In Hannover ist es so geregelt, dass die Parteien eine Sondererlaubnis erhalten, die es gestattet unter Einhaltung der gesetzten Vorgaben, Wahlplakate aufzuhängen.
Eine Vorschrift besagt zum Beispiel, dass mindestens 2,20 m Abstand zwischen Plakat-Unterkante und Fußboden frei sein müssen.
Da Plakate meistens an Laternen befestigt werden, ist es auch wichtig zu wissen, dass mindestens 1,00 m zum Leuchtkörper frei gehalten werden müssen. In dem Beispiel auf dem Foto ist das nur deshalb gut gegangen, weil der Laternenmast hier ganz besonders hoch ist. Leider kommt es häufiger vor, dass an besonders beliebten Laternenmasten mehrere Parteien ihre Plakattafeln anbringen. Wer spät kommt, der schiebt die früher angebrachten dann nach oben, manchmal so hoch, dass der 1-Meter-Abstand zur Lampe nicht eingehalten wird. Und wenn nach oben Schluss ist, dann kommt es häufiger vor, dass der Abstand nach unten nicht stimmt.
Obwohl der Nutzen dieser Wahlplakate immer wieder in Frage gestellt wird, halte ich es für richtig, dass es diese Ausnahmegenehmigung zum Plakatieren gibt, zumal sie auf wenige Wochen vor der Wahl begrenzt ist.
Aber auch dabei gibt es wohl Unterschiede.
Jedenfalls hatte ich bei Besuchen in der Verwandtschaft und bei Bekannten festgestellt:
In Hessen (Frankfurt und Main-Taunus-Kreis) gab es bis letzte Woche keine Plakate.
In Rheinlandpfalz (Bingen und Mainz) gab es dagegen bereits zahlreiche Bundestagswahlplakate:
Hier zwei Beispiele aus Bingen:
Und hier ein Beispiel aus Mainz:
Und noch ein Beispiel aus Mainz. Dieses FDP-Plakat finde ich spannend.
Da kann man der FDP ja alles erdenklich Schlechte nachsagen und sie zu Recht wegen ihrer verantwortungslosen Klimapolitik kritisieren.
ABER: Die Partei oder zumindest dieser Mainzer FDP-Kandidat Friedrich Sartorius hat Chuzpe!
In Baden-Württemberg gab es ebenfalls erste Plakate, jedoch deutlich weniger als zum Beispiel im Mainz.
Hier zwei Beispiele aus Stuttgart:
Und noch ein Beispiel aus Stuttgart, aufgenommen am 6.8.2021, mit der Critical Mass Stuttgart im Hintergrund: