Nönönö.
ZitatWird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen.
Wenn dort Fahrräder sind und der auf den Schutzstreifen fahren muss, weil der Platz nicht ausreicht, hat er zu warten. Der kann doch nicht einfach ohne Rücksicht auf Verluste da draufballern. Der Schutzstreifen ist durchgängig, die Fahrbahn wird verengt. Wenn man zu "dick" ist muss man halt warten oder sich einfädeln wenn der Schutzstreifen belegt ist.