Die Betonung liegt auf: "Normalerweise..."!
Ich befürchte allerdings, dass es nicht allzuviele "Normalfälle" gibt.
In der Blumenauer Straße ist einseitig ein Zweirichtungsradweg als Angebotsradweg ausgeschildert mit diesem Schild:
. Auf der streetview-Aufnahme ist es die rechte Seite.
Die Blumenauerstraße ist für Autos zweispurig je Richtung und es gibt einen begrünten Mittelstreifen.
Nach aktuellem Standard könnte dort auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger getrennter Zweirichtungsradweg und Fußweg ausgeschildert sein:
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Dagegen spricht allerdings: Einseitig ist der Fahrradweg wegen einer Dauerbaustelle an der Problem-Immobilie Ihme-Zentrum dauerhaft gesperrt. Es gibt dort nur noch einen schmalen Fußweg: ahttps://http://www.google.de/maps/@52.36839…05410&entry=ttu
Und außerdem ist das Konstrukt aus den 70er-Jahren und entspricht nicht den aktuell vorgegebenen Breiten für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Fahrradweg. Wollte man tatsächlich auf beiden Seiten
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ausschildern, dann müsste dafür viel mehr Platz auf dem Hochbord sein.
Der Autoverkehr auf der Fahrbahn wirkt allerdings wenig einladend auf den Fahrradverkehr. Reduziertes Tempolimit von 30 km/h? Fehlanzeige. Ein Temo-30-Schild würde vermutlich alleine auch nicht ausreichen, um die Geschwindigkeit zu drosseln, zumal die Fahrbahn nach Tempo 100 aussieht und schon fast Autobahncharakter hat. Bis auf weiteres gilt deshalb der ausgeschilderte Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg auf der einen Seite und auf der anderen Seite gibt es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.
Das erlaubt Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn-Nutzung, was nach meiner Beobachtung auch einige machen. Trotzdem finde ich es richtig, dass die aktuelle Ausschilderung auch eine "Hochbord-Lösung" für den Fahrradverkehr vorsieht.