Beiträge von Ullie

    Hallo,

    welche Tatbestandsnummer ist erfüllt, wenn man tagsüber ohne Beleuchtungseinrichtung fährt?
    Ich vermute, dass die Polizei es selbst nicht weiß. Aber erst einmal 20 Euro abkassieren.

    Die Regeländerung - bereits vor vielen Jahren - dass man tagsüber kein Licht dabei haben muß, haben sie anscheinend verschlafen.

    Viele Grüße, Frank

    Fahrradkontrollen der Polizei in Langenhagen: Ohne Beleuchtung drohen 20 Euro Verwarngeld

    Dass man mit dem Fahrrad tagsüber nicht mit Licht fahren muss, es sei denn dichter Regen oder Nebel trüben empfindlich die Sicht, das galt doch eigentlich schon immer so. Vor rund 100 Jahren waren wohl auch noch Karbidlampen üblich berichtete mir ein Zeitzeuge. Die benutzte man jedoch nur vorne und sie dienten der Ausleuchtung der Strecke, auf der damals in der Regel keine Autos unterwegs waren, zumindest nicht im ländlichen Raum, wo der Zeitzeuge lebte.

    Heute sind an vielen Fahrrädern Nabendynamos verbaut, die sind eigentlich eine gute Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierende Fahrradbeleuchtung, ebenso die weit verbreitete LED-Beleuchtung. Aber immer noch hapert es an der Verdrahtung. Dabei sind in so vielen Bereichen des alltäglichen Lebens so viele Bestimmungen geschaffen worden, die der Sicherheit dienen, dass es mich wundert, dass die Fahrradbeleuchtung diesbezüglich immer noch so störanfällig ist und anscheinend nicht ausreichend strenge Qualitätsstandards für mehr Verlässlichkeit sorgen.

    Ich hätte da auch gar nichts gegen, eine dauerhaft installierte immer betriebsbereite Fahrradbeleuchtung zur Vorschrift zu machen. Da darf auch gerne ein Dynamo für vorgeschrieben werden, auch wenn die FDP dann die "Technologieoffenheit" bemängeln würde.

    In dem zitierten HAZ-Bericht jedoch geht es offensichtlich um ganz was anderes. Da wird mal wieder Radfahrerbashing betrieben mit Unterstützung von den Freunden und Helfern (der Autofahrenden).

    "Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat.", heißt es in dem Artikel. Es geht doch um die Beleuchtung und da ist es doch egal, ob es sich um ein Lastenfahrrad oder irgend ein anderes Fahrrad handelt. Aber es ist leider derzeit en Vogue, Lastenfahrrad-Benutzer*innen Pest und Cholera an den Hals zu wünschen, weil sich davon manche Fußgänger bedroht fühlen. Und jugendliche Fahrradfahrer, auf denen kann man ohnehin immer schön rumhacken.

    Warum sollte sie ihr Stecklicht am Lenker befestigt haben? Es ist doch Sinn des Stecklichts, dass man es eben nicht immer am Lenker befestigt haben muss. Und auch wenn man es nicht so toll findet, dass der Gesetzgeber keine ständig betriebsbereite Dynamobeleuchtung vorschreibt, wenn das Stecklicht erlaubt ist, dann muss es auch abgenommen werden dürfen. Oder fand die beschriebenen Kontrolle nachts statt?

    "Am Fahrrad des älteren Herrn, den die Beamten an der Theodor-Heuss-Straße kontrollieren, hat die Polizei nichts zu beanstanden." Dieser Satz passt so richtig schön hässlich in das "Gesamt-Kunstwerk".

    So! Hier ist der neue ENTWURF! Mit diesem ultimativen Warnwesten-Design wird man mir endlich den Respekt zollen, der mir als Fahrradfahrer eigentlich zusteht! 8)

    Zum Vergleich noch mal der Vorgänger-Entwurf links daneben.

    Das sollte ein Blaulicht sein? Ich dachte eher an ein blaues Osterei im Eierbecher :) . Der Begriff Polizei ist übrigens als Wortmarke geschützt.

    Na sag' ich doch mit POL-EIS, ääääh POL-ICE, ääääh Police wird alles gut, denn das ist natürlich kein Eierbecher, sondern ein Eisbecher: :P Hm, lecker .... Eis! 8)

    Viel Spekulation.

    Auf jeden Fall macht es deutlich, warum Rechtsfahrgebot nicht heißt, am Bordstein zu kleben.

    Da ist viel Raum für Spekulation. Aber tatsächlich spekuliert die HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung) nur in eine Richtung:

    "Die 68-Jährige war wohl ohne Helm unterwegs. Offenbar waren keine anderen Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt."

    Es ist jedenfalls so, dass in der Unterführung selbst ein absolutes Halteverbot gilt. Aber es wird nichts darüber gesagt in dem Artikel. Auch nichts darüber, ob das Halteverbot respektiert wird. Auf den streetview-Aufnahmen von 2008 kann man sehen, dass es damals nicht respektiert wurde. Außerdem wird ganz legal unmittelbar nach Stelle an der Unfall passierte am Fahrbahnrand gegenüber der Fahrspur der verunfallten Fahrradfahrerin geparkt. Da gibt es kein absolutes Halteverbot. Die Fahrbahnbreite ist ca. 6,00 m auf googlemaps gemessen. Parkt da ein 2,00 m breites Fahrzeug, verbleiben noch 4,00 m. Kommt dann dir ein 2,00 m breites Fahrzeug entgegen, das mit 1,00 m Abstand zu den parkenden Fahrzeugen fährt, dann verbleibt dir gerade noch ein Meter! Das heißt, dann "klebst du fast schon am Bordstein".

    Das ist der Link zum HAZ-Artikel:

    68-jährige Lastenradfahrerin stürzt über Bordstein – und stirbt im Krankenhaus
    Sturz mit tödlichen Folgen: Eine 68-Jährige ist am Donnerstag an den Folgen eines Unfalls gestorben. Die Frau war am Sonntag auf ihrem Lastenrad an einer…
    www.haz.de

    "Polizeidirektion Hannover

    POL-H: Radfahrerin verstirbt vier Tage nach Unfall im Krankenhaus

    Hannover (ots)

    Vier Tage nach einem Unfall mit ihrem Lastenrad ist am Donnerstag, 15.06.2023, eine Frau im Krankenhaus verstorben. Die 68-Jährige war am vergangenen Sonntag, 11.06.2023, im Bereich des Mühlenholzwegs in Hannover-Ricklingen ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender gestürzt. Sie kam mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus, wo sie nun verstarb.

    Nach bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes Hannover befuhr die Seniorin am Sonntagnachmittag gegen 15:10 Uhr mit ihrem Lastenrad aus Richtung Göttinger Chaussee kommend den Mühlenholzweg im hannoverschen Stadtteil Ricklingen. In Höhe der Unterführung der Bundesstraße 3 fuhr die Frau aus bislang ungeklärter Ursache mit dem Rad gegen den Bordstein am rechten Straßenrand. In der Folge stürzte das Rad um und die Frau fiel zu Boden. Bei dem Aufprall erlitt die Radfahrerin schwere Verletzungen und kam mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus.

    Kurz nach dem Unfall war noch keine Lebensgefahr angenommen worden. Am Nachmittag des Donnerstags, 15.06.2023, verstarb die Frau nun im Krankenhaus.

    Zeugen, die Hinweise zu dem Unfall geben können, werden gebeten, sich beim Verkehrsunfalldienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-1888 zu melden. /ram, co

    Rückfragen bitte an:

    Polizeidirektion Hannover

    Michael Bertram

    Telefon: 0511 109-1040"

    POL-H: Radfahrerin verstirbt vier Tage nach Unfall im Krankenhaus
    Hannover (ots) - Vier Tage nach einem Unfall mit ihrem Lastenrad ist am Donnerstag, 15.06.2023, eine Frau im Krankenhaus verstorben. Die 68-Jährige war am…
    www.presseportal.de

    Diese Meldung aus dem Presseportal hatte mich neugierig gemacht, denn durch diese Unterführung bin ich auch schon hin und wieder mal mit dem Fahrrad gefahren und empfand das stets als gruselig. Es ist so eine typische "Platz für den Autoverkehr-Unterführung" Die Auto-Straße wird als Kraftfahrtstraße ausgewiesen und höher gelegt, die querenden Straßen drunter durchgeführt. Das wurde schon vor Jahrzehnten so gemacht im Sinne eines möglichst schnell und störungsfrei dahinbrausenden Autoverkehrs.

    Hier der streetview-Link mit Blick auf die Unfallstelle aus Sicht des Autoverkehrs auf der B3:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Und hier der streetview-Link mit Blick auf die Unfallstelle aus Sicht der verunglückten Fahrradfahrerin:https://www.google.com/maps/@52.33576…i6656?entry=ttu

    Immerhin ist auf der Mühlenholzweg einseitiges Halteverbot angeordnet. Im Bereich der Unterführung, also dort wo der Unfall passierte, ist beidseitig absolutes Halteverbot angeordnet.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Auf dem streetview-Bild sieht man, dass das zum Zeitpunkt der Aufnahme (vor rund 12 Jahren) ignoriert wird. Wurde es auch ignoriert, als die Fahrradfahrerin tödlich Verunglückte? Darüber steht nichts in dem zitierten Artikel.

    Kann man noch von einem Alleinunfall ("ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender") sprechen, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Falschparken zum Unfallgeschehen beigetragen haben?

    Gab es vielleicht entgegenkommender Verkehr, der die Fahrradfahrerin zu einem Ausweichmannöver veranlasste, das für sie tödlich am Bordstein endete?

    Immerhin sucht die Polizei noch nach Zeugen.

    Und die Frage im Hinblick auf das Thema dieses Threads: Wird dort zukünftig sorgfältig und konsequent das absolute Halteverbot überwacht, inklusive Abschleppen bei Zuwiderhandlung?

    Also wenn ich mir die cm-Abstände und die entsprechende Kleidung ansehe, dann müsste ich mit so einer Weste gut bedient sein (ich hab schon mal einen ersten Entwurf gemacht):

    Möglicherweise lohnt es sich vorher zu prüfen, ob da ein Paragraf entgegensteht wie Amtsanmaßung oder so.

    Die HAZ berichtete diese Woche über einen ähnlichen Fall: Da hat eine Verkehrsteilnehmerin sich das Outfit der Polizei zu eigen gemacht. So was darf man, wenn man in geringfügigen Details darauf achtet, vom Original abzuweichen.

    "Das Auto von Svenja Geertz sieht auf den ersten Blick aus wie ein Streifenwagen der Polizei. Wenn andere Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug sehen, halten sie sich an die Verkehrsegeln – aber darf die 25-Jährige überhaupt mit so einem Pkw auf öffentlichen Straßen fahren? (...)

    Keine Frage, Svenja Geertz macht Eindruck, wenn sie mit ihrem Auto unterwegs ist. „Niemand fährt mehr über eine gelbe Ampel und alle sind mit Tempo 50 unterwegs“, sagt die Hannoveranerin. Das liegt daran, dass ihr Audi A3 aussieht wie ein Streifenwagen der Polizei. Die Folien auf dem Pkw sind blau-, gelb- und silberfarben, auf den Türen und auf der Motorhaube prangt der Schriftzug „Police“. Unweigerlich drängt sich die Frage auf, ob die 25-Jährige mit so einem Fahrzeug überhaupt auf öffentlichen Straßen fahren darf?"

    Ist das erlaubt? Das Auto von Svenja Geertz sieht aus wie ein Polizeiwagen
    Das Auto von Svenja Geertz sieht auf den ersten Blick aus wie ein Streifenwagen der Polizei. Wenn andere Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug sehen, halten sie sich…
    www.haz.de

    Unter anderem ist es der Schriftzug, der anders ist als im Original: "POLICE" statt "POLIZEI".

    Außerdem sind die aufgeklebten silbernen Streifen zwar silberfarben, haben aber keine Reflektor-Funktion.

    Heißt für den Fake-Polizei-Warnwesten-Entwurf: Besser das Blaulicht entfernen und Police statt Polizei draufschreiben.

    Mit so was macht die AfD Werbung.

    Und die AfD feierte einst den Auszug der Briten aus der EU, übt immer wieder völlig überzogene Polemik gegen die EU und verfolgt eine EU-feindliche Politik. Und dann das:

    "Im Zuge der am 30. Mai eingeleiteten Tarifvernehmlassung wurde eine neue Preisstruktur für Bewohnerparkausweise festgelegt, die sich bereits an den CO2-Emissionen orientiert. Die jährlichen Kosten der höchsten Stufe sind von 340,73 £ auf 500 £ gestiegen, mit einem zusätzlichen jährlichen Zuschlag von 140 £ für ein Dieselfahrzeug, das nicht den Abgasnormen Euro 6 entspricht."

    Owners of the most polluting cars to pay double for parking across England
    Lambeth council in London is latest to introduce emissions-based fees, with similar charges expected to be widely introduced
    www.theguardian.com

    500 £ + 140 £ = 640 £

    In London werden also gerade die Gebühren für's Anwohnerparken kräftig erhöht. Wer einen fetten Diesel-SUV fährt, der muss 640 £ (rund 750 €) für den Bewohner-Parkausweis berappen. Und in Freiburg feiert sich gerade die FDP dafür, dass sie höhere Anwohnerparkgebühren verhindert hat. Die waren in Deutschland durch ein Bundesgesetz bis vor drei Jahren auf maximal 30,70 Euro begrenzt.

    Bundesverwaltungsgericht: Wegweisendes Urteil zum Anwohnerparken
    Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hat Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die…
    www.tagesschau.de

    Steht in den Zulassungspapieren. Aber ja, äußerlich kann man nur erkennen, dass ein Fahrzeug KEIN Wohnmobil sein kann - z.B. weil keine Stehhöhe im Inneren.

    Wohnmobil oder umgebauter VW-Bus?

    "Welche Voraussetzungen muss ich für die Wohnmobilzulassung erfüllen?

    Der Gesetzgeber hat klare Regeln festgelegt, welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muss, damit es als Wohnmobil gelten darf. Du kannst also nicht einfach einen PKW oder einen LKW als Wohnmobil zulassen. Wenn du ein Wohnmobil von einem professionellen Anbieter erwirbst, kannst du dich darauf verlassen, dass es alle Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung erfüllt. Anders sieht es aus, wenn du einen Camper selbst ausbaust. Der Umbau von Transportern oder alten Militärfahrzeugen zum Wohnmobil liegt im Trend, ist aber mit einigen Hürden verbunden. Wenn du die Fahrzeugklasse und die Zweckbestimmung in der Fahrzeugzulassung ändern möchtest, musst du den Ausbau vom TÜV abnehmen lassen. Er überprüft die Verkehrssicherheit und achtet darauf, ob die Merkmale zur Klassifikation als Wohnmobil gemäß der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind."

    Quelle:

    Wohnmobilzulassung: Diese 8 Tipps solltest du beachten
    Die Messe für Caravaning und Outdoor in Rendsburg
    www.caravan-und-co.de

    Das hört sich so an, als sei es nicht sehr eindeutig bestimmbar, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt oder nicht. In der Quelle steht auch, dass die Wohnmobil-Zulassung steuerlich günstiger ist.

    Das Problem in Bezug auf abgestufte Gebühren für Anwohnerparken ist jedoch absehbar:

    Halter von weitgehend identisch anmutenden Fahrzeuge zahlen jenachdem die Höchstgebühr oder auch nicht. Wenn das Fahrzeug als "normales" Fahrzeug zugelassen ist, ist die Anwohnerparkgebühr entsprechend den bisherigen Vorschlägen günstiger.

    Dabei ist es möglicherweise genauso groß, und schwer.

    Beispiel:

    Wohnmobil oder nicht? Sieht nach Wohnmobil aus, ist aber vielleicht nicht als Wohnmobil zugelassen und müsste dann nicht den geplanten Höchstsatz fürs Anwohnerparken bezahlen.

    Mit 'nem "E" im Nummernschild parkt sich's rücksichtsloser?

    Zuerst war's nur ein Fahrzeug, dass das ohnehin nur sehr schmale Trottoir zuparkte:

    Verbleibender Durchgang: Knapp unter einem Meter, genau 96 cm zwischen Hauswand und Autoreifen.

    Dann gesellt sich ein zweites Fahrzeug hinzu. Und wer geglaubt hat, E-Auto-Fahrer seien die rücksichtsvolleren Autofahrer, der wird hier eines Besseren (eigentlich Schlimmeren) belehrt:

    Der Durchgang reduziert sich auf 86 cm.

    Der Einkaufstrolley passt gerade so noch durch, wenn niemand entgegenkommt:

    Beide Autos parkten dann noch eine ganze Weile im absoluten Halteverbot zur Hälfte auf dem Bürgersteig.

    Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.

    Im Prinzip bin ich da leidenschaftslos. Sollen doch die Wohnmobile oder Campingbusse den anderen Fahrzeugen den Parkraum streitig machen. Da steuernd eingreifen zu wollen führt im gewünschten Verlauf dazu, dass manche sich überlegen, ihr Wohnmobil oder ihren Camper auf einem privaten Stellplatz abzustellen. Und vielleicht würde der eine oder andere sein größeres und schweres Auto gegen ein kleineres und leichteres tauschen. Im Ergebnis jedoch würden dann noch mehr Autos an den Straßenrändern stehen als vorher. Es sei denn, es würden gleichzeitig Parkplätze konsequent und zuverlässig abgebaut werden. Und da müssten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ein hohes Maß an Durchhaltevermögen und juristischen Sachverstand aufbringen, um das umzusetzen: Parkraumbewirtschaftung mit hohen Preisen und gleichzeitig Parkplatz-Rückbau. Aber wer weiß, vielleicht reicht ja der "Wende-Enthusiasmus" auch noch für die Verkehrswende?

    Diese Preistabelle wird für Hannover für's Anwohnerparken anvisiert:

    "Kleinwagen (bis zu 1,2 Tonnen) – VW up oder Skoda Fabia > 30,70 €

    PKW (bis zu 1,6 Tonnen) – VW Golf oder Seat Leon > 80,00 €

    PKW (bis zu 1,8 Tonnen) – VW Passat oder Seat Alhambra > 100,00 €

    PKW (bis zu 2,0 Tonnen) – Audi A6 > 120,00 €

    Fahrzeuge (bis zu 2,2 Tonnen) – VW Bus oder ähnliches > 150,00 €

    Fahrzeuge (über 2,2 Tonnen) – Porsche Cayenne > 250,00 €

    Wohnmobile > 350,00 €"

    aus hannover-entdecken vom 22.12.22

    Anwohnerparkplätze in Hannover sollen im nächsten Jahr deutlich teurer werden - Hannover entdecken ...
    Höhere Gebühren für Anwohnerparkplätze in Hannover. Bis zu 350 Euro im Jahr sollen die Anwohnerparkgebühren im nächsten Jahr kosten.
    www.hannover-entdecken.de

    Ich frage mich unter anderem, ob es ähnlich wie in Freiburg zu einer ablehnenden Beurteilung durch ein Gericht kommen wird, weil der Preissprung von 150 Euro unter 2,2 t auf 250 Euro über 2,2 t sehr groß ist.

    Eine andere Frage ist: Ab wann ist ein Auto ein Wohnmobil.

    Natürlich macht es sich propagandistisch gut, wenn man in Anbetracht der zahlreichen Wohnmobile in vielen Stadtteilen die Absicht verkündet, für Wohnmobile besonders hohe Anwohnerparkgebühren zu verlangen. Aber praktisch dürfte das schwer umsetzbar sein, nachzuweisen, welche Kriterien ein Wohnmobil kennzeichnen, denn im Prinzip kann jedes Fahrzeug auch als Wohnmobil genutzt werden.

    Ist das rote hier zum Beispiel ein Wohnmobil? Und das Grüne?

    „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“

    Die KI ist so dumm wie die Menschen, die sie füttern. Sie hat die Radwegfurt „vergessen“.

    Ist das jetzt due neue Methode, um Gruselbilder veröffentlichen zu können, ohne Gebühren für die getürkten FUD-Motive der Stockfoto-Agenturen bezahlen zu müssen?

    Vielleicht hatte die KI dieses Verkehrsschild zur Vorlage benutzt und es auf den LKW hochgerechnet?

    Dann ist es wohl an der Zeit, neben dem Abschalten des aktiven Bremsens eine weitere Funktionsstufe einzubauen: Statt ganz Abschalten des Notbremsassistenten sind auch andere Funktionsstufen vorstellbar. Zum Beispiel Abschalten der Vollbremsfunktion dafür aber ein deutliches Warngeräusch (ohne Bremsen) im Falle, dass der Notbremsassistent ein Hindernis erkennt.

    In dem beschriebenen Unfall hätte das zumindest dazu beigetragen, dass der LKW-Fahrer erkennt, dass da was nicht stimmt.

    Zu den neuen Tönen gehört wohl auch: Sobald nur ein Parkplatz gefährdet wird, gibt es keinen Radweg. Die CDU-Senatorin hat nun erst einmal alle Radverkehrsprojekte gestoppt und lässt sie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Kraftverkehr überprüfen.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/sobald-…te-9992884.html

    Kein Fahrradweg vorhanden? Dann kann ja der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden und wird nicht ins Abseits auf den Radweg verschoben. Ich befürchte allerdings, dass das bei vielen Fahrradfahrer*innen und solche, es gerne werden wollen, nicht als "Frohe Botschaft" ankommt.

    Gut, dass du das Thema aufgreifst, Gerhart. Mit ist es vor ein paar Wochen auch schon mal wo untergekommen, habe das aber nicht weiter verfolgt.

    Unabhängig vom eigentlichen Thema, nämlich die Sicherheit von Treppenanlagen, sehe ich eine andere Gefahr, die zum Beispiel in dieser reißerischen Überschrift deutlich wird:
    "Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle" (aus: Wohnen und Bauen vom 24.4.19)

    Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle
    🚑 Durch Treppenstürze kommen jedes Jahr mehr Menschen zu Tode als bei Verkehrsunfällen. So können vor allem Kinder und ältere Menschen geschützt werden ➔
    www.wohnen-und-bauen.de

    Liest man jedoch den Text (der ist hinter keiner Bezahlschranke), dann wird da ausgeführt:

    "Treppenunfälle und Verkehrsunfällen im Vergleich

    Jeden Tag sterben in Deutschland mehr als zehn Personen in Folge von Treppenstürzen. Zusätzlich werden mehrere hundert Personen durch Stürze verletzt. Die Gründe, weshalb von Verkehrsunfällen in der Presse viel häufiger die Rede ist, sind vielfältig. Einerseits ergibt sich die Möglichkeit mit aufsehenerregenden Fotos das Interesse der Leser zu wecken. Anderseits betreffen Unglücke auf der Straße oft Personen jüngeren Alters. Dagegen kommt es vor allem bei älteren Menschen zu Treppenstürzen."

    Kehrt man diese Details unter den Teppich, dann hat man schnell eine reißerische Schlagzeile, die den Eindruck erweckt, die Autofahrerei und die damit verbundene Unfallgefahr sei nicht weiter dramatisch und werde zum Beispiel von Verkehrsbehörden, die Tempokontrollen (im Autofahrer-Vulgär-Jargon: "moderne Raubrittermethoden") durchführen, völlig überbewertet.

    Tatsächlich gibt es schlecht gemachte Treppen, vor allem aber: Es gibt immer noch auch in öffentlichen Verkehrsräumen zahlreiche Treppenanlagen, die einzig und alleine deshalb angelegt wurden, weil der Fußverkehr als Verkehrshindernis betrachtet wird, der dem Autoverkehr zu weichen hat.

    Dazu gehören auch die teils schier endlosen Treppenanlagen, die in U-Bahnstationen führen. U-Bahnen, die vielerorts nur deshalb gebaut wurden, weil die sehr viel älteren oft bereits vorhanden erfolgreichen Straßenbahnen als Verkehrshindernisse für den Autoverkehr verunglimpft und abgebaut wurden.

    Menschen die auf solchen Treppen verunfallen, sind keine Opfer von Treppenunfällen, sondern es sind Opfer einer einseitig an den Interessen des Autoverkehrs ausgerichteten Verkehrsplanung!

    Und dazu zähle ich auch die vielerorts an Bahnhöfen und größeren ÖPNV-Umsteigepunkten fehlenden Aufzugsanlagen. An vielen ÖPNV-Umsteigepunkten "hängt" die Barrierefreiheit oft nur an einem einzigen Aufzug. Fällt der aus, heißt es Treppen benutzen. Oft fehlt es jedoch auch an Fahrtreppenanlagen und/oder diese sind für Betroffene keine hilfreiche Alternative.

    Wie wenig sensibel Teile der Öffentlichkeit eingestellt ist gegenüber den Gefahren, die von Treppenanlagen ausgehen, lässt dieser Artikel erahnen, in dem es um beheizte U-Bahn-Treppen geht, was einige "Wutbürger" als Geldverschwendung brandmarken.

    "Bemerkt hatte der Mann die komfortable Einrichtung an der U-Bahn-Station beim Bogenhauser Krankenhaus. „Das gehört im gesamten Stadtgebiet abgeschafft.“ Denn damit werde unnötig Energie verpulvert."

    Zum Glück weist der Artikel darauf hin, dass es auch noch besonnene Bürger gibt, die sich von solchen schrägen Parolen nicht irritieren lassen und den Fortbestand der beheizten Treppen gesichert haben.

    Fakt ist: So richtig viel Energie wurde und wird dadurch verpulvert, dass U-Bahnen gebaut werden, um in der Stadt mehr Platz für den Autoverkehr zu schaffen. Bei fast allen U-Bahn-Bauvorhaben war und ist das der Grund dafür, dass U-Bahnen gebaut werden.

    Das Freiburger Urteil zum Anwohnerparken hat bundesweit Aufsehen erregt.

    Die Autofahrer-Parteien und Lobby-Gruppen feiern es ab, als sei damit das Thema Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkzonen für alle Zeit vom Tisch gewischt.

    Unter anderem das ZDF berichtete:

    Anwohnerparken in Freiburg: Urteil gegen Anhebung der Gebühr
    In Freiburg ist Anwohnerparken viel teurer geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun für unwirksam erklärt, aber nicht wegen der Summe.
    www.zdf.de

    Es wird jetzt darauf ankommen, diese Fehler, die das Gericht ankreidete, nicht zu wiederholen. Und in Freiburg entsprechend nachzubessern:

    "Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.

    Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein.

    Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz."

    Grundsätzlich macht es natürlich wenig Sinn, überhaupt zu versuchen, die Nutzung des Öffentlichen Raumes für den privaten KFZ-Verkehr zu steuern. Damit handelt man sich jede Menge Ärger ein, weil sich stets der eine Autofahrer gegenüber einem anderen benachteiligt fühlt. "Warum darf in dieser oder jener Straße halbseitig auf dem Bürgersteig geparkt werden, in meiner Straße aber nicht, sodass nur einseitiges Parken möglich ist, und ich keinen Parkplatz finde", um nur ein Beispiel zu nennen. Besser ist es, das Parken im Öffentlichen Raum ganz zu untersagen.

    Aber bis es dahin kommt, wird es leider nötig sein, sich solche Details, wie die aus dem Gerichtsurteil, genauer anzusehen.

    Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Laut Googlemaps darf man an der Stelle links abbiegen von der Fraunhofer Straße in die Birresdorfer Straße.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie zuverlässig der googlemaps-Routenplaner in so einer Situation ist.

    Unabhängig davon frage ich mich auch, ob das bei einem möglichen Gerichtsverfahren einen Unterschied macht, ob der Fahrradfahrer da hätte links abbiegen dürfen oder nicht. Denn er hätte keinesfalls überholt werden dürfen.