Da schlägt einer VZ 244.1 vor, also »Fahrradstraße«. Nöö. VZ 259 (Verbot für Fußgänger) wäre angesagt.
Ich meine, an den Auffahrten steht jeweils bereits . Aber der Artikel beschreibt ganz gut das Problem. Nicht einmal für den ursprünglich gedachten Zweck einer reinen Fahrradstraße taugt die Regelung dahinter. Die Fahrradstraßenregelung ist in ihrer heutigen Form völlig überflüssig. Reine Symbolpolitik.
Ich meinte tatsächlich aufzustellen.