Beiträge von Ullie

    Außerdem steht es einer Verkehrswende entgegen, wenn man dem ungebremsten Kfz-Verkehr zuliebe Radfahrer und Fußgänger auf unzureichende Nebenflächen bringt. Je mehr man behauptet, dass so etwas doch eine tolle Lösung sei, desto weniger werden Radfahrer auf der Fahrbahn akzeptiert werden, die sich den Mist nicht antun wollen.

    Ich glaube nicht, dass es viele Radfahrer*innen gibt, die das für eine tolle Lösung halten:

    Und ich hätte selbst lieber eine solche Lösung: Autoverkehrsbelastung auf der Fahrbahn auf höchstens 20% des jetzigen Aufkommens reduzieren. Zuverlässig maximal Tempo 30. Zuverlässig bedeutet, dass geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, die technisch verhindern, dass schneller als Tempo 30 gefahren wird. Dann kann man den Angebotsradweg umpflastern, so dass da niemand mehr sieht, dass da mal einer war.

    Und der Fahrradverkehr kann bequem auf der Fahrbahn stattfinden.

    Bei Tempo 30 und deutlich weniger Autoverkehr sind dann auch keine speziellen Fußgängerüberwege mehr nötig, wie zum Beispiel der vorne links im Bild.

    So lange aber das Tempo-50-Diktat gilt und Fahrbahnen sehr stark vom Autoverkehr besetzt sind, muss es auch solche unkonventionellen Lösungen geben dürfen. Ein Fahrrad ist immer noch ein Verkehrsmittel, dass ich nicht in jeglicher Hinsicht mit einem Kraftfahrzeug gleich setze. Also ist es auch gerechtfertigt für den Fahrradverkehr in bestimmten Verkehrssituationen Lösungen anzubieten, die für Kraftfahrzeugverkehr nicht in Frage kommen!

    Wird Sylt das neue Ischgl?

    Diese Befürchtung äußerte der Landrat von Sylt in der Berliner Morgenpost vom 21.5.2021.

    Hintergrund 300 Urlauber mussten in Quarantäne nachdem Kontaktnachverfolgungen ergaben, dass sie dieselben Lokalitäten besucht hatten wie ein infiziertes Ehepaar, bei dem eine Coronainfektion festgestellt wurde.

    https://www.morgenpost.de/vermischtes/ar…aub-corona.html

    Bin ich zu zimperlich, wenn ich mir sage, bleib' besser noch etwas zu haus, denn selbst wenn dich Corona nicht anfällt, dann kann es dir passieren, dass du in Quarantäne musst. Für wieviel Tage wäre denn das dann? Darüber erfährt man leider nichts in dem Artikel.

    Reicht es in einem solchen Fall einen negativen PCR-Test vorweisen zu können, um wieder die Quarantäne verlassen zu dürfen?

    Worüber in dem Artikel auch nichts gesagt wird: Waren tatsächlich 300 Urlauber betroffen, oder gab es darunter auch viele, die falsche Angaben gemacht hatten, so dass sie letztlich nicht ermittelt wurden?

    Ich habe eher den Eindruck, dass die Politik ganz grundsätzlich nicht verstanden hat, wie so eine Pandemie funktioniert.

    Dein Beitrag gefällt mir gut, deshalb auch ein Herzchen. Aber der erste Satz trifft nach meiner Beobachtung nur teilweise zu.

    Denn es gab mehrfach Bestrebungen von der Politik in eine härteren Gangart gegen das Virus vorzugehen. Und ganz oft wurde die Politik dann von Gerichten ausgebremst. Jüngstes Beispiel in Niedersachsen: Das Land Niedersachsen wollte nicht, dass Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen Urlaub machen. Das hat manchen Gastronomen nicht gefallen. Die haben dagegen geklagt und das Beherbergungsverbot für Nicht-Landeskinder wurde aufgehoben. SVZ vom 18.5.2021:

    Niedersachsen: Gericht kippt Beherbergungsverbot für Touristen – Quelle: https://www.svz.de/32280377 ©2021

    https://www.svz.de/deutschland-we…id32280377.html

    Gerade auch die Inzidenzzahl spielte dabei immer wieder eine Rolle. Viele Gerichte haben Maßnahmen nur dann bestätigt, wenn diese an eine hohe Inzidenzzahl geknüpft waren. Sowie die Inzidenzzahl fällt mussten die Maßnahmen umgehend eingestellt werden. Eine längere Übergangs-Zeit mit niedrigen Inzidenzwerten als Puffer ist so kaum möglich.

    Besonders eklig an der Sache: Parteien wie die AfD, aber auch die FDP, in manchen Fällen auch Die Linken, haben kaum ein Gerichtsurteil ausgelassen, dass Corona-Schutzmaßnahmen abgeblasen hat, um mit grenzenlos missgünstiger Polemik die jeweiligen Regierungskoalitionen als antidemokratisch, diktatorisch und verfassungsfeindlich darzustellen.

    Ansonsten gibt es den Begründungszwang nur für die Benutzungspflicht von Radwegen und das ist gut so! Noch besser wäre es, wenn sich die Behörden auch daran halten würden.

    Ich habe hier ein Beispiel für eine sinnvolle Radverkehrsanlage, die aber möglicherweise schwer zu begründen ist.

    Dabei handelt es sich allerdings um einen Altbestand. Der Radweg war einmal ein einseitiger Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht. Dann wurde auf der anderen Straßenseite zuerst ein Fahrradschutzstreifen und dann ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt.

    Weil die Fahrbahn jedoch insgesamt nicht breit genug ist, hat man auf der anderen Seite (in Blickrichtung des Fotos) auf den Fahrradstreifen verzichtet, zumal es ja den Hochbordradweg dort schon gab.

    Den hat man aber entpflichtet und gleichzeitig weiterhin das Zweirichtungsradeln ermöglicht, indem man in Fahrtrichtung dieses Schild aufgestellt hat: [Zusatzzeichen 1000-33] und zwar nicht als Zusatzschild sondern als alleinstehendes Schild. (Siehe auch Foto.)

    In der entgegengesetzten Fahrtrichtung (auf dem Foto nicht zu sehen) steht dieses Schild: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Die Straße ist stark vom Autoverkehr belastet und es gilt Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

    Auf der Seite, auf der der Zweirichtungs-Angebotsradweg ist, ist eine Siedlung mit Einfamilienhäusern. Da kommt es öfter mal vor, dass man sich besuchen will und dazu das Rad benutzt, aber nicht gezwungen sein will, damit die stark befahrene Straße zu überqueren. Auf der anderen Seite ist neben dem Schulneubau, der zu einem größeren Bildungswerk gehört, nur Brachfläche. https://www.google.com/maps/@52.33805…h/data=!3m1!1e3

    Die oben genannte Begründung für den Zweirichtungsangebotsradweg ist möglicherweise manchen nicht ausreichend genug. Und so könnte es passieren, dass diese Radverkehrsanlage in Frage gestellt wird. Und das fände ich schade.

    Also besser kein Begründungszwang für Radverkehrsanlagen, so dass auch solche unkonventionellen Lösungen möglich sind.

    Hier nochmal der Link zu google maps: https://www.google.com/maps/@52.33805…h/data=!3m1!1e3

    Und zu googlestreetview von 2008: Damals war es noch kein Radfahrstreifen sondern ein Schutzstreifen auf der Seite, die der Siedlung gegenüberliegt. https://www.google.com/maps/@52.33802…!7i13312!8i6656

    Können wir jetzt bitte mal wieder auf die ADFC-Forderungen zurückkommen? Warnwesten, Funktionskleidung und generelle Freigabe zum Gehwegradeln sind ja zum Glück nicht darunter.

    Sie hatten ja weiter oben schon einmal diese Befürchtung geäußert:

    Zitat

    "Aufbauend auf den neuen Ermächtigungsgrundlagen im StVG ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fahrradfreundlich zu reformieren und enthält u. a. folgende Änderungen:

    › Vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen"

    Daraufhin hatte ich gemutmaßt, dass damit angestrebt wird, das Umwidmen von gewöhnlichen Straßen zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen zu erleichtern.

    Gerade habe ich noch mal den ganzen Passus aus den ADFC-Forderungen zur Bundestagswahl 2021 gelesen:

    "Im Straßenverkehrsgesetz müssen u. a. die Vision Zero sowie Klima-, Umweltschutz- und Gesundheitsziele verankert werden. Gleichzeitig müssen die StVO und die Verwaltungsvorschrift angepasst werden – und beispielsweise jeglicher Begründungszwang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen wegfallen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden. Richtlinien und Regelwerke wie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) müssen ebenfalls angepasst werden."

    https://www.adfc.de/artikel/adfc-f…estagswahl-2021

    Direkt hinter dem Satz mit dem Wegfall des Begründungszwanges steht der Satz mit der Forderung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Vielleicht ist auch das ein Grund dafür, warum jeglicher Begründungszwang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen wegfallen soll. Normalerweise sollte es in Tempo 30 Zonen keine Radwege geben. Oft gibt es aber Altbestände. Und manchmal gibt es Unverständnis, wenn diese aufgehoben werden. Begründet wird das dann damit, dass es keine Radwege in Tempo-30-Zonengeben soll.

    Wenn aber zukünftig innerorts flächendeckend Tempo 30 gilt, auch an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, dann könnte wer auf den Gedanken kommen, dort die Radwege oder Radfahrstreifen zu beseitigen, mit der Begründung, wo Tempo 30 gilt, da braucht es keine Radverkehrsanlagen. Oder es könnte jemand den Bau von Radverkehrsanlagen verhindern auf einer solchen Straße.

    Und gleich der nächste Kracher: Die Pandemie ist vorbei! In Niedersachsen entfällt ab Pfingstmontag die Testpflicht für den EInzelhandel, sobald der Inzidenzwert sieben Tage lang unter 50 liegt.

    Und nach sieben Tagen unter 35 entfällt die Maskenpflicht im Einzelhandel: Niedersachsen will Corona-Regeln schon ab Dienstag lockern

    Ich verstehe das Vorhaben der Landesregierung so, dass mir als Mitglied der Gruppe 4 zwar eine Impfung in absehbarer Zeit verwehrt bleiben wird, ich mich aber auf jeden Fall vorher noch mit Corona infizieren lassen soll.

    Eigentlich wollte ich heute noch auf deinen Beitrag antworten, dass nach meiner Erfahrung solchen Forderungen immer und gerne sehr schnell stattgegeben wird, im Zweifelsfall lieber heute als morgen, aber da hat mich dann die Wirklichkeit mit einem Mordstempo überholt: Nun gibt’s bis zur nächsten Welle erstmal keine Maskenpflicht mehr.

    Mein Eindruck ist: Politiker*innen fürchten hohe Inzidenzzahlen ebenso wie die notwendige Maßnahmen ergreifen zu müssen, um die hohen Inzidenzzahlen in den Griff zu bekommen. Und bei jeder Maßnahme sitzen Gerichte im Hintergrund, die alle Bemühungen wieder zu Nichte machen können. Und als ob das nicht schon genug wäre, steht stets der politische Gegner bereit, um sich dann ins Fäustchen zu lachen. (Dabei wird dann auch gerne maßlos übertrieben.) Das hat so alles seine Richtigkeit und ist eine notwendige Grundlage für Demokratie (Stichwort Gewaltenteilung).

    Trotzdem habe ich bei den vielen privaten und öffentlichen Diskussionen in Zeiten von Corona insgesamt den Eindruck gewonnen, dass (einmal mehr) Gefahren für Leib und Leben unterschätzt werden, Gegenmaßnahmen zu zaghaft eingeleitet werden und Gerichte dazu neigen, die Gefahren eher gering einzuschätzen.

    Und ich kann mich nicht an Gerichtsurteile erinnern, die schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingefordert hatten. Aber vielleicht kommt das ja noch, zum Beispiel wenn jemand dagegen klagt, dass die Maskenpflicht schon sehr bald wieder aufgehoben werden soll?

    Und wieder eine Grundsatzdiskussion, die vom eigentlichen Thema wegführt. Inklusive Polemik und bösartiger Unterstellungen von Dingen, die User, in diesem Fall Autogenix nie gesagt haben. :thumbdown:

    Warum vom Thema wegführt. Es geht doch in diesem Thread um "Änderung der VwV-StVO, Radverkehrsrelevante Teile" und darunter fällt eine Änderung, die es leichter machen soll, Fahrradstraßen einzurichten. Und die Diskussion zeigt, dass es Diskussionsteilnehmer gibt, die sich mehr Fahrradstraßen wünschen und andere, die sie für überflüssig halten. Ich halte Fahrradstraßen nicht für überflüssig und habe dafür gute Gründe aufgezählt. Damit habe ich keine Grundsatzdiskussion entfacht, die vom Thema ablenkt, sondern zum Ausdruck gebracht, dass es sinnvoll ist die Verwaltungsvorschriften so zu ändern, dass es in Zukunft leichter ist, Fahrradstraßen einzurichten.

    Nein, das bedeutet, dass nur dann nicht nebeneinander gefahren werden darf, wenn ein Autofahrer nicht mit dem vorgeschrieben Sicherheitsabstand überholen könnte. Und nur weil er vielleicht 20 Sekunden warten muss, bis sich die Radfahrer hintereinander eingereiht haben, ist das noch lange keine Behinderung.

    Es ist also nicht verboten, es gibt nur Einschränkungen.

    Der Autofahrer, der 20 Sekunden lang hinter zwei Radfahrern herfährt, die nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, ohne dass der Autofahrer beginnt zu hupen und zu drängeln, der muss wohl erst noch geboren werden. Immerhin in Fahrradstraßen kommt das auch vor, aber nicht ganz so oft also nicht quasi jedes Mal.

    Das kommt wohl stark auf die Ortsgruppen an. In FFB scheint der ADFC eine reine Ausflugs und Schönwetter-Radler-Truppe zu sein.

    Inkl. Warnwesten, zumindest immer Funktionskleidung mit Logo und es gibt keinen Radweg, der zu schlecht für die Nutzung ist.

    Das mit der Funktionskleidung finde ich auch immer drollig. Aber die meisten, die so was tragen, sagen mir, dass sie sich beim Radfahren gerne anstrengen und lieber bei der Ankunft am Ziel die Kleidung wechseln. Die haben dann auch oft noch eine entsprechende Gepäckaufbewahrung am Rad, oft eine Gepäckbox, abschließbar. Das ist mir zu umständlich, da fahre ich lieber etwas früher los und sehe zu, dass ich nicht so sehr ins Schwitzen komme.

    Welche, wo das stört, dass da kein Radweg ist?

    Die Frage ist zu einfach gestellt. An den meisten Landstraßen vermisse ich nicht den Radweg, sondern ein deutlich niedrigeres Tempolimit. Was also tun? So lange es weder Radwege noch ein niedrigeres Tempolimit gibt (ich halte Tempo 60 max. für angemessen) bleibt mir gar nichts anderes übrig, als mit dem Vorlieb zu nehmen, was es gibt. In vielen Fällen ist mir dann ein gut ausgebauter Radweg lieber als die Fahrbahn.

    Deine Frage müsste also lauten:
    Welche wo das stört, dass da kein Radweg ist?

    Oder:

    Welche wo das stört, dass da kein deutlich niedrigeres Tempolimit ist, das von allen Verkehrsteilnehmer*innen vorbildlich respektiert wird?

    So eine Änderung braucht es nicht, weil das nicht verboten ist!

    Verboten ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrer*innen nicht, aber es ist geboten Platz zu machen, wenn die Damen und Herren Autofahrer*innen kommen. Und viele von denen wissen nicht, dass Radfahrer*innen das Nebeneinanderfahren erlaubt ist und sie sich nötigenfalls ein klein wenig gedulden müssen, bis sich zwei nebeneinander fahrende Radfahrer*innen hintereinander angeordnet haben. Sprich: großes Hupkonzert und Geschimpfe.

    Aber warum sollten das Radfahrer*innen überhaupt müssen? Bloß weil da ein Verkehrsteilnehmer mit einem völlig überdimensionierten Verkehrsmittel möglichst viel Verkehrsfläche erheischend die Straßen unsicher macht und Umwelt und Klima über Gebühr schädigt?

    In einer Fahrradstraße oder einer Fahrradzone ist das anders, da haben die Damen und Herren Autofahrer*innen keinen Anspruch darauf, dass ihnen wie selbstverständlich mit ihrem Auftauchen der größte Teil der Verkehrsfläche überlassen wird.

    Ich meine damit eine Teilmenge der ADFC-Mitglieder, die (oft in Warnweste) für Separation um jeden Preis kämpft und auch dort, wo es verboten ist, lieber auf Gehwegen fährt als sicher auf der Fahrbahn. Mir ist in Stade mal eine komplette ADFC-Gruppe auf dem linksseitigen Gehweg entgegen gekommen (also nicht direkt, weil ich auf der Fahrbahn war). Warnwestenquote >50%.

    Wenn Sie jetzt weiter über das Radfahren auf Gehwegen diskutieren wollen, tun Sie das aber bitte hier: Radfahren auf Gehwegen - Seite 5 - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Ich verspreche auch, mir Ihren Beitrag dort anzuschauen. :)

    Aha, dann ist also nur eine "Teilmenge" des ADFC eine Warnwestentruppe?

    Woran das liegt, dass Ihnen eine komplette ADFC-Gruppe auf einem linksseitigen Gehweg entgegenkommt, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Im Zweifel würd' ich immer das Positivste annehmen: Die Fahrt sollte zeigen, warum der Gehweg keine gute Wahl ist. War es eigentlich ein Gehweg, der für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben ist? Oder sind die komplett ordnungswidrig da lang gefahren? Die Nachfrage wird ja wohl noch gestattet sein, ohne dafür den Thread zu wechseln. ;)

    Nach meinen Erfahrungen ist diese "Teilmengen-Warnwestentruppe" im ADFC recht überschaubar.

    Ich kann keinen Unterschied zwischen Tempo30- und Radfahrzonen erkennen. Ist halt ein anderes Symbol.

    Es wäre mir lieber, eine grundsätzliche Änderung der Straßenverkehrsordnung würde es erlauben, dass Radfahrer*innen nebeneinander fahren können auf der Fahrbahn.

    Und dazu ist auf den meisten Fahrbahnen auch ausreichend Platz. Das Problem ist der Autoverkehr, der für sich wie selbstverständlich ein Vielfaches an Verkehrsfläche beansprucht, verbunden mit der Erwartung, dass der Radverkehr gefälligst Platz zu machen habe.

    Schau dich doch mal um: Auf den allermeisten Straßen ist ausreichend Platz, dass Radfahrer*innen bequem nebeneinander fahren können. (Verhindert wird das durch den Autoverkehr, wenn der auftaucht, dann müssen Fahrradfahrer*innen Platz machen und hintereinanderfahren. X( Warum willst du den Radfahrer*innen das Recht abspenstig machen, nebeneinander zu fahren?

    Dann doch lieber alles dafür tun, dass kein Autoverkehr mehr stattfindet. (Abgesehen von ganz wenigen Sonderfällen, wie zum Beispiel Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste.)

    Ich bin da eigentlich nur noch Mitglied, weil es bei der Arbeit vor Ort manchmal nützlich sein kann, die ADFC-Karte zu spielen und weil ich der Warnwestentruppe nicht das Feld alleine überlassen will.

    Die allermeisten ADFC-Mitglieder tragen keine Warnweste. Und wenn z. B. bei einer organisierten Fahrradtour das Tour-Leitungsteam Warnwesten trägt, oder auch die Teilnehmer selbst, dann kann das durchaus sinnvoll sein. Wie kommst du überhaupt darauf, dass der ADFC eine "Warnwestentruppe" sei?

    "Georg Blanchot, ADFC OG Hilden:

    "Warnwesten oder ähnliche Bekleidungen garantieren für Fußgänger und Radfahrer leider keine Verkehrssicherheit, vor allem dann nicht, wenn Autofahrer abgelenkt sind oder Rotlicht- und Vorrangregeln missachten.""

    https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/adfc-im-neande…-bittet-um.html

    Da aber ohnehin manche Radfahrer*innen Warnwesten tragen (nicht nur solche, die sich im ADFC organisiert haben), macht es doch Sinn, dass der ADFC welche verkauft, um damit Eigenwerbung zu machen, und Werbung dafür zu machen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden:

    https://adfc-berlin.de/thumbs/Service…te-weiss-an.jpg

    Bild vom ADFC Berlin, der die Warnwesten auf dem Bild in verschiedenen Farben zum Verkauf anbietet.

    Die sicherste "Schutzkleidung" sollen angeblich ohnehin ein dunkles langes Kleid und ein Kopftuch sein, weil Autofahrende damit rechnen, dass solche Radfahrerinnen besonders unsicher fahren und deshalb mit besonders großem Seitenabstand zu überholen sind.

    Der ADFC arbeitet hier in genau der gleichen Richtung, wie es es schon bei der letzten Änderung 2017 getan hat. Damals entfiel die Hürde der notwendigerweise vorhandenen überdurchschnittlichen Gefahrenlage bei Radfahrstreifen innerorts und Radwegen außerorts, jetzt ist wohl das Ziel, das auch noch bei den verbliebenen Radwegen innerorts aufzuheben.

    Wenn auf einer Landstraße Tempo 100 gefahren werden darf, dann ist da eine Gefahrenlage für den Radverkehr gegeben. Mir wäre es lieber, wenn auf Landstraßen grundsätzlich Tempo 60 max. gelten würde, das würde die Unfallgefahr für den Radverkehr reduzieren und die Umweltbelastung, insbesondere die Lärmbelastung ebenfalls.

    Wenn aber Tempo 100 nicht als besondere Gefahrenlage behandelt wurde, die einen Radwegbau erforderlich macht, dann ist es doch gut, dass diese "Hürde" weg ist. Jetzt können überall Radwege gebaut werden, wo Tempo 100 gilt, auch dann wenn in diesem hohen Tempo keine Gefährdungslage gesehen wird.

    Sehr viel lieber wäre mir allerdings Tempo 60, ähnlich wie in den Niederlanden, wo es viele Landstraßen mit Tempo 60 max. gibt.

    Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße

    "Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist."

    wird zu:

    "Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte setzt nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist."

    Das ist eine gewichtige Änderung. Zum einen wird die Voraussetzung der vorherrschenden Verkehrsart explizit verneint und durch hohe Radverkehrsdichte ersetzt, zum anderen werden - unabhängig von der Radverkehrsdichte - sämtliche unbedeutenden Nebenstraßen zur potentiellen Fahrradstraße. Das erlaubt z. B. die Einrichtung von Fahrradstraßen in reinen Wohngebieten, weil dort ja erfahrungsgemäß nur Anwohnerkraftverkehr stattfindet und die Straßen stets untergeordnete Bedeutung haben. Aber auch normale Straßen können, wenn sie z. B. zu touristischen Radrouten zählen oder einfach eine oft genutzte Strecke sind, auch bei mehr Kraftfahrzeugverkehr zu Fahrradstraßen umgewandelt werden. Das dürfte eine gute Gelegenheit für Anwohner sein, die T30 in ihrer Umgebung durchsetzen wollen, aber an den dafür absurd hohen Hürden scheitern, denn T30 ist in Fahrradstraßen automatisch mit dabei.

    Ein Problem beim Einrichten von Fahrradstraßen ist, dass die autoaffinen Mitarbeiter einer Verkehrsverwaltung mit der Einrichtung von Fahrradstraßen die Hoffnung verbindet, dass dadurch der vorhandene Radverkehr, der sich auf verschiedene Strecken verteilt, auf eine Streckenführung konzentriert werden kann und dadurch die anderen Strecken möglichst vom Radverkehr "bereinigt" werden.

    Es gibt ja neuerdings die Möglichkeit Radfahrzonen einzurichten. Und ich frage mich, warum nicht gleich eine ganze Kommune eine Fahrradzone werden kann. Leider werden Fahrradzonen in den beiden Zitaten nicht erwähnt. Das zweite Zitat aber spricht von einer "hohen Fahrradverkehrsdichte". (Das ist auf jeden Fall besser als "vorherrschende Verkehrsart")

    Die "hohe Fahrradverkehrsdichte" sehe ich schon dann gegeben, wenn hin und wieder mal eine Fahrradfahrer eine Straße benutzt. Bei den ewigen Hetzkampagnen gegen Fahrradfahrer, und den ewigen Lobpreisungen des Autos als Verkehrsmittel ist doch jede einzelne Radfahrerin und jeder einzelner Radfahrer schon ein Beweis dafür, dass eine Hohe Fahrraddichte auf einer Straße gegeben ist. Denn normal ist das nicht, dass man sich als Radfahrer im Straßenverkehr bewegt, wo man tagtäglich angehupt, angeschnauzt, abgedrängt und beschimpft wird und dann wenn's drauf ankommt nur selten Rückendeckung aus der Politik und der Verwaltung erfährt.

    Ob die dargestellte Änderung ausreicht, um ganze Tempo-30-Zonen zu Radfahrzonen zu machen, dass muss sich zeigen. Aber die neue Formulierung geht zumindest stärker in diese Richtung als die alte Formulierung.

    Dass man künftig nicht mehr nachweisen muss, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, geht doch bereits in die gewünschte Richtung. Und dass man keine Fahrradstraßen dort einrichtet, wo kaum mit Radverkehr zu rechnen ist, sollte doch auch klar sein.

    Ich halte es für außerordentlich erstrebenswert, dass möglichst flächendeckend Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden. Im Grunde spricht nichts dagegen, sofort alle Tempo 30 Zonen zu Fahrradstraßen, bzw. Fahrradzonen umzuwandeln, völlig unabhängig davon, wieviele Fahrradfahrer*innen da unterwegs sind. Es ist doch ein unglaubliches Privileg, dass Autonutzer*innen, obwohl die ganz überwiegend alleine unterwegs sind, mit ihren völlig überdimensionierten Verkehrsmitteln, locker die doppelte Breite im Straßenraum zugestanden wird wie Fahrradfahrer*innen.

    In den RASt-06 und ERA 2010 stehen recht eindeutige Kriterien, wann eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs überhaupt in Frage kommt, bzw. wann das ausgeschlossen ist. Würde man das als verbindlich betrachten und die technischen Regelwerke konsequent umsetzen, wäre es vermutlich kein großes Problem. Denn machen wir uns nichts vor: Dort, wo so etwas in Frage kommt, fahren viele Leute auch unerlaubt auf dem Gehweg.

    Würde man da verbindlich Mindestbreiten festlegen für Fußwege mit Radverkehrsfreigabe, dann würde das allerdings bedeuten, dass auch in anderen Fällen Mindestbreiten verbindlich festgelegt werden müssen. Zum Beispiel für Fußwege. Aber wer weiß, ich kenne nicht alle entsprechenden Vorschriften, vielleicht gibt es ja mehr Festlegungen und mit einem höheren Verbindlichkeitsgrad, als man das gemeinhin annimmt.

    Jedenfalls habe ich mich schon häufig gefragt, wie das zum Beispiel mit diesem Bürgersteig ist, der zwischen Grundstücksgrenze und einer Parkfläche für's Querparken verläuft.

    Eigentlich müsste es doch die Chance geben, das Querparken aufzuheben und maximal ein Längsparken zuzulassen, damit mehr Platz für den Fußverkehr vorhanden ist:

    Zumindest wäre es ein deutliches Ungleichgewicht, wollte man die Freigabe von schmalen Fußwegen für den Radverkehr grundsätzlich untersagen oder konsequent rückgängig machen, aber würde an anderer Stelle solche Parkflächen anordnen und im Bestand lassen, wo für Fußgänger kaum noch ein Durchkommen möglich ist.

    Wahnsinn. Man kommt sich ja vor, als ob man in einem Esoterik-Forum für Impfungen geworben hätte ...

    Ihr scheint ja echt ein gutes Detailwissen zu dem Unfall und den resultierenden Verletzungen zu haben, um gleich kategorisch auszuschließen, dass ein Helm die Schwere der laut des Artikels lebensgefährlichen Kopfverletzungen gemildert hätte.

    Unabhängig von der Frage, ob ein Helm die Unfallfolgen gemindert hätte, beschäftigt sich der Artikel erst gar nicht mit der Frage, ob Notfall-Assistenzsysteme den Unfall komplett hätten verhindern können. Was ja wohl noch erstrebenswerter ist.

    Beides ist nicht vorgeschrieben. Der Helm nicht, und ein Notbremsassistent oder ein Spurhalteassistent oder ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent ebenfalls nicht.

    Warum wird aber über den fehlenden Helm spekuliert. Über die möglicherweise ebenfalls fehlenden Assistenzsysteme aber nicht?

    In Horneburg im Landkreis Stade hat man vor zwei Jahren alle "Radwege" aufgehoben und sämtliche [Zeichen 240] gegen [Zeichen 239] ausgetauscht, alles konsequent ohne ein einziges [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]. Dazu hat man in einigen Straßen T30 eingeführt und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn gemalt.

    Genau so kann es gehen! Tempo 30 einführen und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn. Und das muss gar nicht überall sein, wichtig ist es dort, wo erwartbar Ärger ins haus steht.

    Leider ist selbst das mit den Piktogrammen auf der Fahrbahn offensichtlich nicht einheitlich geregelt. In der Region Hannover gibt es Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in den Umlandstädten und Gemeinden, in der Stadt Hannover selbst gibt es die nicht, zumindest nicht in weiß.

    Hier ist eines vom Engelbosteler Damm, aber das ist grün und schlecht zu sehen:

    Und die Autoverkehrsbelastung auf dem Engelbosteler Damm ist oft sehr hoch, dazu kommt das häufige Ein- und Ausparken der Autos, so dass Radfahrer*innen öfter mal auf die breiten Bürgersteige ausweichen. Richtig wäre es die Autoverkehrsbelastung deutlich zu senken, und die Parkplätze reduzieren, zum Beispiel nur noch ausschließlich für Lieferverkehr dort das Halten zulassen.