Die gibt es hier eher selten, selbst an benutzungspflichtigen "Radwegen", obwohl per VwV-StVO zu §9 Rn 4 im Zuge von Vorfahrtstraßen vorgeschrieben.
Ich bin auch gespannt, wo und wie der Landkreis ein explizites Radfahrverbot auf Gehwegen per anordnen wird, damit gar keine Missverständnisse mehr aufkommen können, dass der bisherige "Radweg" eigentlich nur ein Gehweg war. Radwegfurten müssen dort natürlich ebenfalls weg und alle über den einmündender Nebenstraßen.
Nach meiner Beobachtung in Hannover ist es so, dass auch wenn ein Gehweg mit Radfahrer frei ausgezeichnet ist, eine Radwegfuhrt markiert wird an Einmündungen oder Kreuzungen. Das wird wohl auch in Stade so gehandhabt werden.
Darüberhinausgehend halte ich nichts davon, dass + für den einmündenden Autoverkehr einfach ersatzlos aufgehoben wird. Besser wäre es die entsprechenden Einmündungen oder Kreuzungen so zu bauen, dass ein durchgehender höhengleich gepflasterter Fußweg den Vorrang für den Fußverkehr vor dem Autoverkehr sicherstellt.
Durch das + waren Autofahrer zumindest ein bisschen darauf vorbereitet, dass es da vorrangberechtigten Querverkehr geben könnte. Auch wenn der Fußverkehr nicht wirklich vorrangberechtigt wurde durch das + so wurde er doch oft vorgelassen. Der Fußverkehr sollte an Kreuzungen ein vorrangberechtigter Querverkehr sein.