Beiträge von Ullie

    Welche rechtliche Relevanz diese Bodenpiktogramme haben ist m.E. nicht einfach so aus dem Stegreif zu beantworten.

    Vorstellbar wäre beispielsweise eine Situation, in der ein Autofahrer zwei nebeneinander fahrende Radfahrer anhupt oder gar anpöbelt, die sich gerichtlich dagegen wehren und der Autofahrer sich damit versucht herauszureden, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er sich in einer Radfahrstraße befindet.

    Ob das dann tatsächlich einen rechtlichen Unterschied macht, wer weiß?

    "Viele Kommunen in der Region Hannover wollen das geplante Tempo-30-Projekt für ihre Ortsdurchfahrten prüfen. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Laut Verkehrsdezernat kommen bis zu 40 Kreisstraßen in Frage. Eine fantastische Aktion, findet Sehndes Bürgermeister Olaf Kruse (SPD). Er will auf jeden Fall den Ortsteil Müllingen vorschlagen. Dort gebe es eine enge, kurvige Ortsdurchfahrt. Die Häuser stünden nah an der Straße, so Kruse. Der Ortsrat kämpfe schon lange für ein Tempolimit." NDR vom 1.9.2020 https://www.ndr.de/nachrichten/ni…polimit304.html
    Hier ein Link zu einem Satellitenbild vom Ortsteil Müllingen:

    https://www.google.com/maps/place/M%C…251!4d9.9081581

    Hintergrund für das Tempo-30-Projekt ist laut einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) eine Experimentierklausel, die erst seit April im entsprechenden Bundesgesetz steht. "Grundsätzlich ist ein allgemeines Tempolimit nur vor Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen erlaubt. Für Versuchszwecke darf jetzt auch in den Ortsdurchfahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden.":thumbup:

    Hoffentlich wird das Experiment eine Dauereinrichtung, die zu generell Tempo 30 innerorts führt!

    Schluss mit Gehwegradeln! :thumbup:

    Das ist die Kreisstraße 31, die aus Richtung Götzdorf in die Stader Innenstadt führt.

    Da der Radverkehr jetzt auf der Fahrbahn stattfindet, wäre das eigentlich ein Grund, Tempo 30 anzuordnen. Hat man vermutlich nicht gemacht, weil Verwaltungsvorschriften das ausschließen. (Durchgangsstraße)

    Aber jetzt gibt es ja die Möglichkeit im Rahmen eines Modellversuchs Tempo 30 anzuordnen. In der Region Hannover beteiligen sich viele Kommunen daran:

    "Tempo 30 in Ortsdurchfahrten: Kommunen sehen Bedarf

    Die Region Hannover will auf zahlreichen Durchgangsstraßen die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzen.

    Viele Kommunen in der Region Hannover wollen das geplante Tempo-30-Projekt für ihre Ortsdurchfahrten prüfen. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Laut Verkehrsdezernat kommen bis zu 40 Kreisstraßen in Frage. Eine fantastische Aktion, findet Sehndes Bürgermeister Olaf Kruse (SPD). Er will auf jeden Fall den Ortsteil Müllingen vorschlagen. Dort gebe es eine enge, kurvige Ortsdurchfahrt. Die Häuser stünden nah an der Straße, so Kruse. Der Ortsrat kämpfe schon lange für ein Tempolimit." Quelle: NDR.de https://www.ndr.de/nachrichten/ni…inzuf%C3%BChren.

    Warum nicht auch auf der Schölinger Straße in Stade?

    Tempo 30 auf der Schölischer Straße, das stimmt insbesondere auch die Radfahrer*innen versöhnlich, die sich eher schwer tun damit, auf der Fahrbahn zu radeln, weil sie es bisher so nicht kannten und vom schnellen Fahrzeugverkehr abgeschreckt sind.

    Wie war denn das mediale Begleitecho?

    In dem Fall rund um den Kreisel, auf den die Straße am Bahnhof und drei weitere münden, hatte die Kreiszeitung Wochenblatt am 11.8.2020 ja nicht mit zum Teil unsachlicher Kritik gespart:

    "Radler sind verunsichert: Wenn der Radweg plötzlich futsch ist"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Aber die Kreiszeitung Wochenblatt hat immerhin am 25.8.2020 so eine Art Gegendarstellung hingekriegt, die allerdings in der Überschrift schon wieder sehr tendeziös ist: "Radler auf die Straße: Was dafür sprechen soll"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…sch-ist_a174866

    Wie ist denn das Medienecho zur Schölischerstraße. Oder kommt das erst noch, wenn die Straße fertig erneuert sein wird? Und wie war da die Situation in der Schölischer Straße vorher, vor dem Umbau? Gab es da auch schon einen gemeinsamen Geh- und Radweg, wie der, der unmittelbar nach dem Umbau ausgeschildert wurde?

    "Schluss mit Gehwegradeln" ist übrigens nicht ganz richtig, denn ein Gehweg ist es ja erst jetzt. Vorher war es ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Und es wird vermutlich noch einige Radfahrer*innen geben, die dort fahren, wo sie früher gefahren sind, als diese Schilder[Zeichen 240] noch standen.

    Beim teoretischen Teil der FS Prüfung gab es sinngemäss folgende Frage:

    Sie befahren eine Strasse mit einer Fahrspur je Richtung. Von hinten nähert sich ein Rettungswagen mit Blaulicht und Einsatzhorn. Was tun sie?

    Gab es denn beim theoretischen Teil der Führerscheinprüfung auch eine Frage in der Form:
    "Vor Ihnen fährt ein Fahrradfahrer auf der Fahrbahn ..."

    Und weil du Radfahrer vor "Erziehungsversuchen" bewahren willst verlangst du von ihnen, dass sie stets die Fahrbahn zu benutzen haben, auch dann wenn es erlaubt ist, vorsichtig einen Hochbord-Angebotsradweg zu benutzen oder einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist?

    Setzt du damit diese Radfahrerinnen nicht selbst "Erziehungsversuchen" aus, nämlich deinen Erziehungsversuchen?

    Deine Fragen zielen darauf ab, dass es Autofahrer gibt, die so drauf sind, dass sie sagen: "Verdammt nochmal, was will der Radler vor mir auf der Fahrbahn, der hat doch seine eigenen Weg." Und damit meint der Autofahrer ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Und manche dieser Autofahrer drängeln, hupen und schimpfen.

    Das Problem sehe ich genau so wie bei den zahlreichen Hochbordradwegen, von denen inzwischen viele nicht mehr benutzungspflichtig sind, weil dort gar keine Schilder stehen, oder bei diesen Hochbordradwegen, die ebenfalls nicht benutzungspflichtig sind, die aber mit einem einfachen Radfahrer frei gekennzeichnet sind:

    Hier als Zwei-Richtungsradweg in der Kombination mit [Zusatzzeichen 1000-33]:

    Auch Angebotsradwege oder so gekennzeichnete Angebotsradwege [Zusatzzeichen 1022-10],[Zusatzzeichen 1000-33](siehe Fotos) verwirren Autofahrer immer wieder.

    Ich denke das Autofahrer mit der Zeit dazulernen. Zumindest in Hannover habe ich in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen, dass Autofahrer immer seltener Radfahrer*innen anhupen oder anschnauzen, wenn die auf der fahrbahn fahren.

    Je häufiger diese Schilder [Zusatzzeichen 1022-10] oder[Zusatzzeichen 1000-33] zu sehen sind, um so größer ist der Gewöhnungseffekt bei den Autofahrern daran, dass für den Radverkehr unter Umständen mehr als nur eine Radverkehrsführung zulässig ist.

    Auch diese Bodenmarkierung ist in dieser Hinsicht hilfreich:

    Wenn auf der Fahrbahn so viel los ist, dass sich die Autos stauen, oder sich gerade eine Stadtbahn von hinten nähert, dann fahre ich lieber den Angebots-Hochbordradweg.

    Den Autofahrern signalisiert eine solche Bodenmarkierung: Für den Radverkehr gibt es hier mehrere Möglichkeiten.

    Ich halte auch nichts von der Idee, dass Radfahrer an einer solchen Stelle dazu gezwungen werden sollen, die Fahrbahn zu benutzen, bloß weil dadurch vielleicht ein paar Radfahrer mehr auf der Fahrbahn fahren.

    Zumal gerade an der Stelle auf dem Foto auf der Fahrbahn das Stadtbahn-Rillengleis eine Sturzgefahr darstellt.

    Korrekt.

    Eine Aufhebung der B-Pflicht mit Fahrbahn-Zwang nach StVO führt nicht zu einer allumfassenden Verbesserung der Verkehrssituation für Rad Fahrende.

    Für eine allumfassende Verbesserung braucht es weitere Hilfmittel:

    - Realisierung aller Verkehrsteilnehmer, dass Rad Fahren auf der Fahrbahn völlig normal ist

    - Einhaltung der StVO durch möglichst viele Verkehrsteilnehmer

    Sehe ich auch so.

    Frage:

    trägt eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr dazu bei, dass

    - (mehr) Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet?

    - Radverkehr auf der Fahrbahn als etwas völlig normales wahrgenommen wird?

    - Regeleinhaltung nach StVO zunimmt? (hier vor dem Hintergrund, dass mit Gehwegfreigabe die Anzahl der "bitte [hier] fahren!"-Regeln um +1 erhöht wird)

    Eine möglichst umfassende Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr wird nach meiner Beobachtung derzeit von niemandem gefordert. Selbst vom ADAC nicht. Und vom ADFC auch nicht! (Auch wenn das hier einige unterstellen.)

    Auf die Verkehrsregel-Einhaltung insgesamt hat die Tatsache, dass einzelne gemeinsame Radwege und Fußwege [Zeichen 240] durch Fußweg mit Radfahrer frei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ersetzt werden, keinen Einfluss.

    Durch die zahlreichen Möglichkeiten sogenannte "Angebotsradwege" zu nutzen, gibt es vielerorts seit Jahren für Radfahrerinnen und Radfahrer mehr als eine Möglichkeit ordnungsgemäß "ihren" Weg im Verkehr zu suchen. Dass dadurch die "Regeleinhaltung" abgenommen hätte, konnte ich noch nicht beobachten, ich wüsste auch keine Studie aus der das hervorginge.

    Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.

    Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage.

    Da sind wir uns doch einig, dass eine für den Radverkehr freigegebener Gehweg keine Radverkehrsanlage ist. Ich habe das auch nirgends als erstrebenswert bezeichnet, vorhandene Gehwege für den Radverkehr freizugeben. Aber es gibt Fälle, in denen eine Radverkehrsfreigabe Sinn macht. Insbesondere dann, wenn eine Straßenverkehrsbehörde mit der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] einen vorher benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg aufhebt.

    Zu dem 2,00 m breiten Radweg kommt übrigens noch ein Sicherheitstrennstreifen dazu. Ein so breiter Radweg oder alternativ dazu ein entsprechend breiter Radfahrstreifen könnte übrigens an vielen stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden, wenn dort die Auto-Parkstreifen zurückgebaut würden.

    Was du kritisierst:

    Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.

    Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.

    Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.

    Ich denke es ist ein falsche Herangehensweise die Gängelung der Radfahrer durch die Autofahrer irgendwie aufrechnen zu wollen mit der Gängelung der Fußgänger durch die Radfahrer. Oder umgekehrt.

    Ziel muss es ja sein, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren und zu verlangsamen, so dass ein möglichst störungsfreies und konfliktfreies Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern auf der Fahrbahn möglich ist.

    Das ist nicht immer und überall über Nacht umsetzbar. Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen ist sicher ein Beitrag dazu. Das schließt übrigens den Bau von Radverkehrsanlagen nicht pauschal aus.

    Zwar dürfen in Tempo 30-Zonen keine Radwege oder Radfahrstreifen angelegt werden. Damit sind jedoch die Tempo-30-Zonen in Wohngebieten gemeint, wo man von einem niedrigen Autoverkehrsaufkommen ausgeht.

    Eine Verbesserung der Verkehrssitution für alle Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht man jedoch nicht schon dadurch, dass man alle [Zeichen 237] + [Zeichen 240]-Schilder abhängt und durch [Zeichen 239]-Schilder ersetzt und die Radverkehrsfreigabe von allen Gehwegen generell ausschließt.

    Als ADLC würde ich mich an bewährten Konzepten orientieren:

    separate PKW-Spuren fordern, damit der PKW-Verkehr mit seinem "überwiegenden Freizeitcharakter" nicht den "richtigen" Verkehr stört. Güterverkehr muss Vorrang vor Urlaubsfahrten haben!einself!

    Das muss man ein paar Jahrzehnte durchziehen, dann beginnt der ADAC von selbst "protected car lanes" zu fordern und Verkehrsapartheid wird zum Selbstläufer.

    Der ADAC hat doch längst "protected car lanes" durchgesetzt: §7 StVO: "(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen."

    Gerade das Vorhandensein von Autobahn wird immer wieder gerne mit wirtschaftlichen Argumenten begründet. Angeblich garantieren nur breite Autobahnen die notwendige Verkehrsinfrastruktur in einem hochindustrialisierten Land. Das ist natürlich kompletter Unfug, weil die meisten Autobahnen mit zwei Spuren und Tempo 80 max. breit genug wären, um den bestehenden Wirtschaftsverkehr aufzunehmen. (Und davon könnte außerdem noch einiges auf Schienen- und Wasserwege verlagert werden.) PKW-Verkehr mit "Freizeitcharakter" auf Autobahnen ist komplett überflüssig. Es gibt wahrlich schönere und umweltverträglichere Formen der Freizeitgestaltung.

    Genauso nervig wie Münsterlandradler. Fokus leicht verschoben von "nur Radwege sind sicher" zu "Fußgänger und Radfahrer passen immer zusammen und der Bus sollte 60 fahren".

    Zitat aus § 3 Geschwindigkeit der StVO (3)

    "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...

    cc)

    Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

    60 km/h, ..."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

    Das ist also nicht Ullie, der sagt, Linienbusse sollen maximal 60 km/h fahren.

    Ich leite aus dieser StVO-Vorschrift ab, dass im Sinne einer echten Verkehrswende PKW auf Landstraßen nicht schneller fahren sollten als Linienbusse mit Fahrgästen auf Stehplätzen. Und die Haltestellen sind so zu gestalten, dass an einem Bus der hält, andere Verkehrsteilnehmer nicht vorbeifahren können.

    Was genau ist daran so schlimm, dass Sie meinen, sich darüber lustig machen zu müssen? Dazu noch mit einer falschen Wiedergabe dessen, was ich dazu geschrieben habe.

    Ein Gehweg ist der Rückzugsort für alle langsamen ( und "schwachen") Verkehrsteilnehmer. Das sollte ein Raum sien, wo man auch mal unvermittelt stehen bleiben kann, sich hinstellen, sich hinsetzen, auch mal auf einen Rollator,....

    Wenn man deine Aussage vom anderen Ende her betrachtet dann ergibt sich: "Wer mit dem Rad fährt, der sollte kein langsamer (und "schwacher") Verkehrsteilnehmer sein."

    Da bin ich absolut nicht mit einverstanden, aber ich befürchte, dass manche Fahrradfahrer, die sich sehr grundsätzlich und vehement gegen Radverkehrsanlagen egal welcher Beschaffenheit aussprechen, genau so ticken und einfach nicht sehen, oder es nicht wahrhaben wollen, dass viele Menschen, die das Rad benutzen nicht Tag für Tag darauf erpicht sind, sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.

    Solche Radfahrer kann man mit ihren Wünschen natürlich komplett ignorieren und sich drüber lustig machen, dass sie sich nicht "trauten" am "richtigen" Verkehr teilzunehmen. Nur darf man sich dann nicht darüber wundern, dass diese Radfahrer sich ganz einfach zurückziehen und das Rad nicht mehr benutzen.

    Wer glaubt, durch ein gebetsmühlenartiges Wiederholen die Fahrbahn ist für Fahrradfahrer immer sicherer als eine separate Radverkehrsführung, die Abkehr der "langsamen (und "schwachen")" Verkehrsteilnehmer vom Fahrrad aufhalten zu können, der fährt nicht auf der Fahrbahn oder dem Radweg, sondern auf dem Holzweg.

    Und das ist vermutlich auch in Stade nicht anders als anderswo. Klar gibt es in Stade wie andernorts jede Menge Beispiele dafür, das die Verkehrsverwaltung versucht Radfahrer von der Fahrbahn fernzuhalten, um dem Autoverkehr den viel gepriesenen, angeblichen "Verkehrsfluss" zu ermöglichen. Und leider greift auch die Stader Verkehrsbehörde dabei in die Trickkiste mit [Zeichen 240] und [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Aber immerhin verpflichtet Gehweg + Radfahrer frei nicht dazu, den so ausgeschilderten Weg zu benutzen. Auch dann nicht, wenn einige Autofahrer das immer noch nicht kapiert haben.

    Genau das hat Yeti ja bereits ausgeschlossen. Die Gehwege sind nicht zum Radfahren geeignet, auch nicht mit Radfahrer frei.

    Kennst du alle Gehwege, die jetzt noch als Radwege benutzt werden, in Stade?

    Ich nicht. Aber bei den Beispielen die Yeti vorgestellt hat, gibt es welche, bei denen ein Radfahrer frei möglich ist. Da die Verkehrszeichen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] den Vorrang des Fußgängerverkehrs und den Ausschluss von Fußgängergefährdung vorschreiben, sind diese Gehwege nicht unbedingt im selben Maße zum Fahrradfahren geeignet wie manche Fahrbahnen oder richtige Radwege. Aber die Aussage, man könne dort nicht radfahren, weil man so langsam fahren müsste, dass man dann umfällt, halte ich nicht für seriös.

    Diese Diskussionen gibt es auch in Hannover. Und es ist ein leichtes, durch eine verkürzte Darstellung solcher Diskussionen den falschen Eindruck zu erwecken, der ADFC fordere ein starres Festhalten am Separieren des Radverkehrs.

    Aber trifft das zu?

    Du schreibst: "Die Stadtverwaltung beruft sich auf ein Positionspapier des ADFC, das sich verkürzt auf den Nenner bringen lässt: Radfahrer im Mischverkehr nur bei Tempo 30 km/h und sonst Separation auf dem Hochbord." Was steht denn genau in dem Positionspapier drin? Wird dort das Wort "Separation" tatsächlich benutzt? Oder hat das die Verwaltung benutzt? Oder wer?

    Ich hatte schon an anderer Stelle Wiesbaden als Beispiel für eine Stadt erwähnt, wo sich zum Beispiel Fahrbahnradler eigentlich nur wohlfühlen kann. Dort gibt es einfach keine oder fast keine Hochbordradwege. Mir ist es trotzdem kein angenehmes Radfahren dort. Umbraust vom Autoverkehr, auf den Hauptverkehrsstraßen dort fast überall Tempo 50.

    In der Nachbarstadt Mainz dagegen ist jetzt auf Hauptverkehrstraßen in der Innenstadt Tempo 30 angeordnet worden. Geht doch! An vielen Stellen ist es allerdings immer noch unangenehm auf mehrspurigen Hauptverkehrrsstraßen sich mit dem Fahrrad zu behaupten zum Beispiel hier an der Rheinstraße:

    Hallo Ulli,

    ich möchte dich noch einmal ganz freundlich bitten, hier im Stade-Thread nicht mehr über das Radfahren auf Gehwegen zu schreiben.

    Ich habe an keiner einzigen Stelle etwas vom Radfahren auf Gehwegen geschrieben. (Mehrere andere ebenso wenig zutreffende Vorwürfe von dir lasse ich jetzt mal weg.)

    Worüber ich verschiedentlich geschrieben habe, ist das Radfahren auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Und das ist nicht dasselbe wie Fahren auf Gehwegen! [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] hat durchaus in manchen Fällen seine Berechtigung. Ganz sicher hat es nicht seine Berechtigung, wenn es dabei lediglich darum geht, Radfahrer von der Fahrbahn zu verdrängen. Dazu ist es letzten Endes aber auch gar nicht geeignet, weil ein Gehweg der für den Radverkehr freigegeben ist, nicht benutzungspflichtig ist.

    Bei vielen Beispielen, die du mit Fotos gezeigt hast, wäre es wirklich schlimm für den Fußverkehr, wenn diese Beispiele mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnet wären. Bei anderen wäre es vertretbar. In allen Fällen ist das [Zeichen 240] oder das [Zeichen 241-30], was jetzt da hängt, jedoch noch schlimmer.

    Vermutlich ist das Ganze auch so ein bisschen eine "Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach Frage"? Das musst du dann letztlich selbst vor Ort entscheiden. Vielleicht helfen dir ja Beispiele aus anderen Orten dabei? Deshalb habe ich die hier veröffentlicht.

    Vielen Dank für den Hinweis. Da musste ich doch auch gleich mal suchen. Es gab sogar Anleitungen zum Selberbauen:

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    Warum nicht? Und sei versichert, bei Allgemeinplätzen werde ich nachfragen und Belege fordern. Für mich macht das übrigens sehr viel Sinn, wenn man nicht nur das jetzt sondern sagen wir den nächsten Monat mit betrachtet.

    Das mag sein. Aber was soll an einer minderwertigen Alternative ein Privileg sein?

    Ein Parallelangebot ermöglicht den Vergleich.

    Wenn du an einer Straße einen Hochbordradweg abbaust und keine andere Möglichkeit mehr zulässt, an dieser Straße Hochbord Fahrrad zu fahren, dann stößt du damit vielen Menschen vor den Kopf, die diese Straße dann zukünftig meiden werden.

    Wenn du aber beide Möglichkeiten zulässt, entweder indem du den alten Radweg als Angebotsradweg belässt, oder ein [Zeichen 240] umwandelst in [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10], dann erzielst du den dreifachen Gewinn. 1. Du erhältst dir die alten Fans des Hochbordfahrens. 2. Du gewinnst neu dazu die Fans des Fahrbahnfahrens. 3. Und nach und nach werden die Hochbord-Fahrradfahrer*innen vielleicht entdecken, dass Fahrbahnfahren doch nicht so schlecht ist.

    Ein Nachteil könnte darin bestehen, dass der Bau eines richtig breiten Radfahrstreifens blockiert wird. (Blick über den nächsten Monat hinaus!) Wenn jedoch ein gutes Doppelangebot besteht, dann treibt das auch die Radfahrerzahlen nach oben und verstärkt den Druck nach einer besseren Lösung.

    Es macht jedenfalls keinen Sinn, eine minderwertige Alternative gegen eine andere minderwertige Alternative auszutauschen, indem in einer stark vom Autoverkehr belasteten Straße einfach nur der Radverkehr vom Hochbord vertrieben wird.

    Dieser Hochbord war mal als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert, also benutzungspflichtig. Tempolimit: 50km/h. Der größte Teil des Fußverkehrs findet auf der anderen Bürgersteigseite statt an der Häuser stehen. Würdest du hier wirklich das [Zusatzzeichen 1022-10]abschrauben wollen?

    Die googlestreetview-Aufnahme zeigt die alte Ausschilderung: https://www.google.com/maps/@52.41038…!7i13312!8i6656

    Warum ist es wichtig, dass der KFZ Verkehr möglichst langsam stattfindet?

    Um deutlich nachhaltigeren Verkehrsmitteln und volkswirtschaftlich kostengünstigeren Verkehrsmitteln nämlich die des ÖPNV die Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen, auf die sie angewiesen sind.

    Sieh dir zum Beispiel diese Bushaltestelle in der Region Hannover, in Marienwerder an:

    Wenn der Bus hält, dann kann kein Auto dran vorbeifahren. Wenn der Bus dann wieder anfährt, dann hat er eine freie Strecke vor sich, auf der Tempo 50 gilt.

    Das Foto wurde von der Haltestellenseite aufgenommen, die der auf dem Bild gegenüberliegt.

    Wenn Fahrradverkehr auf einer Landstraße bei Tempo 100 max. stattfinden soll, dann wirst du dafür nur wenige Radfahrer begeistern können. Wenn du einen Extra-Radweg baust, dann wird es sehr teuer und es gibt verschiedene Sicherheitsprobleme an Kreuzungen, über die hier schon vielfach berichtet wurde.

    Wenn du aber ein Tempobeschränkung auf 60 km/h hast, dann genügt ein breiter Radfahrstreifen je Fahrtrichtung, der deutlich kostengünstiger und sicherer ist.

    Es wurde schon sehr früh spekuliert, dass Mediziner zu spät die Politik alarmiert hätten, dass dringend frühzeitig große Mengen von Masken hätten beschafft werden müssen. So was kann man in eine Satiresendung einbauen und das war's dann aber auch.

    Umgekehrt würde es viel mehr Sinn machen: Mediziner alarmieren frühzeitig die Politik, damit diese im großen Stil die Maskenbeschaffung vorantreibt, so dass für die normalen Abläufe in Krankenhäusern und Pflegeheimen genug preiswerte Masken vorhanden sind.

    Interessanterweise waren die Schutzvisiere aus Kunststoffglas nach meiner Erinnerung zu keiner Zeit ein Mangelprodukt. Dabei wird ihnen auch von Skeptikern eine zumindest ähnlich hohe Schutzwirkung zugebilligt.

    Nach meiner Beobachtung ist ein anderes Phänomen zurückgegangen: Im April und Mai sah ich noch sehr viele Menschen, die meinten sich mit Handschuhen vor dem Corona-Virus schützen zu müssen. Die sehe ich jetzt kaum noch. Ob das an neuen medizinischen Erkenntnissen oder an den gestiegenen Temperaturen liegt?

    In München gibts eine Stelle, an der die Behörde einfach ein "Gehweg"+"Fußgänger frei"+ZZ "Gilt nicht an Markttagen" aufgestellt hat. Ich glaub, hier würde es dem VA schon an der Bestimmtheit mangeln.

    So ein Beispiel aus Hannover hatte ich schon mal an anderer Stelle veröffentlicht. Aber weil es hier direkt dazu passt hier noch mal:

    Yeti: Und wenn du jetzt noch weitere Fotos von viel zu schmalen Bürgersteigen postet, die mit [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] ausgestattet sind, dann komme ich höchstpersönlich mit Schraubenschlüssel nach Stade geeilt. ;)

    Trotzdem Yeti, nicht immer und überall ist es ganz schlecht, wenn ein [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] stehen bleibt, nachdem dort ein [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30]entfernt wurde. Allerdings ist das an Voraussetzungen geknüpft. Darüber hinaus ist natürlich darauf zu achten, dass die Anlage einer Radfahrspur oder eines Schutzstreifens nicht dazu führt, dass der Fußweg verschmälert wird. Bei deinen beiden letzten Beispielen muss man das freilich nicht befürchten, da ist der Fußweg vermutlich schon als reiner Fußweg zu schmal.