Mit dem Fahrrad habe ich an der Kreuzung noch nie mehrere Ampelphasen gebraucht. Den Tunnel habe ich nur dann gebraucht, wenn ich mich mal in das Chaos auf der Bunsenstrasse gewagt habe, statt direkt die Holländische zu nehmen. Das habe ich aber jedesmal bereut.
Beiträge von Pge
-
-
sind die 8 statt 18 Monate vielleicht darauf zurückzuführen, dass inzwischen 10 Monate vergangen sind?
-
-
Ich halte es in der Praxis so, dass ich versuche, den Schutzbereich der Ampel zu erkennen.
......
Gegenbeispiel: Eine Ampel an einem Fußgängerüberweg direkt am Fahrbahnrand, der Radweg geht rechts davon auf dem Hochbord vorbei. Hier müssen Fußgänger aber zwangsweise auch den Radweg kreuzen, also halte ich bei roter Fahrbahnampel auch auf dem Radweg (zuletzt gab es sogar eine eigene Haltelinie).
Würde denn bei deinem zweiten Beispiel der Schutzbereich auch von den Fußgängern freigehalten?
-
Genau deswegen ist ja das Radfahren abseits der Fahrbahn so gefährlich.
-
Kann das sein, dass ich da drüber schon mit Bootstransport zum Maschsee gefahren bin?
Ohedamm?
-
Alle Kraftverkersarten liegen mit der "Selbstverursacherquote" weit jenseits der 80%
-
Mein Gott, das ganze "Trennen nach Antriebsarten" ist sowieso kompletter Blödsinn, wieso sollten dann einzelne Aspekte Sinn ergeben?
-
Du kannst ja "zur Vorbereitung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht" erstmal Einblick in die verkehrsrechtlichen Anordnungen beantragen.
-
Ja dann ist natürlich alles Scheiße. Da hilft nur Umfahren und hoffen, dass eine Klage Erfolg hat
Also ehrlich, gelegentlich mal eine Sicherheits-Abgabe von 15€ oder bei "Behinderung" 20€ wäre mir die Fahrbahnnutzung wert.
-
Auf der Fahrbahn gilt für Dich nur die Fahrbahnampel!
-
So wie Kiruna?
-
Die Reflektoren an den Pedalen halte ich auch für sinnvoll, weil damit aus großer Entfernung durch die Auf- und Abbewegung erkennbar ist, dass man ein Fahrrad vor sich hat.
Mir persönlich ist ja lieber, man erkennt NICHT, dass da NUR ein Fahrrad fährt!
-
Wenn Du einen Führerschein hast: Erinnere Dich doch mal an die vielen Bilder im Lehrbuch, wo die Vorfahrt eines Fußgängers mit Handkarren behandelt wurde. Von denen war keiner auf dem Gehweg unterwegs!
-
Vielleicht noch ein Hinweis darauf, dass du bei einem Unfall auf dieser Umleitung auch die Staatsanwaltschaft auf dieses Schreiben aufmerksam machen wirst!
-
Ist eine "historische" Anbringungsform, z.B. In HannMünden nicht selten!
-
Polizei = Exekutive, Straßenverkehrsbehörde = Exekutive, warum sollte das gegen die Gewaltenteilung verstoßen?
-
Nur mal zur Erinnerung: VZ 306 gilt bis zur Aufhebung!
-
Für mich ist Niedersachsen nicht Fahrradland, sondern Radwegland Nr.1!
-
Wenn das blaue Blech ein Verkehrszeichen wäre, würde es einen Weg beschildern, der rechtwinklig von der Straße wegführt!