Beiträge von Ullie

    Vor ein paar Tagen lag die Clubzeitschrift des ACE im Kasten, darin dieser Artikel:

    https://www.ace.de/autoclub/ace-l…-eines-zu-viel/

    Mir ist Folgendes in dem Artikel aufgefallen:

    "Doch wie anfällig übereilte Lösungen sein können, zeigen mehrere Unfälle. Eine 37-Jährige beispielsweise verunglückte vergangenes Jahr etwa 20 Meter hinter der Stelle, wo der Pop-up-Radweg vom Gehweg plötzlich auf die Straße schwenkte. Hier musste die Radfahrerin einem haltenden Lieferwagen ausweichen. „Für den Fahrer des Sattelzugs kam die Frau praktisch aus dem Nichts“, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann und wirft den Behörden Planungsversagen vor."

    Weiß wer, wie sich der Unfall abspielte?

    Ein Pop-up-Radweg ist doch ein Radweg, der sich bereits auf der Fahrbahn befindet und nicht ein Radweg auf einem Gehweg. Und überhaupt ist ein Gehweg, auf dem Radverkehr stattfindet, entweder ein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] oder ein kombinierter Geh- und Radweg [Zeichen 240] .

    Aber es ist eben kein Gehweg, denn da findet kein Radverkehr drauf statt. Zumindest sollte das nicht so sein. Deshalb die Frage nach den näheren Umständen.

    Möglicherweise handelt es sich um einen Pop-up-Radweg, der ordnungswidrig von einem Lieferwagen zugeparkt wurde. Dann muss das verhindert werden. Zum Beispiel, indem Lieferwagenstellplätze rechts von dem Pop-up-Radweg eingerichtet werden. Und das Zuparken eines Radweges durch Kontrollen und andere Maßnahmen verhindert wird.

    So wie das geschrieben ist, ist es eine bösartige Polemik gegen Pop-up-Radwege, die freilich der Autolobby ein Dorn im Auge sind.

    Dass viele Leute nicht ordentlich bremsen können stimmt zwar, ist jetzt aber nicht wirklich anders als bei Rädern ohne Unterstützung.

    Na ja, was heißt das schon, dass es viele Leute gäbe, die nicht ordentlich bremsen können. Ich vermute, dass auch Leute mit Erfahrung und Training noch besser bremsen könnten, wenn das Fahrrad mit einem zuverlässigen ABS-System ausgerüstet ist. Hat so was wer schon ausprobiert? Oder hat wer Erfahrungen vom Motorradfahren, zum Beispiel mit einem älteren Motorrad ohne ABS im Vergleich zu einem neueren Motorrad?

    Der Bremsweg hängt nicht vom Gewicht ab. Durch das hohe Gewicht einiger Pedelecs liegt der Schwerpunkt auch tiefer als bei normalen Fahrrädern, so dass man unbekümmerter in die Bremse langen kann.

    Dass viele Leute nicht ordentlich bremsen können stimmt zwar, ist jetzt aber nicht wirklich anders als bei Rädern ohne Unterstützung.

    Würde ich in einer bergigen Gegend oder Stadt wohnen, z. B. Stuttgart, dann würde ich gerne ein Pedelec mit Energierückgewinnung durch Rekuperation fahren wollen, weil mir die schnellen Abfahrten zu sportlich sind. Und ein Pedelec mit Energierückgewinnung würde schonend gebremst werden und außerdem noch Energie speichern.

    Wann alle Pedelecs so gebaut wären (mit Rekuperation) und die Fahrer*innen dann bergab langsamer fahren würden als mit einem "normalen" Fahrrad, dann müssten doch eigentlich in diesem Unfallsegment (schnelle Bergabfahrten) die Unfallzahlen rückläufig sein.

    Oder fantasiere ich hier zu sehr? :/

    Noch eine Idee: Wenn das Bremsen beim Pedelec ein Problem ist, warum wird dann nicht wie beim Motorrad ein Antiblockiersystem vorgeschrieben? Ich kann mir schon vorstellen, dass Pedelec-Fahrer häufiger Berge hochfahren und dann mit "Schmackes" ins Tal sausen. Dabei erreicht man auf einem Rad schnell um die 50 bis 60 km/h. Das ist ein Tempo, das ein ABS sicher rechtfertigt. Würde das in hohen Stückzahlen produziert, dann wäre das auch zu einem moderaten Preis zu haben.

    Und dann hätte das Pedelec einen Sicherheitsgewinn-Faktor, wenn ein solches Pedelec-ABS Vorschrift wäre. Bei Motorrädern ist das ABS ab 125 ccm Vorschrift.

    Ich bin mir selbst noch nicht sicher, ob das nun eine gelungene Baustelle sein soll oder ein Desaster.

    Auf jeden Fall ist sie eine Art Escape-Rätsel!

    Zunächst mal zwei Rätsel-Fotos:

    Man sollte meinen, die Radfahrer*innen hier machen alles richtig. Sie benutzen den Radweg in die übliche Fahrtrichtung. Aber das Schild [Zeichen 237] gibt zu denken: Müsste darunter nicht so ein Zusatzschild angebracht

    sein: [Zusatzzeichen 1000-33] ?

    Oder steht das Schild vielleicht komplett falsch herum, weil es zum Beispiel wer umgedreht hat?

    Und warum steht da ein Achtung Fahrradverkehr? [Zeichen 138-10]

    Dieser Radfahrer benutzt den Radweg entgegengesetzt zur üblichen Fahrtrichtung. Wenn das Schild richtig da steht, dann darf er das auch. Muss er mit Gegenverkehr rechnen?

    Die Umleitungsregelung auf Open-Streetmap eingetragen zeigt, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite der übliche Fahrradweg baustellenbedingt endet und nach rechts weggeleitet wird, dann unter der Brücke durch und auf der Seite, die im Foto zu sehen ist, auf den Radweg der Gegenseite. Dort wo die Frau mit den hellblauen Jeans läuft, ist die Einmündung der Umleitungsstrecke auf die "falsche Radwegseite" der Spinnereistraße. Das Blauschild [Zeichen 237] freilich ermöglicht die Weiterfahrt in die Richtung, in die dort sonst nicht gefahren werden darf.

    Die Radfahrer*innen auf dem obersten Foto dürfen dort nicht fahren, sondern müssten sich eigentlich die

    Fläche zwischen Zaun und Radweg mit den Fußgängern teilen, zumindest auf dem Abschnitt bis zum Ende der gelben Linie. Ab dort dürften sie dann wieder auf dem eigentlichen Radweg fahren. Das kann man auf diesem Foto sehen, dass dort aufgenommen wurde, wo die Radfahrer*innen im ersten Foto herkommen. Und zwar aufgenommen in Richtung der Radfahrer*innen.

    Heute traf ich an der Stelle die Fahrradstaffel der Polizei. Die wollten mir aber auch nicht verraten, ob und welchen Verbesserungsvorschlag sie an die städtische Verkehrsbehörde machen werden.

    Vielleicht ist aber auch das ganze Konstrukt bereits das beste, was geht?

    Formal scheint mir das meiste richtig gemacht. Und was meinte die Polizei dazu: "Die Fahrradfahrer*innen sollten doch eigentlich die Verkehrsregeln kennen!" Trotzdem hatte auch die Polizei Mitleid mit solchen Fahrradfahrer*innen wie auf dem ersten Foto, die dort eigentlich nicht fahren dürften, sondern auf dem gemeinsamen Fuß und Radweg direkt daneben fahren müssten.

    Zumindest so lange die Baustellenumleitung gilt.

    Man kann ja unterschiedlicher Meinung über die FDP sein, aber keine andere größere Partei ist so gegen Subventionen wie CL und die FDP eingestellt. Der Tankrabatt war eine Idee der Grünen und der SPD - und nicht der FDP. Allerdings das Dienstwagenprivileg gehört m.E. abgeschafft - auch wenn die Finanzämter mehr zu tun bekommen und auch die deutsche Autoindustrie Einbußen haben wird. Das kann man sicherlich der FDP vorwerfen.

    Mit dem was CL zum 9-Euro-Ticket sagt, stimme ich zu 100% überein: keine noch stärkere Umverteilung vom Land in die Stadt!

    Das trifft ja überhaupt nicht zu, dass da was vom Land in die Stadt umverteilt wird. Das Gegenteil ist der Fall. Das Landleben in der Form, dass Einfamilienhäuser mit großen Gärten drumherum in 50 m und mehr Entfernung voneinander stehen und leider auch immer noch neu entstehen, ist ja nur deshalb möglich, weil deren Bewohner davon ausgehen, dass sie mit dem Auto mobil sind.

    Gäbe es keine Autos, dann gäbe es eine ganz andere Besiedlungsstruktur. Die Menschen würden danach streben, einen guten ÖPNV-Anschluss in der Nähe zu haben.

    Pepschmier weist mit seinem Link darauf hin, dass Autos in Deutschland mit jeweils 5000 Euro von der Allgemeinheit finanziert werden. "Ein Auto zu besitzen und es zu fahren, ist wesentlich teurer, als bislang angenommen. Allein die Kosten, die die Allgemeinheit trägt, belaufen sich auf rund 5000 Euro im Jahr."

    Hier noch mal der Link:

    Jedes Auto kostet die Gesellschaft im Schnitt 5000 Euro pro Jahr
    Ein Auto zu besitzen und es zu fahren, ist wesentlich teurer, als bislang angenommen. Allein die Kosten, die die Allgemeinheit trägt, belaufen sich auf rund…
    www.geo.de

    Ebenfalls trifft es nicht zu, dass Lindner den Tankrabatt ablehnt. Im Gegenteil: "Lindner erteilt Tankrabatt-Abschaffung eine Absage" siehe Tagesschau vom 12.6.22

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    Und dann unvergessen und überdeutlich, die Aussage vom "Lebber-Schorsch". Richtiger Name Georg Leber, unter anderem SPD-Bundesverkehrsminister von 1966 bis 1972.

    1966 sagte Leber, „kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben".

    Das heißt von jedem noch so kleinen Ort auf dem Land soll es nicht weiter als 20 km bis zur nächsten Autobahnauffahrt sein. Ich weiß nicht, ob das heute bereits erreicht ist. Aber es wird auf jeden Fall immer noch unverdrossen daran gearbeitet, als gäbe es keinen Klimawandel, als seien die Ressourcen unendlich und stets nach dem Motto "scheißegal und wenn es die Welt kostet". <X

    Leber-Zitat nachlesbar auf Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Leber

    Wie da jemand behaupten kann, die arme Landbevölkerung würde bei den Subventionen benachteiligt, ist mir schleierhaft.

    Um das ungebrochen Autoinfrastruktur-fixierte Denken zu veranschaulichen wurde in diesem sehr sehenswerten Film an mehreren Stellen Einblendungen aus rund 50 Jahre alten Nachrichtensendungen vorgenommen. Unter anderem mit besagtem "Lebber-Schorsch". Hier ein Link zum Trailer:

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    "Danni-Doku “DIE AUTOBAHN” open air in der Leinemasch

    Samstag - 06.08.2022, 20:45 - 23:30

    FilmInfoveranstaltung

    gegen Spende

    Kontakt: info@leinemaschbleibt.de

    “DIE AUTOBAHN – Kampf um die A49” als Solarkino-Vorführung in der Leinemasch.

    Der Leinemasch droht die Rodung. Cinema del Sol zeigt mit und für uns den Dokumentarfilm über Besetzung, Räumung und Rodung des Dannenröder Forsts für die A49 im Winter 20/21. Genau dort, wo ab Oktober massiv gerodet werden soll, um den Südschnellweg auf Autobahnstandard zu verbreitern."

    So lautete die Ankündigung auf rAus-Zeit, die Internetseite für Alternative & linke (Sub)Kultur und Politik in Hannover


    Ca. 150 Menschen kamen zur Vorführung am Dreiecksteich. (Gesichter im Foto unkenntlich gemacht.)

    Hier ein Trailer zum Film:

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    Immerhin hat es die bürgerliche Presse Hannovers bereits aufgeschreckt:

    In der Printausgabe am Samstag, 6. August 2022 Hannover warnt der HAZ-Chefredakteur: "Raus aus der Protestfalle"

    Und meint, man hätte den Protest frühzeitig im Keim ersticken können, wenn man rechtzeitig einen breiten Radweg durch die Leinemasch betoniert hätte.

    Das ist das Denken, von dem die Menschen, die Widerstand leisten gegen eine solche im Anblick der Klimakrise völlig unverantwortlichen Ausbaumaßnahme des Schnellwegs zu einer Quasi-Autobahn restlos bedient sind.

    Wir bauen und erweitern den Schnellweg um einen breiten Mittelstreifen und zwei breite Seitenstreifen, damit dort Tempo 120 gefahren werden kann und im Gegenzug betonieren wir einen breiten Fahrradweg durchs Naturschutzgebiet. Mit dieser Politik des Alles zu betonieren muss endlich Schluss sein!

    Hannover droht ein heißer Herbst und Winter. Hier ein Bild vom Danni-Film-Gucken am Ort des geplanten Südschnellweg-Ausbaus:

    Am Wochenende hat die "Plakatschlacht" zur Landtagswahl in Niedersachsen am 9.10.2022 begonnen.

    Mein vorläufiger Favorit steht bereits fest:

    Auch wenn diese Teilnehmerin oder dieser Teilnehmer am Fahrradverkehr mit Helm bedacht ist:

    Immerhin ist es ein Kleinkind, das da mit Helm bedacht ist. Und nach meiner Beobachtung sind auch Fahrradfahrer*innen, die selbst keinen Helm tragen, meistens so drauf, dass sie einem Kleinkind einen Helm aufsetzen:

    Auch der Plakat-Slogan zu dem Bild ist nicht ganz unproblematisch, verstärkt er doch einmal mehr das ohnehin schon weit verbreitete Gefühl, dass Fahrradfahren eine gefährliche Sache sei. Gegen dieses Gefühl anzuarbeiten ist häufig ein schweres Unterfangen. Zum Beispiel führe ich gerne an, dass die meisten Verkehrsunfalltoten als Insassen eines PKW's ums Leben kommen: "Nach der Verkehrsbeteiligung betrachtet, kamen die meisten Verkehrstoten als Insassen eines Pkw ums Leben ..." (Verkehrsunfallbericht der Polizeidirektion-Hannover 2021, https://www.pd-h.polizei-nds.de/verkehr/verkeh…021-115454.html) Dem wird häufig erwidert, dass dabei die Überlandstrecken in der Region Hannover mit einbezogen seien. Das ist richtig.

    Ein wenig lässt sich die These von der angeblichen Gefährlichkeit des Fahrradfahrens dadurch entkräften, wenn man darauf hinweist, dass im selben Unfallbericht jeweils 4 getötete Fahrradfahrer*innen und 4 getötete Fußgänger*innen aufgeführt werden. Kann aber auch passieren, dass einem dann erwidert wird, dass das zu Fuß gehen eben auch eine Art "Risikosport" sei.

    Trotz all der rationalen Einwände funktioniert jedoch der aufgedruckte Wahlplakat-Slogan:

    Von wem ist das Plakat?

    Es sind nach meiner Beobachtung wie jedes Mal bei einer Wahl bereits eine große Menge an aufgehängten Wahlplakaten in Hannover, die bereits ab 0:00 Uhr in der Früh am ersten Geltungstag aufgehängt werden. In Hannover gibt es im Plakat-Wahlkampf bei jeder Wahl einen Frühstart und einen regelrechten Run auf die besten Laternen-Masten.

    Trotz der vielen Plakate der verschiedenen Parteien ist das oben vorgestellte das einzige Plakat, das das Fahrrad als Mobilitätssystem in den Mittelpunkt stellt. Die anderen Parteien scheinen es nicht für nötig zu erachten, dem Fahrradverkehr die Ehre angedeihen zu lassen, in ihrer Wahlplakat-Kampagne berücksichtigt zu werden. Von welcher Partei ist dieses Plakat?

    Wer da sein schickes Wohnmobil im Wohngebiet abstellt, weiß ich nicht. Am Ende gar ein Grünen-Wähler? Von den Grünen ist jedenfalls das Plakat. Wozu hat der Wohnmobil-Fahrer eine Fahrradschiene hinten dran, mit zwei Rollern drauf? Sollen die auf dem Camping-Platz die Fußwege verkürzen? Wohnmobile gehören nicht ins Wohngebiet. (Autos auch nicht, aber Wohnmobile noch weniger.) Es heißt ja Wohngebiet und nicht Wohnmobilgebiet! Diese riesigen Autos verdecken ähnlich wie SUV's Fußgänger, die die Straße überqueren wollen. Wohnmobile sind ähnlich wie SUV's nochmal ein Stück gefährlicher und unsozialer als Autos ohnehin schon sind, besonders dann, wenn sie in Wohngebieten stehen. Es heißt ja auch Wohngebiet und nicht Autogebiet. Auch wenn man mit dem Fahrrad von seinem Grundstück aus über den Bürgersteig schiebt und dann durch die parkenden Autos durch auf die Fahrbahn, behindert so ein Wohnmobil noch mehr als kleinere Autos die Sicht.

    Noch eine Bemerkung:

    Das Partei-Logo der Grünen, die Sonnenblume, ist inzwischen so bekannt und eindeutig, dass die Grünen darauf verzichten, den Parteinamen auf den Plakaten anzugeben. Wenn das mal nicht zu Verwirrungen führt, wenn dann am Wahlsonntag auf dem Wahlzettel gar keine Sonnenblume abgedruckt ist, sondern "Bündnis 90/Die Grünen" steht?

    Ein Grund der mich abhalten würde ist die Ungewissheit ob oder wann jemand vorbei kommt und mich mitnimmt. Ich hätte keine Lust mich da hinzusetzen und eine halbe Stunde oder länger zu warten.

    Dann verabrede ich mich doch lieber über eine App.

    Frotzelei beiseite: In dem Artikel steht genau das, was du auch anführst:

    "Eine Umfrage zeigte, dass viele eben doch (noch) aufs eigene Auto setzen, auch die unbestimmte Wartezeit schreckt viele ab, und die Rückfahrt ist nicht gesichert."

    In dem Absatz direkt unter dem Foto mit der jungen Frau, die auf der "Mitnahmebank" sitzt.

    Mobilität auf dem Land: Wieso nutzt niemand die Mitnahmebänke?
    Um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern, stellen viele Kommunen Mitnahmebänke auf. Doch auf denen sitzt kaum jemand.
    www.sueddeutsche.de

    Vielleicht besteht Angst, dass ein radikaler Autogegner einsteigt 8o

    Komisch, dass du auf die möglichen Ängste der Autofahrenden zu sprechen kommst.

    Bei dem, was in den Zeitungen über Trunkenheitsfahrten und Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit jeden Tag berichtet wird, hätte ich als potenziell Auto-Mitfahrender massive Bedenken, bei irgendjemandem ins Auto einzusteigen.

    Selbst als Taxi-Fahrgast finde ich das immer schon beklemmend. Aber da ich in so einem Fall zahlender Gast bin, nehme ich mir auch das Recht, den Taxifahrer dazu aufzufordern, gefälligst die gültigen Tempolimits [Zeichen 274-56] [Zeichen 274.1] einzuhalten, auf Fußgängerüberwegen langsam zuzufahren [Zeichen 350-10] und Achtung Schilder in der Form zu berücksichtigen, dass mit dem Tempo zusätzlich noch mal runtergegangen wird unter die jeweils erlaubte Höchstgeschwindigkeit. [Zeichen 123] [Zeichen 138-10]

    Ich weiß, ich bin kein einfacher Taxi-Fahrgast. :whistling:

    Ein niedrigschwelliges Angebot (keine App) für Mobilität auf dem Land ohne eigenes Auto ist die Mitnahme im Auto, vermittelt über die sog. Mitnahmebänke.

    Die SZ berichtete über mehrere Beispiele aus Niedersachsen und Bayern:

    "Platz nehmen und auf einen Chauffeur warten: Um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern, stellen viele Kommunen Mitnahmebänke auf. Doch die nutzt kaum jemand. Warum eigentlich nicht?"

    Quelle:

    Mobilität auf dem Land:

    Trampen, ohne den Daumen zu heben

    2. Juli 2021, Lesezeit: 4 min

    Mobilität auf dem Land: Wieso nutzt niemand die Mitnahmebänke?
    Um die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern, stellen viele Kommunen Mitnahmebänke auf. Doch auf denen sitzt kaum jemand.
    www.sueddeutsche.de

    Den STVO-Gesetzesvorschlag in Form eines Gutachtens von zwei Rechtsanwälten kann man auf der von dir verlinkten ADFC-Seite lesen.

    Ich stimme da allerdings eher Yeti zu: Denjenigen willigen Kommunen in D, die aktuell gehemmt werden, mag das Ganze helfen. Unser Problem sind aber die tausenden von Kommunen, die den aktuell möglichen Rahmen gar nicht ausschöpfen wollen und sich im Gegenteil mit Händen und Füßen dagegen wehren.

    Vielen Dank für den Hinweis auf das Rechtsgutachten mit den Veränderungsvorschlägen.

    Aber: Puh, :/ das ist ja ein echtes Bonbon für die Fans von Synopsen, also das vergleichende Gegenüberstellen von Texten.

    Ich will gleich trotzdem mal ein Beispiel aussuchen. Aber zuerst der Hinweis auf das Umdenken in den Amtsstuben der Kommunen, die sich mit Händen und Füßen gegen Änderungen wehren, die bereits jetzt schon möglich sind. Die gibt es sicher und ein Umdenken tut dort Not! Aber es gibt auch Kommunen, in denen Neuerungen dadurch ausgebremst werden, dass sich Kritiker auf die bestehende Gesetzeslage berufen und ggf. sogar erfolgreich gegen Neuerungen klagen. Nicht zuletzt deshalb, weil auch in den Amtsstuben mancher Richter noch der Muff von 1000 Jahren unter den Talaren müffelt.

    Obwohl: in dem Fall müsste man sagen der Muff von 100 Jahren, denn ungefähr so alt ist das vom ADAC kritisierte StVG aus der Kaiserzeit.

    Für die Fans von Synopsen:

    ALT: Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    § 6 Verordnungsermächtigungen

    (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    NEU: Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    § 6 Verordnungsermächtigungen

    (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Im Anschluss werden in dem ADFC-Entwurf mehrere wichtige Konkretisierungen vorgenommen, für die das Bundesministerium Rechtsverordnungen erlassen soll.

    Unter anderem:

    Klima, Umwelt- und Gesundheitsschutz

    nachhaltige Stadtentwicklung

    Privilegierung des ÖPNV und des Fußverkehrs und des Radverkehrs

    Parkraumbewirtschaftung

    Innovationsklausel für Verkehrsbeschränkungen

    Quelle ALT:

    § 6 StVG - Einzelnorm

    Quelle Neu:

    https://www.adfc.de/fileadmin/user…uflage_2021.pdf (Vielen Dank an Pepschmier für's Suchen helfen! :))

    Frage: Soll man darüber traurig sein, dass dieser Teilsatz gestrichen werden soll?

    "... soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, ..."?

    Man könnte meinen, von der "Abwehr von Gefahren" müssten doch insbesondere auch die Fußgänger*innen und Radfahrer*innen profitieren, die ja besonders gefährdet sind im Straßenverkehr.

    Allerdings ist zu befürchten, dass dieser Teilsatz immer schon so gemeint war:
    Die Fahrbahnen müssen für das Auto optimal hergerichtet sein und dürfen nicht durch störende Schlaglöcher, störende Engstellen, zu engen Kurven oder störende Fahrradfahrer und störende Fußgänger beeinträchtigt werden.

    Für die Synopsen-Arbeit, um das noch besser zu belegen als durch Lebenserfahrung habe ich jetzt allerdings erst mal keine Geduld mehr. :/

    Insofern halte ich den Vorschlag des ADFC für eine Formulierung wie (ich hoffe, ich habs richtig im Kopf): "RWBP soll/darf(?) angeordnet werden, wenn sie überwiegend der Sicherheit des Radverkehrs dient" für gradezu krotesk. So als ob man der zuvor geforderten Abschaffung der RWBP selber nicht traut.

    Gute Frage! Was genau fordert denn der ADFC bezüglich Änderung des Verkehrsrechtes?

    "Das StVG ist im Kern noch das Kfz-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort. Wir appellieren an Minister Wissing: „Gehen Sie jetzt in die Geschichte ein als erster Verkehrsminister, der Fahrrad, Fuß und Bahn wirklich substanziell nach vorne bringt – und damit moderne Mobilität überhaupt erst ermöglicht.“"

    Das sagt die ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 28. Juni 2022 von ADFC, BUND, Bundesverband Carsharing, Changing Cities, DNR, DUH, Fuss e.V., Greenpeace, Klima-Allianz, Verbraucherzentrale Bundesverband, VCD, VSF, Zweirad-Industrieverband und Bundesverband Zukunft Fahrrad mit dem Titel:

    "Verbände-Bündnis + Fahrradwirtschaft: „Modernes Straßenverkehrsrecht. Jetzt!""

    Aber in welchen Punkten ist denn das StVG antiquiert? Und welche Punkte genau sollen wie geändert werden?

    Dazu hat der ADFC-Bundessprecherin Stephanie Krone eine Hintergrund-Pressemitteilung am 28.7.2022 veröffentlicht:

    Titel: "Hemmschuh für die Verkehrswende - Warum die schnelle StVG-Reform so wichtig ist"

    Kritisiert wird u. a.:

    Das gegenwärtige Verkehrsgesetz verhindert die "...Umwandlung von Kfz-Parkplätzen in Fahrradparkplätze, die Anordnung von fahrradfreundlichem Tempo 30 oder die Einrichtung von Radfahrstreifen ..."

    Kritisiert wird außerdem, dass in Berufung auf das gegenwärtig geltende Verkehrsrecht die Einrichtung von Fahrradstraßen behindert wird und der Einbau modaler Filter. Es werden jeweils Beispiele dafür genannt.

    https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Hintergrund-Pressemitteilung_zur_StVG-Reform.pdf

    Ferner wird in der Hintergrund-Pressemeldung ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider zitiert:

    „Eine weitere StVO-Novelle allein würde an den massiven Problemen bei der klimafreundlichen Gestaltung des Straßenraumes nichts ändern, weil das StVG ihr den überholten Zweck „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ vorgibt.

    Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag sowohl das ermächtigende Straßenverkehrsgesetz,

    also auch die umsetzungsorientierte Straßenverkehrs-Ordnung verkehrswendetauglich umgestalten.

    Damit das noch in dieser Legislatur klappt, muss das reformierte StVG schon Ende 2022 fertig sein.

    Alle Fakten und Vorarbeiten liegen auf dem Tisch. Jetzt muss Minister Wissing handeln.“

    Laut ADFC genügt es also nicht darauf zu vertrauen, dass in den Amtsstuben "Hirn vom Himmel fällt", um auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Verordnungen die Situation für den Fahrradverkehr zu verbessern. Vielmehr wird die Bundesregierung dazu aufgerufen, nicht nur die StVO zügig zu reformieren, sondern auch das Verkehrsgesetz!

    Stimmt, das habe ich bereits mehrfach geschrieben: Im StVG geht es darum, dass Kraftfahrzeuge zugelassen und versichert sein müssen und dass man dafür einen Führerschein benötigt und dass alles Andere in weiteren Rechtsvorschriften geregelt wird. Die wichtigste dieser Rechtsvorschriften ist die StVO und darin geht es sehr wohl um die Sicherheit des Verkehrs.

    So meinte ich das nicht. Sondern mehr so:

    "Auch wenn er sich heute oft anderer Fortbewegungsmittel zur täglichen Bewältigung seiner Wege bedient, war das zu Fuß gehen immer die natürliche Fortbewegungsart des Menschen."

    Zitat aus:

    Der Fußgänger im öffentlichen Raum – der benachteiligte Verkehrsteilnehmer

    Analyse und Maßnahmenempfehlungen für Unfall- und Konfliktstellen am Beispiel der Städte Freiburg und Karlsruhe

    Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft Fachgebiet Stadtquartiersplanung Institut für Verkehrswesen

    Masterarbeit von Philipp Siefert vom 20.12.2017

    Diese grundsätzlich Überlegung zeigt klar: Das Straßenverkehrsgesetz hat vor allem die Belange des Fußverkehrs beeinträchtigt, alleine dadurch, dass den Fußgänger*innen seit Ende des 19. Jahrhunderts immer mehr der Raum genommen wurde auf den Straßen zu gehen, die immer mehr vom MIV (und vom Fahrradverkehr) in Besitz genommen wurden.

    Warum werden bestimmte Dinge eigentlich im Straßenverkehrsgesetz geregelt, also in einem Gesetz, dem das Parlament zustimmen muss, andere Dinge aber in einer Verordnung, obwohl viele in der Verordnung geregelten Verkehrsfragen oft sehr viel intensiver oder ebenso intensiv die Menschen betreffen.

    Zum Beispiel wird die 0,5 Promille-Grenze in §24 StVG geregelt.

    Alkohol ist einer der häufigsten Unfallursachen.

    Die Tempolimits von 50 innerhalb und 100 außerhalb geschlossener Ortschaften stehen wiederum in §3 der StVO. Überhöhtes Tempo ist ebenfalls eines der häufigsten Unfallursachen.

    Zur Diskussion ÖPNV günstiger und/oder flächendeckender machen passt das Wahlplakat der Grünen für die Wahl am 9.10.22 in Niedersachsen, mit dem die Partei für einen besseren ÖPNV plädiert:

    Für einen Nahverkehr,

    der alle abholt.

    Darunter ein Haltestellenschild.

    Und dann der Slogan, der auch die anderen Grünen-Plakate ziert:


    Endlich machen.

    Und das Sonnenblumenlogo.

    Hier ein Link zu diesem Wahlplakat und den anderen Wahlplakaten der Grünen:

    https://www.gruene-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2022/07/Galerie_LTW-Themenplakate.jpg

    Auf den Internetseiten der anderen Parteien habe ich noch keine Wahlplakate entdeckt, die den ÖPNV thematisieren. Eigentlich müsste es diese Tage losgehen mit dem Plakatieren.

    Auch das StVG nennt die Sicherheit vor der Leichtigkeit des Verkehrs.

    Ich befürchte, das ist nicht so, dass es beim Straßenverkehrsgesetz um die Sicherheit des Verkehrs geht. Aber anstatt einzelne Sätze wiederzukäuen und auseinanderzunehmen und wieder zusammenzusetzen, versuche ich mal einen anderen Weg aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass das Straßenverkehrsgesetz und die StVO zu Nachteilen für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen geführt hat.

    Zum größeren Nachteil ist das Straßenverkehrsgesetz vor allem für die Fußgänger*innen. Für sie ist es noch nachteiliger als für die Fahrradfahrer*innen.

    Völlig unabhängig von dem, was im Straßenverkehrsgesetz im Einzelnen drin steht, stellt sich die Frage, wie ist es denn dazu gekommen, dass 1909 in Deutschland erstmals ein Straßenverkehrsgesetz beschlossen wurde? Lebten nicht auch schon vor 1909 Menschen zusammen in Städten und auf Dörfern und benutzten dort Straßen und Wege? Warum funktionierte das ganz offensichtlich, ohne dass es dafür ein Straßenverkehrsgesetz und eine daraus abgeleitete Verkehrsordnung gab, die alles Mögliche regelte?

    Es gab auch schon vor 1909 in Deutschland Autos und Pferdefuhrwerke und Reiter und Fahrräder und davor Draisinen (Laufräder, wie das vom berühmten Freiherren von Drais) und sogar schon erste Autos gab es 1909. Bertha Benz machte ihre berühmt gewordene Marketingaktion, eine Fahrt mit dem Motor-Dreirad von Mannheim nach Pforzheim, mit der sie möglicherweise ihren Gatten vor dem finanziellen Ruin rettete, bereits 1888. Dabei schreckte sie nicht davor zurück, ihre 15 und 13 Jahre alten Kinder einzuspannen.

    Und das funktionierte ganz ohne Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung. Niemand kam auf die Idee in einem Fußgänger ein Verkehrshindernis zu sehen, der gefälligst am Straßenrand zu gehen hatte. Allerdings: Bertha Benz war immer wieder auf die Hilfe ihrer minderjährigen Kinder angewiesen, die zum Beispiel bei Anstiegen absteigen und wenn nötig auch schieben helfen mussten. Überhaupt war das Fahren nicht allzu schnell. Für die knapp 100 km lange Strecke benötigen die erfolgreiche Marketingexpertin und ihre beiden Kinder 13 Stunden. Selbst wenn man drei Stunden Pausen einrechnet, muss das Tempo im Bereich von 10 bis 15 km/h gelegen haben. Die bereits vorhandene Eisenbahn fuhr deutlich schneller und benötigte nur einen Bruchteil der Zeit. https://www.dpma.de/dpma/veroeffen…benz/index.html

    Und warum brauchte es dann 1909 ein Verkehrsgesetz? Die Autos waren schneller geworden und waren mehr geworden und sie galten nicht mehr so verbreitet wie einmal zu der Zeit, als Bertha Benz ihre Marketingaktion startete, als spleenige Idee.

    Die Koexistenz von Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen und Autos im Straßenraum musste geregelt werden. Es liegt auf der Hand, dass das mit Nachteilen für die Bewegungsfreiheit der Fußgänger*innen (und Fahrradfahrer*innen) endete, ja enden musste! Wobei die Fahrradfahrer*innen noch Vorteile hatten gegenüber Fußgänger*innen, weil es sich bei dem Fahrrad ebenfalls um ein Fahrzeug handelte. (Wenn auch ein "minderwertigen Fahrzeug", eines ohne Motorkraft.)

    Vermutlich ist der Begriff "Leichtigkeit des Verkehrs" ein Überbleibsel oder gar ein Indikator dafür, was es mit dem Verkehrsgesetz ursprünglich (und vielerorts bis heute) eigentlich auf sich hat, nämlich Förderung des Autoverkehrs zum Nachteil nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer*innen.

    Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ermächtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, "soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen."

    Und dieser Begriff "Leichtigkeit des Verkehrs", ist nicht zu unterschätzen. Gibt es zum Beispiel eine gut ausgebaute Bundesstraße, auf der Tempo 100 gilt, dann liegt es nahe im Sinne dieses Gesetzes den Fahrradverkehr auf einen separaten Fahrradweg zu verbannen.

    Und an den Einmündungen kommt es dann zu diesen weit verschwenkten Radwegen, bei denen dann im Bereich der Abfahrt und Auffahrt zur Fahrbahn der Autoverkehr Vorrang hat, und dem Fahrradfahrer wird ein "Vorfahrt achten" [Zeichen 205] vor die Nase gesetzt.

    Da könnte man natürlich geltend machen, dass das nicht der Sicherheit und Leichtigkeit des Fahrradverkehrs dient. Aber erstens wird das bestritten, denn der Fahrradverkehr, so die Argumentation der Autolobby, ist ja dadurch sicher, dass er zum Warten gezwungen wird. Und das ist zwar nicht im Sinne der "Leichtigkeit", aber im Vergleich zu den vielen Autos, so wird leider gerne argumentiert, sind die aktiven Fahrradfahrer*innen eben auch klar in der Minderzahl. Und da dürfen die nicht allzuviel an "Leichtigkeit" erwarten. Dieses Argument spielt bedauerlicherweise immer wieder bei der Radverkehrsplanung eine Rolle.

    Nochmal: Das hier steht bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO.

    "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen."

    Die VwV-StVO ist kein Vorschlag und keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine Vorschrift. Das heißt, dass die StVO von den Behörden nicht so ausgelegt werden darf, dass der ungehinderte Kfz-Verkehr auf Kosten der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern ermöglicht wird.

    Da hast du sicher recht, dass die zitierte Verordnung eindeutiger den Primat der Sicherheit feststellt. Aber höherrangig als die Verordnung ist das Gesetz. Deshalb halte ich die von mir oben vorgeschlagene Gesetzesänderung für richtig.

    Und dazu kommt: In dem Zitat steht: "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor." Gerade dein Foto zeigt jedoch, dass dieser Satz von den Verkehrsplanern so verstanden wird: "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer (außer dem Fuß- und Fahrradverkehr) der Flüssigkeit des Verkehrs Fuß- und Fahrradverkehrs vor." In dem Foto steckt das alte Modell: Motorkraft geht vor Muskelkraft, obwohl das Modell eigentlich in den 50er-Jahren aufgehoben wurde.

    […]

    Ich habe mal nachgeschaut, wie das mit dem §6 im ursprünglichen Verkehrsgesetz aus der Kaiserzeit formuliert war:

    § 6, Abs 2, Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen von 1909
    "2. die sonstigen zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen erforderlichen Anordnungen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, insbesondere über die Prüfung und Kennzeichnung der Fahrzeuge und über das Verhalten der Führer."

    Mit "die sonstigen zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen erforderlichen Anordnungen" ist das gemeint, was heute Straßenverkehrsordnung heißt.

    Immerhin hatte man damals noch nicht die "Leichtigkeit des Verkehrs" herausgestellt.

    In der "Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr" von 1937 heißt es übrigens immer noch in § 13 Absatz 2, Vorfahrt:

    (2) Bei Straßen gleichen Ranges hat an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, wer von rechts kommt; jedoch haben Kraftfahrzeuge und durch Maschinenkraft angetriebene Schienenfahrzeuge die Vorfahrt vor anderen Verkehrsteilnehmern. Untereinander stehen Kraftfahrzeuge und Schienenfahrzeuge hinsichtlich der Vorfahrt gleich.

    http://bernd.sluka.de/Recht/stvo1937.htm#p13

    Woher stammt eigentlich diese Behauptung? Gibt es im StVG so einen Satz? Dann stünde die VwV-StVO im Widerspruch zum StVG.

    Siehe §6 Straßenverkehrsgesetz!

    "Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 6 Verordnungsermächtigungen

    (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Da wird dann unter 2. aufgeführt, dass das Verkehrsministerium unter anderem dazu ermächtigt ist, in der StVO vorzuschreiben, wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben.

    Und in der StVO wiederum wird die Radwegbenutzungspflicht geregelt: In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: "Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ' Radfahrer müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) und dürfen nicht auf der Straße fahren."

    Immerhin ist es ja in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, die Radwegbenutzungspflicht dahingehend zu verändern, dass die Benutzungspflicht nur noch für die entsprechend blau beschilderten Radwege gilt und nicht für alle möglichen Wege, Pfade, Trampelpfade usw., die entfernt danach aussehen in den Augen des selbstbewussten Autofahrers, der die Fahrbahn für sich proklamiert.

    Trotzdem macht die Radwegbenutzungspflicht immer noch deutlich, dass das Straßenverkehrsgesetz mit seinem Hinweis in §6, Abs. 1 auf die "Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen" den Autoverkehr im Blick hat und nicht den Fahrradverkehr.

    Oder nimm § 3 StVO Tempolimit in geschlossenen Ortschaften 50, außerhalb 100.

    Es liegt auf der Hand, dass für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen von Tempo 100 nur Gefahren ausgehen und Tempo 30 innerorts und z.B. Tempo 60 außerorts sicherer wäre für den Rad- und Fußverkehr. Aber das Straßenverkehrsgesetz betont in §6 die "Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen". Und meint damit offensichtlich nicht den Rad- oder Fußverkehr. Ich fühle mich als Fußgänger (und Radfahrer) jedenfalls nicht leicht und sicher, wenn ich eine Landstraße benutze, auf der die Autos mit Tempo 100 an mir vorbeijagen oder einen Radweg, der im Einmündungen-Bereich weit abgesetzt ist und wo für den Fahrradverkehr Vorfahrt Achten-Schilder aufgestellt sind.

    Aus laienhafter Sicht, ohne Berücksichtigung der möglichen juristischen Feinheiten würde ich §6 StVG so umändern:

    ALT: "Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen: ..."

    NEU: "Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren insbesondere für den Fußverkehr, den ÖPNV und den Fahrradverkehr, sowie für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Fußverkehrs, des ÖPNV und des Fahrradverklehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen: ..."

    Dann müsste die StVO so umgeschrieben werden, dass konsequent die Bedürfnisse des Fußverkehrs, des ÖPNV und des Fahrradverkehrs an erster Stelle stehen würden. Zum Beispiel würden sofort deutlich niedrigere Tempolimits fällig, die deutlich gründlicher überwacht würden, als das jetzt der Fall ist. Denn für den sicheren und leichten Fußverkehr, den ÖPNV in Omnibussen oder den Fahrradverkehr braucht es kein Tempo 100 auf Landstraßen oder Tempo 50 innerorts, sondern deutlich niedrigere Tempolimits!