Fahren darf die E-Scooter jede(r) ab 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Ich vermute, dass diese Geräte von den meisten eher als Spielzeug denn als ernstzunehmendes Fahrzeug gewertet werden, um dessen Betrieb es nun wirklich kein großes Bohei gemacht werden braucht. Die Ansicht finde ich auch selbst gar nicht so abwegig. Warum nicht alles, was bauartbedingt durch einen Motorantrieb max. 25 km/h fahren kann, einfach rechtlich dem Fahrrad gleichstellen? Die Versicherung wäre dann in den meisten Fällen über die Privathaftpflicht abgedeckt und ggf. könnte eine Typenzulassung als "Fahrradäquivalent" Bedingung für den Betrieb eines solchen Gerätes sein.
Da bin ich aber ganz entschieden dagegen!
Der psychologische "Trick" bei der Fahrt mit einem KFZ besteht darin, dass du mit einem minimalen Kraftaufwand eine sehr große Beschleunigung erzeugst. So was wirkt unbemerkt auf die Psyche, die immer auch, immer noch von Jahrtausenden alten Jagd-Instinkten bestimmt wird.
Siehe zum Beispiel dieses Interview mit dem Verkehrswissenschaftler Hermann Knoflacher:
"Unser Problem ist der aufrechte Gang. Wir benötigen verhältnismäßig viel Muskel- und Steuerungsenergie zur Stabilisierung unseres Körpers. Denken Sie nur an die Bewegungsschwierigkeiten unter Alkoholeinfluss. Im Auto hingegen verbrauchen wir nur ein Sechstel unserer Körperenergie und haben außerdem den Eindruck, wahnsinnig schnell und stark zu sein. Das ist eine wichtige Komponente."
Wiener Zeitung vom 6.7.2007
Außer für bestimmte Formen von Bewegungseinschränkungen (elektrische Krankenfahrstühle) sollten eigentlich gar keine KFZ für den privaten Gebrauch zugelassen sein. Und für den nicht privaten Gebrauch sollten strenge Limitierungen gelten. Was du da vorschlägst, ist das genaue Gegenteil.
Beim Fahrrad (und beim Pedelec) kommt die Notwendigkeit der eigenen Kraftanstrengung dazu. Leider ist dieser Aspekt mit der eigenen Kraftanstrengung bei manchen Pedelec-Typen so minimal, dass ich auch da engere Grenzen setzen würde. Alles, was Motor hat und auf Knopf-, Tasten- oder Pedaldruck losfahren kann, muss führerscheinpflichtig sein. Und der Führerscheinerwerb muss zusätzlich zu den Kenntnissen der Verkehrsregeln den Erwerb von psychologischem Wissen beinhalten.