Beiträge von Hane

    Wenn die notwendige Infrastruktur von den Landbewohnern selbst erwirtschaftet werden müsste und sie sich ihren ausschweifenden Lebensstil nicht mehr von Dritten subventionieren lassen könnten wäre das Thema recht schnell durch.

    Machen wir ein Gedankenexperiment: Es gibt die Infrastruktur nicht mehr. Was passiert? Die Landbevölkerung verliert ihren Lebensstil, die Stadtbevölkerung ihr Leben.

    Ich behaupte weiterhin, dass "tolle Infrastruktur" ein netter Anreiz ist, um das Rad zu nutzen.

    Aber du kannst die auf ganzer Länge heizen, mit Rückenwind ausstatten und warmen Tee ausschenken: das ist kein Anreiz, umzusteigen!

    Eine ähnliche Replik ist mir auch beim Lesen des Beitrags in den Sinngekommen. Die übliche Wiederholung des Radverkertaktivistenmandras, die ohne Fakten auskommt, sich so aber selber immer wieder bestärkt. Die Erde ist ein Scheibe!

    Aber im Video gibt es eine Aussage, die auf gute (ohne Ironie) Radinfrastruktur hindeutet: Andere brauchen länger. Wenn die erwartete Reisezweit für Radfahrer kürzer ist als für andere, ist es ein starker Punkt für Radfahrer. Es stellt ja auch einen objektiven Vorteil dar. Aber für die Radwegapologeten liegt es an der gefühlten Sicherheit.

    Mein Schwager (oder wie das bei unverheirateten heisst) ist Mexikaner. Aber zu gerösteten Heuschrecken konnte ich mich noch nicht durchringen. Ich stehe den Insekten offen(en Mundes) gegenüber, solange ich keine Angst haben muss, Beinchen zwischen die die Zähne zu bekommen.

    Meerschweinchen hatte ich schon einmal. Kann man essen aber als etwas besonderes habe ich es nicht empfunden.

    Nein, mein Vorschlag wäre wie folgt:

    1.) Die Anzahl der Sitze bestimmt sich aus dem Ergebnis der Hauptstimmen (Zweitstimmen)

    2.) Direktmandate greifen nur bei parteilosen Kandidaten.

    3.) entfällt

    4.) Die Plätze gehen an die Direktkandidaten mit den besten Stimmenanteilen.

    5.) Gibt es mehr Plätze als Wahlkreise (nicht Direktmandate), gehen diese an Listenkandidaten.

    Es gibt auch heute bei vielen Partei-Bundesland-Kombinationen keine sicheren Listenplätze.

    Von der CSU ist beispielsweise kein einziger Listenkandidat im Bundestag. Auch von der Landesliste der SPD in Brandenburg ist kein einziger Listenkandidat im Bundestag. Das sind nur Direktkandidaten. Dito für die Landesliste Baden-Württemberg der CDU.

    Wenn ein Direktkandidat spontan chronisch erkrankt, rückt der Kandidat auf Listenplatz Eins nach. Es ist ja nicht so, dass so etwas nicht vorgekommen wäre.

    Was meinst Du damit?

    In jedem einzelnen Bundesland werden doch immer mehr Mandate verteilt als es Direktmandate gibt.

    Ich meinte es pro Partei. Wenn eine Partei mehr Mandate erringt als Direktmandate, kommt die Landesliste ins Spiel.

    Beschreibt das nicht exakt die von der Ampel vorgeschlagene Reform?

    Nein, ich würde die Wahlkreisstimme immer zu Rate zeihen, nicht nur, wenn es zu Überhangmandaten käme.

    Ich würde die Sitze wie bisher über die Haupt-/Zweitstimme wie bisher für Bundesland und Partei bestimmen. Der Vorschlag sieht zur Zeit vor, bei Überhangmandaten die schlechtesten Kandidaten im Regen stehen zu lassen. In diesem Fall unterscheidet sich mein Vorschlag nicht vom aktuell diskutierten. Wenn es jedoch weniger Mandate als Wahlkreise gibt, werden die besten Kandidaten der Wahlkreise genommen und nicht Mandate minus Direktmandate Abgeordnete von der Landesliste.

    Das hätte den Vorteil, dass jeder Kandidat persönlich vom Volk gewählt werden müsste. Es gäbe eben keine sicheren Listenplätze mehr, mit denen die Parteien ihre Bonzen ins Parlament bringen könnten. Deswegen sehe ich keine Chance für den Vorschlag.

    Dieser Vorwurf, der Staat sei eine Beute der Parteien, ging mir zu weit. Wollte man die Wahlrechtsreform so gestalten, dass die Direktkandidat*innen in jedem Fall im Parlament präsent sind, dann wäre ein möglicher Weg, die Wahlkreise in ihrer Anzahl zu halbieren, sodass ein Viertel der Abgeordneten garantiert direkt gewählt wurde. Dann würden allerdings auch die Wahlkreise doppelt so groß werden. Und es gäbe dann keine 50 zu 50 Besetzung mehr. (50% Direktkandidaten, 50 % Listenkandidaten)

    Mir geht der Einfluss der Parteien auch zu weit.

    Die angedachte Reform geht in die richtige Richtung aber für mich nicht weit genug. Ich würde die Landeslisten abschaffen oder besser sehr kürzen. Zuerst kämen die Dirketkandidaten nach ihren relativen Stimmenanteilen. Erst, wenn es mehr Abgeordnete als Wahlkreise gibt, kommt die Landesliste ins Spiel.

    Das hätte zur Folge, dass sich niemand auf die Landespartei verlassen kann oder muss. Jeder bräuchte ein Kreuz neben seinem Namen und nicht mehr neben den der Partei. Und, ja, es könnte sein, dass Wahlkreise keine Abgeordneten mehr stellen würden. Das ist bei der angedachten Reform aber auch der Fall.

    Ich musste heute mal wieder an Hane denken :)

    Eigentlich ist es sogar die Steigerung: das ist eine T-Kreuzung und der rechte Geradeaus-Pfeil folgt der abknickenden Vorfahrt nach links. Der rechte Pfeil müsste also sogar ein Links-Pfeil sein.

    Ich kann ja noch halbwegs nachvollziehen, warum man potentiell wartepflichtige Linksabbieger nach Rechts rauslockt, da dort Platz zum Nichtimwegsein ist. Aber das hier ... Die Realität ist machmal besser als Sarkasmus, Satire & Co..

    Nur warum tut der Spiegel so, als sei damit für die Position des Verteidigungsministers quasi automatisch das männliche Geschlecht Voraussetzung für den Posten?

    Weil der Vorrat an in Frage kommenden Frauen aufgebraucht ist?

    Es ist eine Frage der Statistik. Wenn man davon ausgeht, dass Frauen und Männer gleich gut sind und jeweils jeder 50.000ste für ein Kabinettsposten befähigt ist, dann sind es bei der SPD bei etwa 150.000 weiblichen Mitgliedern 3 Frauen und bei den Männern mit etwa 300.000 männlichen Mitgliedern 6 Männer. Bei 3 männlichen Ministern und dem Kanzler bleiben noch 2 hinreichend befähigte Männer im Vorrat und Lambrecht ist die überzählige Frau.

    Das träfe dann aber auf ein Fahrzeug, das sich gerade vom Stillstand in Bewegung gesetzt hat, nicht zu.

    Das kommt darauf an, worauf man wartet. Darauf, endlich eine halbe Fahrzeuglänge in Schrittgeschwindigkeit weiterzukommen, habe ich noch nie gewartet. Damit vertreibt man sich die Zeit, bis es wirklich weiter geht.

    Hätten die vom Postillon nicht ein Video nehmen können, bei dem es wenigstens etwas zu diskutieren gibt?

    Oder möchte hier jemand Partei für den Radfahrer ergreifen?

    Ja, hier, ich! Einer muss es ja tun. Dabei sind im Postillionartikel schon die Argumente für eine Diskussion genannt worden. Man müsste den Postillion halt nur ernst nehmen 8o

    Der Radfahrer hat nach §5(8) überholt und dabei die Sorgfaltsplicht und Geschwindigkeit misssachtet.

    Der Autofahrer hätte nach §9(3) den Radfarher duchfahren lassen müssen. Das hatt er unterlassen wie auch das rechtzeitige Blinken.

    Der Radfarher hat versucht auszuweichen. Hätte er das unterlassen und wäre über die Motorhaube geflogen, hätten wir ein andere Diskussion.

    Ich möchte noch etwas los werden, weil ich Blödsinn gebaut habe:

    Es hat bei recht lange gedauert, bis der Test wieder negativ war. Mein Körper hat sich dem entsprechend überhaupt nicht mehr krank sondern ausgesprochen gut angefühlt. Also .... bin ich wieder mit dem Rad zur Arbeit. Das ging auch sehr gut. Nur ist hinterher mein Puls nur im Schritttempo wieder heruntergekommen. Dann habe ich doch noch ein 9-€-Ticket gekauft.

    Also egal wie gut man sich fühlt .... no sports.

    Doch. Die Gefahr für die Leichtigkeit des Verkehrs muss aber so erheblich sein, dass sie über das übliche hinausgeht. Wenn man zB eine kurvige Landstraße mit sehr viel Verkehr für Traktoren und Mofas sperren will, ist durchaus anzunehmen, dass auch bei geringer Anzahl bereits erhebliche Stockungen auftreten, weil ein überholen idR nicht möglich ist.

    Nein, die Leichtigkeit kommt in § 45 StVO einfach nicht vor. Für das von Dir genannte Problem gibt es § 5 (6).

    Die ERA 2010 ist quasi der technische Stand der Verkehrsforschung

    Nein, die ERA beruht nicht auf Forschung. Gerade das Belastungsdiagramm ist aus der Hüfte geschossen, wie mir ein Mitautor persönlich gesagt hat.

    Geeignet, das Risiko zu senken ist sie [die Benutzung des Radweges] eigentlich immer, weil ...

    Nein, die Fakten sagen das Gegenteil. Keiner hat eine Ahnung, wie man Radwege unter halbwegs realistischen Rahmenbedingungen bauen müsste, damit sie Sicherheit generieren können.

    Und da man Benutzungspflichten praktisch nur mit dem Sicherheitsgewinn begründen kann, ist jede, also wirklich jede, rechtswidrig, weil widerlegt ist, dass sie ein geeignetes Mittel ist.

    In den ersten Absätzen des § 45 sind einige Rechtsgüter genannt. Es kann also unterschiedliche Gefahrenlagen geben. Ob es die auch bezüglich eines Punktes, hier denke ich an die Sicherheit, geben kann, möchte ich auch vorsichtig bejaen. Als Beispiel nenne ich Längerillen in der Fahrbahn. Da kann man das Risiko eines Sturzes durch einen glatten Blauweg verringern. Mit einem Tempolimit würde es nicht gehen. Eine Maßnahme muss halt auch geeignet sein. Das folgt jedoch nicht aus dem Verkehrsrecht sondern aus dem Verwaltungsrecht.

    Die Leichtigkeit wird jedoch nicht als zu schützendes Rechtsgut genannt. Sie wird aus der Ordnung hergeleitet. Man darf sie also nicht mit der Leistungsfähigkeit oder Flüssigkeit verwechseln. Es sind Situationen gemeint, in denen sich die Verkehrsteilnehmer nicht schon intuitiv ordnungsgemäß verhalten.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Diese Aussage ist mir zu pauschal, du tust ja gerade so, als ob Radwegebau die Menschen davon abhält, das Fahrrad zu benutzen, weil die vielen Kilometer Fahrbahnen ohne Radwege dann grundsätzlich von Menschen gemieden werden, die andernfalls gerne dort fahren würden und das auch völlig angstfrei tun würden.

    Nur weil es Fahrradfreunde gibt, die sich für den Bau eines Fahrradweges einsetzen und dabei auch das Sicherheitsargument bemühen, wird niemand vom Fahrradfahren abgehalten.

    Welches Sicherheitsargument? Die sind alle widerlegt. Dass es immer noch gebracht wird, liegt an dem obigen Sprichwort: Die fe lend Sicherheit ist ein Grund, um nicht Rad zu fahren.

    Die Unsicherheitslegende wird sicherlich nicht so direkt, wie es Yeti implziert hat. Aber sie wirkt. Sie hält mindestens immer dann jemanden vom Radfahrern ab, wenn es einen die Eltern verbieten ... aus Sicherheitsgründen oder einem einen umständlichen, uncoolen Helm vorschreiben.

    Die Unterscheidung in Strom und Verbrenner macht grundsätzlich keinen Sinn, weil bei niedrigeren Geschwindigkeiten grundsätzlich weniger Energie gebraucht wird. Das liegt am Luftwiderstand, der im relevanten Geschwindigkeitsbereich quadratisch mit der Geschwindigkeit steigt.

    Das man bei 30 in einem ungünstigen Gang fahren muss, liegt am Getriebe. Wäre 30 die Regelgeschwindigkeiten, würden die Autoherstellen passend ausgelegt Getriebe einbauen, wie sie es jetzt für 50 ja auch tun. Das Argument mit dem höheren Verbrauch bei 30 ist vergleichbar mit der Forderung, Auto Vorrang einzuräumen, um nicht unnötig Benzin zu verbrauchen.