Alles anzeigenIn Fürstenfeldbruck ist die Oskar-von-Miller-Straße nun zu einer Bundesstraße umgestuft worden. Die Baulast liegt somit nicht mehr beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, sondern beim Staatlichen Bauamt Freising. Damit einhergehend wurde nun lustigerweise auch die Beschilderung für den Radverkehr geändert. Bislang galt ab Bahnhofstraße Richtung Westen
.
Zumindest in Fahrtrichtung Westen ist ab Bahnhofstraße nun keine Benutzungspflicht mehr gegeben. Doch, weil es da noch einen extrem kurzen Radfahrstreifen gibt, der gefühlte fünf Meter lang ist (siehe Bild 1). Der Rest zumindest ab Bahnhofstraße trägt nun
. Das ist sehr schön, denn nun darf man dort endlich mit dem Rad völlig legal auf der Fahrbahn fahren und kommt an der Kreuzung zur Schöngeisinger Straße in seiner gewünschten Abbiegespur an (siehe Bild 7). Das ist äußerst praktisch. Außerdem sind die Bordsteine vielerorts dort nicht wirklich komfortabel abgesenkt, so dass es einem nun auch noch der Rücken und das Fahrrad dankt.
Ich bin sehr gespannt, in welchem Umfang gerade in der Rush-Hour Fahrbahnradler künftig dort bedrängt, genötigt, angehupt oder verprügelt werden...
Gibt es Verkehrszählungen, wie stark die Strecke bisher vom Radverkehr benutzt wurde und sind Vergleichszählungen geplant für die zukünftige Nutzung durch den Fahrradverkehr?