Autobahn-Vollsperrung wegen Sonnenaufgang-Bewunderer
Mapillary
Was so passieren kann, wenn du hier (siehe Mapillary-Link) mit dem Fahrrad lang fährst oder zu Fuß gehst und stehen bleibst, um dir den Sonnenaufgang anzusehen:
"Weil auch die Beamten nicht ahnen konnten, dass der Mann nur den Himmel beobachten wollte, wurde die A352 vorsichtshalber voll gesperrt – und das mitten im morgendlichen Berufsverkehr. Außerdem fuhren mehrere Streifenwagen mit insgesamt acht Polizisten zur Brücke, um nach dem 62-Jährigen zu sehen. Erst im Gespräch kam heraus, was den Mann ausgerechnet auf die Brücke verschlagen hatte. Nach einer halben Stunde konnte die A352 wieder freigegeben werden.
Doch hat der Mann mit dem Gang auf die Brücke etwas Verbotenes getan? Nein, sagt Polizeisprecher Marcus Schmieder. „Es ist keine Ordnungswidrigkeit, dort zu stehen“, so Schmieder. Und das, obwohl kein Fußweg auf die Brücke führt und er zwischen Leitplanke und Brüstung stand und sich so offenbar verdächtig gemacht hat."
Hier der Link zum HAZ-Artikel: https://archive.ph/4Zmdl#selection-2291.0-2301.319
"Mann beobachtet Sonnenaufgang und löst Polizeieinsatz aus: Muss er dafür zahlen?" HAZ vom 21.10.24
Weil in dem Artikel davon die Rede ist, dass kein Fahrradweg oder Fußweg dorthin führt, wo der Mann gestanden hat, ist es wahrscheinlich, dass er auf der anderen Seite gestanden hat, als auf der West-Seite, wo der Radweg- und Fußweg ist. Auf der anderen Seite, auf der Ostseite, wo kein Radweg und Fußweg ist, hätte er denn auch freien Blick gegen Osten gehabt hätte. Dazu hat er möglicherweise die Fahrbahn überquert oder er ist über die Böschung dahin gelangt.