Nein, eben nicht – wegen der Pflasterung muss das Benutzungsrecht an dieser Stelle eben nicht wiederholt werden, denn der Weg (kurz zuvor klar als "Benutzungspflichtiger Geh- und Radweg,
gekennzeichnet) setzt sich ja einfach fort. Nur den Pflicht-Teil kann man danach nicht mehr einfordern, weil man ja behaupten kann, nie an dem Schild vorbeigekommen zu sein.
Wollte man die Radfahrer auf die Fahrbahn zwingen, müsste da ein
ohne Zusatz hin; ich habe allerdings nach diversen ähnlichen Nicht-Beschilderungen sorum und eben echten Gehweg-Schildern in Gegenrichtung den Eindruck, dass man genau das nicht will, sondern einen "gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht" erzeugen will.
Einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht kann es meines Erachtens nicht wirklich geben. So weit ich das sehe, ist die einzige Möglichkeit so etwas auszuweisen diese Boden-Markierung:
http://bernd.sluka.de/pictures/GehRadwegOhneBenutzungspflichtMarkierung.jpg
Das Foto illustriert einen Artikel von Bernd Sluka in dem auf die Möglichkeit hingewiesen wird, per Boden-Markierung einen vormals benutzungspflichtigen Gemeinsamen Fuß- und Radweg zu einem nicht benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu machen.
In dem Artikel werden zahlreiche Einschränkungen aufgeführt: Umstände, die es ausschließen, einen Weg per Boden-Markierung zu einem Gemeinsamen Fuß- und Radweg zu machen ist zum Beispiel ein steiles Gefälle:
"Weitere Merkmale, die eine gemeinsame Führung verbieten sind:
- starkes Gefälle (über 3 Prozent),
- eine dichte Folge von unmittelbar angrenzenden Hauseingängen, ..."
Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht
In dem von dir vorgestellten Beispiel ist jedoch an einem Straßenabschnitt für wenige Meter ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert, der in beide Richtungen benutzt werden darf. Und diese Ausschilderung bezieht sich auf den Brückenbereich, der Klappbrücke.
Das ist das Street-view-Foto Dorf-auswärts:
Und das ist das Street-view-Foto Dorf-einwärts:
Der Abschnitt ist rund 70 m lang. Und in diesem Abschnitt ist die Fahrbahn besonders eng, sodass die Ausschilderung den Radverkehr nach dem Willen der Verkehrsbehörde auf den im Brückenbereich Dorf-auswärts gesehen linksseitigen breiteren Hochbord führt.
Ich befürchte im Fall eines Unfalls wird es einem Fahrradfahrer zum Vorwurf gemacht, wenn er dorfeinwärts mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fährt, der auf dem streetview-Foto noch so ausgeschildert ist+
:
Du hast ja geschrieben, das Schild mit +
ist abgebaut worden. Ich befürchte einer Fahrradfahrerin oder einem Fahrradfahrer wird es nicht gelingen, die Benutzung des Fußweges als erlaubt darzustellen. Nimmt sie/er das aber an, dass es erlaubt sei, und fährt sie/er dann durch das ganze Dorf hindurch ans andere Ende der Hauptstraße, dann sieht sie/er dort dieses Schild stehen:
Da könnte dann das Nachdenken darüber einsetzen, ob das nun ein Gemeinsamer Fuß- und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe war.