Welche Maßnahmen gab es denn vorher, welche Radfahrer auf der Fahrbahn "schützen" sollten? Lass mich raten: gar keine.
Und genau das ist der Grund, warum solche Radwege gebaut werden und dann auch wirklich freudig begrüßt werden.
Es wird nichts gemacht, um Radfahrer auf der Fahrbahn zu schützen.
Schlimmer noch: Es ist vermutlich auch nicht möglich, da viel zu machen.
Bei genauer Betrachtung fällt dieses Schild am Ortsausgang von Kammerbusch auf:
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Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5 t dürfen max. 50 km/h fahren.
Ein Kleintransporter, der knapp unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hat, darf also Tempo 100 fahren. Vor einem Kleintransporter, der etwas mehr wiegt, bin ich also als Radfahrer insofern "geschützt", als dass ihm eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auferlegt ist.
Nach ca. 1 km Wegstrecke kommt eine gefährliche Kurve und erst ein Tempo-70, dann ein Tempo-50-Limit.
Direkt nach dem Weiler wird das Tempo-50-Limit erneuert und gilt dann bis Harsefeld.
Zumindest theoretisch, denn ich befürchte, dass dieses Tempo-50-Gebot nicht allzu ernst genommen wird.
Es wurde also etwas mehr gemacht als "gar keine" Maßnahmen, die Fahrradfahrer auf der Fahrbahn schützen.
Leider erfährt man nichts über Bemühungen, die Geschwindigkeit auf der Fahrbahn zu begrenzen. Ich befürchte allerdings, dass die Autofahrerschaft und ihre Lobby-Verbände da sehr genau hinschauen und dass eine Tempolimitierung davon bedroht ist, weggeklagt zu werden.
Siehe zum Beispiel hier:
"Potsdam - Im Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B2 am so genannten Bullenwinkel hält die Stadtverwaltung an ihrer Position fest: Es gebe für eine durchgehende Begrenzung auf Tempo 70 keine rechtliche Grundlage."
(tagesspiegel vom 1.2.2019)
Oder hier:
"Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte."
Das bedeutet: Ein Tempolimit von 30 km/h ist auch an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich enger Kurven, überhaupt nicht möglich auf der Straße, an der jetzt der Radweg gebaut wurde. Würde jedoch ein Achtung Fahrradfahrer Schild aufgestellt werden, dann wäre ein Autofahrer verpflichtet in einem Tempo-50 -Bereich noch mal auf Tempo-30 zu verlangsamen.
Wurde so was diskutiert, bevor der Radweg von Kammerbusch nach Griemshorst in Auftrag gegeben wurde? Wie wäre eine Diskussion ausgegangen? Und hätte es tatsächlich Maßnahmen gegeben, ein niedriges Tempolimit zu kontrollieren?
Ich kann gut verstehen, dass die Freude groß ist, dass der Radweg gebaut wurde. Auch wenn es nur die zweitbeste Lösung ist.