Wenn der Abbiegassistent tatsächlich mit dem niederländischen Kreuzungsdesign überfordert ist, dann ist er auch an solchen Kreuzungen erst recht überfordert:
https://m.westfalen-blatt.de/var/storage/im…_1024_width.jpg
Aber klar, wenn man wie im gezeigten Fall dem Fahrrad-Geradeausverkehr ein Vorfahrt achten vor den Latz knallt, dann ist die Schuldfrage klar geklärt.
Hier noch der Link zum Artikel mit dem o. g. Foto aus dem Westfalenblatt vom 20.11.20: https://m.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Mind…r-hellwach-sein
Das Foto kam mir doch gleich so bekannt vor...
Die Kreuzung ist nicht deshalb abzulehnen, weil dann "Dank" Verwaltungsvorschriften Bettelampel oder Vorfahrt achten Schilder oder Stoppschilder für Radler aufgestellt würden.
Sondern die Verwaltungsvorschriften sind so zu ändern, dass die Kreuzung so funktioniert, wie sie gedacht ist, dass nämlich die Radfahrer*innen auf dem verschwenkten Radweg Vorrang haben für die Geradeausfahrt und der Abbiegeverkehr warten muss. Und zwar unmittelbar nachdem er die Ampel passiert hat, die ihm das Abbiegen ermöglicht hat.
Ich habe es damals schon beim Artikel des Westfalenblattes geschrieben und ich wiederhole es nochmal: Die Verwaltungsvorschrift definiert den entsprechenden Abstand als Abstand zur Straße. Radwege, die Teil der Straße sind, werden davon also nicht erfaßt. Das sogenannte Fachbehörden die Begriffe Fahrbahn und Straße nicht verstehen (wollen), ist nicht das Problem der Verwaltungsvorschrift.
ohne das Zeichen
aufgestellt.