Beiträge von Schaumburger

    Du meinst sowas wie den Pannenflicken der Initiative Cycleride?

    Ja, wir nehmen Nominierungen von jedermann an.

    Ich starte hier mal einen Aufruf: Wir haben diesesmal bisher nur sehr wenige Nominierungen. Ihr habt doch sicher alle einen privaten Favoriten bei Euch um die Ecke, wahrscheinlich sind die Fotos schon geschossen, nun nur noch ein paar Kommentare dazu und eingereicht als Nominierung für den Pannenflicken. Oft genug hat schon die Nominierung gereicht, dass nachgebessert wurde!

    Wenn ich mir da eine durchgehende Linie vorstelle, dann erkennen wohl über 95% der Verkehrsteilnehmer darin einen Radweg, egal was die Behörde will. Und wenn 95% darin einen Radweg erkennen, dann IST es ein Radweg. Und da dürfen die Kinder dann *nicht* fahren, denn die müssen ja auf dem Gehweg fahren. Punkt.

    ach, dann waren das 5%

    Momentan liegt der Basiszinsatz bei -0,88 Prozent. 5% drüber sind immer noch 4,11% :)
    Aber meine "Einlage", mein Vorschuss wird nicht verzinst zurückgezahlt?! sicher? ich meine das anders in Erinnerung zu haben.

    Kostenbescheid.pdf

    Das sollte reichen, man beachte die Daten. Rechtskraft 23.5.2016, Zinsen ab 2.6.2016

    Wenns die Kohle zurück gibt, dann mit 3%-punkten überm Basiszinssatz.
    sprich: mehr als mein Tagesgeldkonto / sparbuch.

    Ich kann mir nicht vorstellen das das in Hamburg anders ist, aber hier in Niedersachsen sind es 5% überm Basiszinssatz (der zur Zeit negativ ist), und die fallen erst an, wenn die Zahlung später als zwei Wochen nach dem Kostenfestsetzungsbescheid erfolgt. Und der Kostenfeststellungsbescheid ist im Verfahrenverlauf der Schlußpunkt.

    Im April war das 101-51 noch um 90° verdreht (also gleiche Ausrichtung wie das 240) irgendjemand muss das jetzt neu ausgerichtet haben, vielleicht nicht das erste mal. Möglicherweise habe ich es deshalb im April erstmals bemerkt, so oft komme ich da aber ohnehin nicht lang:

    Jetzt gilt das natürlich nur noch wenn man vom Feld kommt und die Straße queren will.

    Auf Radfahrstreifen muss man nicht mal einen Bordstein hoch :)

    Im Ernst:

    1) Die, die es wissen wollen, wissen, dass Radfahrstreifen sicherer sind als Hochbordradwege, dass sich objektive und subjektive Sicherheit unterscheiden. Das gilt selbst für den ADAC. Vom ADFC hört man so etwas nicht. Es würde ja möglicherweise zu weiteren Fragen führen. Die es dann wissen wollen, wissen, dass Mischverkehr noch sicherer ist.

    2) Das habe ich aber selbst vom ADAC noch nicht vernommen. Sie begrüßen, ja unterstützen, dass wenigstenns irgendeine Radverkehrtinfrastruktur vorhanden ist. Das sollte nach meiner Meinung, Radfahrern zu denken geben.

    3) Inzwischen denke ich soagr, dass der ADAC im Vergleich zum ADFC die besser Interessenvertretung für Radfahrer ist. Der neigt gelegentlich zur Rationalität und lässt immerhin das Kostenargument und eben eigenschränkt die Sicherheit gelten.

    Das „zur Sache“ des ADAC zur Radwegebenutzungpflicht ist bekannt?

    ADAC - zurSache: Radwegebenutzungspflicht

    Ich habe meist einen Ausdruck davon dabei, als Rückseite zu einem hoffentlich höflich genug formulierten Anschreiben, um es den üblichen Verdächtigen hinterm Steuer mitzugeben (Aber nur, wenn der Radweg, den ich nicht benutze, nicht benutzungspflichtig ist.) Erspart lange Diskussion, die eh zu nichts führen.

    Für mich steht das [Zeichen 254] zwar am Rand*, jedoch noch auf dem Radweg. Es ist also über diesem angebracht und daher nur für den gültig. Wenn das Schild freilich auf dem Grünstreifen stände, sähe das anders aus. Und das [Zeichen 259] sperrt nur den Radweg für Fußgänger, da die da aber eh nichts zu suchen haben ist es natürlich überflüssig.

    *Meistens stehen solche Sperrungen tatsächlich deutlich mittiger auf dem Weg, was meine Interpretation nachvollziehbarer machen würde.

    Das Gericht dürfte, wenn nur die rechtsseitige Benutzungspflicht angefochten wird, außerdem auch den Streitwert (und damit die Gerichtskosten) niedriger ansetzen.

    Das halte ich für höchst unwahrscheinlich. Eine Straße, eine Klage, 5000€ Streitwert. Ob nur eine der Benutzungspflichten oder beide ist für den Streitwert völlig irrelevant. Selbst als ich zusätzlich noch gegen [Zeichen 205] geklagt hatte, keine Änderung des Streitwertes.

    könnte ich die Ampel auch umgehen, indem ich absteige, mein
    Rad in einer Schleife über den Fußgängerweg schiebe und anschließend wieder auf
    dem Radweg weiterfahre?

    [..]

    Günstiger, aber trotzdem verboten, ist die von der Leserin angedeutete Lösung


    Seht ihr das auchso?

    Es geht ja wohl um eine Ampel auf freier Strecke, ohne Kreuzung. Und ich sehe nach der Beschreibung auch nicht, dass es eine Fußgängerampel in Fahrtrichtung gäbe.

    Zu Zeichen 101 (Gefahrstelle) sagt die Anlage 1 der StVO:

    Zitat

    Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

    Diese Zeichenkombination warnt mich also davor, dass andere Radfahrer dort vielleicht absteigen wollen. Ich werde also lieber nicht selbst auch so eine Gefahr heraufbeschwören wollen.

    Bernd Sluka, Punkt 10