In dem Anzeigenblättchen, das mit zahlreichen Werbeprospekten kostenlos an die Haushalte verteilt wird, war heute gleich auf der ersten Seite zu lesen, dass die Werbeprospekte mit Silvesterfeuerwerk voraussichtlich (Stand 22.12.2020) keine Gültigkeit hätten.
Hallo Wochenende vom 26.12.2020
http://epaper.wochenblaetter.de/#!page/HOST_00…201226/10933824
Und tatsächlich hat gestern erst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Eigentlich ist es ja kein Verkaufsverbot sondern ein Aussetzen der Sondererlaubnis.
Und meinetwegen darf diese Sondererlaubnis auch in den kommenden Jahren gerne ausgesetzt sein, auch wenn dann hoffentlich keine Pandemiegefahr mehr zu bekämpfen ist.
Interessant ist die Begründung: "Zur Begründung hieß es: Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Corona-Patienten potenziell beeinträchtigen." rnd vom 28.12.2020
https://www.rnd.de/politik/silves…ZTB6TAB6OY.html
Interessant ist es deshalb, weil in Niedersachsen ursprünglich geplant war, die Sondererlaubnis für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk dieses Jahr komplett auszusetzen. Vom Landes-Verwaltungsgericht in Lüneburg, wo Klage dagegen eingereicht wurde, ist jedoch entschieden worden, das das Aussetzen der Sondererlaubnis, die ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ermöglicht, angeblich eine zu weit gehende Einschränkung der Bevölkerung sei.
Und jetzt das Interessante: Das niedersächsische Landesverwaltungsgericht schreibt in seiner Begründung: "Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt - und dies sei wieder zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten."
Manchmal fällt es wirklich schwer, solche offensichtlichen Widersprüchlichkeiten auszuhalten, ohne auf solche Ideen zu kommen, wie dass einer der Richter in Niedersachsen irgendwie einen "Spezl" hat, der in der Feuerwerkskörper-Herstellung oder im Vertrieb tätig ist.