Beim Gehwegradeln kann man nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, wie konsequent man gegen Verstöße vorgeht. Ich würde eine 80-jährige Seniorin nicht anzeigen, die dort mit 11km/h auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad entlang schleicht. Aber ihretwegen würde ich das trotzdem nicht generell erlauben.
Da bin ich ja wirklich beruhigt, dass du keine 80-jährige Seniorin vor den Kadi zerren willst, die auf dem Gehweg radelt. Auch dann nicht, wenn sie das gar nicht darf.
Andererseits: Unterschätze die rüstigen Alten nicht. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass da welche drunter sind, ...
Und da sind auch einige drunter, die ein Pedelec fahren. Und das auch auf Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Natürlich darf man auch mit einem Pedelec auf dem Fußweg fahren, wenn der für den Radverkehr freigegeben ist. (Zumindest wenn es kein Speed-Pedelec (Tretkraftunterstützung über 25 km/h hinaus) ist. Und wenn man sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln hält.
Die Alten unterschätzen, da muss man aufpassen, dass es nicht schon in Richtung Altersdiskriminierung geht!
So darf man auch nicht unterschätzen, dass nicht alle Radfahrer*innen (auch nicht alle alten) sich korrekt verhalten, wenn sie einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist: "Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten."
Quelle: https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahr…-keine-radwege/
Ich denke auch über das Ziel sind wir uns einig. Der ADFC Diepholz hat es so formuliert: "“Gehweg – Radfahrer frei” ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist."
Das Problem an der Straße Salztorscontrescarpe in Stade ist jedoch, dass die Verkehrsbehörde den Fahrzeugverkehr für so gefährlich hält, dass sie für den Gehweg nicht nur eine Radverkehrsfreigabe angeordnet hat, sondern sogar eine Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung durch Fußverkehr und Radverkehr angeordnet hat. Sollte es gelingen, die Behörde dazu zu zwingen darüber einen Nachweis zu führen, dass dieses hohe Gefährdungspotenzial für den Radverkehr auf der Fahrbahn besteht, dann würde ihr das vermutlich schwer fallen, diesen Nachweis zu führen.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was genau dann passiert. Ich nehme mal Folgendes an: Die Verkehrsbehörde dürfte in der Straße Salztorscontrescarpe keine blauen Schilder aufstellen, die ja ein Benutzungsverbot für die Fahrbahn darstellen.
Die Verkehrsbehörde dürfte möglicherweise trotzdem den einen oder sogar beide Bürgersteige mit Gehweg mit Radverkehrsfreigabe beschildern.
Da ist ein eklatanter Widerspruch drin in dem, was ich da schreibe, denn entweder besteht eine besondere Gefährdungslage auf der Fahrbahn oder es besteht keine besondere Gefährdungslage. Aber ich bin mir sicher, dass auch da noch mal Möglichkeiten der Differenzierung bestehen.
In jedem Falle wäre durch +
m. E. eine Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Situation, die ja ebenfalls nicht frei ist von Widersprüchen, gegeben. Einer der jetzigen Widersprüche ist: Die Verkehrsbehörde schildert den flussseitigen Bürgersteig in beide Richtungen mit gemeinsamer Fuß- und Radweg aus
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Aber wie dein Foto zeigt, will die Verkehrsbehörde trotzdem erreichen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn fährt.
Das ist doch so gemeint oder? Diese Markierung soll Fahrradfahrer*innen dazu bewegen, den benutzungspflichtigen Hochbordradweg zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren. Oder was hat sich die Verkehrsbehörde dabei gedacht? Und warum hat sie das überhaupt so markiert?
So eine Markierung (mal abgesehen von der verbesserungsfähigen Ausführung) macht doch nur dann Sinn, wenn es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe gibt, der jedoch nicht unbedingt von jedem Fahrradfahrer benutzt werden soll. Vielmehr sollen die Fahrradfahrer*innen, die sich das zutrauen (und das werden auch deinen Schilderungen zufolge erfreulicherweise immer mehr) auf der Fahrbahn weiterfahren.
Übrigens: Mir zu unterstellen, dass ich zu denen gehöre, die da lieber weiter auf dem Hochbord radeln, als die Fahrbahn zu benutzen, ist unfair. Tatsächlich ist es jedoch so, dass ich mir durchaus vorstellen kann, wäre ich neu in Stade, dort beides auszuprobieren, hochbord fahren (wo es erlaubt ist und entsprechend vorsichtig) und Fahrbahn fahren.
Wäre ich länger oder häufiger dort, dann könnte es sein, dass ich bei meinem Fahrverhalten zu der einen oder anderen Entscheidung käme, ganz pauschal nur aufgrund von einigen Fotos oder Satellitenbildern kann ich das nicht entscheiden. Und wie es taktisch am geschicktesten ist, den Fahrradfahrer*innen es zu ermöglichen, die Fahrbahn legal zu benutzen, dass kann ich auch nicht von Hannover aus beurteilen. Möglicherweise ist ja deine Forderung, den Fußweg als reinen Fußweg auszuzeichnen oder dort gar keine Schilder aufzustellen zielführender? Vielleicht entsteht daraus als Kompromisslösung ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe? Das würde ich weiterhin bevorzugen (so aus der Ferne betrachtet und ähnliche Fälle vor Ort vor Augen).
Eine Sache noch: Einer achtzigjährigen Frau würdest du es zugestehen, den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen? Möglicherweise, weil du sie für nicht mehr ganz so "rüstig" hältst, so dass sie keine so hohen Geschwindigkeiten erreicht, dass sie zur ernsthaften Gefahr für Fußgänger wird? Dann müsstest du im Umkehrschluss jedoch sehr konsequente regelmäßige Gesundheits-Checks für Führerscheininhaber befürworten und offensiv einfordern. Denn dort gibt es keine natürlichen Grenzen der körperlichen Fittness. Ein Gaspedal zu treten ist kein Kraftakt. Und die Gefahren einer zu hohen Dosierung erheblich!