Wenn also ein benutzungspflichtiger Radweg versperrt ist, dann darf der Radfahrer auf die Autofahrbahn. Was ist aber, wenn nicht der Hochbordradweg sondern der Bürgersteig durch eine Baustelle versperrt ist und kein Schild dasteht, das zur gemeínsamen Nutzung auffordert?
Dieser Radfahrer benutzt den Radweg wie gewohnt. Warum auch nicht, zumal kein Fußgänger in der Nähe ist. Und wenn, dann wäre der vermutlich wartepflichtig?
Bei so viel Ausschilderung-Chaos sagt sich der ein oder andere Radler, ich pfeif drauf was ausgeschildert ist, das meiste stimmt ohnehin nicht. Und wenn wie hier in der Arndtstraße fünf Fahrspuren zu überqueren sind, um auf die richtige Radwegseite zu kommen, dann ist das auch nicht weiter verwunderlich, wenn man mal alle Fünfe grade sein lässt und zum Geisterfahrer wird.
Dabei hatten die Baustellenausschilderer immerhin schon so weit dazu gelernt, dass sie nicht wie letztes Mal das übele "Radfahrer absteigen" angebracht hatten. Siehe früheres Foto:
Und hier der Link zur googlestreetview-Ansicht;: https://www.google.de/maps/@52.38170…!7i13312!8i6656