Beiträge von Julius

    Lies die Kommentare. Anscheinend gibt es Leute, die eine große Angst davor haben, in Gegenden, wo sie noch nie waren, nicht mehr Auto fahren zu dürfen.

    Ich hab für mehrere Führerscheinklassen die Fahrstunden in Ottensen und Bahrenfeld gehabt, weil es dort so "schön" eng ist. Eigentlich eine schöne Ecke, aber das ganze Blech lässt einen wirklich schaudern.

    In rechtlicher Sicht war das einwandfrei und vielleicht sogar notwendig, gar keine Frage. Aber: War’s nun sinnvoll?

    Und genau das ist etwas, das ich nicht verstehe. Dieses Instrument ist dafür da, den Zustand des Parlamentes zu prüfen, ob er den demokratisch festgelegten Regeln entspricht. Und das war er ironischerweise nicht.

    Das ist doch das Traurige. Die AfD war in diesem Fall nur der Überbringer der schlechten Nachricht.

    Ich hab immer gedacht, diesen Zustand überwacht der Bundestagspräsident. Anscheinend ja nicht.

    Die AfD ist vor allem eins. Unbequem. Natürlich kann man sich hinstellen, die Arme verschränken und sagen, es bleibt alles so, wie es ist. Ja, dann muss man aber auch den 12,6% der Wahlberechtigeten erklären, dass ihre Meinung im Deutschen Bundestag nicht einmal mehr wahrgenommen wird. Weil.... Ist halt so.

    Die künstliche Empörung (der anderen Parteien) über den gestrigen Hammelsprung kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Die AfD ist eine Fraktion, denen dieses Recht zusteht. Sie hat es genutzt und eine ziemliche Blamage für unser Parlament erreicht.

    In den einschlägigen Twitter-Shitstorms gestern Abend wurden einige MdB-Politiker retweetet, die u.a. genervt waren, mal eben schnell (!) wieder ins Parlament fahren zu müssen, um Beschlussfähigkeit zu erreichen. Und dann? Wird die anschließende Debatte wieder verlassen? Ja, dann kann man auch abschließen, die komissarische GroKo wird schon das richtige tun.

    Die Herrschaften dort bekommen verdammt viel Geld dafür, miteinander zu reden. Und es ist das größte Parlament der westlichen Welt. Da kann man ja wohl verlangen, dass wenigestens genug dableiben, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Auch, wenn es "nur" darum geht, den Tierschutz ins Hinterzimmer aka. Fachausschuss zu überweisen.

    Und ja, bei einer monatlichen Vergütung im 5-stelligen Bereich (inkl. "Amtsausstattung") wäre ich für eine Anwesenheitsplicht. MdB sind eh Berufspolitiker. Deren Beteuerungen zu einem Nebenbei-Parlament sind nur eine Ausrede, um den eigenen Namen weiterhin durch die Anwaltskanzlei vergolden zu lassen. Man zeige mir den Fliesenleger-MdB, der in seinem alten Beruf noch voll arbeitet.

    P.S. Ansonsten hat die AfD einfache Antworten auf zu einfach gestellte Fragen. Die könnte man relativ leicht widerlegen, anstatt sie zu übernehmen. *hust* Obergrenze *hust*

    Ja, Längsparken westlich der Hanssenstraße. Allerdings wurde auf der Südseite Schrägparken toleriert. Aber die Straße war sehr breit. Und hatte einen Blauschild-Radweg (trotz [Zeichen 274.1] ). Östlich der Hanssenstraße wurde unter den Bäumen bis an die Hauswände geparkt. Da wurde auf ganzer Länge mit Kieler Bügeln der Gehweg abgesichert und der Radweg seitdem zum Querparkplatz.

    Das Kopfsteinpflaster ist zum Glück kein Problem hier. Aber der Parkplatzsuchverkehr ist ja auch laut genug. Im Frühjahr wird auch noch die Hanssenstraße asphaltiert, nachdem es wohl einige Alleinunfälle mit vorwiegend älteren Leuten gab. Achja und die komische Kreuzung mit dem Westring wird ein Kreisverkehr, bei dem ich jetzt schon auf die Radverkehrsführung gespannt bin.

    Stimmt, und der Fördertopf für Radverkehrsinfrastruktur würde nicht dazu missbraucht werden können, Fahrbahndecken und Parkplätze zu sanieren.

    Ein Praxisbeispiel: Bei mir in der Straße ist der einzige Vorteil durch die Fahrradstraße, dass das historische Kopfsteinpflaster durch glatten Asphalt ersetzt wurde. Durch die Umnutzung des ehemaligen zweiseitigen Radweges und die Einengung der Fahrbahn sind aber sogar noch deutlich KFZ-Stellplätze und eine ganz neue Ausparkproblematik hinzugekommen. Ebenfalls wurde dem Straßenzug die Vorfahrt ([Zeichen 301]) genommen und durch rvl ersetzt. Dafür ist die Fahrradstraße nach wie vor an beiden Enden nicht richtig an die Infrastruktur angebunden (Paul-Fuß-Straße ausnahmslos nur rechtssabiegen erlaubt, die andere Seite ist mit leichten Umbauten diese Kreuzung).

    Und dafür soll ich mich als Radfahrer bedanken?

    Wenn man auf der Furt in die Fahrbahn einfährt, hat man Nachrang gegenüber der Fahrbahn (der Vorfahrtsstraße). Aber m.E. noch Vorfahrt gegenüber den untergeordneten Straßen.

    Ich würde rechts abbiegen, wenden und als letzter dann geradeaus in die Vorfahrtstraße einfahren. Ist auf jeden Fall eindeutiger und bietet weniger Chancen zu sterben.

    Normalerweise gibt es ja keine Fußgängerampeln, die das Überqueren des Radweges regeln. Hier haben wir eine Fußgängerampel, die das Queren einer Fahrbahn regelt und per Bettelknopf geschaltet werden muss. Solange der nicht gedrückt wird, zeigt die Fahrbahnampel Grün.

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Dasselbe hier:

    https://www.google.de/maps/@53.64988…!7i13312!8i6656

    Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass die Fahrbahnampel auch für den Radweg gilt und ein Radfahrer, der bei roter Ampel durchfährt, Bußgeld und Punkt kassiert und bei einem Unfall mit einem querenden Fußgänger die Schuld aufgebrummt bekommt.

    Ganz so eindeutig sehe ich das nicht. Dazu fehlt mir die Fortführung der Fußgängerfurt über den Radweg. Denn in der StVO steht wortwörtlich:

    2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

    • 1.(...) Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht. Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“. (...)
    • 2.An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
    • 6.Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. (...)

    Dazu kommt, dass die Ampel links des Radweges steht und der Radweg eine eigene Radverkehrsführung (der alte Streit hier im Forum um die Auslegung zu Nr. 6) ist.

    Die Fußgänger überschreiten also den Radweg, um zur Ampel über die Fahrbahn zu kommen. Der Schutzbereich der Ampel kann sich aber nicht auf den Radweg beziehen, weil die Fußgänger bei rot sonst vor diesem warten müssten. Dann erreichen sie aber den Knopf nicht mehr. Ich sehe nur nichts, was ihnen sonst Vorrang vor Radlern geben sollte.

    Das ist wie ein freilaufender Rechtsabbieger ohne Zebrastreifen.

    Gegen einen Rotlichverstoß würde ich mich wehren. M.E. ist das höchstens ein § 1 Verstoß.

    Owi und Abschlepper kann und wird die Polizei auf Privatgrund nicht veranlassen. Aber sie hilft bei der Ermittlung eines Anspruchsgegners, gegen den der Geschädigte dann zivilrechtlich vorgehen kann. Z.B. indem er selber den Abschlepper ruft (und bezahlt).

    Und wenn du doch in den Fluss fällst, ist der Grundeigentümer wegen Verstoßes gegen seine Verkehrssicherungspflicht dran.

    Das Schild ist der Versuch, aus der Haftung zu kommen. Analog zu "kein Winterdienst" und "Betreten auf eigene Gefahr".

    Aber so kann man als Radler immerhin kein Bußgeld bekommen, im Gegensatz zu [Zeichen 239] im Brückenbereich.

    Das braucht es garnicht. Auf den Bildern, die die Unfallaufnahme zeigen sind zwei freie Plätze auf dem Streifen zu sehen. Einer davon direkt neben dem Unfallwagen.

    Es wurde also seitens der Presse nichts verschwiegen und nichts erfunden. Auf ausgedachten Spekulationen aufbauende Vorwürfe kann man sich also sparen.