Beiträge von Ullie

    "Darum müssen Radverleiher keine Standgebühren zahlen - Die Zahl der Leihfahrräder und Elektrotretroller auf Hannovers Straßen, Geh- und Radwegen steigt. Gebühren für das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum müssen die Anbieter nicht zahlen." https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…ebuehren-zahlen

    Muss meinen eigenen Artikel zitieren, weil mir grad was aufgefallen ist: In dem Artikel steht doch tatsächlich, "Die Zahl der Leihfahrräder und Elektrotretroller auf Hannovers Straßen, Geh- und Radwegen steigt." Vermutlich ist mit Straßen die Fahrbahn gemeint, die nach Anschauung vieler Verkehrsteilnehmer den Autos vorbehalten werden soll. Tatsächlich konnte ich dort noch keinen signifikanten Anstieg von Tretrollerfahrer*innen feststellen. Und auch wenn es ums Abstellen geht - die Leihfahrräder und Tretroller parken vor allem auf den Gehwegen - sind Autofahrer*innen gar nicht betroffen.

    Dabei fände ich es gut, wenn die Tretroller massenweise auf Autoparkflächen am Fahrbahnrand rumständen und so Autos diese Parkflächen streitig machen würden.

    Das erhärtet meine These, Autofahrer, die auf Elektrotretrollerfahrer schimpfen haben dafür eigentlich weniger Grund als zum Beispiel Fußgänger oder Fahradfahrer. Und sie schimpfen deshalb, weil sie ihr Autofahrer-Dasein in Frage gestellt sehen, obwohl gerade der Elektrotretroller das gar nicht hergibt.

    Tatsächlich entwickelt und verkauft BMW Elektrotretroller für den Kofferraum:

    "VW bringt 2016 E-Roller für den Kofferraum auf den Markt" https://www.ingenieur.de/technik/fachbe…fferraum-markt/

    Ich wohne selbst in einer Straße, die als VBB ausgewiesen ist: Funktioniert nicht. Fußgänger werden bedrängt und angehupt und wirklich niemand fährt hier Schrittgeschwindigkeit. Sieht aber auch nicht aus wie ein VBB aussehen sollte, denn es gibt in der Mitte eine Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster und am Rand glatt gepflasterte Fußgängerbereiche, die wahlweise als Gehweg oder als Parkplatz aufgefasst werden, je nachdem ob es gerade wichtiger ist, einen Fußgänger auf den Gehweg zu verweisen oder "nur mal kurz" sein Auto abzustellen ( = gekennzeichneter Bereich zum Parken).

    Schritttempo gilt im VBB übrigens auch für Radfahrer und daher möchte ich das eigentlich nicht in Straßen haben, die eine wichtige Funktion für den Radverkehr darstellen. Wenn ich mich mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, gehe ich zu Fuß.

    Ein verkehrsberuhigter Bereich taugt nicht als Fahrradstraße oder für eine flotte Radwegverbindung. Trotzdem kann ein verkehrsberuhigter Bereich Vorteile haben, die eine Fahrradstraße nicht hat:

    Probier mal den Routenplaner von googlemaps aus und lass dir eine Verbindung anzeigen, die du am schnellsten durch einen verkehrsberuhigten Bereich zurücklegst. Bei dem Beispiel, das ich ausprobiert habe, war es so, dass diese Verbindung zwar angezeigt wird, wenn man den Fahrradbutton des googlemaps-Routenplaners anklickt. Wenn man aber den PKW-Button anklickt, dann wird eine Route angezeigt, bei der der verkehrsberuhigte Bereich umfahren wird.

    Wer also wie du in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnt, der bleibt zumindest von dem Durchgangsverkehr verschont, den andere abbekommen, die nicht in einem Verkehrsberuhigten Bereich wohnen und denen der Routenplaner PKW's durch die Straße schickt.

    Wie das bei anderen Routenplanern ist, habe ich nicht ausprobiert. Auch nicht ob es ggf. Manipulationsmöglichkeiten gibt. Vielleicht hat das auch nur damit zu tun, dass die mögliche Geschwindigkeit in einem verkehrberuhigten Bereich so niedrig ist, dass es sich zwar mit dem Fahrrad lohnt da durchzufahren, aber mit dem Auto der längere Weg lohnt, weil dort mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit die Route berechnet wird als bei der Auswahlmöglichkeit Fahrrad.

    Ob sich das dann überhaupt auf die PKW-Verkehrsbelastung in einem Verkehrsberuhigten Bereich auswirkt, konnte ich auch nicht rausfinden. Autofahrer mit ausreichend Ortskenntnissen benutzen vielleicht kein Navy. Und wenn das viele sind ...

    So wie du den VBB vor deiner Haustür beschreibst, sollte es wohl grad andersrum sein. Glatte Wege, Fußgänger und Radfahrerfreundlich in der Mitte und grobes Pflaster für die Parkplätze. Aber auch "grobe" Elemente, die den Autoverkehr abbremsen, denn der ist anders wohl nicht zu bremsen.

    Eine andere Option, die bereits in der Schweiz und in Österreich möglich ist, ist eine Begegnungszone in der Tempo 20 gilt. Grüne Politiker aus Bayern haben sich das in Kufstein angesehen und waren davon so begeistert, dass sie resümieren:

    "Die Teilnehmenden der Exkursion waren überzeugt: Begegnungszonen brauchen wir auch in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung, damit Kommunen dieses vorteilhafte und im Ausland bewährte Instrument zur Gestaltung des innerörtlichen Verkehrs und des öffentlichen Raums nutzen können." https://markus-buechler.de/die-begegnungs…er-deutschland/

    Wie wäre es, wenn man in Gebieten mit vorwiegend Wohnbebauung jegliche Bewegung komplett verbieten würde? Dann gäbe es gar keine Unfälle mehr und das Todesrisiko für Fußgänger, die neben einem parkenden Auto stehen (die dann "Fußsteher" genannt werden müssten) wäre = 0.

    Im Rückblick auf die besonders heißen Tage des zurückliegenden Sommers (und den davor) wäre das nicht nur wegen der Unfallgefahr von Vorteil, sondern auch wegen der Gefahr der Überhitzung. Da gab es eigentlich nur zwei mögliche Bewegungsmodi: Langsam und gar nicht.

    Im Ernst: Was bitteschön spricht gegen Tempo 15 max. in Wohngebieten? In vielen Wohngebieten wünschen sich die Anwohner*innen, dass eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet wird, da gilt dann max. Schrittgeschwindigkeit. Das sind dann 4-7 km/h. Und hin und wieder haben die Anwohner*innen auch Erfolg mit ihrem Anliegen. Manchmal auch nicht:

    "SPD Dedensen scheitert mit Wunsch nach verkehrsberuhigter Zone - Die Seelzer Verwaltung hat einen Antrag der Dedenser SPD abgelehnt. Die Genossen wollten die Straße An der Rotbuche als verkehrsberuhigte Zone ausweisen." https://www.haz.de/Umland/Seelze/…Dedenser-SPD-ab

    Leider ist der Artikel noch nicht komplett zum Lesen freigegeben. Bin mal neugierig auf die Begründung.

    Aber auch andernorts werden "verkehrsberuhigte Zonen" gewünscht: "Verkehrsberuhigte Zone gefordert - Für die Weizenstraße von Sondershausen haben Bürger eine verkehrsberuhigte Zone gefordert. Dazu die Kyffhäuser Nachrichten mit den Einzelheiten..." https://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/news/news_lang.php?ArtNr=258986

    Auf meiner letzten Ferieninsel gilt übrigens Tempo 10 innerorts. Kann man sehr gut mit leben! Autos sind dort ganz verboten, Elektro-Transportfahrzeuge nur begrenzt mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.

    Auch wenn ich dieses von mir selbst begonnene Thema die letzten Wochen ein wenig vernachlässigte, es ist nach wie vor aktuell und ich habe dazu gesammelt. Allerdings noch nicht alles ausgewertet.

    Hier ein weiteres Beispiel für ein gendergerechtes Fahrradpiktogramm, das ein stark vereinfachtes Fahrrad zeigt ohne Stange, gefunden auf einer Ferieninsel-Karte:

    Über weitere Beispiele freue ich mich sehr.

    Inzwischen hatte ich sogar Gelegenheit, das von KAcyc so toll gezeichnete Fahrradpiktogramm aus Karlsruhe selbst vor Ort mal in Augenschein zu nehmen:

    In dem Artikel heißt es:

    "Im Bezirk Mitte ist das Abstellen auch in allen öffentlichen Grünflächen nicht mehr gestattet. (...) Bürger hätten sich über die Roller beschwert."

    Nicht nur ich, sondern auch schon viele andere Bürger haben sich schon häufig darüber beschwert, dass Autos auf Grünflächen geparkt werden. Leider gewinnt man den Eindruck, dass das in Hannover stillschweigend von der Stadtverwaltung geduldet wird.

    Sollte jetzt tatsächlich massiv gegen Elektrotretroller vorgegangen werden, die auf Grünflächen geparkt werden, dann wäre das ja ein Vorbild dafür, entsprechend gegen Auto-Falschparker auf Grünflächen vorzugehen.

    Ich verstehe diesen Hate von allen Gruppen überhaupt nicht. Die Mehrheit der Menschen benutzt im Moment ~1,5t Stahl und Blech um sich von A nach B zu bewegen. Dann kommt einer und sagt: Hier, diese 20 Kilo bringen dich fast genauso komfortabel zum Ziel. Musst dich auch um nichts kümmern. Du bist genau so schnell wie ein Rad, nimmst sogar weniger Platz weg, dafür kostet es etwas mehr. Und die Leute laufen Sturm. Weil wegen Umwelt. Und Platz. Und die rasen so. Und die sind so langsam. Und da fahren Betrunkene mit!11einself.

    Diese Erscheinung, die du "Hate" gegenüber Elektrotretrollern nennst, kann ich ebenfalls überhaupt nicht nachvollziehen. Und es ist gut, dass du das ansprichst, denn diejenigen, die diesen "Hate" verbreiten, die tun es meines Erachtens besonders aus einem Grund: Sie sehen darin eine Konkurrenz zum Verkehrssystem Auto und entfachen jetzt einen "Scheinangriff", um sich selbst und das eigene Mobilitätsverhalten, die Autofahrerei, zu schützen.


    Eine ganz ähnliche Erscheinung ist gerade mal wieder in Hannover zu beobachten: "Darum müssen Radverleiher keine Standgebühren zahlen - Die Zahl der Leihfahrräder und Elektrotretroller auf Hannovers Straßen, Geh- und Radwegen steigt. Gebühren für das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Raum müssen die Anbieter nicht zahlen." https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…ebuehren-zahlen

    In dem Artikel (leider noch nicht zum kostenlos lesen freigegeben) wird darauf hingewiesen, dass von bestimmten Leuten massiv Stimmung dagegen gemacht wird, dass Leifahrräder und Leihelektrotretroller im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden dürfen.

    Moment mal! Autos dürfen auch im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, auch Leihautos. Wer initiiert da plötzlich die Aufregung wegen abgestellter Leihfahrräder und Leihelektrotretroller? Es sind dieselben Leute, die's okay finden, ihr Auto kostenlos auf öffentlichen Flächen abstellen zu dürfen.

    Trotzdem möchte ich noch mal differenzieren:

    Leihfahrräder sind mir lieber als Leihelektrotretroller.

    Beim Fahrrad spürt der Fahrer hohe Geschwindigkeit bedeutet hohe Anstrengung. Das ist ähnlich wie beim zu Fuß gehen.

    Beim Elektrotretroller tippt der Fahrer mit wenig Kraft auf's "Gashebelchen" und ab geht's. Das ist sehr ähnlich wie beim Autofahren. Überhaupt ist der Begriff "Elektrotretroller" irreführend. Denn bei einem Tretroller musst du mit einem Fuß treten, um voranzukommen, beim Elektrotretroller entfällt das Treten. Der Begriff "Elektroroller" ist analog zum benzingetriebenen Motorroller jedoch bereits vergeben.

    Den echten "Hate" (Hass) sollte man sich jedoch für Autos aufsparen, es gibt viele gute Gründe, Autos zu hassen!

    Beide Zeichen bedeuten eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur zufällig gleich sind. Gedankenexperiment: Welche Begrenzung gälte, wenn die Fahrradstraße Tempo-25 forderte?

    Wenn man daran festhalten wollte, dass die beiden Geschwindigkeisbegrenzungen weiterhin gleich sind, dann sollte man bei einer Änderung der max. zul. Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h für Fahrradstraßen ganz einfach aus den Tempo-30-Zonen dann Tempo 25-Zonen machen.

    Ich halte es aber für günstiger, dass man aus Tempo 30-Zonen, sofern sie in Gebieten liegen mit vorwiegend Wohnbebauung, dass man dan aus den Tempo-30-Zonen ganz einfach Tempo-15-Zonen macht.

    Und bei den jetzigen Fahrradstraßen müsste man dann mal schauen. Wenn sie dann in Tempo 15-Zonen liegen, würde das dann heißen, dass dort auch Tempo 15 gefahren werden muss, oder würde dann das Schild "Fahrradstraße" [Zeichen 244] eine höhere Geschwindigkeit (max. Tempo 30) erlauben?

    Das Todesrisiko für Fußgänger in Relation zur Aufprallgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs beträgt übrigens laut dieser Studie

    https://www.zukunft-mobilitaet.net/9934/analyse/3…eschwindigkeit/

    bei Tempo 30 eine Wahrscheinlichkeit von 1,5 %

    bei Tempo 25 eine Wahrscheinlichkeit von 0,9 %

    bei Tempo 15 eine Wahrscheinlichkeit von 0,4 %

    Leider habe ich keine entsprechende Studie gefunden, wie hoch das Todesrisiko für Fußgänger ist, die von einem Radfahrer mit den angegebenen Geschwindigkeiten angefahren werden.

    Besten Dank für den Hinweis, Schaumburger! Und ich habe inzwischen in Hannover nachgeschaut. An anderen Stellen sind Fahrradstraßen auch nur mit Fahrradstraße und nicht zusätzlich mit Tempo 30 gekennzeichnet.

    Und die Kombination Fahrradstraße und Tempo-30- Zone [Zeichen 244][Zeichen 274.1]kann durchaus seine Berechtigung haben.

    Wie Yeti schon aus Braunschweig berichtete: (s. o.)

    Verlässt wer die Fahrradstraße zum Beispiel durch Abbiegen dann gilt dank [Zeichen 274.1] trotzdem weiterhin max. Tempo 30.

    Bild: Die Einfahrt vom anderen Ende her in die Fahrradstraße Adolfstraße:

    Zum Thema "unsere Verkehrsbehörde erklärt uns durch unnötige ( = unzulässige) Verkehrszeichen die Verkehrsregeln"

    Gut wäre noch ein Zusatzzeichen, das erklärt, dass man nicht schneller als 30km/h fahren darf.

    Unter bestimmten Umständen kann auch ein solches Schild seine Berechtigung haben. Wenn nämlich vorher auf der Straße es eine Vorrangregelung für den Verkehr gab: [Zeichen 301] oder [Zeichen 306]

    Zur Ehrenrettung der hannoverschen Verkehrsbehörden muss hier mal gesagt werden:

    An anderen Stellen wird in Hannover nicht das Fahrradstraßenschild zusammen mit einem Tempo-30-Schild aufgehängt. Auch in der Adolfstraße nicht. Hier die Einfahrt in die Adolfstraße von der Lavesallee aus:

    Das Tempo-30-Zone Schild hat seine Berechtigung, denn wer die Adolfstraße verlässt, der weiß, dass er dann immer noch max. Tempo 30 fahren darf, auch wenn er die Fahrradstraße verlassen hat.

    Der Nutzen liegt darin, Personen von A nach B zu transportieren. Die Einschränkung solcher Angebote ist die begründungsbedürftige Ausnahme, nicht deren Erlaubnis.

    Eine Vorschrift derzufolge Elektrotretroller mit Blinklicht ausgestattet sein müssen, wäre ja keine Einschränkung des Betriebes von E-Rollern. Beim Fahrradfahren ist es i.d.R. möglich per Handzeichen die Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen. Bei Elektrotretrollern ist das anscheinend nicht möglich. Warum sollte Tretroller-Nutzern also nicht die Möglichkeit eröffnet werden, eine Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen. Und da es anders anscheinend nicht geht ist es möglicherweise notwendig Elektrotretroller mit Blinklicht auszustatten.

    Das mit dem Helm halte ich allerdings für Quatsch. Man könnte so eine Helmtragepflicht auch gar nicht vernünftig herleiten, da es Beispiele für andere motorgetrieben Zweiräder gibt, die ebenfalls ohne Helm gefahren werden dürfen. Siehe z. B. hier:

    § 2 aus: Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung):

    "Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen."

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/BJNR039400993.html

    Das wohl bekannteste Beispiel für ein Leichtmofa (eine Saxonette) wurde an anderer Stelle hier im Forum schon einmal mit Foto vorgestellt:

    Was ist euch heute komisches auf dem Rad passiert?

    Die bereits weiter oben zitierte Ausnahmeverordnung legt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Leichtmofas fest. Das ist so schnell wie ein Elektrotretroller fahren darf.

    Laut Beschilderung darf doch dort auch gar kein Kfz rein.

    Wenn man vom Schwarzen Bär aus in die Fahrradstraße reinfährt, dann geschieht das über einen ca. 20 m langen Fahrradweg, der für Autos nicht freigegeben ist und der außerdem abgepollert ist. Hier der googlestreetview-Link (als sich am Ende dieses kurzen Stücks Radweg noch nicht die Fahrradstraße anschloss.)

    https://www.google.de/maps/@52.36855…!7i13312!8i6656

    Vermutlich deshalb hat die Verwaltung an der Stelle darauf verzichtet das Zusatzschild Freigabe für KFZ anzubringen, denn von der Seite aus kann ja kein KFZ in die Fahrradstraße reinfahren.

    Ob wohl die Radfahrer*innen ein Recht darauf haben, über ein Zusatzschild zu erfahren, dass sie in eine Fahrradstraße reinfahren, die für KFZ freigegeben ist? Weiß ich nicht.

    Da in Hannover fast alle Fahrradstraßen für den KFZ-Verkehr freigegeben sind, ist jedoch auch so den Radfahrer*innen klar, dass sie auch in der Fahrradstraße Adolfstraße mit KFZ's rechnen müssen.

    Weiter oben hatte ich schon mal von dieser Stelle berichtet: https://www.google.de/maps/@52.37129…6thumbfov%3D100

    Das AOK-Hochhaus auf dem google-street-view-Bild existiert nicht mehr. Jetzt baut dort Conti.

    Das weiter oben bereits vorgestellte "Radfahrer absteigen" Schild wurde inzwischen entfernt.

    Dafür steht dort jetzt um die Ecke ein anderes zweifelhaftes "Highlight", ein Verkehrsschild für ganz besonders kleinwüchsige Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Und wenn man davon ausginge, dass das Schild die richtige Richtung vorgibt, dann käme man in ein ganz schönes Schlamassel.

    Im Thread "lustige Schilder" hatte ich ein Foto von einer "temporären" Fahrradstraße reingestellt. Hier noch mal mit Karte auf openstreetmap-Basis:

    Daraufhin hatte mich KSM darauf aufmerksam gemacht, dass alleine schon das Schild Fahrradstraße ausreicht, um allen Verkehrsteilnehmern unmissverständlich klar zu machen, dass in einer Fahrradstraße nur Tempo 30 gefahren werden darf.

    Trotzdem gibt es in Hannover viele Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] in Kombination mit Tempo-30-Zone-Schildern [Zeichen 274.1].

    Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Wie ist das denn andernorts so geregelt?

    Es dürfte ganz klar keine Zebras über Straßenbahnschienen geben! Müsste nachschauen, ob das in der VwV-StVO oder R-FGÜ steht, aber irgendwo steht's ...

    Das Verbot von Zebras über Gleise wird aber nicht überall beachtet, im Umfeld des Frankfurter Bahnhofs sieht man bspw. Verstöße dagegen ..

    Du hast Recht, aber auch wieder nicht. In Hannover wurde mal darüber berichtet, dass Zebrastreifen, die über Straßenbahnschienen führen, Bestandsschutz haben. Wenn in Hannover die Gleisanlagen für die Straßenbahn erneuert werden, dann werden eventuell noch vorhandene Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen durch ampelgesteuerte Überwege ersetzt.

    Der hier ist zum Beispiel auch in ein paar Jahren fällig: https://www.google.de/maps/@52.37291…!7i13312!8i6656

    Und den hier nur wenige Meter weiter, den gibt es heute schon nicht mehr: https://www.google.de/maps/@52.37273…!7i13312!8i6656

    In einer Fahrradstraße ist doch eh Tempo 30...

    Verrückt - du hast Recht, das ist mir vermutlich noch nicht aufgefallen, weil in Hannover bei vielen Fahrradstraßen (allen?) immer auch ein Tempo-30-Schild oder ein Tempo-30-Zone-Schild hängt. Oder ist das gar nicht so? Da muss ich die nächsten Tage mal drauf achten.

    Tatsächlich hatte ein Autofahrer einmal dagegen geklagt, dass er ein Ordnungsgeld zahlen musste, weil er mit Tempo 43 km/h in der Fahrradstraße unterwegs war: "Das Baden-Württemberger Oberlandesgericht Karlsruhe stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen dürfen nur von Fahrradfahrern und von langsam fahrenden Anliegern befahren werden. Dem Charakter der Fahrradstraße werde „als Sonderweg nur eine allgemein gültige und von der konkreten Verkehrssituation unabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung“ gerecht, hieß es in der Begründung aus Karlsruhe. Die Vorinstanz hatte dagegen argumentiert, dass angesichts der „konkreten örtlichen Verhältnisse“ auch eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erlaubt gewesen wären. Dem widersprachen die Richter entschieden." https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/…fahrradstrassen

    Ob das Grundsatzurteil auch für andere Bundesländer maßgebend ist, kann ich leider nicht beurteilen.

    In der Anlage 2 zur StVO steht unter der laufenden Nummer 23 das Verkehrsschild für die Fahrradstraße und zur Erläuterung, was es damit auf sich hat steht da außerdem: "2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. (...)" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

    Wie ist das denn bei dir in der Gegend KSM oder bei anderen, die hier mitlesen? Hängt dort an Fahrradstraßen nur das Schild Fahrradstraße und alle wissen Bescheid, ab hier gilt nur noch maximal Tempo 30? Oder wird zusätzlich zu den Fahrradstraßen-Schildern [Zeichen 244] ein Schild max. Tempo 30 aufgestellt oder ein Schild Tempo-30-Zone [Zeichen 274.1]?

    Jedenfalls sind die von mir fotografierten Schilder dann noch mal ganz besonders "doppelt gemoppelt": In einer Straße, die als Fahrradstraße gekennzeichnet ist, werden Schilder aufgestellt, die für einen kurzen Abschnitt der Fahrradstraße festlegen, dass von 6-22 Uhr nicht schneller als 30 km/h gefahren werden darf. Dazu kommt, dass dieser Abschnitt so kurz ist (ca. 80 m), dass kaum Platz ist, um darin auf 50 km/h zu beschleunigen.

    Vielleicht hat sich die Verkehrsbehörde gedacht, es könne ja nichts schaden, da noch mal extra drauf hinzuweisen, dass da ein Kindergarten ist, an dem nur mit max. 30 km/h vorbeigefahren werden darf. Ärgerlich ist allerdings, dass die ganz besonders autovernarrten Parteien in der Stadt der Verkehrsbehörde an anderer Stelle zum Vorwurf gemacht hatten, sie "missbrauchten" die Möglichkeiten ein sogenanntes "Strecken-30" jeweils vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen zu verhängen, um damit durch die Hintertür ein flächendeckendes Tempo 30 in der ganzen Stadt einzuführen.

    Und was muss ich da jetzt feststellen? Hannovers Verkehrsbehörde erlässt ein sogenanntes "Strecken-30" für einen Abschnitt der Adolfstraße, auf dem ohnehin schon Tempo 30 gilt.:rolleyes:

    Kürzlich wurden ja Forderungen laut, dass Elektro-Tretroller mit Blinklicht ausgestattet werden sollen. Bislang bin ich - vielleicht war das etwas etwas naiv gedacht - davon ausgegangen, dass Tretrollerfahrer ganz normal die Hand raushalten, wie Radfahrer, wenn sie abbiegen. Einige Elektro-Tretrollerfahrer, die ich danach fragte, sagten jedoch, dass das gar nicht möglich sei beim Elektro-Tretrollerfahren.

    Zugegeben auch beim Radfahren zeigen nicht immer alle das Ändern der Fahrtrichtungsänderung mit "Handraushalten" an. Aber viele Radfahrer tun es und es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, nicht zuletzt in § 9 der StVO, Abs. 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (...)" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

    Und die SZ schreibt dazu: "Durch nachlässiges Verhalten beim Abbiegen bringen sich viele Fahrradfahrer in Gefahr und Autofahrer auf die Palme: Sie verzichten aufs Handzeichen. Doch so wie motorisierte Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel oder Abbiegen blinken müssen, ist der rechtzeitige und unmissverständliche Wink mit der Hand für Radler Pflicht." aus SZ vom 10.10.2014: "Winke, winke! - Handzeichen für abbiegende Radler Pflicht"

    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ver…141010-99-04899

    Sollte es tatsächlich so sein, dass Scheuers Ministerium diesen Aspekt gar nicht bedachte, als die E-Tretroller, "die Mobilitätslösung für den letzten Kilometer", losgelassen wurden, :sleeping: oder dachte man vielleicht: "Naja, für ein Kilometer, da ist das Handraushalten nicht so wichtig?"?X/

    Warum ist das sonst keinem schon früher aufgefallen und hat entsprechend interveniert? Ich habe davon im Radio gehört in einem Interview, in dem Karl Lauterbach, der Gesundheitsexperte der SPD, darauf hinwies.

    Andererseits: Autofahrer "auf die Palme zu bringen", wie die SZ formuliert, ist nicht besonders schwer. Dazu genügt es bereits mit dem Fahrrad im Straßenverkehr anwesend zu sein. Und auch wenn man als Radfahrer alles richtig macht, fühlen sich Autofahrer ganz schnell auf die Palme gebracht.

    Verzichten wir halt als Radfahrende zukünftig auf's Arm raushalten. Ich habe da sowieso immer so ein ungutes Gefühl bei den geringen Überholabständen, die sich Autofahrende oft erlauben.

    Dann ist es jedoch auch wichtig, höchst offiziell zu klären, dass Radfahrer in keinster Weise zum Handraushalten verpflichtet sind, so dass im Falle eines Unfalls ihnen keiner einen "juristischen Strick" draus drehen kann, wenn sie's nicht getan haben, während Elektrotretroller-Nutzern ggf. so was "verziehen" wird.

    Elektrotretroller bald nur noch mit Blinklicht? Fotomontage:

    In dem von dir verlinkten Cartoon wird noch mal die Legende vom Elektro-Tretroller als Transportmittel für die letzte Meile (bzw. den letzten Kilometer ) angesprochen. "Are they a last mile transit revolution?"

    Wie werden eigentlich die anderen Kilometer zurückgelegt, die vor diesem "letzten Kilometer" liegen?

    Hannovers Fahrradstraßen:

    Ein Gerichtsurteil beklagte die Enge in einer von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Fahrradstraße (Kleefelder Straße). Ob die Stadtverwaltung das so auf sich sitzen lässt, ist noch nicht geklärt.

    In diesem Fall betreff der Fahrradstraße Adolfstraße jedoch sehe ich schnellen Handlungsbedarf. Diese Fahrradstraße leidet niicht darunter, dass sie zu schmal wäre. Aber hier wurde ein kurzer Abschnitt der Fahrradstraße mit einem temporären Tempo 30 ausgeschildert. Richtig wäre wohl an der Einfahrt von der Humboldtstraße aus ein Tempo-30-Zone-Schild. Die anderen möglichen Einfahrten in die Adolfstraße erfolgen innerhalb der umgebenden Tempo-30-Zone.

    googlestreetview zu Foto 1: https://www.google.de/maps/@52.36855…6thumbfov%3D100

    Damals gab es noch keine Fahrradstraße Adolfstraße sondern nur ein kleines Stück Radweg.

    Das Tempo-30-Schild auf dem zweiten Foto kann also entfallen.

    googlestreetview zu Bild 2: https://www.google.de/maps/@52.36846…!7i13312!8i6656