Beiträge von Ullie

    […]

    Ich halte auch nichts von einer Helmpflicht. Aber es ist irritierend, dass immer wieder die Helmpflicht ins Gespräch gebracht wird, obwohl es doch viel naheliegender wäre, auch das Tempo anzusprechen, bis wohin die Tretunterstützung bei Pedelecs arbeitet. Durch ein niedrigeres Tempo, bei dem die Tretunterstützung ausschaltet, könnten Unfälle verhindert werden. Der Helm kann bestenfalls Unfallschäden verringern.

    Der offenbar unausrottbare Mythos vom rasenden Ebiker. Der wahre Grund für die höhere Mortalität der Pedelecnutzer bei Unfällen ist einzig und allein der Umstand, dass ältere Menschen besonders häufig Pedelecs nutzen, und dass ältere Menschen gleichzeitig bei nominell gleich heftigem Impact schwerer verletzt werden oder eher versterben.

    Dann ist es doch ein doppelter Grund, Pedelecs eine niedrigere Grenze für die Tretunterstützung zu verpassen. Du schreibst ja selbst, dass besonders die ältere Generation davon Gebrauch macht. Und da ältere Menschen nach deinen Angaben gleichzeitig bei nominell gleich heftigem Impact schwerer verletzt werden oder eher versterben ist es doch naheliegend den "Impact" in seiner Heftigkeit zu reduzieren.

    Mit Impact meinst du doch sicher die "Stoßheftigkeit" oder "Aufprallheftigkeit", die ja bei höherem Tempo größer ist als bei niedrigerem Tempo.

    Doch, ich finde schon. Aber wir haben erstens ein grundsätzlich abweichendes Textverständnis und zweitens hatte ich während meiner Forenabstinenz deinen Diskussionstil etwas vergessen.

    Daher würde ich es hier gerne dabei belassen.

    Wenn wir es dabei belassen wollen, dann aber bitte auch die Fassung meines Zitats, bei dem das verlinkte streetview-Foto mit dabei ist:

    Aber vielleicht haben Sie ja umgekehrt ein Urteil gesucht und gefunden, aus dem hervorgeht, dass ein Rotlichtverstoß des Radverkehrs auch dann vorliegt, wenn die Ampel, wie zum Beispiel hier, links vom Radweg installiert ist:

    https://www.google.com/maps/@52.35969…SoASAFQAw%3D%3D

    Lange-Feld-Straße Hannover

    Da der Radweg dort als solcher ganz gut erkennbar ist, wäre eine weitere Kennzueichnung in der Tat obsolet ...

    Dieselbe Überlegung hatte ich auch und bin dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

    In Hannover gibt es wie auch in vielen anderen Kommunen sehr viel Angebotsradwege, die jedoch sehr oft nicht die erforderlichen Mindestbreiten für Radwege aufweisen, die aktuell gelten. Es sind Radwege älteren Datums. In der Göttinger Chaussee wurden die Radwege vor ca. 3 Jahren neu gebaut. Auf diesem streeetview-Bild von 2023 sieht man noch Baumaterialien und im Hintergrund einen große orangen Container auf den Schienen stehen, die damals dort verlegt wurden:

    "Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen." https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage Das großformatige Schild [Zusatzzeichen 1022-10] signalisiert: Hier ist ein Fahrradweg, der den aktuellen Anforderungen für benutzungspflichtige Radwege entspricht. Im Gegensatz zu nicht benutzungspflichtigen Fahrradwegen, die oft zu schmal sind. Wer diesen Radweg benutzen möchte, der kann sich sicher sein, dass der Radweg den aktuellen Qualitätsstandards für benutzungspflichtige Radwege entspricht und muss nicht befürchten, dass sich zum Beispiel der Radweg plötzlich unzumutbar verengt.

    Das großformatige Schild [Zusatzzeichen 1022-10], das gezielt für den Radweg gilt, ist gewissermaßen auch eine Qualitätsauszeichnung. Die Ausschilderung [Zeichen 237], [Zeichen 240],[Zeichen 241-30]ist ja leider hie und da immer noch verbreitet als Ausschilderung für Radwege, die nicht den aktuellen Qualitätsstandards entsprechen. Bei dem so ausgeschilderten Radweg [Zusatzzeichen 1022-10] kann man sich dagegen sicher sein, dass der Radweg den aktuellen Qualitätsstandards entspricht, weil es sich um einen Neubau handelt und der muss anders als alte Radwege die neuen Qualitätsstandards erfüllen.

    Danke fürs Verlinken auf archive.today

    In dem Artikel, "Ein lebloser Körper. Die Jacke seiner Frau erkennt er sofort. Die Zahl der Fahrradtoten steigt, 446 Menschen starben 2024. Wen trifft es? Und wer ist schuld? Wir haben jeden einzelnen Unfall auf den Ort genau recherchiert." heißt es:

    "Etliche der 446 Radfahrer stürzten ohne Fremdeinwirkung, etwa weil sie gegen einen Baum fuhren oder in eine Straßenbahnschiene gerieten. Laut einer Studie des Instituts für Verkehrswesen der Uni Kassel passieren solche Alleinunfälle seit einigen Jahren immer häufiger. Meist seien die Verunglückten zu schnell unterwegs ..."

    Und an anderer Stelle steht zum Thema Pedelecs geschrieben: "Vor allem ältere Menschen erreichen auf solchen Rädern eine Geschwindigkeit, die sie sonst nicht schafften. (...) Unfälle mit nicht motorisierten Fahrrädern enden in nur 3,6 von 1.000 Ereignissen tödlich – bei E-Bikes ist die Quote mehr als doppelt so hoch: 7,9 von 1.000 Unfällen."

    Als Gegenmaßnahme gegen Unfallschäden wird - einmal mehr - auf die Diskussion um die Helmpflicht hingewiesen.

    Wenn aber hohe Geschwindigkeit eine häufige Unfallursache ist, dann liegt es doch sehr viel näher, die Geschwindigkeit von Pedelecs, bei der die Tretunterstützung aufhört, zu reduzieren. Wieviele Pedelecunfälle hätte es weniger gegeben, wenn die Tretunterstützung schon bei 20 km/h enden würde? In diese Richtung wurde nicht recherchiert.:/

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    Bezüglich VwV-StVO zu §2 Rn 38a würde ich mir wünschen, dass diese Kennzeichnung verpflichtend verwendet wird, wenn es sich um einen solchen Weg handelt. Wenn die fehlt, ist es ein Gehweg, der dann auch möglichst durch ein [Zeichen 239] eindeutig als solcher gekennzeichnet werden sollte.

    Sollten wir tatsächlich einer Meinung sein in der Frage, was diese Beschilderung bedeutet:

    krapotke hat weiter oben behauptet, ich würde grundsätzlich nur Schilder akzeptieren, die am rechten Fahrbahnrand stünden, bzw. am rechten Radwegrand, das stimmt so nicht. Weder habe ich das behauptet, noch ist es so. Hier ist ein Beispiel aus der Göttinger Chaussee. Das alleinstehende große [Zusatzzeichen 1022-10] gilt für den Fahrradweg, der deutlich als solcher erkennbar ist. Das Schild steht am rechten Rand des Gehweges, aber es gilt nicht für den Gehweg, sondern für den deutlich am Pflaster erkennbaren Fahrradweg.

    "„Radfahrer frei“
    Verkehrszeichen 1022-10 Radfahrer frei

    Das Zusatzschild “Radfahrer frei” bedeutet, dass der Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße benutzen darf.

    In Kombination mit dem Verkehrsschild “Gehweg” besteht die Möglichkeit mit dem Fahrrad auch den Gehweg zu benutzen. Der Radverkehr muss in diesem Fall mit Schrittgeschwindigkeit fahren, er darf allerdings auch auf der Fahrbahn fahren."

    Quelle: https://www.vechta.de/fileadmin/04_W…dfahrer_2.0.pdf

    "Verkehrsschilder für Radfahrer" auf der offiziellen Internetseite der Stadt Vechta.

    Für welchen Teil der Straße das großformatige [Zusatzzeichen 1022-10] auf dem Foto gilt, ist eindeutig, nämlich für den dunkelgrauen mit Verbundsteinpflaster und roten Klinker-Streifen gepflasterten Hochbordradweg.

    Aha. Und für welchen Straßenteil soll diese Beschilderung nun gelten? Sie steht links der dunkel- und hellbrau gepflasterten Streifen und rechts der Rabatten und der Fahrbahn.

    Ullie hatte ja in einem anderen Thread beschrieben, dass Schilder und Ampeln links des Radweges nicht für diesen gelten. Also darf man an dieser Stelle nun durchs Grün pflegen, oder wie ist das zu verstehen?

    Der Radweg ist durch das dunkelgraue Verbundsteinpflaster mit roten Klinker-Kanten deutlich erkennbar. Und genau für diesen Teil des Hochbords gilt das alleinstehende große Schild "Radfahrer frei". Das beinhaltet die Möglichkeit, ordnungsgemäß mit dem Fahrrad anstatt auf dem Radweg auf der Fahrbahn zu fahren. Es ist ein Fahrradweg ohne Benutzungspflicht ausgeschildert.

    Deine Darstellung, ich habe geschrieben, dass Ampeln links des Radwegs nicht gelten, habe ich so nie geschrieben. Das bezog sich auf Ampeln, die z. B. Fußgängerüberwege schützen und die so angelegt sind, dass sie die Fußgänger vor dem Fahrbahnverkehr schützen. Dazu können wir gerne im "Ampel-Thread" weiter diskutieren. Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

    Äh, nein. Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt, auf dem man - ebenfalls in gesamter Breite - im Schritttempo radeln darf, falls man damit niemanden behindert.

    Das Schild erzeugt also einen unauflösbaren Widerspruch zur Pflastergestaltung.

    Ohne das Schild müssten nämlich die Fußgänger "immer an der Wand lang", und die Radler hätten einen sonstigen Radweg, auf dem sie auch mal schneller als 20 km/h fahren dürften.

    Was soll also mit dieser Beschilderung "gelungen" sein?

    Göttinger Chaussee, Hannover

    :)Wahrscheinlich wurde die ganze Welt damit zu einem Gehweg erklärt, der von allen anderen Verkehrsteilnehmer*innen mitbenutzt werden;) kann!;) Mal ehrlich, ich habe das ja nun auch schon an anderer Stelle hier im Forum festgestellt, dass manche Beschilderungen mit einer Rigorosität interpretiert werden, die ich so nicht erkennen kann und die ganz gewiss nicht intendiert ist von den Verkehrsplanern. Aber du hast recht, es gibt diese Form von Radweg, die nur mit einem großen [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist und bei denen der ganze "Fußweg" gemeint ist. Die Form wie das [Zusatzzeichen 1022-10] in der Göttinger Chaussee angewendet wird, hat es jedoch eine andere Bedeutung und bezieht sich nur auf den Radweg.

    In der Göttinger Chaussee gibt es zwei Fahrbahnen und in der Mitte ein Gleisbett. Die Beschilderung des Hochbordradweges ist ein alleinstehendes [Zusatzzeichen 1022-10], das deutlich größer ist, als das Zusatzschild Radfahrer frei, das zum Beispiel unter vielen [Zeichen 267] angebracht ist. Oder unter Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind.

    "Allein stehende Zusatzzeichen “Radfahrer frei” in Fahrtrichtung rechts
    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden (§ 2 Absatz 4 Satz 3 StVO).

    Auf Radwegen ohne Zeichen 237, 240 oder 241 besteht keine Benutzungspflicht (VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4).

    Sie werden auch “andere Radwege” genannt.

    Die Aufstellung des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) ohne Hauptzeichen ist explizit für die Einräumung eines Benutzungsrechts auf linken Radwegen vorgesehen (§ 2 Absatz 4 StVO; VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4)."

    Das ist klar, es soll die Möglichkeit beschildert werden, einen benutzungspflichtigen Fahradweg gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu benutzen. Da würde dann in der vorgeschriebenen Benutzungsrichtung ein [Zeichen 237]stehen. Und in entgegengesetzter Richtung ein [Zusatzzeichen 1022-10] alleinstehend.

    Um den Radverkehr in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung darauf hinzuweisen, dass Fahrrad-Gegenverkehr kommen könnte, empfiehlt sich zusätzlich zu [Zeichen 237] ein [Zusatzzeichen 1000-33] als Zusatzschild.

    "Die oberste Landesbehörde kann gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zulassen.

    Radfahrer dürfen Wege mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” befahren. Statt dem freigegebenen Weg, können Radfahrer aber auch weiterhin auf der Fahrbahn fahren."

    Quelle: https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei…richtung-rechts

    In welchen Bundesländern hat die jeweilige oberste Landesbehörde gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zugelassen? Auf der Göttinger Chaussee ist es mit dieser Maßnahme gelungen, eine duale Radverkehrslösung anzubieten. Da müssten doch ganz viele andere Bundesländer hinterher sein, dass dort ebenfalls umzusetzen.8)

    Tote Radfahrerin in Hamburg.

    https://www.abendblatt.de/hamburg/eimsbu…verletzt-1.html

    den Link muss ich mir abspeichern für die Fälle, in denen ich mal wieder zufällig in einem Anfall von Masochismus in den "Sozialen Medien" unterwegs bin und die BikeBubble-Idioten wieder abfeiern, wenn ein Falschparker nicht AUF dem Radfahrstreifen sondern daneben hält...

    Hat eben Gründe, weshalb das halten auf UND neben Radfahrstreifen verboten ist. :rolleyes:

    Es ist mir unbegreiflich, dass es nicht längst verboten ist, Autotüren zu verbauen, die nach außen aufschwenken.

    Es gibt bereits Modelle mit Schiebetüren, warum werden die nicht Vorschrift?

    Früher gab es einmal Autotüren, die sich nach vorne öffneten, was nicht unerhebliche Gefahren für Fahrer*innen und Beifahrer*innen mit sich brachte. Aber so lange nur Fahrradfahrer*innen betroffen sind ...;(

    Kann nicht sein, denn da steht doch schwarz auf weiß "die Bedeutung des Ausdrucks ist immer die Gleiche." !!1!

    "Ganz gleich, wie viele „1“, „eins“, „11“, „elf“ und „!“ stehen, die Bedeutung des Ausdrucks ist immer die Gleiche."

    Zitat aus: https://www.giga.de/extra/netzkult…tet-das-11eins/

    Na klar, "immer die gleiche Bedeutung", immer! Deswegen hat der Artikel dann insgesamt so gefühlt 300 Zeilen. !!1!elfelfelf;)

    Gute Idee!

    Man sollte Radwege vor zu viel Kinder sichern!!1!

    Die radeln einen ja nur vor den Füßen rum, freie Fahrt für richtigen Radverkehr!!1!!elf

    Ich schreibe zwar gerne in Internetforen, darüber hinaus bin ich aber kein "Socialmedia"-Nutzer, sodass mir manche Zuschriften rätselhaft vorkommen, und ich erst mal rausfinden muss, was es damit auf sich hat.

    !!!!1einself. einseinself.. Was bedeutet das?
    Immer wieder liest man in Foren, auf Facebook oder bei Twitter Aussagen oder Ausrufe, die mit „!!!11elf!!1“, „!!1elf“ und noch weiter..
    www.giga.de

    Da werden allerdings auch gleich mehrere Einsatzmöglichkeiten für"!!1!!elf" angegeben, sodass mir deine Zuschrift rätselhaft bleibt.?(

    Die Kernfrage ist doch aber weiterhin: wie bekommt man diese faktisch richtige Aussage in die Köpfe der Radfahrer, bei denen dort steht:

    "Fahrbahn ist gefährlich, erst recht für Kinder!"

    ?(

    Es sind grad ein bisschen viel doppelte Verneinungen im Spiel, um noch den Überblick zu haben, wer hier was fordert.:/

    Das Anliegen sollte doch sein, deutlich zu machen, dass Fahrradwegebau nicht immer und überall die Wahl der Mittel sein kann, um die Situation für den Radverkehr zu verbessern.

    Das ist auch vielen ADFC-Verantwortungsträger*innen klar.

    Um so mehr ist es notwendig, im Sinne einer guten Radverkehrsinfrastruktur einerseits den Radwegebau einzufordern, wo Radwege besonders effektiv dazu beitragen können, die Situation für den Radverkehr zu verbessern. Und andererseits die Radverkehrssituation für den Radverkehr auf der Fahrbahn zu verbessern, und zwar nicht nur dort, wo es keine Radwege gibt, sondern auch da, wo es Radwege gibt.

    Dazu muss häufiger von der Option Gebrauch gemacht werden, Fahrradwege als Angebotsfahrradwege auszuschildern. Und zwar auch beim Radwegneubau, auch dann, wenn die Mindestanforderungen bezüglich der Breite ausreichend sind oder gar übererfüllt sind, kann ein neu gebauter Radweg als Angebotsradweg ausgeschildert werden.

    Leider steckt bei vielen noch zu sehr der Gedanke in den Köpfen: Wenn es einen guten, breiten und glatten Radweg gibt, dann spricht nichts dagegen, den als benutzungspflichtig auszuschildern. Warum eigentlich? Wenn es einen guten, glatten und breiten Radweg gibt, dann wird der auch von vielen benutzt. Auch dann, wenn er nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert ist. Schließlich werden ja auch schlechte, holprige und oft viel zu schmale Radwege benutzt. Da spricht doch alles dafür, dass gute, glatte und breite Radwege erst recht benutzt werden. Auch wenn sie nicht damit verziert sind:[Zeichen 237],[Zeichen 241-30] , sondern stattdessen so ausgeschildert sind: [Zusatzzeichen 1022-10].

    Die Ausschilderung mit [Zusatzzeichen 1022-10]verdeutlicht: Angebotsradweg. Und weil auch ein Radweg so seine Tücken hat, kann jeder, der diesen Tücken entgehen will, ganz ordnungsgemäß die Fahrbahn benutzen. Wem aber die Tücken der Fahrbahn nicht genehm sind, der fährt mit dem Fahrrad auf dem so ausgeschilderten [Zusatzzeichen 1022-10] Fahrradweg.

    Die Auffasung, dass Ampeln für den Fahrverkehr im Einzefall nicht für den Radweg gelten (Abwesenheit einer Ampel für den Radverkehr vorrausgesetzt), weil dieser außerhalb des Schutzbereiches der Ampel liegt, ist legitim und die Argumente dafür und dagegen wurden ausgetauscht. Jede(r) möge sich seine/ihre Meinung bilden oder die Thematik für irrelevant erachten. Die fortwährende Wiederholung bringt hier mMn niemanden weiter. Wer entsprechende Gerichtsurteile zu Schadenersatz oder Bußgelder kennt, ist herzlich eingeladen, sie zu teilen.

    Das sehe ich anders. Die Diskussion hat mich zumindest sehr gut weitergebracht und dazu beigetragen, dass ich mir ein umfangreicheres Bild zu der Thematik machen konnte.

    Der Hinweis mit den legitimen Argumenten dafür und dagegen ist richtig. Die Aufforderung, diese Problematik nur noch über Gerichtsurteile und Bußgelder zu beurteilen eine Möglichkeit die Diskussion fortzusetzen. Allerdings wird es dann wieder um die Beurteilung und Einschätzung von Einzelbeispielen an einzelnen Orten unter bestimmten Voraussetzungen gehen. Da könnte man dann auch gleich so weiter diskutieren. Wie ich überhaupt finde, dass Diskussionen dazu beitragen können, einen Sachverhalten zu erhellen, weil er von verschiedenen Positionen und Haltungen aus beleuchtet wird. Wenn man in einer Diskussion feststellt, dass es unterschiedliche Positionen gibt, dann ist das doch kein Grund, die Diskussion zu beenden.

    Einige "dumme Sprüche" hätten auch gerne nicht geäußert werden brauchen. Sollte mir selbst mal einer rausgerutscht sein, dann bitte: Entschuldigung.