Wozu auch? Es gilt die StVO. Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt.
"Wozu auch?", fragst du. Und du gibst die Antwort selbst: "Und in §3 ist das mit der Geschwindigkeit soweit eigentlich klar geregelt."
Im Landkreis Schaumburg gibt es kaum ausgeschilderte Tempolimits an Landstraßen, das erzählte mir gestern einmal mehr ein Bekannter, der dort wohnt, und deshalb dort ungern mit dem Fahrrad auf der Landstraße fährt.
Hier ist ein Unfallbericht von solch einer Strecke im Landkreis Schaumburg, auf der kein Tempolimit ausgeschildert ist, das möglicherweise dazu beigetragen hätte, dass der Fahrer langsamer gefahren wäre und der Unfall nicht stattgefunden hätte:
Der Unfall hat sich wohl irgendwo auf dieser Straße (K47) ereignet:
Das sind natürlich nur Hinweise und noch keine Beweise, dass auf Landstraßen mit sparsam bis gar nicht angeordneten Tempolimits häufiger und schwerere Unfälle passieren als auf Landstraßen, auf denen an Gefahrenstellen regelmäßig Tempolimits angeordnet sind.
Dass ein Fahrradfahrer ein ungutes Gefühl hat, wenn er sieht, trotz Gefahrenstellen sind keine Tempolimits angeordnet, kann ich verstehen.
Ob das dazu führt, dass auf solchen Landstraßen seltener oder deutlich seltener Fahrrad gefahren wird, ist allerdings vermutlich nicht so einfach zu untersuchen. Interessant wäre ein direkter Vergleich bei vergleichbaren Strecken und vergleichbarer Verkehrsbelastung:
Jeweils Fußweg mit Radfahrer frei auf Strecke A mit Tempolimits an Gefahrenstellen. Strecke B ohne Tempolimits an Gefahrenstellen. Wo wird häufiger von Fahrradfahrenden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Fahrbahn zu benutzen, bzw. umgekehrt häufiger vom Fußweg Gebrauch gemacht, der mit
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ausgeschildert ist.