Beiträge von Ullie

    Yeti

    Auf dem Kötnerholzweg in Hannover-Linden ist die in dem Foto eingezeichnete Verteilung gelungen.

    Das hat sogar Einzug gehalten in eine Broschüre der Stadt:

    https://www.hannover.de/content/downlo…me_1511_Web.pdf

    Dort wird das mit Breitenangaben auf Seite 57 beschrieben.

    Zwei Probleme gab es bei der Planung:

    Es war nicht gelungen, die Straße von Hauptdurchgangsstraße runterzustufen. (Dann hätte man vielleicht wirklich auf die Schutzstreifen verzichten können.)

    Es war nicht gelungen die Stellplätze am Straßenrand wegzukriegen. (Dann hätte man Platz gehabt für Radfahrstreifen.)

    Hätte man auf die Schutzstreifen verzichtet, dann wäre das eine "Da fahre ich nicht lang Straße" für viele Radfahrer*innen geworden. Das fände ich noch weniger akzeptabel als die gefundene Lösung.

    Leider war es auch nicht gelungen das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren.

    Du sagtest ja:

    Wenn der Platz für einen Radfahrstreifen nicht ausreicht, dann geht es nicht.

    (...)

    Eine Kombination von Mindestmaßen ist ohnehin immer problematisch: 6,50m Fahrbahn + 2 x 1,50m Mindestmaß-Radfahrstreifen wird nicht wirklich funktionieren, ...

    Ich finde der Kötnerholzweg ist ein Beispiel, dass es doch geht. Und die Bemaßung ist knapper als in deinem Beispiel. Keine Frage: Optimal ist auch der Kötnerholzweg nicht, aber wie willst du die Macht der Autolobby brechen und die Stellplätze wegkriegen?

    Es gibt nichts Schlimmeres als Radfahrstreifen oder Schutzstreifen in der Dooring-Zone. Es muss einfach verboten werden!

    Es ist mir wirklich ein Rätsel warum sowas angelegt wird.

    Aber schön zu sehen, dass das nicht nur in Deutschland so gemacht wird.

    Fehlende Bereitschaft Auto-Stellplätze (oft sogar kostenfrei nutzbare) im öffentlichen Raum zurückzubauen?

    Mir fehlt dafür einerseits jedes Verständnis, andererseits habe ich auch wieder ganz viel Verständnis weil der Rückbau von Stellplätzen stets mit einem ungeheuren Medienorkan verbunden ist und die Autolobby an der Stelle sehr geschickt zu agieren versteht, so dass den politisch Verantwortlichen und der Verwaltung regelmäßig der Mut verlässt.

    Konsequenterweise müsste beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, die verbunden ist mit dem Wegfall von Stellplätzen stets die Rechnung aufgemacht werden, dass die Verbesserungen für den Radverkehr stets verbunden ist mit einem sinkenden Auto-Stellplatzbedarf. Da ließe sich methodisch sauber eine Rechnung aufmachen, die zur Befriedung beitragen könnte.

    Stattdessen aber geschieht es häufig, dass von der Bedienung der Interessensgruppen die Rede ist. Da

    bei liegt es doch in aller Interesse, einen Rückgang von Auto-Verkehrsflächen voranzubringen. Und wenn das durch eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur gelingt, dann hat niemand einen Nachteil davon und alle haben Vorteile.

    Das Problem mit diesem Zusatzzeichen ist, dass Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Es gibt aber tatsächlich seit 2018 ein neues Piktogramm, das es dem Radfahrer ohne Geschwindigkeitseinschränkung freistellt, ob er diesen Weg benutzen will oder lieber auf der Straße fährt.

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.htmlLeider hat es dieses Piktogramm "nicht in den Verkehrszeichenkatalog geschafft" (Zitat Bernd Sluka), es ist aber offiziell für den bundesweiten Einsatz freigegeben und die Behörden wurden vor ca. 2 Jahren per Rundschreiben davon in Kenntnis gesetzt.

    Ich kann nur allen empfehlen, ihre jeweilige Stadtverwaltung aufzufordern, die kombinierten Geh/Radwege abzuschaffen und sie statt dessen mit diesem Piktogramm auszustatten.

    Deine Beschreibung für das Boden-Piktogramm erinnert mich jetzt an dieses Verkehrsschild, dass ich immer noch hie und da entdecke und dann stets gerne fotografiere.

    Das Schild gibt es noch im Katalog 1971 bis 1992:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Danach nicht mehr.

    ich hatte mir den Wegfall so erklärt, dass auf gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern genutzten Wegen der Fußgängerschutz stets Priorität haben soll.

    Das ist bei dem Bodenpiktogramm dann aber nicht mehr so unbedingt gegeben, wenn man dort auch deutlich schneller fahren darf als die Fußgänger, die dort gehen.

    Ullie

    > Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt

    Das ist in den ERA 2010 sogar als Empfehlung im unteren Belastungsbereich III mit wenig Schwerverkehr und übersichtlicher Führung empfohlen; der Radler kann dann aussuchen, wo er fährt.

    Danke für den Hinweis. So gesehen können Schutzstreifen also auch etwas sein, dass Radfahrstreifen vorbereitet. Um ängstliche Radfahrer nicht zum Fahren auf Radfahrstreifen zu zwingen, die auf der Fahrbahn aufgebracht sind, markiert man dort erst mal Schutzstreifen und belässt zumindest vorerst die Möglichkeit, den Gehweg mit dem Rad zu befahren. Wenn der Schutzstreifen gut gemacht ist, dann wird er nach und nach auch von vielen benutzt. Im nächsten Schritt verbreitert man dann die schmale Schutzstreifen-Strichlinie zu einer breiten durchgezogenen Linie und hat dann einen benutzungspflichtigen Radfahrstreifen und kann die [Zusatzzeichen 1022-10]Schilder abhängen, so dass auch der Fußverkehr sicherer wird. Voraussetzung ist, dass der Schutzstreifen von Anfang an breit genug angelegt wurde.

    Die StVO-Änderung bezüglich "Nicht mehr auf Schutzstreifen halten dürfen" begünstigt eine solche Vorgehensweise zusätzlich.

    Jetzt ist sie da - die Corona-App:

    ZDF vom 16.6.2020:

    Gesundheitsminister Spahn - "Corona-App ist kein Freifahrtschein"

    https://www.zdf.de/nachrichten/po…-spahn-100.html

    Einem weiteren bericht ZDF-Bericht zu Folge ist die App freiwillig: "Das hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) zuletzt noch einmal im ZDF versprochen. Eine Pflicht zur Nutzung der App gibt es nicht. Und auch im Gegenzug gilt: Wer die App nutzt, soll keine Belohnungen erhalten."

    Allerdings wird in dem ZDF-Bericht auch erwähnt: "... Kinos oder Fitnessstudios könnten theoretisch nur denjenigen reinlassen, der die App installiert hat. Die Bundesregierung appelliert aber an die Betreiber, auf solche Praktiken zu verzichten. Grüne und Linke kritisieren allerdings, dass dieses Prinzip nicht gesetzlich festgeschrieben wurde."

    So schafft man eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft", ich finde es absolut nicht hinnehmbar, dass der Besitz eines Handys, das setzt ja die Möglichkeit ein Warn-App zu installieren voraus, darüber entscheidet, ob ich zum Beispiel ins Kino gehen kann oder nicht. Und selbst wenn ich ohnehin schon ein Händy hätte gäbe es immer noch genug Gründe eine Corona-Warn-App nicht zu installieren.

    Das ist so ähnlich wie einen großen Supermarkt ohne ÖPNV-Anschluss zu bauen. Es werden Menschen, die über

    bestimmte Konsumgüter nicht verfügen, systematisch ausgeschlossen. Geht gar nicht!

    Eigentlich meinte Spahn mit seiner Bemerkung, die Corona-App sei kein Freifahrtschein, dass diejenigen Menschen mit App jetzt keine "Ischgl-Partys" starten sollten. Aber da gäbe es auch noch eine zweite mögliche Interpretation, die er vermutlich gar nicht im Sinn hatte: Die Corona-App ist kein Freifahrtschein, Menschen zum Smartphone-Kauf zu zwingen.

    Eigentlich müssten doch der Fuss e.V, der ADFC und der VCD bei einer bundesweiten Kampagne

    "Entweder Radweg oder Straße: Wir wollen nicht länger auf Gehwegen radfahren müssen!"

    dabeisein. Wieviele Unterschriften würden wir kriegen? Mehr als 20?

    Das ist zu kurz gegriffen. Mit dabei sein müsste auch der ADAC. Der müsste im Namen der Autofahrerschaft fordern Tempo 30 innerorts auf allen Straßen inklusiver rigider Kontrollen bis die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine automatisierte Tempobegrenzung geschaffen und umgesetzt sind.

    Das sind Voraussetzungen, die massenwirksam Radfahrer dazu bewegen können, die selben Fahrbahnen zu benutzen wie der Autoverkehr. Aber auch dann müssen Radfahrstreifen angelegt werden, damit bei Staubildung der Radverkehr nicht zwischen den sich stauenden Fahrzeugen steckenbleibt oder ordnungswidrig auf den Fußweg ausweicht.

    Zur Zeit ist es aber so, dass Verkehrsplaner in den Verwaltungen davon ausgehen, dass bei einer Tempo 30 Straße es nicht notwendig ist, Radverkehrsanlagen einzurichten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

    Erschwerend kommt dazu, dass vielerorts entweder Parkspuren oder Auto-Fahrspuren entfallen müssten, um Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ein heißes Eisen, das ungern von der Politik angefasst wird, die ja letztlich die Beschlüsse fassen müsste und dann dafür im Fokus der Kritik stünde.

    Hier ein Beispiel aus Havelse bei Hannover. Die Fußwege an der Hannoverschen Straße sind für den Radverkehr freigegeben, vermutlich schon seit rund 20 Jahren, denn das Verkehrsschild für Fußwege ist schon seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr so gestaltet.

    Trotzdem nutzt nach meiner Beobachtung nur eine Minderheit der Radfahrenden die Fahrbahn. Dafür gibt es meines Erachtens zwei Gründe. Auf der Fahrbahn gilt das aktuelle innerorts Tempolimit von Tempo 50 km/h, das zudem vermutlich nur lasch kontrolliert wird. Und es gibt keine Markierungen, die Radfahrende anregen könnten, die Fahrbahn zu nutzen.

    Die niedrigste Stufe wären sogenannte "Sparrows", also Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn, das könnte man hier ohne weiteres sofort umsetzen und würde dafür von niemandem nennenswerten Widerspruch ernten.

    Denn meines Wissens würde daraus nicht die Verpflichtung für den Radverkehr entstehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn der Fußweg weiterhin so gekennzeichnet bleibt wie jetzt mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Ob es darüberhinaus möglich und sinnvoll ist, Radfahrstreifen zu markieren, will ich jetzt gar nicht hier diskutieren, denn dann müsste das [Zusatzzeichen 1022-10] unter den Fußwegschildern abgehängt werden. Und das würde energischen Widerspruch bei vielen Radfahrenden hervorrufen, die nicht darauf vertrauen, dass Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Fußwegradeln. Vermutlich würden Radfahrstreifen auch daran scheitern, dass der Straßenquerschnitt nicht ausreichend breit ist. In der Gegenrichtung sind auf der hannoverschen Straße auf manchen Abschnitten Schutzstreifen markiert. Dort ist der Gehweg deutlich schmaler.

    Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt. Weiß das jemand, ob Schutzstreifen auch dann angelegt werden können, wenn der Fußweg daneben für den Radverkehr freigegeben ist?

    Die Schilder an und für sich sind nicht besonders lustig, aber der Vorgang der Aufstellung:

    In Hannover wurden kürzlich auf bislang öffentlichen Stellplätzen drei neue Stellplätze für einen Carsharing-Betreiber eingerichtet.

    Dazu wurden diese Bodenmarkierung aufgebracht und drei Schilder aufgestellt:

    Offensichtlich muss es jemanden gegeben haben, der das Aufstellen von drei einzelnen Schildermasten mit jeweils einem eigenen Schild, als Ressourcen-Verschwendung bewertet hat, denn nur wenige Wochen später wurde die Beschilderung so geändert:

    Gleichzeitig wurde auch die Markierung so geändert, dass die die Gesamtfläche jetzt in drei Einzelflächen aufgeteilt ist.

    Lt. StVO ist das Radfahren auf Gehwegen verboten. In FFB und Umgebung gibts aber meiner Erfahrung nach nur zwei Möglichkeiten: Entweder man muß auf der Straße fahren, oder man muß auf dem Gehweg fahren. Radwege gibt es nicht.

    Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht. Mit der physikalischen Realität hat das alles nichts zu tun.

    Genausogut könnte die SV-Behörde die Augsburger Straße in FFB zur Landebahn für Jumbojets erklären. Jeder Jumbojetpilot, der dort landen müsste, würde sagen: "Ihr habt sie wohl nicht mehr alle!"

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer. Der ADFC ist auch keine Hilfe.

    Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.

    Was genau verstehst du unter "Aufheben der Benutzungspflicht für Radfahrer"?

    In Hannover gibt es Beispiele dafür, dass ehemals benutzungspflichtige gemeinsame Fuß- und Radwege [Zeichen 240]umgeschildert wurden.

    Häufig wurde daraus das gemacht:

    [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10].

    Damit ist der Radweg nicht mehr benutzungspflichtig, darf aber weiter von Fahrradfahrer*innen benutzt werden.

    So wie ich die Diskussionen über Umschilderungen im Bereich Rad-/ Fußwege erlebt habe, ist das die Variante, die am wenigsten Widerstand hervorruft. Die größten Gegensprecher habe ich bei der Polizei erlebt. Die verlangen gerne nach eindeutig geklärten Verhältnissen. Und manche Polizisten freunden sich eher schwer mit dem Gedanken an, dass eindeutig geklärt auch bedeuten kann, es ist eindeutig geklärt, dass Fahrradfahrer*innen entweder den Fußweg mit Radverkehrfreigabe oder die Fahrbahn benutzen können und dürfen.

    Aber vielleicht willst du ja einfach nur, dass die blauen Schilder, gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240]abmontiert werden?

    Das hat in Hannover stets zu energischen Protesten derjenigen Fahrradfahrer*innen geführt, die Fahrbahnen - wo es geht - vermeiden, weil sie den Autoverkehr der dort gleichzeitig stattfindet, als massive Bedrohung wahrnehmen.

    Ich schreibe hier bewusst nichts dazu, ob diese Befürchtungen berechtigt sind, oder ob es vielleicht sogar grundsätzlich sicherer ist, die Fahrbahn zu benutzen. Denn nach meiner Beobachtung spielt dieser Aspekt in der Diskussion eine so untergeordnete Rolle, dass es keinen Sinn macht, sich damit zu beschäftigen, wenn es um die Frage geht, ob man einen bisher benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad- und Fußweg zukünftig so ausschildert:

    [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10]

    oder das Befahren mit dem Fahrrad verbietet, indem man die Beschilderung einfach aufhebt. (Das interessiert zwar auch kaum jemanden, weil viele zu sehr an eingefleischten Fahrgewohnheiten festhalten, als dass sie sich von Schildern irritieren ließen, aber das finde ich persönlich schlecht, weil dadurch ein vielfaches ordnungswidriges Verhalten herbeigeführt würde.)

    Ob ein Fußweg als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert ist, oder ob er als Fußweg ausgeschildert ist mit dem Zusatz Radfahrer frei, löst nach meinen Erfahrungen allerhöchstens eine rein "akademische Diskussion" aus. Den allermeisten "Alltags-Fahrradfahrer*innen" ist das ziemlich schnuppe. Übrigens auch den meisten anderen Verkehrsteilnehmer*innen, weil es außerhalb von Fachkreisen und bei interessierten Laien (dazu zähle ich jetzt mal dieses Forum) kaum bekannt ist, dass es da Unterschiede gibt.

    Würde aber aus einem jahrelang als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzter Fußweg eines Tages ein reiner Fußweg ohne Radverkehr-Freigabe gemacht werden, und dann auch noch die vielen Radfahrer, die weiter dort lang führen, wo sie immer schon gefahren sind, rigoros kontrolliert und schonungslos zur Kasse gebeten werden, dann erzeugte das gehörigen Gegenwind und energische Proteste.

    Hier ein Beispiel aus Hannover:

    Zunächst der alte Zustand auf google-street-view von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.41029…!7i13312!8i6656

    Und zum Vergleich der aktuelle Zustand 2020:

    Das Foto wurde aufgenommen auf der Straße Sahlkamp, Ecke Lister Damm aus der selben Perspektive wie der google-street-view-Link die Straße zeigt, aber eben 12 Jahre später. (Das sieht man unter anderem auch am neuen Bushaltestellenschild.)

    Die Verwaltung hat hier wie an vielen anderen Stellen vernünftigerweise erst gar nicht versucht, aus einem gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg einen reinen Fußweg zu machen ohne Radverkehrfreigabe.

    Es sind unter anderem solche Baustellenumfahrungen, die viele Radfahrer*innen daran zweifeln lassen, dass es eine gute Idee ist, den Hochbordradweg zu verlassen.

    An der gezeigten Stelle umfahren viele Radfahrer*innen jedenfalls die Absperrung und benutzen lieber den Hochbord-Angebotsradweg, obwohl der zur Zeit gesperrt ist.

    Diese Radfahrerin mit Anhänger umfährt jedoch die blockierte Umleitungsstrecke routiniert auf der Fahrbahn.

    Eine bessere Markierung würde vielleicht Klarheit schaffen.


    Als dort vor rund einem Jahr schon mal Baustelle war, da stimmte die Markierung:

    "Nächster Corona-Ärger: Polizei erwischt fünf 96-Profis in einem Auto - ohne Masken" aus: https://www.sportbuzzer.de/artikel/hannov…lizei-dummheit/ vom 11.6.2020

    Wären Sie mal Bus und Bahn gefahren, dann hätten Sie vielleicht gesehen, dass dort alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen und hätten vielleicht eher dran gedacht, selbst einen zu benutzen.

    Aber Fußballer lassen sich vielleicht zu sehr von so was beeindrucken:

    radverkehrsforum.de/attachment/13329/

    Soll man über so was weinen;(, weil es offensichtlich Leute gibt, die sich davon beeindrucken lassen?

    Oder lachen :D, weil die Gigantomania, der schonungslose Größenwahnsinn der Autokonzerne offensichtlich wird?

    Hinweis: Das Schienenfahrzeug auf dem Bild ist rund 30 Jahre alt und versieht nach wie vor brav seinen Dienst! Beim Bremsen wird Energie erzeugt, die durch Rekuperation ins Leitungsnetz eingespeist wird!

    Hat das Warten bald ein Ende?

    Dieses Plakat hing kürzlich am Eingang der Fuß- und Radverkehr Durchwegung durchs Ihme-Zentrum.

    Diese Durchwegung ist so gruselig, dass sie von vielen Radfahrern und Fußgängern trotz der abkürzenden Wirkung ganz gemieden wird.

    Aber mindestens ebensoviele nehmen die Abkürzung, jedoch nicht weil sie so apart gestaltet ist, sondern trotz der abschreckenden Optik.

    Oder wegen einer ungewöhnlichen Vorliebe für morbiden Charme?

    Leider ist es mit der Bürgerbeteiligung nicht weit her beklagt der Verein Zukunftswerkstatt Ihmezentrum:

    https://www.ihmezentrum.info/

    Allerdings hängen im Tunnel-Eingangsbereich seit rund zwei Jahren Pläne mit schönen Zeichnungen:

    Und wenn es nur halbwegs so gut wird - alles ist besser als der jetzige Zustand.

    Auch auf der offiziellen Internetseite der Stadt Hannover wird berichtet:

    "IHME-ZENTRUM

    Vertrag zum Bau einer Durchwegung unterzeichnet"

    https://www.hannover.de/Service/Presse…g-unterzeichnet

    Dort heißt es zum Zeitplan: "Das Projekt soll bis Ende November 2021 fertiggestellt sein."

    Ich hoffe, bald nicht nur Bilder von einer schön gezeichneten Durchwegung hier hochladen zu können.

    Also solche Buchten ("Aufstelltaschen) für indirektes Linksabbiegen werden in Hamburg überall so gebaut. Ich weiß da immer nicht ob ich zum Einfahren in die Bucht meinen Arm nach links (weil ich ja links abbiegen möchte) oder nach rechts (weil ich ja nach rechts in die Bucht möchte) ausstrecken muss.

    Beispiel vom ADFC Hamburg, wo es aber eher um die Ampeln geht.

    Beispiel Mapillary vor der HafenCity Universität

    in Hannover ist das (noch?) nicht so weit verbreitet. Was mir daran missfällt: So lange wirklich nur einzelne Radfahrer unterwegs sind funktioniert das. Aber wenn es mehr Radler sind, dann wird es dort schnell zu eng.


    Was treibt die Planer tatsächlich an?

    A) Eine gute Verkehrsinfrastruktur für die wenigen Radler zu schaffen?

    oder

    B) Eine Infrastruktur zu schaffen, in der der Radverkehr immer nur eine Nebenrolle spielen wird?

    Wie ist es denn in Hamburg um die Frage bestellt, die Adsche angetrieben hat: Ist tatsächlich gewährleistet, dass der Radfahrer, der bei Grün die Haltebucht verlässt, von niemandem niedergemangelt wird?

    Ich habe mir gerade

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    angesehen. Bei 0:07 - das Rad ist direkt hinter dem Auto als die Tür geöffnet wird. Genau in dem Moment sähe $Insasse das Rad wenn er die Tür mit rechts aufmacht - und könnte zurückziehen.

    Habe gerade diesen interessanten Video gesehen, der keinen Dooring-Unfall zeigt. Aber einen sogenannten "Fahrrad-Schutzstreifen", wenn du den Film in Anschluss an den von geisterradler verlinkten ansiehst, und der Phantasie freien Lauf lässt. <X

    Bitte vorsichtig genießen:

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    Das man nie umgeleitet wird, auch nicht über ungewöhnliche Strecken. kann man nicht sagen. Ich durfte meiner dunklen Erinnerung nach auch schon mal die [url=http://brouter.de/brouter-web/#map=11/52.3187/9.5380/standard&lonlats=9.443041,52.438408;9.677668,52.353294;9.74171,52.376851&profile=rail]Hannoveraner Güterumgehung[/url] bereisen, muss aber schon ewig her sein. So kommt es dann zu "umgekehrten Wagenreihungen" und da die bekanntermaßen nicht soooo selten sind ...

    Eingleisigkeit muss dabei kein Problem sein, denn es gibt (gab jahrzehntelang?) regulär eingleisige Strecken im IC(E)-Netz. Von Süden direkt nach Hildesheim ist glaub was und aus eigener Bereisung kenne ich Münster - Dortmund und war nicht erst "kürzlich" was im Wolfsburger Raum was zweigleisig ausgebaut worden?

    Auch in Hannover gibt es eine landschaftlich sehr schöne Eisenbahnstrecke. Die wird normalerweise nur von Güterzügen benutzt. Die Strecke führt eingleisig auf Dämmen und Brücken durch die Leineaue.

    Vor einigen Monaten bin ich dort in einem Personenzug gefahren, als in Bahnhofsnähe Brückenbauarbeiten waren.

    Das Foto ist allerdings vom Rad aus gemacht worden.

    Bei Wikipedia gibt es einen recht informativen Artikel. Demnach wird der Strreckenabschnitt auf dem Foto "Ahlemer Kurve" genannt. Die Güterumgehungsbahn wurde Anfang des 19. Jh. noch vor dem ersten Weltkrieg gebaut, die Ahlemer Kurve als ein zusätzliches Teilstück 1957. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCte…gsbahn_Hannover

    Nein, ich meinte das, was du etwas weiter oben gezeigt hattest Ullie

    Kann es da prinzipiell zu Geradeausradverkehr (Rad oder KFZ) und linksabbiegendem Radverkehr gleichzeitig kommen? Falls ja wäre das sehr konfliktträchtig...

    Nach meiner Beobachtung ist das ausgeschlossen. Ich habe hier ein Foto, das vom Mittelstreifen der Hans-Böckler-Allee aus aufgenommen wurde.

    Rechts ist die Seligmannallee, die ebenfalls einen Mittelstreifen hat. Man kann auf der Fahrbahn rechts vom Mittelstreifen nur hineinfahren in die Seligmannallee. Auf dem anderen nur herausfahren. Das ist möglich für Rechtsabbieger aus der Seligmannallee herauszufahren in der Phase, in der der Linksabbieger-Radverkehr von der Hans-Böckler-Allee aus links abbiegt. In dieser Phase ist für den Geradeausverkehr auf der Hans-Böckler-Allee auch auf dem Radweg Rot.

    Von den Radfahrern auf der Hans-Böckler-Allee stadtauswärts haben nur die Fahrrad-Linksabbieger, die in der sehr kleinen Haltebucht stehen, dann Grün und können ungefährdet die Haltebucht verlassen. (2. Bild)

    Sehe ich das richtig, dass sich die Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer da rechts vom normalen Fahrradstreifen befindet?

    Du meinst das Foto hier von der Situation in der Seligmannallee?

    Das ist kein Fahrradstreifen, der hier markiert ist, sondern ein Schutzstreifen für Radfahrer.

    Ich bin kein Jurist, aber so weit ich mich damit auskenne, ist ein Radfahrer nicht verpflichtet, diesen Schutzstreifen für Radfahrer zu benutzen. Deshalb wird er unter anderem auch "Angebotsstreifen" genannt.

    Und ich vermute, dass hier ganz bewusst ein Angebotsstreifen markiert wurde, damit Radfahrer, die links abbiegen wollen, die Möglichkeit haben jederzeit auf die kombinierte Geradeausfahrt-Linksabbiegespur zu wechseln, die sich links neben dem rot markierten Schutzstreifen für Radfahrer befindet.

    Habe gerade nochmal nach den Begriffen Angebotsstreifen und Schutzstreifen gegoogelt: "Der Schutzstreifen, der auch Angebotsstreifen genannt wird, ist mit einer durchbrochenen, dünneren, gestrichelten Linie gekennzeichnet." aus: Würzburg erleben vom 5.9.2018 https://www.wuerzburgerleben.de/2018/09/05/unt…adfahrstreifen/

    Aber wie viele Alltagsradler werden das wohl erkennen, dass es sich hier um einen "Angebotsstreifen" handelt?

    An der Kreuzung angekommen weitet sich dann der Schutzstreifen auf. Aber kein Radfahrer ist verpflichtet dort nach links zu wechseln, um direkt nach links abzubiegen. Es ist auch möglich erst mal geradeaus über die Kreuzung zu fahren und so indirekt nach links abzubiegen.

    Bevor ich das gerade gepostet habe, habe ich mich in ein Auto gesetzt und die Tür geöffnet. Ich habe den Spiegel im Blick während ich die Tür öffne. Und dadurch, dass ich die der Tür abgewandte Hand benutze ist es auch sehr einfach wieder zurück zu ziehen. Der von Dir geschilderte Ablauf berücksichtig nicht, dass ich im Auto vielleicht noch ein paar Dinge zusammensuchen muss bevor ich den Wagen verlassen kann. Dadurch ist die Beobachtung, dass zum Zeitpunkt des Anhaltens kein Radfarer zu sehen war entwertet. Ich habe mir gerade

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    angesehen. Bei 0:07 - das Rad ist direkt hinter dem Auto als die Tür geöffnet wird. Genau in dem Moment sähe $Insasse das Rad wenn er die Tür mit rechts aufmacht - und könnte zurückziehen.

    Ich habe das auch schon ausprobiert mit dem holländischen Griff und finde, dass das eine sehr gute Hilfe ist, um beim Aussteigen stärker auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. In dem Video, den "Geisterradler" verlinkt hat, gibt es Beispiele für Dooring-Unfälle, bei denen ein Beifahrer die Tür öffnet. Bei Minute 0:10 ist es eine der hinteren Türen, die plötzlich geöffnet wird und den Fahrradfahrer zu Fall bringt.

    Für Beifahrer ist der "Holländische Griff" womöglich noch viel wichtiger als für den Fahrer um einen Dooring-Unfall zu verhindern, weil die Beifahrer ja über keinen Rückspiegel verfügen. Der Fahrer kann ja möglicherweise einen Dooring-Unfall dadurch verhindern, dass er vor dem Türöffnen in den Rückspiegel schaut. Aber Beifahrer haben keine Rückspiegel zur Verfügung.