Sehr geehrter Ullie , Sie haben einen Vollschuss.
RE: Fahrradklimatest 2020
In diesem Post möchten Sie keine Kinder auf Radwegen, sondern nur auf Gehwegen. Sie verbitten sich weiterhin, dass erwachsene Radfahrer gegen Gehwegradeln eintreten (ohne erkennbaren Grund? Ich habe ihn jedenfalls nicht erkannt). Sodann möchten Sie nicht, dass weniger Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden, weil Sie der Ansicht sind, dass sonst Radwege gesperrt werden können - oder die Instandhaltung dieser Radwege leidet.
Zunächst mal wundere ich mich, wie ich das schaffe, Sie immer wieder zu solchen Ausfällen wie den mit dem "Vollschuss" hinzureißen. Den ich mir übrigens verbitte.
Auch verstehe ich nicht, warum Sie meinen, meine Aussagen immer wieder verdrehen zu müssen. Aber bitte vielleicht liegt es daran, dass sie nicht genügend klar formuliert sind.
Versuchen wir's doch mal umgekehrt, ich versuche zu verstehen, was Sie aussagen:
1. Sie werfen mir also allen Ernstes vor, ich wollte dass kleine Kinder nur auf Gehwegen radeln. Wie kommen Sie nur darauf? Ich hatte an einer Stelle darauf hingewiesen, dass Kinder bis 10 Jahre auf dem Gehweg radeln dürfen. Bis 8 Jahre müssen sie das. Diese Regelung halte ich gerade wegen der zweijährigen Übergangszeit für gut. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, dass Kinder unter 8 Jahre darüber hinaus auch auf einem Hochbordradweg radfahren dürfen. Ja ich weiß das ist gefährlich, besonders wegen der Abbiegeunfälle aber grundsätzlich ist es besser, wenn Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg und auf dem Hochbordradweg Radfahren dürfen, als wenn sie nur auf dem Gehweg fahren dürften. Zumal dort die Abbiege-Unfallgefahr ebenso besteht. Ihre Aussage, ich möchte angeblich keine Kinder auf Radwegen, sondern auf Gehwegen, stimmt einfach nicht.
2. Sie werfen mir vor, ich wollte verhindern, dass Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden. Stimmt das, ist das wirklich Ihr Vorwurf?
Worauf begründet sich dieser Vorwurf? Das ist wirklich nicht erkennbar, bei dem was Sie schreiben. Oder begründen sie das damit, dass ich es in Ordnung finde, dass Kinder bis 10 Jahren und Eltern, die sie begleiten, auf dem Gehweg fahren dürfen?
3. Ebensowenig erkennbar ist für mich worauf sich ihr Vorwurf begründet, ich wollte erwachsene Radfahrer daran hindern, sich gegen das Gehwegradeln stark zu machen. Ein echtes Gehwegradeln findet nach meiner Beobachtung am häufigsten an solchen Stellen statt, wo die Fahrbahn einen grottenschlechten Pflasterbelag hat. Bei mir im Stadtteil gibt es dafür leider ein paar Beispiele.
Es gibt natürlich Radfahrer, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen, mache ich selbst auch so. Es gibt auch Radfahrer, die einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist. Auch solche Wege benutze ich bisweilen.
Gründet sich darauf ihr Vorwurf, ich wollte andere Radfahrer daran hindern, dass sie ihren Mitradfahrern das "Gehwegradeln" abgewöhnen wollen? Setzen sie das alles gleich? (Gehweg = Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist = gemeinsamer Geh- und Radweg = Hochbordradweg?)
Ich mache mich nicht für das Gehwegradeln stark. Das Gegenteil ist richtig, denn ich mache mich gemeinsam mit anderen Mitgliedern im ADFC dafür stark, dass solche schlecht gepflasterten Straßen, wie oben beschrieben, saniert werden und mit einem glatten Belag versehen werden. Und das ist eine äußerst wirkungsvolle Maßnahme gegen Gehwegradeln.
Einen reinen Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, der für den Radverkehr nicht freigegeben ist, dazu habe ich nirgends aufgerufen. Und nach meiner Beobachtung kommt das auch nicht sehr häufig vor mal abgesehen von o. g. Beispiel.
Allerdings gibt es bei mir im Stadtteil eine Fußgängerzone, die vor rund zweieinhalb Jahrzehnten noch gesperrt war für den Radverkehr und dort fuhren häufiger Radfahrer lang, was dann irgendwann nach viel Diskussionen und Anwohnerbeteiligung und runden Tischen usw. dazu führte, dass dieses Stück Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben wurde. Ich erwähnte das schon mal an anderer Stelle.
Wenn Sie partout so wollen, können Sie das als Aufruf zum Gehwegradeln kritisieren. Ich bewerte das dagegen ähnlich wie den Vorgang, dass viele Radfahrer*innen vor vielen Jahren manche Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung benutzten. Das führte ebenfalls nach vielen Diskussionen etc. dazu, dass viele Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ganz offiziell geöffnet wurden.
Übrigens ist auch das eine Frage im ADFC-Fahrradklimatest, nämlich unter Nummer 25:
"25. In meiner Stadt sind die meisten Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer*innen freigegeben. <<< << < > >> >>> In meiner Stadt ist in den meisten Einbahnstraßen das Fahren in der Gegenrichtung für Radfahrer*innen nicht erlaubt." aus ADFC-Fahrradklimatest 2020.