Hallo,
welche Tatbestandsnummer ist erfüllt, wenn man tagsüber ohne Beleuchtungseinrichtung fährt?
Ich vermute, dass die Polizei es selbst nicht weiß. Aber erst einmal 20 Euro abkassieren.Die Regeländerung - bereits vor vielen Jahren - dass man tagsüber kein Licht dabei haben muß, haben sie anscheinend verschlafen.
Viele Grüße, Frank
Fahrradkontrollen der Polizei in Langenhagen: Ohne Beleuchtung drohen 20 Euro Verwarngeld
Dass man mit dem Fahrrad tagsüber nicht mit Licht fahren muss, es sei denn dichter Regen oder Nebel trüben empfindlich die Sicht, das galt doch eigentlich schon immer so. Vor rund 100 Jahren waren wohl auch noch Karbidlampen üblich berichtete mir ein Zeitzeuge. Die benutzte man jedoch nur vorne und sie dienten der Ausleuchtung der Strecke, auf der damals in der Regel keine Autos unterwegs waren, zumindest nicht im ländlichen Raum, wo der Zeitzeuge lebte.
Heute sind an vielen Fahrrädern Nabendynamos verbaut, die sind eigentlich eine gute Voraussetzung für ein dauerhaft funktionierende Fahrradbeleuchtung, ebenso die weit verbreitete LED-Beleuchtung. Aber immer noch hapert es an der Verdrahtung. Dabei sind in so vielen Bereichen des alltäglichen Lebens so viele Bestimmungen geschaffen worden, die der Sicherheit dienen, dass es mich wundert, dass die Fahrradbeleuchtung diesbezüglich immer noch so störanfällig ist und anscheinend nicht ausreichend strenge Qualitätsstandards für mehr Verlässlichkeit sorgen.
Ich hätte da auch gar nichts gegen, eine dauerhaft installierte immer betriebsbereite Fahrradbeleuchtung zur Vorschrift zu machen. Da darf auch gerne ein Dynamo für vorgeschrieben werden, auch wenn die FDP dann die "Technologieoffenheit" bemängeln würde.
In dem zitierten HAZ-Bericht jedoch geht es offensichtlich um ganz was anderes. Da wird mal wieder Radfahrerbashing betrieben mit Unterstützung von den Freunden und Helfern (der Autofahrenden).
"Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat.", heißt es in dem Artikel. Es geht doch um die Beleuchtung und da ist es doch egal, ob es sich um ein Lastenfahrrad oder irgend ein anderes Fahrrad handelt. Aber es ist leider derzeit en Vogue, Lastenfahrrad-Benutzer*innen Pest und Cholera an den Hals zu wünschen, weil sich davon manche Fußgänger bedroht fühlen. Und jugendliche Fahrradfahrer, auf denen kann man ohnehin immer schön rumhacken.
Warum sollte sie ihr Stecklicht am Lenker befestigt haben? Es ist doch Sinn des Stecklichts, dass man es eben nicht immer am Lenker befestigt haben muss. Und auch wenn man es nicht so toll findet, dass der Gesetzgeber keine ständig betriebsbereite Dynamobeleuchtung vorschreibt, wenn das Stecklicht erlaubt ist, dann muss es auch abgenommen werden dürfen. Oder fand die beschriebenen Kontrolle nachts statt?
"Am Fahrrad des älteren Herrn, den die Beamten an der Theodor-Heuss-Straße kontrollieren, hat die Polizei nichts zu beanstanden." Dieser Satz passt so richtig schön hässlich in das "Gesamt-Kunstwerk".