Und du glaubst wirklich, solche "Schutzstreifen" nützen Radfahrern ? Das sind einfach Radfahrstreifen zweiter Klasse. Da gibt gibt es nicht so hohe Hürden so was anzulegen und kaum Chancen, sich juristisch gegen schlechte "Schutzstreifen" zu wehren.
Und von wegen "Autofahren nehmen solche Streifen nicht ernst" und "keine Benutzungspflicht": Versuch mal links von so einem Streifen zu fahren. Da wirst wirst du sehen, wie ernst Autofahrer solche Streifen nehmen. Und sie werden dabei auch noch von autofahrenden Rechtsverdrehern unterstützt, die das als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auslegen, egal wie schmal der Streifen ist.
Du unterscheidest ja selbst zwischen schlecht angelegten und gut angelegten Schutzstreifen. Gut angelegte Schutzstreifen nützen Radfahrern. Das glaub ich schon.
Es kommt natürlich immer sehr auf die konkrete Verkehrssituation an. Und es ist vermutlich schwierig, dazu pauschale Aussagen zu machen.
Aber einen Aspekt hast du ja schon ganz richtig angesprochen: Wenn ein Schutzstreifen dazu führt, dass Radfahrer noch stärker als viele Radfahrer das ohnehin leider schon tun, in der "dooring-Zone" fahren, dann ist das kein guter Schutzstreifen, und er schadet eher, als dass er nützt.
Umgekehrt kann ein ausreichend breiter Schutzstreifen Radfahrer dazu veranlassen, mit einem größeren Anstand zu Autotüren zu fahren, die bekanntlich manchmal sehr unaufmerksam geöffnet werden. Zusätzliche Pluspunkte sammelt in meinen Augen ein genügend breiter Schutzstreifen dadurch, dass er zusätzlich zu den Strichlinien farblich abgesetzt wird vom Rest der Fahrbahn und mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn ausgestattet ist. Er unterscheidet sich dann auch optisch kaum noch von einem Radfahrstreifen. Die haben zwar breitere Linien, aber die sind in Bereichen, in denen Autos parken i. d. R. auch nur Strichlinien, wenn auch mit kleineren Lücken.
Letztlich stellt sich doch die Frage, warum dann nicht lieber gleich einen Radfahrstreifen anlegen, anstatt einen Schutzstreifen. Beim Schutzstreifen ist m. E. der Vorteil, dass die Fahrbahnbreite insgesamt kleiner ausfallen kann. Die Gesamtbreite von Schutzstreifen+Auto-Fahrspur+Auto-Fahrspur des Gegenverkehrs+Schutzstreifen des Fahrradgegenverkehrs kann insgesamt geringer ausfallen als bei Radfahrstreifen. Und trotzdem kann ein ausreichender Abstand zu den Autotüren eingehalten werden.
Ein Schutzstreifen kann beliebig breit angelegt werden. Geht in der Praxis aber nicht, weil es ja Vorschriften für die Breite der Autofahrspuren gibt. Ein Radfahrstreifen sollte 1,85 m breit sein. Wenn die 1,85 m breiten Radfahrstreifen dazu führen, dass der Abstand zwischen den Radfahrstreifen größer ausfällt als bei 1,85 m breiten Schutzstreifen, dann sind mir die Schutzstreifen lieber, auch wenn im Falle von Gegenverkehr ein Autofahrer in den Schutzstreifen hineinfahren darf. (Was er übrigens vermutlich auch trotz durchgezogener Linien bei einem Radfahrstreifen machen würde.)
Ein geringere Straßengesamtbreite begünstigt langsames Fahren. Vor allem dann, wenn am Straßenrand nicht nur Autos sondern auch noch Bäume stehen.
Ein Radfahrstreifen sollte zwar 1,85 m breit sein, die Mindestbreite beträgt jedoch 1,50 m. Ist damit ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Autotüren gegeben? Ist das damit auch ein ausreichendes Maß für Schutzstreifen? Vermutlich gerade eben so vielleicht?
Oder mal noch eine andere Überlegung: Was ist besser? Ein Radfahrstreifen von 1,50 m Breite oder ein Schutzstreifen von 1,85 m Breite. Solche Alternativen können sich bei Straßengestaltungen tatsächlich ergeben. Wie würdest du denn entscheiden?