Wird Zeit das ich mich hier auch mal zu Wort melde.
Im Spätsommer/Herbst wurde ein neuer Radweg gebaut, an der K65 von Rolfshagen bis zum Abzweig der K69. Richtig ist, das die Fahrbahn in einem so schlechten Zustand war, dass Radfahren dort keinen Spaß machte. Insoforn machte eine Fahrbahnsanierung Sinn. Warum es dort an dieser verkehrsarmen Kreisstraße einen Radweg braucht wird mir allerdings wohl auf ewig ein Rätsel bleiben.
Hintergrund: In der Ortsdurchfahrt durch Borstel (K69) wurden vor ein paar Jahren die Kanäle erneuert, das nutzte man um neue Gehwege anzulegen und als benutzungspflichtige Radwege auszuweisen. Meine erste Klage, heute also nur noch Gehwege Radfahrer frei. Im Westen in der Ortsdurchfahrt (K65) geschah dies schon wenige Jahre vorher, ich ärgerte mich lange dort nicht innerhalb der Jahresfrist tätig geworden zu sein.
So sah der Ortsausgang Rolfshagen während der Bauarbeiten aus.
Und so sah er am Wochende aus. Man sieht die Buckel des Radwegs mit seinen Betonplatten, die Fahrbahn hat jetzt allerdings neuen, guten Asphalt. Ein Radwegschild sieht man dagegen nicht. Beim Radwegendeschild brauchte man ja bloß das abnehmen. So ist es aber nicht passiert.
Gucken wir uns das doch mal weiter im ortsinneren an. Hier im August...
Und hier dieselbe Stelle im Februar. Man erkennt die Hecke links und den Wegweiser zur Kirche rechts.
Aber das Blauschild ist weg!
In der Gegenrichtung sieht das Ganze nun so aus:
(Ja, das ist eine andere Stelle)
Hier die Einmündung „Auf der Hude“. Man sieht auch hier: kein Blauschild. Ein alleinstehendes kann man von der Seite erkennen.
Man hat also einen Radweg gebaut, ohne ihm benutzungpflichtig zu machen sondern hat im Gegenteil die Benutzungsplicht der Gehwege im Zulauf aufgehoben. Mir sind am Samstag dort 2 Radfahrer entgegengekommen. Beide haben die Fahrbahn benutzt.
Das hier ist die Einmündung der L454 in die L444 zwischen Reinsdorf und Reinsen. Da ist deutlich mehr Verkehr als bei der vorher gezeigten Kreisstraße. Auch hier hat man vor wenigen Jahren die Fahrbahn erneuert und einen Radweg angelegt. Auch der ist, wie man sieht, nicht benutzungspflichtig.
Die Aufhebung der Benutzungspflicht im Altbestand geht freilich nur schleppend voran. Erstaunlicherweise kriegen die das hin genau dort tätig zu werden, wo ich daran denke tätig zu werden. Bevor ich tätig werde.