Beiträge von Julius

    Bei der Situation kommt es ganz arg auf die konkrete Gefährdung an. Dann wäre eine Bußgelderhöhung oder sogar Strafbarkeit (siehe § 315 c StGB) möglich. Der Grundtatbestand deckt nur die abstrakte Gefährdung ab.

    Bei misslingenden Überholvorgängen immer bremsen! Die Geschwindigkeit tötet, nicht der Vorfahrtsverstoß an sich.

    Aus einem Nebensatz:

    Gegen 15.40 Uhr war ein 69-jähriger Radfahrer aus dem Kreis Dithmarschen auf seinem Pedelec auf der Hauptstraße in Richtung Innenstadt unterwegs. Beim Versuch, von der Straße auf den rechtseitigen Geh- und Radweg zu wechseln, stürzte der Radfahrer. Durch den Sturz erlitt er lebensgefährliche Kopfverletzungen - er trug keinen Fahrradhelm. Der verunfallte Radfahrer kam mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus.

    wird die Überschrift:

    Er trug keinen Helm Pedelec-Fahrer bei Sturz lebensgefährlich verletzt

    Kellinghusen -

    Bei einem Unfall in Kellinghusen (Kreis Steinburg) ist ein Pedelec-Fahrer am Sonntagnachmittag lebensgefährlich verletzt worden. Der 69-Jährige trug keinen Fahrradhelm.

    Gegen 15.40 war der Mann auf der Hauptstraße in Richtung Innenstadt unterwegs, wie die Polizei am Montag mitteilte. Anschließend stürzte der 69-Jährige beim Versuch, von der Straße auf den Fahrradweg zu wechseln.

    Der Mann trug keinen Fahrradhelm und zog sich durch den Sturz Kopfverletzungen zu. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.

    (Hervorhebungen durch mich)

    Das hat aber schon enorme Ähnlichkeit zu den Gender-Symbolen... da heißt es aufpassen was man ausdrückt, gerade mit den nach oben zeigenden Strichen. :whistling:


    "Wir bedienen alle Zielgruppen, (...)Pedelec-,(...)-Fahrer. Entwerfen Sie mal was!"

    Das ist halt die Frage. Das offizielle Fahrradsymbol ist ja ziemlich eindeutig. Darf man bei diesem extrem abstrahierten Zweirad nun Pedelecs mitnehmen, egal wie "groß" (Versicherungskennzeichen)? Oder sogar E-Motorräder?

    Wie soll er denn dagegen klagen, der Radfahrstreifen selbst belastet ihn ja nicht. Allenfalls der Einzug eines markierten Fahrstreifens wäre für ihn ein belastender Verwaltungsakt. Um die Klage zu gewinnen, müsste der Verwaltungsakt rechtswidrig sein und der Autofahrer müsste daraus in seinen Rechten verletzt werden.

    Die Rechtswidrigkeit herbeizuargumentieren fiele mir schon sehr schwer, wenn die planende Behörde keine vollkommen sachfremden Erwägungen zugrundegelegt hat. Aber dann ein Recht des Autofahrers auf zwei statt nur noch einer Spur? Da wäre ich vollends raus. Ihm wird ja nicht verboten, dort weiterhin zu fahren.

    Ich sehe deshalb irgendwie nicht das Problem, dass man (nicht benutzungspflichtige) Radfahrstreifen nur bei Gefahrenlagen anordnen dürfte. Das höre ich tatsächlich zum ersten Mal. Deshalb habe ich den oben von mir zitierten Satz so interpretiert, dass es eigentlich um die Anordnung von Benutzungspflichten geht. Die haben dieses Einschränkungen ja noch.


    Übrigens sind die Behörden in Hamburg der Meinung, alle Radfahrstreifen wären wegen des Rechtsfahrgebotes auch ohne Schild benutzungspflichtig. Siehe z.B. dieser offizielle Flyer (letzter Satz): https://www.hamburg.de/contentblob/34…eifen-flyer.pdf

    :(

    Zitat


    Und es müsse endlich der Begründungszwang für die Anlage von Radfahrstreifen entfallen. Die dürfen nämlich derzeit nur bei einer besonderen Gefahrenlage geschaffen werden.

    Der meint benutzungspflichtige Radfahrstreifen, oder?

    Nette Idee, aber wie ist das gedacht?

    In der Schriftgröße kann das kein Autofahrender lesen. Also sollen das die Zufußgehenden lesen und dann als Meinungsverstärker in der Diskussion mit Autofahrenden benutzen? Das liest sich wie eine Rechtfertigung, dass hier mal nicht das Auto dominiert.

    Außerdem fehlt da ein bisschen was (in rot):

    Zitat von Erläuterungen zu Zeichen 325.1

    1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

    3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

    4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

    5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

    Schrittgeschwindigkeit gilt eben nicht für Fußgänger, die dürfen auch sprinten. Die Rücksichtnahmepflichten für Fahrzeugführer sind außerdem wesentlich größer, als die für Fußgänger.

    Und dazu Poller!

    Ich bin ein großer Fan von Pollern, die den mehrspurigen Kraftverkehr parallel zu großen Straßen unterbrechen und für Radler das Durchfahren ermöglichen. Blockweise nur noch Sackgassen für den KFZ-Verkehr. Das kostet im Vergleich zu anderen Umbaumaßnahmen wirklich wenig. Und gibt auch deutlich weniger Gegenwind, weil die Anwohner ihre geliebten Parkplätze behalten können. Wenn man die versenkbar/herausnehmbar gestaltet, kann auch Müllabfuhr, Rettungsdienst, Straßenreinigung weiter durch.

    Kiel baut so an vielen Stellen so (z.B. die "Premiumfahrradstraße" Hansastraße). Das hält Durchgangsverkehr wirklich effektiv fern. Und plötzlich ist Mischverkehr für keinen mehr ein psychologisches Problem. Hier in Hamburg hängt man in jeder noch so kleinen Nebenstraße immer vor oder hinter denselben 3 PKW über hunderte Meter, weil sie "Schleichwege" fahren, effektiv aber nicht voran kommen. Mit all den Nebeneffekten wie Drängeln, Hupen, Nötigen.

    Sonderweg ≠ Fahrstreifen

    Das Argument mit der parallelen Straße ist bei einem fahrbahnbegleitenden Radweg eher unwahrscheinlich. Dann würde sich das ganze Problem garnicht stellen, weil [Zeichen 240] keinen Einfluss auf die Fahrbahn hätte. Allerdings wären damit die kleinen [Zeichen 205] alle legal...

    Stimmt, so richtig abkürzen lässt sich durch dieses Gewerbe-Wohngebiet aber auch nicht. Wenn es auf beiden Seiten einen vernünftigen Anschluss gäbe, wäre das bestimmte eine attraktive Verbindung. Verkehrsberuhigt durch die Autobahn. :S

    Das mit dem Unfall kann ich mir vorstellen. Ich kam zuerst ja von der anderen Seite. Allerdings schiebend. Das Gitter sieht man erst nach der Kurve. Und da braucht es schon ziemlich gute Bremsen. Auf der anderen Brückenseite dürfte es spätestens ab der Hälfte des starken Gefälles zu spät zum Bremsen sein auf dem Rutschbeton da.