Es wurde allerdings auch kein Beleg dafür genannt, dass es andersrum wäre. Ich bin Ingenieur und kein Jurist und muss mich auch immer wieder bemühen, die Sprache im juristischen Sinn richtig zu verstehen. Aber wäre es so, dass die Verbotszeichen nur für einzelne Straßenteile gelten, würde das in der StVO stehen. Steht da aber nicht und darum muss man davon ausgehen, dass es eben nicht so ist, dass das Verbot für jeden Straßenteil gesondert angeordnet werden muss, sondern dass es immer für die gesamte Straße gilt.
Ich bin auch kein Jurist, es ist aber hinlänglich bekannt, dass auch Juristen ein- und denselben Gesetzes- oder Verordnungstext unterschiedlich bewerten und auslegen. Darum sollte ein Nicht-Jurist besser auch zurückhaltender damit sein, quasi a priori eine bestimmte Auslegung zu bevorzugen und andere Auslegungen mit so viel Geringschätzung zu bewerten, dass beispielsweise Verkehrsbehörden unterstellt wird, sie würden Quatsch anordnen:
Sie können noch ganz viele Beispiele zeigen und werden hier immer wieder die Antwort erhalten, dass die Verkehrsbehörde damit Quatsch angeordnet hat. Ist das dann eine "Diskussion"? Vor allem, wenn Sie immer wieder das selbe Beispiel zeigen, führt das wohl nicht wirklich weiter.
Auch hier kann ich nicht folgen:
Eine solche Verwendung der entsprechenden Verkehrszeichen ist aber missbräuchlich. Es schafft Unklarheit darüber, was tatsächlich gemeint ist (sonst würden wir hier nicht tagelang darüber diskutieren) und es ist auch unnötig, weil es immer eine andere Möglichkeit gibt, einzelne Straßenteile zu sperren.
Wenn eine Unklarheit besteht, dann ist es doch das Mittel der Wahl darüber zu diskutieren, um Klarheit zu schaffen. Auch tagelang, wenn's sein muss. Das ist doch allemal besser als "kurzen Prozess" zu machen. Wir haben hier doch gerade erst angefangen zu diskutieren, kein Grund gleich die Geduld zu verlieren.
Auch diese Aussage ist fragwürdig:
Es kann bei weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern (also bei fast allen) der Eindruck entstehen, dass die Bedeutung der Verkehrszeichen verhandelbar ist, oder dass jede Anordnung einen Interpretationsspielraum bietet, innerhalb dessen man nach eigenen Vorstellungen von der Regelung abweichen darf.
Das hört sich so an, als spräche da jemand, der es sich wünscht in einer Expertokratie oder Technokratie zu leben. Fast alle sind angeblich ahnungslose Laien und nur diejenigen, die den "Durchblick" haben, sind befugt etwas zum Thema zu sagen. Wenn jemand anfängt von "weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern" zu sprechen, dann muss man wohl annehmen, dass er sich den Experten zurechnet. ![]()
Ich erinnere hier mal an die Diskussion um das Verhalten von Fußgänger*innen und Autofahrer*innen am Zebrastreifen. Seit Erfindung des Zebrastreifens hat es Jahrzehnte gedauert, bis sich in der Rechtssprechung die Betrachtungsweise durchgesetzt hat, dass Fußgänger Vorrang am Zebrastreifen genießen. Was dann wiederum bei manchen "Experten" dazu geführt hat, dringend davon abzuraten, Zebrastreifen anzulegen, weil die ja den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen würden.