Im ersten Schritt kann man ja den Angebotsradweg bestehen lassen. Sollte nicht genügend Platz für Fußgänger sein, oder die Benutzung des Weges aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar sein, muss er zurück gebaut werden.
So wird es ja auch meistens gemacht, auch in Hannover, erst mal werden die Schilder entfernt, so dass ein ehemals benutzungspflichtiger Hochbordradweg dann nicht mehr benutzungspflichtig ist.
Richtig viel Ärger steht oft dann ins haus, wenn ein solcher Bürgersteig mit einem alten Hochbordradweg, der nicht mehr benutzungspflichtig ist, grundsaniert werden soll oder unausweichlich grundsaniert werden muss, weil schadhaft.
Es gibt in Hannover viele Kilometer nicht mehr benutzungspflichtige Hochbordradwege (so genannte Angebotsradwege) und irgendwann muss zwangsläufig dazu eine Entscheidung kommen. Denn bei einer Komplett-Renovierung ist bei vielen die Überraschung groß, wenn dann plötzlich kein Hochbordradweg mehr da ist. Und leider wird viel zu wenig über diese Thematik gesprochen und bei einem solchen Vorhaben wird dann auch zu wenig getan, um die Hintergründe zu vermitteln. Die Verwaltung macht sich die Sache dann zu einfach, wenn sie die Baumaßnahme einfach nur so begründet: Alter Fußwegbelag kaputt, egal, was das mal war, deshalb jetzt neuer Fußweg. Und weil es ein Fußweg ist, alles mit einem einheitlichen Pflaster. Wer dann weiter mit dem Rad drauf rumfährt, der fährt dann illegal da rum.