"Sind nichtbenutzungspflichtige Radverkehrsanlagen vorhanden, sind deutlich höhere Kfz-Verkehrsstärken zulässig, da davon ausgegangen wird das langsame
und schutzbedürftige Radfahrer von sich aus den nichtbenutzungspflichtigen Radweg nutzen, durchschnittliche Radfahrer auf der Fahrbahn jedoch noch nicht gefährdet sind.
Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)17 zufolge nutzen ca. 90% der rechts fahrenden Radfahrer unabhängig von der Benutzungspflicht vorhandene bauliche Radwege oder Radfahrstreifen." Seite 11 aus:
Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz
https://www.mainz.de/medien/interne…t_Leitfaden.pdf
In dem Leitfaden wird dargestellt, dass für die Anordnung / bzw. das Aufheben der Radwegebenutzungspflicht die KFZ-Belastung auf Straßen zur Beurteilung mit herangezogen wird und die Anzahl der Radfahrenden.
Ich schätze, dass es zutrifft, dass 90% der Radfahrer*innen keinen Gebrauch von der neu gewonnenen Möglichkeit machen werden, auf der Fahrbahn zu radeln, wenn ein bisher benutzungspflichtiger Radweg umgewandelt wird zu einem nichtbenutzungspflichtigen Radweg.
Und ich vermute darüberhinaus, dass das in vielen Fällen auch nicht sehr viel anders aussieht, wenn keine Radverkehrsfreigabe auf dem Fußweg angeordnet wird. Dann gibt es halt jede ordnungswidrige fahrende Radfahrer.
Ich gehe allerdings auch davon aus, dass deine Beobachtung und Wahrnehmung zutrifft, dass nämlich viele von zu engen gemeinsamen Fuß- und Radwegen oder auch getrennten Fuß- und Radwegen auf einem gemeinsamen Hochbord genervt sind und zwar deutlich mehr als die 10%, die nach dem Aufheben der Benutzungspflicht auf der Fahrbahn radeln würden.
Viele Radfahrer*innen (und Fußgänger*innen) wünschen sich einfach nur mehr Platz auf der Verkehrsfläche auf der sie bevorzugt unterwegs sind. Viele Fußgänger und Fahrradfahrer schimpfen darüber, dass es auf ihrem Fußweg, auf ihrem Radweg oder auf ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu eng ist, aber nur wenige gehen so weit, dass sie den Platz von anderen einfordern.
Oft enden solche Schimpftiraden damit, dass am Ende gesagt wird, es sei halt alles viel zu eng bebaut worden, oder in der Stadt wohnten einfach zu viele Menschen.
Was man am häufigsten hört, nicht nur von Autofahrern sondern auch von Radfahrern und Fußgängern: "Es gäbe halt einfach zu wenig Parkplätze in der Stadt."
Die Bereitschaft, einen ehemals verpflichtenden gemeinsamen Fuß- und Radweg zu verlassen, weil der als zu eng empfunden wurde, und dafür auf der Fahrbahn zu fahren ist gering.
Dabei könnte vermutlich der Anteil der Radfahrer auf der Fahrbahn deutlich gesteigert werden, wenn zum Beispiel ein Parkstreifen aufgelöst und in einen breiten Fahrrad-Schutzstreifen umgewandelt wird. Auch dann wenn der ehemals gemeinsame Fuß- und Radweg dann nur noch ein Fußweg ist, der für den Radverkehr freigegeben ist, werden dann deutlich mehr als 10% auf der Fahrbahn auf dem Fahrradschutzstreifen fahren.
Die Frage ist immer welche Alternativen kann ich anbieten, wenn ich die Radwegebenutzungspflicht aufhebe. Für die 10% der Radfahrer*innen, die sich dann freuen, dass sie auf der Fahrbahn fahren können, ist bereits das Aufheben der Benutzungspflicht die Alternative, die sie sich gewünscht haben. Die anderen 90% jedoch können mit der neu gewonnenen "Freiheit" nichts anfangen. Sie verstehen oft nicht einmal ansatzweise, warum 10% der Radfahrer das für so erstrebenswert gehalten haben und sich nun darüber freuen.
Wenn jedoch das Angebot einer attraktiven Alternative, zum Beispiel der oben erwähnte breite Schutzstreifen, dazukommt zum Aufheben der Benutzungspflicht, und dafür Parkplätze zurückgebaut werden, dann ist es wichtig, dass in eine Gesamtstrategie einzukleiden. Dann muss es darum gehen, die autofreie Gesellschaft als eine realistische und erstrebenswerte Möglichkeit zum (Über-)leben herauszustellen!