Das ist der Stand bei der Westfalenbahn und auch bei der Üstra, Ende September:
Das Foto ist von Mitte September 2022:

Und ich hatte selbst mitbekommen, dass Passagiere, die nur "nur" eine Medizinische Maske trugen, vom Kontrolleur gebeten wurden, das nächste Mal eine FFP2-Maske zu tragen. Immerhin wurde also auf das Eintreiben von 150 Euro Bußgeld wegen Masken-Verstoßes verzichtet.
Das Masken-Tragegebot kann man auch nachlesen bei der Üstra (=Hannoverscher Nahverkehrsanbieter). Bis Ende September galt:
"Muss ich jetzt eine FFP2-Maske in Bus und Bahn tragen?
In sämtlichen Bussen und Bahnen und im GVH Kundenzentrum gilt eine generelle Tragepflicht von FFP2-Masken (KN95/N95) für alle Personen ab 14 Jahren. Auch für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren gilt die Maskenpflicht, sie sind allerdings nicht verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, auch eine normale medizinische Maske ist ausreichend.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Die Verkehrsunternehmen im GVH kontrollieren die Einhaltung der Pflicht durch stichprobenartige Kontrollen.
Der Mund-Nasenschutz muss bereits vor dem Einstieg getragen werden."
Quelle: "FAQ - Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus", abgerufen am 4.10.2022
https://www.uestra.de/auskunft-und-fahrplaene/verkehrsmeldungen/aktuelles-zum-coronavirus/faq-massnahmen-coronavirus/´
Vermutlich ist die Üstra nicht damit hinterhergekommen, die FAQ-Seite zu ändern.
Denn an anderer Stelle schreibt die Üstra:
"Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Mund-Nasenschutzpflicht in Bus und Bahn
In Bussen und Bahnen gilt eine generelle Tragepflicht medzinischer Masken (zulässig sind OP-, FFP2-, KN95-/N95-Masken) für alle Personen ab 6 Jahren.
Ausgenommen von der Regelung medizinische Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Die ÜSTRA kontrolliert die Einhaltung der Pflicht durch den Einsatz von Fahrscheinkontrolleuren und Sicherheitspersonalen der protec."
Aktuelles zum Coronavirus
ebenfalls abgerufen am 4.10.2022
Wer sich von dem Tragen der Masken nur einen geringen Gesundheitsschutz verspricht, der wird froh sein, dass er jetzt "nur noch" eine medizinische Maske tragen muss. Übrigens war das zum Beispiel in Stuttgart schon im zurückliegenden Sommer so, dass dort nur eine medizinische Maske im ÖPNV getragen werden musste. Im selben Zeitraum galt in Hannovers Bussen und Bahnen völlig unbegreiflicherweise noch eine FFP2-Maskenpflicht. Oder war es völlig unbegreiflich, dass in Stuttgart "nur" medizinische Masken getragen werden mussten?
Mein Eindruck ist: Auf Menschen, die den ÖPNV benutzen, darf von Politik und Verwaltung großer Druck ausgeübt werden und es wird auf diese Menschen großer Druck ausgeübt, um die Gesundheitsgefahr durch Corona zu reduzieren. Veranstaltungen, wie Fußballspiele und Oktoberfest-Sausen sind dagegen ebenso "sakrosant" wie Reisen mit dem Flugzeug.
Das droht die Einigkeit im Kampf gegen den Coronavirus empfindlich zu stören.