Beiträge von Ullie

    Verstehe ich den Text der Fragen richtig, dass die Grünen für angeordnetes Geisterradeln sind und es schrecklich finden, wenn (Zwangs-)Geisterradeln untersagt wird?


    Die Antworten sind ja zum Einrahmen:

    Nein, den Text verstehst du nicht richtig. Die zu Grunde liegende Problematik sind zahlreiche Straßen in Hannover, die auf beiden Straßenseiten einen Zweirichtungsradweg haben.

    Und das ist gut so, dass es in Hannover an vielen Straßen Zweirichtungsradwege gibt.

    Ich weiß, eine solche Aussage ist hier im Forum ganz sicher nicht unumstritten.

    Das liegt aber meines Erachtens vor allem daran, dass viele Situationen, vor Ort bei einzelnen Forumsteilnehmern nicht vergleichbar sind mit vielen Situationen in Hannover.

    Bei dieser Verkehrssituation auf Yetis Bild ist es sicher richtig, den auf beiden Seiten angeordneten Zweirichtungs-Pflichtradweg aufzuheben.

    Der silbergraue Golf ist auch auf dem oberen Bild im Hintergrund zu sehen.

    Denn erstens geht das nicht, weil man ja nur den Radweg auf eine der beiden Seiten befahren kann und zweitens sind da ja auch noch Fußgänger unterwegs, für einen Zweirichtungsradweg ist nicht genug Platz.

    Drittens schließlich, sieht die Fahrbahn nicht so aus, als sei dort sehr viel Verkehr unterwegs, aber das kann täuschen. Aber selbst wenn rechtfertigt das nicht unbedingt einen "Pflichtradweg" und schon gar nicht einen Zweirichtungen-Pflichtradweg, weder auf der einen noch auf der anderen, noch auf beiden Seiten.

    Jetzt eine Situation aus Hannover: Das Bild zeigt die Lavesallee, eine in beide Richtungen jeweils dreispurige Fahrbahn mit einem breiten Mittelstreifen.

    Auf beiden Seiten sind Zweirichtungs-Radwege und meines Erachtens sind die absolut berechtigt, denn es gibt nur in großem Abstand zueinander Querungsmöglichkeiten, um die insgesamt 6 Fahrspuren + Mittelstreifen sicher zu queren. Und nur wenige Radfahrer oder Fußgänger wagen es einfach so irgendwo die Fahrbahn zu überqueren. Man kommt sich dort vor wie auf der Autobahn und ich bezweifle sehr stark, dass die erlaubten maximal 50 km/h von den Autofahrern eingehalten werden.

    Solche Situationen bilden den Hintergrund für die Anfrage, ob damit zu rechnen sei, dass Zweirichtunsradwege in Hannover komplett und überall aufgehoben werden sollen.

    Die Hannoversche Verkehrsverwaltung geht so vor, dass zum Beispiel an einer solchen Stelle auf beiden Seiten der Zweirichtungsradweg bestehen bleibt, weil hier ein breiter Mittelstreifen die mehrspurigen Fahrstreifen trennt.

    Und auch an anderen Stellen wurden gute Lösungen gefunden.

    Nein.

    1. Das Foto zeigt eine andere Stelle

    2. In der Salzstraße endet der VBB bereits an der Kreuzung Johannisstraße

    Danke für den Hinweis, ich hatte in dem Zitat das falsche Bild aus deiner Bildersammlung ausgewählt.

    Aber das hier ist das richtige Bild, das die veränderte Kreuzungsgestaltung zeigt:

    Und hier noch mal zum Vergleich die alte Kreuzungsgestaltung:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2015/0….jpg?1563518406

    In der alten Form hatten an der Kreuzung die Fußgänger auf der Hansestraße keinen Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus der Salzstraße herausgefahren ist.

    In der neuen Form der Kreuzung haben die Fußgänger jetzt sowohl Vorrang gegenüber dem Verkehr, der von der Hansestraße in die Salzstraße einbiegt als auch Vorrang gegenüber dem Verkehr, der aus der Salzstraße rausfährt.

    https://www.google.com/maps/@53.60277…h/data=!3m1!1e3

    (Link zur Satellitenaufnahme)

    In Hannover gibt es viele Seitenstraßen mit aufgepflasterten Einmündungen, zum Beispiel mündet hier die Baumstraße in die Marienstraße. Die Fußgänger, die auf dem Bürgersteig der Marienstraße gehen, haben Vorrang vor dem Autoverkehr, egal aus welcher Richtung der Autoverkehr kommt. Auch der weiße Kombi, der hier gerade herausfährt aus der Baumstraße, muss einen Fußgänger passieren lassen.

    Immer noch weit verbreitet ist der klassische Irrtum der Verkehrsplaner, man müsse nur immer und überall darauf hinarbeiten, die Verkehrswege für die unterschiedlichen Verkehrsarten zu trennen. Diese Idee, Verkehrsarten zu trennen, wird gerne mit dem Unfallschutz begründet. Tatsächlich geht es jedoch vor allem darum, freie Bahn zu schaffen für die jeweils schnellere oder stärker erwünschte Verkehrsart. Oder einfach für die Verkehrsart, die auf einer bestimmten Wegstrecke ohnehin schon eine dominierende Stellung erobert hat.

    Siehe zum Beispiel dieses Bild von 1969, dass die Große Packhofstraße in Hannover zeigt.

    Die Große Packhofstraße ist eine der Haupteinkaufsstraßen der Stadt und seit den 60er Jahren Fußgängerzone.

    https://www.haz.de/var/storage/im…lery_detail.jpg

    Im Vergleich dazu ein älteres Bild der Große Packhofstraße aufgenommen um 1900

    https://stadthistorie.info/bilder/415-gro…tr_1900.jpg.jpg

    Damals war die Große Packhofstraße noch keine Fußgängerzone, dort durfte auch Fahrzeugverkehr stattfinden. Ich weiß nicht, wie das damals geregelt war, dass es dort trotzdem von der Verkehrsnutzung der Straße her genau so aussieht, wie rund 70 Jahre später, als dort offiziell eine Fußgängerzone eingerichtet war.

    Auf einem dritten Bild der dicht mit Fußgängern bevölkerten Packhofstraße, vermutlich ebenfalls aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, sind zwei am Straßenrand abgestellte Fahrräder zu sehen.

    https://i.pinimg.com/736x/44/a2/71/…b3faae05171.jpg

    Die Große Packhofstraße wurde vom Fußverkehr regelrecht besetzt. Eine der Hauptursachen dafür ist die starke Konzentration von Geschäften in der Straße. Die Verkehrsplaner der 60er-Jahre machten aus der Großen Packhofstraße und den umliegenden Straßen eine Fußgängerzone.

    Dafür gab es vermutlich zwei Gründe:

    1. Der starke Fußverkehr ist für die Geschäfte überlebenswichtig. Das große dicht konzentrierte Warenangebot kann nur dann in der hohen Konzentration angeboten werden, wenn sehr viele Menschen gleichzeitig Zugang dazu haben.

    Für diese Fußgängerzone wäre bereits eine Radverkehrsfreigabe nicht möglich, weil der Radverkehr deutlich mehr Verkehrsfläche benötigt als der Fußverkehr. Autoverkehr-Freigabe wäre der "finale Todesstoß", weil für so viele Autos dort erst recht kein Platz ist.

    2. Die meisten Fußgänger sind nicht von zuhause aus dort zu Fuß hin gegangen. Vermutlich auch um 1900 nicht. Damals gab es in Hannover schon seit mehreren Jahren eine elektrische Straßenbahn!

    In den 50er und 60er Jahren, als der Autoverkehr mehr und mehr zunahm, begann man mit dem Bau von Parkhäusern, als geräumte "Trümmergrundstücke", die als Behelfsparkplätze dienten, nicht mehr ausreichten. Außerdem sollten diese Grundstücke mit den "Behelfsparkplätzen" ja auch wieder bebaut werden.

    Außerdem wurden in großen Städten U-Bahn oder Hochbahnen oder unterirdische Stadtbahnstrecken gebaut. Die waren anders als die traditionellen Straßenbahnen kein Hindernis für den Autoverkehr und sie können große Menschenmassen unterirdisch transportieren.

    In diese Zeit der 50er und 60er Jahre begann zugleich eine massive Verdrängung von ÖPNV und Fußverkehr und Radverkehr von den Fahrbahnen. Nur in den innerstädtischen Fußgängerzonen war der Fußverkehr erwünscht, aber nicht der Radverkehr, der wurde auch dort verdrängt.

    Im Ergebnis steht heute eine vom Autoverkehr dominierte Verkehrsinfrastruktur. Eine Fußverkehrsinfrastruktur auf oft viel zu schmalen Bürgersteigen, besonders im ländlichen Raum, aber auch in vielen Städten, in denen Fußwege zugeparkt

    werden. Und eine Radverkehrsinfrastruktur, die irgendwo dazwischen angesiedelt ist und oft von beiden Seiten beargwöhnt wird. Zu regelrechten Anfeindungen kommt es dann, wenn der Radverkehr die Fahrbahn den Autofahrern streitig macht oder den Fußgängern den Fußweg streitig macht.

    In manchen Fällen kann dann eine Ausschilderung Fußweg, Radfahrer frei aushelfen. Besonders bei Baustellen-Umfahrungen. Auch ein Angebots-Hochbordradweg kann manchmal sinnvoll sein.

    Hochbordradwege die mit dem Radwegschild [Zeichen 237] [Zeichen 241-30]ausgeschildert sind oder gemeinsame Rad- und Fußwege [Zeichen 240]dagegen verschärfen das Problem, weil die Radverkehrsinfrastruktur damit weiter von den Fahrbahnen in einen oft unzureichenden "Zwischenraum" verdrängt wird.

    In Hannover-Nordstadt sorgt ein sogenanntes Taschenkonzept dafür, dass der Stadtteil nicht vom Durchgangsverkehr geflutet wird. Im Bereich Lutherkirche wirkt eine Fußgängerzone wie ein Riegel gegen den Fahrzeugverkehr. Für den Radverkehr ist es aufgrund der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]möglich, diesen Riegel zu durchfahren:

    Hier die Stelle im Satellitenfoto:

    https://www.google.com/maps/@52.38704…t/data=!3m1!1e3

    Baustellenausschilderung in der Falkenstraße:

    Hier die Stelle in einer googlestreetview-Aufnahme:

    https://www.google.com/maps/@52.36730…!7i13312!8i6656

    An der Falkenstraße gab es einmal einen verpflichtenden Radweg, der heute ein Angebotsradweg ist und der besonders von den Radfahrern genutzt wird, die die Fahrbahn mit den Straßenbahn-Gleisen und Fahrzeugverkehr mit Tempo 50 vermeiden.

    Die Grünen haben sich für Variante 2 entschieden: Sie haben ein ziemlich großes Paket von Verbesserungen abgelehnt, um vielleicht (!) in Zukunft bei einem Detail ein klein wenig mehr rauszuholen. Das ist ganz schön hoch gepokert. Sie setzen darauf, dass ihnen die Unsicherheit zum Zitiergebot in die Karten spielt und sie so ihre kompromisslose Linie doch noch zügig durchsetzen können.

    Wenn das nicht klappt, haben wir längere Zeit praktisch überhaupt nichts. Und nächstes Jahr sind schon wieder Wahlen. Da wird das alles nicht einfacher.

    Deine Engführung auf die von dir angegebenen 2 Varianten berücksichtigt nicht, dass es schon viel länger sehr viel effektivere Methoden als Tempoblitzer und Geldstrafen die Raserei beenden könnten. Darum wird es zukünftig gehen, durchzusetzen, dass automatische Tempokontrollsysteme Pflicht werden in allen KFZ. Deshalb muss dagegen angekämpft werden, dass Raserei nur als Kavaliersdelikt betrachtet wird und sich der Bundesverkehrsminister für die Raser stark macht und zwar gründlich!

    Wie kommst du denn auf die Idee, unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit sei "Unfallursache Nummer Eins"? (...)

    Quelle: https://www.runtervomgas.de/unfallursachen…Personenschaden.

    Adsche, man könnte deinen Beitrag so missverstehen, als seien überhöhte Geschwindigkeiten kein großes Problem beim Autofahren.

    Allerdings wird in der von dir angeführten Quelle explizit darauf hingewiesen:

    "Die meisten Menschen sterben im Straßenverkehr allerdings aufgrund einer unangepassten Geschwindigkeit (s. Infobox „Die häufigsten Fehler von Fahrern bei Unfällen mit Getöteten“)."

    Was leider nicht so recht deutlich wird in der von dir angegebenen Quelle: Zwar wird da auf die vielen Abbiegeunfälle hingewiesen, aber eben nicht in wie vielen Fällen bei diesen Abbiegeunfällen ebenfalls überhöhte Geschwindigkeit im Spiel war. Wie wird denn bei dieser Statistik eine Eingruppierung vorgenommen?

    Ganz sicher wären viele Abbiegeunfälle vermeidbar gewesen oder hätten zumindest weniger schlimme Folgen gehabt, wenn die Unfallverursacher mit einer deutlich niedrigeren Geschwindigkeit abgebogen wären. Das heißt auch dabei ist zu schnelles Fahren die Unfallursache gewesen!

    So wurde in der derzeit so umstrittenen StVO-Novelle festgelegt:

    "Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts:

    Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t wird aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben."

    Quelle: Bundesverkehrsministerium https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…ormationen.html

    Dieser Punkt ist übrigens unumstritten, so weit ich die Diskussion verfolgt habe. Und wenn es zutrifft, das langsames Abbiegen Leben rettet, dann kann man ganz sicher einige in der von dir zitierten Statistik so genannten "Abbiegeunfälle" auch als Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit bewerten.

    Hm. Das Fahrverbot beim "ersten Mal" ist m.E. der erste ernstgemeinte Versuch, die Unfallursache Nummer Eins wenigstens ein bisschen zu sanktionieren: Da muss sich dann einer 5 Minuten in die Ecke stellen und darf erst anschließend wieder mitspielen, anstatt sich freikaufen zu können.

    Es ist nach meiner Einschätzung ein ganz elendes Machtspiel was da gespielt wird. Denn im Grunde genommen müsste es keinen einzigen "Raserunfall" geben. Zumindest keinen, der darauf zurückzuführen ist, dass die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird.

    Schon 1958, also vor über einem halben Jahrhundert, wurde erstmals serienmäßig ein Fahrzeug mit Tempomat ausgestattet. "Chrysler verbaute 1958 das erste System zum automatischen Halten einer Geschwindigkeit, 1962 bekam auch die Mercedes S-Klasse einen Tempomaten." https://www.tagesspiegel.de/mobil/autospez…10875542-2.html

    Und dieser Tempomat wurde sehr umfangreich so verbessert und verfeinert, dass GPS-Daten, eine eingebaute Karten-Datenbank und ein Verkehrsschilder-Erkennungssystem ein zu schnelles Fahren verhindern. In einem weiteren Zeit-Artikel heißt es dazu:
    "ISA, Intelligent Speed Adaptation. So heißt ein schlauer Tempomat, der schon seit Ende der neunziger Jahre zur Verfügung steht – und genauso lange von der Boulevardpresse als "Zwangs-Bremse" beschimpft wird. Seine Technik ist in verschiedenen Varianten ausgereift. Alle Versionen unterstützen den Fahrer mehr oder weniger nachdrücklich dabei, sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu halten. Gezwungen wird er dazu nicht. ISA macht den Verkehr sicherer, flüssiger, leiser. Das Assistenzsystem spart Treibstoff, senkt die Feinstaub- und CO₂-Emissionen. Und niemand wird mehr geblitzt." Hervorhebung von mir. https://www.zeit.de/2015/03/tempom…verkehr-technik

    Wenn ich in einem Gespräch mit einem Autofahrer auf dieses Thema zu sprechen komme, dann merke ich sehr schnell, ob dieser Autofahrer tatsächlich dringend zum Beispiel aus beruflichen Gründen darauf angewiesen ist ein Auto zu fahren, oder ob es einfach nur einer der vielen "Dumpfbacken" ist, die meinen wer auf's Gaspedal treten kann, der habe auch ein Recht dazu, das Pedal durchzutreten, wann und wie es ihm gefällt.

    Schon seit Ende der 1990er Jahre also schon rund ein Viertel Jahrhundert gibt es die Technik, die Autofahrer davor schützen könnte, die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten! Aber die ISA-Technik wird schlecht geredet, und stattdessen über Bußgelder und Führerscheinverbot für zu schnelles Fahren gejammert.

    Eigentlich doof, so eine "Gefährdungseskalationsspirale"

    Das Problem ist allerdings nicht neu:

    Schon im alten Venedig gab es vor mehreren hundert Jahren so genannte Beschwerdebriefkästen. Hier ein Wikipedia-Artikel dazu:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bocca_di_Leone

    Ich habe darüber mal gelesen (habe leider vergessen wo), dass es Zeiten gab, in denen man mit der Auswertung der Beschwerden nicht mehr nachkam. Und es ebenfalls zu dieser "Gefährdungseskalationsspirale" gekommen ist.

    Ich benutze allerdings trotzdem gerne manchmal das Beschwerde- und Anregungenformular der Stadt Hannover: Und häufig auch erfolgreich.

    https://e-government.hannover-stadt.de/impulsweb.nsf

    Mit dem Fahrrad muss man vor solchen Kreuzungen und Grundstücksausfahrten deutlich abbremsen, weil das sonst Russisches Roulette ist, ob man da von einem aus der Nebenstraße oder aus der Ausfahrt kommenden Auto abgeräumt wird. Solche Situationen sind ja keine Einzelfälle, sondern gerade auf gemeinsamen Geh- und "Radwegen" reihen sich schlecht einsehbare Einmündungen alle wenige Meter aneinander.

    Das Bild in dem Zitat ist doch aufgenommen worden auf der Hansestraße, wenn ich mich nicht irre. Und von rechts mündet die Salzstraße auf die Hansestraße.

    Ich hatte von dieser Straßen-Ecke im Internet dieses Bild zu einem Artikel gefunden, aus dem hervorgeht, dass das Haus vorne rechts im Bild mit dem "Glasbausteinfenstern" abgerissen werden soll.

    Auf dem Zeitungsbild sieht man noch die alte Kreuzungsgestaltung:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2015/0….jpg?1563518406

    Auf deinem Bild ist die neue Kreuzungsgestaltung zu sehen.

    Und ich vermute, dass diese neue Kreuzungsgestaltung dem Fußverkehr auf der Hansastraße Vorrang gewährt gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus der Salzstraße herauskommt. Und zwar auf Grund dieser Regelung in §10 der StVO:

    "Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." (Hervorhebung von mir.) https://www.stvo.de/strassenverkeh…en-und-anfahren

    Das bedeutet, dass der Fußverkehr durch die Kreuzungsumgestaltung jetzt Vorrang hat im Vergleich zu dem alten Kreuzungsdesign auf dem Zeitungsfoto das ich verlinkt habe. Aber ist das wirklich so? Ich meine ja, denn in dem zitierten StVO-Abschnitt steht, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss. Wenn ich also mit einem Fahrzeug aus der Salzstraße herausfahre, dann hat der Fußverkehr auf der Hansestraße jetzt (also mit der neuen Kreuzungsgestaltung) Vorrang.

    Und wenn es es tatsächlich so ist, weiß das jeder?

    Und wenn es nicht jeder weiß, warum wird das nicht besser bekannt gemacht?

    Ich denke, wenn es gelingt, bei den Autofahrern die Sensibilität zu steigern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nämlich den Fußgängern, von denen sie bisher nicht vermutet haben, dass die an so einer Stelle auch vorrangberechtigt sind, dann steigt auch die Sicherheit der Radfahrer, die dort auf dem Gehweg fahren. Wenn dann außerdem noch der Gehweg nicht mit [Zeichen 240] ausgeschildert ist, sondern mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] dann kann das je nach den weiteren Umständen zumindest an dieser Stelle das Radfahren etwas sicherer machen. Schnelle Radfahrer können dann auf der Fahrbahn fahren und langsame Radfahrer auf dem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Ich weiß, das ist im Grundsatz umstritten, aber aus verschiedenen Gründen halte ich das für bestimmte Verkehrsanlagen für eine praktikable Lösung. Im gesamten Fahrradklimatest, so mein Eindruck, wird dieser Grundsatzstreit übrigens nicht direkt weiter thematisiert. Es würde allerdings auch sehr schwer werden, das verständlich darzustellen.

    Indirekt wird die Problematik schon thematisiert. Zum Beispiel hier:

    "18. In meiner Stadt ...sind Wege für Radfahrer*innen angenehm breit und erlauben ein problemloses Überholen langsamerer Radfahrer*innen. <<< << < > >> >>> ...sind Wege für Radfahrer*innen oft zu schmal."

    Oder in der Schlussfrage:

    "In meiner Stadt ...ist es insgesamt sehr fahrradfreundlich <<< << < > >> >>> ...ist es insgesamt überhaupt nicht fahrradfreundlich"

    (Aber gerade bei der Schlussfrage ist es ja auch wieder sehr unterschiedlich, was jemand unter fahrradfreundlich versteht. Für den einen ist das Fahrradfahrer-freundlich, wenn möglichst viele Gehwege für den Radverkehr freigegeben sind. Für den anderen ist das das genaue Gegenteil von Fahrradfahrer-freundlich.

    Was fehlt ist vielleicht eine solche Frage:

    "In meiner Stadt ... wird der Radverkehr an vielen Stellen gezwungen die Verkehrsfläche mit Fußgängern zu teilen <<<<<<<< >>>>>>> ... gibt es nur wenige straßenbegleitende gemeinsame Rad und Fußwege."

    Oder hat jemand eine bessere Formulierung?

    Aus dem Bauch heraus sehen es wohl viele Eltern so, dass ihr Kind auf dem "Radweg" sicherer ist. Wenn ich mir die Unfallstatistik anschaue, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Da ich selbst keine Kinder habe, möchte ich mir nicht anmaßen, zu wissen, welches verkehrswidrige Verhalten typisch für Kinder ist. Ganz allgemein glaube ich aber, dass die gefühlte trügerische Sicherheit auf "Radwegen" nicht dazu beiträgt, sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren.

    Ist die Datenlage denn wirklich so klar?

    Ich fürchte man müsste sehr viele Randdaten bei einer Statistik mit einbeziehen, und hätte dann immer noch ein Problem mit mangelnden Vergleichsdaten.

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass einige Radverkehrs-Aktivisten sich sehr sicher sind, dass nichts weiter zu tun sei, als sämtliche Hochbordradwege zurückzubauen oder anderswie unbrauchbar zu machen und dann gehen die Radverkehrsunfallzahlen ganz von selbst zurück.
    Für Fußgänger gibt es die Alternative Fahrbahnbenutzung ja auch nicht, die wären also nach wie vor von Abbiegeunfällen bedroht.

    Oder verhalten die sich von Natur aus deffensiver als Radfahrer, was ihnen dann vielleicht häufiger das Leben rettet?

    Oder liegt es an der niedrigen Geschwindigkeit der Fußgänger, dass sie nicht so leicht übersehen werden?

    Was würde eine StVO-Novelle ändern? Den Benutzungszwang aufheben für Radwege, die so gekennzeichnet sind?[Zeichen 237][Zeichen 241-30][Zeichen 240]

    Vielleicht würde das mehr schnellen Radverkehr auf die Fahrbahn bringen, der beim Abbiegen leichter übersehen wird als wenn er auf einen Hochbordradweg gezwungen wird. Und langsam fahrende Radfahrer oder Fußgänger werden möglicherweise nicht so leicht übersehen?

    Oder einfach abwarten? In vielen Fällen dürften ehemalige verpflichtende Hochbordradwege bei einer Straßenerneuerung oder Bürgersteigerneuerung umgewandelt werden von jetzt noch Angebotsradwegen zu reinen und dann breiteren Gehwegen. Oder es werden Parkplätze draus gemacht.

    Da kommt es sehr drauf an, wie eine Verkehrsverwaltung tickt. Ich sehe die Gefahr einer Verschlimmbesserung, wenn Hochbordradwege zum Beispiel einfach nur in Parkplätze umgewandelt werden.

    Adsche: Der offizielle Begriff ist anscheinend Fahrradzone und ich habe Radfahrzone draus gemacht.

    "Das Fahrradmodellquartier in der Neustadt (Bremen) ist offiziell als erste Fahrradzone in Deutschland ausgewiesen. Das entsprechende Verkehrsschild gibt es nun auch." Weser-Kurier vom 8.7.2020 https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-…r%20Fahrradzone.

    Hier ein Link zum Schild:

    https://www.kreiszeitung.de/bilder/2020/07…uOLkF2DY6ea.jpg

    Und ein Link zur ADFC-NRW-Seite mit einer Erläuterung der "Fahrradzone":

    "Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang

    Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben."

    https://www.adfc-nrw.de/aktuelles/aktu…ueberblick.html

    Sie drehen den Leuten das Wort im Munde herum, erschaffen so einen Strohmann und zählen diesen dann an.

    Als Diskussionsstil ist das unlauter.

    Mindestens.

    Ich drehe hier niemandem das Wort um und mein Diskussionsstil ist auch nicht unlauter. Aber ich lege meinen Widerspruch ein, wenn wer behauptet, sämtliche Formen von Fahrradverkehrsinfrastruktur seien obsolet, da sie eher zusätzliche Gefahren schaffen, anstatt Gefahren zu reduzieren. Bei Schwachzocker Beiträgen ist mir dieser Gedanke gekommen. Und mit meinem Beispiel wollte ich herausfinden, ob "Schwachzocker" so weit geht, dass er auch eine Tempo 30 Reduktion ablehnt, weil er das für gefährlicher hält, als an Tempo 50 auf allen Straßen innerorts festzuhalten, wie es ja leider einmal galt, bevor die ersten Tempo 30 Zonen kamen.

    Leider habe ich Leute erlebt, die genau so drauf sind, dass sie sagen, besser überall Tempo 50 oder noch schneller, dann kommt wenigstens kein Radfahrer auf die Idee in der Stadt mit dem Rad zu fahren.

    Bei Schwachzocker habe ich manchmal den Eindruck, dass er sagt, besser alles dahin zurückbauen, wie es früher einmal war, dann wird der Radverkehr ganz von selber sicherer. Bei manchen schlecht gemachten Radverkehrsanlagen mag das gelten. Aber erstens ist es falsch, gewachsene Strukturen mit dem "Harvester" wegzuhauen. Zweitens braucht es Ideen, wie es konkret vor Ort besser gehen könnte, anstatt immer einfach nur zu sagen:

    "Nur eine komplett ausgelöschte Radverkehrs-Infrastruktur ist eine gute Radverkehrs-Infrastruktur."

    Und wenn Du Angst davor hast, Dein achtjähriges Kind allein mit dem Fahrrad loszulassen, dann ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass Du selbst meinst, dass Dein Kind noch nicht so weit ist.

    Und die vorliegende Verkehrsinfrastruktur spielt dabei für dich keine Rolle? Das sehe ich anders. Wenn in einem Wohngebiet ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet ist, dann kann dort ein achtjähriges Kind selbstständig Fahrrad fahren.

    Wenn in einem größeren Bereich oder in einem gesamten Wohngebiet eine Radfahrzone eingerichtet ist, dann kann ich ein zehnjähriges Kind dort selbstständig fahren lassen. Wenn aber auf allen Straßen Tempo 50 gilt, dann werde ich als Eltern vermutlich noch etwas warten und dran arbeiten, dass sich das Kind noch besser im Verkehr zurechtfindet.

    Es gibt da keine klaren Grenzen, sondern die Notwendigkeit, Verkehrsinfrastruktur so zu gestalten, dass sie nicht einseitig an den Interessen von Autofahrern ausgerichtet ist. Vielmehr muss die Verkehrsinfrastruktur so gestaltet sein, dass sie sanfte Mobilität, also Fußverkehr, Radverkehr oder ÖPNV klar bevorteilt und privilegiert gegenüber dem MIV.

    Dem Autofahrer ist durch eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur das Gefühl zu vermitteln, dass er darüber froh sein kann auch dabei sein zu dürfen.

    Um sicher am Straßenverkehrs teilnehmen zu können, ist es nicht erforderlich, auf dem Zenit seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu stehen. Wäre dem so, dann dürfte man ab dem 35. Lebensjahr niemand mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    Sie sehen demnach also keinen Vorteil für Fahrradfahrer*innen darin, dass eine Straße mit Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit belegt wird?

    Ich sehe darin sehr wohl eine Option, die das Fahrbahnradeln attraktiver und sicherer macht.

    Was mich ein bisschen entsetzt ist ihre Aussage: "Ich rate aber auf jeden Fall dazu, das Kind erst dann auf den Straßenverkehr loszulassen, wenn es Fahrrad fahren kann." Das hört sich so an wie: Wenn ein Kind auf dem Fahrrad an einem Unfall beteiligt ist, sind in Zweifelsfall die Eltern schuld, egal wie alt es ist. Denn die Eltern haben ja anscheinend nicht hinreichend überprüft, ob das Kind "richtig" Fahrrad fahren kann.

    Die Altersangabe spielt sehr wohl eine Rolle. Mit acht Jahren ist ein Kind in der Lage mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Aber die Verkehrsinfrastruktur ist oft so beschaffen, dass Eltern eher vorsichtig sind, auch dann wenn sie gut mit dem Kind die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr geübt haben. Das müsste nicht sein, wenn zum Beispiel mehr Straßen Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit hätten. In heutigen Tempo 30 Zonen könnte man zudem die Geschwindigkeit auf Tempo 15 km/h reduzieren. Und auch wenn ein Kind ein geübter Radfahrer ist, ist es für das Kind leichter, sich im Verkehr zurechtzufinden, wenn es auf Straßen fährt, auf denen Tempo 30 km/h Höchstgeschwindigkeit (oder niedriger) gilt. Das gilt auch für Erwachsene, aber für Kinder eben ganz besonders!

    Nachdem, was bisher bekannt ist, planen die "Fridays" eine Sitzdemo auf dem City-Ring. Der Cityring in Hannover ist eine zwei- bis dreispurig ausgebaute Innenstadtumfahrung, die sehr stark unter dem unsinnigen Arbeitsstätten- und Einkaufsstätten- und Freizeitstättenzubringerverkehr per Auto leidet.

    Auf ihrer Internetseite schreibt Fridays for Future: " Es ist für uns nicht möglich den Stand der Pandemie am 25.09. vorauszusagen. Wie wir in den vergangenen Monaten lernen mussten, kann sich das Infektionsgeschehen innerhalb weniger Tage drastisch verändern. Unsere Demoorganisation wird die Pandemie weiterhin beobachten und hat für verschiedene Szenarios einen Umgang damit entwickelt. Diese richten sich nach den Auflagen für die Schulen in Niedersachsen, den Geboten für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie den Empfehlungen des RKI und weiterer Wissenschaftler.

    Die konkreten Maßnahmen werden in der Woche vor der Demo verkündet. Wir behalten uns vor auch am Tag vorher oder gar am Demotag selbst weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen."

    https://cityring.fridaysforfuture-hannover.de/corona/

    Wie bereits auf den Plakaten erkennbar, ist beabsichtigt das Corona-Schutzmaßnahmenkonforme Demokonzept so durchzuführen, dass an den angegebenen Orten des City-Rings Sitzdemos stattfinden.

    Dort sollen kleine Sitzgruppen mit max. 4 Personen aus einer Familie zusammensitzen.

    Oder Sitzgruppen mit max. 2 Personen.

    Oder Einzelpersonen.

    Die Gruppen / Einzelpersonen halten während der Sitzdemo jeweils eine Sicherheitsabstand von mindestens 2 m nach allen Seiten zu den Nachbargruppen ein.

    Mehr Infos und mehrere Links:

    https://fridaysforfuture-hannover.de/

    Eine andere Frage ist, wer dabei welche Aufgabe übertragen bekommt. Die Verkäufer können sicherlich besser überblicken, wie viele Kunden sich gerade im Geschäft aufhalten, als die Kunden selber. (Ob sie dem hinreichend nachkommen, steht wieder auf einem andern Blatt.) Deswegen sind sinnvollerweise sie dafür zuständig. Selbstredend könnte man dafür sein, dass in jede, Geschäft, jeder Haltestelle, jeder .... ein Maskenspender rumsteht. (Ob es ein Geschäft als Seviceleistung anbietet, steht auf einem weiterem Blatt.) Nur schient mit das nicht sonderlich sinnvoll oder ressourcenschonend. Es ist einfach sinnvoller, es in die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers zu geben.

    Gerade dieses Argument "ressourcenschonend" legt es doch nahe sehr viel mehr dafür zu tun, dass Masken kostenlos oder gegen einen kleinen Obulus von möglichst vielen Geschäften abgegeben werden. Denn ressourcenschonend mit den Masken umgehen, dass bedeutet vielfach, sie falsch zu verwenden.

    Das fängt schon an mit dem Kapitel, "Masken selber nähen", denn selber nähen

    schont die Umwelt (im Vergleich zu Einmal-Produkten) ist es also ressourcenschonend, aber: "Möchte man einen Mund-Nasen-Schutz selbst basteln oder nähen, sollte vorher das Material getestet werden, ob es ausreichend luftdurchlässig ist, um die Atmung nicht zu behindern." https://www.apotheken-umschau.de/Mundschutz-anwenden Wenn ich meine Maske selber nähe, soll ich also selber testen, ob ich damit gut atmen kann. Es ist offensichtlich, dass das der Viren-Rückhaltequalität der Maske klar widerspricht. Neulich unter Kolleginnen: Du hast deine Maske ja passend zu dem Kleid, das du trägst, wie hübsch. Hast du das Kleid selbst genäht? - Nee, aber die Maske. Die Ärmel vom Kleid waren zu lang, da habe ich sie abgeschnitten und mir zwei Masken draus genäht. (sic!) Das ist nicht erfunden!

    Ob dabei die Virenrückhaltequalität eine Rolle gespielt hat, das ist zu bezweifeln. Es gibt auch keine gängigen Stoffe im Stoff-geschäft, die ein Prüf-Zertifikat zur Herstellung von "Alltagsmasken" auszeichnet. Wenn zertifizierte Masken jedoch von stattlichen Stellen zum Selbstkostenpreis an möglichst viele Geschäfte, Verkaufsstellen für Fahrkarten des ÖPNV usw. weiter gegeben werden und dort entweder kostenfrei oder ebenfalls für einen Obulus oder zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden, dann gibt es die Möglichkeit einer eleganten und bürgerfreundlichen staatlichen Steuerung der Maskenqualität. Trotzdem kann jeder, der das will seine Hemdsärmel umarbeiten, wenn sich jedoch zeigt, dass viele Menschen unbrauchbare oder wenig brauchbare Alltagsmasken tragen, dann kann dem unauffällig und elegant gegengesteuert werden, ohne Strafandrohungen!

    Unter ressourcenschonend verstehen viele Menschen auch, Einwegmasken (oder selbstgenähte Stoffmasken) zu tragen, bis das Gummiband reißt oder die Maske so offensichtlich abgenutzt aussieht, dass selbst dem hartgesottensten Träger zweifel an deren Wirksamkeit kommen.

    "Benutzt man einen wiederverwendbaren Mund-Nasen-Schutz, dann gehört dieser sofort nach Gebrauch, sobald man ihn abgenommen hat in die Waschmaschine - auch wenn er nur bei einem kurzen Gang in die Bäckerei getragen wurde." (Quelle: s. o.) Entsprechend ist ein Einmal-Mund-Nasen-Schutz fachgerecht zu entsorgen und ein neuer zu benutzen. Da kann man nur sehr hoffen, das der Anspruch, ressourcenschonend vorzugehen, nicht zu sehr im Mittelpunkt der Gedankenwelt von all zu vielen Trägern steht.

    "Der Mund-Nasen-Schutz hat keine sichere Schutzfunktion mehr, wenn er feucht ist und muss dann ausgewechselt werden." (Quelle: s. o.) Ein Einmal-MNS muss dann fachgerecht entsorgt werden, eine Alltagsmaske gewaschen werden. Da wird es sich einige "Ressourcenschoner" geben, die das für übertrieben halten.

    Täglich vielfach zu beobachten ist eine andere Form des Ressourcenschonens, von der ebenfalls dringend abgeraten wird: "Achtung: Es ist häufig zu beobachten, wie der Mund-Nasen-Schutz unter das Kinn gezogen wird, wenn Menschen außerhalb von Geschäften unterwegs sind. Oder der Mundschutz mit Bindebändern baumelt lose auf der Brust. Beide Methoden erhöhen das Risiko sich selbst durch Berührung mit der Außenseite des Mund-Nasen-Schutzes zu infizieren, beziehungsweise die eigenen Keime auf der Außenseite des Schutzes zu verteilen – damit schadet der Mund-Nasen-Schutz womöglich mehr, als dass er nützt." (Quelle s. o.)

    Solche praktischen Probleme sind ganz sicher nicht in die Untersuchungen "eingepreist", wenn es um die tatsächliche Wirksamkeit eines Mund-Nasen-Schutzes geht.

    Und um nochmal auf die Kosten zu kommen: Wenn das Maskentragen denn tatsächlich dazu beiträgt, dass der Corona-Virus eingedämmt wird, dann ist es allemal kostengünstiger und ressourcenschonender sehr viel mehr dafür zu tun, dass qualitätsgeprüfte Mund-Nasen-Schutz-Masken kostengünstig, für einen Obolus gegen Spende oder ganz umsonst möglichst zahlreich ausgegeben werden, als in kauf zu nehmen, dass qualitativ minderwertige Masken, die zudem aus Sparsamkeitsgründen falsch verwendet werden, zu einer falschen Sicherheit führen und die Corona-Ausbreitung begünstigen. Immerhin kostet zum Beispiel ein Krankenhaus-Intensivbett 1000 bis 1500 Euro/Tag! (Quelle: https://www.springermedizin.de/kosten-der-int…schen-k/8003720)

    Völlig richtig! Und für Eltern mit Kindern gilt das auch.

    Um in dieser Frage mal konkret zu werden: Sie haben ihr Kind über die Verkehrsregeln aufgeklärt. Viele beaufsichtigte Übungsfahrten absolviert und zum Beispiel den Weg zum Fußballtraining mehrfach gemeinsam gefahren. Dabei haben Sie auf die besonderen Gefahrenpunkte aufmerksam gemacht.

    Ein Teilstück führt über eine Wohngebiet-Erschließunsstraße auf der Tempo 50 km/h gilt, obwohl die Kommune dort problemlos Tempo 30 anordnen könnte.

    Sie möchten, dass ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zum Fußballtraining fährt.

    Um die Fahrbahn sicherer zu machen engagieren Sie sich in einer Bürgerinitiative dafür, dass dort auf dieser Straße Tempo 30 angeordnet wird.

    Der ADAC will dagegen an Tempo 50 km/h festhalten und macht Stimmung gegen ein niedrigeres Tempolimit.

    Raten Sie den Eltern an ihrem Engagament für Tempo 30 in der Wohngebiet-Erschließungsstraße festzuhalten?

    Raten Sie nun den Eltern, sie sollten halt noch zwei drei Jahre warten, bis sie das Kind alleine zum Fußballplatz fahren lassen?

    Oder sagen Sie den Eltern, nach der guten Vorbereitung sehe ich kein Problem, auch wenn dort Tempo 50 gilt?

    Wie bin ich bloß in den 1960ern zur Grundschule gekommen? Das war über ein km zu Fuß ...

    In den 50er und 60er Jahren stieg die Zahl der Verkehrstoten rasant an! 1970 waren es über 20.000 in Deutschland. Derzeit sind es unter 4000 im Jahr.

    Da hast du Glück gehabt, das du so alt geworden bist, denn unter den vielen Verkehrstoten waren auch viele Kinder.

    Die meisten Verkehrstoten sterben übrigens nicht als Fußgänger, sondern als Fahrer oder Beifahrer!

    Das vermeintlich sichere "Mama-Taxi" ist möglicherweise gar nicht so sicher.

    Dass die Zahl der Kinder, die als Fußgänger getötet werden, gesunken ist, hängt sehr stark damit zusammen, dass Kinder einfach nicht mehr raus gelassen werden.

    So gesehen hattest du doppeltes Glück in den 60ern: Du wurdest raus gelassen und du hast es überlebt!

    Klaus Gietinger bezeichnete dieses Nicht mehr "einfach so rauslassen" der Kinder in seinem Buch "Totalschaden" als "Verhausschweinung" der Kinder.

    Der Bundesrat hatte ja am 10.03.2017 den Weg für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung (BR-Drs. 85/17) frei gemacht, die unter anderem ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen vorsieht.

    Siehe auch: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…imen%20vorsieht.

    Gilt denn in den Straßen, an denen die Grundschule Burggraben liegt, heute Tempo 30? In dem Artikel wird darüber leider nichts berichtet. Leider wird gegen Tempo 30 innerorts von vielen Medien immer wieder Stimmung gemacht oder wie hier das Thema still geschwiegen. Wurde über Tempo 30 auf der Wallstraße diskutiert und wie es ist mit den beiden anderen Straßen, an denen die Schule grenzt, die Gründelstraße und die Neubourgstraße? Gilt dort Tempo 30?

    Vielleicht sollte man Dir einmal den Gedanken näher bringen, dass es nicht unbedingt sinnvoll und gesund ist, seine Rechte vollständig auszuschöpfen.

    Vielleicht kannst du das mal ein bisschen konkretisieren? Welche Rechte meinst du, sollte ich nicht vollständig ausschöpfen? Grundsaätzlich stimme ich dir übrigens zu, man sollte nicht immer und überall seine Rechte vollständig ausschöpfen. Gilt übrigens nicht nur für Einzel-Personen, sondern z. B. auch für Institutionen, große Konzerne und für den Staat!

    Sehr geehrter Ullie , Sie haben einen Vollschuss.

    RE: Fahrradklimatest 2020

    In diesem Post möchten Sie keine Kinder auf Radwegen, sondern nur auf Gehwegen. Sie verbitten sich weiterhin, dass erwachsene Radfahrer gegen Gehwegradeln eintreten (ohne erkennbaren Grund? Ich habe ihn jedenfalls nicht erkannt). Sodann möchten Sie nicht, dass weniger Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden, weil Sie der Ansicht sind, dass sonst Radwege gesperrt werden können - oder die Instandhaltung dieser Radwege leidet.

    Zunächst mal wundere ich mich, wie ich das schaffe, Sie immer wieder zu solchen Ausfällen wie den mit dem "Vollschuss" hinzureißen. Den ich mir übrigens verbitte.

    Auch verstehe ich nicht, warum Sie meinen, meine Aussagen immer wieder verdrehen zu müssen. Aber bitte vielleicht liegt es daran, dass sie nicht genügend klar formuliert sind.

    Versuchen wir's doch mal umgekehrt, ich versuche zu verstehen, was Sie aussagen:

    1. Sie werfen mir also allen Ernstes vor, ich wollte dass kleine Kinder nur auf Gehwegen radeln. Wie kommen Sie nur darauf? Ich hatte an einer Stelle darauf hingewiesen, dass Kinder bis 10 Jahre auf dem Gehweg radeln dürfen. Bis 8 Jahre müssen sie das. Diese Regelung halte ich gerade wegen der zweijährigen Übergangszeit für gut. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, dass Kinder unter 8 Jahre darüber hinaus auch auf einem Hochbordradweg radfahren dürfen. Ja ich weiß das ist gefährlich, besonders wegen der Abbiegeunfälle aber grundsätzlich ist es besser, wenn Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg und auf dem Hochbordradweg Radfahren dürfen, als wenn sie nur auf dem Gehweg fahren dürften. Zumal dort die Abbiege-Unfallgefahr ebenso besteht. Ihre Aussage, ich möchte angeblich keine Kinder auf Radwegen, sondern auf Gehwegen, stimmt einfach nicht.

    2. Sie werfen mir vor, ich wollte verhindern, dass Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden. Stimmt das, ist das wirklich Ihr Vorwurf?

    Worauf begründet sich dieser Vorwurf? Das ist wirklich nicht erkennbar, bei dem was Sie schreiben. Oder begründen sie das damit, dass ich es in Ordnung finde, dass Kinder bis 10 Jahren und Eltern, die sie begleiten, auf dem Gehweg fahren dürfen?

    3. Ebensowenig erkennbar ist für mich worauf sich ihr Vorwurf begründet, ich wollte erwachsene Radfahrer daran hindern, sich gegen das Gehwegradeln stark zu machen. Ein echtes Gehwegradeln findet nach meiner Beobachtung am häufigsten an solchen Stellen statt, wo die Fahrbahn einen grottenschlechten Pflasterbelag hat. Bei mir im Stadtteil gibt es dafür leider ein paar Beispiele.

    Es gibt natürlich Radfahrer, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen, mache ich selbst auch so. Es gibt auch Radfahrer, die einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist. Auch solche Wege benutze ich bisweilen.

    Gründet sich darauf ihr Vorwurf, ich wollte andere Radfahrer daran hindern, dass sie ihren Mitradfahrern das "Gehwegradeln" abgewöhnen wollen? Setzen sie das alles gleich? (Gehweg = Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist = gemeinsamer Geh- und Radweg = Hochbordradweg?)

    Ich mache mich nicht für das Gehwegradeln stark. Das Gegenteil ist richtig, denn ich mache mich gemeinsam mit anderen Mitgliedern im ADFC dafür stark, dass solche schlecht gepflasterten Straßen, wie oben beschrieben, saniert werden und mit einem glatten Belag versehen werden. Und das ist eine äußerst wirkungsvolle Maßnahme gegen Gehwegradeln.

    Einen reinen Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, der für den Radverkehr nicht freigegeben ist, dazu habe ich nirgends aufgerufen. Und nach meiner Beobachtung kommt das auch nicht sehr häufig vor mal abgesehen von o. g. Beispiel.

    Allerdings gibt es bei mir im Stadtteil eine Fußgängerzone, die vor rund zweieinhalb Jahrzehnten noch gesperrt war für den Radverkehr und dort fuhren häufiger Radfahrer lang, was dann irgendwann nach viel Diskussionen und Anwohnerbeteiligung und runden Tischen usw. dazu führte, dass dieses Stück Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben wurde. Ich erwähnte das schon mal an anderer Stelle.

    Wenn Sie partout so wollen, können Sie das als Aufruf zum Gehwegradeln kritisieren. Ich bewerte das dagegen ähnlich wie den Vorgang, dass viele Radfahrer*innen vor vielen Jahren manche Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung benutzten. Das führte ebenfalls nach vielen Diskussionen etc. dazu, dass viele Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ganz offiziell geöffnet wurden.

    Übrigens ist auch das eine Frage im ADFC-Fahrradklimatest, nämlich unter Nummer 25:

    "25. In meiner Stadt sind die meisten Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer*innen freigegeben. <<< << < > >> >>> In meiner Stadt ist in den meisten Einbahnstraßen das Fahren in der Gegenrichtung für Radfahrer*innen nicht erlaubt." aus ADFC-Fahrradklimatest 2020.

    Ich "spinne" das mal ein bisschen weiter, was du da andeutest, Adsche: Da man als Radfahrer ja auch auf der Fahrbahn fahren kann, muss ein Kommune ja nichts mehr unternehmen, wenn irgendwo ein Hochbordradweg nicht mehr befahrbar ist. Und ich sage dazu: In vielen Fällen ist das auch vernünftig. Aber wo es vernünftig ist, da muss man es auch vernünftig kommunizieren. Und es muss dort was dafür getan werden, dass das Radfahren auf der Fahrbahn nicht nur hinsichtlich der Abbiege-Problematik sicherer ist, sondern auch andere Aspekte beachtet werden: Niedrige Geschwindigkeit (Tempo 30), niedriges Auto-Verkehrsaufkommen, keine einzelnen Autos, die am Fahrbahnrand halten und immer wieder zu Vorbeifahrmannövern zwingen.

    Einfach nur sagen da ragen Wurzeln in den Radweg, deshalb haben jetzt alle auf der Fahrbahn zu fahren die bisher den Hochbordradweg benutzten, ist zu wenig. Gut, es kann sein, dass in dem von mir gezeigten Beispiel es sogar so gelaufen ist, dass es vernünftig kommuniziert wurde, denn die streetview-Bilder von 2008 zeigen, damals galt noch Tempo 50 auf dem Büntheweg und damals war der Radweg noch nicht mit massiven rot-weißen Baken gesperrt. Und heute, wo der Radweg gesperrt ist, gilt Tempo 30 auf dem Büntheweg.