Beiträge von Ullie

    Was kostet es eigentlich, ein krumm gefahrenes Verkehrsschild zu ersetzen.

    Und wer kommt dafür auf?

    "Das Ersetzen kostet jedes Mal 250 Euro.
    Janine Herrmann, Sprecherin der Stadt Hannover"

    Diese Auskunft bezog sich auf ein konkretes Verkehrsschild in der List:

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    Man könnte auch sagen: "Hier steht Hannovers häufigstes Unfallopfer."

    "Auf Anfrage bestätigt die Verwaltung: Allein in den vergangenen 15 Monaten wurde es schon zehnmal umgefahren. Siebenmal 2024, bereits dreimal in diesem Jahr – macht im Schnitt einen Unfall alle anderthalb Monate. Vermutlich wäre die Zahl noch höher, würde zwischen Umknicken und neuem Aufstellen nicht auch noch Zeit vergehen. (...)

    Das jüngste Umknicken wurde ausnahmsweise polizeilich erfasst. „Der Unfall geschah am 18. März“, sagt Sprecherin Anastasia Polonewicz. Ein Autofahrer habe den Pfeil beim Linksabbiegen aus der Podbielskistraße touchiert. Entsprechend dürftig ist auch die Polizeistatistik: Während die Stadt von zehn Unfällen spricht, sind den Ermittlern seit 2024 nur zwei Kollisionen bekannt."

    Leider wird in dem Artikel nur über dieses eine umgefahrene Verkehrsschild berichtet. Und es wird nicht darüber berichtet, wie viel den Steuerzahler das Umfahren (bzw. das Wiederaufstellen) der vielen anderen "Verkehrsschilder-Unfall-mit-Fahrerflucht-Opfer" kostet. Gibt es dazu Daten aus anderen Städten? Sind die 250 Euro realistisch oder eher zu tief kalkuliert (mein Verdacht: das ist nur der Materialpreis).

    Die Physik sagt aber das langsamere Fahrräder aufgrund weniger Stabilisierung durch Kreiselkräfte instabiler sind und mehr Platz brauchen.

    Die Physik sagt aber auch, dass bei einer schnellen Fahrt sich kleine Lenkbewegungen stärker auswirken, so dass eine größere Abweichung von einer exakten Geradeausfahrt auftreten als bei langsamer Fahrt.

    Die Physik sagt aber das langsamere Fahrräder aufgrund weniger Stabilisierung durch Kreiselkräfte instabiler sind und mehr Platz brauchen.

    Und ein fitter Fahrer kann auch ohne Motor schneller als 25 km/h fahren und müsste nach deiner Logik auch davon entbunden werden, diesen Radweg benutzen zu müssen

    Ich weiß nicht so ganz, worauf du hinaus willst.

    Das hier ist ein Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist:

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    Diese Beschilderung für diesen Weg [Zeichen 239]+[Zusazzeichen 1000-32]ist so auf hannoverschem Stadtgebiet angebracht.

    Diese Beschilderung [Zusatzzeichen 1022-10] am selben Weg mit demselben Querschnitt, aber etwa 700 m weiter, steht auf Hemminger Stadtgebiet. Beide Städte gehören zur Region Hannover. Willst du das man in Hannover ebenso wie in Hemmingen das blaue Fußgängerschild weglässt, damit dort schnelle Fahrradfahrer*innen mit einem höheren Tempo fahren können? (Meines Erachtens dürften sie das nicht, weil es sich immer noch um einen Fußweg handelt, auf dem auch bei Radverkehrsfreigabe Schrittgeschwindigkeit gilt.)

    Andererseits: Aufgrund der Beschilderung als Angebotsfahrradweg steht es ohnehin allen schnellen (und langsamen) Fahrradfahrenden frei, ordnungsgerecht auf der Fahrbahn zu fahren. Nach meiner Beobachtung machen das auch manche. Aber das sind dann Fahrradfahrende, die sportlich unterwegs sind, mit einem deutlich höheren Tempo als Schrittgeschwindigkeit.

    Der Weg ist erst vor wenigen Jahren erneuert worden. Er ist 1,50 m breit. Wäre er mit einem breiteren Querschnitt erneuert worden, dann wäre der Weg vermutlich mit [Zeichen 240]ausgeschildert worden.

    Ältere Pedelecfahrer, die einen Sonderweg neben der „gefährlichen Fahrbahn“ (fest im Hirn verdrahtetes Framing nach 50 Jahren Indoktrination mit der Antithese „sichere Radwege“) meiden? Träum weiter.:evil: Die Herrschaften sind quasi alle selber geistige Autofahrer, selbst dann, wenn sie mal radeln.. Die würden ums Verrecken nicht ihre eigene Peergroup provozieren wollen.

    Abgesehen davon ist das doch ein Weg Marke „Hollandträumchen“. Wenn selbst das schon zu schmal ist.

    Der Altersstufe 60+ pauschal zu unterstellen und dafür zu verurteilen, dass sie mehrheitlich "gehirngewaschen" sei von der Autolobby, ist eine Sache. Aber es gibt eben auch Fakten, wie den oben genannten Fußweg zwischen Hannover und Hemmingen, der mir vergleichbar erscheint mit dem Fahrradweg aus dem Unfallbericht, in dem über den Zusammenstoß zweier älterer Herren bei Renchen berichtet wurde. Wie sollte deiner Meinung nach konkret verfahren werden? Eine Ausschilderung nach Hemminger Vorbild nur mit [Zusatzzeichen 1022-10] oder eine nach hannoverschem Vorbild mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]? Oder so wie in Renchen mit [Zeichen 240]. Siehe streetview-Link!

    E-Bike-Fahrer stirbt nach schwerem Fahrradunfall in Renchen
    Auf einem Radweg bei Renchen sind am Montag zwei E-Bike-Fahrer zusammengestoßen und wurden schwer verletzt. Ein 66-Jähriger starb später in der Klinik.
    bnn.de

    Für die einen sind solche Radwege ein "Hollandträumchen" für die anderen anscheinend ein ausgewachsener "Holland-Alptraum", den sie am liebsten unterpflügen würden. Aber dann gäbe es auch keinen Fußweg mehr.

    Wird der Weg dadurch breiter, oder träumen Sie davon, dass die Leute mit ihren Pedelecs dann Schritttempo fahren?

    Der Weg ist vermutlich schon zu schmal für den Bio-Bike-Verkehr in beide Richtungen. Und dieser Bio-Bike-Verkehr findet mit einem durchschnittlich deutlich niedrigerem Tempo statt als Pedelec-Verkehr. Ist der Weg breiter, könnten sich allerdings Speed-Pedelec-Fahrer*innen davon angezogen fühlen. Es wäre deshalb nicht unbedingt gut, den Weg zu verbreitern. Die Speed-Pedelec Fahrer*innen lauern eh schon darauf, legal auf Fahrradwegen fahren zu dürfen. Dürfen sie aber nicht (zumindest in Deutschland), und das ist auch gut so.

    Aber: So wie heute viele Speed-Pedelec-Fahrer*innen erlaubterweise die Fahrbahn benutzen, könnten sich auch Pedelecfahrer*innen veranlasst sehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn sie es denn legal dürften. Deshalb wäre es gut, Pedelec-Fahrer*innen grundsätzlich von der Benutzungspflicht auszunehmen. So als ersten Schritt zu einem generellen Aufheben der Radweg-Benutzungspflicht.

    Ob die Pedelec-Fahrer*innen die Fahrbahn wohl benutzen würden, wenn sie es nicht müssten, es aber dürften, weil der jetzige Geh- und Fahrradweg nicht als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg ausgeschildert wäre, sondern als Gehweg mit Radfahrer frei? Ich sehe das optimistisch, insbesondere dann, wenn auf der Fahrbahn nur wenig und langsamer Fahrzeugverkehr herrscht. Zum Beispiel mit Tempo 60, wie auf vielen Landstraßen in den Niederlanden.

    Und wenn das nicht sofort dazu führt, dass konsequent überall nur noch Schrittgeschwindigkeit darauf gefahren würde, immerhin würde auch niemand schneller dadurch fahren, im Vergleich zur jetzigen Ausschilderung. Außerdem dürften alle Fahrräder auf der Fahrbahn fahren, auch die Bio-Bikes, wenn es denen zu langsam vorangeht, auf dem Fußweg [Zeichen 239]mit[Zusatzzeichen 1022-10].

    Bei solchen Wegen [Zeichen 240]+[Zusatzzeichen 1000-33] an Landstraßen stellt sich doch immer die Frage: Ist er breit genug für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg oder nicht. Und wenn er dafür eigentlich nicht breit genug ist, was soll damit geschehen? Erst mal alles lassen wie es ist (Bestandsschutz), oder Umschildern zu [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] in die eine Fahrtrichtung und mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33]für die andere Richtung (die reguläre Fahrtrichtung)?

    Oder für den Fahrradverkehr sperren, indem [Zeichen 239] ohne Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wird. Damit könntest du dann alle Fahrradfahrerinnen "ausschilderungs-technisch mit der Brechstange auf die Fahrbahn prügeln".

    Pedelecfahrer tödlich verunglückt

    https://bnn.de/mittelbaden/or…fall-in-renchen

    Das spricht möglicherweise dafür, Pedelec-Fahrer*innen von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden. Auf der Fahrbahn wäre der Unfall vielleicht nicht passiert. Möglicherweise war der Fahrradweg auch zu schmal für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg, dann könnte er zu einem Fußweg mit Radfahrer frei heruntergestuft werden, was zu einer stark reduzierten Fahrgeschwindigkeit beitragen kann, aber auch erlaubt ordnungsgemäß die Fahrbahn zu benutzen. Mit Pedelec oder mit Bio-Bike.

    Hier ein streetview-Foto von der Straße an der der Unfall passierte (soweit ich das dem Zeitungsbericht entnehmen konnte): https://www.google.com/maps/place/778…SoASAFQAw%3D%3D

    mich überhaupt nicht. klick-klack zusammengefaltet, bringt dich mit einem dreh am GRiff auf 25kmh und du kannst ungehindert, ungestraft einfach überall entlang düsen.

    Hast du deinen E-Tretroller getunt? Du schreibst, der E-Tretroller "... bringt dich mit einem Dreh am Griff auf 25 km/h".

    "Im § 1 Anwendungsbereich der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist die E-Scooter Geschwindigkeit bundesweit auf höchstens 20 km/h begrenzt. Im Gesetzestext heißt es dazu: „(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […].“ Jeder E-Scooter, der die festgelegte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, bekommt keine Straßenzulassung."

    E-Scooter Geschwindigkeit? Alles, was Du wissen musst!
    Schnell von A nach B und das ganz ohne Stau? Mit dem E-Scooter kein Problem. Wie hoch darf die E-Scooter Geschwindigkeit sein?
    streetbooster.de

    Schlingel:evil::?: Erwischt:saint::!:

    Ich bin auch gespannt, wann E-Scooter im Unfallatlas eine eigene Kategorie bekommen und nicht mehr unter "Sonstige" geführt werden.

    Ich denke, es ist eindeutig, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge zu zählen sind. Die einzige Kraftanstrengung, die der E-Tretroller benötigt, ist doch ein einmaliges Abstoßen mit dem Fuß beim Anfahren. Müssten dementsprechend die Unfälle mit E-Scooter nicht als KFZ-Unfälle gezählt werden? Was ich ebenfalls erstaunlich finde: Hier in der Hannover findest du ja an jeder Ecke diese Leih-Tretroller. Aber wenn ich mich für einen E-Tretroller versus Fahrrad (Bio-Bike) entscheiden müsste, dann würde ich vermutlich Fahrrad wählen. Dass die Dinger auch dort so populär sind, wo sie nicht im Leih-Betrieb zu haben sind, erstaunt mich.

    Zufall oder statistisch belegbar, dass es häufiger zu beobachten ist, dass unerlaubt auf dem E-Tretroller besoffen und/oder zu zweit gefahren wird?

    Mein subjektiver Eindruck ist, dass sehr viel häufiger der E-Tretroller im besoffenen Zustand benutzt wird als das Fahrrad. Zumindest in den Fällen, die es dann in die Unfallmeldungen schaffen. Oder ist es einfach so, dass über verunfallte alkoholisierte Fahrradfahrer*innen (und Autofahrer*innen?) weniger oft berichtet wird?

    Und es wird, ebenfalls subjektiver Eindruck, häufiger der E-Tretroller für das unzulässige Fahren zu zweit benutzt als das Fahrrad. Hat jemand schon mal etwas in diese Richtung gehört oder gelesen oder selbst versucht handfest zu dokumentieren?

    Eine dritte Vermutung: Mit E-Tretrollern wird häufiger als mit dem Fahrrad unzulässigerweise der Bürgersteig oder die Fußgängerzone benutzt.

    Die Fragen sind ernst gemeint. Es ist mir klar, dass eigenes subjektives Empfinden eine stark verzerrende Wahrnehmung zur Folge haben kann. Und ich bin kein Freund von Elektro-Tretrollern. Umso mehr bin ich an belastbaren Dokumentationen interessiert. Vielleicht sind meine Vorbehalte gegen den E-Tretroller doch zu sehr von einer möglicherweise einseitigen Berichterstattung bestimmt?

    "Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann vorläufig der Führerschein entzogen werden, wenn dieser sich an der Lenkstange festhält. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht Oldenburg ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts. Zur Begründung hieß es, dass der Mitfahrer durch das Festhalten an der Lenkstange das Fahrzeug mit geführt habe."

    Nur ein Einzelfall, der hochgepuscht wird?

    Quelle: https://www.spiegel.de/auto/oldenburg…fa-2b0f31a3a292

    Der entscheidende Faktor ist offenbar niicht der Scooter, sondern der Alkohol. Diese Störgröße sorgt bekanntermaßen auch gerne dafür, dass bei Case-Control-Studien die Helmlosen schwerere Unfälle als die Helmträger haben, wodurch regelmäßig der vermeintliche Einfluss des Helms auf die Odds Ratio einer schweren Kopfverletzung überschätzt wird.

    Man sollte daher die Scooterunfälle mal nach mit/ohne Alkohol bzw. „Mietfahrzeug“ vs. „Privathalter“ gesondert auswerten.

    Das hört sich jetzt ein bisschen so an, als hättest du da schon eigene Untersuchungen angestellt? Hast du?

    Und gleich noch eine Frage: Mein subjektiver Eindruck ist, dass sehr viel häufiger der E-Tretroller im besoffenen Zustand benutzt wird als das Fahrrad. Zumindest in den Fällen, die es dann in die Unfallmeldungen schaffen. Oder ist es einfach so, dass über verunfallte alkoholisierte Fahrradfahrer*innen (und Autofahrer*innen?) weniger oft berichtet wird?

    Und es wird, ebenfalls subjektiver Eindruck, häufiger der E-Tretroller für das unzulässige Fahren zu zweit benutzt als das Fahrrad. Hast du in diese Richtung schon mal etwas gehört oder gelesen oder selbst versucht handfest zu dokumentieren?

    Die Frage ist ernst gemeint. Es ist mir klar, dass eigenes subjektives Empfinden eine stark verzerrende Wahrnehmung zur Folge haben kann. Und ich bin kein Freund von Elektro-Tretrollern. Umso mehr bin ich an belastbaren Dokumentationen interessiert. Ich kopiere das hier auch gleich mal für den E-Tretroller-Thread.

    Hier der Link zum E-Tretroller-Thread mit diesem Inhalt: RE: E-Scooter rollen heran

    Vielleicht sehe ich das mit den vollgeparkten öffentlichen Verkehrsflächen einfach zu skeptisch? Oder der Verkehrsexperte Andreas Knie sieht es zu optimistisch? In einem Interview wird der Verkehrsexperte gefragt:

    Utopia: Wenn wir zehn Jahre in die Zukunft ins Jahr 2035 blicken, wie bewegen wir uns in Deutschland in der Stadt fort?

    Andreas Knie: Wir bewegen uns vor allen Dingen sehr stark mit den Füßen und dem Fahrrad. Wir fahren auch Busse und Bahnen sowie Autos, aber wir haben kein eigenes Auto mehr. Das brauchen wir nicht mehr, weil wir Zugang zu On-Demand-Verkehr wie Mietwagen und Robotaxen haben. Der Autoverkehr hat sich halbiert.

    Die Überschrift zu dem Utopia-Artikel vom 7.5.25 ist:

    "Wir werden keine privaten Autos mehr besitzen – Verkehrswissenschaftler über unsere Mobilität in 10 Jahren"

    Verkehrsexperte: Der Autos in Städten werden sich in 10 Jahren halbiert haben
    Wie bewegen wir uns in 10 Jahren fort – in Stadt und Land? Prof. Dr. Andreas Knie erklärt im Interview, wie die Verkehrswende in Deutschland aussehen wird.
    utopia.de

    Möglicherweise passt das zu dem Artikel, den littlet verlinkt hat:

    "Ein Mann ist in Lehrte (Region Hannover) nach einem Sturz mit einem E-Scooter gestorben. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, hatten Passanten den 27-Jährigen am frühen Morgen im Ortsteil Steinwedel leblos an einer Straße gefunden und den Notruf gewählt."

    Steinwedel: 27-Jähriger stirbt nach Sturz mit E-Scooter
    Der Mann war am Sonntagmorgen bei Lehrte (Region Hannover) verunglückt. Wiederbelebungsmaßnahmen waren erfolglos.
    www.ndr.de

    "Bei Prävention und Gesundheitsförderung haben sich die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetags unter anderem für mehr Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung, ... ausgesprochen.

    Auch ein Votum für ein Böllerverbot zum Schutz der Gesundheit und für eine Verminderung der Feinstaubbelastung, ... wurden besprochen und verabschiedet."

    Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 2.6.25

    Hier findet man Anschauungsmaterial über die dortigen Zustände in bewegten Bildern (ab etwa 1:00)

    Man sieht da durch aus Tempolimits. tlw. 30, aber auch 10km/h sind da angewiesen.

    Danke für den Hinweis auf den BR-Beitrag. Und auf die Tempolimits. Kurios in Minute 5:24 sagt der interviewte Bürgermeister von Oberhaching, es sei kurios, dass man zur Kontrolle des "Freizeit-Radelverkehrs" die Polizei einsetzen müsse. Das erinnert mich an meinen letzten Urlaub in der Eifel wo die Motorradfahrer*innen ihrem Wochenendvergnügen nachgehen.

    Siehe z. B. diesen Film:

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    In Minute 0:50 gefährden Motorradfahrer einen Radfahrer.

    Was ich auch nicht so recht verstehe: Warum erlaubt man an dieser stark vom Radverkehr frequentierten Straße das Querparken. In Minute 4:49 sieht man wie gefährlich das so angeordnete Parken ist, wenn dann Autofahrer*innen rückwärts in die Fahrbahn fahren.

    Zumindest scheint es in Oberhaching keine Probleme mit Motorrädern zu geben.

    "Ein historischer Tag für Mensch, Tier und Natur: Das Feuerwerksverbot kommt tatsächlich! Dank des jahrelangen Engagements von Tierschützern, Ärzten, Helfern, der Polizei und natürlich der Partei für die Tiere hat sich das Abgeordnetenhaus heute mit großer Mehrheit für ein Verbot von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen ausgesprochen.

    Dieses Gesetz, das wir gemeinsam mit GroenLinks-PvdA eingebracht haben, beendet endlich eine Tradition, die jährlich Panik unter Tieren, schwere Verletzungen von Menschen, Gewalt gegen Helfer und enorme Schäden für Umwelt und Gesundheit verursacht.

    „Jetzt können wir gemeinsam eine neue Silvestertradition aufbauen, die sicher für Mensch und Tier ist“, sagt PvdD-Fraktionsvorsitzende Esther Ouwehand. „Dieser Sieg gehört allen, die jahrelang für tierfreundlichere, sicherere und sauberere Niederlande gekämpft haben.“"

    Das schreibt die niederländische Tierschutzpartei, "Partij voor de Dieren", am 8.4.2025, übersetzt mit Google-Übersetzer.

    Link zum Original:

    https://www.partijvoordedieren.nl/nieuws/historische-overwinning-tweede-kamer-stemt-v%C3%B3%C3%B3r-ons-vuurwerkverbod

    liegen gebliebene Böllerreste

    "Die Zeit drängt! Bis zur Innenministerkonferenz am 11. Juni dauert es nicht mehr lange. Das ist DIE Chance, ein längst überfälliges Böllerverbot auch in Deutschland auf den Weg zu bringen. Höchste Zeit für eine klare Stellungnahme des neuen Innenministers. (...)

    Wir dürfen jetzt nicht vergessen, was auf dem Spiel steht, nur weil die Temperaturen wärmer werden. Das letzte Silvester war in Deutschland besonders verheerend. Kugelbomben zerstörten ganze Wohnungen, es gab Angriffe auf Einsatzkräfte, verletzte Menschen und leidende Tiere. Das muss ein Ende haben! Die Niederlande zeigen, wie es geht!"

    aus: https://innn.it/boellerverbot#updates

    Hier geht es zur Petiton:

    innn.it

    aktueller Stand (8.6.2025: 2.094.693 Unterschriften für die Abschaffung der Sondererlaubnis für das Böllern von Privatpersonen an Sylvester/Neujahr)

    Und hier sind die E-Mailadressen der Innenminister abrufbar:

    Bundesweites Böllerverbot! - innn.it e.V.
    JETZT MAIL SCHREIBEN – FÜR EIN BUNDESWEITES BÖLLERVERBOT! Mehr als 2 Millionen Menschen haben unsere Petition für ein bundesweites Böllerverbot unterschrieben…
    verein.innn.it

    Vorschlag für einen E-Mail-Text an die Innenminister*innen:

    "Sehr geehrte Damen und Herren Innenminister,

    bitte zögern Sie nicht länger, das bestehende Böllerverbot ganzjährig, also auch an den Sylvester-/Neujahr-Tagen umzusetzen.
    Bereits das bestehende "Böllergesetz", amtlich ist es ein Teil des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) bestimmt, dass gefährliche Böller und Feuerwerkskörper ab einer bestimmten Größe ganzjährig nicht von Laien benutzt werden dürfen.
    Deshalb ist es eigentlich absurd von einem Böllerverbot zu sprechen, weil es das bereits seit langem gibt. Bitte geben Sie sich einen Ruck, fürchten Sie sich nicht vor den Hetzkampagnen und der Fake-Berichterstattung in den sogenannten "Sozialen Medien" und setzen Sie das bereits bestehende Böllerverbot ganzjährig um!

    Mit freundlichen Grüßen"

    Aufgrund der häufigen Links zu Mapillary, hier im Radverkehrsforum, habe ich mich entschlossen, dort anzumelden und würde vielleicht auch mal ausprobieren wollen, selbst dort Bilder hochzuladen.

    Bin bei so was Anfänger und würde mich über ein paar einfache Tipps für Anfänger freuen.

    Auf der Mapillary-Seite ist angegeben, dass man sich eine Upload-App herunterladen soll.

    Ist die für's Smart-Phone oder für den PC? Ist die übersichtlich und leicht bedienbar, oder muss man sich da erst umständlich reinfuchsen?

    Vielen Dank für Hinweise!

    Fahrräder, Fahrräder, überall Fahrräder, unglaublich und soooo bedrohlich:)

    Siehe Mapillary: https://www.mapillary.com/app/?lat=48.03…946&focus=photo

    Hier ist bereits eine kleine Bodenschwelle in Form eines groben Pflasters zu sehen.

    Von dort bin ich auf Mapillary weiter gefahren zu der Stelle auf dem Zeitungsfoto.

    Das Zeitungsfoto dürfte hier aufgenommen worden sein:

    Mapillary

    Auf dem Weg vom oberen zum unteren Bild hat man bereits drei rot beschichtete Fußgängerfurten gequert.

    Allerdings habe ich nirgends ein Tempolimit ausgeschildert gesehen. Wäre ja auch mal ein Versuch wert.

    Mein Eindruck: Da versucht jemand massiv Stimmung zu machen gegen Fahrradfahrer*innen, denen er am liebsten generell verbieten möchte, dass sie auch mal nebeneinander fahren. Und der fährt selbst so ein Dickschiff-Straßenpanzer- SUV.

    Nicht immer, denn § 39 (2) hat auch den Satz

    Man muss nur noch den Radweg in Analogie als "einzelnen (durch Bordstein) markierte Fahrstreifen" interpretieren und zu einem anderen teureren Schildmast greifen ...

    In Marburg gibt es auf dem Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg in der Wilhelmstraße tatsächlich einen solchen "Spezial-Schildmast" an dem allerdings ein [Zusatzzeichen 1022-10] angebracht ist, das deutlich macht, dass der Angebotsradweg in beide Richtungen benutzt werden darf. Siehe diese Mapillary-Aufnahme:

    Mapillary

    Der Radweg hat seine Berechtigung nicht so sehr deshalb, weil es sicherer wäre, darauf zu fahren als auf der Fahrbahn, sondern weil zu bestimmten Uhrzeiten, besonders den ganzen Samstagvormittag dort sehr viel Autoverkehr die Fahrbahn verstopft. Die volle Breite der Fahrbahn ist ebenfalls nicht nutzbar, weil dort Autos parken.

    Hier dieselbe Ansicht auf Google-Streetview:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Was allerdings Blödsinn ist, denn mit einem [Zeichen 250], [Zeichen 251], [Zeichen 253], [Zeichen 254], [Zeichen 259] oder [Zeichen 260] ist die Gattung verboten, egal in welche Richtung sie sich bewegt.

    Wolle man dem Radverkehr aufzeigen, dass er in die falsche Richtung fährt, bedarf es einem [Zeichen 267], idealerweise mit einem neu zu schaffenden Zusatzzeichen "Radfahrer falsche Richtung!"

    Funktionieren tut [Zeichen 254] schon nach meiner Beobachtung, z. B. am oben angegebenen Ort. Hier ein weiteres Beispiel: https://www.google.de/maps/place/Cut…SoASAFQAw%3D%3D

    Bis zu der Stelle ist der Fahrradweg in der Marienstraße an der stadtauswärts gesehen rechten Seite auch in Gegenrichtung befahrfbar. Das bezieht sich nur auf einen kurzen abschnitt und hat auch einen guten Grund. Ab der gekennzeichneten Stelle nicht mehr. Da würde auch ein [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1012-31]sehr deplatziert aussehen, weil der Fahrradweg von der anderen Seite ja befahren werden darf.

    [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1000-33][Zusatzzeichen 1012-31]das sähe auch merkwürdig aus.

    Da ist die Ausschilderung mit [Zeichen 254]eindeutiger.

    Es gibt hin und wieder Zweifelsfälle bei denen man nicht sofort zweifelsfrei erkennt, ob das Fahrradfahren in eine bestimmte Richtung erlaubt ist oder nicht. Und wenn dann ein [Zeichen 254]zur Klärung beiträgt sollte es auch aufgehängt werden. Und wer meint, das ginge nicht bei einem Fahrradweg, der kann das [Zeichen 254] ja auf den Fußweg beziehen, da darf jedenfalls kein Fahrrad drauf fahren, in keine Richtung. Trotzdem kann das Schild ja Fahrradfahrer dran erinnern, den Radweg nicht in die falsche Richtung zu benutzen.

    Dass ein auf einer Straßenseite aufgestelltes Schild, dass für den Fußweg, auf dieser Straßenseite gilt, auch für die ganze Fahrbahn und den Fußweg auf der gegenüberliegenden Seite gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Und ich finde auch nirgends einen amtlichen Hinweis darauf, der so eine Einschätzung unterstützt.

    In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichensteht dazu:

    "Ge- oder Verbot
    Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV"

    Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm

    Wo steht das denn geschrieben, dass das Zeichen stets für die gesamte Straßenbreite gilt, egal an welcher Stelle es aufgestellt ist? Mit einem entsprechenden Hinweis könnte ich zum Beispiel unserer Verwaltung eine sinnvolle Alternative empfehlen. Zum Beispiel ein deutlich markierters Bodenpiktogramm in Form eines Richtungspfeiles auf dem Radweg. Ich finde ja solche Schilder [Zeichen 254] grundsätztlich erst mal nicht so toll, weil es den Radverkehr als etwas Verbotenes darstellt. Und wenn man ein paar von den "Fahrradverbotsschildern" weg bekommt, weil es brauchbare Alternativen (z. B. Bodenpfeile) gibt, um so besser. Andererseits ist es an den Stellen in Hannover, die ich kenne und an denen das Schild [Zeichen 254] aufgestellt ist, um ein Befahren des Radweges in falscher Richtung zu verhindern, dafür geeignet. Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass sich dadurch Fahrradfahrer*innen ermuntert fühlen könnten, überall die Radwege in beide Richtungen zu benutzen, wo dieses Schild nicht steht.