Der erste Satz ist sachlich falsch. Die Grenze beträgt 25 km/h bei einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
Meintest du diesen Satz?
Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist ein Pedelec mehr als nur ein Fahrrad mit Tretunterstützung.
Warum ist der Satz sachlich falsch?
Es ist richtig, dass es eine rechtliche Regelung gibt, die eine Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h zulässt. Ich halte das für sehr problematisch, denn 25 km/h ist nicht die Geschwindigkeit, die die Mehrheit der Menschen üblicherweise mit dem Fahrrad zu fahren imstande ist. Die meisten Menschen dürften kein Problem damit haben, eine Geschwindigkeit bis zu 25 km/h mit dem Fahrrad zu fahren. Aus eigener Kraft heraus werden die meisten Menschen diese Geschwindigkeit nur über eine kurze Distanz von ein paar hindert Metern durchhalten. Es sei den es kommt Rückenwind dazu, oder ein Gefälle oder eben eingebauter elektrischer "Rückenwind" (Pedelec).
Mit "die meisten Menschen" meine ich alle Menschen, die häufiger oder gelegentlich Fahrrad fahren, auch diejenigen, die nur sehr selten oder fast gar kein Fahrrad fahren. Und auch diejenigen, die im Prinzip dazu bereit sind Fahrrad zu fahren, aber es aus verschiedenen Gründen bisher noch nicht getan haben oder fast noch gar nicht getan haben.
Diejenigen Menschen, die auch über eine längere Strecke problemlos 25 km/h zu fahren imstande sind, gehören in der Regel zu den Fahrradfahrer*innen, die häufig Fahrrad fahren und dazu körperlich ausreichend fit sind.
Ein Pedelec sollte aber nicht das Fahrradfahren als Mobilitätssystem für die ganze Bevölkerung in der Form beschleunigen, dass viele das Gefühl haben, beim Fahrradfahrern mit einem normalen Fahrrad von den Schnellfahrern abgehängt zu werden.
Deshalb ist es zwar formal richtig, dass der Gesetzgeber 25 km/h als Maximaltempo für die Tretunterstützung zugelassen hat. Aber trotzdem habe ich einen guten Grund genannt, dass das zu schnell ist. Der Gesetzgeber hätte auch 20 km/h oder 30 km/h als Maximaltempo für die Tretunterstützung festlegen können. Da gibt es kein sachlich "richtig" oder "falsch". Allenfalls ein verordnungstechnisch richtig oder falsch.
Gilt sinngemäß auch für die bauartbedingten Tempogrenzen von Kleinkrafträdern. Ein S-Pedelec ist ja rechtlich betrachtet den Kleinkrafträdern gleichgestellt.
Und die Simsons und die Schwalben dürfen nur deshalb schneller fahren, weil es in der ehemaligen DDR mal anders geregelt war mit den bauartbedingten Tempogrenzen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass ich mit einem Pedelec Fahrradtouren an der Küste gemacht habe, die ich nie und nimmer ohne die elektrische Tretunterstützung in derselben Zeit geschafft hätte. Vielleicht auf der einen Hälfte der Wegstrecke, nämlich die mit dem natürlichen Rückenwind. Aber das wär's dann auch gewesen. Und ich fahre deutlich häufiger Fahrrad, als die meisten Menschen. Und habe keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen.