Das "Geheule" der ADFC-Frau, die sich offenbar mit 50 cm mehr Breite und einem entsprechenden Lolli zufriedengäbe, ist mir unverständlich. Aber das "Gegengeheule", dass es ja auch ohne die fehlenden 50 cm völlig OK ist, finde ich einfach nur doof. Denn jede Form von gemeinsam zu benutzenden Nebenanlagen transportiert m.E. nur den Prä-1998-Geist: Fahrbahn für Autos frei, alles andere hat sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit gefälligst irgendwohin zu verpissen.
Genau genommen wird in dem Artikel nichts darüber geschrieben, ob die von der ADFC-Sprecherin geforderte breitere Nebenanlage benutzungspflichtig sein soll. (Ich habe den ganzen Artikel gelesen, weil ich Abonnent bin. Da steht nichts darüber geschrieben, dass die ADFC-Sprecherin für den geforderten breiteren gemeinsamen Rad- und Fußweg eine Benutzungspflicht sich wünscht.)
Vermutlich wäre es schwieriger für die Verkehrsbehörde, eine breitere Nebenanlage nicht als benutzungspflichtig auszuweisen. Obwohl ja eigentlich die Benutzungspflicht davon abgeleitet wird, dass es auf der Fahrbahn zu gefährlich sei für Radfahrer*innen. So gesehen hätte die Verkehrsbehörde ja den breiteren Fuß- und Radweg bauen müssen, wenn es denn tatsächlich so gefährlich wäre auf der Fahrbahn.
Meines Erachtens ist es durchaus statthaft einen hinreichend breiten Radweg als Angebotsradweg auszuschildern, so dass Fahrradfahrer*innen nicht gezwungen sind den Fahrradweg zu benutzen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich ja nicht um einen Angebotsradweg, sondern um einen Fußweg.
Auf jeden Fall würden es wohl nur sehr wenige Fahrradfahrer*innen begrüßen, wenn die Verkehrsbehörde die sanierungsbedürftige Nebenanlage ersatzlos begrünt hätte, oder in dem Zustand belassen hätte und einfach nur Fußwegschilder aufgehängt hätte. Und es hätte dazu geführt, dass sehr viele Fahrradfahrer*innen die als reinen Fußweg ausgezeichnete Nebenanlage zum Fahrradfahren benutzt hätten. Das hätte dann tatsächlich eine große Anzahl Regelbrüche ausgelöst.
ja, genau diese Regelbrüche. Schrittgeschwindigkeit ist dem Wortlaut immer einzuhalten. Auch wenn im Umkreis von 500m kein einziger zu Fuß unterwegs ist.
Ob es vorwerfbar ist, in diesem Falle mit 30km/h da zu fahren: keine Ahnung. Aber die Diskussion ist dann ja ähnlich wie "wenn nachts die Autobahn frei ist, darf ich doch auch schneller als die dort angeordneten max 120!!!!"
Das ist meines Erachtens nicht vergleichbar. Ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe zwingt nicht dazu immer mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Diese Regel gilt ja ganz spezifisch für den Fußgängerschutz.
Ein Tempo 120 max. auf der Autobahn hat auch noch andere Aspekte. Zum Beispiel Umweltschutz und/oder Lärmschutz. Und es geht nicht nur um Fremdgefährdung, sondern auch um eine erhebliche Eigengefährdung. Die sind in dem hohen Maße wie bei der Raserei mit Autos, beim gemeinsamen Fuß und Radverkehr nicht gegeben.