Geeignet ist ein Verbot sich mit Fremden zu treffen. Geeignet wäre auch eine Maskenpflicht an allen Orten nach 22 Uhr. Die Ausgangssperre erreicht gleiches, aber mit dem falschen Mittel.
Bereits die Kontaktbeschränkungen stellen einen wesentlichen Eingriff in unsere Grundrechte dar.
"Wieviele Menschen dürfen sich treffen?
In der Region Hannover liegt die Inzidenz über 100, so dass die bekannte 1-plus-1-Regelung greift, das heißt: ein Haushalt darf eine weitere Person treffen."
Quelle: offizielle Internetseite der Region Hannover, https://www.hannover.de/Service/Presse…zu-beachten-ist
Das heißt ich darf in meiner Wohnung nicht mehr als eine Person empfangen. Ich darf auch dann nicht zwei oder drei Personen empfangen, wenn diese aus einem Haushalt kommen. Ich darf zum Beispiel zusammen mit meinem Schatz nicht wie gewohnt ein befreundetes Paar empfangen, um mit denen Doppelkopf (ein Spiel das man zu Viert spielt) zu spielen? Wir müssen stattdessen auf Skat umstellen (Skat spielt man zu Dritt).
(Tatsächlich haben wir inzwischen auf Videokonferenz umgestellt in Verbindung mit einem guten Doko-Spielportal.)
Und dieses Empfangen von zwei Leuten aus einem anderen Haushalt (quasi also unser reales Doppelkopfspiel) ist nicht erlaubt, obwohl ganz klar ist, dass wenn nur einer von den beiden kommt, derjenige, der da kommt noch in der selben Nacht bei sich zuhause mit seinem Partner im selben Bett schläft.
Übrigens ist auch das Verbot ohne Maske bestimmte öffentlich zugängliche Areale nicht betreten zu dürfen eine nicht unerhebliche Grundrechtseinschränkung.
Deswegen bin ich ein bisschen überrascht, dass Sie als Alternative zur nächtlichen Ausgangssperre vorschlagen, eine Maskenpflicht an allen Orten nach 22:00 Uhr.
Sie hatten ja weiter oben auf meine Frage, "Wer bezweifelt eigentlich, dass Ausgangssperren ein geeignetes Mittel der Pandemiebekämpfung sind?" geantwortet:
"Jeder, der nachts Alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Familienstandes vor die Türe gehen möchte. Hoffe ich zumindest."
Und hatten für diese Aussage auch noch mehrere zustimmende Reaktionen erhalten. Da frage ich doch mal zurück:
"Warum meinen Sie, dass es zur Pandemiebekämpfung beiträgt, wenn Personen, die nach 22:00 das Haus verlassen, grundsätzlich verpflichtet sind eine Schutzmaske oder gar eine FFP 2 Maske zu tragen?"
Die "Maskenpflicht" ist immerhin eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, die nicht einfach mal eben so pauschal verhängt werden sollte. In der Region Hannover hatte man das zunächst sehr pauschal angeordnet, musste dann aber aufgrund von Gerichtbeschlüssen nachsteuern und die Orte der "Maskenpflicht" konkretisieren.
Auch wenn ich es für verkehrt halte, eine generelle Maskenpflicht nach 22:00 Uhr auszusprechen, so halte ich doch den Zeitpunkt für gut gewählt. Und zwar für den abendlichen Beginn der im Infektionsschutzgesetz geplanten Ausgangssperre. Zumindest für den großstädtischen Raum, wo viele Supermärkte erst sehr spät schließen und die Bewohner*innen ihr Einkaufsverhalten auf die späten Öffnungszeiten abgestimmt haben, halte ich 22:00 Uhr für angemessen.