Beiträge von Ullie

    Irgendwo gibts ja auch die Diskussion mit 1 Urlaubstag mehr für Radfahrer.

    Nur: Wie will man das prüfen und definieren? Ich fahre meist 9km mit dem Rad zum Bahnhof und weiter mit dem Regionalzug. Manchmal aber auch mit dem Bus, manchmal mit dem Auto. Manchmal die gesamte Strecke mit dem Rad, nur 32km je Richtung sind mir fürs tägliche Fahrrad-Pendeln zu weit.

    Bei 5km ist es einfach, aber bei 40km ohne ernsthafte ÖPNV-Möglichkeit?

    Am einfachsten wäre da noch die Rad-Gesamtfahrleistung pro Jahr zu nehmen. Aber wie will man das kontrollieren?

    Die einfachste Form der Kontrolle ist es doch, wenn man nachweisen kann, dass man keinen Führerschein hat! Wer einen hat, der muss sich halt gedulden und so lange Eigenanteile zur Unfallversicherung zahlen, bis es eine brauchbare Nachweismöglichkeit gibt.

    Da ist mir der Zusammenhang nicht ganz klar. Schütten sich Radfahrer seltener Säure über den Kittel als Autofahrer?

    Die meisten Unfälle für die die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt sind Wegeunfälle für den Weg zum Arbeitsplatz. Und nicht weil sich wer Säure über den Kittel kippt. Die höchste Unfallgefahr besteht bei der Nutzung des Verkehrsmittels Auto! Und damit meine ich nicht die von Autofahrern angefahrenen Radfahrer und Fußgänger, sondern die Autofahrer selber sind es, die am häufigsten verunfallen. (Weil sie ihr "Geschoss" gegen einen Baum krachen lassen usw.)

    Wer mit dem ÖPNV oder dem Rad fährt, der ist sicherer unterwegs, auch wenn immer wieder in der Berichterstattung so getan wird, als sei es das sicherste in einem möglichst dicken Metallpanzer auf vier Rädern mobil zu sein.

    Und weil Radfahrer Fußgänger und ÖPNV-Nutzer außerdem noch was aktiv für ihre Gesundheit und Fitness tun (das reduziert zusätzlich die Unfallgefahr), ist es gerechtfertigt, dass für sie die Unfallversicherung alleine vom Arbeitgeber bezahlt wird! Wer dagegen mit dem Auto zur Arbeit fährt, der zahlt 50% Eigenanteil!

    Also Trettroller mit E-Motor sollen eine Elektronik bekommen die abhängig vom Ort das Tempo drosselt? Die Elektronik zur Ortung des Fahrzeuges ist bezogen auf das Fahrzeug selber teuer und aufwendig.

    Bei PKWs würden die Kosten und das Gewicht dieser Elektronik (die meistens in neuen Fahrzeugen eh schon verbaut ist) nicht relevant sein. Gleichzeitig ist überhöhtes Tempo dort sehr gefährlich. Wieso diskutiert man derartige System für E-Trettroller aber nicht für PKW?

    Übersprungshandlung? Angriff ist die beste Verteidigung? Irgendwas in der Art.

    Vermutlich aus dem selben Grund, aus dem heraus man nicht darüber diskutiert, dass Elektro-Tretroller Parkplätze am besten dort angelegt werden sollten, wo heute noch Autostellplätze vorhanden sind. Dabei wäre es so einfach journalistisch hier tätig zu werden: Elektro-Tretroller sind Kraftfahrzeuge.

    Ja! Das sind sie!

    Ich habe ja weiter oben schon dargestellt, dass weder die Journalisten noch die Polizei gemerkt haben, dass Elektro-Tretroller nicht auf Fußwegen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Nur wenn die Freigabe mit dem Elektrokleinstfahrzeuge-Piktogramm ausgeschildert istdürften die das.

    Behandeln wir doch bitte die Elektrotretroller wie andere Kraftfahrzeuge, wenn es um die Frage geht, wo die parken sollen. Nämlich nicht auf dem Fußweg. Und wo die fahren sollen, nämlich ebenfalls nicht auf dem Fußweg und auch nicht auf Radwegen. Elektro-Tretroller gehören wie andere Kraftfahrzeuge auf die Fahrbahn.

    Fahrräder auch, aber bei Fahrrädern ist es gerechtfertigt, Sonderwege (am besten nicht benutzungspflichtig!) anzulegen. Auf diesen Fahrrad-Sonderwegen haben aber Elektro-Tretroller genau so wenig verloren wie Autos.

    Mit solchen Vorschlägen wie automatische Tempodrosselung für Elektrotretroller versucht die Autofahrerschaft und ihre Lobby davon abzulenken, dass sie selbst diese Probleme verursacht, die sie anderen ankreidet.

    Übersprungshandlung? Angriff ist die beste Verteidigung? Irgendwas in der Art halt.

    "Gehwege und Fußgängerzonen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur benutzen, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ aufgestellt ist. Einbahnstraßen dürfen in Gegenrichtung nur befahren werden, wenn ein Radweg vorhanden ist oder das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ es ausdrücklich erlaubt."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokl…euge-Verordnung und Link zum Bild:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokl…,_StVO_2019.svg

    Viele Probleme mit Elektrotretrollern wären bereits gelöst, wenn die im Zitat angegebene Regel aus der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung befolgt und kontrolliert werden würde!

    Diese ganze Fakten sind seit jahren bekannt und werden ständig und immer wieder von vielen Publikationsorganen entweder gar nicht erwähnt oder glatt geleugnet. Dabei wäre es deren Aufgaben Diskussionen anzustoßen, die Emotionen schüren.

    Zum Beispiel:

    Arbeitnehmer-anteilige Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.

    Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, der muss einen Eigenbeitrag von 50 % in die Unfallversicherung einzahlen, so wie auch zum Bespiel bei der Rentenversicherung.

    Wer mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt (ÖPNV. Rad, zu Fuß), für den ändert sich nichts.

    Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für diese Arbeitnehmer weiter beitragsfrei.

    Problematisch finde ich auch diese Diskussion dieser Tage:

    "Automatische Tempo-Drosselung für E-Scooter?

    Immer mehr E-Scooter flitzen durch die Städte - Freude löst das nicht überall aus. Um Gefahren zu vermeiden, könnte eine Tempo-Drosselung in Fußgängerbereichen helfen. Die ist aber noch nicht zugelassen."

    Neue Presse Coburg vom 26.8.19

    https://www.np-coburg.de/deutschlandwel…art2801,6876228

    Es wurde allerdings auch in anderen Zeitungen darüber berichtet.

    Das hört sich für mich so an, als sollte so die Benutzung des Elektro-Tretrollers in Fußgängerzonen durch die Hintertür durchgesetzt werden. Oder sehe ich da zu schwarz?

    Auch wenn wer zwangsweise langsam auf einem Elektrotretroller durch die Fußgängerzone fährt. Ich halte das nicht für richtig! Ich halte es auch nicht für richtig, wenn Elektro-Tretroller durch Fußgängerzonen fahren, wenn diese zum Beispiel nachts für den Radverkehr freigegeben sind!

    Habe unsere Helfer und Freunde aus der Rennleitung mal befragt, was sie davon halten, dass Elektro-Tretrollerfahrer auf einem Fußweg auch dann nichts verloren haben, wenn ein solcher Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist mit dem Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10].

    Sie gehen fest davon aus, dass dort auch Elektro-Tretroller fahren dürfen. Mein Hinwis darauf, dass es schließlich eigene Schilder gäbe, die eine Verkehrsfläche für den Elektrotretrollerverkehr freigeben, hat sie zwar kurz ins Wanken gebracht, aber die waren so von sich selbst überzeugt, dass sie nur um so ausdrücklicher betonten, dass das doch ganz und gar selbstverständlichsei, dass Elektro-Tretroller auf Fußwegen fahren dürfen, wenn die mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] versehen sind.

    Ich bin da nach wie vor ganz und gar nicht von überzeugt. Habe aber darüber auch noch nichts stichhaltiges gefunden außer die bereits zitierte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

    In Mappilary gibt es Bilder der Troplowitzstrasse. Das sieht nach dem typischen Hamburger Schrottradweg aus. 2016 an der Unfallstelle übrigens noch ohne Radsymbole auf dem roten Streifen.

    Das ist auch in Hannover so eine Sache. Ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, der sollte eigentlich nicht mit rot angelegten Furten versehen werden, denn es hält die Menschen davon ab, die Fahrbahn zu benutzen und lässt Autofahrer denken, da handele es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg.

    Andererseits sind an vielen der so markierten Furten nur wenige Radler, die die Fahrbahn benutzen.

    Danke für den Hinweis. Die fehlenden [Zeihen 215] und[Zeichen 205] waren mir noch gar nicht aufgefallen, obwohl ich da jeden Tag langfahre.

    Zu den Fußgängerüberwegen: In der Tat habe ich auch schon oft beobachtet, dass Autofahrer warten, wenn ein Radfahrer über den FGÜ fährt. Trotzdem gibt es natürlich auch häufig Diskussionen, die sich entweder darum drehen, dass Radfahrer am FGÜ immer absteigen müssen und niemals darüber fahren dürfen oder dass Radfahrer annehmen, dass sie auch auf dem Fahrrad Vorrang haben. Die Wahrheit kennen die Wenigsten und manchmal denke ich auch, dass das ganz gut ist. Gefährlich wird es natürlich, wenn ein unwissender Radfahrer auf einen wissenden Autofahrer trifft.

    Ein "wissender" Autofahrer weiß, dass man auch dann anhalten muss, wenn ein Radfahrer dabei ist, den Zebrastreifen mit dem Fahrrad zu überqueren.

    Leider gibt es auch Autofahrer, die meinen so was einem Fahrradfahrer nicht durchgehen lassen zu dürfen, und die sich berechtigt oder gar berufen fühlen, ihn deshalb umzufahren. Das sind aber keine "wissenden" Autofahrer. Und zum Glück gibt es nicht so viele Autofahrer mit einem so miesen Charakter.

    Das Hauptproblem ist vermutlich, dass sich Autofahrer immerzu gestresst fühlen und sich gegenseitig damit stressen, bloß keine Zeit zu verlieren und immer ein möglichst hohes Tempo zu halten. Tempo-Virus halt. Pathologisches Verhalten.

    Komplett überflüssige Farbverschwendung.

    Auch wenn du es für "komplett überflüssige Farbverschwendung hältst, so ist es doch interessant und beachtenswert, dass die Verkehrsbehörde auf die Kritik an zu schmalen "Schutzstreifen" offensichtlich reagiert hat.

    Es kann sich natürlich auch nur um einen Ausführungsfehler halten, denn die Streifenbreite, die jetzt dazugekommen ist entspricht in etwa der Gossenbreite + Bürgersteig-Kantstein. Vielleicht hat bei den zuerst markierten Streifen die beauftragte Firma ab Kantsteinkante Bürgersteig-seits gemessen?

    Ich frage mich auch, welche Überlegungen bei der Festlegung der Schutzstreifen-Breite ausschlaggebend sind. Im gezeigten Fall sieht es so aus, als sei es gerade eben noch möglich, an der geöffneten Autotür vorbei zu fahren. Zumindest wenn man ganz dicht an oder auf den Schutzstreifenmarkierungen fährt.

    Leider finde ich keine im Internet keine Angaben dazu, wie breit ein Fahrzeug ist, wenn es die Türen geöffnet hat im Vergleich zu geschlossenen Türen.

    Aber es gibt zum Beispiel diese Zeichnung mit Maßangaben von einem Mercedes, dessen Türen eine Länge von stattlichen 1320 mm haben.

    https://blog.mercedes-benz-passion.com/wp-cb4ef-conte…_9009099090.jpg

    Auch wenn sich die Türen nicht bis zu einem rechten Winkel öffnen lassen, dürften sie wohl mindestens bis zu einem Meter in die Fahrbahn hineinragen!

    Gibt es da eigentliche verbindlich festgelegte Maximalgrößen, wie weit maximal Autotüren in die Fahrbahn ragen dürfen?

    Es macht ja keinen Sinn Radfahrstreifen immer breiter anzulegen, wenn die Autotüren beim Aussteigen aus den immer größer werdenden Stadtpanzern immer weiter in die Fahrbahn ragen.

    Gegenfrage:

    Wieviele Autofahrer wissen, dass es nicht so ist, dass Radfahrer, die einen Zebrastreifen auf dem Fahrrad überqueren, Vorrang vor dem Autoverkehr haben?

    Richtig "bescheiden" läuft es natürlich ab, wenn dann ein Unfall passiert, weil ein Radfahrer, so wie du es oben andeutest, ohne auf den Verkehr zu achten und mit "Karacho" über den Zebrastreifen schießt, so dass der Autofahrer, der ihn anfährt keine Chance hatte, den Radfahrer kommen zu sehen.

    Und um nicht missverstandenzu werden: Ich will hier keinesfalls die wüste Stader Radverkehrsführung verteidigen!

    Aber es gibt Situationen, in denen ein Fahrradüberweg und ein Fußgängerüberweg zusammenfallen. Dann sollte die Radwegefurt gestrichelt sein und neben dem Zebrastreifen verlaufen. (Wie in deinem vorletzten Bild von der Kreiselausfahrt.) [Zusatzzeichen 1012-32]aufzustellen wäre jedenfalls Unfug.

    Es macht jedenfalls nicht unbedingt Sinn, auf einen Zebrastreifen zu verzichten, bloß weil Radfahrer sich ermuntert fühlen könnten, dort die Straße zu überqueren. Aber ich vermute mal, du favorisierst ohnehin andere Lösungen für das Stader Bahnhofsumfeld? Und der Zebrastreifen darf bleiben.

    Wissen eigentlich die aus dem Kreisel abbiegenden Autofahrer, dass sie dem parallel zum Zebrastreifen verlaufenden Radverkehr Vorrang gewähren müssen? Oder machen sie es vor allem deshalb, weil sie den Zebrastreifen so interpretieren, dass sie hier besser Vorsicht walten lassen? (Dein vorletzte Bild in deiner Bilderreihe weiter oben)

    Noch ein Wort zum Kreisel: Die sind Mist, weil sie den Fußgängern den direkten Weg verbauen. Und sie haben in ihrer Mitte eine i. d. R. nicht für Entspannung und Erholung nutzbare Grünfläche. So wie der in Stade. (Was steht da eigentlich für ein Kunstwerk in der Kreiselmitte?

    https://www.google.de/maps/dir/53.59…d924953!1m0!3e1

    Ist das denn diese Straße hier? https://www.google.de/maps/@53.72123…!7i14000!8i7000

    Ist das denn noch der Carl-Benz-Weg?

    So weit ich das auf googlemaps messen kann, ist die Fahrbahn 7m breit. https://www.google.de/maps/@53.72107…m/data=!3m1!1e3

    Auf dem weiter oben schon gezeigten Kötnerholzweg ist die Fahrbahn 9m breit.

    Der verbleibende Rest sind jeweils ca. 5m.

    Das ist breit genug für Begegnungsverkehr (von PKW).

    Aber in Bargteheide fahren ja die Radfahrer auf der einen Seite ohne Schutzstreifen und auf der anderen Seite mit Schutzstreifen. Warum? Weil auf der dem Schutzstreifen gegenüberliegenden Seite ein Bürgersteig ist, der für das Radfahren freigegeben ist?

    Ich fürchte, dass man Fußgängerüberwege hier für eine "sichere Querungsmöglichkeit" für Radfahrer hält.

    Wie wäre es sonst zu erklären, dass ein "Radweg" direkt auf den FGÜ führt?

    Fahrradfahrer dürfen den Gehweg radelnd überqueren. Allerdings haben sie dann keinen Vorrang vor dem Autoverkehr.

    Ich bin heute die Getriebebau-Nord-Straße lang gefahren und fast vom Glauben abgefallen...

    Den Grünschnitt in der Kurve hatte ich schon erwartet, aber nicht das...

    Man hat den Schutzstreifen breiter gemacht!

    So richtig gut wäre es ja geworden, wenn sie die alten Schutzstreifen stehen gelassen hätten als Abgrenzungslinie zum Fahrbahnrand. Und wenn sie die Linie zur Fahrbahnmitte hin noch ein bisschen weiter zur Mitte hin markiert hätten.;)

    Hier ein Schutzstreifen aus Hannover mit Abgrenzungslinie zum Fahrbahnrand hin:

    Was ich an dem Bargteheider Schutzstreifen auf deinem Foto immer noch nicht so richtig verstanden habe: Warum ist nur auf einer Seite ein Schutzstreifen. Und warum auf dieser Seite und nicht auf der anderen Seite?

    Das mit der Plakatserie ist eine gute Idee. Allerdings müsste man 1944 den Kübelwagen als Motiv nehmen. Zwar wurde bei der Gründung des VW-Werks in Fallersleben noch der Anschein erweckt, es solle ein ziviler "Volkswagen" gebaut werden. Allerdings lagen zu diesem Zeitpunkt längst die Pläne für die militärische Nutzung als sogenannter "Kübelwagen" in der Schublade: "Was Hitler sehr von den von Porsche dargelegten technischen Grundprinzipien fasziniert hatte, war vor allem die Tatsache, dass der Volkswagen flexibel vom „normalen“ Bürgerauto zum militärischen Wagen umgebaut werden konnte. Porsche nannte in seinen Plänen, dass der VW-Käfer Platz für „Drei Erwachsene und ein Kind“ bieten müsste; von Porsche wurde dies immer übersetzt in „Drei Soldaten und ein Maschinengewehr nebst Munition“. Diese Übersetzung wurde natürlich vor der Gesellschaft geheim gehalten." aus Lars Schmitz: Der VW Käfer - Zwischen Nazi-Propaganda und Wirtschaftswunder, 2006 https://www.grin.com/document/109996

    "Der als Kübelwagen bezeichnete VW Typ 82 ist ein auf Basis des KdF-Wagens konstruiertes Kraftfahrzeug der Wehrmacht. Von August 1940 bis April 1945 wurden im Volkswagenwerk bei Fallersleben 50.788 Stück in verschiedenen Ausführungen hergestellt." https://de.wikipedia.org/wiki/VW_Typ_82

    So verbreitete der VW-Käfer Tod und Vernichtung in Europa als wichtiger Baustein eines verbrecherischen Angriffkrieges.

    Allerdings würde ich es knicht ausschließen wollen, dass die in den anschließenden Jahren millionenfach produzierten "zivilen" Fahrzeuge zu noch mehr Todesopfern im "alltäglichen Krieg" auf der Straße führten.

    Und wer weiß, falls VW tatsächlich vorhat diesen Monster-Roller an den Start zu bringen, über den dieser Tage berichtet wird, dann wird auch der auf dem Plakat so harmlos aussehende Elektrotretroller zum Tötungswerkzeug (oder Selbsttötungswerkzzeug).

    Siehe https://www.welt.de/wirtschaft/vid…rt-bringen.html : "Mit einem Elektro-Tretroller mit bis zu 45 Stundenkilometer und einer Reichweite von 60 Kilometern, will der Volkswagen Konzern in das Geschäft der batteriebetriebenen Räder einsteigen. Partner ist ein chinesisches Start-up."

    Es steht in §10, Abs 1 der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung, in der Quelle, die du angegeben hast. Ich hatte weiter oben schon mal daraus zitiert.

    Was mich allerdings wundert: Warum wird das zum Beispiel in den heute auf allen Kanälen vermeldeten Verbesserungsvorschläge der Kommunen nicht erwähnt?

    Dass Elektrotretroller nicht auf Fußwegen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zeigt doch, dass diese Gefährte deutlich mehr dem KFZ-Verkehr zuzurechnen sind als das Fahrrad.

    Und wenn das mal in den Köpfen der Fahrer drin ist, dann kommen die vielleicht auch nicht mehr so leichtfertig auf die Idee, mit den Elektro-Tretrollern in Fußgängerbereichen rumzukurven.

    Und womit wirbt das VW-Werk für ein großes VW-Fest?

    Schau mal da:

    So was nennt man wohl "green washing"!

    Der Unterschied zwischen Verleih-E-Rollern/Verleih-Rädern und eigenen ist doch meistens der:

    Eigene Fahrzeuge schliesst man an etwas an, die Verleih-Dinger nicht. Alleine dadurch stehen eigene Sachen weniger im Weg rum.

    Das ist ein guter Hinweis. In manchen Städten gibt es ja auch Leihradsysteme, bei denen die Leihräder an etwas angeschlossen werden müssen.

    Zum Beispiel hier in Frankreich, ich meine es war in Amiens.

    Und wenn man das dann noch auf Autos überträgt! Zum Beispiel wenn das Auto nicht auf einen ordnungsgemäßen Parkplatz, am besten im Parkhaus steht, dann klingelt umgehend das Glöckchen beim Abschleppdienst und der setzt sich sogleich in Bewegung!

    Leider ist die Berichterstattung über die OB-Kandidaten-Diskussionsrunde am 20.8.2019 der drei aussichtsreichsten Bewerber noch nicht freigeschaltet zum Lesen für alle, aber diese HAZ-Twitter-Nachricht aus der Veranstaltung kann jeder nachlesen:

    Darin sagt Belit Onay, der OB-Kandidat der Grünen: "

    "Mein Ziel ist es, bis 2030 eine autofrei Innenstadt in Hannover zu schaffen."

    https://twitter.com/HAZ/status/1164126257837199360

    Mehr zur Diskussionsrunde (noch nicht freigeschaltet für alle): https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…-der-Kandidaten

    Leider können die Scooter im Gegensatz zu Autos von jedem Menschen bewegt werden. Die Sanktion kann also eigentlich nur über den Zwang zur Fotodokumentation des Abstellens erfolgen. Später lässt sich nicht mehr (gerichtsfest) nachvollziehen, wer das Gefährt falsch hingestellt hat.

    Genau dein Vorschlag ist doch in dem Artikel, den Malte verlinkt hat, als Wunsch der Kommunen an die Verleiher angegeben:

    "Mieter müssten über die App des Verleihers mit einem Foto beweisen, dass sie sich daran halten. Ein Bonussystem soll das korrekte Abstellen zusätzlich belohnen. Wer die Vorschriften ignoriert, soll als Nutzer gesperrt werden." https://www.spiegel.de/auto/aktuell/e…-a-1283578.html

    Meines Erachtens eine gute Möglichkeit die Aufstelldisziplin zu sichern, da die Verleih-Elektrotretrollerbenutzer, wenn ich es richtig verstanden habe, ohnehin ein digitales Endgerät mit Fotografier-Funktion besitzen müssen.

    Allerdings: Wer weiß, wer dann als nächstes kommt und von mir verlangt, dass ich jeden Abstellvorgang meines Fahrrades fototechnisch dokumentieren soll.

    Aber andereseits wäre es ganz sicher eine gute Sache, diese Regelung auf Autofahrer zu übertragen. Und wer kein Bild von seinem ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug sendet, dessen Fahrzeug wird dann binnen kurzer Zeit abgeschleppt. Möglicherweise kann die Auswertung solcher Fotos ja eine moderne Software übernehmen?

    In diesem Zusammenhang gefällt mir auch sehr gut, welche Überlegungen angestellt werden, um die Elektro-Tretroller zur "Räson zu bringen:

    "Technische Möglichkeiten könnten zudem die E-Scooter für bestimmte Gebiete sperren."

    Und bestimmt kann man so was auch in der Form einrichten, dass auf bestimmten Streckenabschnitten nur langsam gefahren werden kann.

    Tja wenn es um die Tretroller geht, da ist man mit solchen Überlegungen schnell zur Hand. Man wird gut dabei zuhören und das verfolgen müssen. Ich vermute, insbesondere Autofahrer fühlen sich bislang von solchen Möglichkeiten technicher Restruktionen bislang noch nicht berührt. Dabei ist ganz klar, dass da eine Menge geht. Und wenn das erst mal bei den Tretrollern angekommen ist, die ja zur Zeit anscheinend jedermanns Sündenbock darstellen, auf den ungestraft draufgehauen werden darf, dann kommt das auch für Autos!

    Technisch ist es jedenfalls heute schon möglich, die Geschwindigkeit eines PKWs automatisch gesteuert auf die jeweils vor Ort geltende Höchstgeschwindigkeit zu drosseln. Automatisch gesteuerte Langsamfahrzonen für Elektro-Tretroller können dafür ein Einstieg sein, diese Option auch für PKW und LKW rechtsverbindlich einzuführen.

    Der "Hau den Lukas-Impuls", wenn's drum geht auf die Elektro-Tretrollerfahrer*innen einzuschlagen wird sich bald umdrehen in Richtung der Autofahrer, die jetzt noch feste auf die Elektro-Tretroller eindreschen.