Beiträge von Ullie

    In dem Anzeigenblättchen, das mit zahlreichen Werbeprospekten kostenlos an die Haushalte verteilt wird, war heute gleich auf der ersten Seite zu lesen, dass die Werbeprospekte mit Silvesterfeuerwerk voraussichtlich (Stand 22.12.2020) keine Gültigkeit hätten.

    Hallo Wochenende vom 26.12.2020

    http://epaper.wochenblaetter.de/#!page/HOST_00…201226/10933824

    Und tatsächlich hat gestern erst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Eigentlich ist es ja kein Verkaufsverbot sondern ein Aussetzen der Sondererlaubnis.

    Und meinetwegen darf diese Sondererlaubnis auch in den kommenden Jahren gerne ausgesetzt sein, auch wenn dann hoffentlich keine Pandemiegefahr mehr zu bekämpfen ist.

    Interessant ist die Begründung: "Zur Begründung hieß es: Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin stark in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Corona-Patienten potenziell beeinträchtigen." rnd vom 28.12.2020

    https://www.rnd.de/politik/silves…ZTB6TAB6OY.html

    Interessant ist es deshalb, weil in Niedersachsen ursprünglich geplant war, die Sondererlaubnis für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk dieses Jahr komplett auszusetzen. Vom Landes-Verwaltungsgericht in Lüneburg, wo Klage dagegen eingereicht wurde, ist jedoch entschieden worden, das das Aussetzen der Sondererlaubnis, die ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ermöglicht, angeblich eine zu weit gehende Einschränkung der Bevölkerung sei.

    Und jetzt das Interessante: Das niedersächsische Landesverwaltungsgericht schreibt in seiner Begründung: "Zwar habe der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht in der Vergangenheit zu zahlreichen Verletzungen geführt - und dies sei wieder zu erwarten. Allerdings reduzierten diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten."

    Manchmal fällt es wirklich schwer, solche offensichtlichen Widersprüchlichkeiten auszuhalten, ohne auf solche Ideen zu kommen, wie dass einer der Richter in Niedersachsen irgendwie einen "Spezl" hat, der in der Feuerwerkskörper-Herstellung oder im Vertrieb tätig ist.

    Ich denke das die beiden Länder da relativ entspannt sind, denn es gibt einige europäische Länder die das schon im Frühjahr so gehandhabt haben.


    In Bayern und BW wohl ziemlich sicher. Keine (kaum) Jugendliche auf der Straße abends, keine Leute die Privat Halligalli machen, keine anderen Zusammenkünfte, nach 21 Uhr ist Ruhe.

    Es treffen sich also weniger Leute -> weniger Verbreitung

    Punkt für dich! Ich habe ungenau formuliert.

    Natürlich werden die Ausgangssperren in Bayern und BaWü zur Eindämmung der Pandemie beitragen.

    Der springende Punkt jedoch ist, ob ohne Ausgangssperre und stattdessen mit den auch in anderen Ländern geltenden Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Veranstaltungsorten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben das selbe Ergebnis erzielt werden kann.

    Wenn klar ist, dass die Kontaktbeschränkungen ernst genommen werden müssen, dann werden sie auch nicht unterlaufen. Wenn jedoch durch das Verhängen einer Ausgangssperre die staatlichen Behörden alle Bürger unter Generalverdacht stellen, dann besteht die Gefahr, dass Kräften in die Hände gearbeitet wird, die das propagandistisch missbrauchen. Und die Gefahr das geltende Regeln unterlaufen werden besteht dennoch, denn auch eine nächtliche Ausgangssperre hat ganz legale "Schlupflöcher".

    Zum Beispiel das Außerhaus-Übernachten, das Adsche bereits angesprochen hat.

    Und weil man das nicht unterscheiden kann, ob jemand nur einen Abendspaziergang oder Spätabendspaziergang macht, oder ob er vielleicht zu einem privaten Treffen unterwegs ist, macht man halt eine nächtliche Ausgangssperre?

    Das ist meines Erachtens unverhältnismäßig.

    Zumal private Treffen weiterhin erlaubt sind, allerdings verbunden mit der Auflage maximal 2 Haushalte und maximal 5 Personen. Auch in Bayern und BaWü, wo es nächtliche Ausgangssperren gibt, sind diese Treffen erlaubt.

    Ich befürchte, mit einer nächtlichen Ausgangssperre schießen die Länder Bayern und Baden-Württemberg über das Ziel hinaus. Selbst wenn Gerichte entscheiden sollten, dass dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei ist, so ist es dennoch politisch unklug. Die Bevölkerung wird damit unter Generalverdacht gestellt und völlig unbedenkliche und die Pandemie in keiner Weise verschärfende Betätigungen werden ausgeschlossen.

    Dazu kommt, das die Teile der Bevölkerung mit großen Grundstücken sich sehr wohl weiter draußen aufhalten und sich dort körperlich an der frischen Luft betätigen können solange sie auf ihrem Grundstück bleiben, während Menschen in Mietswohnungen in Mehrfamilienhäusern dafür kein Raum zur Verfügung steht.

    Ob es letztlich zu einer Senkung der Corona-Zahlen beiträgt, ist meines Erachtens nicht erwiesen, weil das Vorpreschen einzelner Bundesländer mit Ausgangssperren dazu beiträgt, dass in anderen Bundesländern der Eindruck entsteht, bei uns ist es ja noch nicht so schlimm, da müssen wir es mit den gegebenen Kontaktbeschränkungen auch nicht so genau nehmen.

    Zusätzlich erschwert wird ein Vergleich dadurch, dass auch in den Ländern ohne generelle landesweite Ausgangssperren die Landkreise und Städte beim Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte eine Ausgangssperre anordnen können. Das müsste dann jeweils im entsprechenden Umfang berücksichtigt werden.

    So oder so wünsche ich den Bayern und Baden-Württembergern, dass für sie die Zeit nächtlicher Ausgangssperren schnell vorbei ist.

    Mir kommt diese Sache mit der Ausgangssperre nicht ganz geheuer vor. Was soll das genau bringen?

    Die Kontaktbeschränkungen gelten in allen Bundesländern. Jeder hat das mitbekommen. Die Gastwirtschaften, Discos und so weiter sind geschlossen. Ansammlungen in der Öffentlichkeit verboten. Und trotzdem gibt es da Bundesländer, die es für notwendig halten, eine Ausgangssperre zu verhängen.

    Dabei gibt es keinerlei Infektionsgefahr, wenn ich alleine oder mit Mitgliedern meines Haushaltes einen Spaziergang mache. Eine Ausgangssperre ist unverhältnismäßig.

    Möglicherweise ist es durch extrem hohe Inzidenzwerte gerechtfertigt? In Niedersachsen sind die Werte niedriger als zum Beispiel in Bayern.

    Ich freue mich jedenfalls darauf, in der Silvesternacht erstmals in Hannover einen Spaziergang machen zu können, der nicht durch das extreme Geballere und die oft gefährlich abgeschossenen Silvester-Raketen gestört wird. (Auf jeden Fall hoffe ich darauf, dass es so sein wird.)

    Deshalb ist es mir auch so wichtig, dass das Geballere möglichst umfänglich dieses Jahr ausfällt. Und ich würde es sehr begrüßen, wenn es auch in den kommenden Jahren keine Sondererlaubnis zum Verkauf und zum Abbrennen von Silvester-Raketen und Böller mehr gibt.

    Gerne kann ein zentrales Feuerwerk für alle Interessierten abgebrannt werden. Das würde ich mir sogar anschauen. Aber das wilde Geballere die ganze Silvesternacht durch, oft schon Tage vorher, muss wirklich nicht sein. In einem Jahr kann es ja vielleicht schon wieder möglich sein, dass große Menschenansammlungen stattfinden, um zum Beispiel bei einem zentralen Silvester-Feuerwerk zuzusehen.

    Eine andere Aktion, an der sich FFF in Hannover beteiligt, ist die Petition gegen die Leinemasch-Autobahn.

    Ein Blick auf's Satellitenbild zeigt die aktuelle Situation:

    https://www.google.com/maps/@52.32873…t/data=!3m1!1e3

    Der Südschnellweg soll im Rahmen einer "Renovierungsmaßnahme" deutlich aufgeweitet werden und für Tempo 100 "ertüchtigt" werden.

    Das ist genau das Gegenteil von dem was im Sinne einer Klimawende getan werden müsste.

    Auch wurde den bisherigen Plänen zufolge der Radverkehr komplett ausgeklammert.

    Zwar gibt es Möglichkeiten in der Leinemasch auf mehr oder weniger gut ausgebauten Strecken mit dem Rad mehr oder weniger parallel zum Schnellweg zu fahren. Einen komfortabel ausgestatteten Radweg mit Beleuchtung gibt es jedoch nicht.

    Deshalb lautet eine der Forderungen der Petition:

    "Wir fordern, dass der Radverkehr in einem solch großen Ausbauvorhaben angemessen und fair berücksichtigt wird: durch eine schnelle und komfortable hochwassersichere Querung durch die Leinemasch"!

    Hier der Link zur Petition:

    https://weact.campact.de/petitions/kein…-die-leinemasch

    Dieses Satellitenbild zeigt eine seit Jahrzehnten bestehende Engstelle der Radwegverbindung durch die Leineaue. Parallel zur Schnellwegbrücke über die Leine gibt es eine schmale Fußgängerbrücke. Radfahrer müssen dort absteigen. Auf dem Satellitenbild-Link ist die schmale Fußweg-Brücke oben, die breite Autobrücke unten zu sehen:

    https://www.google.com/maps/@52.33935…t/data=!3m1!1e3

    Hier ein Foto von der Brücke:

    Einer Online-Umfrage auf der ARD-Internetseite der Sendung BRISANT zufolge befürworten 65% der Bundesbürger, dass auch zum "Corona-Jahreswechsel" 2020/21 an Silvester geballert werden dürfe:

    https://www.mdr.de/brisant/silves…verbot-100.html

    Allerdings ist der BRISANT-Beitrag bereits am 19.11.2020 veröffentlicht worden.

    21% der bei der Brisant-Umfrage Abstimmenden sprechen sich generell gegen Silvesterfeuerwerk aus.

    In einer aktuelleren Abstimmung (gestartet am 23.12.2020) der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung stimmen dagegen 65% der rund 1500 Abstimmenden (Stand 27.12.2020) dafür, dass in der gesamten Stadt und nicht nur in einzelnen Bereichen das Böllern untersagt werden soll.

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…nen-in-Hannover

    So weit ich das bislang ermitteln konnte, gelten die am weitesten gehenden Beschränkungen in Bayern: "Auch am Silvesterabend gilt in ganz Bayern die landesweite Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Gäste müssen also im Haushalt des Gastgebers übernachten, wenn sie gemeinsam den Jahreswechsel verbringen wollen."

    BR 24 vom 27.12.2020 https://www.br.de/nachrichten/wi…-gelten,SJoPIaK

    (Vielen Dank für den entsprechenden Hinweis von Pepschmier!)

    Wenn ohnehin keiner nachts auf die Straße darf, dann braucht es auch kein explizit ausgesprochenes Böllerverbot. Und da sich ohnehin nur maximal 5 Leute aus maximal 2 Haushalten zusammen treffen dürfen, ist das mit dem Übernachten beim Gastgeber in den meisten Fällen wohl machbar. Außerdem hat Söder mal wieder bewiesen, was für ein "harter Hund" er ist.

    Wichtiger erscheint mir allerdings, dass der Intention gemäß tatsächlich keine Feuerwerke abgebrannt werden, um möglichst das Zusammentreffen größerer Menschengruppen zu vermeiden und Feuerwerk-Unfallverletzungen zu verhindern.

    In welchem Bundesland das am besten gelingt, das bleibt abzuwarten.

    Zuerst sollte es ja ein komplettes Böllerverbot in Niedersachsen geben für dieses Sylvester.

    Leider hat jemand dagegen geklagt und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat daraufhin das generelle Verbot gekippt und Nachbesserungen verlangt.

    Das Ergebnis für Hannover ist diese Liste, die an Heiligabend in der HAZ-Printausgabe veröffentlicht wurde:

    HAZ-Printausgabe von Donnerstag, 24. Dezember 2020

    "Die Liste für die Stadt Hannover

    Diese Straßen und Plätze sind vom Böllerverbot betroffen

    ■ Raschplatz: Die Verbotszone erstreckt sich zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, Parkhaus am Hauptbahnhof und Lister Meile. Die den Raschplatz begrenzenden Straßen gehören nicht dazu.

    ■ Ernst-August-Platz: Fernroder Straße und Luisenstraße sind vom Verbotsbereich ausgenommen.

    ■ Bahnhofstraße

    ■ Kröpcke: Zur Verbotszone zählen der gesamte Platz sowie die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis Einmündung Luisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Georgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke.

    ■ Opernplatz: Zur Verbotszone zählen der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche Gehweg zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraße bis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.

    ■ Platz der Weltausstellung: Der gesamte Platz fällt in die Verbotszone sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke.

    ■ Am Steintor/Steintorplatz: Auf dem gesamten Steintorplatz dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebensowenig auf der Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, der Schmiedestraße bis Einmündung Am Marstall, der Georgstraße und Goethestraße in westlicher Richtung. Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich.

    ■ Bertha-von-Suttner-Platz

    ■ Peter-Fechter-Ufer (Ihmeufer)

    ■ Justus Garten (Grünfläche am „Strandleben“)

    ■ Ernst-Thoms-Weg

    ■ Tiefenriede: Gemeint ist die Wiese am Ende der Hoppenstedtstraße, die „Hoppenstedtwiese“.

    ■ Alte Bult

    ■ Nordufer Maschsee

    ■ Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Höhe des Parkplatzes am Strandbad.

    ■ Maschpark

    ■ St.-Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)

    ■ Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)

    ■ Gartenfriedhof (Marienstraße)

    ■ Waterlooplatz

    ■ Schünemannplatz

    ■ Am Lindener Berg: Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle.

    ■ Von-Alten-Garten

    ■ Ihme- und Leineufer

    ■ Stärkestraße: Gemeint sind Spielplatz und Grünfläche.

    ■ Velvetplatz

    ■ Küchengartenplatz

    ■ Alle Spielplätze in Linden

    ■ Grüne Mitte Hainholz an der Voltmerstraße.

    ■ Möhringsbergpark

    ■ Platz an der Ecke Voltmerstraße/ Bömelburgstraße

    ■ An der Lutherkirche

    ■ Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (Christuskirche)

    ■ Vahrenwalder Park

    ■ Weißekreuzplatz

    ■ Jahnplatz

    ■ Andreas-Hermes-Platz

    ■ Neues Haus (ehemals Emmichplatz)

    ■ Bonifatiusplatz

    ■ Welfenplatz

    ■ Emmy-Lanzke-Weg

    ■ Odenwaldstraße: Spielplatz und Flächen im Märchenweg.

    ■ Schwarzwaldstraße: Stadtteilpark Sahlkamp.

    ■ Stadtteilplatz Plauener Straße

    ■ Spielpark Döhren in der Ziegelstraße

    ■ Fiedelerplatz

    ■ Kantplatz

    ■ Spargelacker (Spielplatz)

    ■ Am Mittelfelde (Begegnungsstätte)

    ■ Sankt-Eugenius-Weg

    ■ Am Thie

    ■ Feldbuschwende (Spielplatz)

    ■ Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)

    ■ Ricklinger Teiche

    ■ Altwarmbüchener See

    ■ Trammplatz"

    ■ Lister Meile zwischen Weißekreuzplatz und Lister Platz

    ■ Limmerstraße

    ■ Engelbosteler Damm

    Von einigen dieser Plätze weiß ich aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den Erzählungen von Bekannten, dass es dort tatsächlich in der Silvesternacht hoch hergeht. Wer Hannover kennt, dem werden aber sicher auch noch einige in der Silvesternacht belebte Straßen und Plätze einfallen, die noch nicht in der Liste enthalten sind.

    Blöd wäre es auch, wenn aufgrund der Verbotsliste es jetzt lediglich zu Verlagerungen käme.

    Bleibt die Hoffnung und der dringende Appell, dass die Silvesterfeierlichkeiten dieses Jahr den Umständen entsprechend auf "kleiner Flamme" stattfinden.

    Und dass wenigstens diese abgespeckte Variante des Böllerverbots Bestand haben möge vor dem Oberverwaltungsgericht, falls es dort erneut zu Klagen kommen sollte.

    Gibt es denn auch in den anderen Bundesländern in den Städten und Kommunen ein Böllerverbot?

    Oh Mann!

    Das Infektionsschutzgesetz ist nur ein Teil der gewünschten Wirkung. Dazu kommen die Verletzungen durch Menschen, die sich unbedingt die Hand absprengen wollen (Hier ein Link vom letzten Jahr, da sollte die Statistik noch nicht durch Corona-Sorge beeinflusst sein: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-gefaehrlic…cht-des-jahres/ ).

    Das sind viel zu viele kostbare Intensivplätze, die da belegt werden.

    Hat denn der bayrische Ministerpräsident und seine Landesregierung beim Böllerverbot eine hieb- und stichfestere Lösung gefunden als Niedersachsen?

    Wenn ich's recht verstehe, dann darf in Niedersachsen an Sylvester geböllert werden mit Ausnahme von den Straßen und Plätzen, die von den Kommunen als Böller- und Raketenfreie Zonen festgelegt werden. Und das dürfen nur solche Plätze und Straßen sein, die stark belebt sind.

    Das ist in mehrfacher Hinsicht absolut kontraproduktiv zu dem vom Bundesinnenminister erlassenen Verkaufsverbot für Silvesterböller und Raketen.

    Denn es könnte mit den Restbeständen vom letzten Jahr geböllert werden.

    Es besteht die Gefahr, dass das Verkaufsverbot umgangen wird, zum Beispiel durch Beschaffung im Ausland.

    Und es besteht die Gefahr, das selbst gebastelte Böller abgebrannt werden, die erst Recht gefährlichen Verletzungen verursachen können.

    Auch wenn ich hier verschiedentlich Söders Allüren, sich als "harten Hund" zu präsentieren, kritisiert habe. In der Frage Böller- und Raketenverbot würde ich es tatsächlich begrüßen, wenn er das effektiver unterbinden kann als in Niedersachsen. Für Niedersachsen sehe ich die Gefahr, dass dieses Silvester noch schlimmere Raketen- und Böllerexzesse stattfinden werden als in den letzten Jahren. Dabei hatte ich mich schon auf eine ruhige Silvesternacht in Hannover gefreut.

    Bleibt die Hoffnung, dass die Menschen vernünftig bleiben und auch diejenigen, die Silvester gerne mal die "Sau rauslassen":evil:, dieses Jahr stillhalten:saint:. Mal schauen.:!:

    Eine weitere "Käsescheibe" im ZDF-Modell sollte das Böllerverbot zu Sylvester darstellen.

    In Niedersachsen wurde es jedoch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt, weil wer dagegen geklagt hat.

    Daraufhin hat das Land die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Jetzt heißt es:

    "Das Abbrennen von Böllern und Raketen soll auf belebten Plätzen, Straßen und Wegen untersagt werden, wie Claudia Schröder vom niedersächsischen Krisenstab am Dienstag ankündigte. Die Städte und Gemeinden sollen selbstständig die genauen Orte festlegen, an denen das Böllerverbot gelten soll. Von 21 bis 7 Uhr in der Silvesternacht ist das Mitführen von Feuerwerk an diesen Orten zudem verboten."

    HAZ vom 22.12.20

    https://www.haz.de/Nachrichten/De…lebten-Plaetzen


    Wie ist das in den anderen Bundesländern geregelt?

    Bundesweit einheitlich gilt, dass kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden darf:

    "Seehofer beschließt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

    Jetzt ist es amtlich: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester untersagt. Auch bereits bestellte Artikel dürfen nicht ausgeliefert werden. Damit folgt Seehofer dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz." br 24 vom 22.12.20 https://www.br.de/nachrichten/de…uerwerk,SJv3PbQ

    Eigentlich kann man nicht von einem Verbot sprechen, meine ich. Die Feuerwerkskörper die an Sylvester in den letzten Jahren verkauft wurden, durften nur deshalb verkauft werden, weil es dafür eine Sondererlaubnis gab. Dieses Jahr gibt es diese Sondererlaubnis nicht. Und das ist gut so!

    Von einem Verbot zu sprechen, heizt nur unnötig die Stimmung an, obwohl es nüchtern betrachtet gar kein Verbot gibt. Vielmehr gibt es dieses Jahr keine Sondererlaubnis.

    Diese Art Hinweis ist doch jetzt so alt wie die ganze Diskussion um die Alltagsmasken selbst und bedeutet meiner Kenntnis nach nichts anderes, als dass die Maske ihren Träger nicht davor bewahrt, herumfliegende Tröpfchen und ggf. Viren einzuatmen, aber beim Ausatmen des Trägers einen Großteil seines Aerosol-Auswurfes zurückhält.

    Weil sie aber eben nur den Großteil zurückhält und nicht 100%, wird eben zusätzlich empfohlen, die 1,5m Abstand einzuhalten. Finde ich zumindest plausibel.

    Das ist plausibel und das stelle ich auch nicht grundsätzlich in Frage.

    Das ist das "Schweizer Käsescheiben Prinzip".

    Alltagsmaske ist wie eine löchrige Käsescheibe. Sie bietet Schutz vor gegenseitiger Infektion, aber es gibt auch noch Löcher.

    Also zusätzlich Abstand halten. Abstand halten allein bietet ebenfalls Schutz, hat aber ebenfalls Löcher. Also zusätzlich Maske tragen.

    https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/corona-massnah…dell/index.html

    In Niedersachsen war es bisher so geregelt, dass in der Grundschule die Kinder keine Maske getragen haben im Unterricht. Auch dann nicht, wenn sie in voller Klassenstärke unterrichtet wurden, was der Regelfall war.

    Die Begründung lautete, das angeordnete "Kohorten-Prinzip" hält die Infektionsgefahr gering.

    Eine Klasse = eine Kohorte, die sich nicht mit anderen Kohorten mischen sollte. Im Falle einer Infektion geht die Kohorte in Quarantäne.

    Um die Kohorten vor anderen Kohorten abzuschirmen brauchte es keine Maske im Unterricht, aber Maske auf den Treppen und engen Fluren und auf dem Schulhof, wenn enges Zusammenkommen mit Schülern aus anderen Kohorten stattfand.
    Keine Maske beim Verzehr von Speisen, dies sollte aber in einer abgelegenen Ecke geschehen, oder im Unterricht. Da war man dann ja wieder mit seiner Kohorte zusammen. Und der Unterricht durfte ohnehin ohne Maske stattfinden.

    Ab 11. Januar gilt neu, dass auch Grundschulkinder, auch im Unterricht eine Maske tragen sollen.

    Musste denn dein Sohn bisher schon eine Maske tragen?

    Weil sonst die Tür nicht aufgeht, ganz einfach. Anschließend wird übrigens empfohlen, sich die Hände zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen.

    Man könnte es auch so sehen: Obwohl öffentliche Räume wie Schulen barrierefrei ausgebaut sein müssen, ist das vielerorts noch nicht geschehen oder nicht im notwendigen Umfang geschehen.

    Zu einem barrierefreien Ausbau würde es auch gehören, dass die Türen automatisch öffnen und schließen können.

    In manchen "Spezialeinrichtungen" für Menschen mit Behinderungen ist das auch der Fall. Aber eben nicht in allen öffentlichen Einrichtungen. Und so werden Menschen mit Behinderungen weiter ausgegrenzt.

    Dabei könnte man auch an diesem Beispiel sehen, dass auch Menschen ohne eine Behinderung durchaus Vorteile hätten durch die angestrebte Barrierefreiheit.

    Also ich persönlich würde erst mal die "1,5 Meter" hinterfragen. Dass "irgendein" Maskenschutz die Ausbreitung besser reduziert als gar keiner, finde ich ziemlich plausibel.

    Warum ich allerdings ca. 15 mal am Tag die Türgriffe anfassen "darf", die jeder andere auch anfassen darf, ist mir schleierhaft. "Selber denken" erscheint mir auch hier das passable Mittel zu sein, auch wenn man kein Virologe ist.

    Wenn man eine gleichmäßige Verteilung der Viren in alle Richtungen annimmt, dann ist die Konzentration bei der Ausatmen-Öffnung, also Mund oder Nase eines Virenverbeiters, am größten und verteilt sich kugelförmig. Es ist so, wie ein Luftballon der mit kleinen Punkten versehen ist. Die rücken immer weiter auseinander, je mehr der Ballon an Umfang zunimmt. Bei einem Luftballon würden diese kleinen Punkte immer größer, das ist aber bei der Ausbreitung der Coronaviren nicht der Fall.

    Irgendwann ist die Konzentration der Viren so gering, dass die Ansteckungsgefahr deutlich reduziert ist. Bislang hat man sich da auf 1,5 m verständigt.

    Und klar, gemäß dem "ZDF-Käsescheiben-Modell" ist es günstig, dann zusätzlich eine Maske zu benutzen, um darüber hinaus einen zusätzlichen Schutz zu haben.

    Aber im Schulunterricht ist eine zusätzliche Maske, zusätzlich zum Abstand halten und Lüften (alle 20 Minuten für jeweils 5 Minuten quer lüften) nach Auffassung des niedersächsischen Kultusministeriums in Unterrichtssituationen in kleinen Lerngruppen (halbe Klassen), in denen der Abstand gewährleistet ist, eine unnötige Erschwernis des Unterrichts, der keinen nennenswerten zusätzlichen Sicherheitsgewinn verspricht.

    Ich halte es übrigens nicht für ausgemacht, dass eine komplette Schulschließung mehr Sicherheit bringt. In der Schule können die Kinder gefahrlos im Unterricht in kleinen Gruppen in ausreichend großen Räumen ohne Maske gefahrlos zusammen sein. Wenn die Schüler*innen ganz ohne Schule selbst Zusammentreffen organisieren, dann besteht die Gefahr, dass das ohne Maske und ohne Abstand stattfindet.

    Ich tippe eher auf den 11. Jan. 2021. Vorher sind Ferien. Mutant hin oder her.

    Elf Millionen Schüler = Elf Millionen Masken. Anzahl Kita-Plätze weiß ich nicht.

    Wer eine gute Maske haben will, kann sich eine bei https://warenhaus.greenpeace-magazin.de/stoffmaske-hal…rm-schwarz.html bestellen. Kann man waschen, ist vermutlich einigermaßen "Sklavenarbeitsfrei" - und ich find sie gut. Zur Not kann ich sie auch über die Augen ziehen...:)

    In der Beschreibung der von dir angepriesenen Masken, die für 10 Euro verkauft werden, heißt es:

    "Unsere Masken schützen nicht nachweislich vor Ansteckungen. Auch wenn Sie die Masken tragen, beachten Sie trotzdem den Mindestabstand von 1,5 Metern - zum Wohle Ihrer Mitmenschen und sich selbst." (Link: siehe Zitat von Pepschmier)

    Wie lange sie bedenkenlos am Stück getragen werden können (zum Beispiel einen ganzen Schultag lang) steht nicht drin.

    Wenn jedoch der Hersteller oder der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 1,5 m Abstand trotzdem eingehalten werden sollen, dann hätten sie auch nur einen begrenzten Nutzen in Klassenräumen mit vollen Klassen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

    Umgekehrt: Wenn der niedersächsische Hygieneplan für Schulen im Szenario B (= Unterricht in halben Klassen) beim Einhalten von 1,5 m Mindestabstand ein Unterrichten ohne Masken vorsieht, dann braucht man diese Masken nicht für den Unterricht.

    Nein. Die Schulen in Bayern haben verstanden, dass jede Maßnahme die Infektionszahlen senkt eine gute Idee ist.

    Keine freien Intensivbetten, tote Kinder, alle ~20 Minuten ein Coronatoter in Bayern sind allen hier Betroffenen wichtiger als ihr persönlicher Unwillen eine Maske zu tragen.

    Es stellt sich allerdings die Frage, welche Maßnahmen das sind, die die Infektionszahlen senken. In Niedersachsen hat der Kultusminister für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab 11. Januar bis Ende Januar angeordnet, dass nach Szenario B unterrichtet wird. Also im sogenannten Wechselmodell mit halben Klassen die nur jeden zweiten Tag oder jede zweite Woche zur Schule kommen.

    In Grundschulen allerdings soll ab 11. Januar bis Ende Januar mit vollen Klassen unterrichtet werden. Und weil die Schulräume so klein sind, dass dabei das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sollen die Schülerinnen und Schüler alle über den ganzen Schultag hinweg eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (Wie das mit Essen und Trinken geregelt ist, habe ich noch nicht herausgefunden.)

    Klassenzimmer mit rund 60 m² Grundfläche mit bis zu 30 Schüler*innen vollzustopfen erscheint mir trotz Maskentragen-Anordnung eine zweifelhafte Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzes, der mir nicht minder wichtig ist als Ihnen, auch wenn Sie das hier immer wieder anzweifeln.

    Gab es denn in Bayern schon Ankündigungen, wie es nach den Weihnachtsferien weiter gehen soll? Dort beginnt doch ebenfalls am 11. Januar wieder die Schule.

    Es gibt gute Gründe in bestimmten Situationen oder an bestimmten Orten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die niedersächsische Schulverwaltung hat aber auch erkannt, dass eine generelle Vorschrift dazu in jeder Situation ausschließlich nur mit Mund-Nasen-Bedeckung Unterricht durchzuführen, den Unterricht unnötig erschwert und im Sinne des Infektionsschutzes auch nicht angemessen ist. (Was übrigens alles überhaupt nichts mit dem persönlichen Willen oder vermuteten Unwillen einzelner Personen zu tun hat.)

    Es ist schlimm genug, dass sogenannten "Querdenkern", Reichsbürgern und Rechtspopulisten und Rechtsradikalen von der AfD bis zur NPD es gelingt, zumindest bei Teilen der Bevölkerung Sympathie-Punkte dafür zu sammeln, dass sie die Vorschrift, in bestimmten Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, als Angriff auf die Freiheit bezeichnen.

    Ich sehe die Gefahr, dass als Abwehr-Reflex gegen rechte Propaganda das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in jeder Situation und an jedem Ort zunehmend als eine oberste Staatsbürgerliche Pflicht propagiert wird.

    Wir sollten uns unseren Diskurs nicht durch die absurde Propaganda der rechten Szene und "Querdenker" diktieren lassen.

    Meine Eltern nehmen das eher locker, so habe es bis 1985 quasi überall gerochen und in ihrer Jugend sowieso, denn um 1950 herum stand noch in jedem Zimmer ihrer Elternhäuser ein Ofen herum. Ich weiß allerdings auch nach unserer Diskussion über die letzten Seiten nicht, ob es hinsichtlich unserer Gesundheit ein erstrebenswertes Ziel darstellt, die damaligen Luftverhältnisse wiederherzustellen.

    Ich kann mich noch gut an den Geruch im kalten Winter (so was gab es damals noch) in Nordhausen erinnern, das war kurz nach der Grenzöffnung und ich war damals zum ersten Mal in einer Stadt in der ehemaligen DDR. Es stank fürchterlich.

    Beim Auto wurden und werden immer noch wirksame Regeln zur Abgasvermeidung entweder gar nicht erst erlassen oder wenn dann mit so vielen Hintertürchen ausgestattet, dass sie nur wenig bewirken. Dabei dürfte die Akzeptanz in der Bevölkerung für solche Regelungen eher noch größer sein als bei der Frage, was ich in "meinen vier Wänden" für einen Ofen betreibe. Und wenn dann noch einer mit Kaminfeuer-Romantik argumentiert, dann schaltet bei vielen der Verstand ab.

    Dabei kann man doch so schöne Kaminfeuer-Bildschirmschoner abspielen, die auch total romantisch aussehen. Und wem das nicht reicht, der kann noch ein Räuchermännchen dazu betreiben. Es gibt wirklich keinen Grund offene Kaminfeuer oder Kaminofenbetrieb zuzulassen.

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    Das verlinkte Beispiel sollte doch eigentlich ein ausreichendes Surrogat für alle Romantiker darstellen.

    Dabei fällt mir ein: Für die Verbrennungsmotoren-Romantiker gibt es ähnlich Surrogate in Elektroautos, die mit einem Geräusche-Generator für den Innenraum ausgestattet sind, die das Motorengeräusch eines Verbrennungsmotors imitieren.

    Beispiel Porsche-Motor:

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    Wer's braucht - meinetwegen, aber bitte nur elektronisch auf die Ohren von dem, der's braucht. Möge ein jeder nach seiner Facon glücklich werden, aber nicht auf die Kosten anderer.

    Vielen Dank für den "Servicelink" cubernaut. Ich habe mich da mal ein bisschen reingekniet um herauszufinden, wo Unterschiede zu Niedersachsen bestehen.

    In dem von dir verlinkten Service-Link gibt es eine Verlinkung zum bayrischen Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen.

    Darin heißt es:

    Ausnahme von der Maskenpflicht am Platz

    1 Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann nach § 18 Abs. 2 Satz 5 der 10. BayIfSMV in begründeten Einzelfällen und nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

    2 Eine solche Ausnahmegenehmigung kann nur für einzelne Schulen in besonders gelagerten Einzelfällen in Frage kommen.

    3 Voraussetzung hierfür ist überdies, dass an der jeweiligen Schule der Mindestabstand von 1,5 m auch im Klassenzimmer (bei durchgängigem Präsenzunterricht) eingehalten werden kann."

    file:///C:/Users/schor/Downloads/RHP-Lesefassung-Schule_11.12.20.pdf , S. 3 Punkt 2.1

    Wenn man davon ausgeht, dass mit durchgängigem Präsenzunterricht der Unterricht über einen ganzen Schultag gemeint ist, also auch der Wechselunterricht, bei dem halbe Klassen nur an einzelnen Schultagen (z. B. im täglichen Wechsel) an der Schule sind, dann wäre das ein Unterschied zu Niedersachsen.

    Hier heißt das Modell mit halben Klassen, die jeweils nur jeden zweiten Tag oder jede zweite Woche kommen, Szenario B.

    Und in Szenario B gilt in Niedersachsen keine Maskenpflicht im Unterricht, wenn die Abstandsregel eingehalten werden kann.

    In Bayern muss dies offensichtlich erst bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Machen das die Schulen in Bayern, dass sie bei ihren Kreisverwaltungen beantragen, dass beim Unterricht in kleinen Gruppen, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, keine Masken getragen werden müssen?

    Im Schaubild zum Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Schulen heißt es:

    "Im Szenario B muss keine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht getragen werden, weil das Abstandsgebot gilt."

    https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/corona5072.pdf

    Ich sehe einen wesentlichen Vorteil im Szenario B an niedersächsischen Schulen darin, dass dann keine Masken im Unterricht getragen werden müssen, weil das Abstandsgebot eingehalten werden kann.

    Aber das scheint in Bayern anders geregelt zu sein, dem Link von cubernaut zufolge.

    "Widerborstiges Streifenhörnchen"? Das ist ja mal ein nettes Kompliment.

    Mit "widerborstig" und Widerstand verbinden leider viele in der öffentlichen Wahrnehmung derzeit ausschließlich die Corona-Leugner und sogenannten "Querdenker-Demonstranten", die bei ihren Kundgebungen das Tragen jener Schutzmaske egal welcher Art kritisieren. Ich hatte mich mal im Zuge einer Gegendemo zu so einer "Querdenker-Kundgebung" mit einem solchen "Masken-Verweigerer" unterhalten. Auf gehöriger Distanz und ich habe außerdem ein Kunststoffglas-Schutzvisier getragen. Bis vor einigen Wochen galt das ja noch als ausreichender Schutz. Als die "Querdenkerin" jedoch mir empfahl, ich solle doch meine "Schandmaske" absetzen, war das Gespräch dann auch ziemlich schnell zu Ende.

    Kurios ist, dass ich hier mit dem Hinweis darauf, dass ein solches Schutzvisier ebenfalls einen gewissen Schutz bietet (der inzwischen entsprechend den gültigen Verordnungen nicht mehr als ausreichend angesehen wird), so sehr bei einigen Schreibern hier beschimpft wurde, wenn auch aus der entgegengesetzten Perspektive als die oben erwähnte Querdenkerin.

    Es scheint schwer zu sein gegenüber einigen Personen hier im Forum Positionen zu beziehen, wenn diese nicht radikal übereinstimmen mit deren eigenem Weltbild. Schade eigentlich. Obwohl "widerborstiges Streifenhörnchen" ist ja noch 'ne ganz nette Form der "Anmache".

    Zurück zum eigentlichen Thema:

    In Niedersachsen wird ab dem 11. Januar 2021 entsprechend den gegenwärtigen Planungen gelten:

    In den Schulen findet Unterricht entsprechend Szenario B statt.

    Szenario B bedeutet: Unterricht in halben Klassen. Zum Beispiel in den geraden Wochen hat die eine Klassenhälfte, in den ungeraden Wochen hat die andere Klassenhälfte Unterricht. Im Szenarion B müssen im Umterricht keine Masken getragen werden, wenn die Unterrichtssituationen so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das ist in der Regel auch möglich. In bestimmten Situationen, zum Beispiel eine Gruppenarbeit, bei der die Abstände nicht eingehalten werden können, sind auch im Szenarion B im Unterricht Masken zu benutzen.

    Die Abitursjahrgänge müssen in voller Kurs-Stärke anrücken. Und sie müssen im Unterricht Masken tragen. Da kann man meinetwegen sagen, das ist den älteren Schülern zuzumuten.

    Viel Kritik und das nicht nur von mir, muss der Kultusminister derzeit jedoch dafür einstecken, dass er für die Grundschulen ebenfalls vollen Unterricht in vollen Klassen angeordnet hat und das ebenfalls mit Maske. Das war in den zurückliegenden Monaten nicht der Fall, weil das "Kohortenprinzip" galt. Deshalb mussten auch in vollen Klassen die Schüler keine Maske tragen, weder im Szenario A noch im Szenario B.

    Szenario C bedeutet übrigens Distanzunterricht. Und das heißt, die Schüler*innen werden mit Aufgaben zu hause versorgt.

    Und um auch das noch mal ganz klar zu stellen: Ich wünsche mir vom Kultusminister, dass er Szenario B für alle Klassen anordnet. Dann ist zumindest in abgespeckter Form gewährleistet, dass die Schüler Unterricht in einem Raum mit einem Lehrer haben können. Denn das ist unglaublich wichtig für den Lernerfolg und für den gleichen Lernerfolg unterschiedlich ausgestatteter Schüler. Zumindest in diesem letzten Punkt sind wir uns ja anscheinend einig. Und das ist doch schon mal ein Lichtblick!

    Übrigens: Wann aufgrund sehr hoher Inzidenzzahlen an einzelnen Schulen Szenario C angeordnet wird, also reines Distanzlernen, das wird derzeitig noch erarbeitet.

    Wie sind eigentlich andere hier im Forum mit den Regelungen in ihrem Bundesland zufrieden, und welche Regelungen gelten dort?

    Tatsächlich ist etwas "Widerborstigkeit" und Wille zum Widerstand nichts per sé Schlechtes. Muss man halt im Einzelfall schauen, worum es genau geht. Viele Grüße, "Ihr widerborstiges Streifenhörnchen"!

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…enhoernchen.jpg (Wikipedia-Bild von einem Streifenhörnchen)

    • und drittens würde der Abschied von der Fiktion des gefährlichen Fahrbahnradelns auch bedeuten, dass es quasi unmöglich würde, die öffentliche Hand weiter dazu zu bewegen, den ganzen teuren Fahrradfirlefanz zu finanzieren. Die Dämonisierung der Fahrbahn als Schauplatz eines blutigen Konkurrenzkampfes zwischen "schwachen" Radfahrern und "starken" Kraftfahrern gehört ebenso unverzichtbar zum Geschäftsmodell der zahlreichen selbsternannten Pro-Radwege-NGOs wie auch zum Selbstverständnis der von geistigen Kraftfahrern dominierten Fahrradförderer in Politik und Verwaltung.

    Dir ist schon klar, dass du mit dieser Argumentation Gefahr läufst, einen sich selbst verstärkenden Regelkreislauf zu konstruieren, wenn du nicht genau hinsiehst, welche Entwicklungen tatsächlich stattfinden und von wem sie gefordert werden und von wem sie akzeptiert oder gar begrüßt werden?

    Dabei steigerst du dich selbst in ein Denkweise hinein in der für dich alle die Bösen sind: Die Autofahrer, weil sie die Radfahrer hassen, wenn sie auf der "Auto-Fahrbahn" den Autofahrer stören.

    Und die Radfahrer, die keine Lust haben, sich in einer Autoschlange hinten anzustellen, oder sich ständig von Autos überholen zu lassen.

    Und die Schlimmsten scheinen in deiner Denkweise der ADFC und andere Verkehrsverbände zu sein, die eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fordern, die du pauschal als "Firlefanz" bezeichnest.

    Mit deiner Grund-Annahme kann es keine guten Entwicklungen geben. Ein Radweg neben einer Landstraße ist für dich "Fahrradfirlefanz". Tempo 30 statt 50, um dem Fahrbahnradeln größere Akzeptanz zu verschaffen, ist für dich Verrat an der Sache, weil damit klar gestellt wäre, dass Tempo 50 Straßen wenig attraktiv sind für den Radverkehr.

    Die Radverkehrsfreigabe auf bestimmten Gehwegen ist tatsächlich oft problematisch und vielfach nicht gerechtfertigt, aber nicht grundsätzlich immer falsch. Das war ja übrigens der Grund, warum ich den Vorschlag machte, diese Radverkehrsfreigabe nur für langsame Fahrräder anzuordnen.