Laut Stude: Die Wahrscheinlichkeit, dass Fahrer in ihre Spiegel schauen erhöht sich durch
(...)- das Fahrzeug keine Totwinkelkamera hat
Das hört sich ein bisschen so an, wie: Wenn keine "Totwinkelkamera" vorhanden ist, dann benutzt der Fahrer aufmerksamer seine Außenspiegel.
Man könnte auf die Idee kommen, es sei besser, erst gar keine "Totwinkelkamera" zu verbauen.
Aber was genau ist eine "Totwinkelkamera"?
In der entsprechenden EU-Regelung-151 wird der Begriff "Toter-Winkel-Informationssystem" benutzt:
"Diese Verordnung gilt für das Toter-Winkel-Informationssystem von Fahrzeugen der Klassen ..."
in: 1. GELTUNGSBEREICH hier der Link: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1596/oj
in 0.3 ist aber auch der Begriff "Totwinkel-Assistent" zu finden.
(ebenda)
Und in der Überschrift heißt es:
"UN-Regelung Nr. 151 – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf das Blind Spot Information System for the Detection of Bicycles [2020/1596]"
(ebenda)
Und in Kapitel 5 SPEZIFIKATIONEN wird die Abkürzung BSIS benutzt:
"5.1.
Jedes Fahrzeug, das mit einem BSIS ausgestattet ist, das der Definition des vorstehenden Absatzes 2.3 entspricht, muss die Anforderungen der Absätze 5.2 bis 5.7 dieser Regelung erfüllen."
(BSIS als Abkürzung für Blind Spot Information System for the Detection of Bicycles)
Wenn ich die Verordnung richtig gelesen habe, dann gibt es drei Signale, die alle rein optisch sein können. Sie müssen nicht außerdem akustisch sein.
1. Informationssignal: Es befindet sich ein Fahrradfahrer im Gefahrenbereich, sodass es beim Abbiegen zu einem Unfall kommen wird.
2. Warnsignal: Das Warnsignal wird dann aktiviert, wenn die/der LKW-Fahrer*in das Lenkrad einschlägt und ein parallel fahrendes Fahrrad überfahren werden könnte.
3. Ausfallsignal: Das Ausfallsignal leuchtet dann auf, wenn zum Beispiel die Sensoren verschmutzt sind, oder aus einem anderen Grund der Abbiegeassistent nicht arbeitet.
Eine akustische Warnung ist nicht vorgeschrieben. Vielleicht deshalb, weil von den Erstellern der Verordnung die Gefahr gesehen wird, dass der Totwinkel-Assistent dazu führen kann, dass sich die/der Fahrer*in sagt, solange nichts piept, kann ich fahren, ohne dass ich gucken muss?
Was mich überrascht hat: In dem ganzen Verordnungstext geht es anscheinend nur darum, Fahrradfahrer*innen zu schützen. Fußgänger*innen-Schutz wird nicht erwähnt.
Warum wird das Warnsignal erst dann aktiviert, wenn der LKW-Fahrer abbiegen will? Ein integriertes Navigationssystem mit einprogrammierter Fahrtroute würde es möglich machen, das Warnsignal noch ein bisschen früher zu aktivieren, also schon bevor ein Einschlagen des Lenkrads erfolgt.