Beiträge von Ullie

    Diese Situation ärgert mich aus Fußgängersicht immer wieder: Woher soll der Fußgänger wissen, ob der Radfahrer, der ihm da entgegenradelt, legal unterwegs ist?

    Eine Stufe vorher: Woher soll er wissen, dass er dort mit - legalem - Radverkehr zu rechnen hat?

    Was würde das denn für einen Unterschied machen für dich, wenn du wüsstest, dass ein Fahrradfahrer legal den Fußweg benutzt, im Vergleich dazu, dass er den Fußweg illegal benutzt?

    Wenn ein Radfahrer einen Fußweg benutzt, der für den Radverkehr freigegeben ist, [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] dann muss er ihn so benutzen, dass er den Fußverkehr nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Tut er das trotzdem, dann ist der Fahrradfahrer da so oder so nicht mehr legal unterwegs.

    Wirst du dagegen als Fußgänger nicht von dem Radfahrer beeinträchtigt, dann kann es dir doch egal sein, ob der Radfahrer legal oder illegal den Fußweg benutzt. Und wenn du zum Beispiel an einer Bushaltestelle aussteigst und dann losgehst, dann weißt du doch sowieso nicht, wie der Fußweg, auf dem du dich gerade befindest, möglicherweise ausgeschildert ist.

    Gehbahnen, die zuvor in keiner Richtung durch ein Blauschild oder andere deutliche Instrumente (auch) zum Radweg erklärt worden sind, sind aber niemals Radweg. Für diese Flächen verbietet sich somit die Aufstellung des Zusatzschildes "Radverkehr frei", weil dies dem Wortlaut der VwV nach erst dann zulässig ist, wenn die Fläche auch vorher schon "Radweg" gewesen ist. Der Versuch der Zweckentfremdung der Kennzeichnung zur Herstellung eines Radweges, den es vorher noch nicht gegeben hat, ist ebenso naheliegend wie er nicht erlaubt ist.

    Nach meinen Beobachtungen in Hannover wird das so, wie du es beschrieben hast, umgesetzt. Und ich habe noch keinen Versuch beobachten können, dass damit versucht wurde, einen Radweg zu schaffen, wo vorher keiner war. Gibt es denn Mindestvoraussetzungen dafür, wie breit zum Beispiel ein so gekennzeichneter Angebotsradweg mindestens sein muss, damit dieses Schild aufgestellt werden darf? [Zusatzzeichen 1022-10] Oder darf das auch dann aufgestellt werden, wenn der Angebotsradweg sehr schmal ist? Zum Beispiel deutlich schmaler als die aktuelle Mindestbreite von 1,60 m? Oder wenn der Abstand zu parkenden Autos deutlich schmaler ist als die aktuell gültigen 0,75 m?

    ( http://www.verkehrswende-darmstadt.de/infothek/breite-von-radwegen/ )

    Ich frage mich ob langfristig gesehen diese Angebotsradwege ganz weg kommen, entweder weil der Autoverkehr auf der Fahrbahn, wo nötig, stark reduziert wird im Tempo und in der Menge.:)

    Oder ob die Angebotsradwege wegkommen, weil breite echte Radwege (benutzungspflichtig) daraus gemacht werden, weil der Verkehr auf der Fahrbahn stark zunimmt und zum Beispiel durch den Wegfall von Parkplätzen Platz geschaffen wird für richtig breite Radwege. ?(

    Oder ob solche Angebotsradwege zu einer Dauerimprovisation werden, wo man dann in zwanzig Jahren die Schilder erneuert, weil die alten vermoost oder verblichen sind. Ich tippe auf letzteres :(.

    Bild: Hannover Schützenallee

    "Sind nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsanlagen vorhanden, sind deutlich höhere Kfz-Verkehrsstärken zulässig, da davon ausgegangen wird das langsame

    und schutzbedürftige Radfahrer von sich aus den nichtbenutzungspflichtigen Radweg nutzen, durchschnittliche Radfahrer auf der Fahrbahn jedoch noch nicht gefährdet sind.

    Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)17 zufolge nutzen ca. 90% der rechts fahrenden Radfahrer unabhängig von der Benutzungspflicht vorhandene bauliche Radwege oder Radfahrstreifen." Seite 11 aus:

    Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz

    https://www.mainz.de/medien/interne…t_Leitfaden.pdf

    In dem Leitfaden wird dargestellt, dass für die Anordnung / bzw. das Aufheben der Radwegebenutzungspflicht die KFZ-Belastung auf Straßen zur Beurteilung mit herangezogen wird und die Anzahl der Radfahrenden.

    Ich schätze, dass es zutrifft, dass 90% der Radfahrer*innen keinen Gebrauch von der neu gewonnenen Möglichkeit machen werden, auf der Fahrbahn zu radeln, wenn ein bisher benutzungspflichtiger Radweg umgewandelt wird zu einem nichtbenutzungspflichtigen Radweg.

    Und ich vermute darüberhinaus, dass das in vielen Fällen auch nicht sehr viel anders aussieht, wenn keine Radverkehrsfreigabe auf dem Fußweg angeordnet wird. Dann gibt es halt jede ordnungswidrige fahrende Radfahrer.

    Ich gehe allerdings auch davon aus, dass deine Beobachtung und Wahrnehmung zutrifft, dass nämlich viele von zu engen gemeinsamen Fuß- und Radwegen oder auch getrennten Fuß- und Radwegen auf einem gemeinsamen Hochbord genervt sind und zwar deutlich mehr als die 10%, die nach dem Aufheben der Benutzungspflicht auf der Fahrbahn radeln würden.

    Viele Radfahrer*innen (und Fußgänger*innen) wünschen sich einfach nur mehr Platz auf der Verkehrsfläche auf der sie bevorzugt unterwegs sind. Viele Fußgänger und Fahrradfahrer schimpfen darüber, dass es auf ihrem Fußweg, auf ihrem Radweg oder auf ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu eng ist, aber nur wenige gehen so weit, dass sie den Platz von anderen einfordern.

    Oft enden solche Schimpftiraden damit, dass am Ende gesagt wird, es sei halt alles viel zu eng bebaut worden, oder in der Stadt wohnten einfach zu viele Menschen.

    Was man am häufigsten hört, nicht nur von Autofahrern sondern auch von Radfahrern und Fußgängern: "Es gäbe halt einfach zu wenig Parkplätze in der Stadt."

    Die Bereitschaft, einen ehemals verpflichtenden gemeinsamen Fuß- und Radweg zu verlassen, weil der als zu eng empfunden wurde, und dafür auf der Fahrbahn zu fahren ist gering.

    Dabei könnte vermutlich der Anteil der Radfahrer auf der Fahrbahn deutlich gesteigert werden, wenn zum Beispiel ein Parkstreifen aufgelöst und in einen breiten Fahrrad-Schutzstreifen umgewandelt wird. Auch dann wenn der ehemals gemeinsame Fuß- und Radweg dann nur noch ein Fußweg ist, der für den Radverkehr freigegeben ist, werden dann deutlich mehr als 10% auf der Fahrbahn auf dem Fahrradschutzstreifen fahren.

    Die Frage ist immer welche Alternativen kann ich anbieten, wenn ich die Radwegebenutzungspflicht aufhebe. Für die 10% der Radfahrer*innen, die sich dann freuen, dass sie auf der Fahrbahn fahren können, ist bereits das Aufheben der Benutzungspflicht die Alternative, die sie sich gewünscht haben. Die anderen 90% jedoch können mit der neu gewonnenen "Freiheit" nichts anfangen. Sie verstehen oft nicht einmal ansatzweise, warum 10% der Radfahrer das für so erstrebenswert gehalten haben und sich nun darüber freuen.

    Wenn jedoch das Angebot einer attraktiven Alternative, zum Beispiel der oben erwähnte breite Schutzstreifen, dazukommt zum Aufheben der Benutzungspflicht, und dafür Parkplätze zurückgebaut werden, dann ist es wichtig, dass in eine Gesamtstrategie einzukleiden. Dann muss es darum gehen, die autofreie Gesellschaft als eine realistische und erstrebenswerte Möglichkeit zum (Über-)leben herauszustellen!

    Und was ist dann das hier, wenn das alles so einfach ist?

    Ach ja: Bei Eis und Schnee die Spikes nicht vergessen.;)

    Wenn das so ist, dann hat ein [Zeichen 240] dort nichts zu suchen! Begreifst du das nicht? X(

    Mit der selben Argumentation fahren auch Autofahrer auf der Landstraße 120km/h. Auch OK?

    Können und Dürfen ist nämlich nicht das Selbe. Würdest du auch an einer Landstraße ein Tempolimit von 10km/h anordnen und dann sagen, dass die Leute selbst entscheiden sollen, ob sie sich daran halten?

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit. Immer. Auch dann, wenn weit und breit kein Grund erkennbar ist. Und darum hat diese Beschilderung dort nichts verloren, wo es dafür keinen Grund gibt. Wer sich mit einem Fahrrad auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, soll das Fahrrad schieben.

    Dieses Schild [Zeichen 240] wird nach meiner Beobachtung dort eingesetzt, wo es aus Sicht der Verkehrsbehörde unerwünscht ist, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen.

    Radfahrer nutzen aus verschiedenen Gründen so ausgeschilderte Radwege und viele fühlen sich dadurch nicht irgendwie genötigt oder zu irgendwas gezwungen.

    Leider achten nicht immer alle Fahrradfahrer*innen dabei ausreichend auf den Fußverkehr.

    Aber in der Regel klappt auch das einigermaßen, wobei es sehr unterschiedlich ist, wie dicht der Fußverkehr dort ist, bzw. wie eng es dort ist. Insbesondere bei Baustellen ist es oft viel zu eng:

    Leider wird das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg von Verkehrsbehörden auch dort eingesetzt, wo es so eng ist, dass es leicht zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern kommen kann, wie die gefährliche Baustellenausschilderung zeigt. Und dabei sind nebenan vier freie Fahrspuren, die jedoch vom Radverkehr nicht benutzt werden dürfen.

    In jedem Fall halte ich es für besser, dass an Stellen, an denen bisher ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert ist [Zeichen 240], das Schild ersetzt wird durch Fußweg mit Radfahrer frei.[Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10].

    Und wenn der Fußweg in beide Richtungen frei gegeben werden soll, dann gibt es die Möglichkeit in Fahrtrichtung das aufzuhängen: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß man nämlich das Radfahrer einem entgegenkommen könnten.

    Und gegen die Fahrtrichtung kann man dann das aufhängen: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Das ist doch alles recht überschaubar?

    Und mal ganz abgesehen davon halte ich es für noch besser, wenn auf der Fahrbahn so langsam und vorsichtig gefahren wird, dass jeder Radfahrer gerne bereit ist, die Fahrbahn zu befahren. Wenn das so ist, dann stört auch die Radverkehrfreigabe auf dem Fußweg keinen Fußgänger, denn der Radverkehr findet dann ja auf der Fahrbahn statt.

    Noch besser ist es natürlich Fahrbahnen zu schaffen, auf denen Fahrradfahrer*innen sich auch dann wohlfühlen, wenn dort Autoverkehr stattfindet. Leider kommt es häufig vor, dass man von Autos viel zu schnell und viel zu eng überholt wird auf der Fahrbahn. Und zu einem niedrigeren generellen Tempolimit auf Landstraßen deutlich unter 100, ich schlage vor Tempo 60 und innerorts Tempo 30, auch auf Hauptverkehrsstraßen, fehlen bislang die politischen Mehrheiten.

    Ein Verbreitern so ausgeschilderter Fußwege [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] findet ebenfalls häufig nicht statt, vor allem dann nicht, wenn Parkplatzverlust droht. Das ist schade, aber kein Grund gleich die Sense auszupacken.

    Es gab ja mal den Grundsatzentscheid, dass an einer Straße nicht auf beiden Seiten Radwege ausgeschildert werden dürfen, die jeweils in beide Richtungen benutzt werden dürfen.

    In Hannover hat man daraufhin an mehreren solchen Radwegen die blauen Radwegschilder abgehängt, und das was unten drunter angebracht war hängen gelassen, bzw. ein bisschen weiter nach oben geschoben.

    Vorteil für den Radverkehr: Der darf jetzt ganz legal auch auf der Fahrbahn stattfinden. Dort natürlich nur in Fahrtrichtung.

    Ja, das wird immer mehr und immer mit dem vordringlichen Ziel, den Autoverkehr weiter zu beschleunigen. Es gab in den Jahren 2017 und 2018 zehn Unfälle an Kreisverkehren, von insgesamt 107 Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern, davon 55 vom Unfalltyp Einbiegen-/Kreuzen-Unfall. Das heißt, dass fast jeder fünfte Unfall dieses Typs an einem der 16 Kreisverkehre passierte, die es damals schon gab. (...)

    Hier ein youtube-Film zum Rückbau des Klagesmarktkreisels in Hannover, der von tv-lokal 2012 gedreht wurde:

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    Skurril in Hannover werden Kreisel zurückgebaut, in Stade werden sie neu gebaut.

    Zusammenfassung der Interviews in dem Film:

    Kreisel ist für Autofahrer schneller.

    Kreuzung ist für Fußgänger und Radfahrer sicherer.

    Vielleicht hast du ja in Stade mal die Chance den Film vorzuführen?

    Interessant ist auch dieser Video von 2012, in dem sich die Piraten dafür aussprechen, den Klagesmarktkreisel nicht zur Kreuzung umzubauen:

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    Dauerhafte Schrittgeschwindigkeit auch ohne Fußgänger (siehe anderer heute aufgewärmter alter und anderer Faden) ist aber irgendwie keine tolle Radverkehrsförderung, meine ich ... (Bzw. Haftungsrisiken, wenn man normale Geschwindigkeiten fährt)

    Du musst bedenken, dass diese Schilder [Zeichen 240]ohnehin oft nur dort aufgehängt worden sind, wo der Bürgersteig so schmal war, dass für einen getrennten Fuß- und Radweg nicht genug Platz war. Im städtischen Raum sehe ich da jetzt kein großes Problem, denn deutlich schneller fahren kannst du bei starker Benutzung durch Fußgänger auch auf einem gemeinsamen Fuß und Radweg nicht im vergleich zu einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg.

    Und im ländlichen Raum ist ein für den Radverkehr freigegebener Fußweg kein Grund stur nur max. Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wenn du schon aus weiter Entfernung keinen Fußgänger siehst, dann kannst du dort auch schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Siehe zum Beispiel hier im Landkreis Schaumburg:

    Der größte Vorteil jedoch ist, dass du auch ganz legal die Fahrbahn benutzen kannst. Zum Beispiel in der Situation auf dem Foto.

    Dauerhafte Schrittgeschwindigkeit auch ohne Fußgänger (siehe anderer heute aufgewärmter alter und anderer Faden) ist aber irgendwie keine tolle Radverkehrsförderung, meine ich ... (Bzw. Haftungsrisiken, wenn man normale Geschwindigkeiten fährt)

    Du musst bedenken, dass diese Schilder [Zeichen 240]ohnehin oft nur dort aufgehängt worden sind, wo der Bürgersteig so schmal war, dass für einen getrennten Fuß- und Radweg nicht genug Platz war. Im städtischen Raum sehe ich da jetzt kein großes Problem, denn deutlich schneller fahren kannst du bei starker Benutzung durch Fußgänger auch auf einem gemeinsamen Fuß und Radweg nicht im vergleich zu einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg.

    Und im ländlichen Raum ist ein für den Radverkehr freigegebener Fußweg kein Grund stur nur max. Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wenn du schon aus weiter Entfernung keinen Fußgänger siehst, dann kannst du dort auch schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Siehe zum Beispiel hier im Landkreis Schaumburg:

    Der größte Vorteil jedoch ist, dass du auch ganz legal die Fahrbahn benutzen kannst. Zum Beispiel in der Situation auf dem Foto.

    So sah es in der Planung aus. Hat die ausführende Firma das spontan selbst geändert oder wurde die Planung noch nachträglich geändert?

    Ich bin jetzt etwas verwirrt.

    Das mit dem Plan, den ich hier von Yeti zitiere, das ist hier, wo Glückstädter Straße und Schöllischer Straße und Freiburger Straße drauf zulaufen. Und auf openstreetmap ist da noch ein rot gestrichelter Weg zu erkennen vor den Häusern mit den Nummern 38, 40 und 42. Ist das ein gemeinsamer Fuß- und Radweg?

    https://www.openstreetmap.org/#map=19/53.60929/9.47308

    Und auf googlemaps ist das hier, aber noch nicht eingezeichnet:

    https://www.google.com/maps/place/Gl%…438!4d9.4694182

    Richtig?

    Ist in Stade die "Kreiselmania" ausgebrochen?

    Für den Autoverkehr sind Kreisel ja vielleicht ganz praktisch. Für einen guten (reinen) Radverkehr dagegen komplett überflüssig. Ich kann mich zumindest nicht erinnern, dass auf einer der autofreien Nordseeinseln, die ich besucht habe, ein Kreisverkehr existiert. Da sind Konflikte vorprogrammiert, wenn Kreisel für den Autoverkehr gebaut werden. Viele Radfahrer werten das als Zumutung, sich an die reinen Auto-Kreisverkehr-Regeln zu halten und fahren lieber ihre eigenen Wege.

    Warum hat man in Stade denn überhaupt angefangen, die vielen Kreisel zu bauen?

    Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    Gibt es bereits irgendwelche Pläne, aus denen hervorgeht, wie das einmal ausgeschildert werden soll? Ich habe gerade versucht diesen Kreisel auf deinem Foto auf googlemaps zu finden. Aber bei den vielen Kreiseln in Stade ist mir das nicht gelungen. Der Kreisel beim Presseservice Nord ist es nicht.

    Der Kreisel Am Bahnhof/Am Güterbahnhof ist es auch nicht.

    Und der Kreisel bei Aldi ist es auch nicht.

    Doch der bei Aldi. Vielen Dank. Auf deinem Foto von der Zeichnung konnte ich es erkennen. Und das Foto ist an der Einmündung Glückstädter Straße entstanden.

    Verstehe ich nicht. Sie sind also mit dem Rad unterwegs. Haben die Hälfte des Weges zur Arbeit zurück gelegt. Plötzlich ist ein Radweg zu einem Fußweg mit Radfreigabe umbeschildert. Wie viele Menschen in Ihrem Weltbild kehren dann um, kaufen sich ein Auto und fahren zur Arbeit statt illegal auf dem Fußweg weiter zu radeln?

    Wenn der Fußweg umgeschildert wurde

    von Gemeinsamer Fuß und Radweg [Zeichen 240] (ALT!)

    zu

    Fußweg mit Radverkehrfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] (NEU!)

    dann ist das eine einfache Möglichkeit, den Radverkehr zu verbessern, weil Fahrradfahrer*innen, die das gerne möchten, dann die Fahrbahn benutzen können. Fahrradfahrer*innen, denen das Fahrbahnfahren aus welchen Gründen auch immer unangenehm ist, können weiter hochbord fahren.

    Und das ist auch nicht verboten, wenn dort [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] steht.

    Würde man jedoch einfach nur das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg abbauen, dann wäre es tatsächlich illegal weiter Hochbord zu fahren. So lange das nicht kontrolliert wird und es zu keinen spektakulären Unfällen auf dem Hochbord kommt, wird das vermutlich keinen groß interessieren, wenn da weiter geradelt wird. Aber es wäre dann ordnungswidrig, dort auf den Fußweg weiter Fahrrad zu fahren. Und ich kenne Leute, die sich im Falle von Kontrollen dann drangsaliert sehen und solche Straßen zukünftig ganz vermeiden und/oder einfach seltener das Fahrrad benutzen. Die kaufen sich dann kein Auto, denn viele haben bereits eines. Haben sie keines fahren dort manche einfach nicht mehr lang, wo sie es bisher legal konnten, jetzt aber gezwungen sind, die Fahrbahn zu benutzen, und befürchten müssen, dass sie andernfalls dort zur Kasse gebeten werden.

    In meinem Weltbild kenne ich niemand, der sich daran stören würde, wenn gemeinsame Fuß- und Radwege umgeschildert würden zu Fußwegen mit Radverkehrfreigabe. Deshalb würde auch keiner auf's Auto umsteigen.

    Ich kenne auch niemand (zumindest keinen Fahrradfahrer), der sich daran stören würde, wenn [Zeichen 237] und [Zeichen 240] ihren Zwangscharakter verlieren würden. Also wenn diese Schilder nicht mehr dazu verpflichten würden, den Radweg zu benutzen, so dass man legal auf der Fahrbahn fahren kann. Mehrere Autofahrer, die ich darauf angesprochen habe, sehen das allerdings sehr skeptisch.

    Wenn allerdings Hochbordradwege entfernt werden, dann hagelt es Proteste auch von Fahrradfahrern: Siehe zum Beispiel hier:

    https://www.google.com/maps/search/HA…t/data=!3m1!1e3

    Man hatte das in Hannover in der Stammestraße so gemacht: Die Bürgersteige mussten erneuert werden. Der dort durch das Pflaster deutlich erkennbare und von vielen Fahrradfahrer*innen genutzte Hochbord-Angebotsradweg wurde nicht erneuert, weil viel zu schmal und die Stammestraße Teil einer Tempo-30-Zone in der keine Hochbordradwege vorgesehen sind.

    Eine Beruhigung der Proteste der Fahrradfahrer*innen konnte erst dadurch erreicht werden, dass die Stammestraße zur Fahrradstraße gemacht wurde. Hier hatten die Verwaltung und die Politik Mut bewiesen und sich über das Gemeckere der Autofahrer hinweggesetzt, die sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße gegängelt sahen vom Radverkehr, der ja in der Fahrradstraße - zumindest theoretisch - Vorrang genießt.

    Hier dieselbe Stelle auf google-streetview von 2008. Da gab es noch die Hochbordradwege, allerdings nicht verpflichtend, sondern als Angebotsradwege.

    https://www.google.com/maps/@52.34233…!7i13312!8i6656

    Das ist m. E. das Schlimme an dem was da gerade in Stade passiert: Da kann man sich nicht dazu durchringen, die Hochbord-Radweg-Infrastruktur zurückzubauen und im Gegenzug den Autoverkehr reduzieren und die Straßen zu Fahrradstraßen machen. Wenn man das schon nicht macht, dann sollte man wenigstens darauf verzichten, die Hochbordradwege verpflichtend zu machen. Stattdessen könnte man an einem Ende (in Fahrtrichtung) dieses Schild aufstellen: [Zusatzzeichen 1000-33] und entgegengesetzt der Fahrtrichtung dieses Schild aufstellen: [Zusatzzeichen 1022-10] Warum macht das die Stader Verkehrsbehörde nicht?

    Gerade bei dem Kreisel in Bahnhofsnähe in Stade ist es doch so, dass Fahrradfahrer ungern die volle Kreiselumfahrung wählen, sondern lieber den kürzesten Weg fahren. Yeti hatte ja darüber berichtet. Dann sollen sie das auch dürfen, denke ich. Und dann sollte eine Ausschilderung erfolgen, die das erlaubt!

    Doch, selbstverständlich kann man das. Oder alternativ wenigstens deren Bedeutungsgehalt ändern, indem die damit verbundene Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen wird.

    Natürlich kann man alle Blauschilder über Nacht abbauen. Das würde bedeuten, dass viele Fahrradfahrer*innen plötzlich nicht mehr dort fahren könnten, wo sie es gewohnt sind zu fahren. Im Sinne der Radverkehrsförderung sollte man zuvor überprüfen, ob das verstärkt dazu führt, dass weniger Rad gefahren wird oder ob dann mehr Rad gefahren wird. Ich befürchte es würde dann deutlich weniger Menschen Rad fahren.

    Etwas ganz anderes ist es den Bedeutungsgehalt der Schilder [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] so zu ändern, dass damit keine Benutzungspflicht mehr verbunden ist.

    Das könnte tatsächlich den Radverkehrsanteil steigern.

    Aber im Prinzip genügt es dafür einen Schildertausch vorzunehmen:

    Anstatt [Zeichen 240] ist es zum Beispiel möglich [Zeichen 239] plus [Zusatzzeichen 1022-10] aufzuhängen.

    Und statt [Zeichen 237] plus [Zusatzzeichen 1000-31] ist es möglich [Zusatzzeichen 1000-33] ohne das Blauschild aufzuhängen, für die Gegenrichtung entsprechend [Zusatzzeichen 1022-10].

    In vielen Fällen genügt es auch, dieses Schild [Zeichen 241-30] abzubauen. Wenn ein am Pflaster oder einer Linie erkennbarer Radweg vorhanden ist, dann darf der als Angebotsradweg weiter genutzt werden.

    Gerade bei einigen der richtig krassen Beispiele von Yeti aus Stade frage ich mich, warum die Verkehrsbehörde das nicht tut.

    Der Aussage "bei einer angeordneten oder erlaubte Benutzung eines linken Radweges handelt es sich nicht um Geisterradeln, sondern um eine verkehrsrechtliche Anordnung" stimmte ich zu. Die Notwendigkeit stößt mir aber sauer auf. linke Radwege sind seltenst "notwendig".

    Definiere "notwendig".

    Ich habe hier ein Beispielfoto aus Wiesbaden, da ist der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg gegen die Fahrtrichtung ausgeschildert.

    Kurt-Schuhmacher-Ring/Ecke Hollerbornstraße.

    Das ist Autoverkehrsinfrastruktur in Reinform. Ohne irgendeinen ernsthaften Gedanken an Radfahrer und Fußgänger verschwendet zu haben.

    Eine mögliche Sofortmaßnahme wäre, die Benutzungspflicht aufzuheben und statt des vorhandenen [Zeichen 240] gemeinsamer Fuß- und Radweg ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] Fußweg, Radverkehr frei dorthin zu stellen.

    Aber das Fahrradfahren hochbord entgegen der Fahrtrichtung komplett verbieten???

    Oder Fahrradfahrer durch kompletten "Blauschilderabbau" auf die Fahrbahn zwingen?

    Darin sehe ich keine Optionen. Und ein Komplettumbau verknüpft mit einer effizienten Verkehrswende lässt sich nicht von jetzt auf Gleich verwirklichen.

    Selbst wenn man auf beiden Seiten breite Einrichtungs-Fahrradwege baut und dafür Fahrbahnen zurückbaut, müsste man noch die Querungsmöglichkeiten verbessern.

    Gut Stade ist nicht Wiesbaden. Aber auch für Stade sollte gelten: Jahrzehntelangen Autoverkehrsinfrastruktur-Ausbau kann man nicht durch den Abbau von "Blauschildern" über Nacht zurückdrehen.

    Die Macht der Bilder. Tatsächlich weiß man nicht so recht, was es mit der Mittellinie auf der holländischen Fahrradstraße auf sich hat. Für mich verstärkt sich da erst mal der Eindruck, dass eine solche Mittellinie Autofahrer davon abhält, Radfahrer überholen zu wollen. Und das ist mir sehr wichtig in einer Fahrradstraße, das ich nicht von Autos überholt werden möchte. Dass dadurch möglicherweise Radfahrer daran gehindert werden, andere Radfahrer zu überholen, da hast du mich erst drauf gebracht. Das kommt bei mir allerdings auch nicht so häufig vor, das ich andere Fahrradfahrer überhole beim Fahrradfahren. Ich bin da kein so großes Sport-As und eine elektrische Tretunterstützung habe ich auch nicht.

    Was gilt eigentlich auf holländischen Fahrradstraßen für ein Tempolimit? Und sind die wirklich so gestaltet wie auf dem Bild? Und ist diese Mittellinie tatsächlich so stark erhaben, dass sie eine Sturzgefahr darstellt? Oder ist es nur ein Herausragen von ein bis zwei Zentimeter maximal? Kennt wer in den Niederlanden ein Beispiel? Als ich dort war hatte ich so was nicht gesehen wie diese holländische Fahrradstraße, aber ich war auch nicht in großen Städten. https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/assets/cus…sse_holland.jpg

    Es ist wirklich kurios, dass Scheuer nicht schon längst ein Fahrverbot als Minister erhalten hat.

    https://pbs.twimg.com/media/EcQ0tYnXgAAAtC0.jpg

    Ich habe schon länger den Eindruck, dass er einen ganz besonderen Politikstil erfolgreich betreibt. Er macht alles zunichte, was der unbegrenzten Auto-Raserei im Wege steht und es gelingt ihm dabei den Eindruck zu hinterlassen, dass er das eigentlich gar nicht so will.

    Beispiel Maut:

    Es ist klar, dass die CDU/CSU eigentlich keine Maut will. Aber es reicht ihr nicht, sich einfach nur gegen die Maut auszusprechen. Sie strebt ein Maut-Modell an, mit dem nur bei Ausländern abkassiert werden soll als Revanche dafür, dass der deutsche Autofahrer im Ausland für die Straßenbenutzung zur Kasse gebeten wird.

    Schon das ist ein propagandistisches Meisterstück, mit dem der politische Gegner egal welcher Couleur ausgeschaltet wird. Denn die deutschen Autofahrer und ihr oberster Schutzherr (Verkehrsminister) stellen sich als Getriebene dar, die in einer Art Notwehr zum Handeln gezwungen sind.

    Und die politischen Gegner haben nicht den Mut, den eigentlichen "Geburtsfehler" der Mautpläne zu korrigieren. Maut kann nur bedeuten Maut für alle, für Inländer und Ausländer. Weil sie diesen Mut nicht aufbringen, Maut für alle zu fordern, erliegt der politische Gegner den Fallstricken der CSU: Die CSU hat es gar nicht mehr nötig die Mautpläne zu verurteilen, das erledigt jetzt der politische Gegner, einschließlich der Grünen. (Die haben sich bis heute nicht erholt von ihrer 5 Mark für den Liter Sprit Kampagne, obwohl diese Forderung richtig war.) Die CSU wiederum fordert die Maut, tut mithin so als habe sie erkannt, dass die billige Autofahrerei endlich verteuert werden muss. (Zumindest für die Ausländer.)

    Und dann kommt es wie es kommen musste: Die EU-Gesetzgebung verhindert die Mautpläne der CSU. Eigentlich sollte man meinen ein Riesendebakel für die CSU. Mitnichten. Das Gegenteil ist der Fall. Wiederum hat nicht die CSU die Mautpläne zur Fall gebracht sondern die EU. Durch ihre millionenschwere Verträge mit Mautbetreibergesesellschaften kann die CSU belegen, dass sie ja wirklich wollte. Und wieder versagt der politische Gegner. Man hätte ja durchaus an den Mautplänen festhalten können. Aber dazu hätte eine Partei sich dazu bekennen müssen, dass eine PKW-Maut nur für Ausländer unfair ist und deshalb auch deutsche Autofahrer zahlen müssen.

    Den Autofahrern ist das letztlich schnuppe, dass da Millionen, Milliarden Euro in den Sand gesetzt wurden. Für die Autofahrer ist entscheidend, dass in den nächsten hundert Jahren keine politische Kraft in Deutschland es wagen wird, das Thema PKW-Maut auf den Tisch zu legen.

    So ähnlich verhält es sich jetzt auch mit den strengeren Strafen für zu schnelles fahren. Es gibt zwar viele, die das ärgert, aber die Autolobby mit Macht und Einfluss steht mal wieder so dar: Wir haben ja Fahrverbote für zu schnelles Fahren gewollt. Aber jetzt kann es leider doch erstmal nicht kommen.

    Mir fehlt in der Studie, die Nbgradler verlinkt hat, https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/strassench…en-will-berlin/ , eine ausgiebige Beschäftigung mit dem Thema Fahrgeschwindigkeit.

    Die holländische Fahrradstraße https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/assets/cus…sse_holland.jpg wurde deutlich viel besser bewertet als die deutsche Fahrradstraße. https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/assets/cus…egenverkehr.jpg

    Ich vermute deshalb, weil Fahrradfahrer*innen davon ausgehen, dass ein durchgängig grüner Straßenbelag mit zahlreichen Fahrradsymbolen und einem grauen durchgezogenen Mittelstreifen signalisiert: Autofahrer dürfen hier nicht überholen, sie dürfen nicht schneller fahren als wir Fahrradfahrer*innen, und Autos sind tatsächlich nur geduldet.

    Wenn Verkehrsplaner wollen, dass sich Fahrradfahrer*innen und Autos auf einer Fahrbahn bewegen, dann müssen sie zuverlässig gewährleisten, dass der Autoverkehr wirklich nur geduldet ist. Dabei könnten technische Neuerungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Fahrassistenz-Systeme können Autos so lenken, dass sie in einer Fahrradstraße keine Fahrräder überholen und einen ausreichenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrrädern halten, so dass sich Fahradfahrer*innen nicht bedrängt fühlen müssen. Dieser Aspekt kommt mir in der Studie zu kurz. Aber immerhin gibt es mit der "holländischen Fahrradstraße" einen wichtigen Hinweis, in welche Richtung sich eine fahrradgerechte Infrastruktur entwickeln sollte.

    Noch besser iss nur, wenn der Werbespot zum Bumerang wird und nicht der werbende Konzern profitiert, sondern der Werbespot die Menschen aufweckt!

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