Beiträge von Ullie

    Manchmal wird man direkt auf Großbritannien neidisch (auch mit dem Rad erlaubt):

    Le Filtrage (Youtube).

    Was da gezeigt wird ist weder mit dem Moped noch mit dem Rad erlaubt, auch in Groß-Britannien nicht und es kann auch nicht empfohlen werden. Aber selbst wenn ich mich da in meiner Einschätzung täuschen sollte: Mir ist es allemal lieber auf einem ausreichend breiten Radfahrstreifen an einer Autoschlange vorbeizufahren, als den gefährlichen Unfug zu praktizieren, der in dem Film gezeigt wird.

    Wie lässt sich dass jetzt zusammenbringen? Ich darf nicht zwischen den Schlangen durchfahren, trotz Streifen, oder dann doch wieder? :/

    Puh, ich ahnte es, ein spannendes Thema. Vermutlich beantwortet deine Frage §7 StVO, Abs. 3: "Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden." Aber so ganz trifft es das auch nicht, weil in diesem Satz nur KFZ erwähnt werden. Also: Weiter suchen!

    Beim Suchen entdecke ich gerade dieses Bild aus Hamburg auf der ADFC-Internetseite, das eine ähnliche Situation wie in Hannover zeigt:

    https://hamburg.adfc.de/fileadmin/_pro…_1e511ecbaa.jpg

    Ein Drittel des Schutzstreifens befindet sich unter der Leitplanke und die ist selbst für Liegeräder zu niedrig. Ansonsten was Dubdidudidui schreibt. Wenn Autofahrer dort direkt neben der gestrichelten Linie überholen, ist es zu eng. Zum Überholen mit ausreichendem Abstand braucht es aber keinen Schutzstreifen. Vielleicht ist es im Land der Separation aber auch wichtig, mit solchen Malereien darauf hinzuweisen, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen sollen. Dafür würden aber die Piktogramme alleine reichen, ohne die unterbrochene Linie.

    Ich habe mal im Internet auf googlemaps nach dieser Straße gesucht, die du fotografiert hast. Leider habe ich dort nicht rausgefunden, wie schnell man auf der Straße fahren darf. Sie hat keine Mittel-Leitlinie. Mit der Entfernungsmessfunktion komme ich auf eine Breite von ca. 8,00 m. Die Aufteilung möglicherweise je 1,50m für die Schutzstreifen und 5,00 m für den Autoverkehr? Ich denke schon, dass die Schutzstreifen ihre Berechtigung haben. Sie verengen optisch den für Autos vorgesehenen Teil der Fahrbahn. Das wirkt sich vermutlich positiv dahingehend aus, dass Autofahrer langsamer fahren. Aber ich sehe natürlich auch das, was du das erlebt hast, das Problem, dass Autofahrer dichter überholen, als wenn keine Schutzstreifen markiert wären.

    Ist das denn die Straße auf der du in den Niederlanden geradelt bist: Pastoor Onderwaterstraat https://www.google.de/maps/place/Hoe…322!4d4.1341847 ?

    Man könnte natürlich auch nur die Fahrradpiktogramme aufbringen, dann aber bitte deutlich dichter!

    Hallo Hane,

    also das ist doch eine höchst spannendes Thema und da wir so unterschiedlich an die Problematik rangehen, macht es Spaß da weiter dran lang zu forschen. Habe bei der Suche nach der passenden Internetauskunft gerade diese Seite angeklickt: https://www.bussgeldkatalog.org/rechts-ueberholen/ Im Impressum steht: "VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin"

    Die von mir aufgerufene Seite mit dem Titel: "Rechts überholen: Wann ist das auf deutschen Straßen erlaubt?" richtet sich (wie so vieles in Deutschland) anscheinend nur an Autofahrer. Paragraph 5, Absatz 8, "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.", wird auf der angegebenen Internetseite nicht erwähnt. Ist halt eine Autofahrerseite.

    Und was sagt der ADAC, der ja immer wieder gerne damit prahlt, dass er sich um die Angelegenheiten aller Verkehrsteilnehmer kümmere und auch die Fußgänger und Radfahrer im Blick habe? "Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle, weil Autofahrer rechts überholen. Rechts zu überholen ist aber nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt und zieht bei Verstoß hohe Strafen nach sich ..."

    Der ADAC hat halt auch nur die Autofahrer im Blick.

    Dass Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, rechts überholen dürfen, ist auf der angegebenen ADAC-Internetseite kein Thema. https://www.adac.de/der-adac/recht…chtsueberholen/

    Was sagt denn mein Verband dazu? Der ADFC stellt zu dem Thema fest:

    "Rechts vorbeifahren (§ 5 Abs. 8 StVO) Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raumvorhanden ist (etwa 1 m). Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Leider gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer ausreichend Platz lassen müssen."

    Verkehsrecht für Radfahrende - ADFC https://www.adfc.de/fileadmin/user…and_06.2018.pdf (Der ADFC hat zwar die Radfahrer Blick und vernachlässigt bei seiner Rechtsauskunft die Autofahrer, aber er sagt es auch deutlich im Titel, "Verkehrsrecht für Radfahrende".

    Ich fürchte, man darf eine vor einer Ampel wartende Autoschlange nicht dem fließenden Verkehr zurechnen, so dass ein links überholen nicht gestattet ist, zumindest nach dem, was der ADFC in Bezugnahme auf die StVO, §5, Abs. 8 dazu sagt.

    Das ist ein recht neu angelegter Radfahrstreifen auf der Goethestraße stadteinwärts gesehen vor der Kreuzung Leibnizufer. Dieser Radfahrstreifen erlaubt es Rad Fahrenden zwischen der Warteschlange der geradausfahrenden Autos und der Warteschlange der rechtsabbiegenden Autos bis nach vorne vorzufahren. Links abbiegen ist an der Kreuzung verboten.

    Und so sah es dort früher mal aus: https://www.google.de/maps/@52.37385…!7i13312!8i6656

    Das googlestreetview Bild von 2008 zeigt, es gab dort früher zwei Geradausspuren und eine Rechtsabbiegerspur. Rechts daneben gab es noch einen schmalen "Schutzstreifen" für Rad Fahrende. Und es gab die Möglichkeit für Rad Fahrende auf den Hochbordradweg auszuweichen. (Diese Möglichkeit wurde bei der Neugestaltung erhalten). Da der Radweg auf dem Leibnizufer für die rechts abbiegenden Radfahrer ein Hochbordradweg ist, fahren eigentlich fast alle recht abbiegenden Radfahrer schon in der Goethestraße auf den erneut wieder angelgten Hochbordradweg drauf. Und es war dort früher nicht nur absolut unüblich, sondern oft auch auch unmöglich, sich zwischen den Reihen der eng beienander stehenden Autoschlangen durchzumogeln.

    Ich kennen die Vorschriften in Norwegen nicht und weiß auch nicht wie vorsichtig dort Autofahrer fahren. Bei dem vorgestellten Video hat der Truckfahrer nach meiner Einschätzung kein sehr hohes Tempo gefahren, vermutlich unter 50 km/h. Der reine Bremsweg ist nach der Faustformel für den Bremsweg einer Gefahrenbremsung bei Tempo 50 (Tachoanzeiger ohne Null zum Quadrat):2 5x5:2=12,5m. Den Reaktionsweg lasse ich mal weg, denn es ist offensichtlich ein erfahrener Fahrer, der top aufgepasst hat und vermutlich damit rechnete, dass so was passiert.
    Ja man sollte als Fahrgast immer den Omnibus abfahren lassen, bevor man dazu ansetzt die Straße zu überqueren. Und ja es gibt immer wieder Situationen, in denen das nicht so gemacht wird. Besonders stark wirkt der Gruppeneffekt. Das kann man auch in dem Video sehen. Die anderen Kinder sind dem ersten gefolgt und haben vermutlich gar nicht über irgendwelche Gefahren nachgedacht, sondern nur einfach daran, als Gruppe zusammenzubleiben.

    Und deshalb ist es gerade beim Aussteigen aus dem Bus so, dass jederzeit mit dem gerechnet werden muss, was auf dem Foto zu sehen ist. Deshalb halte ich es für richtig, dass an einem an der Haltestelle wartenden Omnibus grundsätzlich der Warnblinker angeschaltet werden muss. Und dass bedeutet, das die Fahrzeuge, die an dem haltenden Bus vorbeifahren, das nur im Schritttempo tun dürfen, jederzeit bremsbereit sein müssen und ggf. Fußgänger den Vorrang gewähren müssen.

    Und das gilt auch für Fahrzeuge des Gegenverkehrs, die an dem Bus vorbeifahren. Um an dieser Stelle noch mal auf das Video zurückzukommen: Ich glaube nicht, dass der Fahrer des LKW's, der da gerade noch mal das Schlimmste verhindert hat, auf Schrittgeschwindigkeit reduziert hatte. Hätte er das, dann hätte es auch keine Rolle gespielt, dass der Bus bereits das Warnblinklicht wieder ausgeschaltet hat, weil er losfahren wollte, denn so schnell hätte der LKW gar nicht wieder beschleunigen können.

    Der Normalfall A sollte sein: Die Kinder warten bis der Bus angefahren ist und kreuzen dann erst die Fahrbahn. Dazu sollte ihnen ein Fußgängerüberweg zur Verfügung stehen oder ein ampelgesteuerter Überweg.

    Der Normalfall sollte aber auch sein, dass der Autoverkehr nur in Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeifährt (auch im Gegenverkehr)! Und hält und Fahrgäste vorbei lässt, auch wenn die nicht dem Normalfall A entsprechen. Das ist dann Normalfall B.

    Ich war gerade in NL auf Durchreise mit einem Anhängergespann und fand die Infrastruktur dort sehr autogerecht. Innerorts gab es neben der Fahrbahn meistens rot asphaltierte Zweirichtungs-Wohlfühlradwege, auf denen dem Radverkehr aber an jeder Kreuzung die Vorfahrt genommen wurde. Dafür mussten wir aber nicht ein einziges Mal für einen Radfahrer bremsen, der vor uns auf der Fahrbahn fuhr.

    Eine solche Infrastruktur ist sicherlich nicht geeignet, den Autoverkehr zu reduzieren. Da reicht auch der Wohlfühlfaktor, der sich bei den meisten Menschen auf den separierten Wegen zwischen den Knotenpunkten einstellt, nicht aus, das Auto stehen zu lassen. Es senkt allenfalls die Hemmschwelle, auf das Rad zu steigen. Einen deutlich spürbaren Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erreicht man erst, wenn das Radfahren bequemer wird als das Autofahren, indem z.B. Ziele mit dem Fahrrad direkt, aber mit dem Auto nur über erhebliche Umwege (oder gar nicht) erreichbar sind.

    Wie wird denn den Radfahrern an den Kreuzungen in Dänemark die Vorfahrt genommen? Hast du mal einen Link zu einem google-street-view-Bild?

    Oder ein eigenes Foto? Und welche Tempolimits gelten in Dänemark für Autos auf Fahrbahnen neben Radfahrwegen bzw. Radfahrstreifen. Hast du in Dänemark auch Schutzstreifen gesehen?

    Wie willst du das erreichen, für das Auto Umwege bauen und die vorhandene Autoinfrastruktur, die ja oft den direktesten Weg ermöglicht, komplett umwidmen für den Radverkehr? Da erscheint es mir sinnvoller, wenn vorhandene Straßen so umgebaut werden, dass von den oft mehreren Fahrspuren jeweils eine statt für den Autoverkehr für den Radverkehr zur Verfügung gestellt wird.

    Mein Reden. Wenn in Fernsehsendungen Autofahrer zu Wort kommen, die sich über Radfahrer so aufregen: »Der hat mich noch überholt, obwohl ich doch rechts geblinkt habe!«, dann ist klar, wo der Fehler liegt. Und wenn dann in der Sendung nichts richtiggestellt wird ...

    Auch an dieser Stelle könnten Elemente des automatisierten Fahrens Abhilfe schaffen. Für LKW ist ja bereits der Rechtsabbiegeassistent auf den Weg gebracht, wenn auch noch nicht vorgeschrieben.

    Warum dieses Element für automatisiertes, bzw. teilautomatisiertes Fahren nicht für alle KFZ vorschreiben, verbunden mit einer automatischen Ansage?

    Zum Beispiel so:

    "Achtung, gerade fährt rechts jemand auf dem Fahrrad an Ihnen vorbei. Achtung, der darf das! Bitte beachten Sie beim Abbiegen an der kommenden Kreuzung auf den Radfahrer. Ich werde Sie dabei weiter unterstützen!"

    Früher gab es mal den "Siebten Sinn im Fernsehen". Heute müssen Verkehrsregeln halt anders verbreitet werden.

    Dass mit viel zu hoher Geschwindigkeit an wartenden Omnibussen vorbeigefahren wird, ist Alltag. An Omnibussen mit Warnblinklicht dürfte eigentlich nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, stets bremsbereit und im Falle dass ein Fußgänger die Straße quert, hat der Vorrang!

    Leider wird dieses gefährliche Autofahrerverhalten nicht nur geduldet, sondern auch noch das Opfer verhöhnt, nach dem Motto, der hätte das doch wissen müssen, dass Autofahrer mit hohen Geschwindigkeiten an haltenden Omnibussen vorbeifahren.

    Nein, das hätte er (oder sie ) nicht wissen müssen, ja nicht einmal wissen können, bzw. im konkreten Fall beachten können, weil es sich zum Beispiel um ein Kind handelt.

    Dabei gäbe es abgesehen von der Möglichkeit stärker aufzuklären und häufiger zu kontrollieren auch noch die Möglichkeit, Autos so auszustatten, dass sie automatisch das Richtige tun. Dieses Bild habe ich am Bauzaun des neuen Conti-Verwaltungsgebäudes in Hannover fotografiert. Conti stellt nicht nur Reifen her, die sind auch beim automatisierten Fahren ganz vorne mit dabei.


    Wenn ich das richtig interpretiere, dann kommuniziert der Bus mit dem Auto. Ich lege den mal was in den "Mund", über was die sich da so austauschen könnten:

    Leider hast du kein Argument gebracht, warum das für dich nicht wünschenswert wäre, sich ganz normal als Fahrzeugführer zwischen andere Fahrzeuge zu positionieren. Vielleicht kannst du das mal nachreichen.
    Stattdessen schreibst du einen Allgemeinplatz mit "macht das Radfahren nicht attraktiv". Was soll das bedeuten?

    Übrigens muss ein Radfahrer auch nicht warten. Du kannst auch ohne irgendwelche Radinfrastruktur an Fahrzeugen vorbeifahren. Ich empfehle aber links und nicht rechts vorbeizufahren.

    Ich mag nicht dazu gezwungen werden zwischen wartenden Autos eingeklemmt zu sein, weil die keinen Respektabstand halten, wenn es dir gelingt, nach vorne Abstand zu halten, dann hast du immer noch das Problem, dass der Hintermann mit seiner Stoßstange an deinem Hinterrad klebt. Noch schlimmer ist allerdings, dass an vielen Kreuzungen viel zu viele Autos vor den Ampeln warten. Wenn du dann im Stop und go mit nach vorne schleichst, dann kann es ein bis zu zwei zusätzliche Ampelphasen dauern, bis du dran bist.

    Links vorbeizufahren ist meines Erachtens keine gute Idee. Besonders dann nicht, wenn du nach rechts abbiegen oder geradaus weiterfahren willst, weil du dann ja spätetestens wieder kurz vor der Kreuzung nach rechts durch die Autoschlange durch musst.

    Außerdem ist es in der StVO nicht vorgesehen. Dort steht in Paragraph 5, Absatz 8:

    "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

    Eigentlich müsste es heißen rechts vorbeifahren, dann wäre es eindeutiger. Aber vermutlich benutzt die StVO hier das Wort "überholen" um deutlich zu machen, dass das Überholen grundsätzlich nur in Form von links überholen stattfindet.

    Was du da empfiehlst ist so nicht von der StVO gedeckt. Zumindest dann nicht, wenn die Auto-Schlange vor einer Ampel oder Kreuzung schon zum Stehen gekommen ist.

    (Aber pfeifen wir mal auf die StVO.)

    Ein großes Problem egal, ob es um das links vorbeifahren oder das rechts vorbeifahren an einer vor der Ampel wartenden Autoschlange ist: Autofahrer zeigen bisweilen ein ausgeprägtes Solidaritätsverhalten untereinander, besonders dann wenn es gegen andere Verkehrsteilnehmer gerichtet ist.

    Beispiele: Es wird fast immer grundsätzlich hochbord geparkt, selbst wenn die Straße sehr breit ist und der Fußweg so schmal, dass Fußgänger zwischen Hauswand und Auto kaum Platz haben oder mit einem Kinderwagen gar nicht durchkommen. Dabei ist das Hochbordparken nur in ausgeschilderten Ausnahmefällen erlaubt. Oder: Bevor ein Autofahrer auf einer mehrspurigen Straße auf einem Autofahrstreifen hält, parkt er lieber den Fahrradstreifen zu. Und an der Ampel ist es nach meiner Beobachtung so, dass sich die Autofahrenden in einer Warteschlange stets abwechselnd mal möglichst weit rechts und dann wieder möglichst weit links aufstellen, um garantiert auszuschließen, dass ein Radfahrer an der wartenden Autoschlange vorbeifahren kann, weder rechts noch links. Wäre ja noch "schöner" denkt sich da die Autofahrer-"Solidaritätsgemeinschaft", wenn da ein Radfahrer mal schneller an der Ampel wäre.

    Wenn ein Radfahrstreifen oder Schutzstreifen markeirt ist und möglichst auch noch mit roter Farbe angelegt ist, dann funktioniert das nach meiner Beobachtung ganz gut, dass man rechts an der wartenden Autoschlange vorbeifahren kann. Und wenn dann vorne vor der Ampel-Wartelinie für Autofahrer noch eine Aufgeweite Radaufstellfläche markiert ist, um so besser!

    Wahrscheinlich braucht man das alles nicht mehr oder nur noch an wenigen Stellen, wenn kein privater Autoverkehr mehr stattfindet. Ich befürchte allerdings, dass man dieses Ziel nicht dadurch schneller erreicht, indem man jetzt schon auf das Markieren von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen einfach grundsätzlich verzichtet.

    In der Schallerstraße in Bargteheide ist nur auf der einen Seite ein Schutzstreifen angebracht. Fahren auf der anderen Seite die Radfahrer auf der Fahrbahn, oder auf dem alten Hochbordradweg?

    Habe gerade dieses Foto aus Harenberg, ein Ort in der Umgebung Hannovers, wieder entdeckt. Leider hatte ich damals im Vorbeifahren als Beifahrer im Auto nur wenige Aufnahmen machen können und ich konnte nicht sehen, ob der Bürgersteig mit Fußgängerschild und "Radfahrer frei" markiert ist.

    Könnte aber gut so sein, denn in Fahrtrichtung geht die Straße deutlich bergauf, so dass es eigentlich sinniger gewesen wäre, den Schutzstreifen auf der Bergauf-Seite zu markieren. Der Schutzstreifen ist aber auf der Bergab-Seite markiert.

    Auf der Bergauf-Seite sind allerdings Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert, um deutlich zu machen, dass hier Radverkehr stattfindet. Und um den Autofahrern zu verdeutlichen, dass hier Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen und nicht gezwungen sind, den Bürgersteig zu benutzen.

    Hier das Foto:

    In Frankreich hatte ich auf den Fahrbahnen mancher Straßen das folgende zusätzliche Piktogramm gesehen, dass ich in das Foto von der Harenberger Meile eingezeichnet habe. Wäre das nicht auch was für die Gegenspur der Schallerstraße?

    Hier das Foto mit eingezeichneter Doppelpfeilspitze, wie in Frankreich gesehen:

    Hier der Link zu googlemaps-Satellitenbild: https://www.google.de/maps/@52.37858…m/data=!3m1!1e3

    Ullie

    das heißt aber, die sind bei Euch nicht so wie in Kopenhagen tatsächlich dafür da, dass sich Radfahrer vorne sammeln und vor den Autos losfahren.

    Sondern dazu, Radfahrern ein einordnen in die verschiedenen Fahrspuren zu ermöglichen.

    Von Kopenhagen habe ich gehört, dass dort das direkte Linksabbiegen für Radfahrer nicht vorgesehen ist. Radfahrer, die links abbiegen wollen, fahren erst geradeaus über eine Kreuzung, und warten dann dort noch mal auf Ampelgrün, um in einem zweiten Schritt in die gewünschte Straße einfahren zu können.

    Warst du mal dort? Ist das dort so?

    Hier ein google-street-view-Bild (Aufnahmedatum 2008!) von einer aufgeweiteten Radaufstellfläche auf der Straße Am Lindener Markt, Einmündung in die Falkenstraße. Die Hinführung zu dieser aufgeweiteten Radaufstellfläche erfolgt über ein kurzes Stück Schutzstreifen:

    https://www.google.de/maps/@52.36691…!7i13312!8i6656

    Entschuldige, simon, dass ich da ein bisschen forsch nachgehakt habe. Toll finde ich, dass du auch bereits auf das Warnblinklicht-Haltestellenthema aufmerksam geworden bist. Nach meinen bisherigen Erkundungen wird das Halten mit Warnblinklicht sehr unterschiedlich geregelt in den verschiedenen Landkreisen.

    Im Harz sprach ich mal mit einem Busfahrer, der sich sehr darüber beklagte, dass in dem einen Landkreis durch den seine Linie führt, nur geblinkt werden darf, wo das Haltestellenschild entsprechend markiert ist.

    Ein weiterer Landkreis, durch den ihn seine Linie führt, sieht Warnblinklicht an allen Haltestellen vor.

    Und ein dritter Landkreis (im Harz sind die Landkreise bisweilen sehr klein) durch den ihn ebenfalls seine Omnibus-Linie führt, hat für die Busfahrer Listen gemacht, auf denen für jede Haltestelle steht, ob dort das Warnblinklicht angeschaltet werden darf oder nicht.

    Da sagte ich ihm, er könne doch an jeder Haltestelle blinken, dann sei er immer auf der sicheren Seite. Darauf der Busfahrer: "Nein, denn die eine Verkehrsbehörde sähe das zwar so, dass immer blinken das sicherste sei, die andere Verkehrsbehörde eines anderen Kreises sähe das anders. Die befürchtet, dass die Regelung am mit Warnblinklicht haltenden Bus nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren zu oft von den Autofahrern missachtet wird, wenn sie an jeder Bushaltestelle das beachten müssten. Und die dritte Verkehrsbehörde, will ganz einfach nicht den Autofahrern zu viel Abbremsvorgänge zumuten."

    Wie ist es denn bei euch geregelt?

    Ich finde es gibt außer flächendeckend Tempo 30 wie in Bègles in Frankreich auch noch andere Möglichkeiten die absolute Priorisierung des Autoverkehrs zu beschneiden. Einfach so flächendeckend Tempo 30 einzuführen ist deutschen Kommunen der Gesetzeslage zufolge anscheinend nicht gestattet. Aber jede Stadt, jeder Landkreis könnte die Warnblinklichthaltestellenregelung für alle Haltestellen durchsetzen.

    In Hannover ist es leider auch nur so geregelt, dass nur an entsprechend markierten Hakltestellen der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht hält. (Meistens in der Nähe von Schulen.) Die Verkehrsbehörden und die Polizei argumentieren, sie seien überfordert, wenn sie das grundsätzlich für alle Haltestellen durchsetzen sollten. In meinen Augen nur eine Ausrede.

    Hier ein Foto aus Hannover. Der weiße Punkt auf dem Haltestellen-Schild signalisiert dem Omnibusfahrer, dass er hier das Warnblinklicht einschalten muss.


    Leider gibt es in Hannover viel zu wenige Haltestellenschilder mit diesem weißen Punkt. Dabei könnte eine flächendeckende Einführung, verbunden mit einer klaren und intensiven Aufklärungskampagne und den notwendigen Kontrollen sehr wohl einen Beitrag leisten, dass die jahrelange Priorisierung des Autoverkehrs ein Irrweg war und dass ÖPNV-Fahrgäste einen besonderen Schutz verdienen. Und das tollste daran: Das kostet alles keinen Pfennig niemanden. Es kostet kein Steuergeld, im Gegenteil, dadurch dass die Haltestellenschilder nicht mehr unterschiedlich markiert sein müssen, würde sogar etwas gespart. Und es wird niemandem das Autofahren verboten oder durch Benzinpreissteigerungen verteuert. Und trotzdem ist es ein klares Zeichen dafür, dass der ÖPNV die Priorität hat und nicht das Auto, verbunden mit mehr Sicherheit für ÖPNV-Fahrgäste!

    In der Tat. Mit Straßenbahnschienen, in die man prima einfädeln kann.

    Was ich mich schon immer frage: Wie ordne ich mich denn bei solchen "ARAS" im fließenden Verkehr sicher nach links ein? Sowas ist ja - wenn ich mir diese bestimmt mit [Zeichen 237] beschilderte "Infrastruktur" so betrachte - systemisch gar nicht vorgesehen?

    Straßenbahnschienen gehören in einer Straßenbahnstadt wie Hannover zu den Tücken, mit denen ein Radfahrer umgehen lernen muss. Leider gibt es in Hannover auch einige unbelehrbare Verfechter des U-Bahnbaus, der in den 60er-Jahren begonnen wurde, um den Straßenbahnverkehr von den Straßen zu eliminieren, damit dort mehr Platz ist für den Autoverkehr. Zur selben Zeit wurde der Radverkehr auf "Kleinstradwege" auf die Bürgersteige ausgegrenzt, um mehr Platz zu schaffen für den Autoverkehr.

    Und leider gibt es immer wieder einzelne Radfahrer, die meinen besser dran zu sein, wenn die Straßenbahnen alle nach unten in Tunnel verlegt werden würden. Ich halte das für viel zu kurz gedacht, denn an vielen Stellen in der Stadt hat sich gezeigt, dass die Eliminierung der Straßenbahn zu deutlich mehr Autoverkehr geführt hat, ohne dass sich für den Radverkehr irgendwas verbessert hätte. Dann doch lieber aufmerksam auf die Straßenbahnschienen achten.

    Das Idiotischste daran ist, dass es tatsächlich Radfahrer gibt, die meinen, die U-Bahn-Tunnel seien deshalb gebaut worden, damit die Radfahrer nicht mehr Gefahr laufen, in die Straßenbahnschienen zu geraten.

    Weil das alles, besonders auch das mit dem oberirdischen Straßenbahnverkehr an dieser Stelle nicht so ganz leicht zu bewältigen ist, wurde der gesamte Kreuzungsbereich auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h begrenzt. Ich habe noch mal das Foto hier angehängt, diesmal mit ein paar Erläuterungen:

    Dieser Link führt zum Lageplan, der zur Dokumentation des Kreuzungsausbaus von der infra im Internet veröffentlicht wurde:

    https://www.infra-hannover.de/wp-content/upl…LA1a_A2_gez.pdf

    Das Foto zeigt die Stelle der Straße bei der auf dem Bauplan Lister Meile steht.

    Dieser Link führt zu dem google-street-view-Bild von 2008, dass die Kreuzung aus etwa der selben Perspektive wie mein Foto zeigt, bevor hier die Straßenbahn lang gefahren ist. Früher fuhr die Straßenbahn von rechts kommend nicht in die Lister Meile hinein, sondern geradeaus zum Bahnhofsvorplatz weiter.

    https://www.google.de/maps/@52.37706…!7i13312!8i6656

    Im fließenden Verkehr nach links einordnen funktioniert hier sehr gut, weil der ganze breite Radfahrstreifen ja bis zu der Stelle befahren werden kann, an der die Strichlinie beginnt. Es ist allerdings nicht vorgesehen, dass sich Radfahrer schon vorher nach links einordnen oder während eines Abbiegevorgangs eines Busses oder einer Straßenbahn nach rechts, dann würde man ja in die Flanke der Straßenbahn hineinfahren. Die Ampelphasen sind in der Regel recht kurz, deshalb kommt es nur selten vor, dass sich ein Radfahrer im fließenden Verkehr zwischen zwei nach rechts abbiegenden Bussen/Straßenbahnen einfädelt, um nach links abzubiegen. Aber auch das ist möglich. Oder man wartet halt, der Radfahrstreifen ist ja auch vor der Aufweitung breit genug.

    Hier ist ein Bild, das drei Radfahrer zeigt, die den aufgeweiteten Radfahrstreifen nutzen, um nach links abzubiegen.

    Zwei davon stehen bereits genau vor den Autos, der dritte steht (noch?) etwas zu weit rechts, so dass der Autofahrer, der ebenfalls nach links abbiegen will, möglicherweise den Radfahrer zur Seite drängen wird, so dass es für den Radfahrer beim Einmünden in die Zielstraße eng werden kann. Aber es gilt Tempo 20 max. und in der Regel wird aufgrund der komplexen Kreuzungssituation noch langsamer gefahren. Wenn dem dritten Radfahrer das alles zu sehr in Anspruch nimmt, dann kann er notfalls auch einfach dort stehen bleiben und die nächste Grünphase abwarten, er steht dort niemandem im Weg. Selbst eine Straßenbahn oder ein Bus könnte noch an ihm vorbeifahren, um nach rechts abzubiegen. Während der Rotphase kann dieser dritte Radfahrer dann seinen Platz auf dem Linksabbiegerfeld einnehmen.

    Ist das die Schallershofer Straße auf dem Foto und in deinem Video? In dem von dir verlinkten Dokument heißt es unter 2. unter anderem: "das Vorhaben der Markierung eines einseitigen Schutzstreifens in der Schallershofer Straße"

    Leider kann man auf deinem Bild noch nicht eindeutig sehen, ob das ein Radfahrstreifen oder ein Schutzstreifen werden soll. Aber du hältst uns ja sicher auf dem Laufenden? Ich tippe auf Schutzstreifen, weil da Markierungen zu sehen sind, die wohl mal eine Strichlinie werden soll.

    Hier ein Bild von einem geschützten Radfahrstreifen in Marburg, Pilgrimstein. Der wird geschützt mit Kunststoffkellen, die auf dem Streifen aufgesteckt sind und beim Überfahren umklappen und sich dann wieder aufrichten. Das macht ein deutliches Geräusch und Gerüttel.

    Die Straße Pilgrimstein ist Einbahnstraße. In Einbahnstraßenrichtung (Tempo 30) wird der Radverkehr zusammen mit dem Autoverkehr geführt. Entgegengesetzt der Einbahnstraße gibt es den fotografierten geschützten Radfahrstreifen.

    Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob Hannover für dich schon zum nördlichen Ausland zählt, aber wenn du mal durch Hannover mit der Bahn kommst und hier umsteigen musst, dann gönne dir ein paar Minuten für einen Rundgang um den Bahnhof und du findest diesen Radstreifen mit verbreiteter Aufstellfläche. In Hannover gibt es noch mehr davon."Aufgeblasener Radstreifen" wird das hier genannt:

    Alles was übrig bleibt, ist dass der Kfz-Verkehr an einer absolut unproblematischen Stelle um ein paar Sekunden ausgebremst wird, ohne erkennbaren Nutzen.

    Eine Omnibus-Haltestelle ist keineswegs eine "absolut unproblematische Stelle". Und es geht dabei auch nicht darum, den MIV auszubremsen, sondern darum, dem sogenannten "fließenden Verkehr" (=Synonym für Vorfahrt für Autos) an einer sensiblen Stelle nicht vor die Sicherheit von Omnibusfahrgästen zu stellen!

    Das folgende Beispiel aus Penig zeigt, dass die fehlende Bereitschaft der Verkehrsbehörden, Omnibushaltestellen sicher auszubauen, tödliche Folgen hat. Leider ist dieses Beispiel aus Penig nicht das einzige, wenn du nach vergleichbaren Unfällen googelst, wirst du feststellen, dass diese schlimmen Unfälle an Bushaltestellen immer wieder passieren, obwohl man heute schon selbst ohne eine Gesetzesverschärfung Omnibushaltestellen so ausbauen könnte, dass die Busse nicht legal überholt werden können.

    Hier ein Ausschnitt über den Unfall in Penig von der Internetseite von HitRadio RTL Sachsen:

    "Und auch ein tödlicher Unfall aus Penig kommt bald vor Gericht: hier hatte ein Autofahrer ein 11-jähriges Mädchen umgefahren, das hinter einem Bus die Straße überquert hatte. Das Mädchen verstarb an den durch die Kollision zugefügten schweren Kopfverletzungen noch am selben Tag im Krankenhaus."

    https://www.hitradio-rtl.de/beitrag/anklag…faellen-594218/

    Im Übrigen finde ich deine Argumentation reichlich zynisch: Du schreibst ja sinngemäß, da der Bus sowieso in jedem Ort seine Runden dreht, kommt es ohnehin nicht mehr darauf an, dass er beim Halten auch noch in eine Bushaltestellen-Bucht fährt, um den "fließenden Autoverkehr" nicht zu behindern. Geht's noch:?:
    Das mit den teils nervigen Runden durch die Ortschaften ist natürlich richtig beobachtet, aber das muss nicht so bleiben, denn es ist meist das Ergebnis eines Schrumpfungsprozesses. Kenne ich aus meiner Herkunftsgemeinde. Da fuhren früher mehrere Busse. Das eine waren quasi Expresslinien, das andere "Einsammler". Irgendwann wurden die Expresslinien gestrichen, weil immer weniger Menschen den Bus benutzten. Das führte natürlich zwangsläufig dazu, dass noch einmal zusätzlich viele Fahrgäste sich anders orientierten, weil sie nur noch auf die "Einsammler" zugreifen konnten und sich so die Fahrt verlängerte.

    Und du kannst als aufmerksamer Omnibusfahrgast häufig beobachten, dass der Bus beim Abfahren von der Haltestelle regelmäßig von vorbeifahrenden Autos behindert wird, obwohl die wartepflichtig sind, sobald der Omnibus den Blinker gesetzt hat, um abzufahren.