Beiträge von Ullie

    Du baust also ein Parkhaus für 500 Autos und streichst dafür erstmal 400 Plätze in Form kompletter Straßenzüge. Die anderen 100 nutzt mal für einzelne Plätze, die besonders doof platziert sind oder ersetzt sie durch Fahrradständer – weil da im Parkhaus reichlich Platz ist, meckert dann auch keiner.

    Das erinnert mich an ein lange Zeit brachliegendes Grundstück im Stadtteil. (Dicht besiedelt, Gründerzeitbebauung.) Per Bebauungsplan war es mehrere Jahre für ein Parkhaus freigehalten worden. Aber es fand sich kein Investor. Und die Politik fand nicht den Mut, die Anzahl der Parkplätze im öffentlichen Raum zurückzufahren.

    Käufer für das Grundstück in der Velberstraße gesucht
    Der Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover veräußert im Stadtteil Linden-Nord zur Errichtung eines Parkhauses das unbebaute Grundstück in der…
    punkt-linden.de

    Hmm, ich lese 8-jähriges Mädchen und KFZ verlässt Kreisl. Da frag ich mich, wie es da etwas zu diskutieren geben kann.

    Dieser schlimme Unfall ist ja leider kein Einzelfall. Unabhängig von dem konkreten Urteilsspruch, der in diesem Fall getroffen wurde, sollte dieser Unfall und die vielen anderen Autounfälle die jede Minute passieren, vor allem anderen Anlass sein, ein vernichtendes endgültiges Todesurteil gegen den Autoverkehr an sich auszusprechen!

    Ich vermute mal, dass es wirksamer wird, wenn Daten des Betroffenen bekannt sind, Kennzeichen für nachher ermitteln haben sie ja nicht ... *duck&renn* ;)

    Interessant wird's, wenn die Radler "zu weit links" radeln, nicht dass denen noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen wird, bei dem sie die armen Autisten "genötigt" haben, zu eng zu überholen ...

    Aber was ist zu weit links?

    Meine Fahrweise deckt sich bei etwas breiter angelegten Schutzstreifen wie hier in der Wedekindstraße in etwa mit der Fahrradfahrerin im hellblauen Pullover, während der Radfahrer mit dem dunkelblauen Pullover meines Erachtens bereits gefährlich weit rechts außen fährt (Dooring-Gefahr), zumal das SUV nicht korrekt geparkt wurde, sondern die halbe Gosse einnimmt.

    *stöhn*

    diese Schmerzen... ;(

    Danke, diese Passage in dem HAZ-Artikel hat mir auch die Tränen ins Gesicht getrieben, Tränen zwischen Wut und Verzweiflung und Lachen. X( ;( :D

    "Boah, ist der breit, eh!"

    Da wird von einer Autofahrerin ein Verkehrsverstoß begangen, zum Nachteil einer Fahrradfahrerin. Und die Fahrradfahrerin muss sich dann der Prozedur unterwerfen, dass die Polizei sie anhält und ihren Lenker abmisst. Sagt die vermessende Polizei am Ende noch dazu: "Ganz schön breit der Lenker, was?"

    Die Parkhäuser sind quasi die dritte Phase: Die Leute haben nämlich zu dieser Zeit noch ein Auto, aber das steht die meiste Zeit nur rum – Nutzung wöchentlich oder weniger. Mit dem Parkhaus gewinnst du Platz und für den Halter ist es "aus den Augen, aus dem Sinn" – man MUSS jetzt die erste Wegstrecke laufen, während das (schnellere!) Fahrrad direkt vor der Tür steht.

    Warum sollte jemand, der im Speckgürtel einer Großstadt lebt, mit Eigenheim und eigenem Garten sein Auto kostenpflichtig in ein Parkhaus stellen, wo er doch ein bis zwei Abstellplätze auf dem eigenen Grundstück hat? Und die Fahrbahn vor seinem Grundstück wurde so gebaut, dass auch mal Besucher des Hausherrn dort Platz finden, oder aber der Zweitwagen, Drittwagen ... der Familie.

    Die beschriebene Wohnform ist immer noch ein von viel zu vielen Menschen erstrebenswertes Lebensziel. Genau so, da stimme ich dir zu, wie es für viele Menschen in den sogenannten "Entwicklungsländern" erstrebenswert erscheint, ein Auto zu besitzen.

    Die Idee, Leute, die es sich leisten können, durch eine ÖPNV- und Radverkehr-begünstigende Infrastruktur davon überzeugen zu können, das Auto einfach stehenzulassen, bis sie sich gar nicht mehr daran erinnern, dass sie überhaupt eines haben, hört sich smart an. Sie taugt aber nicht dazu, die notwendige Verkehrswende herbeizuführen. Allenfalls wird die Idee dafür instrumentalisiert, die Untätigkeit der politisch Agierenden zu verschleiern.

    Dann frag doch mal die Polizei, ob sie das BGH-Urteil Az. VI ZR 66/56 vom 26.4.1957 kennt, das schon vor fast 70 Jahren die Messweise ab Lenkerende festgelegt hat ...

    In dem Urteil geht es um den Abstand zwischen Lenkerende und Fußgänger. Aus dem HAZ-Artikel geht hervor, dass das mit dem Lenkerende irgendwie bedacht wurde von der Polizei. Trotzdem komme ich beim Nachrechnen nicht auf die erforderlichen 1,50 m Überhol-Abstand, wenn ich die Markierungen zugrunde lege. Ich habe dann noch einmal genau den HAZ-Artikel gelesen, in der diese Problematik angesprochen wird.

    Bitte lies ihn bzw. das Zitat auch einmal und hilf mir ggf. "auf die Sprünge", falls ich das falsch zusammengefasst haben sollte (siehe unten)!

    Hier das Zitat:

    "Die Polizeikontrolle funktioniert folgendermaßen: Zwei Beamte beziehen am Anfang der klammerförmigen Sondermarkierung, die sich über zwölf Meter erstreckt, ihre Stellung. Die Klammern verlaufen parallel. Eine ist jeweils auf dem roten Fahrradstreifen, eine auf der Autoseite angebracht. Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben. Wichtig: Es zählt immer der Abstand vom linken Lenkerende des Fahrrads und vom Ende des rechten Autoaußenspiegels. Den nimmt eine Videokamera auf.

    Wird der Mindestabstand unterschritten, verständigt die Fahrradstaffel weitere Beamte. Die stehen an diesem Freitagmorgen etwa 100 Meter weiter und ziehen sowohl das „schuldige“ Auto, als auch den überholten Fahrradfahrer aus dem Verkehr. Während die Autofahrenden belehrt werden und die Strafe vor Ort bezahlen können, messen Polizisten die Lenkradspanne der Räder – denn die kann unterschiedlich ausfallen und wirkt sich auf den Mindestabstand aus."

    HAZ-Druckausgabe vom 15.5.2023:

    Zu enge Überholmanöver: Polizei kontrolliert Abstand zu Radfahrern

    Hier noch einmal ein Foto mit eingezeichneten Maßen:

    Bei diesem Foto sind nur die relevanten Maße angegeben, in dem Sinne, in dem ich den Artikel verstanden habe:

    Ich fasse das Zitat aus der HAZ so zusammen:

    Die Fahrradfahrerin fährt mit ihren Reifen in der Mitte des Schutzstreifens (=dunkelgrüne Pfeile).

    Der Außenspiegel des Autos schwebt über der Klammer die außerhalb des Schutzstreifens markiert ist.

    Dann beträgt der Abstand zwischen Fahrradmitte und Auto-Außenkante 1,20 m.

    In dem Artikel heißt es weiter, bei den Fahrradfahrenden wird die Lenkerspanne gemessen (das ist in der Regel 60 bis 70 cm). Von der Lenkerspanne ist die Hälfte, also mindestens 30 cm von den 1,20 m abzuziehen.

    Dann beträgt der Abstand zwischen Fahrradlenker-Außenkante und Autospiegelaußenkante gerade noch 90 cm. Der vorgeschriebene Abstand jedoch beträgt 1,50 m. Mehr als ein Drittel davon wird also (aus Kulanzgründen?) zum Nachteil des Fahrradverkehrs abgerechnet.

    Hier die Fotos von meiner Messung mit dem Zollstock:

    Vor allem muss man halt nicht darüber nachdenken, ob sich das Verkehrsmittel für die Fahrt eignet – egal ob 300 m oder 300 km, Auto geht (scheinbar) immer. Und am Ziel merkt man dann, dass ja nicht an den Parkplatz gedacht wurde, weshalb ständig danach gebrüllt wird.

    Ich vermute es gibt nur eine kleine Gruppe von Menschen, denen es Spaß macht darüber nachzudenken, wie sie am günstigsten, effektivsten ressourcensparsamsten usw. ans Ziel kommen. Und so lange es Privat-PKW-Verkehr gibt, werden sich die allermeisten Menschen, die sich das leisten können, genau dafür entscheiden. Ganz egal, wie lange sie mit ihren Blechkisten im Stau stehen, wie teuer die Energie dafür ist oder der Unterhalt usw..

    Verkehrswende heißt weg vom Auto, konsequent ohne "Rückfahrkarte", ohne Ausnahmen! Viele Menschen praktizieren das konsequent. Weltweit betrachtet ist eine übergroße deutliche Mehrheit der Menschen autofrei mobil. Warum wird hier bei uns oft so getan als ginge das gar nicht?

    Gilt übrigens auch für den Flugverkehr für private Zwecke!

    Und genau das brechen Modelle wie in Groningen ja auf. Da muss man nachdenken, ob man mit dem Auto wirklich am Besten zum Ziel gelangt. Da gibt es die Tradeoffs Umwege vs. direkt mit Rad oder zu Fuß. Und Stellplätze die nicht zwingend in direkter Nähe des Ziels verfügbar sind, und außerdem ganz und gar nicht kostenlose Almende darstellen. Und schon kommt man ins Nachdenken, bevor man das Auto in Bewegung setzt.

    Auch hier - niederländische Lösung. 100€ für's Falschparken in Verbindung mit einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit fördern das Nachdenken. Die meisten kommen dann mindestens zu dem Schluß, dass Parkhaus die günstigere Lösung darstellt. Oder sie bewegen sich halt anders fort.

    Ich finde es ist zu kurz gedacht, wenn man annimmt, dass es auch in Zukunft noch Parkhäuser für Autos geben wird.

    Keine Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, kann nur ein Anfang sein.

    Und keine Parkplätze im öffentlichen Raum bedeutet auch keine Behindertenparkplätze. Stattdessen muss der ÖPNV barrierefrei ausgestattet werden!

    Sehr viele Menschen mit Behinderung sind gar nicht in der Lage ein Auto zu fahren. An die denkt oft keiner, wenn Vertreter der Autolobby auf die Mitleidstour daherkommen und das klassische Auto als unverzichtbares Hilfsmittel für Behinderte bezeichnen.

    Und private Auto-Stellplätze, zum Beispiel in Parkhäusern, auf privaten Grundstücken usw. darf es in Zukunft auch nicht mehr geben. In der Stadt nicht und auch nicht im ländlichen Raum!

    Für eine gewisse Übergangszeit wird man nicht umhin kommen, im begrenzten Umfang herkömmlichen Auto-Lieferverkehr zuzulassen. Aber auch das kann nur eine Übergangslösung darstellen.

    100€ für's Falschparken in Verbindung mit einer hinreichenden Eintrittswahrscheinlichkeit fördern das Nachdenken. Die meisten kommen dann mindestens zu dem Schluß, dass Parkhaus die günstigere Lösung darstellt. Oder sie bewegen sich halt anders fort.

    Noch teurer ist es, wenn das Fahrzeug abtransportiert wird, auch in Deutschland. Aber die Verkehrsbehörden agieren nach meiner Beobachtung da viel zu zurückhaltend. Mein Eindruck ist, dass das Abschleppen in deutlich weniger Fällen angewendet wird, als es angewendet werden könnte.

    Ich habe zwar eine Plastikkarte bekommen, mit QR-Code und Lichtbild, aber ohne Chip.

    Ein Handyticket ist mir gar nicht erst angeboten worden.

    Ich wundere mich wirklich, wie die Kontrollierbarkeit gewährleistet sein soll, wenn so unterschiedliche Deutschlandticket-Modelle vertrieben werden.

    Während im Verkehrsverbund Rhein Neckar (VRN), das ist immerhin einer der größten oder gar der größte Verkehrsverbund in Deutschland, der über mehrere Bundesländergrenzen hinweg arbeitet, offensichtlich ein QR-Code auf dem Deutschlandticket im Chipkartenformat prangt, gibt es auf dem Deutschlandticket des HVV keinen QR-Code.

    Aber wer weiß, vielleicht können die modernen Lesegeräte der Kontrolleure ja auch beides lesen, eine QR-Code ebenso gut wie einen eingebauten Chip?

    In der HAZ-Printausgabe von gestern, 15.5.23, heißt es dazu:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite, und ein Auto mit dem rechten Außenspiegel genau über die Klammern auf seiner Seite, dann sind gerade noch 1,50 Meter Abstand gegeben.

    Das trifft jedoch nicht zu:

    Wenn beim Fahrradfahrer das Lenker-Ende entscheidend ist, und beim Autofahrer die Außenspiegel-Außenkante, dann ist das deutlich unter 1,50 m Abstand, wenn die Fahrradfahrerin in Klammermitte fährt und der Auto-Außenspiegel über der Markierung schwebt.

    Noch eine andere Aussage in dem Zitat ist schlicht unzutreffend:

    "Fährt beispielsweise eine Fahrradfahrerin in der Mitte ihres Streifens, also über die Klammern auf ihrer Seite ..." so heißt es in dem Artikel.

    Der Abstand zur linksseitigen Schutzstreifen-Begrenzung ist von der Klammermitte aus betrachtet 85 cm. Von der Klammermitte zur rechtseitigen Schutzstreifenbegrenzung ist der Abstand 55 cm (jeweils gemessen im rotmarkierten Streifen, also ohne die weiße Linie).

    Im Text heißt es jedoch, die Fahrradfahrerin fahre in der Mitte des Schutzstreifens.

    Hab ich etwas nicht bedacht? Oder versucht die Polizei hier ein ungesundes Fahrradfahrer-Verhalten zu propagieren?

    Insbesondere wenn man bedenkt, dass zahlreiche Schutzstreifen noch viel dichter und ohne rechtsseitige Begrenzungslinie an den parkenden Autos entlangführen, ist es für Fahrradfahrerinnen wegen der Dooring-Gefahr außerordentlich gefährlich, den Schutzstreifen mittig oder gar rechts von der Mitte zu befahren.

    Sicherer ist es, möglichst links den Schutzstreifen zu befahren und ggf. auch mal den Schutzstreifen "rechts liegenzulassen".

    Dazu kommt das eklatante Versagen des Gesetzgebers hinsichtlich der hinreichend erprobten Sicherheitseinrichtung Türöffnungsassistent.

    Einerseits erweckt die Polizei den Eindruck, es sei richtig, rechts der Mitte auf dem Schutzstreifen zu fahren, andererseits wurde vom Gesetzgeber bislang versäumt, Türöffnungsassistenten verbindlich vorzuschreiben. Dabei gibt es längst erprobte Modelle, die mit hoher Zuverlässigkeit verhindern, dass die Autotür geöffnet werden kann, wenn sich ein Fahrradfahrer (oder Fußgänger oder ein anderes Auto) von hinten nähert.

    Ein Fahrradfahrer wird in der Wedekindstraße in Hannover von einem Auto überholt.

    Beim Fahrradfahren auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen ist ein genügend großer Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einzuhalten, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.

    Autofahrer wiederum müssen beim Überholen einen ausreichend großen Sicherheitsabstand einhalten. Oft fahren Fahrradfahrer*innen langsamer als der Autoverkehr. Deshalb kommt es häufig zu solchen Überholvorgängen.

    "Die Fahrradstaffel der Polizeidirektion Hannover hat am Dienstag, 22.06.2021 in der Wedekindstraße die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrenden überprüft. Bei insgesamt 39 beobachteten Überholvorgängen hielten sich neun Autofahrer nicht an die Abstandsregeln." Presseportal vom 22.6.2021 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4949053

    Damals wurde mit temporären Fahrbahn-Markierungen aus Sprühkreide gearbeitet, in den letzten Tagen wurden dauerhafte Markierungen appliziert und erneut Kontrollen durchgeführt.

    Welche Rückschlüsse lassen die Markierungen zu in Bezug auf die Vorstellungen der Polizei, wie ein Schutzstreifen befahren werden sollte?

    Das Foto zeigt die Kontrollmarkierungen der Polizei in der Wedekindstraße:

    Die Klammer-förmigen Markierungen haben keine Bedeutung für den Fahrbetrieb, sondern dienen ausschließlich dazu, bei Kontrollen beweissichernde Fotos machen zu können. Was hat sich die Polizei jedoch dabei gedacht, die Markierungen so anzubringen?

    Mein erster Eindruck: Wenn Fahrradfahrende nach Vorstellung der Polizei auf dem Schutzstreifen mit ihren Laufrädern zwischen der Klammer fahren sollen, dann ist das abzulehnen, denn das würde bedeuten, dass der Schutzstreifen noch rechts von der Mitte benutzt würde. Das bedeutet eine stark erhöhte Dooring-Gefahr.

    Um diesen ersten Eindruck mit Zahlen belegen zu können, habe ich nachgemessen:

    Würde man tatsächlich mit den Laufrädern zwischen den Klammern fahren, dann beträgt der Abstand der Räder zu den parkenden Autos 1,05. Allerdings ist ein Fahrradlenker 60 bis 70 cm breit! (Die Hälfte davon ist 30 bis 35 cm.) Der Abstand zwischen Lenker-Griff und parkenden Fahrzeugen beträgt also nur 70 bis 75 cm und das ist deutlich zu gering, um Dooring-Unfällen vorzubeugen.

    Erschwerend kommt dazu, dass viele Autos unsinnig breit gebaut sind und neue Modelle immer breiter werden. Dann wird, wie im oberen Bild zu sehen, nicht mehr korrekt in der Parkbucht geparkt, sondern es wird die Gosse mitbenutzt. Folge: Der Fahrradverkehr ist gezwungen, weiter mittig zu fahren. Die Polizei scheint auch diesen Aspekt mit ihren Markierungen überhaupt nicht zu berücksichtigen. :(

    Neu "gestalteter" VB bei uns, die vorwiegende Aufenthaltsfunktion springt einem quasi ins Auge.

    Auf diesem streetview-Foto von 2017 sieht man noch Parkplatzmarkierungen, parkende Autos und einen Bürgersteig-Falschparker in der Liebfrauenstraße in Trier:

    Google Maps
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    www.google.com

    Sollen denn die Bordsteinkanten noch verschwinden, wie es eigentlich in einem verkehrsberuhigten Bereich vorgesehen ist? Immerhin, die herumstehenden Autos von 2017 sind schon mal weg. Die blauen Hütten (sind das Toilettenhäuschen oder Altkleider-Container?) sind jetzt so viel besser auch nicht als Autos. Aber immerhin keine parkenden Autos und das ist ja erst mal gut so.

    Autoabstellplätze im öffentlichen Straßenraum zeugen ohnehin von einer unfähigen Verkehrspolitik.

    Warum wird auf Kosten der Allgemeinheit ein hochproblematisches Verkehrsmittel gefördert?

    Die Steigerung ist das Abstellen von Wohnmobilen.

    Immerhin für Wohnwagen-Anhänger gilt, dass sie nach spätestens zwei Wochen mindestens eine klitzekleine Runde um den Block bewegt werden müssen. Mal schauen, wie sich das mit dem hier entwickelt:

    Der Verkehrsaußendienst kontrolliert, wenn überhaupt nur die Stellung der Ventile zur Beweisaufnahme.

    Vermutlich reicht bereits ein halber Meter vor oder zurück.

    In dem Fall auf dem Foto sehe ich allerdings gesteigerten Handlungsbedarf.

    Andererseits: Wohnmobile dürfen wie andere Fahrzeuge unter 7,5 t ganz legal im Weg rumstehen.

    Spiegel vom 27.1.21: https://www.spiegel.de/auto/wohnmobil…cf-3f899ee0517f

    Vorteil: So ist wenigstens kein Platz für weitere PKWs.

    Und ebenso wie die riesigen SUV-Klötze gibt es für eine auf Sicherheit im Verkehr besorgte Verwaltung das den Anlass, im Bereich unmittelbar vor Kreuzungen Fahrradständer aufzustellen:

    Die abgestellten Fahrräder sind bei weitem besser übersehbar als die riesigen Wohnmobile und SUV's. 8)

    Wer dieses Schild gestaltet hat, setzt großes Vertrauen auf die Kommunikationsfähigkeiten von Vögeln:

    Leider wurde sie/er von den Vögeln enttäuscht. Die sch... drauf, was ihnen da nahegelegt wird:

    Und als Passant*in bekommt man das ungute Gefühl, in Hitchkocks bekanntem Vogel-Film gelandet zu sein.

    Zusätzlich zu dem vollen Preis, den ich im Mai zahle, obwohl ich das Ticket erst zum 12. erhalten habe, kostet die Chipkarte noch eine einmalige Gebühr von 10 €.

    Da bin ich ja beim HVV günstig davongekommen. Das Deutschlandticket für den Mai muss ich nur anteilig bezahlen. Und die Chipkarte habe ich inzwischen auch zugesendet bekommen, ohne dafür extra berappen zu müssen.

    Bei welchem Verkehrsverbund hast du gebucht?

    Gräme dich jedenfalls nicht, denn bei mehreren anderen Verkehrsverbünden, bei denen ich Ende April nachgefragt hatte, war es gar nicht möglich, für Mai noch was zu kriegen. Da wärest du dann noch schlechter dran.

    Was ich noch nicht vor Ort bestätigt bekommen habe: Bei der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), so sagte man mir am Telefon, soll es möglich sein, das Deutschlandticket in der Geschäftsstelle zu kaufen. Komme ich mal nach Bremen, werde ich vor Ort nachfragen. Oder hat das jemand schon gemacht, der hier mitliest?

    Supi, das 49-Euro-Deutschlandticket im Chipkarten-Format ist per Post bei mir eingetroffen.

    Bestellt hatte ich für ab 6. Mai. Das vorläufige Deutschlandticket kam pünktlich als pdf-Datei im E-Mail-Anhang.

    Für den Mai musste ich nur anteilig zahlen und nicht für den vollen Monat.

    Ich werde den Ausdruck der pdf-Datei, die mir schon zugesendet wurde, weiter mit mir tragen.

    Anders als erwartet ist auf der Chipkarte kein QR-Code drauf.

    Ob diese Cipkarte in allen Verkehrsverbünden ausgelesen werden kann von den Kontrolleuren?

    Ob es ggf. hilft, wenn ich den Ausdruck mit dem QR-Code dabei habe?

    Die Sache bleibt spannend.

    Hier ein Link zu einem Bild des Deutschlandtickets als Chipkarte, die man beim HVV (=Hamburger Verkehrs-Verbund) erwerben kann:

    https://www.nahverkehrhamburg.de/wp-content/uploads/nvh_20230329-230327_hvv_deutschlandticket_outbrain_teaser_1200x800_v1-1170x658.jpg

    https://hannover.citynews-online.de/polizei-feuerw…-im-radverkehr/

    Gleich mal an unsere hiesige Polizei weiterleiten, die immer das Credo pflegt, Abstände seien ja kaum kontrollierbar.

    Und es fängt so gut an, um dann direkt wieder zu verpuffen im "man darf die Leute ja nicht so gängeln mit Regeln"

    Was in diesem Zusammenhang wissenswert ist:

    "Die Fahrradstaffel der Polizei Hannover hat sich etwas ausgedacht: Entlang des Schutzstreifens für Radfahrer auf der Wedekindstraße im Stadtteil Hannover-List hat der Bauhof der Stadt auf Anweisung der Polizei dauerhafte Markierungen angebracht. So können die Beamten besser kontrollieren, ob Autos genügend Abstand beim Überholen der Fahrradfahrer einhalten." In dem HAZ-Artikel in der Print-Ausgabe vom 5.5.2023 heißt es weiter:

    "Die grundlegende Idee dazu wurde schon länger angewendet, um „gerichtsfest“ per Videobeweis darlegen zu können: Das gefilmte Fahrzeug hat den innerorts vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Fahrradfahrern nicht eingehalten. „Bisher haben wir dazu jedes Mal Sprühkreide verwendet“, sagt Andreas Diekmann, Leiter der Fahrradstaffel. Das sei immer mit Aufwand verbunden gewesen – und Regen machte die Markierungen schnell unbrauchbar. „Jetzt haben wir Permanentmarkierungen – das ist einfacher, und so ist jederzeit eine Kontrolle möglich.“

    Print-Ausgabe der HAZ vom 5.5.23:

    "Videobeweis für zu enges Überholen

    Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer / Polizei richtet dauerhafte Kontrollstrecke ein"

    Es gibt dazu einen Online-Artikel mit Bezahlfunktion. Das Bild zu dem Artikel ist jedoch frei zugänglich:

    Videobeweis für zu enges Überholen von Fahrrädern in Hannover
    Oft kommen sich Autofahrer und Fahrradfahrer ziemlich nahe – da wird enger überholt als erlaubt. Die Polizei in Hannover hat sich nun eine Methode ausgedacht,…
    www.haz.de

    Nur das Bild:

    https://www.haz.de/resizer/1UkLWNDMbzlt9EiyDYWLg2qG6i8=/1392x783/filters:quality(70):format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/MVST7A4YEVHY7ATMMJSZM4AU2Q.jpg

    Es sieht also danach aus, dass die Abstandskontrolle beim Fahrradfahrerüberholen kein Einmal-Strohfeuer-Aktionismus war, sondern verstetigt werden soll. Deshalb jetzt die wetterfesten, dauerhaften Markierungen.

    Du kannst den Hinweis auf den aktuellen HAZ-Artikel gleich mit weiterleiten, littlet. Ich kann auch gerne noch weitere Zitat daraus beitragen. Die Stelle, an der das Zeitungsfoto vom 5.5.23 aufgenommen wurde, ist auf der Wedekindstraße in dem Abschnitt zwischen Lister Meile und Wedekindplatz auf der Nordseite. Dort wurden vor rund zwei Jahren die alten Radfahrstreifen, an anderen Stellen Hochbordradwege zurückgebaut und stattdessen die Schutzstreifen angelegt.

    Dieses streetview-Bild ist von 2008. Damals gab es dort noch Radfahrstreifen, die jedoch vermutlich nicht breiter waren als die heutigen Schutzstreifen:

    Google Maps
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    www.google.com

    Vorsicht mit dem Schlagwort "autofrei"; da denken dann alle an riesige Fußgängerzonen und finden durchaus zu Recht dutzende Gründe, warum das nicht geht. Die Niederländer verwenden da gerne den Ausdruck "autoluw", also autoarm. Das heißt dann, wer fahren MUSS (Notfälle, Personen mit eingeschränkter Mobilität, Anwohner, Busse und vor allem Lieferverkehr) oder unbedingt will, der kann das – wie schnell er dabei ist, liegt jedoch irgendwo zwischen "egal" und "umso langsamer, umso besser". Der Durchgangsverkehr wird dagegen strikt auf den Durchgangsstraßen gehalten – und hier ist dann auch ein zügiges Vorankommen angestrebt.

    Ja, die Begriffs-Setzung ist ein wichtiger Aspekt in der Diskussion. Das kann ich nur bestätigen im Rückblick auf den letzten Bürgermeister-Wahlkampf. Der Wunsch bei vielen Menschen in Hannover ist eine autofreie Innenstadt und manche denken dann wirklich nur an eine große Fußgängerzone. Das kann man jedoch schnell herausfinden, mit dem Hinweis, dass wir auch autofreie Stadtteile brauchen.

    Autofrei ist etwas anderes als eine große Fußgängerzone. (Wo sollte dann auch der Fahrradverkehr stattfinden?) Aber autoarm ist trotzdem nur eine begrenzt taugliche Zukunftsvision, denn bei der konkreten Umsetzung einer Verkehrswende, z. B. deutlicher Rückbau von Stellplätzen passiert dann nichts mehr, weil wir ja auch in einer autoarmen Welt angeblich auf ganz viele Parkplätze angewiesen sind. "Es fährt ja niemand aus Spaß ein Auto", kriegt man dann oft zu hören. Aber genau so ist es: Den meisten macht das Autofahren Spaß und ÖPNV oder Fahrradverkehr wird mit einer ziemlichen Arroganz als unzumutbar abgelehnt.