Also prinzipiell finde ich Ullis Vorschlag gut, und es würde die Regeln, die es jetzt gibt deutlich vereinfachen.
Radwegpflicht abschaffen. Vorhandene Radverkehrsanlagen, egal welcher Art, müssen rücksichtsvoll (muss man sowieso) und mit maximal 15km/h befahren werden. Und das dann von jeder Art von 2 Rad, mit und ohne Motorhilfe.
Das sind 2 Regeln, also sehr viel einfacher als im moment, würde das Miteinander zwischen Radlern und Fußgängern deutlich entspannen, Omas, Gehwegtorkler etc sind zufrieden, die schnelleren Radler auch.
Genau so habe ich es nicht gemeint, aber fast so.
Radwegpflicht abschaffen, Ja das hab ich so gemeint, die Radwegpflicht muss abgeschafft werden. Die Gefahr dabei ist, dass sich die Verkehrsbehörden dann zurückziehen aus dem Radwegebau und dem Erhalt vorhandener Radwege, weil sie sich sagen: Ist ja keiner verpflichtet den zu benutzen, also muss die Verkehrsverwaltung auch nichts dafür tun, Radwege in einem guten Zustand halten.
Es gibt aber viele Radfahrer, die nicht so gerne auf der Fahrbahn fahren sondern lieber auf einem guten Radweg. Und für die muss ein Angebot da sein in Form eines guten Radweges. Und wenn der gut ist (breit und eben), dann darf der gerne auch als Radweg ausgezeichnet werden. Und da dürfen auch alle Radfahrer drauf fahren. Auch die mit dem S-Pedelec. (Das mit dem S-Pedelec ist ja der Anstoß gewesen, diesen Vorschlag hier zu machen.)
Es gibt aber auch wahnsinnig viele weniger gute Radwege und sehr viele davon haben die Verkehrsverwaltungen bislang noch unter dem Label "Angebotsradweg" laufen. Da darf weiterhin Radverkehr drauf stattfinden.
Und es gibt gemeinsame Rad- und Fußwege. Oft sind es deshalb gemeinsame Rad- und Fußwege, weil für getrennte Rad- und Fußwege zu wenig Platz war. Die könnte man als Fußweg, Radfahrer frei kennzeichnen.
Und für diese Kategorien gilt, das ist mein Vorschlag, dass sie nur noch von "Slow-Bikern" benutzt werden dürfen. Bedingung für ein "Slow-Bike" ist: Bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute darf höchstens eine Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden. Fahrräder mit größeren Übersetzungen oder Motorunterstützung, die dann mehr als 15 km/h ermöglicht, gehören nicht zu den "Slow-Bikes".
Diese Fahrräder mit Übersetzzungen, die mehr als 15 km/h bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute erlauben, nenne ich hier "Speed-Bikes", um sie von den "Slow-Bikes" zu unterscheiden. Und die Speed-Bike-Fahrer dürfen Angebotsradwege oder Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, nicht benutzen.
Ein möglicher Einwand könnte sein, dass ich durch den Anbau eines anderen Ritzels die Übersetzung des Fahrrades verändern kann. Aber das ließe sich immer sofort überprüfen, denn bei einer Pedalumdrehung darf so ein "Slow-Bike" maximal 5 m zurücklegen. Das entspricht dann dem Tempo von 15 km/h bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute. Und das kann jederzeit sofort überprüft werden, selbst ganz ohne Hilfsmittel könnte es noch recht genau überprüft werden. (5 große Schritte entspricht ca. 1m)
Vermutlich ist es schwerer, einem Radfahrer auf die Schliche zu kommen, der durch das Einstecken eines anderen Chip sein Pedelec tunt, so dass es schneller als erlaubt fährt. Auch so was kommt vor:
"Münchner motzt sein E-Bike illegal auf: Dann kontrolliert ihn die Polizei"
efahrercom vom 28.1.2021
https://efahrer.chip.de/news/muenchner…-polizei_103873