Vielen Dank für den Hinweis, mkossmann.
In meiner Fotosammlung habe ich das Foto entdeckt, das ich nach meiner Erinnerung an der selben Stelle wie das Zeitungsfoto, aber vermutlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen habe:

Auf der streetview-Aufnahme von 2008 sieht man dagegen an derselben Stelle noch nichts von der Fahrradstraßenausschilderung. Damals war die Kleefelder Straße Teil einer Tempo-30-Zone.
Erst später als 2008 wurde die Kleefelderstraße Fahrradstraße.
Nach meiner Erinnerung habe ich das Foto zu einem Zeitpunkt aufgenommen, als bereits das Gericht entschieden hatte, dass in der Fahrradstraße Kleefelder Straße etwas getan werden müsse, um die Fahrradstraße vor Auto-Durchgangsverkehr zu schützen. Da hatte dann die Verkehrsverwaltung per Baustellenbeschilderung erst mal dafür gesorgt, das von der Plathnerstraße aus kein KFZ-Verkehr mehr in die Kleefelderstraße reinfährt.
Allerdings frage ich mich gerade, ob denn Zeichen Zeichen 260, Verbot für Kraftfahrzeuge
, das richtige Schild an dieser Stelle ist, oder ob da nicht vielmehr ein Zeichen 267
+
, Verbot der Einfahrt+ Fahrräder frei, da hingehört?
Da es eine Fahrradstraße ist und das Zeichen 244, Beginn einer Fahrradstraße
, eigentlich ausreichend deutlich macht, dass hier keine KFZ reinfahren dürfen, sollte das Schild Fahrradstraße eigentlich ausreichen um die Einfahrt von KFZ zu unterbinden.
Außerdem würde eine Kombination von
+
+
auch sehr merkwürdig wirken.
Andererseits dürften viele Autofahrer durch die Autos in der Kleefelderstraße verwirrt sein, die an einer anderen Stelle dort hinein fahren, an der es erlaubt ist. Da nehmen manche Autofahrer nicht wahr, dass der häufig verwendete Zusatz zur Fahrradstraße, nämlich
oder gar KFZ-Verkehr frei, hier bewusst nicht verwendet wurde. Diese Autofahrer nehmen dann an, dass man dort doch mit dem Auto reinfahren darf, wie es ja auch bei sehr vielen anderen Fahrradstraßen der Fall ist. Und sie sehen ja die Autos in der Kleefelder Straße stehen.
Das ist in Hannover eine sehr verbreitete Ausschilderung bei Fahrradstraßen (KFZ-Freigabe):

Möglicherweise so verbreitet, dass die Verkehrsverwaltung in den Fällen, in denen es keine KFZ-Freigabe geben soll, es für notwendig erachtet mit
extra darauf hinzuweisen.