Nicht nur Bayern, auch Hamburg erlaubt es Supermärkten nicht, auf die 2G-Regel umzusteigen.
Wie bereits weiter oben dargestellt finde ich das richtig.
"Hamburg weitet 2G-Regel aus - außer im Supermarkt
In Hamburg wird die 2G-Regel auf Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen ausgeweitet.
Auch Teile des Einzelhandels sollen das 2G-Modell nutzen dürfen.
Ausgenommen sind Läden für den täglichen Bedarf wie der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien und Apotheken."
rnd vom 19.10.2021
Die Haltung zu der Frage 2G oder 3G der Physikerin Viola Priesemann, die am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation zum Pandemiegeschehen modelliert, wird in einem rnd-Bericht vom 15.10.2021 dargestellt:
"Physikerin Priesemann spricht sich für 3G-Regel aus:
„2G bedeutet, Menschen auszuschließen“
Das 2G-Modell ist politisch wie wissenschaftlich umstritten – denn Effekte auf die Infektionsdynamik sind nicht prognostizierbar.
In einem Interview spricht sich Physikerin Viola Priesemann nun dagegen aus.
Aus ihrer Sicht spricht vor allem gegen 2G, dass das Modell „bedeutet, Menschen auszuschließen“.
Und das sagen namhafte Supermarkt-Betreiberfirmen dazu:
"Was sagen Rewe, Edeka, Aldi & Co?
Ein Sprecher von Rewe sagte ZDFheute, die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells werde in Rewe- und Penny-Märkten nicht genutzt, da die bisherigen Regelungen "sich in der Praxis sehr gut bewährt" hätten. Aldi schreibt, es würde grundsätzlich dem Selbstverständnis als Grundversorger widersprechen, "einzelne Kundengruppen vom Einkauf auszuschließen"." zdf vom 18.10.2021
In dem verlinkten ZDF-Bericht wird außerdem erwähnt: "Viele große Lebensmittelketten wollen 2G-Regelungen nicht anwenden - selbst, wenn die Politik das erlaubt, wie in Hessen. Rechtlich wäre ein solcher Schritt auch fragwürdig."
Kurios an dem Vorgang: In Hessen wurde laut dem ZDF-Bericht 2G auch für Lebensmittelgeschäfte deshalb als Option zugelassen, weil ein Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäft das eigeklagt hatte. Jetzt sei zu erwarten, heißt es in dem ZDF-Bericht, dass umgekehrt Kunden von Lebensmittelgeschäften einklagen, dass auch Nicht-Geimpfte der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften nicht verwehrt werden darf.