Um kurz auf die hier gestellten Fragen "Wann gilt etwas als Behinderung/Gefährdung" einzugehen:
Die Anforderungen an eine Behinderung liegen m.E. relativ niedrig und sollten in vielen Fällen zutreffen.
Die Anforderungen an eine Gefährdung liegen extrem hoch und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen zutreffen - nachweisbarer(!) (schwerer) Beinaheunfall, bei dem der Ausgang nur noch vom glücklichen Zufall abhing. Nötiges Ausweichen auf die Fahrbahn würde da in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wohl nicht drunterfallen, da man sich auf das Hindernis einstellen kann und muss.
Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen, wenn man nicht alles Lesen möchte, einfach mal mit Strg+F im dokument nach Schlagworten wie "Behinderung", etc. suchen:
Habe mich da mal an zwei drei Stellen reingelesen.
In Bezug auf dieses Falschparken gilt dann wohl:
"Parkt der Betroffene unzulässig auf einem Geh- oder Radweg, erfüllt er damit den Grundtatbestand der Nummer 52a der BKatV (55 Euro statt bisher 20 Euro).
Der Qualifizierungstatbestand einer Behinderung im Sinne der Nummer 52a.1 BKatV (70 Euro statt bisher 30 Euro) ist aufgrund eines Parkverstoßes verwirklicht, wenn zum Beispiel Fahrradwege oder Gehwege derart blockiert werden, dass FahrradfahrerInnen oder FußgängerInnen nachweislich dem Falschparker ausweichen und deswegen auf den Gehweg oder sogar auf die Straße ausweichen mussten. Mit der StVO-Novelle wurden nun die Tatbestände „mit Gefährdung“ (Nummer 52a.3; 80 Euro) und „mit Sachbeschädigung“ (Nummer 52a.4; 100 Euro) eingeführt.
Eine konkrete Gefährdung liegt nach gegenwärtiger Rechtsprechung hingegen nicht bereits dann vor, wenn ein/e FußgängerIn wegen des Parkverhaltens gezwungen wird, die Straße zu benutzen, sondern erst, wenn es zu einem sogenannten „Beinahe-Unfall“ gekommen ist (siehe oben), weil zum Beispiel ein Fahrzeugführer aufgrund der unvermittelten Straßennutzung Dritter hat abbremsen und nur so einen Unfall gerade noch hat vermeiden können."
Das heißt angewandt auf dieses Falschparken-Foto:
Eine Behinderung liegt vor, weil FußgängerInnen gezwungen sind auf die Fahrbahn auszuweichen.
Es handelt sich allerdings um eine Straße in einer Tempo 30 Zone und mit relativ wenig Verkehr.
Von einer Gefährdung ist deshalb vermutlich nicht auszugehen.