Kürzlich wurden ja Forderungen laut, dass Elektro-Tretroller mit Blinklicht ausgestattet werden sollen. Bislang bin ich - vielleicht war das etwas etwas naiv gedacht - davon ausgegangen, dass Tretrollerfahrer ganz normal die Hand raushalten, wie Radfahrer, wenn sie abbiegen. Einige Elektro-Tretrollerfahrer, die ich danach fragte, sagten jedoch, dass das gar nicht möglich sei beim Elektro-Tretrollerfahren.
Zugegeben auch beim Radfahren zeigen nicht immer alle das Ändern der Fahrtrichtungsänderung mit "Handraushalten" an. Aber viele Radfahrer tun es und es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, nicht zuletzt in § 9 der StVO, Abs. 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (...)" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html
Und die SZ schreibt dazu: "Durch nachlässiges Verhalten beim Abbiegen bringen sich viele Fahrradfahrer in Gefahr und Autofahrer auf die Palme: Sie verzichten aufs Handzeichen. Doch so wie motorisierte Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel oder Abbiegen blinken müssen, ist der rechtzeitige und unmissverständliche Wink mit der Hand für Radler Pflicht." aus SZ vom 10.10.2014: "Winke, winke! - Handzeichen für abbiegende Radler Pflicht"
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ver…141010-99-04899
Sollte es tatsächlich so sein, dass Scheuers Ministerium diesen Aspekt gar nicht bedachte, als die E-Tretroller, "die Mobilitätslösung für den letzten Kilometer", losgelassen wurden,
oder dachte man vielleicht: "Naja, für ein Kilometer, da ist das Handraushalten nicht so wichtig?"?![]()
Warum ist das sonst keinem schon früher aufgefallen und hat entsprechend interveniert? Ich habe davon im Radio gehört in einem Interview, in dem Karl Lauterbach, der Gesundheitsexperte der SPD, darauf hinwies.
Andererseits: Autofahrer "auf die Palme zu bringen", wie die SZ formuliert, ist nicht besonders schwer. Dazu genügt es bereits mit dem Fahrrad im Straßenverkehr anwesend zu sein. Und auch wenn man als Radfahrer alles richtig macht, fühlen sich Autofahrer ganz schnell auf die Palme gebracht.
Verzichten wir halt als Radfahrende zukünftig auf's Arm raushalten. Ich habe da sowieso immer so ein ungutes Gefühl bei den geringen Überholabständen, die sich Autofahrende oft erlauben.
Dann ist es jedoch auch wichtig, höchst offiziell zu klären, dass Radfahrer in keinster Weise zum Handraushalten verpflichtet sind, so dass im Falle eines Unfalls ihnen keiner einen "juristischen Strick" draus drehen kann, wenn sie's nicht getan haben, während Elektrotretroller-Nutzern ggf. so was "verziehen" wird.
Elektrotretroller bald nur noch mit Blinklicht? Fotomontage: