"Wie würden Sie entscheiden?" Ich habe aufgrund des Hinweises von AK1 in bussgeldkatalog.org nachgesehen:
Halten auf der Busspur 55 €
... mit Behinderung 70 €
... mit Gefährdung 80 €
Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 €
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... mit Behinderung 70 € und 1 Punkt in Flensburg
... mit Gefährdung 80 € und 1 Punkt in Flensburg
Warum gibt es eigentlich keinen Punkt in Flensburg, wenn auf der Busspur mit Behinderung gehalten wird? Dasselbe Delikt auf dem Radweg oder Fußweg wird mit einem Punkt geahndet.
Und wie wird wohl von der Bußgeldstelle das ordnungswidrige Verhalten auf dem Foto (fotografiert in Wiesbaden) geahndet?
Der Autofahrer könnte zum Beispiel argumentieren, dass ja sowohl der Fußverkehr als auch der Fahrradverkehr nur so geringfügig beeinträchtigt wird, dass man noch nicht von einer Behinderung sprechen könne und für die Behinderung des Busses dürfe ja ohnehin kein Punkt vergeben werden.
Durch die Behinderung des Omnibusverkehrs sind in der Regel deutlich mehr Menschen betroffen als einzelne Fahrradfahrer*innen oder Fußgänger*innen. Trotzdem wird das Behindern des Busverkehrs weniger streng geahndet. Das Behindern des Busverkehrs sollte meines Erachtens mindestens genauso wie das Behindern des Fahrradverkehrs mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Und der Autofahrer auf dem Foto sollte dreifach zur Kasse gebeten werden:
1. Wegen Behinderung des Fußverkehrs,
2. wegen Behinderung des Fahrradverkehrs und
3. wegen Behinderung des Busverkehrs.
Das macht dann in der Summe 210 Euro und 2 Punkte in Flensburg.