Hier in Hamburg stellt man um linksseitige Radwege freizugeben folgendes Schild auf (wurde von der VD genehmigt):
Rechte freigegebene Gehwege sind mit einem einzelnen
beschildert. Nicht-BNP. werden gar nicht beschildert
Zwar ist diese Art der Beschilderung nicht bundeseinheitlich, aber ich favorisiere sie gegen die anderen modelle - auch aus dem Niedersächsischen Leitfaden.
Aber wie soll denn der Benutzer eines rechtsseitigen nicht benutzungspflichtigen "Radweges" wissen, ob er mit Gegenverkehr zu rechnen hat?
Dort wo in Hamburg an einem Zwei-Richtungs-Radweg das von dir gezeigte Schild
steht,
da steht in Hannover dieses Schild
in der "irregulären, aber ausnahmsweise erlaubten" Fahrtrichtung.
In der regulären Fahrtrichtung steht dieses Schild: ![]()
Dann weiß der Radverkehr, dass er mit Fahrrad-Gegenverkehr rechnen muss.
Das von dir gezeigte Schild, ist mir in Hannover noch nirgends aufgefallen.
Wo ist denn dieser "Niedersächsische Leitfaden" nachzulesen, den du erwähnt hast?
Und wie werden in Hamburg Rad Fahrende, die einen Angebotsradweg in regulärer Richtung benutzen, darauf hingewiesen, dass es sich um einen Zwei-Richtungs-Radweg handelt und mit Fahrrad-Gegenverkehr zu rechnen ist?
Oder sollte man an der Stelle sagen, das ist nicht so wichtig? Mit Fahrrad-Gegenverkehr muss man sowieso immer rechnen, wegen der vielen "Geisterfahrer".![]()
Es sieht ganz so aus, dass es da länderspezifische Unterschiede gibt. Das finde ich einmal mehr nervig. Wenn es um den Radverkehr geht, macht mal wieder jeder, was er will, so scheint es.
ohne das Zeichen
aufgestellt.