Beiträge von Ullie

    Seit Februar 2022 verboten: Parken in der Fahrradstraße Kleestraße.

    Es gab Entwicklungen, die auch hier im Forum an verschiedenen Stellen diskutiert worden sind. Fakt ist heute:
    In der Fahrradstraße Kleestraße darf nicht mehr geparkt werden. Die ganze Kleestraße ist als Parkverbotszone ausgeschildert.

    Leider hält das hartgesottene Autofahrer*innen nicht davon ab, trotzdem weiter dort zu parken.

    Und leider greifen auch die deutlich höheren Bußgelder für Falschparken auf Fußwegen oder Radwegen hier nicht. Denn die Falschparker parken ja regelwidrig in einem Bereich, der mit eingeschränktem Halteverbot ausgeschildert ist.

    "Das Parken im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot ist ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Sie erhalten somit einen Bußgeldbescheid und zahlen ein Bußgeld zwischen 20 und 50 Euro. Punkte oder ein Fahrverbot sind aber nicht zu befürchten."

    aus: Bußgeld-Info.de

    https://www.bussgeld-info.de/halteverbotszo…bef%C3%BCrchten.

    Für Parken auf Fahrradwegen oder Fußwegen dagegen wären 55 Euro und mehr fällig:

    "Im Rahmen der StVO-Novelle im April 2020 wurden einige Bußgelder deutlich angehoben. Bei der Erarbeitung der Reform wurde verstärkt auch auf den Radverkehr Wert gelegt. So wurden auch die Sanktionen für das Parken auf dem Radweg angehoben.

    Wenn ein Verkehrsteilnehmer dabei erwischt wird, muss er mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen. Liegt zudem eine Behinderung anderer vor, erhöht sich die Geldbuße auf 70 Euro. Außerdem erhält der Parksünder einen Punkt in Flensburg."

    Zitat aus Bußgeldkatalog.de

    https://www.bussgeldkatalog.de/parken-auf-rad…o%20f%C3%A4llig.

    Immerhin, man kann ja schon froh sein, wenn Falschparken überhaupt kontrolliert wird.

    Und tatsächlich steckten an einigen Fahrzeugen "Knöllchen".

    Früher hätte ich bei Radverkehrspolitik über so etwas einen ausführlichen Artikel geschrieben. Heute weiß ich, dass hier einfach nur zwei extreme Positionen aufeinandertreffen, die von zwei Protagonisten präsentiert werden, die beide nicht unbedingt beliebt sind. Alles nur für die Reichweite:

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…er-im-Interview

    Hier noch ein anderes Beispiel dafür, dass in dem Artikel nicht einfach zwei extreme Positionen aufeinandertreffen. Vielmehr ist die Position des Taxifahrers deutlich extremer. Für ihn sind die Fahrradfahrenden diejenigen, die sich unterzuordnen haben. Und er ist sauer, wenn sie das nicht machen.

    "Für uns Autofahrer wird es immer unübersichtlicher im Verkehr. Wenn ich an der Fössestraße ein Grundstück verlassen will, dann taste ich mich zuerst über den Gehweg, ob ein Fußgänger kommt, dann über den Radweg, wo Radfahrer natürlich von beiden Seiten kommen können, obwohl sie es nicht dürfen. Dann durch die geparkten Autos hindurch, und danach muss ich nicht nur auf Autos und Mopeds achten, sondern

    nun zusätzlich auch noch auf Radfahrer."

    Zitat aus dem von Malte verlinkten Doppelinterview.

    Hier ein Bild aus der Davenstedter Straße, eine Parallelstraße der Fössestraße, die den Taxifahrer dazu veranlasst, seine "Jammertirade zu fahren":

    An der Stelle, an der das Schild steht, ist der Radweg an der Davenstedter Straße noch verpflichtend. Nach der nächsten Querstraße wird der Hochbordradweg jedoch so schmal, dass die Verkehrsbehörden entschieden haben, die Benutzungspflicht aufzuheben und kein weiteres Blauschild aufzustellen.

    Was leider versäumt wurde: Es darf weiterhin am Straßenrand geparkt werden. Dort wo die PKW am Straßenrand parken wäre genug Platz entweder für einen geschützten Radfahrstreifen oder einen Radfahrstreifen oder einen Hochbordradweg.

    Das Foto zeigt die Stelle, an der den Fahrradfahrer*innen deutlich signalisiert wird, dass sie jetzt entweder auf dem Hochbordradweg weiter fahren können, oder dass sie auf die Fahrbahn wechseln können.

    Auf der Fahrbahn ist in den Verkehrsspitzen viel Verkehr, es liegen dort Straßenbahngleise und es gilt dort Tempo 50. Für geübte Fahrradfahrer, die flott unterwegs sind, kein Problem. Entsprechend sagt der Kurier-Radfahrer dazu: "Auf der Straße fühle ich mich sicherer, denn dort hält der einmündende Autofahrer garantiert an, weil er auch den restlichen Verkehr beachten muss."

    Aber es gibt nicht nur diese Sorte Fahrradfahrer*innen, wie dieser Kurier-Radfahrer.

    Viele Menschen bevorzugen den Hochbordradweg auch dann, wenn es nur ein schmaler Angebotsradweg ist. Wer nur sehr langsam und selten mit dem Fahrrad unterwegs ist (und das ist die Mehrzahl der Menschen, denn die meisten Menschen sind nur wenig geübte und trainierte Fahrradfahrer*innen) wird vermutlich an der gezeigten Stelle nicht die Fahrbahn benutzen. Und wenn es gewünscht ist, dass deutlich mehr Menschen das Fahrrad benutzen, dann ist es an solchen Stellen erstens wichtig, dass der Angebotsradweg weiter zur Verfügung steht. Und zweitens, perspektivisch ist eine wirklich gute Fahrradverkehrsinfrastruktur wichtig. Der Platz für einen breiten Radfahrstreifen oder Hochbordradweg (plus einen breiten Gehweg) ist vorhanden, die parkenden Autos müssen dort weg!

    Dazu wird in dem Interview leider nichts gesagt.

    Hier der Start zu einer mappilary-Fahrt auf der Fössestraße ab der Stelle, an der Fahrradfahrer*innen die Wahl haben, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Angebotshochbordradweg fahren.

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    Früher hätte ich bei Radverkehrspolitik über so etwas einen ausführlichen Artikel geschrieben. Heute weiß ich, dass hier einfach nur zwei extreme Positionen aufeinandertreffen, die von zwei Protagonisten präsentiert werden, die beide nicht unbedingt beliebt sind. Alles nur für die Reichweite:

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…er-im-Interview

    Deine Einschätzung trifft es nicht so ganz. Tenor des Doppelinterviews ist: Radfahrer und Autofahrer müssten sich einfach nur gegenseitig stärker in den anderen hineinversetzen, dann wären viele Probleme gelöst.

    Dabei betont der Radfahrer mehrfach, dass er selbst ja auch Autofahrer sei. (Immerhin der Autofahrer sagt von sich, dass er hin und wieder auch Fahrrad fährt.) Ich frage mich bloß: Wenn in der Diskussion um Verkehrssicherheit im Straßenverkehr verlangt wird, dass man sich in den Autofahrer hineinversetzen müsse und die Voraussetzung dafür sein soll, dass man selbst auch Autofahrer ist, was ist dann mit den vielen Nicht-Autofahrer*innen, die auch am Straßenverkehr teilnehmen?

    Andererseits nimmt die Anzahl der Fahrräder ohne StVZO immer mehr zu, weil immer mehr Leute sich ein tolles Mountainbike kaufen. Da wird dann gerne auf eine Lichtanlage verzichtet, weil es ohne Schweinwerfer, Rücklicht und Reflektoren an Räder und Pedalen entweder wesentlich cooler aussieht oder der Händler gar keine Mountainbikes mit StVZO-Zulassung führt. Mit sowas wird dann wie selbstverständlich auch im Dunklen gefahren. Natürlich ohne Licht. Und oft natürlich auf dem Gehweg und in der falschen Richtung. Sich dann noch extra Anstecklichter zu kaufen, ist dann doch oft wirklich zuviel verlangt. Genau so, wie man für sich die StVO dann natürlich auch nicht als verbindlich ansieht.

    Es war meines Erachtens ein Fehler, dass es überhaupt zugelassen wurde, dass solche Fahrräder verkauft werden dürfen, die keine Lichtanlage haben. Man hätte zumindest den Verkauf darauf beschränken können, dass nur Radsportvereine diese Fahrräder kaufen dürfen. Und nur Radsportvereinsmitglieder diese Fahrräder nutzen können.

    Auch wenn die Verkaufsstrukturen heute so sind, dass es nur mit hohem Aufwand überhaupt noch möglich ist, Regeln zu setzen, würde sich das lohnen, stärker regulierend einzugreifen.

    Das andere "Problem" ist eigentlich Teil der Lösung. Verbesserungen bei den Leuchten und leichte Akkus legen es nahe, Klemmlichter zu nutzen. Aber es spräche auch nichts dagegen, die entsprechende Technik fest zu verbauen in Form genormter Halterungen für größenmäßig genormte Akkus, die im Bedarfsfall für kleines Geld ausgetauscht werden gegen voll geladene in Lebensmittelläden, Kiosken, Tankstellen usw.

    Was sagt Fuss e.V. zu gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht, die mit einem Bodenpiktogramm als solche gekennzeichnet sind?

    "Eine neue Regelung erhöht potenziell den Konflikt um Verkehrsfläche zwischen den Unmotorisierten, zum Glück ist sie noch kaum bekannt: Erst seit rund einem Jahr (Mai 2017) gibt es in der Bundesrepublik Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht. Die Vorgaben lassen ein in regelmäßigen Abständen am Boden aufgebrachtes Piktogramm zu: Oben ist das Zeichen für Fußverkehr, unten das für Radverkehr. Beide werden durch einen Querstrich getrennt, aber ohne umschließenden Kreis, der das blaue Schild (Zeichen 240) mit Benutzungspflicht kennzeichnet.

    Aus Sicht des FUSS e.V. darf ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht innerörtlich allenfalls einen bisher benutzungs­pflich­tigen Geh- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 ersetzen."

    https://www.fuss-ev.de/?view=article&…0240%20ersetzen.

    Das heißt: keine zusätzlichen gemeinsamen Geh- und Radwege, und schon gar kein Ersetzen bisheriger Gehwege mit „Radfahrer frei“. Fahrräder dürfen auf solchen Gehwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Fußverkehr unterwegs ist. Diese „Höchstgeschwindigkeit“ auf keinen Fall im Rahmen der Umwidmung per Piktogramm erhöht werden." Im Prinzip heißt das, dass allenfalls ein mit Fußweg + Radfahrer frei ([Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10]) ausgeschilderter Wege mit dem Boden-Piktogramm Gemeinsamer Fuß- und Radweg versehen werden darf. (Aus Sicht von Fuß e.V.)

    Hier ein Link zu diesem Bodenpiktogramm:

    http://vcd-bayern.de/images/Geh-und-Radweg-oB.jpg

    Bild aus:

    Pressemitteilung VCD 9/2018

    VCD-PM 09/2018 - Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können nun eindeutig gekennzeichnet werden

    Und Radfahrverbände müssen aufhören, so einen Unfug gutzuheißen.

    Das kann man so pauschal nicht sagen und es wird auch nicht von Radfahrerverbänden die Lösung Gehweg in Verbindung mit Radverkehrsfreigabe pauschal gutgeheißen.

    Das Beispiel Schiffgraben zeigt doch die ganze Schwierigkeit auf. Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften dichter Autoverkehr stattfindet bei Tempo max. 50 km/h (gefahren 60 bis 70), dann ist es in den meisten Fällen ganz sicher nicht damit getan, bei einem vorhandenen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe die "Radverkehr frei" Schilder abzuschrauben, um die Situation für den Radverkehr zu verbessern.

    Auf der Straße Schiffgraben führten zwei Fahrspuren stadtauswärts, eine stadteinwärts. Es ist eine stark von Autos und LKW befahrene Hauptverkehrsstraße.

    Hier ein Link zu einem Bild aus einem HAZ-Bericht vom 21.6.21, das den alten Zustand zeigt:

    https://mar.prod.image.rndtech.de/var/storage/images/haz/hannover/aus-der-stadt/schiffgraben-in-hannover-eine-autospur-kuenftig-fuer-radfahrer/771117659-3-ger-DE/Schiffgraben-in-Hannover-Eine-Autospur-kuenftig-fuer-Radfahrer_big_teaser_article_webp.jpg

    Die früher dort angeordnete Radverkehrsfreigabe war sehr zweifelhaft. Entweder wurde dem Fahrradverkehr zugemutet, auf der Fahrbahn zu fahren. Das wurde übrigens nur von wenigen praktiziert. Ich habe das selbst immer mal wieder ausprobiert, komme da allerdings nicht so häufig lang. Es war in jedem Fall ein sehr unangenehmes Fahrradfahren, selbst dann, wenn mal keiner gehupt oder "Radweg" gebrüllt hat von den Autofahrern. Ersatzweise auf dem Gehweg zu fahren, der mit Radfahrer frei ausgeschildert war, hat sicher den Fußverkehr beeinträchtigt. Aber die naheliegende Lösung, eine Fahrspur für den Autoverkehr zu sperren, und stattdessen einen Radfahrstreifen anzulegen, wurde lange Zeit hinausgeschoben. (So wie viele andere Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs, insbesondere dann, wenn "Autofahrerinteressen" tangiert werden.)

    Der ADFC hat es nie gutgeheißen, dass in der Unterführung Schiffgraben der Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist. Aber er hat sich auch nicht dafür eingesetzt, dass diese Radverkehrsfreigabe ersatzlos gestrichen wird. Und ich sehe es auch nicht als die Aufgabe eines Fahrradfahrerverbandes an, der meine Interessen als Fahrradfahrer*in vertreten soll, dass er als Verband fordert immer und überall wo die Kombination Fußweg mit Radverkehrsfreigabe angeordnet ist, das Radfahrer frei abzuschrauben.

    Dagegen ist die jetzt getroffene Lösung ein echter Fortschritt:

    Allerdings hängt auf diesem Bild vom Sommer 21 noch das "Radfahrer frei".

    Das "Radfahrer frei" [Zusatzzeichen 1022-10] kann jetzt weg. Ich hab es hier mal wegretuschiert:

    Muss beim nächsten Mal, wenn ich dort vorbeifahre doch mal darauf achten, ob das "Radfahrer frei" abgehängt wurde. Spätestens wenn der Radfahrstreifen noch durch zusätzliche Maßnahmen geschützt ist, sollte jeder erkennen, dass das Zusatz-Schild "Radfahrer frei" unter dem Gehweg-Schild hier obsolet ist.

    In den allermeisten Fällen dürfte so eine Anordnung nicht mit der Sicherheit des Fußgängerverkehrs vereinbar und damit rechtswidrig sein. Klagebefugt ist man allerdings nur, wenn man durch die Anordnung in seinen Rechten beschränkt wird. Die Freigabe, auf dem Gehweg zu fahren, stellt jedoch für Radfahrer keine Beschränkung dar.

    Will heißen: Die Fußgänger müssen sich besser organisieren!

    Wundert mich jetzt auch nicht groß. Autofahren ist halt viel zu billig.
    Das heißt jetzt nicht, dass der ÖPNV deutlich billiger werden sollte.

    Aber das Autofahren muss endlich deutlich verteuert werden.

    Die "Avantgarde", wie der Spiegel sie nennt, hat da ein Betätigungsfeld entdeckt nach dem Motto:

    Extravaganz kann man nicht unbedingt an "Kostet viel!" festmachen. Man gönnt sich was Besonderes, weil die große Masse zu blöd ist, sich das zu gönnen, obwohl die meisten sich das locker leisten könnten.

    Die "Prolls" hocken in ihren Blechkisten und machen sich und anderen im Alltagskrieg auf den Straßen das Leben schwer.

    Wenn es einen Radfahrstreifen gibt, darf der Gehweg nicht freigegeben werden, weil Radfahrstreifen benutzungspflichtig sind.

    Ansonsten ist eine Freigabe keine Beschränkung für Radfahrer, so dass §45 (9) nicht anwendbar ist.

    Gibt es Beispiele, wo Gehweg-Freigaben von betroffenen Fußgängern erfolgreich angefochten wurden? Möglich wäre das sicherlich auf Grundlage der VwV-StVO zu den §§39 - 43, Randnummern 4 & 5.

    Das sieht auf dem Foto aber anders aus. Es hatte mich auch gewundert, dass der Radfahrstreifen angelegt wurde, aber die Radfahrfreigabe für den Gehweg trotzdem aufrechterhalten wurde. Aber vielleicht ist auch einfach noch keiner dazu gekommen, das Radfahrer frei unter dem Gehwegschild abzuschrauben.

    Was ich meinte, das ist die Situation, bevor der Radfahrstreifen angelegt wurde. In der taz wurde ja darüber berichtet, dass der Verkehrsminister keine Gefahr für Fahrradfahrer an der Stelle erkennen konnte. Wie kommt es dann aber zustande, dass der Gehweg für den Radverkehr freigegeben wurde? Das spricht doch eigentlich dafür, dass da doch eine gewisse Gefahr für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn besteht. Oder vielmehr bestand, bevor der Radfahrstreifen dort eingerichtet wurde. Oder zumindest, dass da früher einmal die Gehwegfreigabe von Leuten angeordnet wurde, die eine Alternative zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn als wichtig ansahen.

    Oder das Ding ist älteren Datums, als es als selbstverständlich galt, den Radverkehr von der Fahrbahn zu verdrängen, und es dafür ausreichte, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Also vor 1998. Und es wurde seitdem nie dran gerüttelt. Solche Stellen gibt es schließlich auch in Hannover.

    Hier noch mal das Foto mit Radfahrstreifen und Radverkehrsfreigabe für den Fußweg:

    Die taz schrieb dazu: "Das CDU-geführte niedersächsische Verkehrsministerium hat sich eingeschaltet und den Rückbau angeordnet. Man glaubt dort, der Radfahrstreifen sei nicht durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt, weil es sich nicht um eine ausgewiesene Gefahrenstelle oder einen Unfallschwerpunkt handelt. Zumindest habe die Stadt auf Nachfrage des Ministeriums eine solche Grundlage nicht hinreichend darlegen können."

    Wenn es so ist, dass dort keine besondere Gefahrenstelle besteht, warum darf dann an der Stelle der Fußweg für den Radverkehr freigegeben werden? Ist so eine Maßnahme nicht daran gebunden, dass eine besondere Gefahrenstelle besteht?

    Ich bin dort bereits mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren, als es noch keinen "Popup-Radweg" gab. Es ist weder auf der Fahrbahn schön zu fahren gewesen, noch auf dem viel zu schmalen Bürgersteig mit Radverkehrsfreigabe. Und so lange da der Verkehr mit Tempolimit 50 (gefahren 60-70) langbrettert, halte ich auch eine einfache Markierung für den Radfahrstreifen (Popup-Radweg") für nicht ausreichend.

    Ich sehe auch einen Unterschied darin, ob eine Verkehrsbehörde nach irgendwelchen formalen Kriterien eine Fahrbahn als "Unfallschwerpunkt" klassifiziert oder ob Fahrradfahrer*innen bestimmte Streckenabschnitte meiden, weil ihnen die Fahrt dort zu gefährlich ist.

    Die Schiffgraben-Bahnunterführung ist selbst heute noch mit ausreichend breiter Radfahrstreifenmarkierung auf der Fahrbahn vielen Radfahrerinnen ein Gräuel, und ein Streckenabschnitt, der lieber umfahren wird.

    In der Region Hannover gab es mal eine Tempo 20 Zone am Uni-Campus in Garbsen. Die hat der niedersächsische Verkehrsminister Althusmann (CDU) einkassiert. Mit der Begründung, die Stadt Garbsen müsse Millionenbeträge an Fördergeldern zurückzahlen an die Landeskasse, wenn sie darauf beharrt, dass dort Tempo 20 angeordnet ist, wurde die Stadt Garbsen gezwungen, statt der Tempo 20 Zone eine Tempo 30 Zone auszuweisen.

    "Tempo 20 am Uni-Campus: Verkehrsminister Althusmann rügt Planung in Garbsen

    Landesverkehrsminister Bernd Althusmann hat im Landtag die umstrittene Einrichtung einer Tempo-20-Zone am Maschinenbau-Campus in Garbsen gerügt. Dennoch werde man mit der Stadt zu einer Lösung kommen, sagte der CDU-Politiker." HAZ vom 18.12.19

    Tempo 20 am Uni-Campus: Verkehrsminister Althusmann rügt Planung in Garbsen
    Landesverkehrsminister Bernd Althusmann hat im Landtag die umstrittene Einrichtung einer Tempo-20-Zone am Maschinenbau-Campus in Garbsen gerügt. Dennoch werde…
    www.haz.de

    Diese "Lösung" war dann die Tempo-30-Zone.

    Es ist nicht das einzige plakative Beispiel dafür, dass die CDU in Person des von ihr gestellten Verkehrsministers solche Verkehrsmaßnahmen der Kommunen sabotiert, die Fuß- und Radverkehr begünstigen und von einzelnen aggressiven und uneinsichtigen Autofahrer*innen als "Zumutung" empfunden werden.

    Ein anderes Beispiel ist die Posse um den Radfahrstreifen am Schiffgraben, deren Beseitigung Althusmann mitten im Kommunalwahlkampf angekündigt hatte. Von der bereits beschriebenen "Autofahrertruppe" bekam er dafür mächtig Beifall. <X

    Siehe dazu auch den Artikel von Dirk Hillbrecht in der HannoRad 3/2021, Seite 14 u. 15:

    "Minister Althusmann und der Schiffgraben – Breitseite gegen Radverkehr und Verkehrswende"

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

    "Trotzdem existiert die Radfahrspur – glücklicherweise! – noch immer. Das liegt wohl daran, dass Stadt- und Landesbehörden weiterhin im Gespräch sind. Und vielleicht liegt es auch daran, dass der ganze Vorgang sicherlich noch eine zweite Ebene hat:

    Die Weisung aus dem CDU-geführten Ministerium kam „zufällig“ in der Hochphase des Kommunalwahlkampfes und richtete sich frontal gegen die vom Grünen Hannoverschen Oberbürgermeister Onay betriebene Umverteilung des Verkehrsraumes zu Gunsten von Rad- und Fußverkehr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!"

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/hannorad2021-3.pdf

    Das Foto zeigt den von Althusmann ins Visier genommene Radfahrstreifen am Schiffgraben. Die CDU lässt keine Gelegenheit aus, sich als Hardcore-Autofahrerpartei von der Sorte "unverbesserlich" zu profilieren. ?(

    Die Stadt Kiel hat jetzt sogar eine Fahrradstaffel bekommen, erst einmal für ein Jahr in Form eines Pilotprojektes. Davon erfährt man momentan offenbar nur in den gesellschaftlichen Netzwerken:

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    Die Losung lautet:

    Ich bin mir nicht sicher, was ich da zu erwarten habe — das klingt erstmal nach ausgiebigen Rotlichtkontrollen für Radlinge.

    Eine der Haupttätigkeiten der Fahrradstaffel in Hannover ist die Kontrolle, ob die Lichtanlage funktioniert.

    Ich finde es schade, dass es nicht öfter die Begleitaktionen des ADFC gibt, bei der Hilfestellung für die Reparatur der Lichtanlage geleistet wird. Manchmal ist es ja nur ein recht kleiner Aufwand. Richtig schade ist, dass die Hersteller nicht verpflichtet sind, eine wirklich robuste Lichtanlage am Fahrrad zu installieren. Immerhin ist dank der Diodenrücklichter es nicht mehr so häufig wie früher der Fall, dass Radfahrer*innen mit ausgefallenem Rücklicht unterwegs sind.

    Vorteile sehe ich im uneingeschränkten Nebeneinanderfahren und der Wirkung im Netz.

    Ich persönlich hätte einen "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich" bevorzugt, da dort 20 km/h gelten würde, was eher dem Radverkehrstempo entspräche...

    Insgesamt finde ich es eine oke Planung, die die Situation im Vergleich zu jetzt verbessert.

    Hier übrigens der Lageplan: https://lsbg.hamburg.de/contentblob/13…lanung-plan.pdf

    Gibt es denn das Modell "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h" häufiger in Hamburg? Hier in Hannover will mir jetzt nicht so ein richtiges Beispiel dafür einfallen.

    Vielen Dank für den Plan.

    Es sieht so aus, dass mehrere Autoparkplätze wegfallen. Wird denn dafür in den Nebenstraßen Kurzzeitparken mit Parkscheibe angeordnet? Gibt es in der Gertigstraße kostenpflichtiges Parken mit Parkscheinautomat? Wurde das angedacht?

    Ich befürchte ähnlich wie Gerhart, dass es auf eine mehr symbolische Verbesserung für den Fahrradverkehr (zumindest erstmal) hinausläuft. Immerhin, das wäre auch schon was.

    Gibts denn kein Schild "Anlieger frei, aber Hirn einschalten! Falls Hirn nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig, bitte Fahrerlaubnis abgeben."

    Zusammen mit sowas:

    PS: Das "Schild" wurde vor ca.10 Jahren "selbstdesigned". Wer will, kann die SVG-Datei haben und beliebig abändern. Z.B. mehrere kleinere Kinder durch die Luft wirbeln lassen (wie beim "Unfall" in Olching) oder ein Fahrrad dazu designen (wie bei vielen anderen "Unfällen"). Wetterfester Druck kostet nicht viel. Aber Achtung: Ziviler Ungehorsam ist angeblich undemokratisch. :)

    Also das Schild gefällt mir irgendwie besser:

    Das mit dem Kommentarbereich kann ich nur voll bestätigen. "Zum Knutschen!" <X

    Interessant ist in dem Artikel der Hinweis auf die "Unfallkommission, die's angeblich richten soll, aber nicht hinterherkommt. Dass sich darüber ausgerechnet ein FDP-Abgeordneter des Berliner Parlaments echauffiert, ist schon kurios, wo doch die FDP eher nicht damit auffällt, Maßnahmen zur Unfallreduzierung zu unterstützten.

    "Doch die Experten kommen aktuell nicht hinterher, wie Felix Reifschneider (FDP) mit einer Anfrage ans grüne Verkehrsressort herausbekommen hat, ..." Zitat aus Pankowitz' Link

    An anderer Stelle macht der FDP-Abgeordnete jedoch deutlich, dass er nicht ernsthaft daran interessiert ist, die Unfallgefahr zu reduzieren. Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen lehnt er ab, mit der Begründung, es sollte doch dort erst mal kontrolliert werden, wo bereits Tempo 30 gilt.

    "»Für die Verkehrssicherheit wäre viel wichtiger, wenn in bestehenden Tempo-30-Bereichen das Tempolimit effektiv kontrolliert wird«, wendet Felix Reifschneider ein. Der Senat könne da sofort tätig werden, meint der FDP-Verkehrspolitiker im Abgeordnetenhaus."

    nd vom 31.1.22: Einen Gang runterschalten

    Einen Gang runterschalten (nd-aktuell.de)
    Vor über einem Jahrzehnt forderte die damalige Grünen-Spitzenkandidatin Renate Künast Tempo 30 im Wahlkampf. Das fiel ihr auf die Füße. Inzwischen hat sich der…
    www.nd-aktuell.de

    Auf ihrer Internetseite bekennt sich die Berliner Unfallkommission zur Vision Zero: "„Vision Zero“, also Null Verkehrstote und Verletzte, ist das Leitbild, dem die zuständigen Behörden beim Umbau der Verkehrsinfrastruktur verpflichtet sind."https://www.berlin.de/sen/uvk/verkeh…fallkommission/

    Ähh, unwahrscheinlich.

    Momentan siehts eher so aus, als ob in 25 Jahren alle in E-Autos im Stau stehen, die auch noch größer und schwerer sind als die aktuellen Verbrenner.

    Von keine Autos irgendwo spricht kaum jemand.

    Ist jetzt aber für mich kein Grund, nicht mehr von Fahrradstraßen zu sprechen, bzw. deren Verwirklichung einzufordern. Im Gegenteil! Denn was die vielen dicken E-Autos angeht: Es ist wirklich wichtig daran zu arbeiten, dass das nicht eintritt!

    Auch wenn es viele "dünne" E-Autos wären, wäre das nicht besser.

    Ich glaube es liegt unter anderem an der Reisegeschwindigkeit. Die Radwegfraktion ist meistens eher betulich unterwegs, da macht es nicht viel wenn man mal hinter einem Fußgänger hereiert, unübersichtliche Kreuzungen und Ein- und Ausfahrten haben so auch nicht viel Schrecken.

    Sehe ich auch so. Aber es erwächst daraus die Frage, ob es, wo nötig, besser ist, zwei Varianten der Radverkehrsführung anzubieten.

    Fände ich gut, aber es gibt Kritiker, die einwenden, es müsse stets eine klarer Verkehrsverlauf für den Radverkehr vorgegeben werden, um die Verkehrsabläufe überschaubar zu halten.

    Umgangssprachlich formulieren diese Kritiker dann gerne mal so:

    "Es kann ja wohl nicht sein, dass diese Fahrradfahrer von über all her auftauchen und überall fahren dürfen." Und es ist nicht immer ganz leicht, diesen Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Zumal selbst Autofahrer im Bereich einer drei, vier oder fünfspurigen Kreuzungsaufstellung Radfahrer am liebsten garn nicht sähen oder nur auf einem handtuchschmalen Hochbordradweg. Autofahrer nehmen gerne mal drei, vier oder fünf Fahrspuren in Anspruch, den Radverkehr dagegen wollen sie auf eine Spur zusammendrängen oder gar ausschließlich nur auf den Bürgersteig zwingen wo sie sich den Raum mit den Fußgänger*innen teilen sollen, ganz egal, wie enges dort ist.

    Du antwortest auf den Vorschlag, vielleicht sollten dort, wo jetzt schmale Angebotsradwege bestehen, überall Fahrradstraßen eingerichtet werden.

    wo-zu?!

    Und ich antworte mal ganz knapp. Warum denn nicht.

    Die Diskussion um die Gertigstraße habe ich im Thread

    "Infrastruktur: gelungene Lösungen und positive Beispiele" fortgesetzt

    Ullie
    15. Februar 2022 um 11:59

    Um noch mal auf die Fahrradstraßen zu kommen: Was ist an Fahrradstraßen denn so schlecht, dass sie nicht möglichst überall eingerichtet werden sollen?

    Immerhin gibt es seit April 2020 sogar die Möglichkeit, Fahrradzonen auszuschildern.

    https://www.stvo2go.de/fahrradzone-re…nander%20fahren.

    Vielleicht ist es ja eines Tages so weit, dass wir alle Fahrradstraßen und Fahrradzonenschilder wegwerfen können, weil ohnehin keiner mehr Auto fährt!