Beiträge von Ullie

    Auch, wenn Sie das nicht verstehen wollen: Es steht klar in der Beschreibung, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf.

    (...)

    Na da sind wir uns ja einig ;) ! Zumindest in dem Punkt: Die in der Umfrage ( https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radeln21/?r=4 ) gezeigte Fahrbahn darf vom Radverkehr nicht benutzt werden.

    Nochmal mit Bild, damit Sie es auch finden

    Sie haben das ja auch noch mal sehr schön in dem Bild angemarkert.

    Der Rest ist Spekulation.

    Die TU Dresden möchte herausfinden, wie sich Radfahrer auf gemeinsamen Wegen gegenüber Fußgängern verhalten.

    So werden Sie's nicht rausfinden. Dann müsste nämlich klar gesagt werden, um was es sich jeweils handelt.

    Nach meiner Beobachtung verhalten sich Fahrradfahrer*innen sehr unterschiedlich, je nach dem, ob sie auf einem Gehweg fahren, der für den Radverkehr freigegeben ist, oder auf einem gemeinsamen Fuß-und Radweg oder in einer Fußgängerzone. Gerade in Fußgängerzonen mit Radverkehrsfreigaben gibt es sehr unterschiedliche Gestaltungen, die es entweder notwendig machen sehr langsam und sehr vorsichtig zu fahren, oder die es erlauben eher ein Tempo von 10 km/h zu fahren als 5 km/h.

    Und dann gibt es auch noch die Angebotsradwege. Die sind an manchen Stellen so beschaffen, dass sie kaum als Angebotsradweg erkennbar sind. Und manche davon sind sehr schmal.

    Zum Tempo wird gar nicht direkt gefragt, zumindest nicht nach km/h-Angaben.

    Dagegen werden solche Antworten angeboten:

    (Bemerkungen in Klammern von mir.)

    Ich kann an diesem:er Fußgänger:in schnell vorbeifahren. (Was ist schnell?)

    Diese:r Fußgänger:in achtet auf mich.

    Diese:r Fußgänger:in achtet nur auf seinen / ihren eigenen Weg.

    Ich muss ausweichen, wenn ich an diesem:er Fußgänger:in vorbeifahre.

    Ich muss abbremsen, wenn ich an diesem:er Fußgänger:in vorbeifahre. (Welche Geschwindigkeit fahre ich vor/nach dem Abbremsen?)

    Diese:r Fußgänger:in ist ein Risiko für mich als Radfahrer:in.

    Diese:r Fußgänger:in bewegt sich unvorhersehbar.

    Diese:r Fußgänger:in ist sich bewusst, dass Radfahrende in seiner / ihrer Nähe sein können.

    Meines Erachtens müsste klarer nach dem Tempo gefragt werden. Und unterschiedliche Qualitäten von "Gemeinsamen Wegen" müssten unterschieden werden. Ist der gemeinsame Weg breit genug um auf der einen Seite einen großen Abstand zum Fußgänger zu halten und auf der anderen Seite einen gesunden Abstand zu möglicherweise sich öffnenden Fahrzeugtüren auf der Beifahrerseite? Die Bilder aus der Befragung ( https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radeln21/?r=4 ) geben da allenfalls ansatzweise Hinweise.

    Nicht zuletzt gibt es auch noch einige Radfahrer*innen, die Gehwege befahren, weil ihnen das sicherer erscheint und die das in einem sehr gemächlichen Tempo tun und dabei auch auf Fußgänger achten. Die fahren manchmal auch verbotenerweise auf Gehwegen, weil ihnen eine sichere Radverkehrsinfrastruktur fehlt oder die angebotene Radverkehrsinfrastruktur zu unsicher erscheint.

    Und es gibt solche Fahrradfahrer*innen, die verbotenerweise auf Gehwegen fahren und wenig Rücksicht auf Fußgänger*innen nehmen.

    360°-Kamerasysteme sind mittlerweile für beinahe jede Fahrzeugklasse verfügbar.

    Was daran so schwer sein soll, diese standardmäßig in Schwer-KFZ einzubauen, die vorwiegend oder ausschließlich im Stadtgebiet unterwegs, ist für mich unverständlich. Zumal die Verzerrung bei hoher Anbringung deutlich geringer ausfällt, als bei der Platzierung an der Unterkante Außenspiegel im PKW und so ein größerer Bereich sicher dargestellt werden könnte.

    Warum sind diese Kamera-Systeme kein vorgeschriebenes Ausstattungs-Merkmal für LKW? Es wird ja ab 2022 der Abbiegeassistent vorgeschrieben sein. Wer genau hat es versäumt, diese 360°-Kamerasysteme als festen Bestandteil eines Abbiegeassistenten vorzuschreiben?

    Haben Sie gelesen, was ich geschrieben habe? In der Einleitung zu den gezeigten Situationen steht, dass die Fahrbahn nicht benutzt werden darf und das geht nur, wenn der gezeigte Weg benutzungspflichtig ist.

    Dass es viele benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege gibt, die nicht benutzungspflichtig sein dürften, steht außer Frage.

    Ach und Sie meinen, das Forschungsteam der Dresdner Uni, macht eine Untersuchung dazu, wie Leute auf benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege fahren, die eigentlich nicht benutzungspflichtig sein dürften? Ehrlich, ich weiß es auch nicht so recht, was die Dresdner Forscher mit dieser Umfrage herausfinden wollen. Ich kann mir allerdings schon einen gemeinsamen Geh- und Radweg vorstellen, bei dem es auch Sinn macht ihn zu benutzen. Aber nicht in dem Umfeld, wie es die Zeichnung zeigt.

    Oder man liest einfach den Text der Beschreibung, anstatt sich irgend etwas vorzustellen, wonach nicht gefragt wurde.

    Es handelt sich also um einen benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und "Radweg".

    So wie die Zeichnung in der Umfrage aussieht ( https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radeln21/?r=4 ) hätte eine Verkehrsverwaltung gegen alle Regeln der Kunst verstoßen, wenn sie da einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg ausweist. Und davon steht auch nichts in der Beschreibung drinnen, dass es sich um einen gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg handelt. Das ist ja eine der Schwächen dieser Umfrage. Es könnte sein, dass der abgebildete Radfahrer, aus dessen Perspektive die Fragen beantwortet werden sollen, völlig ordnungswidrig den Fußweg mit seinem Rad befährt.

    So hatte ich jedenfalls cubernauts Hinweis verstanden.

    Ich bin noch nicht fertig, aber: Wieso sollte ich von Voraussetzungen ausgehen, die ich in der Realität so nicht annehmen kann?

    Aber vielleicht kann er ja selbst das noch mal erläutern.

    Nimmt man jedoch an, der Fußweg sei für den Radverkehr freigegeben, dann ist es zumindest nicht ordnungswidrig, dort mit dem Rad zu fahren. Das mit der Baustelle, dass ich als Möglichkeit vorgeschlagen habe, kann man allerdings auch nicht aus der Zeichnung ablesen. Denn auf der Zeichnung ist keine Baustelle zu sehen.

    Wer weiß, vielleicht ist die ganze Umfrage so gemeint, dass die Forscher rausfinden wollen, wieviel Prozent der Befragten die meisten Fragen unbeantwortet lassen und stattdessen sinngemäß das reinschreiben, was cubernaut angemerkt hat?

    Ich bin noch nicht fertig, aber: Wieso sollte ich von Voraussetzungen ausgehen, die ich in der Realität so nicht annehmen kann?

    Stell dir einfach vor, da ist eine Baustelle. Ist zwar auf dem Bild so nicht erkennbar, aber stell dir es doch einfach mal vor.

    Und zwar eine Baustelle, an der der Verkehr einspurig vorbeigeführt wird, ampelgesteuert. Und das Warten auf die grüne Ampelphase dauert deutlich länger, als du brauchst, um auf dem angebotenen Gehweg, versehen mit einer Radverkehrsfreigabe, in einem Tempo von ca. 6-7 km/h an der Baustelle vorbeizufahren mit deinem Fahrrad. Erlaubterweise, weil Radverkehrsfreigabe. Und sinnvollerweise, weil nur wenig Fußverkehr.

    Bloß verstehe ich an diesem Forschungsteam der Uni-Dresden nicht, dass sie meinen, keinerlei Begründung angeben zu müssen, warum jemand mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fährt. Kannst du denen ja in das angebotene Textfeld am Ende der Umfrage schreiben.

    Die Heizkosten würden steigen. Es wurde gerade beschlossen, dass die Hälfte davon der Vermieter zu tragen hat. Ich gehe davon aus, dass das über kurz oder lang wieder der Mieter zahlen werden muss.

    Im Idealfall eines funktionierenden Marktes sucht sich der Mieter dann eine günstigere Bleibe und der Vermieter wird seine Wohnung nicht mehr los, bis er die Heizkosten durch technische Umbauten senkt.

    Aktuelle Meldung zum Thema, die Hälfte der Heizkosten zahlt der Vermieter:

    "Berlin Die geplante Aufteilung der CO2-Preiskosten auf Mieter und Vermieter steht wieder auf der Kippe. Trotz der Einigung der zuständigen Unions- und SPD-geführten Ministerien auf Details des Vorhabens kam am Dienstag eine klare Absage aus der Unionsfraktion im Bundestag. „Diese Einigung auf eine 50:50-Aufteilung der Kosten wird so nicht mitgetragen“, sagte der rechtspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak der Nachrichtenagentur Reuters."

    Handelsblatt vom 1.6.2021

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutsc…1NEKdSLrLQ3-ap1

    Wollt Ihr härtere Strafen für Delikte, die in der Regel Versehen sind?

    Viele dieser "Delikte" müsste es nicht geben, wenn Politik und Verwaltung sich nicht so sehr von den Interessen der Autolobby leiten ließen.

    Probleme mit Autoabgasen, weil für die Autoproduzenten Schlupflöcher im Gesetz vorhanden waren, die sie mit verbrecherischer Energie ausnutzten.

    Oder die Blockadehaltung der Autolobby bei der Einführung eines geschlossenen Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der zuverlässig eine hohe Zahl von Verkehrsdelikten (zu schnelles Fahren) verhindern könnte. Die Technik dafür ist vorhanden, der verpflichtende Einbau wird hintertrieben.

    Warum sogenannte "Temposünder" mit strengeren Strafen drangsalieren, wenn es möglich ist, das Delikt von vornherein unmöglich zu machen.

    Darüber berichtet die HAZ heute in ihrer Printausgabe:

    "Erstaunlich viele Junge melden sich als Wahlhelfer

    Mit dem Amt als Wahlhelfer ist diesmal eine Covid-19-Impfpriorisierung verbunden. Die Ehrenamtlichen können sich eine Bescheinigung für die Gruppe drei ausstellen lassen. Das wirkt sich in den Städten und Gemeinden offenbar auf die Zahl vor allem junger Freiwilliger aus."

    In Niedersachsen findet im September nicht nur die Bundestagswahl statt, sondern bereits 14 Tage zuvor, am 12. September sind außerdem Kommunalwahlen. Der 26. September, der Tag der Bundestagswahl, soll dann für Stichwahlen mit genutzt werden, die absehbar in vielen Kommunen fällig werden zum Beispiel bei den Bürgermeister*innen-Wahlen.

    Dem HAZ-Bericht zu Folge ist es ungewöhnlich, dass sich bereits so früh unaufgefordert relativ viele junge Menschen bereit erklären, als Wahlhelfer*innen tätig zu werden. Laut HAZ ist die Impfpriorisierung für Wahlhelfer*innen ein Grund für die ungewöhnlich hohe Anzahl von jungen Leuten, die sich für das Wahlhelfer*innen-Ehrenamt melden.

    Auf der Suche nach einem besser geeigneten Begriff in deutscher Sprache für den von Klikkx so genannten "Continuous Sidewalk" bin ich auf diese Internetseite der Initiative "Darmstadt fährt Rad" gestoßen:

    https://www.darmstadtfaehrtrad.org/wp/

    Dort wird unter dem Titel "QUESTION TIME N°9 – Niveaugleiche Radwege" über Rad und Fußwege berichtet, die niveaugleich über Grundstückszufahrten, aber auch über Querstraßen-Einmündungen hinweg geführt werden.

    https://www.darmstadtfaehrtrad.org/?p=2186

    Siehe auch dieses Bild:

    https://www.darmstadtfaehrtrad.org/wp/wp-content/…Fe-1170x550.jpg

    Deshalb ein weiterer Vorschlag zur Namensnennung:

    "Niveaugleicher Fußweg", bzw. "Niveaugleicher Fuß - und Hochbordradweg"

    Besonders vorteilhaft daran ist die Perspektive, aus der heraus die Baumaßnahme begrifflich betrachtet wird. Da wird nicht etwas für den Autoverkehr gemacht und eine "Gehwegüberfahrt" geschaffen, sondern da wird etwas für den Fußverkehr gemacht, und ein niveaugleicher Fußweg geschaffen.

    Nennt sich in DE einfach "Gehwegüberfahrt"...

    Ich weiß es einfach nicht besser, deshalb bin ich für jeden Hinweis dankbar. Aber das heißt nicht, dass ich alles unkritisch akzeptieren würde, was da an Begriffen durch den Äther vagabundiert.

    "Gehwegüberfahrt" ist jedenfalls ein Wort, das so hässliche Assoziationen hervorruft, dass ich es gleich ganz in der Luft zerreißen möchte. Gehwegüberfahrt klingt so was von wie "auf dem Gehweg überfahren", so dass das Wort nichts besseres verdient hat, als in der Luft zerrissen zu werden. Und die Wortfetzen sind im Klo runterzuspülen, am besten zusammen mit ganz viel extra ätzendem Kloreiniger!

    Beim Googeln bin ich unter anderem auf diese Begriffserklärung gestoßen für das Wort "Gehwegüberfahrt": "Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau/Befestigung als der Gehweg und müssen durch die Stadt Wuppertal, Ressort Straßen und Verkehr, 104.2303-Aufgrabungskontrolle, genehmigt werden." Quelle: Wuppertal / Rathaus und Bürgerservice https://www.wuppertal.de/vv/produkte/10…00000567602.php

    Da wird das Wort "Gehwegüberfahrt" in direkten Zusammenhang mit einem Grundstück gebracht.

    Das trifft aber zum Beispiel hier, nicht zu:

    Große Barlinge (Fahrradstraße mit Autofreigabe) Ecke Detmoldstraße:

    Blick aus der Detmoldstraße:

    Die Detmoldstraße mündet da auf die große Barlinge, die vor wenigen Jahren als Fahrradstraße mit Radverkehrsfreigabe neu gestaltet wurde.

    Hier der google-Satellitenbild-Link:

    https://www.google.com/maps/@52.36876…m/data=!3m1!1e3

    Und hier der Link zur googlestreetview-Aufnahme von 2008. Da war die große Barlinge ebenfalls schon Fahrradstraße, aber noch nicht umgestaltet:

    https://www.google.com/maps/@52.36881…!7i13312!8i6656

    Und hier der Blick von der Fahrradstraße aus:

    Ebenfalls mit googlesreeetview-2008-Vergleichsaufbnahme:

    https://www.google.com/maps/@52.36862…!7i13312!8i6656

    Da finde ich den in dem weiter oben bereits verlinkten Video benutzte Begriff, "Continuous Sidewalk", aber deutlich zutreffender. Übersetzungsvorschlag: "Kontinuierlicher Fußweg" oder "Fortgesetzter Fußweg".

    Da gibt es kein quasi Naturgesetz, dass das so ist oder so sein müsste. Und es gibt Beispiele dafür, dass das nicht so sein muss.

    Wie zum Beispiel vor ein paar Wochen ein Hamburger Lokalpolitiker dafür "durch den Kakao gezogen wurde", dass er in einem innerstädtischen Neubaugebiet keine Einfamilienhäuser zulässt, zeigt doch deutlich, dass die Flächen-Zersiedler Nerven zeigen. Geradezu ein Shit-Storm brach über ihn und die Grünen im Allgemeinen herein, obwohl es doch auf der Hand liegt, dass es absolut kontraproduktiv im Sinne von Nachhaltigkeit ist, wenn jeder in seinem Einfamilienhäuschen lebte am schlimmsten noch mit einem großen Garten drum rum.

    Und die Ausweitung von Baugebieten erfolgt nicht nach privatwirtschaftlichen Mechanismen. Zumindest müsste das nicht so sein, wenn da eine Einigkeit der Kommunen hergestellt werden kann, diesen Quatsch mit der Flächenzersiedelung nicht weiter zuzulassen.

    Das würde vermutlich Preissteigerungen zu Folge haben für den Bestand. Aber ziemlich schnell wäre die Grenze erreicht, an der sich eine Familie sagt, für eine Bruchbude am Ende der Welt zahle ich nicht den vielfachen Preis von dem, was eine hinreichend geräumige Neubauwohnung in einem Mehrfamilienhaus kostet, die so verkehrsgünstig liegt, dass ich die Arbeitswege, alle notwendigen Besorgungen, Arztbesuche usw. zu Fuß, mit dem Rad und dem ÖPNV machen kann.

    Aber leider ist ja selbst unter manchen Städtern das Mitleid riesengroß mit der "Landbevölkerung". Obwohl einige von denen mit einem ziemlichen Hochmut aufs Land gezogen sind, und mit einem spöttischen Blick auf die Stadtbewohner, die es in deren Augen nicht geschafft haben, das grünes Landhaus-Idyll zu erlangen. Und als "Landbevölkerung" wähnen sie sich berechtigt, oft mehrere Autos im Haushalt zu unterhalten. Und damit dann auch noch auf breiten und schnellen Landstraßen bis in Stadtzentren der jeweils nächsten größeren Stadt zu fahren. X/

    Klikkx Vielen Dank für den Hinweis auf den Begriff "Continuous Sidewalks"! Und deinen ganzen Beitrag. Ich kannte den Begriff nicht. Aber als ich ihn in die Suchmaschine eingab, landete ich unter anderem diesen Treffer zu dem Youtube-Film "The Dutch Solution for Safer Sidewalks - Continuous Sidewalks"

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    Sehr sehenswert! :*

    Ist Continuous Sidewalks denn der offizielle Begriff für diese Art der Fußweggestaltung.

    Oder gibt es in Deutschland dafür noch einen anderen Begriff?

    Jedenfalls macht der Film deutlich:

    Der Continuous Sidewalk ist quasi ein Fußgängerüberweg, vergleichbar mit einem Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens. Ohne das dafür [Zeichen 350-10] oder [Zeichen 325.1] aufgestellt werden muss, ist der Fahrzeugverkehr zu Gast beim Fußverkehr und muss ebenso Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, als stünden dort [Zeichen 350-10] oder [Zeichen 325.1] .

    In Minute 3:54 heißt es in dem Film, dass die Fahrer von Fahrzeugen Gäste sind im Fußgängerbereich und nicht andersrum. Ich finde, das ist ein sehr überzeugendes Konzept!

    Aus persönlicher Sicht gibt es keinen Zusammenhang zwischen den Mehrausgaben durch Emissionen und den Einnahmen durch Erstattung. Die Auszahlung erfolgt pro Kopf, gemindert um den persönlichen Grenzsteuersatz (Arme: 0%, Superreiche 47%, Normalos 35%). Die Ausgaben hängen nur vom persönlichen Verhalten ab.

    DIe Steuereinnahmen kann man vorher abschätzen und entsprechend mehr auszahlen, so dass man am Ende doch auf die Null kommt.

    Im Endeffekt zahlen reiche Umweltsäue massiv drauf: Hohe Ausgaben für Emissionen, nur knapp die Hälfte der möglichen Einnahmen. Familien mit schmalem Einkommen und arme Klimaschoner würden profitieren. Für viele wäre es +/- Null.

    Wie würdest du einen Mieter berechnen, der eine Gasetagenheizung in einem nur mäßig gut gedämmten Wohnhaus betreibt.

    Selbst wenn der wollte und selbst dann, wenn er das Geld dazu hätte, könnte er nicht ohne weiteres seine Gasetagenheizung durch eine Erdwärmepumpe ersetzen.

    Es geht nicht darum "reichen Umweltsäuen" das Geld aus der Taschen zu ziehen, sondern darum Technikentwicklung und Ressourcenverbrauch so zu steuern, dass niedrigeren Grenzwerten zum Teil deutlich niedrigeren Grenzwerten Geltung verschafft wird.

    Ohne gefälligkeitshalber eingeplanter Schlupflöcher, die zum Beispiel solche Spritfresser-Monsterautos hervorbringt wie SUV's mit Plug-in-Hybrid-Motoren. Oder Elektroautos, die unterm Strich (inkl. Gesamtherstellungsprozess) auch nicht weniger CO2 emittieren als die alten Verbrenner.

    ... etliche Male bei der Benutzung von ÖPNV (allen denen, die seit Jahrzehnten mit dem ÖPNV fahren ballt sich die Faust, wenn Autofahrer Tickets geschenkt bekommen, die sie bezahlen müssen) ...

    So geschehen in Hannover vor ein paar Jahren. Da wurde Führerscheinbesitzern eine Monatskarte kostenlos angeboten, wenn sie dafür für einen Monat ihren Führerschein beim Nahverkehrsunternehmen (Üstra) hinterlegten.

    Oder der meines Erachtens aus genau diesem Grund völlig verachtenswerte Vorschlag, Senior*innen, die ihren Führerschein abgeben, ein Jahresticket für den ÖPNV zu spendieren. Wer jedoch bereits sein leben lang den ÖPNV benutzt hat und nie einen Führerschein gemacht hat, der geht dabei leer aus. :cursing:

    Dann doch besser eine echte Verkehrswende mit Privat-PKW-Fahrverbot für alle! Es ist der beste Anreiz für eine zügige Weiterentwicklung und Verbreitung des ÖPNV, besser als jedes kostspielige Konjunkturprogramm! :saint:

    Das habe ich auch nicht behauptet :)

    Alleine schon die Ausschüttung nach Köpfen ist eine Umverteilung von oben nach unten (vgl. hier).

    Das könnte man noch verstärken, indem man die Ausschüttung um den persönlichen Grenzsteuersatz reduziert.

    Dann ist die CO2-Bepreisung in Summe aber nicht mehr neutral für die Bürger, sondern der Staat schneidet sich ein dickes Scheibchen ab: beim durchschnittlichen Einkommen in Deutschland von gut 40k€ immerhin 35%.

    In dem verlinkten Text heißt es:
    "Oxfam fordert deshalb, die Klima- und die Ungleichheitskrise gemeinsam zu lösen und schlägt Steuern für klimaschädliche SUV sowie häufiges Fliegen vor. Die reichsten zehn Prozent der Weltbevölkerung müssten ihre durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen bis 2030 auf ein Zehntel des bisherigen Wertes senken, um die Erderwärmung unter 1,5 Grad zu halten."

    Meines Erachtens werden damit die bestehenden Ungerechtigkeits-Gräben nur noch vertieft.

    Wer es ich leisten kann, der fliegt unverändert weiter sehr viel und fahrt weiter fette SUV's.

    Es müssen neue Obergrenzen festgelegt werden. Maximal ein Hin- und Rückflug pro Person, pro Jahr nicht übertragbar! Firmen, die ihre Mitarbeiter öfter fliegen lassen wollen, müssen dafür richtig tief in die Tasche greifen. Dann würden nicht Privatpersonen mit Steuern belastet sondern Betriebe.

    Keine private KFZ-Nutzung mehr. Betriebliche KFZ-Nutzung nur kontingentiert, branchenabhängig.

    Es ist doch so, dass viele Menschen bereits heute ausschließlich nur mit dem Rad, dem ÖPNV und zu Fuß mobil sind. Das sind doch die eigentlichen Trendsetter für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Wirtschafts- und Gesellschaftssystem.

    Ohne Steuern verstehe ich das System. Aber mit Steuern? Angenommen alle verbrauchen dasselbe und zahlen deshalb gleichviel. Dann wäre die Differenz nach der Rückerstattung für alle null. Mit Steuern wäre die Differenz aber nur für diejenigen null, die gar keine Steuern zahlen. Alle anderen zahlen plötzlich nochmal was. Das ist doch nicht Sinn der Sache?

    Mir erscheint schon das einfache System, Rückerstattung, wenn CO2-Kontingent nicht aufgebraucht als viel zu kompliziert und nicht zielführend.

    Zu kompliziert deshalb, weil viele Menschen ohnehin schon massiv Probleme damit haben zu rechnen. Das ist eine der Ursachen, warum es zu Privatinsolvenzen kommt. Oft sind Personen betroffen, die ohnehin schon in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind und nicht zuletzt deshalb ein niedriges Einkommen haben. Wenn jetzt auch noch ein CO2-Abrechnungskontingent zusätzlich zu bewältigen wäre, dann sind viele damit schlicht überfordert. Und das würde sofort beim politischen Gegner diejenigen auf den Plan rufen, die die echten und scheinbaren Ungerechtigkeiten in den Vordergrund rücken. Polemik ohne Ende wäre das Ergebnis. Und noch mehr Menschen als ohnehin schon würden rechten Rattenfängern auf den Leim gehen.

    Auch Mapillary aus 2018 zeigt die taktilen Streifen noch nicht. Stattdessen gab es eine Zweirichtungs-Benutzungspflicht enlang des Allerweges. Da würde ich vermuten, das das Hochbord wegen des vorrangigen Radweges durchgängig geführt wurde.

    Dieses Foto zeigt eine Stelle, an der eine Fahrradstraße (Hannover, Noltestraße) auf eine Hauptverkehrsstraße mündet.

    (Das ist eigentlich ein Unding, denn die Hauptverkehrsstraße (Kötnerholzweg zwischen Limmerstraße und Fössestraße) sollte ja eigentlich die Fahrradstraße sein. Aber bis zur Verwirklichung dieser Vision dauert es vielleicht noch ein paar Jahre. ;) )

    Der Fußweg entlang der Straße Kötnerholzweg ist an der gezeigten Stelle angehoben.

    Hat die Frau mit dem Rollator Vorrang vor dem Fahrradfahrer? Oder ist die Fußgängerin wartepflichtig?

    Im gezeigten Fall ist damit zu rechnen ist, dass die Person mit dem Rollator vielleicht auch Einschränkungen beim Hören und Sehen hat. In jedem Fall wäre es m. E. hier richtig anzuhalten und zu warten, bis die Person den angehobenen Fußweg passiert hat.

    Aber auch jüngere Fußgänger*innen, die den Eindruck machen, dass sie voll und ganz das Verkehrsgeschehen im Blick haben, wären m. E. an dieser Stelle vorrangberechtigt wegen des angehobenen Fußwegs.

    Die Aufpflasterung gab es übrigens schon vorher, als die Noltestraße noch nicht Fahrradstraße war. Siehe googlemaps-Link: https://www.google.com/maps/place/Sel…315!4d9.7120194

    Durch die Änderung der Noltestraße in eine Fahrradstraße mit Autoverkehrsfreigabe hat sich an der Situation an dieser Stelle an der Einmündung in den Kötnerholzweg nichts geändert.