Du kannst ja "zur Vorbereitung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht" erstmal Einblick in die verkehrsrechtlichen Anordnungen beantragen.
Beiträge von Pge
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Ja dann ist natürlich alles Scheiße. Da hilft nur Umfahren und hoffen, dass eine Klage Erfolg hat
Also ehrlich, gelegentlich mal eine Sicherheits-Abgabe von 15€ oder bei "Behinderung" 20€ wäre mir die Fahrbahnnutzung wert.
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Auf der Fahrbahn gilt für Dich nur die Fahrbahnampel!
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So wie Kiruna?
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Die Reflektoren an den Pedalen halte ich auch für sinnvoll, weil damit aus großer Entfernung durch die Auf- und Abbewegung erkennbar ist, dass man ein Fahrrad vor sich hat.
Mir persönlich ist ja lieber, man erkennt NICHT, dass da NUR ein Fahrrad fährt!
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Wenn Du einen Führerschein hast: Erinnere Dich doch mal an die vielen Bilder im Lehrbuch, wo die Vorfahrt eines Fußgängers mit Handkarren behandelt wurde. Von denen war keiner auf dem Gehweg unterwegs!
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Vielleicht noch ein Hinweis darauf, dass du bei einem Unfall auf dieser Umleitung auch die Staatsanwaltschaft auf dieses Schreiben aufmerksam machen wirst!
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Ist eine "historische" Anbringungsform, z.B. In HannMünden nicht selten!
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Polizei = Exekutive, Straßenverkehrsbehörde = Exekutive, warum sollte das gegen die Gewaltenteilung verstoßen?
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Nur mal zur Erinnerung: VZ 306 gilt bis zur Aufhebung!
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Für mich ist Niedersachsen nicht Fahrradland, sondern Radwegland Nr.1!
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Wenn das blaue Blech ein Verkehrszeichen wäre, würde es einen Weg beschildern, der rechtwinklig von der Straße wegführt!
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Ist für Dich direktes Linksabbiegen wirklich so ungewöhnlich?
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Einzelzeitfahren!
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Vor allem möchte ich als Fahrer eines Diamantrahmens von irgendwelchen Piktogrammen verschont werden!
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Ich vermeide ja alles, was mich zu schnell als "nur ein Radfahrer" erkennen lässt!
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Naja, der eine hängt illegal auf, der andere illegal ab.
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Wie lange würde es wohl dauern, bis ein verschwundenes VZ254 ersetzt würde?
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Naja, ich bin auch schon über die Köhlbrandbrücke geskatet, da musste ich jedenfalls nicht bremsen!
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Du solltest fragen, wo sie stehen sollten. Stehen werden sie mitten auf dem Radweg, aber da gehören die nicht hinDie Frage ist halt, ob der Radweg durch den geschützten Bereich führt, wenn dort bei Fahrbahn-Grün regelmäßig Fußgänger stehen, dann ist der Bereich nicht geschützt!