Beiträge von Ullie

    Da liegt ja die Krux: Es gibt keine Konsistenz.

    In einer 30-Zone hat nichts was zu suchen, was den Eindruck vermittelt, es könnte ein Radweg sein – weil nämlich überall rechts-vor-links gilt und ein zügiges Vorankommen des Autoverkehrs ausdrücklich unerwünscht ist.

    In der Straße Klotzenmoor gilt Tempo 50, nicht Tempo 30!

    Allerdings ist es eine Straße, bei der ich aus dem Bauchgefühl heraus sagen würde, dass da gut Tempo 30 gelten könnte.

    Aber selbst mal angenommen, man würde sich in der Verkehrsverwaltung und der Politik darauf verständigen, dass für die Straße Klotzenmoor Tempo 30 max. gilt oder sie Teil einer Tempo-30-Zone wird:

    Der Aufschrei der Auto-Besessenen wäre so laut, dass bei Politik und Verwaltung die Schere im Kopf zuschnappt, so was auch nur anzudenken.

    Trotzdem da Tempo 50 gilt, wird von der Verkehrsverwaltung nichts getan, um die vorhanden Fahrradwege auch nur instand zu halten. Die Beschaffenheit der Fahrradwege ist so miserabel, dass man die Blauschilder, die es da mal gab, einfach deshalb entfernt hat, dass die Verwaltung die Fahrradfahrer*innen auf Nachfrage die Fahrbahn empfiehlt, und so jede Menge Ausgaben spart, die zur Pflege der Fahrradwege aufgewendet werden müssten. Zum Beispiel sieht man auf dieser Googlestreetview-Aufnahme, dass der Fahrradweg in der Straße Klotzenmoor im Winter nicht geräumt wird:

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    Was die Konsistenz angeht:

    Es gibt leider nach meiner Beobachtung nur eine Form von Konsistenz: Den Fahrradverkehr (und ÖPNV und Fußverkehr) maximal benachteiligen und ihm nur minimal Raum geben. Den Wünschen der Radfahrer*innen (und ÖPNV und Fußverkehr-Teilnehmenden) hin und wieder mal ein bisschen entgegenkommen, um den Eindruck zu vermitteln, man kümmere sich auch um die Belange dieser Gruppe von Verkehrsteilnehmer*innen. Aber an der absoluten Vorherrschaft des Autoverkehrs nichts ändern.

    Also wird eine der beiden Regelungen gedehnt und geknotet um eine "Vorfahrtsstraße 30" zu erzeugen: In der 30-Zone "ausnahmsweise" doch eine Vorfahrt geschaffen oder die Straße (bei nominell weiter 50) so gebaut, dass jeder mit mehr als zwei Gehirnzellen 30 fährt ("Das beste Tempolimit ist die Angst des Autofahrers vor einer Beule"); samt Radfahrern als "rollenden Bremsschikanen" und geparkten Autos als stationären Hindernissen.

    Wer Auto fährt, hat (von wenigen Ausnahmen, für die der Einsatz eines Autos Sinn macht, z.B. Rettungswagen abgesehen) nicht mehr als zwei Gehirnzellen, sonst würde er kein Auto fahren. Oder er ist von der Autosucht befallen, was eine schlimme Krankheit ist, die weit verbreitet ist.

    Die hohe Zahl der Autosucht-Erkrankten und der große Einfluss der Dealer und Drogenproduzenten, die von dieser Suchterkrankung profitieren, trägt dazu bei, dass Verkehrsräume so gestaltet werden, dass möglichst viele Menschen möglichst ungebremst ihrer Sucht nachgehen können.

    Gibt es denn Beispiele dafür, dass Straßen so gebaut sind, dass der Autoverkehr nicht schneller als 30 fährt, obwohl dort Tempo 50 max. gilt?

    Ich kenne eher Straßen, in denen Tempo 30 gilt, aber trotzdem Tempo 50 gefahren wird.

    Unerscheide bitte zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz bzw. daraus folgend zwischen vernachlässigbarer kleiner und riesiger Wiederholungsgefahr.

    Wo hört die Fahrlässigkeit auf und fängt der Vorsatz, bzw. der bedingte Vorsatz an?

    These 1: Wer immer wieder ungestraft unachtsam die Autotür öffnet und dabei Menschen gefährdet, der rast auch mal mit 100 durch eine geschlossene Ortschaft und denkt sich, das wird schon gut gehen. Das ist kein guter Vorsatz.

    These 2: Bei einer Klimaprotestkundgebung dagegen besteht der Vorsatz darin, auf die Klimagefährdung aufmerksam zu machen, die von einem immer weiter zunehmenden Autoverkehr ausgeht. Und das ist erstmal ein sehr guter Vorsatz, der gar nicht bestraft gehört, sondern im Gegenteil: Klimaprotestkundgebungen bei denen der Straßenverkehr behindert wird, verdienen die volle Unterstützung der Polizei und der Ordnungskräfte.

    Kürzlich bin ich in einer 30er-Zone mit dem Fahrrad an einem Transporter vom Typ VW-Crafter vorbeigefahren. Der Fahrer öffnete ganz vorsichtig nur ein kleines bisschen die Tür, schaute sich dabei nach hinten um und schloss sie sogleich wieder, als er mich sah.

    Da blieb ich stehen, um mich für sein umsichtiges Verhalten zu bedanken und zu loben. Und um ihn darum zu bitten nachmessen zu dürfen, wie weit denn so eine geöffnete Autotür in den Verkehrsraum hineinragt. Weil ich oft ein Maßband dabei habe, war das kein Problem das nachzumessen. Und der Transporter-Fahrer war auch schon neugierig geworden. Ergebnis:

    Beim VW-Crafter ragt die geöffnete Autotür genau 96 cm in den Verkehrsraum hinein, gemessen ab der Karosserie.

    Weil es anscheinend nicht leicht ist, diese Maße eben mal so im Internet zu "ergoogeln", schlage ich diesen Thread als Sammelthread vor, um Maße zu ermitteln, wie weit bei verschiedenen Fahrzeugtypen die geöffnete Tür in den Verkehrsraum hineinragt. Jeweils ab Karosserie gemessen.

    Hintergrund: Mehrmals hatte ich auf Nachfrage bei der Polizei die Auskunft erhalten, ein Sicherheitsabstand von 70 cm zu parkenden Autos reiche für Fahrradfahrer aus. Das kommt mir aber deutlich zu wenig vor.

    Zoom mal im rechten Foto auf die Baumscheibe :rolleyes:

    wer fährt dort? niemand. und das, obwohl kein Auto drauf steht

    Da fährt niemand weil davor und dahinter der Radweg mit parkenden Autos zugestellt ist. Und weil im Herbst keiner das Laub entfernt hat, das sich am Rand der Baumscheibe ansammelt. Im Frühjahr wurzeln dann Pflanzen darin und nach und nach wächst der Radweg zu. Aber nicht deshalb weil der Fahrradverkehr jetzt die Fahrbahn benutzt, sondern weil der Fahrradverkehr mehr und mehr Richtung Gehweg ausweicht weil der ohnehin schon viel zu schmale Fahrradweg immer schmaler wird. Vor allem von parkenen Autos schmaler gemacht wird.

    hat die StVB sich dir gegenüber so geäußert?

    Sprich: ist dieser "sonstige Radweg" nun kein sonstiger Radweg mehr, sondern Teil der Parkplatzfläche?

    Ich habe noch mal auf google-street-view nachgesehen, und dabei dieses Bild gefunden, dass vom street-view-Auto an der Straße Klotzenmoor aufgenommen wurde in Höhe der Bushaltestelle kurz vor der Einmündung in die Borsteler Chaussee und nicht weit von dem Ort, wo ich meine Fotos aufgenommen habe.

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    Im Bereich der Bushaltestelle ist Fahrradfahren auf dem Fahrradweg angeordnet. Und es steht da ein Schild, dass Querparken anordnet. Aus dem geht aber nicht hervor, dass das Querparken auf dem Radweg erfolgen soll. Und für Autos, die keine Riesendickschiffe sind, ist eigentlich auch genug Platz auf dem Grünstreifen und dem Parkstreifen, der einmal zum Längsparken benutzt wurde.

    Das ist ein Problem, weil sich ja offensichtlich ein Teil der Radfahrer auch nicht wohlfühlt, wenn er auf dem Radweg unterwegs ist. Und das sind imho meistens Leute, die heute schon (viel) Radfahren

    Es spräche aber meiner Meinung nach nichts dagegen die Radwegpflicht generell aufzuheben, dann könnten alle nach Gusto fahren und die Gemeinden wären gezwungen deutlich bessere Radwege zu bauen, um die Radfahrer von der Fahrbahn zu locken.

    Ich sehe da vor allem die Gefahr, dass die Gemeinden darin die Chance sehen, nichts mehr für den Unterhalt von nicht benutzungspflichtigen Radwegen zu tun.

    Dabei will ich gar nicht in Abrede stellen, dass der eine oder andere Angebotsfahrradweg aufgegeben werden sollte, um Grünstreifen und/oder Fußwege zu verbreitern. Aber dann bitte immer in Verbindung mit einer klaren und schlüssigen Aufklärungskampagne und nicht einfach so nach Gusto. Oder so wie im Bünteweg in Hannover. Siehe Fotos!

    Weil es Wurzel-bedingte Unebenheiten im Angebotsfahrradweg gab, wurde der an den schlimmsten Stellen gesperrt.

    Und dass auch ja keiner sagen kann, dass auf diese Sperrung nicht hingewiesen wird, hat die Verkehrsverwaltung rund 400 m vorher einen entsprechenden Hinweis angebracht.

    Immerhin im Bünteweg gilt Tempo 30 und weil in der Regel Rechts vor Links gilt, wird auch meist nicht sehr viel schneller gefahren.

    Aber dann wurde die Strecke Umleitungsstrecke für eine Hauptverkehrsstraße.

    Immerhin galt weiter Tempo 30, aber Rechts vor Links wurde aufgehoben und prompt deutlich schneller gefahren als Tempo 30.

    Radfahrer müssen an der fotografierten Stelle mit der Sperrung auf die Fahrbahn wechseln oder absteigen und vorbeischieben. Das ist nicht die Radverkehrsinfrastruktur, die ich mir wünsche. Möglicherweise wollte die Verkehrsverwaltung damit ein Zeichen setzen: Es ist höchste Zeit, den Radverkehr auf die Fahrbahn zu verlegen und dafür den Grünstreifen zu verbreitern. Aber kommt dieser Appell an?

    Die Leute fahren auf allem, was aussieht, wie ein Radweg.

    Das klingt jetzt ein bisschen so, als würdest du das den Leuten vorwerfen.

    Dazu folgendes Beispiel aus Hamburg:

    Ich war zufällig dort, wegen einer Geburtstagsfeier in der nahegelegenen Kleingarten-Kolonie und habe dort unter anderem die beiden Aufnahmen gemacht.

    Die Straße heißt Klotzenmoor.

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    Ich war samstags um die Mittagszeit dort. Da war nicht viel Verkehr auf der Fahrbahn. Aber die Fahrradfahrer*innen, die mir begegnet sind, die fuhren auf dem Radweg oder direkt daneben auf dem Fußweg, wo sie mir als Fußgänger den Raum streitig machten. Sie fuhren allerdings wirklich sehr vorsichtig und langsam, sodass ich als Fußgänger nicht in Gefahr geriet.

    Ich will da auch keinen der Fahrradfahrer*innen einen Vorwurf machen.

    Dafür aber den Autofahrer*innen, die mit ihren Riesen-Dickschiffen quer zur Fahrbahn parken, dabei den Grünstreifen überparken und mit ihrem Auto den Fahrradweg ganz oder teilweise blockieren.

    Und die Verkehrsbehörden schauen dabei untätig zu.

    Der Fahrradweg ist nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert.

    Aber es gibt viele Fahrradfahrer*innen, die ihn gerne benutzen. Deshalb sehe ich die Verkehrsbehörden in der Pflicht, diesen Angebotsradweg zu schützen, auch wenn er eigentlich zu schmal ist. Und auch wenn es erlaubt ist, dass Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen. Das heiße ich ausdrücklich gut, dass Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen dürfen. Aber es darf für die Verkehrsverwaltung keine Ausrede sein, den Angebotsradweg für wildes Parken "freizugeben".

    Was das Verwechseln von Gas und Bremse in einer Stresssituation angeht, habe ich das mal live miterlebt. Zum Glück ohne Personenschaden.

    Eine Rentnerin hat beim Ausparken erst Vor- und Rückwärtsgang verwechselt und ist dann statt nach vorne auszuparken rückwärts gegen einen Briefkasten gefahren, woraufhin sie Vollgas gegeben hat bis der Motor starb.

    Die Gefahr einer Fehlbedienung ist beim Auto hoch und es ist mit erheblichen Gefahren für den Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmer verbunden.

    Deshalb sind die Gefahren einer Fehlbedienung weiter zu reduzieren!

    ABS zum Beispiel ist heute Vorschrift (auch bei Motorrädern).

    Aber anstatt eine möglichst hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, wird bei der Einführung neuer verbindlicher Assistenzsysteme vor allem darauf geschaut, dass der "Fahrspaß" nicht beeinträchtigt werden dürfe.

    Da braucht man dann unfallverursachende Poller mitten auf dem Weg, um zu verhindern , das sie vom MIV illegal benutzt werden


    Wer "sichere Radwege" fordert behauptet damit auch implizit das Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Und ignoriert damit die Stand der Unfallforschung.

    Die Poller werden deshalb gebraucht, weil falsch parkende Autos viel zu selten abgeschleppt werden. Würden falsch parkende Autos häufiger abgeschleppt werden, bräuchte es weniger Poller.

    Wer Radwege fordert, der fordert zuallererst mal Radwege. Und es spricht nichts dagegen, dass das sichere Radwege sein sollen.

    Interessant wird es an solchen Stellen wie in Hannover am Steintor. Das steht eine Umgestaltung an, ohne das bereits bestehende Problem, die gemeinsame Nutzung des Platzes von Fuß- und Radverkehr zu lösen.

    Fährt man auf den Platz von der Langen Laube her kommend, dann sieht das so aus:

    Mapillary cookie policy use

    Und nach dem Willen der Platzplaner soll sich daran zukünftig im Prinzip nichts ändern. Immerhin soll wohl die halbrunde Rampe mit ihren Engstellen verschwinden.

    Der ADFC fordert dagegen eine Trennung vor Radverkehrsflächen und Fußgängerflächen.

    "Wie sollen Radfahrer künftig schnell und sicher über den Steintorplatz gelangen? Diese Frage haben die Planer des neuen Steintorplatzes nach Ansicht des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) nicht beantwortet. „Es bedarf einer durchgehenden, gekennzeichneten, erkennbaren und verständlichen Radverkehrsführung zwischen Georgstraße, Langer Laube und Goseriede, möglichst konfliktfrei mit dem Fußverkehr“, sagt Jan Krüger vom ADFC. Radler dürften nicht „irgendwie“ über den Platz geführt werden, wie es die Pläne jetzt nahelegten.

    Nutzer teilen sich Platz

    Tatsächlich bleibt weitgehend unklar, wie Radler nach dem Platzumbau von der Langen Laube bis zur Georgstraße gelangen sollen. Radler und Fußgänger müssten sich den Bereich teilen, heißt es in den Plänen. Das löst Kopfschütteln beim ADFC aus, der darauf hinweist, dass drei Velorouten über den Steintorplatz führen. „Ein Anschluss durch eine Fußgängerzone mit Springbrunnen ist nicht geeignet, die auf den gebündelten Routen zu erwartenden Radverkehrsmengen zu bewältigen“, sagt Krüger."

    HAZ Printausgabe von Freitag, 23.6.23

    Ist das jetzt eine überzogene Forderung vom ADFC? Argumentiert der ADFC an der Stelle nicht genau so, wie gerne Autofahrer argumentieren, die behaupten, der Radverkehr müsste auf einem separaten Hochbordradweg geführt werden, weil es da sicherer sei und die Fahrbahn ohnehin eher was für den schnellen Autoverkehr ist.

    Nach der alten Fassung von § 31b StVZO mussten Scheinwerfer und Schlußleuchten von Fahrrädern noch mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden. Der Satz wurde aber mittlerweile gestrichen.

    In dem von Frank999 weiter oben zitierten Artikel über die Polizeikontrollen heißt es ja:

    "Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat. „Ärgerlich“ findet sie das, gerade mit Blick auf die Kontrollzeit bei schönstem Sonnenschein."

    Das würde bedeuten, die Polizei hat doppelt falsch kontrolliert. Das Stecklicht muss nicht stecken und es muss auch nicht mitgeführt werden. ;( Zum Heulen.

    Hat halt den zusätzlichen Vorteil für gewisse Kreise, den Mythos von "Radfahren ist gefährlich" zu bestärken. Tarnflieger bei Dunkelheit ist nämlich der sicherste Weg, sich sogar in der 30-Zone einen Darwin-Award zu erarbeiten.

    Vor allem sorgt die fehlende Grundausstattung in Sachen Beleuchtung dafür, dass der Mythos "Radfahrer sind gefährlich" gestärkt wird.

    Und das ist möglicherweise der eigentliche Grund, warum der Gesetzgeber nicht stärker aktiv wird und eine zuverlässig arbeitende und lange haltbare Fahrradbeleuchtung zur Pflicht macht.

    Und möglicherweise ist auch das Überprüfen der Fahrradbeleuchtung bei Polizei-Aktionen übertrieben.

    Wie viele gefährliche Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung entstehen denn tatsächlich dadurch, dass die Fahrradbeleuchtung nicht vorschriftsmäßig arbeitet? Ist das Kontroll-Geschehen angemessen? Oder sollte nicht besser das Rechtsabbiegen von Autofahrern stärker kontrolliert werden?

    Naja, viele Radwege, das ist ja hinreichend bekannt, werden deshalb angelegt, weil damit der schnelle Autoverkehr gefördert wird. Und so lange so viele Menschen in Deutschland das für richtig halten, ist es schwer, daran etwas zu ändern. Das Straßenverkehrsgesetz ist ja ausdrücklich dahingehend angelegt, den Autoverkehr zu fördern.

    Nimm mal zum Beispiel den Bau von Überführungen und Unterführungen für den Autoverkehr, wo Eisenbahnstrecken gekreuzt werden.

    Eigentlich müsste man im Sinne einer Verkehrswende froh sein für jede Schrankenanlage, vor der der Autoverkehr möglichst oft und lange zum Stehen kommt. Gleichzeitig müsste es dort jeweils eine Möglichkeit für den Fahrrad- und Fußverkehr geben, die Eisenbahnstrecke zu unterqueren oder zu überqueren.

    In konkreten Fällen, in denen ich das so vorgeschlagen hatte, hielt sich die Begeisterung in Grenzen, um das mal freundlich zu formulieren.

    Ganz egal ob Fahrradwege sicherer oder nicht ganz so sicher sind wie das Fahrradfahren auf der Fahrbahn, sie werden weiter gebaut werden, so lange es keine echte Verkehrswende weg vom Auto gibt.

    Sobald man Hamburg verlässt und den Landkreis Stade erreicht, gibt es selbstverständlich ein blaues Schild an einem untermaßigen Gehweg auf der linken Straßenseite: Mapillary

    Mal sehen, ob das bald Geschichte ist.

    Die Frage ist halt, was dann kommt. Wenn der Gehweg schon als Nur-Gehweg untermaßig ist, dann muss er entweder verbreitert werden oder er kann als untermaßiger Gehweg weiter fortbestehen. Aber wer geht dann da noch lang? Zur Zweit wird er ja möglicherweise vor allem von Fahrradfahrern benutzt. Wird der Gehweg überhaupt noch gepflegt, wenn sich herausstellt, das da nur noch alle Jubeljahre mal eine Fußgänger ihn benutzt? Oder wächst er nach und nach zu?

    Im Grunde genommen wäre es mir am liebsten, alle Verkehrsteilnehmer benutzen im respektvollen Miteinander die Fahrbahn und niemand muss dort um sein Leben fürchten. Dann wäre die Flächenversiegelung und Natur-Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Das würde aber voraussetzen, dass auf Landstraßen ein deutlich niedrigeres generelles Tempolimit gelten müsste als Tempo 100!

    Bis es so weit ist, ist es vermutlich besser, vorhandene untermaßige Gehwege an Landstraßen, auf denen schnell gefahren wird, als untermaßigen Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei auszuschildern. [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann ist es eben ein untermaßiger Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist. Das ist immer noch besser als das, was heute vielfach der Fall ist, nämlich ein untermaßiger Gehweg, der ausgeschildert ist als gemeinsame Fuß- und Radweg. [Zeichen 240]

    Das [Zeichen 260] gilt nach meinem Verständnis für die gesamte Straße und nicht nur einzelne Straßenteile. Im Übrigen wäre es auch überflüssig, weil in §2 steht, dass Fahrzeuge die Fahrbahn nutzen müssen. Kraftfahrzeuge in jedem Fall, während Radfahrer die Möglichkeit haben, auch rechte Radwege oder linksseitige per [Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnete Radwege zu benutzen. Mit der Piktogrammlösung ist auch die Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht rechtssicher möglich. Ich wäre auch mit der Einführung des rechtsseitig allein stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] zufrieden gewesen, wie es z.B. rund um den Flughafen HH-Finkenwerder praktiziert wird. Für alle, die jetzt darauf hinweisen, dass Verkehrszeichen rechts stehen sollen: Ja, es ist dort auch erlaubt, auf der Fahrbahn zu fahren. Da sehe ich allerdings an dieser Stelle keinen Grund dazu.

    Okay, was den ländlichen Raum angeht, bist du vermutlich der erfahrenere Experte. Ich bin zwar selbst im ländlichen Raum aufgewachsen, aber seit mehreren Jahren nicht mehr so häufig dort unterwegs. Aber was die Verwendung von [Zeichen 260] als Ausschilderung für einen straßenbegleitenden Fahrradweg angeht, wie es Fuß e.V. vorschlägt, das kommt auch nach deinen Beobachtungen eher nicht bis gar nicht vor. Finde ich ein bisschen schade, denn das ist vielleicht eine Schwachstelle in der Broschüre.

    Gut dass du das Beispiel mit der Ausschilderung [Zusatzzeichen 1022-10] für die Fahrrad- und Fußwege rund um den Finkenwerder Flughafen ansprichst. Eine entsprechendes Beispiel finde ich nicht bei der Broschüre von Fuß e.V.

    Mischwege erklärt

    Und ich finde es auch problematisch. Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] deutet ja an, dass es sich bei dem Weg um einen Fußweg handelt. Es ist jedenfalls nicht so gedacht, dass es für die Fahrbahn gelten soll, auf der Autos fahren dürfen und mit dem Schild wird dann diese Fahrbahn für den Fahrradverkehr freigegeben. Sondern es ist so gedacht, dass der Weg neben der Straße ein Fußweg ist und dieser Fußweg für den Fahrradverkehr frei gegeben ist. Aber der Fahrradverkehr ist nicht verpflichtet, diesen Weg zu benutzen, sondern darf auch die Fahrbahn benutzen.

    Wenn es aber ein Fußweg ist, der da neben der Straße angelegt wurde, und wenn der von Fahrradfahrern mitbenutzt werden können soll, dann sollte der auch als Fußweg gekennzeichnet sein, nämlich mit [Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10]. Nur so kann der besonderen Schutzbedürftigkeit der Fußgänger*innen Genüge getan werden. Oder aber es muss der Fuß e.V. Vorschlag umgesetzt werden. Dann darf das [Zeichen 260] Schild natürlich nicht für die ganze Straße gelten, sondern nur für den Seitenweg. Fußgängern ist dann klar, dass sie hier gehen dürfen, aber auch dass sie nicht in gleicher Weise wie auf einem Fußweg bevorrechtigt sind.

    Vielmehr verhält es sich so ähnlich wie auf einem Wirtschaftsweg für Landwirtschaftsverkehr, der mit [Zeichen 260] + "landwirtschaftlicher Verkehr frei" ausgeschildert ist. Beispiel: https://www.stvo2go.de/wp-content/upl…t=ng:webp/ngcb7

    Ich habe die entsprechende Nachricht hier gelesen:

    "Rheinfelden: Verkehrsunfall - Fahrradanhänger mit Säugling überschlägt sich"

    Auch in der Quelle wird erst im Verlauf des Berichtes auf den Unfall-verursachenden Autofahrer hingewiesen.

    Das ist einmal mehr übles Radfahrerbashing nach dem Schema wie kann man sein Kind nur in einen Fahrradanhänger packen anstatt es in einem sicheren 2,5 Tonner Straßenpanzer zu transportieren.

    Habe gerade ein bisschen in der Broschüre geblättert. Zum Thema gemeinsamer Fuß-und Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften steht: "Mischwege für unterschiedliche Verkehrsarten sind nur dann zweckmäßig und sicher, wenn sich die Verkehrsstärken vertragen und die jeweiligen Geschwindigkeiten ähnlich sind. Gerade an Landstraßen, auf denen der Autoverkehr bis zu 100 km/h schnell ist, ist ein eigener Verkehrsraum für die Langsamen sinnvoll. Solange die Verkehrsstärken von Fuß- und Radverkehr verträglich bleiben, kann man beiden Verkehrsgruppen einen komfortablen, aber gemeinsamen Weg zur Verfügung stellen.

    Ein solcher gemeinsamer Weg kann für Radfahrer benutzungspflichtig sein. Dann steht dort das blaue Verkehrszeichen 240. Die Benutzung kann auch freiwillig sein, dann wird meist das Verkehrszeichen 260 aufgestellt." [Zeichen 260] Ist das jetzt als Empfehlung zu verstehen, einen gemeinsamen Fuß- und Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften mit [Zeichen 260] auszuschildern? Denn allzu oft dürfte das nicht vorkommen, zumindest nicht bei Straßenbegleitenden Fahrradwegen. Oder kommt das doch häufiger vor?

    Hallo,

    welche Tatbestandsnummer ist erfüllt, wenn man tagsüber ohne Beleuchtungseinrichtung fährt?
    Ich vermute, dass die Polizei es selbst nicht weiß. Aber erst einmal 20 Euro abkassieren.

    Die Regeländerung - bereits vor vielen Jahren - dass man tagsüber kein Licht dabei haben muß, haben sie anscheinend verschlafen.

    Viele Grüße, Frank

    Fahrradkontrollen der Polizei in Langenhagen: Ohne Beleuchtung drohen 20 Euro Verwarngeld

    Dass man mit dem Fahrrad tagsüber nicht mit Licht fahren muss, es sei denn dichter Regen oder Nebel trüben empfindlich die Sicht, das galt doch eigentlich schon immer so. Vor rund 100 Jahren waren wohl auch noch Karbidlampen üblich berichtete mir ein Zeitzeuge. Die benutzte man jedoch nur vorne und sie dienten der Ausleuchtung der Strecke, auf der damals in der Regel keine Autos unterwegs waren, zumindest nicht im ländlichen Raum, wo der Zeitzeuge lebte.

    Heute sind an vielen Fahrrädern Nabendynamos verbaut, die sind eigentlich eine gute Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierende Fahrradbeleuchtung, ebenso die weit verbreitete LED-Beleuchtung. Aber immer noch hapert es an der Verdrahtung. Dabei sind in so vielen Bereichen des alltäglichen Lebens so viele Bestimmungen geschaffen worden, die der Sicherheit dienen, dass es mich wundert, dass die Fahrradbeleuchtung diesbezüglich immer noch so störanfällig ist und anscheinend nicht ausreichend strenge Qualitätsstandards für mehr Verlässlichkeit sorgen.

    Ich hätte da auch gar nichts gegen, eine dauerhaft installierte immer betriebsbereite Fahrradbeleuchtung zur Vorschrift zu machen. Da darf auch gerne ein Dynamo für vorgeschrieben werden, auch wenn die FDP dann die "Technologieoffenheit" bemängeln würde.

    In dem zitierten HAZ-Bericht jedoch geht es offensichtlich um ganz was anderes. Da wird mal wieder Radfahrerbashing betrieben mit Unterstützung von den Freunden und Helfern (der Autofahrenden).

    "Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat.", heißt es in dem Artikel. Es geht doch um die Beleuchtung und da ist es doch egal, ob es sich um ein Lastenfahrrad oder irgend ein anderes Fahrrad handelt. Aber es ist leider derzeit en Vogue, Lastenfahrrad-Benutzer*innen Pest und Cholera an den Hals zu wünschen, weil sich davon manche Fußgänger bedroht fühlen. Und jugendliche Fahrradfahrer, auf denen kann man ohnehin immer schön rumhacken.

    Warum sollte sie ihr Stecklicht am Lenker befestigt haben? Es ist doch Sinn des Stecklichts, dass man es eben nicht immer am Lenker befestigt haben muss. Und auch wenn man es nicht so toll findet, dass der Gesetzgeber keine ständig betriebsbereite Dynamobeleuchtung vorschreibt, wenn das Stecklicht erlaubt ist, dann muss es auch abgenommen werden dürfen. Oder fand die beschriebenen Kontrolle nachts statt?

    "Am Fahrrad des älteren Herrn, den die Beamten an der Theodor-Heuss-Straße kontrollieren, hat die Polizei nichts zu beanstanden." Dieser Satz passt so richtig schön hässlich in das "Gesamt-Kunstwerk".

    So! Hier ist der neue ENTWURF! Mit diesem ultimativen Warnwesten-Design wird man mir endlich den Respekt zollen, der mir als Fahrradfahrer eigentlich zusteht! 8)

    Zum Vergleich noch mal der Vorgänger-Entwurf links daneben.

    Das sollte ein Blaulicht sein? Ich dachte eher an ein blaues Osterei im Eierbecher :) . Der Begriff Polizei ist übrigens als Wortmarke geschützt.

    Na sag' ich doch mit POL-EIS, ääääh POL-ICE, ääääh Police wird alles gut, denn das ist natürlich kein Eierbecher, sondern ein Eisbecher: :P Hm, lecker .... Eis! 8)

    Viel Spekulation.

    Auf jeden Fall macht es deutlich, warum Rechtsfahrgebot nicht heißt, am Bordstein zu kleben.

    Da ist viel Raum für Spekulation. Aber tatsächlich spekuliert die HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung) nur in eine Richtung:

    "Die 68-Jährige war wohl ohne Helm unterwegs. Offenbar waren keine anderen Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt."

    Es ist jedenfalls so, dass in der Unterführung selbst ein absolutes Halteverbot gilt. Aber es wird nichts darüber gesagt in dem Artikel. Auch nichts darüber, ob das Halteverbot respektiert wird. Auf den streetview-Aufnahmen von 2008 kann man sehen, dass es damals nicht respektiert wurde. Außerdem wird ganz legal unmittelbar nach Stelle an der Unfall passierte am Fahrbahnrand gegenüber der Fahrspur der verunfallten Fahrradfahrerin geparkt. Da gibt es kein absolutes Halteverbot. Die Fahrbahnbreite ist ca. 6,00 m auf googlemaps gemessen. Parkt da ein 2,00 m breites Fahrzeug, verbleiben noch 4,00 m. Kommt dann dir ein 2,00 m breites Fahrzeug entgegen, das mit 1,00 m Abstand zu den parkenden Fahrzeugen fährt, dann verbleibt dir gerade noch ein Meter! Das heißt, dann "klebst du fast schon am Bordstein".

    Das ist der Link zum HAZ-Artikel:

    68-jährige Lastenradfahrerin stürzt über Bordstein – und stirbt im Krankenhaus
    Sturz mit tödlichen Folgen: Eine 68-Jährige ist am Donnerstag an den Folgen eines Unfalls gestorben. Die Frau war am Sonntag auf ihrem Lastenrad an einer…
    www.haz.de

    "Polizeidirektion Hannover

    POL-H: Radfahrerin verstirbt vier Tage nach Unfall im Krankenhaus

    Hannover (ots)

    Vier Tage nach einem Unfall mit ihrem Lastenrad ist am Donnerstag, 15.06.2023, eine Frau im Krankenhaus verstorben. Die 68-Jährige war am vergangenen Sonntag, 11.06.2023, im Bereich des Mühlenholzwegs in Hannover-Ricklingen ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender gestürzt. Sie kam mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus, wo sie nun verstarb.

    Nach bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes Hannover befuhr die Seniorin am Sonntagnachmittag gegen 15:10 Uhr mit ihrem Lastenrad aus Richtung Göttinger Chaussee kommend den Mühlenholzweg im hannoverschen Stadtteil Ricklingen. In Höhe der Unterführung der Bundesstraße 3 fuhr die Frau aus bislang ungeklärter Ursache mit dem Rad gegen den Bordstein am rechten Straßenrand. In der Folge stürzte das Rad um und die Frau fiel zu Boden. Bei dem Aufprall erlitt die Radfahrerin schwere Verletzungen und kam mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus.

    Kurz nach dem Unfall war noch keine Lebensgefahr angenommen worden. Am Nachmittag des Donnerstags, 15.06.2023, verstarb die Frau nun im Krankenhaus.

    Zeugen, die Hinweise zu dem Unfall geben können, werden gebeten, sich beim Verkehrsunfalldienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-1888 zu melden. /ram, co

    Rückfragen bitte an:

    Polizeidirektion Hannover

    Michael Bertram

    Telefon: 0511 109-1040"

    POL-H: Radfahrerin verstirbt vier Tage nach Unfall im Krankenhaus
    Hannover (ots) - Vier Tage nach einem Unfall mit ihrem Lastenrad ist am Donnerstag, 15.06.2023, eine Frau im Krankenhaus verstorben. Die 68-Jährige war am…
    www.presseportal.de

    Diese Meldung aus dem Presseportal hatte mich neugierig gemacht, denn durch diese Unterführung bin ich auch schon hin und wieder mal mit dem Fahrrad gefahren und empfand das stets als gruselig. Es ist so eine typische "Platz für den Autoverkehr-Unterführung" Die Auto-Straße wird als Kraftfahrtstraße ausgewiesen und höher gelegt, die querenden Straßen drunter durchgeführt. Das wurde schon vor Jahrzehnten so gemacht im Sinne eines möglichst schnell und störungsfrei dahinbrausenden Autoverkehrs.

    Hier der streetview-Link mit Blick auf die Unfallstelle aus Sicht des Autoverkehrs auf der B3:

    Google Maps
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    Und hier der streetview-Link mit Blick auf die Unfallstelle aus Sicht der verunglückten Fahrradfahrerin:https://www.google.com/maps/@52.33576…i6656?entry=ttu

    Immerhin ist auf der Mühlenholzweg einseitiges Halteverbot angeordnet. Im Bereich der Unterführung, also dort wo der Unfall passierte, ist beidseitig absolutes Halteverbot angeordnet.

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    Auf dem streetview-Bild sieht man, dass das zum Zeitpunkt der Aufnahme (vor rund 12 Jahren) ignoriert wird. Wurde es auch ignoriert, als die Fahrradfahrerin tödlich Verunglückte? Darüber steht nichts in dem zitierten Artikel.

    Kann man noch von einem Alleinunfall ("ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender") sprechen, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Falschparken zum Unfallgeschehen beigetragen haben?

    Gab es vielleicht entgegenkommender Verkehr, der die Fahrradfahrerin zu einem Ausweichmannöver veranlasste, das für sie tödlich am Bordstein endete?

    Immerhin sucht die Polizei noch nach Zeugen.

    Und die Frage im Hinblick auf das Thema dieses Threads: Wird dort zukünftig sorgfältig und konsequent das absolute Halteverbot überwacht, inklusive Abschleppen bei Zuwiderhandlung?