"Keule durch die Hintertür":
Nein. Gehwege sind zum Gehen (daher der Name) und nicht zum Radeln.
Das würde, je nachdem, wie konsequent oder dogmatisch man es weiter denkt, bedeuten, dass man bei allen Gehwegen, für die eine Radverkehrsfreigabe angeordnet ist, das abbauen muss. Das Begleiten von auf dem Gehweg Rad fahrenden Kindern wäre Erwachsenen dann auch nicht mehr auf dem Fahrrad möglich. Für Kinder unter 10 Jahren gäbe es dann möglicherweise auch kein Fahrradfahren mehr auf dem Gehweg? Vielleicht müsste sogar das Benutzen eines Angebot-Fahrradweges verboten werden? Und eigentlich dürfte es dann auch keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben
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Kann man alles machen und würde ich auch befürworten, aber nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrbahn-Fahrradfahren parteiübergreifend gefordert wird. Und wenn deutlich strengere Auflagen und Begrenzungen für den Autoverkehr gelten und auch umgesetzt werden.
Realistischer wäre es m. E. wenn man die eben gegebene Beschreibung umformuliert für Fahrräder, die mit einem Hilfsmotor versehen sind. Radfahrer frei würde dann bedeuten Fahrradfahrer*innen (im Sinne von "Bio-Bike") dürfen weiter den Gehweg benutzen, wenn der mit einer Radverkehrsfreigabe ausgeschildert ist. Aber Pedelec-Fahrer*innen dürften dann nicht mehr auf einem solchen Gehweg fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Das ließe sich auch auf sogenannte Angebotsradwege übertragen. Diese sind ohnehin oft sehr schmal, weil häufig nach längst veralteten Mindeststandards gebaut, und deshalb nicht geeignet für Pedelec-Verkehr. S-Pedelec dürfen da ohnehin heute schon nicht fahren.
Sollte sich tatsächlich die Entwicklung bei der Verbreitung der E-Bikes weiter so fortsetzen, dass sich die Verkaufszahlen von Jahr zu Jahr weiter steigern, dann werden die Fahrer eines Fahrrades im bisher herkömmlichen Sinne vermutlich immer mehr zur Ausnahme. So könnte man dann durch die Hintertür eine viel wirkungsmächtigere "Keule gegen das Gehwegradeln" einbauen, die dann auch die Gehwege deutlich entlastet, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.
Aber es müsste sehr bald gehandelt werden. Noch gibt es viele Fahrradfahrer*innen (im Sinne von Bio-Bikern), die da erst mal kein Problem drin sehen würden, wenn Pedelec-Fahrer*innen per StVO die Nutzung von Angebotsradwegen oder für den Fahrradverkehr frei gegebenen Gehwegen untersagt wird.
Wenn aber erst mal so gut wie alle auf Pedelec umgesattelt haben, dann würde es schwieriger werden, das Fahrradfahren mit einem Pedelec auf einem Angebotsfahrradweg oder auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg grundsätzlich zu verbieten. Der jetzige Zeitpunkt, zu dem gerade die Verkaufszahl von Pedelecs die von Fahrrädern ohne Hilfsmotor übertrumpft, wäre der richtige Zeitpunkt in die von mir vorgeschlagene Richtung zu gehen. Es ist einfacher Privilegien zu entziehen, wenn viele von diesen Privilegien bislang noch gar nicht profitieren. Das Privileg, mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor auf einem Fußweg zu fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, das ist ein solches Privileg.
Umgekehrt kann das Privileg mit einem Fahrrad auf einem Gehweg zu fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, unproblematisch erhalten werden, denn wenn die Entwicklung so weitergeht, dass das Pedelec das neue Standard-Fahrrad wird, dann wird es immer weniger Fahrradfahrer*innen geben, die dann noch auf einem Gehweg fahren dürfen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist.