Beiträge von Ullie

    Beim Gehwegradeln kann man nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, wie konsequent man gegen Verstöße vorgeht. Ich würde eine 80-jährige Seniorin nicht anzeigen, die dort mit 11km/h auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad entlang schleicht. Aber ihretwegen würde ich das trotzdem nicht generell erlauben.

    Da bin ich ja wirklich beruhigt, dass du keine 80-jährige Seniorin vor den Kadi zerren willst, die auf dem Gehweg radelt. Auch dann nicht, wenn sie das gar nicht darf.;)

    Andererseits: Unterschätze die rüstigen Alten nicht. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass da welche drunter sind, ...

    Und da sind auch einige drunter, die ein Pedelec fahren. Und das auch auf Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Natürlich darf man auch mit einem Pedelec auf dem Fußweg fahren, wenn der für den Radverkehr freigegeben ist. (Zumindest wenn es kein Speed-Pedelec (Tretkraftunterstützung über 25 km/h hinaus) ist. Und wenn man sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln hält.

    Die Alten unterschätzen, da muss man aufpassen, dass es nicht schon in Richtung Altersdiskriminierung geht!

    So darf man auch nicht unterschätzen, dass nicht alle Radfahrer*innen (auch nicht alle alten) sich korrekt verhalten, wenn sie einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist: "Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten."

    Quelle: https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahr…-keine-radwege/

    Ich denke auch über das Ziel sind wir uns einig. Der ADFC Diepholz hat es so formuliert: "“Gehweg – Radfahrer frei” ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist."

    Das Problem an der Straße Salztorscontrescarpe in Stade ist jedoch, dass die Verkehrsbehörde den Fahrzeugverkehr für so gefährlich hält, dass sie für den Gehweg nicht nur eine Radverkehrsfreigabe angeordnet hat, sondern sogar eine Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung durch Fußverkehr und Radverkehr angeordnet hat. Sollte es gelingen, die Behörde dazu zu zwingen darüber einen Nachweis zu führen, dass dieses hohe Gefährdungspotenzial für den Radverkehr auf der Fahrbahn besteht, dann würde ihr das vermutlich schwer fallen, diesen Nachweis zu führen.

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was genau dann passiert. Ich nehme mal Folgendes an: Die Verkehrsbehörde dürfte in der Straße Salztorscontrescarpe keine blauen Schilder aufstellen, die ja ein Benutzungsverbot für die Fahrbahn darstellen.

    Die Verkehrsbehörde dürfte möglicherweise trotzdem den einen oder sogar beide Bürgersteige mit Gehweg mit Radverkehrsfreigabe beschildern.

    Da ist ein eklatanter Widerspruch drin in dem, was ich da schreibe, denn entweder besteht eine besondere Gefährdungslage auf der Fahrbahn oder es besteht keine besondere Gefährdungslage. Aber ich bin mir sicher, dass auch da noch mal Möglichkeiten der Differenzierung bestehen.

    In jedem Falle wäre durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] m. E. eine Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Situation, die ja ebenfalls nicht frei ist von Widersprüchen, gegeben. Einer der jetzigen Widersprüche ist: Die Verkehrsbehörde schildert den flussseitigen Bürgersteig in beide Richtungen mit gemeinsamer Fuß- und Radweg aus[Zeichen 240].

    Aber wie dein Foto zeigt, will die Verkehrsbehörde trotzdem erreichen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn fährt.

    Nein, hinter dem Gebüsch wartet seit gestern das hier auf einen. Man beachte die Bordsteinabsenkung.

    Das ist doch so gemeint oder? Diese Markierung soll Fahrradfahrer*innen dazu bewegen, den benutzungspflichtigen Hochbordradweg zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren. Oder was hat sich die Verkehrsbehörde dabei gedacht? Und warum hat sie das überhaupt so markiert?

    So eine Markierung (mal abgesehen von der verbesserungsfähigen Ausführung) macht doch nur dann Sinn, wenn es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe gibt, der jedoch nicht unbedingt von jedem Fahrradfahrer benutzt werden soll. Vielmehr sollen die Fahrradfahrer*innen, die sich das zutrauen (und das werden auch deinen Schilderungen zufolge erfreulicherweise immer mehr) auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Übrigens: Mir zu unterstellen, dass ich zu denen gehöre, die da lieber weiter auf dem Hochbord radeln, als die Fahrbahn zu benutzen, ist unfair. Tatsächlich ist es jedoch so, dass ich mir durchaus vorstellen kann, wäre ich neu in Stade, dort beides auszuprobieren, hochbord fahren (wo es erlaubt ist und entsprechend vorsichtig) und Fahrbahn fahren.

    Wäre ich länger oder häufiger dort, dann könnte es sein, dass ich bei meinem Fahrverhalten zu der einen oder anderen Entscheidung käme, ganz pauschal nur aufgrund von einigen Fotos oder Satellitenbildern kann ich das nicht entscheiden. Und wie es taktisch am geschicktesten ist, den Fahrradfahrer*innen es zu ermöglichen, die Fahrbahn legal zu benutzen, dass kann ich auch nicht von Hannover aus beurteilen. Möglicherweise ist ja deine Forderung, den Fußweg als reinen Fußweg auszuzeichnen oder dort gar keine Schilder aufzustellen zielführender? Vielleicht entsteht daraus als Kompromisslösung ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe? Das würde ich weiterhin bevorzugen (so aus der Ferne betrachtet und ähnliche Fälle vor Ort vor Augen).

    Eine Sache noch: Einer achtzigjährigen Frau würdest du es zugestehen, den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen? Möglicherweise, weil du sie für nicht mehr ganz so "rüstig" hältst, so dass sie keine so hohen Geschwindigkeiten erreicht, dass sie zur ernsthaften Gefahr für Fußgänger wird? Dann müsstest du im Umkehrschluss jedoch sehr konsequente regelmäßige Gesundheits-Checks für Führerscheininhaber befürworten und offensiv einfordern. Denn dort gibt es keine natürlichen Grenzen der körperlichen Fittness. Ein Gaspedal zu treten ist kein Kraftakt. Und die Gefahren einer zu hohen Dosierung erheblich!

    Das ist das Problem des ADFC, wenn er das nicht einfordert. Dein Beispiel zeigt gut, warum ich strikt dagegen bin: Der Platz wäre vorhanden, aber man scheut davor zurück, den Autoverkehr in irgendeiner Form einzuschränken. Sei es durch ein Tempolimit oder den Rückbau von Parkplätzen. Solange man diesen Murks klaglos hinnimmt, wird sich nie etwas daran ändern, dass Radfahrer und Fußgänger nur Verkehrsteilnehmer 3. Klasse sind.

    Ob der ADFC etwas einfordert oder es nicht einfordert ist in Anbetracht der geringen Größe des Verbandes und der oft verstopften Ohren der Verwaltungsmitarbeiter und Entscheidungsträger ohnehin nur von geringer Relevanz.

    Umso mehr kommt es darauf an, dass der ADFC sich dann hörbar und sichtbar konkret zu bestimmten Punkten einschaltet, wenn es die Chance gibt, Veränderungen zu Gunsten des Radverkehrs zu bewirken.

    Was du da verlangst liefe auf eine Art Harakiri des ADFC hinaus. Sollte sich der ADFC beispielsweise in der von mir oben vorgestellten Situation tatsächlich dafür einsetzen, dass die Radverkehrsfreigabe für den Fußweg an der Blumenauerstraße ersatzlos aufgehoben wird, dann hättest du vielleicht den einen oder anderen Radfahrer, der das gut findet. Vielen wäre es vielleicht egal, aber die allermeisten würden sagen: "Spinnen die jetzt total beim ADFC?"

    Umgekehrt ist es eine sehr langfristige Aufgabe und viel Klein Klein, an dieser und vielen anderen Stellen, Verbesserungen für den Radverkehr zu bewirken.

    Du schreibst ja als mögliche Kriterien für gemeinsame Fuß- und Radwege:

    Ist nicht zumindest ein Teil dieser Kriterien erfüllt bei dem Fußweg an der Straße Salztorscontrescarpe? Zum Beispiel geringes Fußgängeraufkommen? Die meisten Fußgänger dürften doch sicher auf der Häuserseite unterwegs sein, oder ist das auch ein Flussuferpromenadenweg, der da für den Radverkehr freigegeben ist?

    Die "Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 250 cm" https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkeh…0au%C3%9Ferorts.

    Das dürfte doch zumindest knapp erfüllt sein an der Straße Salztorscontrescarpe.

    Und es gibt auch keine Gefahrenstelle, abgesehen von der mit der Baumumfahrung. Und natürlich auch die Bushaltestellensituation.

    Allerdings ist die Bushaltestellensituation eigentlich auch klar geregelt: Hält ein Bus, dann muss auch der Radverkehr auf dem Hochbord halten.

    Schöner wäre freilich, wenn nicht nur der Radverkehr auf dem Hochbord, sondern auch der Autoverkehr und Radverkehr auf der Fahrbahn halten müssten.

    Entschuldige, dass ich mich da mit meiner "Fernanalyse" aufdränge, aber so ganz falsch liege ich doch damit auch wieder nicht, wenn ich abgesehen von den grundsätzlichen Überlegungen als naheliegende pragmatische Herangehensweise erstmal den Fußweg, Radfahrer frei da empfehle. Wenn erst mal die ersten Fahrradfahrer entdecken, dass es Spaß macht und legal möglich ist auf der Fahrbahn zu fahren und darüber im Sinne von Fußgängerschutz in den Medien darüber berichtet wird, dann könnten es auch zunehmend mehr Radfahrer*innen werden, die dann "Runterkommen" vom Fußweg.

    Eines der größten Probleme sehe ich in einer Verkehrsverwaltung, die darauf fixiert ist, eindeutige Radverkehrsführungen zu schaffen und die um jeden Preis unterschiedliche Optionen für den Radverkehr verhindern will. Vielleicht wäre es an der Zeit einen entsprechenden Thread zu eröffnen, in dem Beispiele gezeigt werden, dass so was möglich ist. Und das es so was auch schon an vielen Stellen gibt.

    Das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sollte man komplett streichen.

    Entweder ist ein Weg dazu geeignet, dass er gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, oder eben nicht. Leider wird das von vielen Kommunen als "Radweg 2. Klasse" eingesetzt, wenn man eingesehen hat, dass ein [Zeichen 240] tatsächlich unzulässig ist. Als Teil der Fahrradblase kann man sich zwar darüber freuen, dass man solche Wege dann nicht mehr benutzen muss, aber viele Radfahrer werden eben doch weiter darauf fahren und keiner davon wird Schrittgeschwindigkeit einhalten.

    Auch wenn das oft abgestritten wird, gibt es auch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten. Es fehlt lediglich eine bundeseinheitliche Kennzeichnung solcher Wege und klare Kriterien, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Leider hat es dieser Punkt wieder nicht eindeutig in die StVO geschafft und damit werden auch weiterhin klare Vorgaben in der VwV-StVO auf sich warten lassen.

    Du möchtest die Möglichkeit der Radverkehrfreigabe auf Fußwegen ([Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]) streichen, aber du möchtest gleichzeitig gemeinsame Fuß- und Radwege einrichten können, die nicht benutzungspflichtig sind.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hoffst du dass für die Einrichtung der gemeinsamen Fuß- und Radwege, die du dir wünschst, Mindestmaße gelten, die von vielen Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, nicht erfüllt werden.

    Schau dir doch mal dieses Foto aus Hannover an:

    Das ist in der Blumenauer Straße aufgenommen. Auf der Straße gilt Tempo 50. Es wird häufig noch schneller gefahren. Es sind in den Hauptverkehrszeiten viele Autos unterwegs. Verwaltung. Politik und autofahrende Stadtteilbewohner und ihre Lobbygruppen verhindern den sofortigen Rückbau der Parkplätze zugunsten eines

    breiten geschützten Radfahrstreifens ebenso wie eine Tempo 30 Regelung.

    Ich wollte in dieser Situation nicht derjenige ADFC-Vertreter sein, der die ersatzlose Streichung der Radverkehrsfreigabe einfordert.

    Allerdings sollen hier im Sockelbereich des Ihmezentrums bald umfangreiche Sanierungen durchgeführt werden. Und da wird es wichtig sein, gute Radverkehrsbedingungen, aber auch gute Fußgänger- und ÖPNV-Bedingungen herzustellen.

    Zumindest bis dahin ist es wichtig, die Radverkehrsfreigabe zu erhalten, sonst fahren da noch weniger Radfahrer*innen lang und dann wird es bei den anstehenden Umbaumaßnahmen heißen: Radfahrer spielen da keine Rolle, die gibt es da ohnehin nicht.

    Ich halte es für keine gute Idee, das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] komplett zu streichen.

    Aber es sollte damit möglichst sparsam umgegangen werden und nicht dauerhaft Konflikte erzeugt werden, weil Politik und Verwaltung lieber die Autolobby "pampern", als sich um gute Rad- und Fußverkehr und ÖPNV-Bedingungen zu kümmern.

    Yeti

    Die von dir weiter oben beanstandete Radverkehrsführung betrifft doch, wenn ich das richtig sehe die Straße Salztorscontrescarpe zwischen der Altländler Straße und der Straße am Güterbahnhof. Dort sind auf beiden Seiten Hochbordfußwege, die an der Straße Salztorscontrescarpe entlangführen. Der flussseitige Fußweg ist ausgeschildert als gemeinsamer Fuß und Radweg [Zeichen 240].

    Dass heißt Radfahrerinnen in beide Richtungen sind verpflichtet, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der Flussseite zu benutzen. Den auf der Häuserseite dürfen sie nicht benutzen.

    Wollte nun jemand mit dem Rad auf der Häuserseite nur wenige Häuser weiter fahren, zu einem Haus, das in Fahrtrichtung liegt, dann dürfte er das nicht auf der Fahrbahn tun, sondern müsste erst die Straße überqueren, um zum benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu gelangen. Anstatt sich einfach in den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn einzureihen und vielleicht hundert oder zweihundert Meter weiter wieder auszureihen, müsste man zweimal beide Fahrspuren mit dem Rad überqueren. Und hätte dabei auch noch die Bordsteine als Hindernis zu überwinden.

    Ich kann zunehmend deine Verärgerung nachvollziehen, Yeti.

    Um so dringender scheint es mir zu klären, ob es möglich ist, den Hochbordradweg als Fußweg auszuschildern, der für beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr frei gegeben ist. Da es der Fußweg auf der Flussseite ist, kann man wohl davon ausgehen, dass dort nur sehr selten und nur sehr wenige Fußgänger*innen unterwegs sind. Oder täusche ich mich da?

    Bleibt die Frage, ob ein Fußweg für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben werden darf. Oder ob der Fußweg nur in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzt werden darf. Und wie eine entsprechende Ausschilderung aussehen muss.

    Hier ein Beispiel aus Frankfurt/Oder:

    "Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen" Quelle: https://www.frankfurt-oder.de/B%C3%BCrger/Ak…ID=2616.27&La=1

    Hier ein älterer Artikel (von 2013) über die mangelhafte Situation für den Radverkehr in Frankfurt/Oder: "Einzelkämpfer im Sattel"

    https://www.moz.de/landkreise/ode…dg/0/1/1202074/

    Interessant sind auch die Leserbriefe!

    Und dieses Bild aus dem Artikel, dass einen Abschnitt der Karl-Marx-Straße in Frankfurt/Oder zeigt. Mit einer tapferen Radfahrerin mitten zwischen den Blechkisten. https://www.moz.de/fileadmin/_pro…_b745028b56.jpg

    So viel Autoverkehr wie auf dem verlinkten Foto aus Frankfurt dürfte wahrscheinlich in Stade in der Straße Salztorscontrescarpe nicht stattfinden. Auf jeden Fall ist das genannte Beispiel ein Beleg dafür, dass ein Fußweg in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben werden darf.

    Das oben beschriebene Wartehäuschen mit fehlender Seitenscheibe wurde inzwischen repariert, zumindest teilte man mir das einige Tage später mit, nachdem ich die Beschwerdestelle der Stadtverwaltung Hannover darauf hinwies.

    Hier der Link, wenn mal wer was Ähnliches los werden möchte:

    https://e-government.hannover-stadt.de/impulsweb.nsf

    Komme dort nicht so häufig vorbei, so dass ich mich noch nicht selbst davon überzeugen konnte.

    Zu der Frage Wartepflicht für Radfahrer*innen auf Radwegen die durch Bushaltestellen-Aufstellflächen hindurch oder direkt an diesen Aufstellflächen entlanggeführt werden, hatte ich neulich was entdeckt:

    "Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr und im Schulbusverkehr

    KG Berlin v. 15.01.2015:

    Kollidiert ein Radfahrer auf einem gekennzeichneten Radweg, der rechts an einer Haltestelle des Linienverkehrs vorbeiführt und für die Fahrgäste einen für sie reservierten Bereich von bis zu 3 m vorsieht, mit einem Fahrgast, der gerade einen haltenden Bus verlassen hat, kommt wegen des Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 StVO eine Haftungsverteilung von 80% zu Lasten des Radfahrers in Betracht."

    https://verkehrslexikon.de/Module/Gemeins…nd_Fusswege.php

    Das heißt also auch dann, wenn ein 3 Meter breiter Zusteige- und Aussteigebereich ausgeschildert ist, ist immer noch der am Unfall beteiligte Radfahrer in deutlich größerer Verantwortung, als der Omnibusfahrgast.

    Da frage ich mich, ob in dem Falle, wenn an so einer Stadtbahnhaltestelle ein Autofahrer einen Fahrgast anfährt, der unvorsichtigerweise den rot gepflasterten Haltestellenbereich Richtung Fahrbahn verlässt, dem Autofahrer ebenfalls 80% Verschulden zugesprochen wird?

    Das hier gezeigte Beispiel Haltestelle Glocksee hatte Hane schon mal weiter oben mit einem google-street-view-Link eingebracht. Ich steuere hier mal mein Foto dazu bei. Hier noch mal der Link, den Hane bereits benutzte:

    https://www.google.de/maps/@52.37351…12!8i6656?hl=de

    Mir persönlich ist der Blödsinn, den die Stader Verkehrsbehörde anordnet, mittlerweile egal und ich fahre so, dass ich sicher bin.

    Ist das nicht ein Widerspruch, wenn du dann schreibst:

    Verkehrsregeln sind kein Wunschkonzert.

    Du kannst doch nicht von jedem Durchschnittsradler oder gar "Einstiegsradler" erwarten, dass er die Verkehrsregeln besser kennt, als die Verkehrsbehörden. Und für ganz viele Radler ist es so eine Art "unumstößliches Grundgesetz", dass das Fahrradfahren auf dem Gehweg sicherer ist als auf der Fahrbahn.

    Es ist nur allzu gut verständlich, dass du dich über die von der Stader Verkehrsbehörde getroffene Lösung echauffierst. Aber es ist halt auch so, dass genau dass, was du da für dich feststellst, bezüglich der Inkompetenz der Stader Verkehrsbehörden, andere feststellen würden bezüglich der Qualifikation der Stader Verkehrsbehörden, wenn diese das anordneten, was du forderst.

    Ein Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg aufzuhängen, obwohl dort ein getrennter Fuß und Radweg gepflastert ist, halte ich an der Stelle für gar nicht mal sooooo schlimm. Ein entsprechender Hinweis könnte die Verwaltung auf die Idee bringen das Pflaster in dem Abschnitt so erneuern zu lassen, dass es tatsächlich ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ist. Damit wäre also nichts gewonnen.

    Aber du argumentierst ja auch mit dem Fußgängerschutz. Und die wären zumindest formell besser geschützt, wenn dort wo jetzt das Schild Gemeinsamer Fuß- und Radweg steht, zukünftig ein Schild stünde Fußweg + Radfahrer frei.

    Vielleicht ist es sogar so, dass diese Beschilderung Fußweg + Radfahrer frei nur in Fahrtrichtung gilt und entgegengesetzt der Fahrtrichtung ein solches Schild nicht aufgehängt werden darf. Es wäre doch zumindest interessant herauszufinden, ob die Stader Verkehrsbehörden in irgendeiner Form reagierten auf den Vorschlag mit dieser Ausschilderung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Und wo steht der Baum, der da umgeben ist vom Fußweg rechts auf deinem Foto und vom dafür viel zu schmalen Zwei-Richtungen-Radweg links auf deinem Foto, ist das die Bushaltestelle Salztorscontrescarp?

    Und das Bild mit dem kaum erkennbaren blauen Schild [Zeichen 240], ist das die Bushaltestelle Theodor-Hermann-Weg?

    Thread lesen, steht alles da.

    Zu diesem Thema wird nicht so bald alles gesagt sein, was man dazu sagen kann.

    Und es wird immer wieder Beispiele geben, die es nahelegen Kompromisse auszuhandeln. Trotzdem ist es natürlich schön, eine klare Meinung dazu zu entwickeln und die in den Diskussionsprozess und Veränderungsprozess einzubringen. Aber es wäre fatal sämtliche Radverkehrslösungen, die nicht hundertprozentig dem eigenen Kurs entsprechen pauschal zu verdammen. Wenn man nur eine Lösung als die richtige zulassen will und deshalb alle anderen Möglichkeiten ablehnt, dann kann das in die Sackgasse führen.

    Aber jetzt mal konkret:

    Wie soll ich diese Aussage, "Thread lesen, steht alles da.", denn nun verstehen bezogen auf mein oben schon einmal genanntes Beispiel:

    Im Allerweg gibt es auf beiden Seiten breite Hochbordradwege, die einmal als verpflichtende Zweirichtungs-Radwege angelegt wurden. Das war vor ca. 20 bis 25 Jahren.

    Seit ca. ein bis zwei Jahren sind es Angebotsradwege, die jeweils in beide Richtungen befahren werden dürfen. Die Fotos habe ich oben schon mal veröffentlicht. Hier ein Link zu einer Macpillary-Fahrt auf dem Allerweg, die vermutlich aus Radfahrerperspektive aufgenommen wurde und bei der der Angebotsradweg in Fahrrichtung rechts benutzt wird.

    Ich kann daran nichts Schlimmes finden. Nichts wo ich sagen würde, das müsste verboten werden und die Polizei müsste da alle von ihren Rädern runterholen, die so fahren wie es hier auf Macpillary zu sehen ist:

    https://www.mapillary.com/app/?lat=52.36…278&focus=photo

    Welchen Thread soll ich jetzt dazu lesen, und was steht da schon alles?

    Was ich mir langfristig für den Allerweg wünschte, das wären breite Bürgersteige ohne Radverkehr. Und auf der Straße so wenig Autoverkehr, dass es jederzeit bequem und angenehm ist, dort mit dem Fahrrad zu fahren. Es ist zurzeit wegen des zeitweise hohen Auto-Verkehrsaufkommens unangenehm dort zu fahren und es gilt lediglich das generelle Innerorts-Tempolimit von 50 km/h. Gleichwohl darf dort jeder mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren. Es machen aber nur wenige von der Möglichkeit gebrauch. Dort dürfte höchstens 30 km/h gelten und das muss durch technische Einrichtungen an den Autos zuverlässig eingehalten werden. Diese technischen Möglichkeiten gibt es bereits, aber sie sind nicht verpflichtend. Das muss sich ändern!

    Das ist ein Gehweg, auf dem Radfahrer nichts zu suchen haben. Dass es bislang sogar vorgeschrieben ist, darauf Rad zu fahren, liegt an der unfassbaren Ignoranz und Inkompetenz der Stader Verwaltung. Hier existieren nur Kräfte, die Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fernhalten wollen. Mit denen rede ich nicht mehr, sondern lasse mit ihnen reden.

    Spring doch mal über deinen Schatten und heuchle ein wenig Verständnis dafür, dass es durchaus Radfahrer*innen geben möge, die sich auf der Fahrbahn verunsichert fühlen und dass du es anerkennst, dass die Stader Verwaltung auch an diese Radfahrer*innen gedacht habe und extra für diese Radfahrer*innen an dieser Stelle auf dem Fußweg eine Fahrradweg hingepflastert und ausgezeichnet hat. Daran müsse man auch gar nichts ändern, nur es müssten halt die blauen Schilder abgehängt und statt dessen zum Beispiel diese Schilder aufgehängt werden: [Zusatzzeichen 1000-33] und für die Gegenrichtung [Zusatzzeichen 1022-10] . Zumindest in dem Abschnitt, in dem erkennbar eine Radweg gepflastert ist, müsste das so gehen.

    Dass dann möglicherweise vorgegebene Breiten nicht eingehalten werden, muss ja nicht dein Problem sein.

    Oder mache es auf die harte Tour, klage dein Recht als Fußgänger ein. Gibt es einen Stader Ableger von Fuß e.V. ?

    Oder empfehle die Kombi [Zeichen 239] +[Zusatzzeichen 1022-10]. Da ist es dann aber vermutlich nicht möglich, wie bisher mit dem Fahrrad in Gegenrichtung zu fahren. Aber vielleicht merken die das ja gar nicht bei der Stader Verwaltung, wenn die so "schnarschnäsig" sind, wie von dir beschrieben? Und dir kann das Detail ja ohnehin egal sein.

    Warum nur bist du so fixiert auf's ersatzlose Schilder abhängen?

    Du kritisierst, die Stader Verwaltung, weil sie darauf fixiert sei, "Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fernhalten wollen." Dabei habe ich den Eindruck, dass du daran interessiert bist, um jeden Preis die Fahrradfahrer*innen von den Fußwegen fernhalten zu wollen. Warum bist du da so kompromisslos? Geht nicht beides? Radverkehr, der auf für den Radverkehr freigegebenen Fußwegen stattfindet und gleichzeitig Radverkehr, der auf der Fahrbahn stattfindet?

    Wenn es da irgendwo Gehwege gibt, die schon immer als Gehwege angelegt wurden und waren und da eines Tages Schilder aufgestellt wurden, die aus dem Gehweg einen gemeinsamen Fuß- und Radweg gemacht haben, dann ist dass für viele Radfahrer gar kein Problem gewesen. Weil die diesen Gehweg ja auch schon zum Radfahren benutzt haben, als dort noch nicht dieses Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg stand.

    Dabei sind Gehwege gemeint, die schon immer als Gehwege angelegt waren, dann als zu schmale Radwege (meistens mit [Zeichen 240]) gekennzeichnet wurden und dann je nach örtlicher Behörde, klagefreudigen Personen oder Zufall entweder so blieben oder zu [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gemacht wurden. Davon wurden sie keinen cm breiter oder sicherer, und die Leute, die da schon zwanzig Jahre mit 20 km/h gefahren sind, stören sich auch nicht an dem geänderten Schild.

    ACHTUNG IRONIE ;): Wenn überhaupt dann ist es ein Problem für diejenigen Fußgänger, die sich beim Zufußgehen durch den Radverkehr gestört fühlen.

    Dafür gibt es den Fuß e.V., der macht sich für die Rechte der Fußgänger stark: Sollen die doch auf dem "Fußweg" versuchen, eine Verbesserung zu erreichen. ;)IRONIE ENDE

    Wer in den letzten Jahren verstärkt in Erscheinung getreten ist, das sind Fahrradfahrer*innen, die den Anspruch haben, auf der Fahrbahn zu fahren und sich (zu Recht!) gegängelt fühlen, wenn sie durch eine entsprechende Beschilderung davon abgehalten werden, die Fahrbahn zu benutzen. Und stattdessen dazu gezwungen werden Radfahrstreifen zu benutzen oder Hochbordradwege zu benutzen, die oftmals auch noch in einem schlechten Zustand sind (zu schmal, zu holprig, gefährliche Verkehrsführung an Kreuzungen, Fahrradfahrer*innen werden von parkenden Autos verdeckt usw.)

    Die meines Erachtens richtige (Sofort-)Reaktion der Verwaltung ist es, solche Radwege nicht mehr als benutzungspflichtige Radwege auszuweisen und ehemals gemeinsame Fuß- und Radwege als Fußwege zu kennzeichnen mit Radfahrer frei.

    Und jetzt komme ich noch mal zu der Ironie von oben: So ironisch ist das nämlich eigentlich gar nicht:

    Wenn sich Fußgänger gestört fühlen vom Radverkehr auf einem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, dann müssen sich diese Fußgänger dafür stark machen, dass dort die Freigabe für den Radverkehr zurückgenommen wird.

    Wenn Fußgänger das versuchen, dann werden sie es vielleicht über Fuß e.V. versuchen und dann werden sie es vielleicht mit Radfahrern zu tun bekommen (vielleicht auch solchen, die im ADFC organisiert sind), die sagen, bitte lasst uns weiter euren Fußweg nutzen, auf der Fahrbahn fahren ist uns zu gefährlich. Und dann wird es vielleicht dazu kommen, dass die Fußgänger sich gemeinsam mit den Radfahrern dafür stark machen, dass auf der Fahrbahn eine Tempobegrenzung eingeführt wird, die das Fahrradfahren dort erträglicher und sicherer macht.

    Da sind jetzt viele "vielleichts" drinnen. Aber ich sehe auch keinen sinnvollen anderen Weg, du vielleicht?

    Eine legale Möglichkeit sehe ich noch für Fahrradfahrer*innen, die sich nicht auf Radwege zwingen lassen wollen. Diese Fahrradfahrer*innen können ein Speed-Pedelec fahren. Damit müssen sie dann auf der Fahrbahn fahren, die Radwege dürfen sie damit nicht benutzen. Ein Bekannter, der so ein Ding fährt, sagte mir allerdings, dass er trotz des Verbots in der Regel lieber auf dem Radweg damit fährt als auf der Fahrbahn, weil er sich auf dem Radweg besser geschützt fühlt vor dem Autoverkehr. Ich hatte ihm dann empfohlen es doch mit einem einfachen Pedelec bewenden zu lassen, bei dem die Tretunterstützung bei 25 km/h endet. Ich fragte ihn sogar, ob er sein Speed-Pedelec nicht umprogrammieren lassen könne zu einem einfachen Pedelec. Das war ihm allerdings zu langsam. :/

    Hier ein Beispiel für einen ehemals Gemeinsamen Fuß- und Radweg, der umgeschildert wurde zu Fußweg + Radfahrer frei:

    Da auf der Fahrbahn Tempo 50 gilt und viele Autofahrer darüber hinaus zu schnell fahren und der gemeinsame Fuß- und Radweg in einem recht erträglichen Zustand ist und nur von relativ wenigen Fußgängern genutzt wird, fahren viele mit dem Fahrrad lieber auf dem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe als auf der Fahrbahn. Ich auch. Aber ich fahre auch kein Speed-Pedelec! Und ohne Tretunterstüzung komme ich nicht über 25 km/h hinaus. Meistens fahre ich unter 20 km/h! Wo würdest du hier mit dem Fahrrad fahren, obelix?

    In Bayern fährt man nicht Fahrrad, weil man auf Gehwegen fahren "darf" (wie es der ADFC immer gerne formuliert), sondern trotz dieser schikanösen Benachteiligung.

    Meine Meinung.

    Was genau ist denn deine Meinung?

    Und was ist die des ADFC?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ADFC in Bayern die Position vertritt, dass Radfahrer auf Gehwegen fahren dürfen. Das widerspräche den Vorschriften der StVO und ich kann mir nicht vorstellen, dass der ADFC in Bayern dazu aufruft widerrechtlich Gehwege zu befahren.

    Bei welcher Gelegenheit hat denn der ADFC in Bayern davon gesprochen, dass man mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren darf?

    Hier ein Zitat von der ADFC-Internetseite:

    "Wenn Gehwege nicht durch ein Schild für Radfahrende freigegeben sind, sind sie ausschließlich Fußgängern vorbehalten. Wer mit dem Rad fährt, muss hier entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen, so der ADFC. Auch dann, wenn vorhandene Radwege aufgrund ihres Zustands unbenutzbar sind (OLG Düsseldorf 15 U 53/94)." Quelle: https://www.adfc.de/artikel/ein-ir…ar%20leer%20aus.

    Es ist einfach nicht zu fassen...

    Dieses Blauschild sollte schon vor über einem Jahr weg. Dass das VZ240 an einem getrennten Geh- und Radweg steht: geschenkt.

    Vielleicht ist diese Forderung zu knapp? Du möchtest, dass das Schild auf dem Foto wegkommt.

    So lange dort jedoch ein Radweg erkennbar ist, nämlich aufgrund der separaten Pflasterung, würde es dort erlaubt sein, weiterhin mit dem Rad zu fahren, denn es handelte sich dann um einen eindeutig erkennbaren Angebotsradweg. Deshalb dürfte ja auch dieses Schild [Zeichen 240] dort gar nicht stehen, sondern es müsste eigentlich dieses Schild [Zeichen 241-30] dort stehen.

    Das hast du ja auch schon in deinem Beitrag geschrieben.

    Ich glaube nicht, dass es was ändern würde, wenn man das "Blauschild" abhängen würde. Die meisten Radfahrer*innen würden dort weiter langfahren, weil ja der Radweg eindeutig erkennbar ist.

    Man müsste auch das Pflaster ändern, so dass es dort keinen Angebotsradweg mehr gibt.

    Und statt [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] müsste dort das Fußwegzeichen hängen[Zeichen 239].

    Das gilt genau so auch für die Gegenrichtung. Das würde möglicherweise begleitet von einer entsprechenden Presseberichts-Erstattung dazu beitragen, dass dort weniger Radfahrer langfahren. Es würden allerdings immer noch viele dort langfahren. Willst du die wirklich alle in die "Illegalität" schicken?

    Also doch besser das Pflaster so lassen und einfach nur das Schild abhängen?

    Das geht deshalb nicht, weil der Radweg ja von der anderen Seite ebenfalls benutzt wird. Ein Angebotsradweg ohne jegliche Ausschilderung ist aber meines Wissens nur in Fahrtrichtung rechts benutzbar und darf nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden.

    In Hannover gibt es mehrere Stellen an denen ein bislang in beide Richtungen als benutzungspflichtig ausgewiesener Radweg umgeschildert wurde, wie zum Beispiel hier am Allerweg:

    In der Gegenrichtung steht dieses Schild:


    Bei dem Beispiel in Hannover handelt es sich allerdings auch vermutlich um deutlich breitere Zweirichtungen-Angebotsradwege als bei deinem Beispiel in Stade. Dazu kenne ich die einschlägigen Vorschriften nicht genug, um sagen zu können, ob die Beschilderung im Allerweg in Hannover übertragbar ist auf deine Situation in Stade, wo der Radweg vermutlich schmaler ist.

    Trotzdem könntest du ja mal versuchen mit den Behörden darüber ins Gespräch zu kommen. Sie ganz einfach ernst nehmen, denn anscheinend existieren dort Kräfte, die einfach nur wollen, dass der Radverkehr die Möglichkeit hat, weiterhin legal dort lang zu fahren. Während ich mal vermute, dass es dein Anliegen ist, legal auf der Fahrbahn fahren zu können? Das ist es doch, oder?

    Warum also nicht eine Lösung finden, die allen gerecht wird? Ein Zweirichtungs-Angebotsradweg für diejenigen Radfahrer*innen, die das so gewohnt sind und lieber nicht auf der Fahrbahn fahren. (Was gilt da eigentlich für ein Tempolimit auf der Fahrbahn? Und wird das eingehalten, überwacht, häufig übertreten ...)

    Und "Fahrbahnradler" könnten dann zukünftig legal auf der Fahrbahn fahren. Denn so ein Schild [Zusatzzeichen 1000-33] oder so ein Schild [Zusatzzeichen 1022-10] verpflichten nicht dazu, den angebotenen Radweg zu nutzen. (Siehe mein Beispiel aus Hannover.)

    Die Bushaltestellen-Situation und die Situation in dem Abschnitt, wo der im Pflaster erkennbare Radweg aufhört, sind noch mal Extra-Themen, die wir gerne noch mal später behandeln können.

    Hallo Nbgradler,

    habe gerade diese Meldung gelesen von einem Unfall, der gestern passierte:

    "L1045 Frontalzusammenstoß PKW gegen Bus Großaufgebot an Einsatzkräften

    Niedernhall: Unfall zwischen Linienbus und Auto

    Aus bislang unbekannter Ursache kam am Montagmittag eine 28-Jährige mit ihrem Mercedes zwischen Niedernhall und Weisbach in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem entgegenkommenden Bus. (...) Bei dem Unfall verletzte sich die Mercedes-Fahrerin schwer. (...) Der Busfahrer und sieben Kinder erlitten Verletzungen und wurden zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus verbracht. Die Kinder, die nicht in ein Krankenhaus gebracht wurden, konnten von ihren Eltern abgeholt oder von der Feuerwehr nach Hause gefahren werden."

    in 7aktuell vom 22.6.2020 https://www.7aktuell.de/message.php?id=23940

    Leider keine Hinweise zu den gefahrenen Geschwindigkeiten. Vielleicht wird darüber noch ausführlicher berichtet.

    Das ist doch in Ihrer Ecke in Süddeutschland passiert. Knapp hundert Kilometer von Nürnberg entfernt. Sicher wird dort ausführlicher berichtet. Zum Beispiel was für ein Mercedes war das (Wie schwer?) Wie schnell fuhren die Fahrzeuge. Gab es Omnibusfahrgäste auf Stehplätzen? Wie viele Fahrgäste waren im Bus. Waren das alles Kinder? (Warum waren keine Erwachsene in dem Bus?X/)

    Nachtrag: Der Unfall ereignete sich in einer 70er-Zone, es waren 15 Kinder im Bus. Siehe: https://www.swr.de/swraktuell/bad…rnhall-100.html

    Dieses ist immer mein Punkt, an dem mein Verständnis völlig fehlt. Ich kenne Ihre Argumentation: bis Tempo 60 km/h ist der Stehplatz im Bus zulässig. Ich kenne leider keine Quelle, die sicher einen Crashtest eines Busses mit 60km/h zeigt, meines Verständnisses nach überlebt aber kein einziger der stehenden Passagiere. Warum nicht bei 100km/h auf der Landstraße bleiben und dafür im ländlichen Raum eine genügend große Anzahl an Fahrzeugen mit Sitzplätzen fordern?


    Dafür hätte ich wirklich gerne eine Antwort.

    Ich hatte tatsächlich einmal vor vielen vielen Jahren einen Omnibusunfall auf einer Landstraße als Fahrgast heil überstanden. Wir waren rund 50 Schülerinnen und Schüler in dem Bus und ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob auch welche gestanden haben. Es sind alle ohne ernsthaften Verletzungen davongekommen. Der Busfahrer konnte einem entgegenkommenden PKW ausweichen und so einen Frontalcrash verhindern. Allerdings um den Preis, dass er auf das Bankett ausweichen musste und dann eine leichte Böschung hinabrutschte, so dass sich der Bus auf einer nachgiebigen Wiese auf die Seite legte. Bis dahin hatte er allerdings schon deutlich an Fahrt verloren. Wir fuhren ganz sicher keine 100 km/h damals, sonst gäbe es mich vielleicht nicht mehr.

    Ich bin kein Unfallforscher und kann deshalb auch nicht sagen, wie das mit den 60 km/h zu Stande gekommen ist. Möglicherweise würde auch 70 noch ein akzeptables Tempo sein, vor allem wenn man das automatisch steuert, so dass auch wirklich keine Überschreitung der 70 km/h möglich ist. Vermutlich ist bei den 60 km/h noch ein kleiner "Graubereich" mit eingeplant, der bei einer automatischen Tempobegrenzung nicht notwendig ist, weil die Automatik tatsächlich zuverlässig bei 70 km/h abriegeln würde. Eine Automatik, die in dieser Präzision möglicherweise früher nicht möglich war, als man sich auf die max. 60 km/h verständigte.

    100 km/h sind meines Erachtens deutlich zu hoch. Und dafür führe ich drei Gründe an: Der Bremsweg bei 100 km/h ist nach der gängigen Faustformel 10x10=100 Meter. Bei Tempo 70 wären es 7x7=49 Meter. Bei Tempo 60 wäre der Bremsweg 6x6=36 Meter. Vermutlich könnte ein Bus oder LKW auch einen kürzeren Bremsweg erzielen, gerade beim Bus ist bereits das starke Abbremsen aber gefährlich für die Fahrgäste.

    Erstens: Der Bremsweg ist bei Tempo 100 km/h also sehr lang, doppelt so lang als zum Beispiel bei Tempo 70 und fast dreimal so lang als bei Tempo 60!

    Zweitens müsste der Ausbaustandard der Landstraßen deutlich erhöht werden, wenn dort wirklich Omnibusse mit Tempo 100 langfahren sollen. Die Landstraßen müssten quasi Autobahnmäßig ausgebaut werden. Dort, auf den Autobahnen, dürfen sie zur Zeit Tempo 100 fahren, wenn sie einen automatischen Tempobegrenzer für Tempo 100 haben, wenn sie für diese hohe Geschwindigkeit zugelassen sind und alle Fahrgäste mindestens mit einem Beckengurt angeschnallt sind. Entsprechend ausgebaute Landstraßen hätten deutlich breitere Fahrspuren deutlich größere Kurvenradien und deutlich aufwendiger gearbeitete Leitplanken. Alles Faktoren, die die Infrastrukturkosten deutlich nach oben treiben.

    Drittens: Omnibusverkehr funktioniert so, dass der Omnibus oft anhält und wieder anfährt. Dabei ist die maximale Beschleunigung und auch das Bremsen nicht so sehr durch die Motor- oder Bremskraft begrenzt (man könnte ja einfach stärkere Antriebe einbauen), sondern durch das, was den Fahrgästen zugemutet werden kann. Das sind 1m/Sek². Ein Auto kann deutlich schneller beschleunigen und Bremsen. Bei niedrigen Höchstgeschwindigkeiten schlägt das jedoch längst nicht so stark zu Buche wie bei hohen Höchstgeschwindigkeiten!

    In diesem Prospekt über einen Mercedes-Überlandbus steht, dass der Bus knapp über 50 Sekunden braucht, um von 0 auf 100 km/h zu beschleunigen. Bei PKW liegt die Zeit heute bei rund 10 Sekunden.

    https://bus-fahrt.de/images/stories…itaro_le_ue.pdf

    Fazit: Ich sehe keine Möglichkeit, über die Tempo 60 hinauszugehen, allenfalls die oben angedeutete Option mit dem Graubereich, der vielleicht bei einer automatischen Tempobegrenzung möglich ist, bietet vielleicht noch einen kleinen Spielraum. Tempo 70 hätte in jedem Fall den Vorteil, dass viele Landstraßen ohnehin auf vielen Abschnitten mit Tempo 70 bereits heute ausgeschildert sind. Aber Tempo 60 ist meines Erachtens auch genug, zumal ein niedriges Tempo den Verkehrsfluss begünstigt. Und auch für Radfahrende ist es angenehmer auf der Fahrbahn der Landstraße zu fahren, wenn dort Tempo 60 gilt.

    Und ja, es wären damit Einschränkungen verbunden, die aber ganz sicher nicht nach dem Schema gerechnet werden können und dürfen: Heute fahr' ich 120 km/h (weil 20 mehr ist allemal drin), morgen nur noch 60 km/h, weil der Ullie das so will, dann brauch ich ja doppelt so lang. ;)

    Um noch mal Ihre eingangs gemachte Bemerkung aufzugreifen, die mit dem Frontalcrash bei Tempo 60. Der Bus hätte in so einer Situation den Vorteil, der großen Masse, wenn er zum Beispiel gegen einen Kleinwagen fährt. So ein Bus wiegt leer um die 10 bis 12 Tonnen. Ein Kleinwagen nur ein Zehntel davon. Bei einer Frontal-Auffahrt gegen eine Felswand sähe das freilich ganz anders aus.

    Zu viel der Ehre,

    ich habe nicht vor, die Leute "hart anzufassen", wie du es formulierst. Aber ich möchte schon meinen Beitrag leisten, diese ständige Schönreden oder gar Verherrlichen der Automobilität massiv in Frage zu stellen.

    Und ich will nicht dieses Verharmlosen der Schattenseiten und vielen Nachteile der Automobilität mitmachen.

    Und dazu gehört die auch in diesem Forum verbreitete Einschätzung, die Mobilitätswende weg vom Auto sei ja sicher richtig und wichtig aber eben doch nur etwas für die Stadtbevölkerung. Im ländlichen Raum gelten angeblich dagegen komplett andere Spielregeln.

    Yeti hat in diesem Zusammenhang einen wichtigen Hinweis geliefert: Das Thema Parkplätze (und verstopfte Straßen) ist in der Stadt ein Dauerbrenner und auf dem Land kein Thema.

    Da auf dem Land die Grundstücksflächen günstig sind, ist es tatsächlich kein so großes Thema wie in der Stadt, wo die Flächen knapp und teuer sind.

    Aber auch auf dem Land würdest du mit dem Prinzip, wer ein Auto hat, der muss auch einen Parkplatz dafür auf eigenem Grund dafür bereit halten, ein Umdenken anschieben. Und das wäre noch keine Revolution, nach dem Motto, da will jemand das Autofahren verbieten. Viele Grundstücke verfügen ja bereits über ein, zwei, manchmal drei Stellflächen. Aber die Anschaffung weiterer Autos für weitere Familienmitglieder würde noch mal ganz andere Diskussionen als heute auslösen, wo zusätzliche Familienautos einfach vors Grundstück gestellt werden.

    Und kostenlose Autostellplätze von großen Supermärkten an den Stadträndern müssen kostenpflichtig gemacht werden. Derzeit verschenken Kommunen Grund und Boden, um Gewerbesiedlungen anzulocken. Hier müssen neue, strengere Regeln geschaffen werden, die es nicht zulassen, dass vom Einzelhandel oáber auch von Hallenbadbetreibern oder Ferienparkunternehmen kostenlos Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.

    Die gefährliche Raserei im ländlichen Raum kann wirkungsvoll eingedämmt werden, indem die Straßen mit deutlich niedrigeren Tempolimits belegt werden, die automatisch mit Hilfe von Elementen der autonomen Fahren-Technik überwacht werden. Es könnte dann immer noch jeder mit seinem PKW überall hinfahren, aber der Teufelskreis immer weiter entfernte Arbeitsplatzangebote und Einkaufsangebote anzunehmen, weil es immer schnellere Straße gibt, wäre durchbrochen und limitiert und zwar nicht erst bei Tempo 100 km/h, wie es derzeit mit dem Ausbau der Landstraßen angestrebt wird.

    Und selbst da wo, bereits 100 gilt, wird ja vielfach noch an einem autobahnmäßigen Ausbau von Landstraßen gearbeitet, die dann 120 und mehr ermöglichen sollen. Damit muss auch Schluss sein und stattdessen die Einsparpotenziale in den Vordergrund gestellt werden.

    Bei einem Tempolimit von 60 km/h hätte der ÖPNV gute Chancen, als attraktive Alternative zum Autofahren angenommen zu werden.

    Und es entstünden ganz nebenbei Optionen für den Radverkehr, die kostengünsttiger zu verwirklichen sind, als separate Radwege.

    Okay, so können wir zusammenkommen. Macht ja auch keinen Sinn, dass wir uns hier streiten, wie die "Kesselflicker", zumal uns hier offensichtlich nur die passende gemeinsame Formulierung nicht in den Sinn kommt.

    Aber gerade die Beschäftigung mit der Situation älterer Menschen auf dem Land, hat mir gezeigt, dass die Mobilität mit dem eigenen PKW eine üble Mobilitätsfalle darstellt, nämlich dann, wenn das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht.

    Die Reisezeit ist dann oftmals nicht mehr unbedingt so der ganz ausschlaggebende Faktor. Aber es gibt nicht wenige ältere Menschen, für die das Benutzen des ÖPNV eine so fremdartige Vorstellung ist, dass sie selbst dann, wenn es eine passable ÖPNV-Verbindung gibt, lieber nicht mit dem Bus fahren.

    Ein wichtiger Grund ist dabei die fehlende Vertrautheit.

    Ein anderer Grund vielleicht auch, weil sie neben Schülern die einzigen Fahrgäste wären.

    Und eines kann ich dir auch auch aus verschiedenen Berichten im Bekanntenkreis versichern: Es ist gar nicht so einfach, irgendwann wirklich auszusteigen und den Schlüssel nicht mehr ins Zündschloss zu stecken, wenn du es ein Leben lang gewohnt bist, ganz selbstverständlich jeden Meter mit dem Auto zurückzulegen.

    "Nur wenige sehen ein, dass sie nie mehr fahren sollten. Die meisten reagieren eher empört, weil sie sich nicht eingestehen wollen, dass sie körperlich mit 80 nicht mehr so fit sind wie mit 30. Und selbst wenn sie zugeben, dass alles ein bisschen langsamer geworden ist, dann fehlt die Einsicht, dass das irgendwelche Auswirkungen aufs Autofahren hat. Denn das machen sie ja schon lange und es ist noch nie etwas passiert." https://www.sueddeutsche.de/auto/senioren-…llten-1.4320400

    Leider fehlt in diesem SZ-Artikel vom 8.2.2019, aus dem das Zitat stammt, völlig der Hinweis auf die gesellschaftliche Verantwortung für die Missstände. Wenn der ÖPNV an so vielen Stellen so unzureichend organisiert ist, und gleichzeitig immer wieder das Auto als "alternativlos" bezeichnet wird, dann ist das eine große Hürde für ältere Menschen, das Autofahren aufzugeben. Es heißt ja dann wirklich: Du gehörst nicht mehr zur "autofahrenden Klasse" und bist jetzt wieder zurückgestuft zu einem Mensch "zweiter Klasse", so wie es weiter oben umgekehrt schon mal Pepschmier aus Sicht der Jugendlichen formuliert hat:

    Auch heute noch bedeutet "Autofahrendürfen" für einen Jugendlichen Freiheit. Mit dem Rad oder Bus "darf" man nicht fahren, man "muss". Aber mit dem Auto "darf" man fahren.

    Umgekehrt aus Sicht der "Alten" heißt das: Mit dem Auto "darf" man nicht mehr fahren. (Je nach Gesundheitszustand) Und mit dem Bus ist man sowieso noch nie gerne gefahren sondern nur, weil man musste.

    Vielen Dank, Mueck und Simon.

    Das war ein sehr hilfreicher Hinweis auf den richtigen Paragraphen in der StVO!

    Demnach reicht eine reflektierende Parkwarntafel nicht aus für ein Fahrrad, das nachts am Fahrbahnrand geparkt ist:

    "Vielmehr ist es so, dass "... Fahrräder, ... bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden" dürfen. So wirklich präzise ist das tatsächlich nicht, wie Mueck schon sagte!

    Vielleicht ist diese StVO-Vorschrift sogar ein Grund dafür, dass die Verleih-Elektro-Tretroller mit einer Lichtquelle ausgestattet sind:

    Lieber Ullie,

    Du hattest ja in einem anderen Thema um den heißen Brei herum geredet und Dich bildlich gesprochen gewunden wie eine Schlange um nicht zu erzählen, wie viel Kilometer Du im Monat mit dem Radl im Alltagsgebrauch fährst. Wahrscheinlich mit gutem Grund.

    Ich habe nicht um den heißen Brei drumherum geredet, sondern ganz klar gesagt, dass es für die Diskussion über eine Verkehrswende keine Rolle spielt, ob eine sinnvolle und nachhaltige Verkehrswende von Menschen gemacht wird, die Autofahrer sind, oder den ÖPNV benutzen oder ausschließlich nur mit dem Rad mobil sind.

    Wenn es ihnen gelingt, eine sinnvolle Verkehrswende zu vollziehen, werden diese Leute jedenfalls sehr wahrscheinlich keine Autofahrer mehr im heute herkömmlichen Sinne sein, weil es die dann so nicht mehr gibt.

    Und die gefahrenen Fahrradkilometer sagen nun wirklich nicht darüber aus, wie jemand zur Verkehrswende steht.

    Oder würde jemand wie der Radspitzensportler Marcel Kittel, der bestimmt mehrere 10.000 km jedes Jahr auf dem Rad zurücklegt, dann Werbung für eine Autofirma machen?

    https://cdn.prod.www.spiegel.de/images/547832d…fpx49_fpy46.jpg

    Bild aus diesem Spiegel-Artikel vom 23.8.2029:

    https://www.spiegel.de/sport/marcel-k…00-000165579735

    Man könnte natürlich sagen, ist ja sein Beruf, aber auch wenn es nur um Alltags-Fahrradkilometer geht, gilt: Das Fahrradfahren ist ein interessanter und wertvoller Bestandteil einer Verkehrswende, aber es kann keine Verkehrswende geben ohne ÖPNV.

    Leider erlebe ich immer wieder Radfahrer*innen, die über den ÖPNV (vorsichtig formuliert) wenig Gutes zu sagen haben.

    Für mich ein Grund mehr, von gesammelten Fahrradkilometern als Redebeitrags-Qualitätsbeleg abzusehen.

    Aber so viel will ich dann doch verraten, weil es dir anscheinend sehr wichtig ist:

    Ich fahre Rad in Stadt und Land und bei meinen Beiträgen zu verschiedenen Themen rund um den Radverkehr aber auch den ÖPNV auch im ländlichen Raum, oft mit eigenen Fotos belegt, handelt es sich in aller Regel um Selbsterlebtes, wenn ich es nicht anders angegeben habe.

    Und noch ein Hinweis: Ich bin keinesfalls der absolute Purist, der Menschen im ländlichen Raum zu einem Eremitendasein verdammen will. Aber mich ärgert es maßlos, dass die vielen Exzesse der Autofahrerei immer wieder mit der angeblich alternativlosen Mobilitäts-Situation auf dem Land legitimiert werden.

    Kein Mensch, auch in Bayern nicht, ist darauf angewiesen, dass er auf Landstraßen Tempo 100 fahren können muss, und er ist auch nicht darauf angewiesen, dass der nächste Autobahnanschluss nicht weiter als 20 km entfernt ist, wie es der damalige SPD-Verkehrsminister Leber einmal als Zielvorgabe für die deutsche Verkehrspolitik formulierte.

    Zugegeben, es müsste einiges passieren in Sachen Verkehrswende, damit auch im ländlichen Raum mehr Menschen sich von ihrem Privat-PKW-Besitz verabschieden. Mit Denkverboten nach dem Motto, der Privat-PKW-Besitz im ländlichen Raum sei alternativlos, und wer was anderes sagt, der hat keine Ahnung oder der ist ein Schwarz-Weiß-Maler, kommen wir in dieser Sache aber nicht weiter.

    Und die Anzahl der gefahrenen Fahrradkilometer derjenigen, die dazu Stellung beziehen, ist dabei von untergeordneter Bedeutung.

    Was würdest du zum Beispiel jemandem sagen, der dir ganz ernsthaft versichert: "Ich würde ja gerne auf dem Land viel mehr Strecken mit dem Fahrrad zurücklegen. Aber ich mache es nicht aus Angst überrollt zu werden von Leuten, die so wie ich Auto fahren.";)

    Viele sagen, die Verkehrswende weg vom Auto könne nur in der Stadt vollzogen werden, im ländlichen Raum würden angeblich ganz andere "Gesetze" gelten oder es bestünden ganz andere "Bedingungen und Sachzwänge", die ein Festhalten am Verkehrsmittel Auto angeblich unumgänglich machen. Dem stimme ich nicht zu!

    Es gibt übrigens zahlreiche Veröffentlichungen zur Verkehrswende im ländlichen Raum: Eine, die ganz oben auf der google-Liste steht, ist dieser Zeit-Artikel vom 26.11.2020: "Wie die Verkehrswende auf dem Land gelingt"

    https://www.zeit.de/mobilitaet/201…aet-klimaschutz

    Der war gut! :D

    Die Welt ist aber viel bunter und nicht nur schwarz-weiß. Ob es einem gefällt oder nicht: Es gibt derzeit Situationen, in denen das Auto tatsächlich alternativlos ist.

    Um auf meinen obigen Vergleich zurückzukommen. Für die 3% der Bevölkerung in Deutschland, die (noch) nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, ist die Abwasser-Sammelgruppe auch "alternativlos".

    Diejenigen aber, die die Kloake auf dem eigenen Grundstück zwischenlagern, sind jedoch vergleichsweise weniger lautstark und forsch mit ihren Meinungsäußerungen als diejenigen, die den privaten Autobesitz für "alternativlos" halten.

    Die Stuttgarter Zeitung betet in einer 13-Bilder-Bilderstrecke schlecht oder fehlerhaft kommentiert den Bußgeldkatalog herunter und nennt es "Diese Fahrrad-Regeln kennt kaum jemand".

    Da hätten sie mal direktes vs. indirektes Linksabbiegen vorstellen können 8o Aber das kennt ja kaum jemand...

    In dem von dir verlinkten Artikel heißt es: "Ein Parkverbot für Fahrräder gibt es nicht. Das Rad kann sowohl am Straßenrand, als auch auf dem Gehweg abgestellt werden. Wer allerdings nachts sein Rad am Straßenrand parkt, muss es laut Polizei beleuchten." Trifft das tatsächlich zu?

    Und welcher Art Kriterien muss so eine Beleuchtung erfüllen? Reicht es zum Beispiel ein Friedhofs-Grablicht auf den Gepäckträger zu befestigen oder an den Lenker zu hängen?

    https://microsites.pearl.de/i/76/nc6670_0.jpg

    So völlig von der Hand zu weisen sind diese Einwände auch nicht. Es geht ohne Frage immer auch irgendwie anders. Ich würde auch ohne Wasseranschluss in meiner Wohnung irgendwie an Trinkwasser kommen. Nur wären die Alternativen umständlicher, teurer, zeitaufwändiger und unflexibler als der Wasserhahn in der Küche.

    In Kiel komme ich wunderbar mit dem Fahrrad zurecht. Hier liegen aber auch 99% meiner halbwegs regelmäßig angefahrenen Ziele im Radius von 10km einfache Wegstrecke. Damit kommt man auf dem Land im warsten Sinne des Wortes nicht weit. Zumindest nicht weit genug, um z.B. den Arbeitsweg (evtl. auch nur zum nächsten Bahnhof) oder den Arztbesuch oder den Kinobesuch oder den Vereinsabend oder oder oder zu bestreiten. Öffis verkehren zu unregelmäßig, sind eher auf Schülertransport ausgelegt und kosten, gerade wenn mehrere Leute fahren müssen, nicht gerade wenig Geld. Demgegenüber steht das eigene KFZ. Auch nicht gerade billig. Aber flexibel, pünktlich, sauber, witterungsgeschützt, selten überfüllt, selbstbestimmte Streckenwahl und Zwischenhalte, unkomplizierter Transport sperriger Güter... Wer dankt es denen, die aus politischen Gründen den unbequemen Weg ohne eigens Auto wählen? In der Regel wird man mitleidig belächelt.

    Das mit dem Trinkwasser ist ein interessantes Beispiel, wenn du es mal in die andere Richtung verkehrst: Das Beispiel erinnert mich an einen Spaziergang mit Bekannten im ländlichen Raum, der allerdings schon etliche Jahre zurückliegt. Wir kamen durch einen kleinen Ort mit rund 800 Einwohnern, dessen Straßen allesamt frisch aufgegraben waren, um den bereit liegenden dicken Betonröhren Platz zu bieten. Der Ort wurde kanalisiert.

    Ein paar Nachfragen bei Einwohnern ergab, dass damit keinesfalls alle einverstanden waren. Denn die Kanalisierung wurde verknüpft mit einer noch nicht lange zurückliegenden Gemeindereform und hohen Kosten, die auf die Gemeinde zukommen. Ohne die Gemeindereform wäre die Kanalisierung gar nicht möglich gewesen und einigen Einwohnern wäre das anscheinend lieber gewesen. Das Absaugen der Abwassersammelgruben auf den Grundstücken sah man als völlig unproblematisch an und viele waren der Überzeugung, dass es auch deutlich kostengünstiger gewesen sei, als das was jetzt an Kosten auf den Ort zukämen.

    Einige Jahre später erfuhr ich von der Geschichte der Kanalisation in meinem Stadtteil. Da spielte sich quasi dasselbe ab, nur mehrere Jahrzehnte früher.

    Vielleicht verdeutlicht dieser Vergleich, warum ich es für so wichtig halte, nicht den scheinbar unschlagbaren Argumenten für den privaten Autobesitz im ländlichen Raum nachzugeben. Klar gibt es diese Argumente, aber sie sind konsequent vom Ende her betrachtet allesamt nicht haltbar. Vielmehr dienen sie vielfach lediglich als Entschuldigung für die weiter oben von Malte so trefflich beschriebenen unhaltbaren Zustände bei der Autonutzung im ländlichen Raum.

    Andere Möglichkeit: Die Leute überzeugen, dass Tempo 120 oder — Gott behüte — 150 auf einer einfachen Überlandstraße trotz Schutzplanken eine dumme Idee sind. Nur: Wie? Mit Einsicht oder Kontrollen hat’s ja in den letzten Jahrzehnten nicht so richtig funktioniert und mir fehlt trotz des neuen Bußgeldkataloges der Glaube, dass sich das künftig ändern mag.

    Wenn du an dieser Stelle, der ortsansässigen Bevölkerung im ländlichen Raum zu verstehen gibst, du hättest ja grundsätzlich Verständnis dafür, dass sich manche Dinge ohne Auto nur schwer organisieren lassen, aber solche Missstände seien nicht hinnehmbar, dann hast du mit ein bisschen Glück noch Chancen erhört zu werden. Aber das kann sich schnell als "Zivilisations-Fassade" entpuppen.

    Wenn du jetzt noch einen Schritt weiter gehst, so meine Erfahrung, und zum Beispiel Omnibushaltestellen forderst, die so gebaut sind, dass der Omnibus nicht überholt werden kann, während er dort hält, oder Tempo 60 auf den Landstraßen forderst, damit der ÖPNV nicht benachteiligt ist gegenüber den Autofahrern. Und wenn du dann noch darauf aufmerksam machst, dass so was nicht mit Polizeikontrollen durchgesetzt werden müsste, sondern dass die Fahrzeuge so gebaut sein müssen, dass vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen automatisch eingehalten werden, ...

    Dann kratzt du gewaltig an der Zivilisations-Fassade vieler Bewohner des ländlichen Raums.

    Das wollen sie so wenig hören wie manche der Bewohner in meinem Kanalisationsbeispiel die Vorteile der Kanalisation, wenn sie's aber erst mal hätten, dann würden sie es vermutlich auch nicht missen wollen, um noch einmal zurückzukehren zum Kanalisations-Beispiel.

    Übrigens laut destatis sind in Deutschland "97 % der Bevölkerung an die öffent­liche Kanali­sation angeschlossen". https://www.destatis.de/DE/Presse/Pres…lometer%20waren.

    Da gibt es noch einigen Nachholbedarf was den ÖPNV angeht.

    Eines der größten Hindernisse ist der private Autobesitz, vergleichbar mit der privaten Abwasser-Sammelgrube. Oder noch schlimmer. einer "Sickergrube". Die sind in Deutschland aus Umweltschutzgründen verboten, weil dabei das verschmutzte Abwasser im Boden versickert. Lediglich für Regenwasser ist das noch erlaubt.

    Welches Automodell mit einer Schmutzwasser-Sickergrube vergleichbar ist, überlasse ich mal der Phantasie der Leser.