Beiträge von Ullie

    Na, ja, der Weg vom Fahrbahnrand in den Graben ist in der Regel weit (genug).

    Es gibt schon einige Straßen, besonders im ländlichen Raum, wo der Graben sehr dicht am Radweg ist.

    An dieser Stelle im Landkreis Schaumburg hat man dann gute Chancen im Graben auf einen Omnibusfahrgast zu treffen, der beim Warten auf den Bus im Graben gelandet ist.

    Ist ein gesellschaftliches Problem denn nicht auch oft gleichzeitig das Problem eines jeden Betroffenen, welcher daraus Nachteile erfährt? Und kann dieses gesellschaftliche Problem der oftmals mangelnden Akzeptanz von Kraftfahrern gegenüber des Radverkehrs nicht vielleicht auch damit begegnet werden, indem Radfahrer viel öfter viel selbstverständlicher Präsenz zeigen? Indem Radfahrer nämlich, bevor sie sich auf solch abenteuerliche Wege einlassen, sich überlegen, ob es nicht doch besser ist - für sie selbst und auch für die gesamte Radfahrgemeinde - sich ganz legal auf die Fahrbahn einzuordnen?

    Da stimme ich dir zu. Aber es ist halt ein langer und schwieriger Prozess dahin zu kommen, dass es Sinn macht als Fahrradfahrer*in mittig die Fahrbahn zu benutzen und dort nicht am äußersten rechten Rand zu fahren.

    Ein nach meiner Beobachtung funktionierendes Argument ist, wenn man drauf hinweist, dass beim Fahren am äußerst rechten Fahrbahnrand die Gefahr groß ist, in den Graben zu lenken oder den Bordstein zu touchieren. Was leicht passieren kann, weil man beim äußerst weit rechts fahren keine Ausweich-Chance mehr hat, wenn z. B. der Überholverkehr sehr dicht vorbeifährt.

    Dann noch hinterherschieben, dass die Dooring-Gefahr sehr groß ist, wenn man weit rechts fährt und am Fahrbahnrand Autos parken. Und dass man es sich am besten gleich angewöhnt, möglichst mittig in der Fahrbahn zu fahren, damit man keinen Dooring-Unfall erleidet. Denn es parken ja fast überall Autos am Fahrbahnrand. (Und auf Landstraßen droht der Sturz in den Abflussgraben.)

    Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

    Habe gerade mal bei Streetview nachgeschaut. Da sind noch alte Bilder drin.

    Damals stand da, wo heute das [Zeichen 254] steht noch die Kombi [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] .

    Beschilderung-Situation (ohne aktuelle Markierung) heute:

    Beschilderung und Markierung-Situation heute:

    Und so sah es dort noch 2008 aus: (Link zu streetview)

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Leider kann ich mich nicht erinnern, ob die alte Kombi zunächst nur um das Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10] reduziert wurde, oder ob sofort anstatt der alten Kombi das [Zeichen 254] aufgehängt wurde.

    Es sieht so aus, dass die Verkehrsverwaltung das Schild [Zeichen 254] als den "härtesten Abwehrschild" gegen die unerlaubte Fußwegbenutzung von Radfahrern betrachtet.

    Wer sagt eigentlich, dass das [Zeichen 254] nicht sogar für den gesamten Straßenquerschnitt gelten soll und nicht nur für den Gehweg? Die roten Teppiche wären dann in die völlig falsche Richtung ausgerollt.

    Ein [Zeichen 239] wäre meines Erachtens passender!

    Vermutlich traut die Verkehrsverwaltung Radfahrern nicht zu, das zu verstehen.

    Ansonsten sieht das im Fahrzeugverkehr auch schon mal anders aus.

    In der BRD zeigt dieses Schild an, dass man nicht rechts abbiegen darf:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/ac/Bild_27a_-_Vorgeschriebene_Fahrtrichtung_-_Links_oder_geradeaus%2C_StVO_1956.svg

    In der DDR sah das bis 1978 so aus:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8a/Bild_28_-_Rechtsabbiegen_verboten%2C_TGL_10629%2C_Blatt_3%2C_S._18.svg

    Zum Glück scheinen nur wenige Fahrradfahrer*innen im Winter ungeräumte Angebotsradwege zu benutzen. Hier sind die Spuren auf einem Angebotsradweg am Döhrbruch in Hannover-Kirchrode zu sehen:

    radverkehrsforum.de/attachment/18415/

    Vernünftigerweise benutzen Fahrradfahrer*innen besonders bei einem solchen Wetter die Fahrbahn.

    Die darf bei solch schlecht geräumten Fahrradwegen auch dann benutzt werden, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert ist.

    Kurz nach dem ersten Foto habe ich dieses zweite ausgenommen:

    Wie groß muss die Angst bei solchen Radfahrern eigentlich sein, dass man selbst bei solchen Radweg-Zuständen die Fahrbahn immernoch meidet? Ich würde sagen, dass bei einer solch heftigen Fahrbahn-Phobie sich die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eigentlich komplett verbietet. Und ich weiß auch nicht, wie viele Therapiestunden dafür notwendig werden, um sich von einem solchen Leiden dauerhaft heilen zu lassen, bei welchem man in der Hierarchie der verschiedenen Verkehrsmittelarten sich selbst an allerunterster Stelle einsortiert. Da würden ja selbst Hunde nicht freiwillig längslaufen.

    Dann braucht man sich später aber auch nicht darüber wundern, wenn man entsprechend seines eigenen Verhaltens vor allem vom Kraftverkehr noch abwertender als ein Hund behandelt wird.

    Du betrachtest das als ein persönliches Problem von Einzelpersonen. Dabei handelt es sich tatsächlich um ein gesamtgesellschaftliches Problem.

    Wenn du dann aber Betroffenen gegenüber äußerst, es sei deren ganz spezielles persönliches Problem, dann kannst du damit Menschen so sehr entmutigen, dass sie sich dieser Problematik bei ihrem Mobilitätsverhalten ganz einfach entziehen. Mit anderen Worten: So machst du Autofahrer.

    Eine Zeitlang hatte ich auch eine Schwalbe. Es war ein angenehmes mitschwimmen im Verkehr. So mußte ich auch nicht schon 5 Km vor dem links Abbiegen auf die linke Spur . Meine Schwalbe schaffte echte 65 kmh, auch noch bei hier vorhandene Steigungen. Durch meine Erfahrungen meinern MZten war sie auch in einem betriebssicheren Zustand. Aktuell würde mir ein Liegedreirad als S-Pedelec gefallen das 65kmh fahren dürfte. Also nicht als Ausnahme, sondern so das S-Pedelecs grundsätzlich 65kmh (60kmh) fahren dürfen. Durch diese 45kmh Grenze sind betroffene Fahrzeuge, bzw. deren Fahrer, kwasi "zum Abschuß freigegeben".

    Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist ein Pedelec mehr als nur ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Die große Mehrheit der Menschen kann mit einem Fahrrad über eine längere Strecke nicht schneller als 20 km/h fahren. Deshalb ist es auch richtig, dass "Fahrräder" mit einem Elektromotor, der über diese Geschwindigkeit hinaus Tretunterstützung leistet, zu Recht nicht mehr als Fahrrad bezeichnet wird.

    Laut Wikipedia ist "Pedelec" ein Kofferwort aus den englischen Wörtern „Pedal Electric Cycle" (frei übersetzt: elektrisch unterstütztes Treten der Fahrradpedale).

    Bei Geschwindigkeiten über 20 km/h wird aus dem Treten, das elektrisch unterstützt wird, immer mehr ein Steuern durch Drehbewegung. Wenn bei einem Pedelec oder gar bei einem unbeladenen Lasten-Pedelec die maximale Tretunterstützung eingeschaltet ist, dann ist dieser Effekt bereits deutlich bemerkbar.

    Für jemand, der stark oder sehr stark bewegungseingeschränkt ist, ist natürlich auch das Pedalieren mit sehr geringem Kraftaufwand unter Umständen bereits eine riesige Anstrengung. Für die Mehrheit der Menschen ist wohl ein Pedalieren bei einem Fahrrad bis zu einem Tempo von 20 (höchstens 25) km/h zumindest auf kürzeren Strecken (wenige hundert Meter) noch möglich, aber schon deutlich außerhalb der "Komfortzone"

    Was meinst du damit, dass von der 45kmh Grenze betroffene Fahrzeuge, bzw. deren Fahrer, quasi zum Abschuss freigegeben seien? Wenn ich mit dem Fahrrad die Fahrbahn benutze, dann fahre ich deutlich langsamer als 45 km/h. Bis jetzt hat mich aber noch niemand abgeschossen. Muss ich mir Sorgen machen?

    Ein Liegedreirad mit einem Motor der es auf bis zu 65 km/h beschleunigen kann, das hat einen Motor, der deutlich mehr leistet als "Tretunterstützung".Zumindest gilt das bezogen auf die durchschnittliche Fitness der meisten Menschen.

    (...)

    Die Studienautoren behaupten aber ja auch gar nicht, dass der spezifische Verbrauch je 100km so heftig sinken würde, sondern dass durch verlängerte Reisezeiten weniger oft, weniger weit und dafür öfter mit anderen Verkehrsträgern gefahren werde. (...) Wenn das so wäre, würde der Effekt aber Autobahnfahrten wieder deutlich attraktiver machen. Ich schätze, dass eine spürbare Reduktion des Verkehrsaufkommens erst bei 100 oder gar 90 eintreten würde.

    Das ist das alte Problem, dass beim Thema Temporeduktion viel zu eingleisig gedacht wird.

    Das beginnt schon damit, dass ein generelles Tempolimit von den Gegnern rundheraus mit dem Argument abgelehnt wird, dass es angeblich die Freiheitsrechte der Menschen beeinträchtige.

    Das würde ja bedeuten, dass in fast allen Staaten der Erde die Menschen in brutalen Unterdrücker-Staaten leben würden, in denen das angeblich so wichtige Menschenrecht, unbegrenzt schnell mit dem Auto rasen zu dürfen, schändlich missachtet wird.

    Frau Agnes Strack-Zimmermann, Sie sind doch von dieser Partei, die die Autoraserei für ein fundamentales Menschenrecht hält. Wann werden Sie mich in den Krieg schicken gegen die angeblichen "Schurkenstaaten", in denen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen gilt? ;)

    Ich denke, alleine die Tatsache, dass ein generelles Tempolimit von 120 oder 130 auf deutschen Autobahnen gelten würde, würde bereits erheblich dazu beitragen, die Allmacht der Autokonzerne und die weit verbreitete völlige Auto-Besoffenheit infrage zu stellen. Und das würde bereits ein Umdenken zumindest bei einem Teil der Menschen einleiten.

    Aber ich plädiere ebenfalls wie Th(oma)s für eine sehr viel entschiedenere Temporeduktion. Und dafür, dass auch auf den Landstraßen langsamer gefahren wird. Und dass deutlich gemacht wird, dass dadurch viel Geld für den Straßenbau dafür benutzt werden kann, vorhandene Strecken in einem ausreichend guten Zustand zu erhalten, anstatt immer mehr und immer breitere Autobahnen und breitere und schnellere Landstraßen zu bauen.

    Diese Bedenken habe ich auch. Allerdings vermute ich, dass auch ohne die Rotmarkierung das nicht viel anders aussieht. Geradeaus weiterfahren geht ja nicht, weil da auf dem Bürgersteig ein [Zeichen 254] steht.

    Also runter vom Hochbordradweg, auf die Fahrbahn und ob der Schulterblick gemacht wird oder nicht, hängt vermutlich nicht von der Rotmarkierung ab.

    So sieht die Stelle aus, wenn man vom Hochbordradweg runterfährt:

    Und so, ohne Rotmarkierung:

    Ich meine links.

    Ich habe hier eine Mapillary-Fahrt verlinkt.

    Mapillary cookie policy use

    Ein Autofahrer fährt auf die im Foto abgebildete Kreuzung zu.

    Der Autofahrer kommt aus der entgegengesetzten Richtung als das Foto gemacht ist.

    Zum Zeitpunkt der verlinkten Mapillary-Fahrt gab es noch nicht die Rotmarkierung.

    Ich habe nicht den Eindruck, dass ohne die Rotmarkierung der Fahrradverkehr an der Stelle sicherer ist.

    Was genau meinst du mit:

    Der Rest ist offensichtlich.

    Ich habe bestimmte Bedenken hinsichtlich der fotografierten Rotmarkierung. Und ich habe das ja auch detailliert dargelegt. Aber so ein lakonisches "der Rest ist offensichtlich", ist eine unverständliche Aussage.

    Ich lese diese Zahlen und kann mir kaum bis gar nicht vorstellen, dass sie richtig sind.

    In dem Spiegel-Artikel heißt es:

    "Zudem schätzen die Forscher, dass durch ein Tempolimit andere Verkehrsmittel attraktiver würden. Ein kleiner Teil der Menschen dürfte dann ganz auf das Auto verzichten und etwa auf die Bahn umsteigen." Wenn solche Effekte mit berücksichtigt werden, dann lässt das eine andere Aussage zu, als wenn man so tut, dass alle weiterhin Autofahren.

    Die Markierung zum einfädeln ist ja gut sichtbar, aber wer übernimmt denn die Verantwortung, wenn ein KFZler einen falsch selbstbewussten Radler da dermangelt?

    Beziehst du das jetzt auf die Rotmarkierung links im Bild, die von einem Angebotsradweg herunterführt auf die Fahrbahn? Oder meinst du rechts im Bild die Stelle, an der ich per Fotomontage eine Weiche eingezeichnet habe, die auf die Fahrbahn führt als Alternative zum Angebots-Hochbordradweg?

    Hier noch mal der Ist-Zustand:

    Im Sommer:

    Im Winter:

    Ernsthaft, durch die ganze Rotmarkiererei nimmt das sowieso keiner mehr ernst, aber solche Straßenmarkierungen sind doch Vorsatz zur Sterbehilfe.

    Was genau nimmt wer nicht mehr ernst? Und warum sollte sich an der Sicherheitslage etwas verbessern, wenn keine Rotmarkierungen vorhanden sind? Möglicherweise verführt die Rotmarkierung Fahrradfahrer*innen dazu, ohne Schulterblick dem Verlauf der Rotmarkierung zu folgen. Meinst du das?

    Könnte vielleicht auch in die Rubrik lustige Schilder eingeordnet werden?

    Was macht der Fußgänger mit Kinderwagen auf dem Radweg?

    Warum ist der Fahrradweg Haus-seitig und nicht Fahrbahn-seitig?

    Warum ist der Fahrradweg gegen die Fahrtrichtung ausgeschildert?

    Ach so deshalb:

    Aber wie hat der Autofahrer, der das Schild gerammt hat, es geschafft, es gleichzeitig zu drehen?

    Hier drei Fotos von heute Mittag aus Hannover-Kirchrode:

    In der Nacht hatte es geschneit.

    Viele benutzungspflichtige Fahrradwege waren gut geräumt.

    Zum Beispiel hier in der Brabeckstraße in Hannover-Kirchrode:

    Naja, wenn man mal von dem Problem absieht, dass bei einmündenden Querstraßen ...

    Aber die Angebotsradwege waren nicht geräumt.

    Zum Beispiel hier in der Lange-Hop-Straße:

    Das ist freilich nicht wirklich schlimm, denn in einer Straße mit Angebotsradweg ist es ohnehin erlaubt, die Fahrbahn zu benutzen.

    Und die Fahrbahnen waren schnee- und eisfrei.

    Allerdings sollten bestimmte Möchtegern Verkehrspädagogen sich das mal genau anschauen.

    Selbst von der Polizei werden Fahrradfahrer*innen immer noch aufgefordert, in jedem Fall den Fahrradweg zu benutzen.

    Diese Winterbilder zeigen, dass diejenigen, die für das Räumen der Fahrradwege zuständig sind, möglicherweise anders darüber denken.

    Leider haben manche Möchtegern-Verkehrspädagogen immer noch Erfolg.

    Sogar im Winter benutzen manche Fahrradfahrer*innen den Radweg selbst dann, wenn der zugeschneit ist und ohnehin nicht benutzungspflichtig ist, wie hier im Bünteweg. Der Fahrradweg im Bünteweg ist auch dann nicht benutzungspflichtig, wenn er nicht mit Schnee und Eis verunreinigt ist. Es gibt hier keine Radwegschilder.

    Und die Haltestelle ist nur sehr notdürftig geräumt. Fahrgäste müssen beim Aussteigen also durch den Schnee stapfen. Verkehrswende geht anders. :(

    Der Winter zeigt die Tücken mancher Rotmarkierungen!

    In der Lange-Hop-Straße ist ein baulicher Hochbordradweg vorhanden, der allerdings nicht benutzungspflichtig ist.

    Die falsch angebrachten Rotmarkierungen führen dann im Winter dazu, dass sich Fahrradfahrer*innen unnötig in Gefahr bringen und wie das Foto zeigt, auf dem nicht geräumten Radweg fahren, anstatt die Fahrbahn zu benutzen.

    Weil relativ wenig Fußverkehr unterwegs gewesen ist, werden sicher auch einige Fahrradfahrer*innen den gut geräumten Fußweg benutzt haben. Aber spätestens, wenn dann doch Fußverkehr und Radverkehr sich begegnen, kommt es zur Schnee- und Glättefahrt. Oder der Fußverkehr weicht in den Schnee aus. Dann wäre das allerdings ein besonders dickfelliges und dreistes Fahrradfahrerverhalten.

    Besser wären Rotmarkierungen, die eindeutig zeigen, dass für den Fahrradverkehr beides möglich ist, wie auf der Fotomontage auf dem folgenden Foto, dass ich im Sommer an derselben Stelle aufgenommen hatte:

    Zum anderen Teil der Frage: Du kennst dich meiner Erfahrung hier im Forum nach in und mit Verkehrsdingen gut aus, kennst also sicher auch die Argumente für und gegen 50 km/h und kennst ebenso die Historie, wie die bbH von 45 km/h für die diskutierte Fahrzeugklasse L1e zustande kam.

    Meine These: 45 km/h soll den Benutzern von Kleinkrafträdern ermöglichen, dass sie im Stadtverkehr mit Tempo 50 einigermaßen mithalten können sollen, aber andererseits auch dazu anspornen auf ein richtiges KFZ umzusteigen, mit dem man schneller als 45 km/h fahren kann. Quasi "Einstiegsdroge".

    Interessant wäre Tempo 25 km/h als generelle zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innerorts-Verkehr. Das wäre die Pedelec-bauartbedingte Grenze der Tretunterstützung. Und ziemlich genau da endet auch die Leistungsfähigkeit der meisten Menschen, wenn sie mit dem Fahrrad fahren. (Damit meine ich alle Menschen, auch Kinder und alte Menschen und solche, die nur selten Fahrrad fahren oder es erst erlernen müssten.)

    Tempo 25 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit innerorts würde dazu beitragen, die Radwegbenutzungspflicht ganz entscheidend infrage zu stellen! Radwege wären dann immer noch sinnvoll, würden aber voraussichtlich nur von den Radfahrer*innen benutzt werden, die mit durchschnittlich 15 km/h unterwegs wären. Und genau da ist die allergrößte Zuwachsrate an Fahrradfahrer*innen zu erwarten!

    Das hört sich jetzt vielleicht "brutal" an, für alle die ohne Mühe 30 und schneller mit dem Fahrrad fahren. Aber das wäre auf Landstraßen weiterhin problemlos möglich. Dort sollte Tempo 50 oder Tempo 60 maximal gelten. Das ist auch für die sportlich aktiven Radfahrer*innen ein Tempo, dass sie nicht mehr mühelos fahren.

    Das wäre eine Einladung dazu, gewählte Direktkandidaten, die bei der Wahl noch parteilos sind, zu umgarnen, um sie zur Mitarbeit in der Fraktion einer Partei zu gewinnen. Wäre aber nicht weiter schlimm, weil es absehbar sehr selten vorkäme, dass ein parteiloser Direktkandidat gewinnt.

    "Bei einer Bundestagswahl können in einem Wahlkreis von Parteien unabhängige Direktbewerber kandidieren, das heißt, der Bewerber wird nicht von einer Partei sondern von einzelnen Wahlberechtigten im Kreiswahlvorschlag vorgeschlagen bzw. unterstützt.

    Bisher konnten aber lediglich bei der ersten Bundestagswahl am 14. August 1949 formal parteiunabhängige Einzelbewerber Direktmandate gewinnen. Dies waren:

    Eduard Edert im Wahlkreis 2 (Flensburg)

    Franz Ott im Wahlkreis 6 (Esslingen)

    Richard Freudenberg im Wahlkreis 18 (Landkreis Mannheim)"

    Unabhängige Direktkandidaten bei Bundestagswahlen – Wahlrechtslexikon

    Das Zitat soll klarmachen, worüber wir hier (ziemlich sinnfrei) so erhitzt diskutieren. :saint: Lasst uns friedlich bleiben!

    Mit einem Sonderrecht für direkt gewählte Abgeordnete ist jedoch nicht das Problem gelöst, dass gewählte Direktkandidaten, die einer Partei angehören, leer ausgehen sollen, wenn der Gesamt-Stimmenanteil der Partei (bisher "Zweitstimme", im Reformvorschlag "Hauptstimme") nicht ausreicht. So sieht es der aktuelle Wahlrechtsreformvorschlag der Ampel vor. Ich finde das nicht schlimm, aber besonders die CSU polemisiert dagegen, weil sie einige ihrer Felle davonschwimmen sieht.

    Das hätte den Vorteil, dass jeder Kandidat persönlich vom Volk gewählt werden müsste. Es gäbe eben keine sicheren Listenplätze mehr, mit denen die Parteien ihre Bonzen ins Parlament bringen könnten. Deswegen sehe ich keine Chance für den Vorschlag.

    Ich hatte bereits befürchtet, dass ich dich richtig verstanden hatte. Aber geht's vielleicht auch mit weniger Kraftausdrücken? Nicht so sehr deshalb, weil ich das ungehörig oder unanständig fände. Aber diese Zuspitzung verstellt den Blick auf die Fakten. Ich übersetze mal "Parteien, die ihre Bonzen ins Parlament bringen" wollen mit: Eine Partei ist verständlicherweise interessiert, ihre besten Leute ins Parlament zu bringen. Das ist nichts Unanständiges oder Anstößiges, sondern sehr verständlich.

    In unserem gemischten Wahlsystem bietet die Parteiliste dazu eine Möglichkeit, indem die besten einer Partei auf die vorderen Listenplätze gesetzt werden. Was ist daran schlimm?

    Daran kann ich nichts Anstößiges entdecken kann. Zumal in einem reinen Mehrheitswahl-System die Parteien ebenfalls die Möglichkeit haben, die Kandidaten aus ihren Reihen, die sie für die am besten geeigneten für die Parlamentsarbeit halten, beim Wahlerfolg zu fördern. Nämlich indem sie dafür sorgen, dass diese Kandidaten in Wahlkreisen antreten, die als sichere Wahlkreise gelten, bzw. die sich in der Vergangenheit als sichere Wahlkreise für diese Partei erwiesen haben.

    Und noch etwas darf nicht übersehen werden: Kandidat*innen einer großen Partei, die auf den vorderen Listenplätzen stehen, gewinnen oft auch das Direktmandat in ihrem Wahlkreis. Die sind sozusagen "doppelt abgesichert". In unserem gemischten Wahlsystem können große Parteien ihre Kandidaten sozusagen "doppelt absichern". Selbst wenn es nicht gelingt, als Direktkandidat mit dem Wahlkreismandat ins Parlament zu ziehen, kann es über die Liste klappen. Oder umgekehrt, wenn die Partei unerwartet wenig Stimmen erhält, kann ein Kandidat über das Direktmandat einziehen. Diese "Absicherung über den Wahlkreis" ist allerdings ein Privileg der großen Parteien im gegenwärtigen Mix aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Der aktuelle Wahlrechtsreform-Vorschlag der Ampel würde dieses "Absichern über den Wahlkreis" aushebeln. Finde ich nun nicht wirklich schlimm.

    Einen lesenswerten Beitrag zum Thema kann man in der Wochenzeitung Freitag vom 10.10.2009 nachlesen. https://www.freitag.de/autoren/tstroh…hlten-gewahlten

    Der Freitag weist unter anderem darauf hin, dass direkte gewählte Abgeordnete auch dann gewählt sind, wenn sie deutlich unter 50% der Stimmen erhalten, weil die einfache Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis ausreicht. In einem reinen Mehrheitswahlrechtssystem gäbe es Stichwahlen.

    Wie auch immer: Für diese ganzen Feinheiten im gegenwärtigen Wahlsystem interessieren sich nur ganz wenige Wähler*innen. Dafür werden ganz viele Wähler*innen von der Komplexität des Wahlrechtes abgeschreckt. Der aktuelle Wahlrechtsreform-Vorschlag der Ampel kann das verbessern. Trotzdem wäre es nach wie vor ein Mix aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht.

    Vermutlich wird das zu guter Letzt von einem Gericht entschieden. Leider wird dadurch der falsche Eindruck bei den Wählern verstärkt, die Parteien seien irgendwie allesamt kriminell. Und es ist zu befürchten, dass die Umsetzung des Gerichtsentscheides erneut die Komplexität steigert, anstatt das Wahlrecht zu vereinfachen.

    Beschreibt das nicht exakt die von der Ampel vorgeschlagene Reform?

    Nein. Die Reform sieht vor:

    "Gewinnt die Partei aber mehr Wahlkreise direkt, als Sitze nach dem "Hauptstimmen"-Ergebnis auf sie entfallen, gehen die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem schlechtesten "Wahlkreisstimmen"-Ergebnis leer aus."

    Ampelkoalition legt Entwurf für Wahlrechtsreform vor
    Der Bundestag ist mit 736 Abgeordneten so groß wie nie zuvor. Das will die Ampel-Regierung ändern. Die Fraktionen haben einen Gesetzesentwurf für die…
    www.tagesschau.de

    Das Schlimme ist: In der Rhetorik der CDU/CSU wird so getan, als sei es ganz was Schlimmes, wenn ein Kandidat, der mit den Erststimmen gewählt ist, leer ausgeht. Aber genau genommen ist es keine "Erststimme", sondern nur eine "Wahlkreisstimme".