Beiträge von Schaumburger

    Wenns die Kohle zurück gibt, dann mit 3%-punkten überm Basiszinssatz.
    sprich: mehr als mein Tagesgeldkonto / sparbuch.

    Ich kann mir nicht vorstellen das das in Hamburg anders ist, aber hier in Niedersachsen sind es 5% überm Basiszinssatz (der zur Zeit negativ ist), und die fallen erst an, wenn die Zahlung später als zwei Wochen nach dem Kostenfestsetzungsbescheid erfolgt. Und der Kostenfeststellungsbescheid ist im Verfahrenverlauf der Schlußpunkt.

    Im April war das 101-51 noch um 90° verdreht (also gleiche Ausrichtung wie das 240) irgendjemand muss das jetzt neu ausgerichtet haben, vielleicht nicht das erste mal. Möglicherweise habe ich es deshalb im April erstmals bemerkt, so oft komme ich da aber ohnehin nicht lang:

    Jetzt gilt das natürlich nur noch wenn man vom Feld kommt und die Straße queren will.

    Auf Radfahrstreifen muss man nicht mal einen Bordstein hoch :)

    Im Ernst:

    1) Die, die es wissen wollen, wissen, dass Radfahrstreifen sicherer sind als Hochbordradwege, dass sich objektive und subjektive Sicherheit unterscheiden. Das gilt selbst für den ADAC. Vom ADFC hört man so etwas nicht. Es würde ja möglicherweise zu weiteren Fragen führen. Die es dann wissen wollen, wissen, dass Mischverkehr noch sicherer ist.

    2) Das habe ich aber selbst vom ADAC noch nicht vernommen. Sie begrüßen, ja unterstützen, dass wenigstenns irgendeine Radverkehrtinfrastruktur vorhanden ist. Das sollte nach meiner Meinung, Radfahrern zu denken geben.

    3) Inzwischen denke ich soagr, dass der ADAC im Vergleich zum ADFC die besser Interessenvertretung für Radfahrer ist. Der neigt gelegentlich zur Rationalität und lässt immerhin das Kostenargument und eben eigenschränkt die Sicherheit gelten.

    Das „zur Sache“ des ADAC zur Radwegebenutzungpflicht ist bekannt?

    ADAC - zurSache: Radwegebenutzungspflicht

    Ich habe meist einen Ausdruck davon dabei, als Rückseite zu einem hoffentlich höflich genug formulierten Anschreiben, um es den üblichen Verdächtigen hinterm Steuer mitzugeben (Aber nur, wenn der Radweg, den ich nicht benutze, nicht benutzungspflichtig ist.) Erspart lange Diskussion, die eh zu nichts führen.

    Für mich steht das [Zeichen 254] zwar am Rand*, jedoch noch auf dem Radweg. Es ist also über diesem angebracht und daher nur für den gültig. Wenn das Schild freilich auf dem Grünstreifen stände, sähe das anders aus. Und das [Zeichen 259] sperrt nur den Radweg für Fußgänger, da die da aber eh nichts zu suchen haben ist es natürlich überflüssig.

    *Meistens stehen solche Sperrungen tatsächlich deutlich mittiger auf dem Weg, was meine Interpretation nachvollziehbarer machen würde.

    Das Gericht dürfte, wenn nur die rechtsseitige Benutzungspflicht angefochten wird, außerdem auch den Streitwert (und damit die Gerichtskosten) niedriger ansetzen.

    Das halte ich für höchst unwahrscheinlich. Eine Straße, eine Klage, 5000€ Streitwert. Ob nur eine der Benutzungspflichten oder beide ist für den Streitwert völlig irrelevant. Selbst als ich zusätzlich noch gegen [Zeichen 205] geklagt hatte, keine Änderung des Streitwertes.

    könnte ich die Ampel auch umgehen, indem ich absteige, mein
    Rad in einer Schleife über den Fußgängerweg schiebe und anschließend wieder auf
    dem Radweg weiterfahre?

    [..]

    Günstiger, aber trotzdem verboten, ist die von der Leserin angedeutete Lösung


    Seht ihr das auchso?

    Es geht ja wohl um eine Ampel auf freier Strecke, ohne Kreuzung. Und ich sehe nach der Beschreibung auch nicht, dass es eine Fußgängerampel in Fahrtrichtung gäbe.

    Zu Zeichen 101 (Gefahrstelle) sagt die Anlage 1 der StVO:

    Zitat

    Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

    Diese Zeichenkombination warnt mich also davor, dass andere Radfahrer dort vielleicht absteigen wollen. Ich werde also lieber nicht selbst auch so eine Gefahr heraufbeschwören wollen.

    Bernd Sluka, Punkt 10

    Ich weiß nicht, ob der Plan für einen neuen Radschnellweg zwischen Sengelmannstraße und Saarlandstraße hier schon besprochen wurde. Ich fand zufällig einen dicken Aufmacher dazu auf der HP der Mopo.

    Das ist in soweit einen Klick wert, als die Mopo als Appetizer gleich einmal ein Foto aus Kopenhagen mit beigefügt hat, das tatsächlich Lust auf's Radfahren machen könnte.

    „In Kopenhagen gibts schon Radautobahnen“ steht da bei dem Foto aus Kopenhagen. Ich versuche grad mir das vorzustellen...
    Ein Fußgängerüberweg bitten auf der Autobahn... :evil:
    Für Radfahrer gibts also auch in Kopenhagen nur „Autobahnen” niedrigster Klasse. :thumbdown:

    Hier bitte 10cm schieben, für 5cm das Rad verschwinden lassen und dann Radweg benutzen!


    Wieso denn Rad verschwinden lassen? Auch bei [Zeichen 254] ist es Fußgängern erlaubt, Fahrräder mit sich zu führen. Nur gefahren werden dürfen sie nicht.
    Aber der Text der StVO ist bei [Zeichen 254] sowieso wieder so ein Praktikantending. „Verbot für den Radverkehr“? Was soll das denn sein? Als ob mit Rädern richtiger! Verkehr stattfinden könnte! :)

    Der Fahradhelm schützt vermutlich vor allem bei großen Geschwindigkeiten, die bei Radrennen ja auch häufig erreicht werden, während bei Bergetappen mit steilen Steigungen häufiger zu beobachten ist, dass Radprofis den Helm absetzen.

    Bei Radrennen ist der Helm Pflicht. Wurde nach einer tödlichen Kopfverletzung bei einer Abfahrt eingeführt. Ob ein Helm da was genutzt hätte ist ungeklärt. Abgenommen werden darf er aufgrund einer Sonderregelung nur auf der letzten Steigung bei einer Bergankunft.
    Bei Motorsportrallys sind Helme übringens auch Pflicht. Wird deswegen über eine Helmpflicht im Auto diskutiert?