir mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren." Trotzdem ist es natürlich in bestimmten Fällen sinnvoll, diese Änderung voranzutreiben. Und wenn es mit ausreichend Fingerspitzengefühl angepackt wird, dann kann es auch gelingen.

    Das Beispiel Senden hatte ich angefügt, weil da in der Zeitung stand, was ich selbst schon oft mir anhören musste, wenn ich Maßnahmen verteidige, bei denen der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn verlagert wurde.

    Ich werde mal den Behindertenbeauftragten der Stadt fragen, was er davon hält...

    Dann kann es natürlich passieren, dass Tempo 50 wieder kommt und die Stimme des Behindertenbeauftragten, obwohl nur ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wider Erwarten Gehör findet, und Tempo 50 bleibt, der Fußweg aber nicht mehr mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wird. Stattdessen stellt die Stadt dann auf dem Gehweg ein [Zeichen 254] auf.

    Dass das nicht passiert, darüber solltest du als Erstes bei deinem Gespräch mit dem Behindertenbeauftragten Einigung erzielen.

    Kuriose Stilblüten treibt die aktuelle Verkehrsdebatte in Hannover. Zu anderen Zeiten wird gerne behauptet, dass vor allem Auto-Poser von angeblich südländlicher Herkunft Schuld daran seien, dass der Autoverkehr zum Problem wird, weil sie mit ihren getunten, dicken und PS-starken Autos lautstark die Straßen unsicher machen. Die Scheiben dieser Angeber-Autos sind in der Regel allerdings getönt, sodass man oft nicht einmal ansatzweise erkennt, ob dahinter ein Blondschopf sitzt oder es Hinweise auf eine ausländische Herkunft gibt.

    Und jetzt? Der Center-Manager der Ernst-August-Galerie kritisiert den Oberbürgermeister von Hannover für seine Politik für eine autoarme Innenstadt. Schuld am Autoverkehrschaos ist jedoch das chaotische Verhalten der Autofahrer, die immer wieder die Kreuzungsbereiche blockieren, weil sie in den Kreuzungsbereich häufig auch noch bei Rot einfahren. Und natürlich trägt der viel zu hohe Autoverkehrsanteil am Modal Split Schuld an den Staus.

    Besonders perfide: In dem Flugblatt wird der Oberbürgermeister Belit Nejat Onay genannt, obwohl er in den Medien lediglich mit nur einem Vornamen genannt wird: Belit Onay. Mann muss schon googeln, um auf den zweiten Vornamen zu stoßen. Mein Eindruck: Der Center-Manager will rassistische Ressentiments gegen unseren Oberbürgermeister bedienen, weil der türkischer Abstammung ist.

    Egal was ist:

    Fahren Sie Autos, dann wird ihnen nachgesagt, die Türken seien am Autoverkehrschaos Schuld.

    Ruft ein türkisch-stämmiger Oberbürgermeister dazu auf, kein Auto zu fahren, dann ist der türkisch-stämmige Oberbürgermeister am Autoverkehrschaos schuld.

    https://www.az-online.de/uelzen/bad-bev…0-92675019.html

    Wenn die Sonnenblende noch nicht vollständig heruntergeklappt war, gilt doch Sonne stand zu tief und es war unvermeidbar oder 🤔🤪

    Indem verlinkten Artikel heißt es:
    "Dennoch sei es unklar, ob die Stadt überall Tempo 30 durchsetzen könne.

    Bad Bevensen ist bereits Mitglied der Initiative für lebenswerte Städte, die sich dafür einsetzt, dass Ortschaften mehr Einfluss auf Tempobeschränkungen erhalten. In den meisten Nebenstraßen der Kurstadt gilt bereits heute Tempo 30."

    Ein gravierendes Problem besteht darin, dass die Verkehrsverwaltung nach dem Motto handelt, wo Tempo 30 gilt, da braucht es keinen Zebrastreifen. Und umgekehrt: Wo ein Zebrastreifen ist, da gibt's kein Tempo 30. Die Verkehrsverwaltung geht vermutlich davon aus, dass Tempo 30 Straßen von Fußgängern grundsätzlich immer sicher überquert werden können, weshalb dort keine Zebrastreifen angelegt werden. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Fußgängerinnen sich nicht verpflichtet fühlen müssen, Umwege zu laufen, um den Zebrastreifen zu erreichen, wenn der direkte Weg kürzer ist.

    Ein anderes gravierendes Problem ist das hier:

    "Es bleibt bei der Regelgeschwindigkeit 50 km/h innerorts. Flächendeckendes Tempo 30 ist damit vom Tisch." Verkehrsminister Wissing (FDP) zum neuen Verkehrsrecht in NDR 3 vom vom 14.11.2023 bei Minute 12:05. Es lohnt sich, den Filmausschnitt anzusehen, weil er das zähnefletschende Grinsen des Verkehrsministers veranschaulicht, dass ihn befällt, als er die Aussage macht: "Tempo 30 ist vom Tisch."