Übrigens habe ich oben mal gesagt, ein S-Pedelec ist auch nur ein Fahrrad, was Dich ja empört hat, ...
Ich hatte ja in den Titel des Themenstrangs geschrieben, ob möglicherweise eines Tages das Fahrrad ganz selbstverständlich ein Fahrzeug ist, dass einen Hilfsmotor hat. Da dachte ich allerdings an das Pedelec, bei dem die Fahrtunterstützung auf 25 km/h begrenzt ist. Und ich dachte nicht an Speed-Pedelecs.
Heute ist es ja so, dass ein Fahrrad mit Gangschaltung ganz selbstverständlich als Fahrrad gilt. Und niemand würde das anzweifeln oder in Frage stellen. Außer vielleicht einige Fixie-Fahrer*innen, die behaupten, richtig Fahrradfahren ginge nur mit Starrnabe.
Ich stelle hier mal die These auf, dass der Unterschied zwischen einem Fahrrad ohne Gangschaltung im Vergleich zu einem Fahrrad mit Gangschaltung in etwa ähnlich groß ist, wie der Unterschied zwischen einem Fahrrad mit Gangschaltung und einem Pedelec (mit Unterstützungsgrenze 25 km/h).
Deshalb kann es gut sein, dass das Pedelec von Heute das Fahrrad von Morgen ist. Aber was ich mir nicht gut vorstellen kann, ist, dass ein Speed-Pedelec (Unterstützung bis 45 km/h) ebenso schnell als Fahrrad bezeichnet werden wird, wie ein Pedelec. Falls es überhaupt dazu kommt.
Wer weiß, vielleicht kommt es ja so, dass dann irgendwann, wenn alle oder fast alle Fahrradfahrenden mit Pedelecs fahren, die Speedpedelec der nächste Entwicklungsschritt im Fahrradbau ist. Bislang ist es jedoch aus meiner Sicht so, Speedpedelecs sind keine Fahrräder sondern Mopeds.
Speedpedelecs dürfen in Deutschland eine Motorleistung von bis zu 4 KW aufweisen.
Pedelecs dagegen maximal 250 W, also nur ein Achtel der maximalen Motorleistung eines Speedpedelecs.
"Die technischen Vorschriften für Pedelecs sind:
Motorleistung maximal 250 Watt
Geschwindigkeit mit Motorunterstützung maximal 25 Kilometer pro Stunde
Anfahr- und Schiebehilfe ohne Treten bis maximal 6 Kilometer pro Stunde (§ 63a StVZO)"
Technisch müssen S-Pedelecs folgende Kriterien erfüllen, um als solche zu gelten:
Motorleistung von höchstens 4.000 Watt mit maximal 400 % Tretkraftunterstützung (EU-Verordnung Nr. 168/2013)
Geschwindigkeit mit Motorunterstützung beim Treten: maximal 45 Kilometer pro Stunde
Geschwindigkeit per Gashebel ohne Treten: bis 20 Kilometer pro Stunde"
Mir war bis eben gar nicht klar, dass Speedpedelecs eine Gashebel haben dürfen, der das Fahrzeug bis zu 20 km/h beschleunigt, ohne dass dabei getreten werden muss.
Für mich als Normal-Fahrradfahrer, der keine sportlichen Ambitionen hat, und der deshalb selten schneller als mit 20 km/h unterwegs ist, so wie es (derzeit noch?) vermutlich bei der deutlichen Mehrzahl der Fahrradfahrenden, die ein klassisches Fahrrad benutzen, der Fall ist, gilt daher ganz eindeutig: Ein Speed-Pedelec ist kein Fahrrad! Aber wer weiß, wenn erst mal alle Pedelec fahren und das Fahrrad nennen, dann ist möglicherweise 25 km/h das neue 15 km/h des Fahrradfahrens.