Beiträge von Ullie

    Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Es trifft nicht zu, dass ich diesen drei Regelungen:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] hier immer wieder das Wort rede.

    Was zutrifft ist, dass ich es besser finde, wenn ein so ausgeschilderter gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240] ersetzt wird durch diese Beschilderung[Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] als wenn gar nichts passiert.

    Deshalb hatte ich Yeti vorgeschlagen, er könne ja mal versuchen herauszufinden, ob die Stader Verkehrsbehörde eventuell bereit sei, diese Umschilderung vorzunehmen. Das heißt, den bislang als gemeinsamen Fuß- und Radweg ausgeschilderten Bürgersteig an der Straße Salztorscontrescarpe zu einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zu machen. Und zwar den auf der Burggrabenseite, weil ich vermute, dass der kaum von Fußgängern benutzt wird. Das fände ich immer noch besser, als wenn es weiterhin ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg bleibt.

    Es ist besser für die Fußgänger, weil nach meiner Beobachtung Radfahrer auf einem so ausgeschilderten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] vorsichtiger fahren und noch mehr Rücksicht nehmen auf Fußgänger als bei einem so ausgeschilderten Weg: [Zeichen 240]

    Und es ist besser für den Radverkehr, weil der dann nicht mehr gezwungen ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg zu benutzen.

    Ich würde sogar so weit gehen zu fordern, dass die Benutzung des Bürgersteigs auf der Burggrabenseite durch Radfahrer weiter gestattet sein sollte, und zwar in beide Richtungen, wenn dort erstens kein starker Fußverkehr stattfindet und zweitens so lange auf der Straße Radfahrer nicht sicher sind vor schnell fahrenden Autos. In seinem vorigen Beitrag hat Yeti geschrieben:

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ist im gesamten Bereich geplant und wird hoffentlich zusammen mit der Aufhebung der Benutzungspflicht zeitnah umgesetzt.

    Das hatte ich bislang nicht gewusst, vielleicht hatte Yeti das früher schon mal erwähnt? Dann habe ich es bislang überlesen. In dem Fall wird es ohnehin schwierig für die Verwaltung den Bürgersteig am Salztorscontrescarpe weiterhin für den Radverkehr freizugeben. Denn in einer Tempo 30 Zone gibt es in der Regel keinen Grund, den Radverkehr auf dem Fußweg zuzulassen. Auf jeden Fall gilt: "In Tempo-30-Zonen dürfen ... keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden.

    Ob die Straße Salztorscontrescarpe zum Teil einer Tempo-30-Zone wird, weiß ich nicht. Es könnte ja auch eine Straße sein, auf der zwar Tempo 30 angeordnet ist, die aber trotzdem nicht Teil einer Tempo-30-Zone ist. (So was gibt es zum Beispiel wenn an einer Straße nur für einen kurzen Abschnitt Tempo 30 angeordnet wird, zum Beispiel wegen eines anliegenden Kindergartens.)

    Auf jeden Fall muss langfristig gewährleistet werden, dass die Tempo 30 vom Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn auch eingehalten werden. Am besten und sichersten könnte man das dadurch erreichen, das man für den KFZ-Verkehr verbindlich festlegt, dass die Fahrzeuge mit einem automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein müssen. So was gibt es bereits und wird in Neufahrzeuge auch eingebaut, aber es gibt (noch) keine Bestimmungen die das Benutzen regeln.

    Bis es so weit ist helfen nur bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion und regelmäßige Kontrollen. Beides ist leider nur begrenzt wirksam oder die Bereitschaft zu wirksam kontrollieren ist unterentwickelt.

    Deshalb kann es vielleicht sogar Sinn machen, den wasserseitigen Bürgersteig am Salztorscontrescarpe zumindest zunächst erstmal als Fußweg mit Radverkehrsfreigabe auszuschildern und regelmäßig über die Situation vor Ort zu berichten und zu informieren, so dass sich kein Radfahrer von heute auf morgen "gezwungen" sieht, den aus seiner persönlichen Sicht "sicheren" Hochbord zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren.

    Es mag sein, das deine Annahme zutrifft: "Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier." Aber hier, im Radverkehrsforum, ist auch nur eine kleine Minderheit der radfahrenden Menschen aktiv. Und nicht Rad fahrende Menschen sind hier gar nicht aktiv. Dafür sind aber einige von denen in Verbänden aktiv, die sehr reich und einflussreich sind. Leider musste ich wiederholt erleben, dass es diesen Kräften gelungen ist, einen Keil in die Radfahrerschaft zu treiben, wenn es um die Frage gegangen ist, ob an dieser oder jener Straße ein Hochbordradweg komplett verschwinden soll.

    Und bei vielen Nichtradfahrer*innen oder Seltenradfahrer*innen herrscht nach meiner Erfahrung der Gedanke vor, dass Radfahren ohnehin etwas ist, das sie am liebsten nur auf dem Fußweg machen wollen. Die fühlen sich massiv abgeschreckt von einer kampflustigen Rhetorik nach dem Motto "Radfahrer erobern die Fahrbahn".

    Natürlich sollen diese Leute nicht den Diskurs bestimmen, aber es wäre Unsinn sie einfach komplett zu übergehen. Zum Beispiel indem Radfahrer forderten, dass Radverkehr grundsätzlich immer und überall gemeinsam mit KFZ auf der Fahrbahn stattzufinden habe, egal wie schnell dort gefahren wird und egal wieviele PKW und LKW dort unterwegs sind.

    Selbst wenn es das Ziel der meisten Menschen hier im Forum wäre, Radverkehrsinfrastruktur egal in welcher Form zurückzubauen, damit nicht die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse zementiert werde, steht fest: Die meisten Menschen sind nicht in diesem Forum.

    Nach meiner Beobachtung ist es aber auch durchaus so, dass sich die meisten Beiträge hier sehr differenziert mit den Herausforderungen an eine gute Radverkehrsinfrastruktur auseinandersetzen.

    Ullie, ich bin da voll und ganz beim Yeti:

    Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Obelix hat etwas weiter oben eine wunderbar einfache praktikable Lösung vorgeschlagen!

    Das von mir gezeigte Beispiel aus Hannover zeigt, dass es durchaus möglich ist, Hochbordradwege als Angebotsradwege bestehen zu lassen. Deshalb stimme ich nicht zu, wenn du pauschal behauptest, dass Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen haben. Zumal die Straßenverkehrsordnung verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Zum Beispiel: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder: [Zeichen 240]

    Oder: [Zeichen 241-30]

    Ausreichend breite Hochbordradwege können auch so ausgezeichnet werden: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Und wenn breite Hochbordradwege für beide Richtungen benutzt werden können - auch das halte ich (und ganz offensichtlich auch die Verkehrsbehörde in Hannover) je nach den Umständen für sinnvoll - dann kann man sie in Fahrtrichtung so kennzeichnen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß man als Radfahrer auf diesem Hochbordradweg können einem auch Radfahrer entgegenkommen. Für diese Radfahrer aus Gegenrichtung schafft dieses Schild Klarheit: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Das Schild bedeutet: Ich darf diesen Angebotsradweg auch in Fahrt-Gegenrichtung benutzen.

    Und wer das tut, der ist kein "Geisterfahrer", denn die Benutzung des so beschilderten Angebotsradweges ist gestattet und der Radweg ist von beiden Seiten korrekt ausgeschildert.

    Freilich gilt erhöhte Wachsamkeit bei einem Zweirichtungs-Radweg und es ist entsprechend langsam zu fahren, besonders dann, wenn es unübersichtlich wird oder Fahrrad-Gegenverkehr oder Fußgänger in Sicht kommen.

    Wem das zu langsam ist, der kann ganz ordnungsgemäß die Fahrbahn benutzen.

    Für Yetis Beispiel am Salztorscontrescarpe kommt m. E. allenfalls ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] in Betracht. Das bietet dem jetzigen [Zeichen 240]gegenüber den Vorteil, dass Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen können.

    Ob man grundsätzlich nur das Fahrbahn-Fahrradfahren dort anordnet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie stark der KFZ-Verkehr das Fahrradfahren dort beeinträchtigt und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden, den KFZ-Verkehr dort einzuschränken, z. B. Tempolimit 30 km/h.

    Aber erst mal besteht doch das Problem, dass die Stader Verkehrsbehörde an der Radwegbenutzungspflicht am Salztorscontrescarpe festhält [Zeichen 240], jedoch gleichzeitig Markierungen aufbringt, die den Radverkehr auf die Fahrbahn leiten soll. Liegt es da nicht nahe, der Stader Verkehrsbehörde mehr als nur die eine Lösung, "Radverkehr gehört grundsätzlich immer auf die Fahrbahn", als Möglichkeit zu nennen, wie es am Salztorscontrescarpe weiter gehen kann?

    Und klar, das alles was ich hier schreibe ist eine Ferndiagnose, letztlich kann Yeti das vor Ort sicher besser beurteilen. Ich schreibe es trotzdem, um dafür zu werben, dass es für den Radverkehr nicht immer die eine eindeutige Lösung gibt, sondern manchmal auch mehrere Verkehrsführungen angeboten werden sollten.

    Diesen räudigen Bockmist hatte man doch vor Jahren schon nordöstlich von Hamburg, im Landkreis Stormarn [Abkürzung: Schmar(r)n] getestet. Und ich meine sogar evaluiert.

    Hier ein Artikel zu "kommen wieder weg"

    https://www.ln-online.de/Lokales/Storma…mmen-wieder-weg


    warum muss man so einen Unfug denn nun nochmal pilotprojekten? Weil mit roter Farbe alles anders wird? Weil sich die Mehrheit der Autofahrer nun plötzlich an die konkreten Vorgaben beim Überholen hält?

    Warum bezeichnest du die Schutzstreifen außerorts als Bockmist?

    In dem von dir verlinkten Artikel heißt es:

    "„Wir betrachten die Schutzstreifen als sehr sinnvolle Einrichtung und stehen ihnen grundsätzlich positiv gegenüber“, sagt wiederum Rainer Hinsch, Ortsvorsitzender des ADFC in Bad Oldesloe. Er und die anderen Clubmitglieder hoffen stark, dass auf Bundesebene nun endlich eine Entscheidung getroffen wird – günstigenfalls für die Sicherheit der Radler.

    Eine Erklärung vom Bundesverkehrsministerium, wie es mit dem Modellprojekt weitergehen soll, steht noch aus."

    Es ist doch offensichtlich, das das Bundesverkehrsministerium da nicht ran will, weil die so drauf sind, dass außerorts stets und überall Rennstrecken geschaffen werden sollen, auf denen Tempo 100 angeordnet werden kann. Und die Landstraßen, die noch zu enge Kurven haben oder noch zu schmal sind, die sollen verbreitert werden und mit einem separaten Zweirichtungs-Radweg ausgestattet werden, damit die Autofahrerschaft ungestört rasen kann. Findest du das etwa besser?

    In den Niederlanden sind Landstraßen mit Tempo 60 und Schutzstreifen gang und gäbe, warum nicht auch bei uns? Ich befürchte, weil radfahrende Menschen im "Autoland" Deutschland für viele Entscheidungsträger eine "Verunreinigung des autodominierten Straßenbildes" darstellen. Und da will man natürlich keine Straßenmarkierungen hinnehmen, die auf jeden Meter anzeigen, dass es auch noch andere Verkehrsteilnehmer gibt als diejenigen, die in hochmotorisierten KFZ unterwegs sind. Es könnte sonst ja noch jemand auf die Idee kommen, dass auch im ländlichen Raum mit dem Fahrrad (und dem ÖPNV) eine vernünftige Alternative zum Autowahn besteht bzw. geschaffen werden kann.

    Zwei googlestreetview-Links aus den Niederlanden:

    https://www.google.com/maps/@53.20510…!7i13312!8i6656

    https://www.google.com/maps/@53.11564…!7i13312!8i6656

    Die Schutzstreifen dort in den Niederlanden sind für meinen Geschmack zu schmal, aber gerade deshalb ist es wichtig, herauszufinden was geht und was besonders gut geht, anstatt einfach von "Bockmist" zu sprechen.

    Besonders gut gefallen hat mir Seite 23: https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user…gen_RadNETZ.pdf

    Furt mit Fahrradweiche

    Bei vielen Verkehrsplanern und noch mehr bei der Polizei sitzt tief der Wunsch nach einer eindeutigen Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen.

    Die abgebildete Fahrradweiche zeigt: Es geht auch anders. Und es ist tatsächlich oft von Vorteil, wenn eindeutig mit Piktogrammen dargestellt wird, dass es für Radfahrerinnen zwei Möglichkeiten gibt, weiter zu fahren.

    In dem auf Seite 23 dargestellten Fall entweder auf dem Angebots-Hochbord-Radweg oder auf dem Schutzstreifen.

    Eine ähnliche Situation gibt es in Hannover:

    Hier ist allerdings das Problem der Parkstreifen. Durch das Fahren rechts oder links der parkenden Autos werden Fahrradfahrer*innen in die gefährliche Dooring-Zone geleitet. Entweder die auf Fahrerseite oder die auf Beifahrerseite.

    In dem Beispiel aus BaWü gibt es keine parkenden Autos. Wäre das nur immer auch Realität! ;)

    Ich sehe hier in der Gegend des Öfteren Radfahrer, die sich auf extrem untermaßige uralte Streifen drängen (lassen), und dementsprechend oft zu eng überholt werden. Ich habe noch nie gesehen, dass andere Autofahrer in so einem Fall auf der Gegenspur überholt haben oder hinter dem Radfahrer geblieben sind - es ist optisch einfach enorm verlockend, weil es aussieht, als wären es zwei getrennte Streifen und der eigene wäre frei. Deswegen hießen die Streifen wohl früher auch Suggestivstreifen - sie haben den Autofahrer unbewusst dazu aufgefordert bzw. gedrängt, zu eng zu überholen.

    Ja da stimme ich dir zu, die Gefahr ist groß, dass die Schutzstreifenmarkierung von Autofahrern anders wahr genommen wird, als beabsichtigt.

    Suggestivstreifen halte ich für einen Begriff, den man nicht so missverstehen sollte, dass Sicherheit suggeriert wird, wo keine gegeben ist. Ich verstehe den Begriff so, dass diese "Suggestivstreifen" den Eindruck erwecken, die Fahrbahn für den Autoverkehr sei deutlich schmaler als sie tatsächlich ist. Und ich denke das kann man auch in dem Film nachvollziehen.

    Die Kernfahrbahn, heißt es in dem Film, ist mindestens 2,75m breit. Wenn also ein Radfahrer ganz links auf dem 1,25m breiten Schutzstreifen fährt und 1,5m Sicherheitsabstand dazukommen, dann dürfte das überholende Auto höchstens 1,25m breit sein. Fährt der Radfahrer jedoch mittig auf dem 1,25m breiten Schutzstreifen, dann dürfte das Auto 1,875m breit sein. Vermutlich hat man so gerechnet, dass der Radfahrer mittig auf dem Schutzstreifen fährt. Man müsste jetzt genauer ergründen, ob dieses 2,75m breite Kernfahrbahn eher die absolute Ausnahme ist, oder den Regelfall darstellt. Außerdem ist wichtig wie die Seitenränder der Straße aussehen.

    Wie groß ist eigentlich der Abstand zum Straßenrand, den ein Radfahrer üblicherweise einhält, wenn er auf einer schmalen Landstraße (im Beispiel 1,25+2,75+1,25=5,25m) fährt. Und wie groß sollte dieser Abstand sein? Ich würde ein Viertel nach rechts und drei Viertel nach links schätzen, aber ich befürchte, dass viele Radfahrer weiter rechts fahren.

    In der Mitte eines Schutzstreifens solltest du keinesfalls fahren, sondern stets mindestens deutlich links der Mitte. Oft ist es besser den Schutzstreifen einfach nur als Abstands-Streifen zum ruhenden Autoverkehr am Straßenrand aufzufassen. Staut sich jedoch der Autoverkehr vor einer Kreuzung, dann ist so ein Schutzstreifen eine Hilfe an der Autoschlange entlang vorsichtig nach vorn zu fahren. Dabei droht dann allerdings die Dooring-Gefahr von zwei Seiten!

    Neuerdings ist auf dem Schutzstreifen ja auch das Halten verboten, so dass langfristig die Voraussetzung dafür geschaffen ist, echte Halteplätze dort anzulegen, wo jetzt noch das Parken gestattet ist. Leider musste man in der Vergangenheit argwohnen, dass "Schutzstreifen" angelegt wurden, um das Halten in zweiter Reihe zu forcieren.

    Zufällig in der vergangenen Woche genau diese Uferstraße gefahren.

    Wohnte ich in Heidelberg oder Umgebung, würde ich wohl meine Räder verkaufen oder einmotten.

    Ist das eine Innerorts-Straße also max. Tempo 50 oder ist es eine Landstraße ohne besondere abschnittsweise Tempobegrenzung, also Tempo 100?

    Das wäre ein zusätzliches Erklärungsmuster dafür, dass der Autoverkehr hier so verbissen meint, sein Revier verteidigen zu müssen. Die Autofahrer befürchten, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn zunehmen wird und das zu einem Tempolimit führt.

    Leider wird in dem Bericht nichts von einem Tempolimit berichtet. Aber das benutzte Archivbild ist ja wohl das Letzte. Mit dem Bild wird suggeriert, ein Radfahrer habe den Zebrastreifen mit dem Rad überfahren. Das hat mit dem Unfallhergang überhaupt gar nichts zu tun.

    https://www.rnz.de/nachrichten/he…rid,520660.html

    Zitat aus dem verlinkten Artikel: "Auch Martin Prenzler, Geschäftsführer der Citygemeinschaft Hannover, die Interessen der ansässigen Läden vertritt, stört sich am Begriff "autofrei". Hannover habe ein sehr großes Einzugsgebiet, viele Besucher aus dem VW-Land Niedersachsen seien aufs Auto angewiesen. "Eine autofreie Innenstadt kann es deshalb nicht geben", so Prenzler."

    Wenn man das mal genau beobachtet, warum Geschäftsleute so sehr darauf bestehen, dass ihr Geschäft jederzeit mit dem Auto erreichbar sein müsse, und warum die Geschäftsleute angeblich unabdingbar auf einen Parkplatz vor der Geschäftstüre angewiesen seien, der entdeckt mitunter, dass dieser Parkplatz am häufigsten vom Geschäftsinhaber selbst belegt ist.

    Im übrigen bin ich Wahl-Niedersachse und das ganz bestimmt nicht deshalb, weil Leute wie Prenzler das Bundesland Niedersachsen als "VW-Land" bezeichnen. <X Und auf's Auto (im Sinne von Privatauto-Besitz) angewiesen ist in Niedersachsen sowieso keiner, wollte man eine Verkehrswende wirklich vollziehen, dann könnte das innerhalb weniger Jahre bewerkstelligt werden.

    Dem VW-Konzern wurde kürzlich höchst richterlich bescheinigt, dass er sich betrügerisch verhalten hat: "Der Bundesgerichtshof hat bei seinem Grundsatzurteil zugunsten von VW-Kunden im Abgasskandal eine gezielte Täuschungsstrategie durch den Wolfsburger Autokonzern festgestellt. "Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag in der Begründung der Entscheidung. Volkswagen habe "im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung" des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt." aus:

    "BGH-URTEIL ZU VW-DIESELSKANDAL

    Manipulationen waren "bewusste arglistige Täuschung" / VW will auf Kläger zugehen" Horizont vom 25. Mai 2020 https://www.horizont.net/marketing/nach…-zugehen-183215

    Ich fühle mich bestärkt in meiner Ansicht, dass Schutzstreifen meistens die minimale Ideallinie als Radfahrer innerorts anzeigen - der Reifen genau 1,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Dass so viele Radfahrer irrtümlich rechts der Linie fahren statt darauf oder links und damit im extra markierten Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr, ist ein Problem mangelnder Aufklärung. :whistling:

    Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob rechts vom Schutzstreifen Autos parken (>Dooring-Gefahr) oder eine freie Fläche sich befindet, die auch von Fußgängern nur sehr wenig benutzt wird.

    Und es ist im ersten Fall ein Unterschied ob ein breiter (mindestens 50 cm) Abstandsstreifen zu den parkenden Autos markiert ist, oder nicht. Und ob die Fahrzeuge tatsächlich ihre Parkmarkierung einhalten.


    Hier sind 50cm Abstand zu den parkenden Autos und 1,50m breite Schutzstreifen gegeben. (Kötnerholzweg, Hannover)

    Schon wieder so eine lustige Stelle: Es folgt ein weiterer modaler Filter, darum handelt es sich um eine Sackgasse, die aber von Fußgängern durchquert werden kann. Fußgänger können aber dieses Schild eigentlich nie sehen, denn sie dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf dem benutzungspflichtigen Radweg laufen. Und natürlich ist es ein bisschen witzig, dass der modale Filter nicht für Fahrräder durchlässig sein soll:

    [attach='13492','none','true']

    Positiv aufgefallen sind mit einige Fahrradpiktogramme, die sogenannte

    "Damenräder" zeigen, also eigentlich Räder mit tiefem Einstieg. Unter anderem auf dem zitierten Bild. Allerdings sieht das Piktogramm recht klein aus. Die Platte, auf die es aufgebracht ist, misst doch vermutlich höchstens 0,5m x 0,5m?

    Ist das Piktogramm wenigstens aus einer robusten dauerhaften Beschichtung hergestellt?

    Und warum werden nicht ausschließlich nur Fahrräder mit tiefem Einstieg in Kiel auf den Straßenbelag aufgebracht?

    Hattest du nicht schon mal so ein Kieler Fahrradpiktogramm an anderer Stelle gesendet, Malte? Achja, hier:

    RE: Fahrradpiktogramme auf Verkehrsschildern von Fahrrädern mit Trapezrahmen zu Fahrrädern mit tiefem Einstieg ändern!

    Beim Abklappern deiner Links bin ich auf diesen Video-Beitrag von 2013 gestoßen: "Pilotprojekt Fahrradschutzstreifen außerhalb von Ortschaften"

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Der Link führt zu Minute 1:10, an der Stelle wird behauptet, die Anlage der in dem Film dargestellten Schutzstreifen orientiere sich am niederländischen Vorbild. Dort gilt allerdings Tempo 60 auf den Straßen mit Schutzstreifen und nicht wie im Film dann weiter erläutert wird Tempo 70!

    Das Hauptproblem ist ohnehin, dass Schutzstreifen zwar möglicherweise eine Verbesserung für den Radverkehr auf wenig vom Autoverkehr belasteten Straßen darstellen. Es aber leider immer noch als erstrebenswert betrachtet wird, dass möglichst immer mehr Menschen möglichst viel mit dem Auto fahren. Der zurückliegende Einsatz der drei "Auto"-Ministerpräsidenten für eine generelle "Abwrackprämie" dokumentierte einmal mehr, dass es gar nicht gewünscht wird, das Straßen wenig vom Autoverkehr belastet sind. Im Gegenteil: Es soll immer mehr Autoverkehr stattfinden und am liebsten natürlich auf Straßen auf denen möglichst hohe Geschwindigkeiten gefahren werden.

    Entsprechend wird nach wie vor am Ziel festgehalten, Landstraßen grundsätzlich für die erlaubte generelle Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 (gefahren 120) zu ertüchtigen. Und ich sehe noch keine Regierung in Sicht, leider auch keine Grüne-geführte, die grundsätzlich bereit wäre, das zu ändern. Leider.:(

    Die Radverkehrförderung und auch die ÖPNV-Förderung auf dem Land könnte sehr kostengünstig dadurch bewerkstelligt werden, dass grundsätzlich nur noch Tempo 60 auf Landstraßen gefahren werden darf. Dann könnte man schauen, ob breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt werden müssen, oder ob bei weniger Verkehr auch Schutzstreifen genügen, die wie im Film gezeigt, ggf. vom Autoverkehr mitbenutzt werden dürfen.

    Lustig, wovor Fußgänger und Radfahrer so gewarnt werden. Gesehen im Oktober 2019 in Niedersachsen südlich der Elbe zwischen Fliegenberg und Stelle in der Steller Chaussee. Ein zweites Schild gibt es zudem auch zwischen Reppenstedt und Lüneburg entlang der L 216. Aber auch im Hamburger Stadtpark gibt es sinnverwandte Schilder. Es sind heutzutage halt überall Spinner unterwegs...!

    Ich kann nur davor warnen, diese Warnung auf die leichte Schulter zu nehmen!

    Zum Glück bin ich persönlich noch kein Opfer der herumfliegenden Brennhaare des Eichenprozessionsspinners geworden, aber eine radfahrbegeisterte Bekannte hatte mir davon Unerfreuliches berichtet. Das Wikipedia-Zitat übertreibt nicht:

    "Die Hautreaktionen halten (unbehandelt) oft ein bis zwei Wochen an. Meist sind alle Hautbereiche betroffen, die nicht bedeckt waren. Die Haut- und Schleimhauterscheinungen können mit Kortisolpräparaten behandelt werden. Gegen den Juckreiz helfen Antihistaminika. Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen." https://de.wikipedia.org/wiki/Eichen-Prozessionsspinner

    Selbst Nuturschutzverbände sehen es ggf. als verhältnismäßig an, die chemische Keule auszupacken, um Menschen vor dem Eichenprozessionsspinner zu schützen. (siehe am angegebenen Ort)

    Zur Zeit hat ja Coronabedingt ohnehin jeder einen Mund-Nasen-Schutz dabei. ich würde nicht zögern, den anzulegen bei einer so gekennzeichneten Strecke. Ebenso langes Arm und Beinkleid! "Für den Menschen gefährlich sind die Haare des dritten Larvenstadiums (Mai, Juni) des Eichen-Prozessionsspinners." (a. a. O.) Wir sind also mittendrin in der Saison!

    Selbst an einem 5 Meter breiten, exklusivem Super-Radweg dürfte das Blauschild nur aufgestellt werden, wenn das damit einhergehende Benutzungsverbot der KfZ-Straße auch entsprechend begründet werden kann. Ansonsten muss die Benutzung als "freiwillig" markiert werden (seit 2018 gibts dafür sogar eine Extra-Markierung, weil man nach 20 Jahren "erkannt hat", dass das anders gar nicht geht).

    So ist das Gesetz. Aber wenns keiner kennt (wie offenbar in den Verwaltungen) reden alle munter weiter davon, dass man da fahren "darf". Sehr ärgerlich.

    Welche "Markierung" meinst du?

    In Hannover wurden in den letzten Jahren einige Radwege, die bisher mit einem blauen Schild als benutzungspflichtig ausgeschildert waren, mit diesem Schild umgeschildert:

    In dem gezeigten Fall in der Blumenauerstraße ist es sogar ein ehemaliger verpflichtender Zwei-Richtungen-Radweg, der umgeschildert wurde.

    In jüngster Zeit wurde das in Hannover ganz massiv vorangetrieben solche Zwei-Richtungen-Radwege umzuschildern, weil das Land Niedersachsen den Kommunen verboten hatte, dass verpflichtende Zwei-Richtungen-Radwege auf beiden Straßenseiten ausgeschildert sind.

    Hier ein google-street-view-Link, der zeigt, das dort 2008 noch ein [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33]stand: https://www.google.com/maps/@52.37079…!7i13312!8i6656

    Mein Eindruck ist, dass sich bei Polizei und Verkehrsbehörde immer mehr der Gedanke durchsetzt, dass es dem Verkehrsgeschehen nicht gut tut, wenn Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer nur eine einzige mögliche Verkehrsführung angeboten wird.

    In dem oben gezeigten Fall ist es eine in beide Richtungen jeweils zweispurige Fahrbahn. Die beiden Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen getrennt. Dort gilt Tempo 50, viele Autofahrer fahren schneller. Wer dort den Radverkehr auf dem Hochbord einfach ersatzlos verbieten will, oder nur noch in eine Richtung den Radverkehr zulassen will, der müsste zuvor dafür sorgen, dass statt zwei Fahrbahnen mit je zwei Fahrspuren nur noch eine Fahrbahn mit jeweils einer Fahrspur je Richtung dort existiert. Und die Auto-Verkehrsmenge deutlich reduziert wird.

    Einfach nur die Möglichkeit aufheben, den Radweg der seit Jahrzehnten in beide Richtungen benutzt werden durfte und der als verpflichtend ausgewiesen war, zurückzupflastern und eine reinen Gehweg dort anzulegen, würde den lautstarken Protest und den "zivilen Ungehorsam" vieler "RadfahrerInnen" gegen diese Maßnahme hervorrufen. Und dabei spielte es eine sehr sehr untergeordnete Rolle, was der ADFC dazu sagen würde.

    Genau so wie es bisher leider eine sehr geringe Rolle spielte, dass der ADFC Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit fordert: " Der ADFC setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit in Städten wird." https://www.adfc.de/pressemitteilu…ver-mobilitaet/

    Beim Gehwegradeln kann man nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, wie konsequent man gegen Verstöße vorgeht. Ich würde eine 80-jährige Seniorin nicht anzeigen, die dort mit 11km/h auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad entlang schleicht. Aber ihretwegen würde ich das trotzdem nicht generell erlauben.

    Da bin ich ja wirklich beruhigt, dass du keine 80-jährige Seniorin vor den Kadi zerren willst, die auf dem Gehweg radelt. Auch dann nicht, wenn sie das gar nicht darf.;)

    Andererseits: Unterschätze die rüstigen Alten nicht. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass da welche drunter sind, ...

    Und da sind auch einige drunter, die ein Pedelec fahren. Und das auch auf Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Natürlich darf man auch mit einem Pedelec auf dem Fußweg fahren, wenn der für den Radverkehr freigegeben ist. (Zumindest wenn es kein Speed-Pedelec (Tretkraftunterstützung über 25 km/h hinaus) ist. Und wenn man sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln hält.

    Die Alten unterschätzen, da muss man aufpassen, dass es nicht schon in Richtung Altersdiskriminierung geht!

    So darf man auch nicht unterschätzen, dass nicht alle Radfahrer*innen (auch nicht alle alten) sich korrekt verhalten, wenn sie einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist: "Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten."

    Quelle: https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahr…-keine-radwege/

    Ich denke auch über das Ziel sind wir uns einig. Der ADFC Diepholz hat es so formuliert: "“Gehweg – Radfahrer frei” ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist."

    Das Problem an der Straße Salztorscontrescarpe in Stade ist jedoch, dass die Verkehrsbehörde den Fahrzeugverkehr für so gefährlich hält, dass sie für den Gehweg nicht nur eine Radverkehrsfreigabe angeordnet hat, sondern sogar eine Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung durch Fußverkehr und Radverkehr angeordnet hat. Sollte es gelingen, die Behörde dazu zu zwingen darüber einen Nachweis zu führen, dass dieses hohe Gefährdungspotenzial für den Radverkehr auf der Fahrbahn besteht, dann würde ihr das vermutlich schwer fallen, diesen Nachweis zu führen.

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was genau dann passiert. Ich nehme mal Folgendes an: Die Verkehrsbehörde dürfte in der Straße Salztorscontrescarpe keine blauen Schilder aufstellen, die ja ein Benutzungsverbot für die Fahrbahn darstellen.

    Die Verkehrsbehörde dürfte möglicherweise trotzdem den einen oder sogar beide Bürgersteige mit Gehweg mit Radverkehrsfreigabe beschildern.

    Da ist ein eklatanter Widerspruch drin in dem, was ich da schreibe, denn entweder besteht eine besondere Gefährdungslage auf der Fahrbahn oder es besteht keine besondere Gefährdungslage. Aber ich bin mir sicher, dass auch da noch mal Möglichkeiten der Differenzierung bestehen.

    In jedem Falle wäre durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] m. E. eine Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Situation, die ja ebenfalls nicht frei ist von Widersprüchen, gegeben. Einer der jetzigen Widersprüche ist: Die Verkehrsbehörde schildert den flussseitigen Bürgersteig in beide Richtungen mit gemeinsamer Fuß- und Radweg aus[Zeichen 240].

    Aber wie dein Foto zeigt, will die Verkehrsbehörde trotzdem erreichen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn fährt.

    Nein, hinter dem Gebüsch wartet seit gestern das hier auf einen. Man beachte die Bordsteinabsenkung.

    Das ist doch so gemeint oder? Diese Markierung soll Fahrradfahrer*innen dazu bewegen, den benutzungspflichtigen Hochbordradweg zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren. Oder was hat sich die Verkehrsbehörde dabei gedacht? Und warum hat sie das überhaupt so markiert?

    So eine Markierung (mal abgesehen von der verbesserungsfähigen Ausführung) macht doch nur dann Sinn, wenn es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe gibt, der jedoch nicht unbedingt von jedem Fahrradfahrer benutzt werden soll. Vielmehr sollen die Fahrradfahrer*innen, die sich das zutrauen (und das werden auch deinen Schilderungen zufolge erfreulicherweise immer mehr) auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Übrigens: Mir zu unterstellen, dass ich zu denen gehöre, die da lieber weiter auf dem Hochbord radeln, als die Fahrbahn zu benutzen, ist unfair. Tatsächlich ist es jedoch so, dass ich mir durchaus vorstellen kann, wäre ich neu in Stade, dort beides auszuprobieren, hochbord fahren (wo es erlaubt ist und entsprechend vorsichtig) und Fahrbahn fahren.

    Wäre ich länger oder häufiger dort, dann könnte es sein, dass ich bei meinem Fahrverhalten zu der einen oder anderen Entscheidung käme, ganz pauschal nur aufgrund von einigen Fotos oder Satellitenbildern kann ich das nicht entscheiden. Und wie es taktisch am geschicktesten ist, den Fahrradfahrer*innen es zu ermöglichen, die Fahrbahn legal zu benutzen, dass kann ich auch nicht von Hannover aus beurteilen. Möglicherweise ist ja deine Forderung, den Fußweg als reinen Fußweg auszuzeichnen oder dort gar keine Schilder aufzustellen zielführender? Vielleicht entsteht daraus als Kompromisslösung ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe? Das würde ich weiterhin bevorzugen (so aus der Ferne betrachtet und ähnliche Fälle vor Ort vor Augen).

    Eine Sache noch: Einer achtzigjährigen Frau würdest du es zugestehen, den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen? Möglicherweise, weil du sie für nicht mehr ganz so "rüstig" hältst, so dass sie keine so hohen Geschwindigkeiten erreicht, dass sie zur ernsthaften Gefahr für Fußgänger wird? Dann müsstest du im Umkehrschluss jedoch sehr konsequente regelmäßige Gesundheits-Checks für Führerscheininhaber befürworten und offensiv einfordern. Denn dort gibt es keine natürlichen Grenzen der körperlichen Fittness. Ein Gaspedal zu treten ist kein Kraftakt. Und die Gefahren einer zu hohen Dosierung erheblich!

    Das ist das Problem des ADFC, wenn er das nicht einfordert. Dein Beispiel zeigt gut, warum ich strikt dagegen bin: Der Platz wäre vorhanden, aber man scheut davor zurück, den Autoverkehr in irgendeiner Form einzuschränken. Sei es durch ein Tempolimit oder den Rückbau von Parkplätzen. Solange man diesen Murks klaglos hinnimmt, wird sich nie etwas daran ändern, dass Radfahrer und Fußgänger nur Verkehrsteilnehmer 3. Klasse sind.

    Ob der ADFC etwas einfordert oder es nicht einfordert ist in Anbetracht der geringen Größe des Verbandes und der oft verstopften Ohren der Verwaltungsmitarbeiter und Entscheidungsträger ohnehin nur von geringer Relevanz.

    Umso mehr kommt es darauf an, dass der ADFC sich dann hörbar und sichtbar konkret zu bestimmten Punkten einschaltet, wenn es die Chance gibt, Veränderungen zu Gunsten des Radverkehrs zu bewirken.

    Was du da verlangst liefe auf eine Art Harakiri des ADFC hinaus. Sollte sich der ADFC beispielsweise in der von mir oben vorgestellten Situation tatsächlich dafür einsetzen, dass die Radverkehrsfreigabe für den Fußweg an der Blumenauerstraße ersatzlos aufgehoben wird, dann hättest du vielleicht den einen oder anderen Radfahrer, der das gut findet. Vielen wäre es vielleicht egal, aber die allermeisten würden sagen: "Spinnen die jetzt total beim ADFC?"

    Umgekehrt ist es eine sehr langfristige Aufgabe und viel Klein Klein, an dieser und vielen anderen Stellen, Verbesserungen für den Radverkehr zu bewirken.

    Du schreibst ja als mögliche Kriterien für gemeinsame Fuß- und Radwege:

    Ist nicht zumindest ein Teil dieser Kriterien erfüllt bei dem Fußweg an der Straße Salztorscontrescarpe? Zum Beispiel geringes Fußgängeraufkommen? Die meisten Fußgänger dürften doch sicher auf der Häuserseite unterwegs sein, oder ist das auch ein Flussuferpromenadenweg, der da für den Radverkehr freigegeben ist?

    Die "Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 250 cm" https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkeh…0au%C3%9Ferorts.

    Das dürfte doch zumindest knapp erfüllt sein an der Straße Salztorscontrescarpe.

    Und es gibt auch keine Gefahrenstelle, abgesehen von der mit der Baumumfahrung. Und natürlich auch die Bushaltestellensituation.

    Allerdings ist die Bushaltestellensituation eigentlich auch klar geregelt: Hält ein Bus, dann muss auch der Radverkehr auf dem Hochbord halten.

    Schöner wäre freilich, wenn nicht nur der Radverkehr auf dem Hochbord, sondern auch der Autoverkehr und Radverkehr auf der Fahrbahn halten müssten.

    Entschuldige, dass ich mich da mit meiner "Fernanalyse" aufdränge, aber so ganz falsch liege ich doch damit auch wieder nicht, wenn ich abgesehen von den grundsätzlichen Überlegungen als naheliegende pragmatische Herangehensweise erstmal den Fußweg, Radfahrer frei da empfehle. Wenn erst mal die ersten Fahrradfahrer entdecken, dass es Spaß macht und legal möglich ist auf der Fahrbahn zu fahren und darüber im Sinne von Fußgängerschutz in den Medien darüber berichtet wird, dann könnten es auch zunehmend mehr Radfahrer*innen werden, die dann "Runterkommen" vom Fußweg.

    Eines der größten Probleme sehe ich in einer Verkehrsverwaltung, die darauf fixiert ist, eindeutige Radverkehrsführungen zu schaffen und die um jeden Preis unterschiedliche Optionen für den Radverkehr verhindern will. Vielleicht wäre es an der Zeit einen entsprechenden Thread zu eröffnen, in dem Beispiele gezeigt werden, dass so was möglich ist. Und das es so was auch schon an vielen Stellen gibt.

    Das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sollte man komplett streichen.

    Entweder ist ein Weg dazu geeignet, dass er gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, oder eben nicht. Leider wird das von vielen Kommunen als "Radweg 2. Klasse" eingesetzt, wenn man eingesehen hat, dass ein [Zeichen 240] tatsächlich unzulässig ist. Als Teil der Fahrradblase kann man sich zwar darüber freuen, dass man solche Wege dann nicht mehr benutzen muss, aber viele Radfahrer werden eben doch weiter darauf fahren und keiner davon wird Schrittgeschwindigkeit einhalten.

    Auch wenn das oft abgestritten wird, gibt es auch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten. Es fehlt lediglich eine bundeseinheitliche Kennzeichnung solcher Wege und klare Kriterien, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Leider hat es dieser Punkt wieder nicht eindeutig in die StVO geschafft und damit werden auch weiterhin klare Vorgaben in der VwV-StVO auf sich warten lassen.

    Du möchtest die Möglichkeit der Radverkehrfreigabe auf Fußwegen ([Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]) streichen, aber du möchtest gleichzeitig gemeinsame Fuß- und Radwege einrichten können, die nicht benutzungspflichtig sind.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hoffst du dass für die Einrichtung der gemeinsamen Fuß- und Radwege, die du dir wünschst, Mindestmaße gelten, die von vielen Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, nicht erfüllt werden.

    Schau dir doch mal dieses Foto aus Hannover an:

    Das ist in der Blumenauer Straße aufgenommen. Auf der Straße gilt Tempo 50. Es wird häufig noch schneller gefahren. Es sind in den Hauptverkehrszeiten viele Autos unterwegs. Verwaltung. Politik und autofahrende Stadtteilbewohner und ihre Lobbygruppen verhindern den sofortigen Rückbau der Parkplätze zugunsten eines

    breiten geschützten Radfahrstreifens ebenso wie eine Tempo 30 Regelung.

    Ich wollte in dieser Situation nicht derjenige ADFC-Vertreter sein, der die ersatzlose Streichung der Radverkehrsfreigabe einfordert.

    Allerdings sollen hier im Sockelbereich des Ihmezentrums bald umfangreiche Sanierungen durchgeführt werden. Und da wird es wichtig sein, gute Radverkehrsbedingungen, aber auch gute Fußgänger- und ÖPNV-Bedingungen herzustellen.

    Zumindest bis dahin ist es wichtig, die Radverkehrsfreigabe zu erhalten, sonst fahren da noch weniger Radfahrer*innen lang und dann wird es bei den anstehenden Umbaumaßnahmen heißen: Radfahrer spielen da keine Rolle, die gibt es da ohnehin nicht.

    Ich halte es für keine gute Idee, das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] komplett zu streichen.

    Aber es sollte damit möglichst sparsam umgegangen werden und nicht dauerhaft Konflikte erzeugt werden, weil Politik und Verwaltung lieber die Autolobby "pampern", als sich um gute Rad- und Fußverkehr und ÖPNV-Bedingungen zu kümmern.

    Yeti

    Die von dir weiter oben beanstandete Radverkehrsführung betrifft doch, wenn ich das richtig sehe die Straße Salztorscontrescarpe zwischen der Altländler Straße und der Straße am Güterbahnhof. Dort sind auf beiden Seiten Hochbordfußwege, die an der Straße Salztorscontrescarpe entlangführen. Der flussseitige Fußweg ist ausgeschildert als gemeinsamer Fuß und Radweg [Zeichen 240].

    Dass heißt Radfahrerinnen in beide Richtungen sind verpflichtet, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der Flussseite zu benutzen. Den auf der Häuserseite dürfen sie nicht benutzen.

    Wollte nun jemand mit dem Rad auf der Häuserseite nur wenige Häuser weiter fahren, zu einem Haus, das in Fahrtrichtung liegt, dann dürfte er das nicht auf der Fahrbahn tun, sondern müsste erst die Straße überqueren, um zum benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu gelangen. Anstatt sich einfach in den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn einzureihen und vielleicht hundert oder zweihundert Meter weiter wieder auszureihen, müsste man zweimal beide Fahrspuren mit dem Rad überqueren. Und hätte dabei auch noch die Bordsteine als Hindernis zu überwinden.

    Ich kann zunehmend deine Verärgerung nachvollziehen, Yeti.

    Um so dringender scheint es mir zu klären, ob es möglich ist, den Hochbordradweg als Fußweg auszuschildern, der für beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr frei gegeben ist. Da es der Fußweg auf der Flussseite ist, kann man wohl davon ausgehen, dass dort nur sehr selten und nur sehr wenige Fußgänger*innen unterwegs sind. Oder täusche ich mich da?

    Bleibt die Frage, ob ein Fußweg für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben werden darf. Oder ob der Fußweg nur in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzt werden darf. Und wie eine entsprechende Ausschilderung aussehen muss.

    Hier ein Beispiel aus Frankfurt/Oder:

    "Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen" Quelle: https://www.frankfurt-oder.de/B%C3%BCrger/Ak…ID=2616.27&La=1

    Hier ein älterer Artikel (von 2013) über die mangelhafte Situation für den Radverkehr in Frankfurt/Oder: "Einzelkämpfer im Sattel"

    https://www.moz.de/landkreise/ode…dg/0/1/1202074/

    Interessant sind auch die Leserbriefe!

    Und dieses Bild aus dem Artikel, dass einen Abschnitt der Karl-Marx-Straße in Frankfurt/Oder zeigt. Mit einer tapferen Radfahrerin mitten zwischen den Blechkisten. https://www.moz.de/fileadmin/_pro…_b745028b56.jpg

    So viel Autoverkehr wie auf dem verlinkten Foto aus Frankfurt dürfte wahrscheinlich in Stade in der Straße Salztorscontrescarpe nicht stattfinden. Auf jeden Fall ist das genannte Beispiel ein Beleg dafür, dass ein Fußweg in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben werden darf.

    Das oben beschriebene Wartehäuschen mit fehlender Seitenscheibe wurde inzwischen repariert, zumindest teilte man mir das einige Tage später mit, nachdem ich die Beschwerdestelle der Stadtverwaltung Hannover darauf hinwies.

    Hier der Link, wenn mal wer was Ähnliches los werden möchte:

    https://e-government.hannover-stadt.de/impulsweb.nsf

    Komme dort nicht so häufig vorbei, so dass ich mich noch nicht selbst davon überzeugen konnte.

    Zu der Frage Wartepflicht für Radfahrer*innen auf Radwegen die durch Bushaltestellen-Aufstellflächen hindurch oder direkt an diesen Aufstellflächen entlanggeführt werden, hatte ich neulich was entdeckt:

    "Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr und im Schulbusverkehr

    KG Berlin v. 15.01.2015:

    Kollidiert ein Radfahrer auf einem gekennzeichneten Radweg, der rechts an einer Haltestelle des Linienverkehrs vorbeiführt und für die Fahrgäste einen für sie reservierten Bereich von bis zu 3 m vorsieht, mit einem Fahrgast, der gerade einen haltenden Bus verlassen hat, kommt wegen des Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 StVO eine Haftungsverteilung von 80% zu Lasten des Radfahrers in Betracht."

    https://verkehrslexikon.de/Module/Gemeins…nd_Fusswege.php

    Das heißt also auch dann, wenn ein 3 Meter breiter Zusteige- und Aussteigebereich ausgeschildert ist, ist immer noch der am Unfall beteiligte Radfahrer in deutlich größerer Verantwortung, als der Omnibusfahrgast.

    Da frage ich mich, ob in dem Falle, wenn an so einer Stadtbahnhaltestelle ein Autofahrer einen Fahrgast anfährt, der unvorsichtigerweise den rot gepflasterten Haltestellenbereich Richtung Fahrbahn verlässt, dem Autofahrer ebenfalls 80% Verschulden zugesprochen wird?

    Das hier gezeigte Beispiel Haltestelle Glocksee hatte Hane schon mal weiter oben mit einem google-street-view-Link eingebracht. Ich steuere hier mal mein Foto dazu bei. Hier noch mal der Link, den Hane bereits benutzte:

    https://www.google.de/maps/@52.37351…12!8i6656?hl=de

    Mir persönlich ist der Blödsinn, den die Stader Verkehrsbehörde anordnet, mittlerweile egal und ich fahre so, dass ich sicher bin.

    Ist das nicht ein Widerspruch, wenn du dann schreibst:

    Verkehrsregeln sind kein Wunschkonzert.

    Du kannst doch nicht von jedem Durchschnittsradler oder gar "Einstiegsradler" erwarten, dass er die Verkehrsregeln besser kennt, als die Verkehrsbehörden. Und für ganz viele Radler ist es so eine Art "unumstößliches Grundgesetz", dass das Fahrradfahren auf dem Gehweg sicherer ist als auf der Fahrbahn.

    Es ist nur allzu gut verständlich, dass du dich über die von der Stader Verkehrsbehörde getroffene Lösung echauffierst. Aber es ist halt auch so, dass genau dass, was du da für dich feststellst, bezüglich der Inkompetenz der Stader Verkehrsbehörden, andere feststellen würden bezüglich der Qualifikation der Stader Verkehrsbehörden, wenn diese das anordneten, was du forderst.

    Ein Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg aufzuhängen, obwohl dort ein getrennter Fuß und Radweg gepflastert ist, halte ich an der Stelle für gar nicht mal sooooo schlimm. Ein entsprechender Hinweis könnte die Verwaltung auf die Idee bringen das Pflaster in dem Abschnitt so erneuern zu lassen, dass es tatsächlich ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ist. Damit wäre also nichts gewonnen.

    Aber du argumentierst ja auch mit dem Fußgängerschutz. Und die wären zumindest formell besser geschützt, wenn dort wo jetzt das Schild Gemeinsamer Fuß- und Radweg steht, zukünftig ein Schild stünde Fußweg + Radfahrer frei.

    Vielleicht ist es sogar so, dass diese Beschilderung Fußweg + Radfahrer frei nur in Fahrtrichtung gilt und entgegengesetzt der Fahrtrichtung ein solches Schild nicht aufgehängt werden darf. Es wäre doch zumindest interessant herauszufinden, ob die Stader Verkehrsbehörden in irgendeiner Form reagierten auf den Vorschlag mit dieser Ausschilderung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Und wo steht der Baum, der da umgeben ist vom Fußweg rechts auf deinem Foto und vom dafür viel zu schmalen Zwei-Richtungen-Radweg links auf deinem Foto, ist das die Bushaltestelle Salztorscontrescarp?

    Und das Bild mit dem kaum erkennbaren blauen Schild [Zeichen 240], ist das die Bushaltestelle Theodor-Hermann-Weg?

    Thread lesen, steht alles da.

    Zu diesem Thema wird nicht so bald alles gesagt sein, was man dazu sagen kann.

    Und es wird immer wieder Beispiele geben, die es nahelegen Kompromisse auszuhandeln. Trotzdem ist es natürlich schön, eine klare Meinung dazu zu entwickeln und die in den Diskussionsprozess und Veränderungsprozess einzubringen. Aber es wäre fatal sämtliche Radverkehrslösungen, die nicht hundertprozentig dem eigenen Kurs entsprechen pauschal zu verdammen. Wenn man nur eine Lösung als die richtige zulassen will und deshalb alle anderen Möglichkeiten ablehnt, dann kann das in die Sackgasse führen.

    Aber jetzt mal konkret:

    Wie soll ich diese Aussage, "Thread lesen, steht alles da.", denn nun verstehen bezogen auf mein oben schon einmal genanntes Beispiel:

    Im Allerweg gibt es auf beiden Seiten breite Hochbordradwege, die einmal als verpflichtende Zweirichtungs-Radwege angelegt wurden. Das war vor ca. 20 bis 25 Jahren.

    Seit ca. ein bis zwei Jahren sind es Angebotsradwege, die jeweils in beide Richtungen befahren werden dürfen. Die Fotos habe ich oben schon mal veröffentlicht. Hier ein Link zu einer Macpillary-Fahrt auf dem Allerweg, die vermutlich aus Radfahrerperspektive aufgenommen wurde und bei der der Angebotsradweg in Fahrrichtung rechts benutzt wird.

    Ich kann daran nichts Schlimmes finden. Nichts wo ich sagen würde, das müsste verboten werden und die Polizei müsste da alle von ihren Rädern runterholen, die so fahren wie es hier auf Macpillary zu sehen ist:

    https://www.mapillary.com/app/?lat=52.36…278&focus=photo

    Welchen Thread soll ich jetzt dazu lesen, und was steht da schon alles?

    Was ich mir langfristig für den Allerweg wünschte, das wären breite Bürgersteige ohne Radverkehr. Und auf der Straße so wenig Autoverkehr, dass es jederzeit bequem und angenehm ist, dort mit dem Fahrrad zu fahren. Es ist zurzeit wegen des zeitweise hohen Auto-Verkehrsaufkommens unangenehm dort zu fahren und es gilt lediglich das generelle Innerorts-Tempolimit von 50 km/h. Gleichwohl darf dort jeder mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren. Es machen aber nur wenige von der Möglichkeit gebrauch. Dort dürfte höchstens 30 km/h gelten und das muss durch technische Einrichtungen an den Autos zuverlässig eingehalten werden. Diese technischen Möglichkeiten gibt es bereits, aber sie sind nicht verpflichtend. Das muss sich ändern!