Leider können die Scooter im Gegensatz zu Autos von jedem Menschen bewegt werden. Die Sanktion kann also eigentlich nur über den Zwang zur Fotodokumentation des Abstellens erfolgen. Später lässt sich nicht mehr (gerichtsfest) nachvollziehen, wer das Gefährt falsch hingestellt hat.
Genau dein Vorschlag ist doch in dem Artikel, den Malte verlinkt hat, als Wunsch der Kommunen an die Verleiher angegeben:
"Mieter müssten über die App des Verleihers mit einem Foto beweisen, dass sie sich daran halten. Ein Bonussystem soll das korrekte Abstellen zusätzlich belohnen. Wer die Vorschriften ignoriert, soll als Nutzer gesperrt werden." https://www.spiegel.de/auto/aktuell/e…-a-1283578.html
Meines Erachtens eine gute Möglichkeit die Aufstelldisziplin zu sichern, da die Verleih-Elektrotretrollerbenutzer, wenn ich es richtig verstanden habe, ohnehin ein digitales Endgerät mit Fotografier-Funktion besitzen müssen.
Allerdings: Wer weiß, wer dann als nächstes kommt und von mir verlangt, dass ich jeden Abstellvorgang meines Fahrrades fototechnisch dokumentieren soll.
Aber andereseits wäre es ganz sicher eine gute Sache, diese Regelung auf Autofahrer zu übertragen. Und wer kein Bild von seinem ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug sendet, dessen Fahrzeug wird dann binnen kurzer Zeit abgeschleppt. Möglicherweise kann die Auswertung solcher Fotos ja eine moderne Software übernehmen?
In diesem Zusammenhang gefällt mir auch sehr gut, welche Überlegungen angestellt werden, um die Elektro-Tretroller zur "Räson zu bringen:
"Technische Möglichkeiten könnten zudem die E-Scooter für bestimmte Gebiete sperren."
Und bestimmt kann man so was auch in der Form einrichten, dass auf bestimmten Streckenabschnitten nur langsam gefahren werden kann.
Tja wenn es um die Tretroller geht, da ist man mit solchen Überlegungen schnell zur Hand. Man wird gut dabei zuhören und das verfolgen müssen. Ich vermute, insbesondere Autofahrer fühlen sich bislang von solchen Möglichkeiten technicher Restruktionen bislang noch nicht berührt. Dabei ist ganz klar, dass da eine Menge geht. Und wenn das erst mal bei den Tretrollern angekommen ist, die ja zur Zeit anscheinend jedermanns Sündenbock darstellen, auf den ungestraft draufgehauen werden darf, dann kommt das auch für Autos!
Technisch ist es jedenfalls heute schon möglich, die Geschwindigkeit eines PKWs automatisch gesteuert auf die jeweils vor Ort geltende Höchstgeschwindigkeit zu drosseln. Automatisch gesteuerte Langsamfahrzonen für Elektro-Tretroller können dafür ein Einstieg sein, diese Option auch für PKW und LKW rechtsverbindlich einzuführen.
Der "Hau den Lukas-Impuls", wenn's drum geht auf die Elektro-Tretrollerfahrer*innen einzuschlagen wird sich bald umdrehen in Richtung der Autofahrer, die jetzt noch feste auf die Elektro-Tretroller eindreschen.