Beiträge von Ullie

    Meines Wissens nach hat er damit nicht Unrecht. Ich habe gerade am WE mit einem Bekannten dazu gesprochen, der so ein vermeintlich ungeeignetes Haus besitzt. Er steht wohl vor einer größeren Investition und kann nicht einfach die Heizung austauschen.

    Denn durch die fehlende Dämmung benötigt er eine höhere Vorlauftemperatur. Wärmepumpen brauchen aber möglichst niedrige Vorlauftemperaturen. Damit er die erreicht, muss er also sein Haus dämmen und vermutlich auch die Heizkörper austauschen. Dazu kommt dann noch die Wärmepumpe selbst.

    Das sind alles Dinge, die ich für sinnvoll erachte. Er auch. Aber es ist halt viel teurer als das einfache "tausch halt die Heizung aus" suggeriert.

    Natürlich ist eine gute Wärmedämmung eine wichtige Voraussetzung für den effektiven Wärmepumpeneinsatz.

    Ärgerlich sind halt folgende "Scheißhaus-Parolen", die in der Vergangenheit immer wieder von denselben Leuten herauskrakeelt wurden, die jetzt die Horrorszenarien an die Wand malen, wenn es um den Einbau von Wärmepumpen geht.

    Beispiel:

    Man darf die Häuslebauer nicht dazu zwingen, eine gute Wärmedämmung einzubauen, weil das zu teuer ist, so dass dann gar nicht mehr gebaut wird. Besonders von der FDP kam immer wieder der Einwand, zu strenge Vorgaben würden die Bauwirtschaft abwürgen und den Wohnungs-Neubau verhindern.

    Schlimmer noch finde ich dieses verbissene und äußerst populistische Polemisieren gegen Politiker, die den Einfamilienhaus-Kult in Frage stellen.

    Dabei liegt es auf der Hand, dass Wohnen sehr teuer ist, wenn es in Einfamilienhäusern mit großem Grundstück drum rum stattfindet. Auch verkehrstechnisch ist das äußerst problematisch. Heiztechnisch ist es natürlich auch sehr ungünstig, weil nach all den vielen Außenseiten gedämmt werden muss. Eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus hat nach vielen Seiten keine Außenwände sondern Nachbarwände, die nicht wärmegedämmt werden müssen.

    Im Grunde genommen war es ein Fehler, dass viele kleine Kommunen im ländlichen Raum, besonders solche, die in den Speckgürteln der Großstädte liegen, so viele Bauflächen ausgewiesen haben. Dabei haben sie sich teils noch gegenseitig Konkurrenz gemacht, um mit Billigpreisen Menschen anzulocken. Fehlentwicklungen, die jedoch nicht zur Kenntnis genommen werden und über die niemand laut spricht, der bei der nächsten Wahl seine Chancen bewahren will.

    Klar ist es auch so, dass ich z. B. einem Bekannten, der darüber jammert, dass ihn die nötige Wärmedämmung für den effizienten Wärmepumpeneinsatz einen Haufen Geld kostet, auch nicht auf den Kopf zusagen würde: "Alter, hätteste halt nicht so eine Villa im Grünen dir hinstellen sollen." Aber genau so isses!

    Wie sollte denn die Politik sinnvoll reagieren?

    Soll sie allen Hausbesitzer*innen den kompletten Umbau der Heizungsanlage und die komplette Wärmedämmung finanzieren? Wäre das der einzige Weg erfolgreich den dringend notwendigen Heizungsumbau voranzutreiben? (Aber wäre der dann überhaupt erfolgreich, weil dadurch je erneut das stark vereinzelte Wohnen hochgradig subventioniert würde.)

    Und was viel zu kurz kommt: Auch wenn der Heizungsumbau plus Wärmedämmung teuer wird, langfristig rechnet sich das, je stärker die Preise für fossile Heizstoffe steigen, umso mehr! Aber verständlich:

    Allerdings will auch damit keiner hausieren gehen, denn der würde ja "zugeben", dass das Benzin dann auch bald 5 Euro der Liter kosten wird. Und so was ähnliches hatten die Grünen schon mal bei der 10. ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz 1998 vorgetragen:

    "Für ein großes Medienecho sorgte der sogenannte „Fünf-Mark-Beschluss“. Mit diesem Beschluss forderten die Grünen, der Preis für einen Liter Benzin müsse schrittweise auf 5 DM angehoben werden."

    Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen 1998 in Magdeburg – Wikipedia

    Spätestens seit dem herrscht durch die Bank in allen politischen Lagern die Auffassung vor, keine unangenehmen Wahrheiten vor allem nicht vor Wahlen zu verkünden.

    Ein anderes Beispiel für das "Verschwiegenheits-Kartell": Sollten tatsächlich erfolgreich alle Autos auf Elektro umgestellt werden, wie wird denn dann der Einnahmeausfall bei der Mineralölsteuer kompensiert? Bisher sehe ich da keine Perspektive.

    Am Ende dieser "Monster-Treppe" erscheint wenigstens das Licht.

    Für die Hamburger U-Bahn insgesamt gilt das leider nicht.

    U5 Korrektur: U4 Ausgang Überseequartier oder HafenCity Universität, als ich das Foto machte war der Aufzug noch nicht fertig gebaut und es gab nur an einem anderen Ausgang eine Rolltreppe.

    Wer solche Planungen genehmigt, der sollte dazu verdammt sein, sein weiteres Leben drauf zu fristen. :evil:

    "Endstation Neugraben [S 3 und S31]

    Die Innenstadt ist für Menschen im Rollstuhl wegen Bauarbeiten und kaputten Fahrstühlen mitunter unerreichbar. Verantwortlich sein will dann niemand."

    Zitat aus Taz vom 30.7.2020

    Rollstuhlfahrer*innen in Hamburg: Endstation Neugraben
    Die Innenstadt ist für Menschen im Rollstuhl wegen Bauarbeiten und kaputten Fahrstühlen mitunter unerreichbar. Verantwortlich sein will dann niemand.
    taz.de

    Das Bild in dem TAZ-Artikel zeigt die Haltestelle HafenCity Universität. Dort funktionieren inzwischen die Aufzüge bereits und sind noch nicht defekt.

    Stand 23.5.2023, nachgeschaut auf der Karte der ausgefallenen Aufzüge: https://www.hvv.de/de/aufzuege

    Oberirdische Stadtbahnhaltestellen ermöglichen einen barrierefreien Einstieg in Niederflur-Stadtbahnwagen ohne Aufzüge!

    Ich hätte Retro im Angebot (stehen die schon unter Denkmalschutz?)

    Auf den aufgeklebten Zetteln an der Wand über den Fahrradständern steht: "Tauben füttern verboten". Möglicherweise haben Leute, die Tauben füttern, die Fahrradständer für Futter-Rinnen gehalten?

    Diese Rampe am Wehr, an der Wasserkunst Herrenhausen ist Teil einer Variante der Velo-Route 11 und wurde nach ca. einjähriger Bauzeit diesen Monat endlich für den Fahrradverkehr freigegeben:

    So sah es früher an der Stelle aus, an der jetzt eine Rampe die Weiterfahrt für den Radverkehr gewährt:

    Artikel mit Foto aus punkt-linden.de:

    Neubau einer barrierefreien Rampenanlage an der Wasserkunst
    Die Treppe an der Wasserkunst zur Brücke über das Leine-Wehr soll nun durch eine barrierefreie Rampenanlage ersetzt werden.
    punkt-linden.de

    Und das ist der Bauplan der Rampe:

    https://punkt-linden.de/wp-content/uploads/2021/10/rampenentwurf-wasserkunst.jpg

    In dem dazugehörigen Artikel von Ende 2021 heißt es:

    "Mit dem Treppenrückbau als ersten Schritt erfolgt die Vollsperrung der Leinequerung. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate. Für diesen Zeitraum ist eine Umleitung über die Schwanenburgbrücke vorgesehen."

    Nicht nur die Fahrradfahrenden freuen sich, auch für Eltern mit Kinderwägen ist die neue Rampe eine Erleichterung:

    Gleichzeitig wurden die Geländer an der Brücke über das Wehr und den Leineabstiegskanal erhöht:

    Fest installierte Fahrradständer rechts im Bild, neben beweglichen Fahrradständern auf einem Straßenbahnanhänger der "Zacke", der Stuttgarter Zahnrad-Straßenbahn.

    Die Zacke hat seit letztem Jahr neue Fahrzeuge mit einem neu gestalteten Fahrradanhänger. Und der hat sogar einen Extra-Stellplatz für Transportfahrräder vom Typ "Long John".

    Mehr über die Geschichte der Zacke und die neuen Fahrzeuge erfährt man hier:

    Eisenbahn-Romantik: Die Zacke - Neue Zahnradbahnwagen für Stuttgart | ARD Mediathek
    Die Zacke - Neue Zahnradbahnwagen für Stuttgart | Video | So eine Investition gibt es nur alle 40 Jahre. Es sind drei neuen Triebwagen, die in Stuttgart ab…
    www.ardmediathek.de

    Der Tempo-30-Streit ist ein künstlich aufgeblasener Popanz, mit dem Auto-Verliebte dazu gebracht werden sollen, ihren Fetisch auf allen Ebenen gegen Angriffe zu verteidigen. Das Auto ist als Massenverkehrsmittel eine schon früh erkennbare katastrophale Fehlentwicklung, das jedoch hervorragend dazu taugt, als Leitbild einer scheinbar modernen Technikentwicklung wahrgenommen zu werden. Schon die Aussicht, damit nicht immer und überall unbegrenzt schnell fahren zu dürfen, wird von vielen Autofahrenden als tiefe und empfindliche Kränkung empfunden. Deshalb taugt die Tempolimit-Diskussion immer wieder dazu, als Politikum instrumentalisiert zu werden.

    Das alles trifft auch für die Schweiz zu. Allerdings wurden dort wegen des Waldsterbens 1985 Tempo 120 auf Autobahnen (zuvor Tempo 130 davor keine Begrenzung) und Tempo 80 außerorts (zuvor Tempo 100, davor keine Begrenzung) festgelegt. Tempo 50 innerorts (davor Tempo 60) gab es schon länger. "Die heutigen Tempolimits von 80 und 120 km/h sollten damals nur vorübergehende Massnahmen sein, um das Waldsterben zu verhindern." (Quelle s. u.)

    Eine Autopartei versuchte in der Schweiz per Volksabstimmung 1989 die Tempolimits aufzulösen, scheiterte aber. Das scheint bei der Schweizer liberalen Partei bis heute dazu beizutragen, dass sie sich anders als die FDP in Deutschland mit einem Tempolimit für Autos ganz gut abfinden kann.

    Blick vom 6.2.23: Einst hatten wir freie Fahrt - Wieso die Schweiz Tempolimits hat

    Wieso die Schweiz Tempolimits hat
    Die Freiheit der Deutschen kannten früher auch Schweizer Autofahrer: Auf Autobahnen und sogar ausserorts gab es bei uns keine Geschwindigkeitsbegrenzung.…
    www.blick.ch

    Zur Sache:
    Es ist supertoll, dass sich die Polizei Hannover ein Verfahren ausgedacht hat, dass den Verstoß gerichtsfest dokumentiert. Auch wenn es nur um 30 Euro geht (Eine Gefährdung müßte man schon konstruieren). So ist es doch toll, dass nun präzise und beweissbar gemessen wird.

    Was ich erwarte, ist eine klare Aussage der Polizei, dass ein Überholen von Fahrradfahrer*innen auf engen Fahrbahnen wie der Wedekindstraße nur dann erfolgen darf, wenn auf der Gegenspur niemand entgegenkommt. Und zwar völlig unabhängig davon, ob da ein Schutzstreifen markiert ist, oder ein Radfahrstreifen oder ob Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert sind oder gar keine Markierung da ist.

    Wer das Fahrrad benutzt, das sollte jedem Autofahrenden eigentlich einleuchten, der könnte genauso gut ein Auto benutzen. Und dann würde kein Autofahrer auf die Idee kommen, in einer so engen Straße wie der Wedekindstraße bei Gegenverkehr zu überholen.

    Warum eigentlich meinen Autofahrende, dass sie Fahrradfahrende in Situationen überholen dürfen, in denen sie ein Auto nicht überholen würden, wenn zum Beispiel Gegenverkehr in Sicht ist, oder damit gerechnet werden muss?

    Das ist doch nicht zu viel verlangt von der Polizei, dass sie ganz klar sagt: Es gibt hier Schutzstreifen, aber das bedeutet nicht, dass Fahrradfahrerinnen außen vor sind und einfach mal so eben mit knappem Abstand überholt werden dürfen, weil es ja "nur" Fahrradfahrer*innen sind. Gut, es kann sein, dass Polizist*innen sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, zu sehr "autofahrerfeindliche" Aussagen zu machen. Und deshalb versuchen sie sozusagen durch die Blume zu verstehen zu geben, dass das Überholen von Fahrradfahrenden nur unter Einhaltung bestimmter Mindestabstände erfolgen darf. Und meinen damit eigentlich, dass bei Gegenverkehr auch keine Fahrradfahrer*innen überholt werden dürfen. Auch dann nicht, wenn der Gegenverkehr einspurig daherkommt. Weil es dann nämlich nicht mehr hinhaut mit den Mindestabständen.

    STADTRADELN 2023 im Landkreis Stade | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Mich haben sie im letzten Jahr angefragt, ob ich nicht der Stader "Stadtradeln-Star" sein möchte. Habe dankend abgelehnt. Beim Marketing des Stadtradelns wird hier so gut wie alles falsch gemacht, das man falsch machen kann. Damit möchte man lieber nicht in Zusammenhang gebracht werden.

    Schade, du hast möglicherweise die Chance verpasst, einige wichtige Botschaften prominent zu platzieren. Aber ich wüsste auch nicht, ob ich mir das wirklich antun würde. Und in Hannover wird eh kein Stadtradeln-Star gekürt. Trotzdem herzlichen Glückwunsch dafür, dass man dich für den Ehrenplatz ausgeguckt hatte.

    Du baust also ein Parkhaus für 500 Autos und streichst dafür erstmal 400 Plätze in Form kompletter Straßenzüge. Die anderen 100 nutzt mal für einzelne Plätze, die besonders doof platziert sind oder ersetzt sie durch Fahrradständer – weil da im Parkhaus reichlich Platz ist, meckert dann auch keiner.

    Das erinnert mich an ein lange Zeit brachliegendes Grundstück im Stadtteil. (Dicht besiedelt, Gründerzeitbebauung.) Per Bebauungsplan war es mehrere Jahre für ein Parkhaus freigehalten worden. Aber es fand sich kein Investor. Und die Politik fand nicht den Mut, die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Raum zurückzufahren.

    Käufer für das Grundstück in der Velberstraße gesucht
    Der Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover veräußert im Stadtteil Linden-Nord zur Errichtung eines Parkhauses das unbebaute Grundstück in der…
    punkt-linden.de

    Hmm, ich lese 8-jähriges Mädchen und KFZ verlässt Kreisl. Da frag ich mich, wie es da etwas zu diskutieren geben kann.

    Dieser schlimme Unfall ist ja leider kein Einzelfall. Unabhängig von dem konkreten Urteilsspruch, der in diesem Fall getroffen wurde, sollte dieser Unfall und die vielen anderen Autounfälle die jede Minute passieren, vor allem anderen Anlass sein, ein vernichtendes endgültiges Todesurteil gegen den Autoverkehr an sich auszusprechen!

    Ich vermute mal, dass es wirksamer wird, wenn Daten des Betroffenen bekannt sind, Kennzeichen für nachher ermitteln haben sie ja nicht ... *duck&renn* ;)

    Interessant wird's, wenn die Radler "zu weit links" radeln, nicht dass denen noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen wird, bei dem sie die armen Autisten "genötigt" haben, zu eng zu überholen ...

    Aber was ist zu weit links?

    Meine Fahrweise deckt sich bei etwas breiter angelegten Schutzstreifen wie hier in der Wedekindstraße in etwa mit der Fahrradfahrerin im hellblauen Pullover, während der Radfahrer mit dem dunkelblauen Pullover meines Erachtens bereits gefährlich weit rechts außen fährt (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.

    *stöhn*

    diese Schmerzen... ;(

    Danke, diese Passage in dem HAZ-Artikel hat mir auch die Tränen ins Gesicht getrieben, Tränen zwischen Wut und Verzweiflung und Lachen. X( ;( :D

    "Boah, ist der breit, eh!"

    Da wird von einer Autofahrerin ein Verkehrsverstoß begangen, zum Nachteil einer Fahrradfahrerin. Und die Fahrradfahrerin muss sich dann der Prozedur unterwerfen, dass die Polizei sie anhält und ihren Lenker abmisst. Sagt die vermessende Polizei am Ende noch dazu: "Ganz schön breit der Lenker, was?"

    Die Parkhäuser sind quasi die dritte Phase: Die Leute haben nämlich zu dieser Zeit noch ein Auto, aber das steht die meiste Zeit nur rum – Nutzung wöchentlich oder weniger. Mit dem Parkhaus gewinnst du Platz und für den Halter ist es "aus den Augen, aus dem Sinn" – man MUSS jetzt die erste Wegstrecke laufen, während das (schnellere!) Fahrrad direkt vor der Tür steht.

    Warum sollte jemand, der im Speckgürtel einer Großstadt lebt, mit Eigenheim und eigenem Garten sein Auto kostenpflichtig in ein Parkhaus stellen, wo er doch ein bis zwei Abstellplätze auf dem eigenen Grundstück hat? Und die Fahrbahn vor seinem Grundstück wurde so gebaut, dass auch mal Besucher des Hausherrn dort Platz finden, oder aber der Zweitwagen, Drittwagen ... der Familie.

    Die beschriebene Wohnform ist immer noch ein von viel zu vielen Menschen erstrebenswertes Lebensziel. Genau so, da stimme ich dir zu, wie es für viele Menschen in den sogenannten "Entwicklungsländern" erstrebenswert erscheint, ein Auto zu besitzen.

    Die Idee, Leute, die es sich leisten können, durch eine ÖPNV- und Radverkehr-begünstigende Infrastruktur davon überzeugen zu können, das Auto einfach stehenzulassen, bis sie sich gar nicht mehr daran erinnern, dass sie überhaupt eines haben, hört sich smart an. Sie taugt aber nicht dazu, die notwendige Verkehrswende herbeizuführen. Allenfalls wird die Idee dafür instrumentalisiert, die Untätigkeit der politisch Agierenden zu verschleiern.

    Dann frag doch mal die Polizei, ob sie das BGH-Urteil Az. VI ZR 66/56 vom 26.4.1957 kennt, das schon vor fast 70 Jahren die Messweise ab Lenkerende festgelegt hat ...

    In dem Urteil geht es um den Abstand zwischen Lenkerende und Fußgänger. Aus dem HAZ-Artikel geht hervor, dass das mit dem Lenkerende irgendwie bedacht wurde von der Polizei. Trotzdem komme ich beim Nachrechnen nicht auf die erforderlichen 1,50 m Überhol-Abstand, wenn ich die Markierungen zugrunde lege. Ich habe dann noch einmal genau den HAZ-Artikel gelesen, in der diese Problematik angesprochen wird.

    Bitte lies ihn bzw. das Zitat auch einmal und hilf mir ggf. "auf die Sprünge", falls ich das falsch zusammengefasst haben sollte (siehe unten)!

    Hier das Zitat:

    "Die Polizeikontrolle funktioniert folgendermaßen: Zwei Beamte beziehen am Anfang der klammerförmigen Sondermarkierung, die sich über zwölf Meter erstreckt, ihre Stellung. Die Klammern verlaufen parallel. Eine ist jeweils auf dem roten Fahrradstreifen, eine auf der Autoseite angebracht. Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben. Wichtig: Es zählt immer der Abstand vom linken Lenkerende des Fahrrads und vom Ende des rechten Autoaußenspiegels. Den nimmt eine Videokamera auf.

    Wird der Mindestabstand unterschritten, verständigt die Fahrradstaffel weitere Beamte. Die stehen an diesem Freitagmorgen etwa 100 Meter weiter und ziehen sowohl das „schuldige“ Auto, als auch den überholten Fahrradfahrer aus dem Verkehr. Während die Autofahrenden belehrt werden und die Strafe vor Ort bezahlen können, messen Polizisten die Lenkradspanne der Räder – denn die kann unterschiedlich ausfallen und wirkt sich auf den Mindestabstand aus."

    HAZ-Druckausgabe vom 15.5.2023:

    Zu enge Überholmanöver: Polizei kontrolliert Abstand zu Radfahrern

    Hier noch einmal ein Foto mit eingezeichneten Maßen:

    Bei diesem Foto sind nur die relevanten Maße angegeben, in dem Sinne, in dem ich den Artikel verstanden habe:

    Ich fasse das Zitat aus der HAZ so zusammen:

    Die Fahrradfahrerin fährt mit ihren Reifen in der Mitte des Schutzstreifens (=dunkelgrüne Pfeile).

    Der Außenspiegel des Autos schwebt über der Klammer die außerhalb des Schutzstreifens markiert ist.

    Dann beträgt der Abstand zwischen Fahrradmitte und Auto-Außenkante 1,20 m.

    In dem Artikel heißt es weiter, bei den Fahrradfahrenden wird die Lenkerspanne gemessen (das ist in der Regel 60 bis 70 cm). Von der Lenkerspanne ist die Hälfte, also mindestens 30 cm von den 1,20 m abzuziehen.

    Dann beträgt der Abstand zwischen Fahrradlenker-Außenkante und Autospiegelaußenkante gerade noch 90 cm. Der vorgeschriebene Abstand jedoch beträgt 1,50 m. Mehr als ein Drittel davon wird also (aus Kulanzgründen?) zum Nachteil des Fahrradverkehrs abgerechnet.

    Hier die Fotos von meiner Messung mit dem Zollstock:

    Vor allem muss man halt nicht darüber nachdenken, ob sich das Verkehrsmittel für die Fahrt eignet – egal ob 300 m oder 300 km, Auto geht (scheinbar) immer. Und am Ziel merkt man dann, dass ja nicht an den Parkplatz gedacht wurde, weshalb ständig danach gebrüllt wird.

    Ich vermute es gibt nur eine kleine Gruppe von Menschen, denen es Spaß macht darüber nachzudenken, wie sie am günstigsten, effektivsten ressourcensparsamsten usw. ans Ziel kommen. Und so lange es Privat-PKW-Verkehr gibt, werden sich die allermeisten Menschen, die sich das leisten können, genau dafür entscheiden. Ganz egal, wie lange sie mit ihren Blechkisten im Stau stehen, wie teuer die Energie dafür ist oder der Unterhalt usw..

    Verkehrswende heißt weg vom Auto, konsequent ohne "Rückfahrkarte", ohne Ausnahmen! Viele Menschen praktizieren das konsequent. Weltweit betrachtet ist eine übergroße deutliche Mehrheit der Menschen autofrei mobil. Warum wird hier bei uns oft so getan als ginge das gar nicht?

    Gilt übrigens auch für den Flugverkehr für private Zwecke!

    Und genau das brechen Modelle wie in Groningen ja auf. Da muss man nachdenken, ob man mit dem Auto wirklich am Besten zum Ziel gelangt. Da gibt es die Tradeoffs Umwege vs. direkt mit Rad oder zu Fuß. Und Stellplätze die nicht zwingend in direkter Nähe des Ziels verfügbar sind, und außerdem ganz und gar nicht kostenlose Almende darstellen. Und schon kommt man ins Nachdenken, bevor man das Auto in Bewegung setzt.

    Auch hier - niederländische Lösung. 100€ für's Falschparken in Verbindung mit einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit fördern das Nachdenken. Die meisten kommen dann mindestens zu dem Schluß, dass Parkhaus die günstigere Lösung darstellt. Oder sie bewegen sich halt anders fort.

    Ich finde es ist zu kurz gedacht, wenn man annimmt, dass es auch in Zukunft noch Parkhäuser für Autos geben wird.

    Keine Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, kann nur ein Anfang sein.

    Und keine Parkplätze im öffentlichen Raum bedeutet auch keine Behindertenparkplätze. Stattdessen muss der ÖPNV barrierefrei ausgestattet werden!

    Sehr viele Menschen mit Behinderung sind gar nicht in der Lage ein Auto zu fahren. An die denkt oft keiner, wenn Vertreter der Autolobby auf die Mitleidstour daherkommen und das klassische Auto als unverzichtbares Hilfsmittel für Behinderte bezeichnen.

    Und private Auto-Stellplätze, zum Beispiel in Parkhäusern, auf privaten Grundstücken usw. darf es in Zukunft auch nicht mehr geben. In der Stadt nicht und auch nicht im ländlichen Raum!

    Für eine gewisse Übergangszeit wird man nicht umhin kommen, im begrenzten Umfang herkömmlichen Auto-Lieferverkehr zuzulassen. Aber auch das kann nur eine Übergangslösung darstellen.

    100€ für's Falschparken in Verbindung mit einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit fördern das Nachdenken. Die meisten kommen dann mindestens zu dem Schluß, dass Parkhaus die günstigere Lösung darstellt. Oder sie bewegen sich halt anders fort.

    Noch teurer ist es, wenn das Fahrzeug abtransportiert wird, auch in Deutschland. Aber die Verkehrsbehörden agieren nach meiner Beobachtung da viel zu zurückhaltend. Mein Eindruck ist, dass das Abschleppen in deutlich weniger Fällen angewendet wird, als es angewendet werden könnte.

    Ich habe zwar eine Plastikkarte bekommen, mit QR-Code und Lichtbild, aber ohne Chip.

    Ein Handyticket ist mir gar nicht erst angeboten worden.

    Ich wundere mich wirklich, wie die Kontrollierbarkeit gewährleistet sein soll, wenn so unterschiedliche Deutschlandticket-Modelle vertrieben werden.

    Während im Verkehrsverbund Rhein Neckar (VRN), das ist immerhin einer der größten oder gar der größte Verkehrsverbund in Deutschland, der über mehrere Bundesländergrenzen hinweg arbeitet, offensichtlich ein QR-Code auf dem Deutschlandticket im Chipkartenformat prangt, gibt es auf dem Deutschlandticket des HVV keinen QR-Code.

    Aber wer weiß, vielleicht können die modernen Lesegeräte der Kontrolleure ja auch beides lesen, eine QR-Code ebenso gut wie einen eingebauten Chip?

    In der HAZ-Printausgabe von gestern, 15.5.23, heißt es dazu:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben.

    Das trifft jedoch nicht zu:

    Wenn beim Fahrradfahrer das Lenker-Ende entscheidend ist, und beim Autofahrer die Außenspiegel-Außenkante, dann ist das deutlich unter 1,50 m Abstand, wenn die Fahrradfahrerin in Klammermitte fährt und der Auto-Außenspiegel über der Markierung schwebt.

    Noch eine andere Aussage in dem Zitat ist schlicht unzutreffend:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite ..." so heißt es in dem Artikel.

    Der Abstand zur linksseitigen Schutzstreifen-Begrenzung ist von der Klammermitte aus betrachtet 85 cm. Von der Klammermitte zur rechtseitigen Schutzstreifenbegrenzung ist der Abstand 55 cm (jeweils gemessen im rotmarkierten Streifen, also ohne die weiße Linie).

    Im Text heißt es jedoch, die Fahrradfahrerin fahre in der Mitte des Schutzstreifens.

    Hab ich etwas nicht bedacht? Oder versucht die Polizei hier ein ungesundes Fahrradfahrer-Verhalten zu propagieren?

    Insbesondere wenn man bedenkt, dass zahlreiche Schutzstreifen noch viel dichter und ohne rechtsseitige Begrenzungslinie an den parkenden Autos entlangführen, ist es für Fahrradfahrerinnen wegen der Dooring-Gefahr außerordentlich gefährlich, den Schutzstreifen mittig oder gar rechts von der Mitte zu befahren.

    Sicherer ist es, möglichst links den Schutzstreifen zu befahren und ggf. auch mal den Schutzstreifen "rechts liegenzulassen".

    Dazu kommt das eklatante Versagen des Gesetzgebers hinsichtlich der hinreichend erprobten Sicherheitseinrichtung Türöffnungsassistent.

    Einerseits erweckt die Polizei den Eindruck, es sei richtig, rechts der Mitte auf dem Schutzstreifen zu fahren, andererseits wurde vom Gesetzgeber bislang versäumt, Türöffnungsassistenten verbindlich vorzuschreiben. Dabei gibt es längst erprobte Modelle, die mit hoher Zuverlässigkeit verhindern, dass die Autotür geöffnet werden kann, wenn sich ein Fahrradfahrer (oder Fußgänger oder ein anderes Auto) von hinten nähert.

    Ein Fahrradfahrer wird in der Wedekindstraße in Hannover von einem Auto überholt.

    Beim Fahrradfahren auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen ist ein genügend großer Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einzuhalten, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.

    Autofahrer wiederum müssen beim Überholen einen ausreichend großen Sicherheitsabstand einhalten. Oft fahren Fahrradfahrer*innen langsamer als der Autoverkehr. Deshalb kommt es häufig zu solchen Überholvorgängen.

    "Die Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover hat am Dienstag, 22.06.2021 in der Wedekindstraße die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrenden überprüft. Bei insgesamt 39 beobachteten Überholvorgängen hielten sich neun Autofahrer nicht an die Abstandsregeln." Presseportal vom 22.6.2021 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4949053

    Damals wurde mit temporären Fahrbahn-Markierungen aus Sprühkreide gearbeitet, in den letzten Tagen wurden dauerhafte Markierungen appliziert und erneut Kontrollen durchgeführt.

    Welche Rückschlüsse lassen die Markierungen zu in Bezug auf die Vorstellungen der Polizei, wie ein Schutzstreifen befahren werden sollte?

    Das Foto zeigt die Kontrollmarkierungen der Polizei in der Wedekindstraße:

    Die Klammer-förmigen Markierungen haben keine Bedeutung für den Fahrbetrieb, sondern dienen ausschließlich dazu, bei Kontrollen beweissichernde Fotos machen zu können. Was hat sich die Polizei jedoch dabei gedacht, die Markierungen so anzubringen?

    Mein erster Eindruck: Wenn Fahrradfahrende nach Vorstellung der Polizei auf dem Schutzstreifen mit ihren Laufrädern zwischen der Klammer fahren sollen, dann ist das abzulehnen, denn das würde bedeuten, dass der Schutzstreifen noch rechts von der Mitte benutzt würde. Das bedeutet eine stark erhöhte Dooring-Gefahr.

    Um diesen ersten Eindruck mit Zahlen belegen zu können, habe ich nachgemessen:

    Würde man tatsächlich mit den Laufrädern zwischen den Klammern fahren, dann beträgt der Abstand der Räder zu den parkenden Autos 1,05. Allerdings ist ein Fahrradlenker 60 bis 70 cm breit! (Die Hälfte davon ist 30 bis 35 cm.) Der Abstand zwischen Lenker-Griff und parkenden Fahrzeugen beträgt also nur 70 bis 75 cm und das ist deutlich zu gering, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.

    Erschwerend kommt dazu, dass viele Autos unsinnig breit gebaut sind und neue Modelle immer breiter werden. Dann wird, wie im oberen Bild zu sehen, nicht mehr korrekt in der Parkbucht geparkt, sondern es wird die Gosse mitbenutzt. Folge: Der Fahrradverkehr ist gezwungen, weiter mittig zu fahren. Die Polizei scheint auch diesen Aspekt mit ihren Markierungen überhaupt nicht zu berücksichtigen. :(